20200902unterrichtungdrs7-6547bericht
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sonderbericht im Fall Oury Jalloh“
Landtag Sachsen-Anhalt
Bericht
der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung
des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten
Berater
Rechtsanwalt
Jerzy Montag
MdB von 2002 – 2013
nichtberufsrichterlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof
und
Manfred Nötzel
Generalstaatsanwalt in München i. R.
Magdeburg, den 26.08.2020
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Vorbemerkung
Am 07.01.2005 ist ein Mensch im polizeilichen Gewahrsam des Polizeireviers Dessau
unter tragischen Umständen zu Tode gekommen. Er hieß Ouri Jallow, stammte aus
Guinea oder Sierra Leone und lebte 6 Jahre, zuletzt geduldet, in Sachsen-Anhalt.
Er war kein besonders gesetzestreuer Mensch und hatte bereits mehrfach gegen
Strafgesetze verstoßen. Er konsumierte und handelte mit illegalen Drogen und war
bereits mehrfach im polizeilichen Gewahrsam und in Untersuchungshaft eingesessen.
Immer wieder, auch an seinem Todestag, war Ouri Jallow erheblich alkoholisiert.
Das alles nimmt der Tragik, dass er im staatlichen Gewahrsam und im Feuer sterben
musste nichts von ihrer Wucht. Denn den staatlichen Organen des Landes Sachsen-
Anhalt ist es nicht gelungen, Ouri Jallow vor dem Feuer in der Gewahrsamszelle, in
der er starb, zu schützen. Seit nunmehr 15 Jahren scheint der Tod Ouri Jallows,
wenn auch juristisch, so doch nicht gesellschaftlich aufgearbeitet. Denn Ouri Jallow
war, obwohl er kein Staatsbürger war und keinen legalen Aufenthaltsstatus besaß,
wie jeder Mensch Träger von Grundrechten, die zu schützen die staatlichen Organe
des Landes Sachsen-Anhalt nicht vermochten.
Ministerin für Justiz und Gleichstellung Keding sagte hierzu in der Plenumsdebatte
vom 29.09.2017:
„Ein Mensch wurde in Gewahrsam genommen und kam in der Obhut der
Polizei ums Leben. Stirbt ein Mensch im Zusammenhang mit Feuer, noch dazu
in einem öffentlichen Gebäude, so ist die Aufklärung der Ursachen besonders
wichtig. Denn es gilt dann nicht nur bestehende persönliche Verantwortlich-
keiten aufzuklären, sondern auch mögliche technische Ursachen zu ermitteln,
um weitere Personen in gleicher Lage zukünftig vor einem ähnlich grausamen
Schicksal zu bewahren“.
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Der frühere Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer erklärte am 11.12.2008 im Landtag
von Sachsen-Anhalt:
„Der nicht natürliche Tod einer im staatlichen Gewahrsam befindlichen Person
hat uns nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle.
Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde
des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nach-
vollziehen.
Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-An-
halt. Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang
vollständig aufzuklären. Unabhängig von dem in Rede stehenden Ereignis sieht
die Landesregierung in der Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb
der Polizei sowie innerhalb unserer Gesellschaft und damit auch im Abbau von
Fremdenfeindlichkeit eine fortbestehende Aufgabe und Verpflichtung“.
Nachdem nunmehr die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt den Todesfall Ouri Jallow
abgeschlossen hat, beschloss der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung
des Landtags von Sachsen-Anhalt sämtliche Akten zu diesem Fall von neutralen und
sachkundigen Beratern nochmals überprüfen zu lassen.
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis dieser Untersuchung.
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Inhaltsverzeichnis
A. Beauftragung und Arbeitsweise der Berater 12
I. Vorbefassung in parlamentarischen Gremien und Beauf-
tragung der Berater 12
II. Rechtliche Grundlagen für die beauftragten Berater -
Werkvertrag 14
III. Verlauf der Begutachtung 15
1. Erste Vorgespräche 15
2. Wissenschaftlicher Mitarbeiter 15
3. Ansprechpartner in den Ministerien 15
4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit 15
5. Technische Ausstattung und Zusammenarbeit mit den
Landtagsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern 16
6. Arbeitsräume im Landtag 16
7. Gespräche 16
8. Besichtigungen 16
9. Akten 18
a) Vorbemerkung 18
b) Akten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau 19
c) Akten der Staatsanwaltschaft Magdeburg 21
d) Akten der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg 22
e) Akten der Staatsanwaltschaft Halle 21
f) Akten des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung 22
10. Asservate 23
a) Asservate bei den Akten 23
b) Bei der GenStA Naumburg lagernde Asservate 24
11. Hinweise zum Bericht 24
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B. Feststellungen der Berater und Einzelbewertungen 26
I. Begutachtung der Akten, Informationen und parlamen-
tarischen Vorgänge zum Tod von Ouri Jallow am
07.01.2005 im Polizeigewahrsam des PRev Dessau 26
1. Zur Person Ouri Jallow 26
a) Personalien 26
b) Meldeadressen 27
c) Altersbestimmung 30
d) Duldungen 31
e) Strafrechtliche Ermittlungen und Verurteilungen 33
f) Ingewahrsamnahmen 34
g) Erkennungsdienstliche Behandlungen 35
2. Das Geschehen am 07.01.2005 35
a) Polizeiliches Einschreiten gegen Ouri Jallow 35
b) Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung 43
c) Gewahrsamsfähigkeit und Fixierung 54
d) Anordnung und Durchführung der Blutentnahme 67
e) Tod von Ouri Jallow 69
3. Äußerungen von Polizeibeamten zum Tod Ouri Jallows
und ihre Bewertung durch die Berater 80
a) Telefonat zwischen Dipl. Med. B2. und DGL Schubert 80
b) Telefonat zwischen PHM W4. und POMin H3. 81
c) Bewertung der Telefonate durch PPräs‘in
Scherber-Schmidt 83
d) Vernehmungen der Polizeibeamten des PRev Dessau
am 07.01.2005 84
e) Äußerungen auf der Führungskräftebesprechung
am 10.02.2005 85
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4. Versäumnisse im PRev Dessau, bei vorgesetzten
Stellen und der Justiz - Missachtung geltenden Rechts 87
a) Fehlende Konsequenzen aus dem Fall Bichtemann 87
b) Bauliche Zustände im PRev Dessau 89
c) Fehlender Brandschutz 90
d) Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften 91
e) Gewahrsam ohne richterliche Anordnung 92
f) Verhalten der Justiz 93
g) Bewertung durch das LG Magdeburg 94
5. Reaktionen der Landesregierung und nachgeordneter
Behörden 95
a) Aktivitäten der Landesregierung nach dem Tod
Ouri Jallows 95
b) Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gewahrsam 100
c) Fachhochschule LSA 105
6. Justizielle Aufarbeitung 111
a) Der Verfahrensgang der Hauptverfahren 111
b) Die Nebenverfahren 123
7. Vergleich der einschlägigen gesetzlichen Regelungen
für polizeiliche Maßnahmen und Gewahrsamseinrich-
tungen in Sachsen-Anhalt 130
a) SOG LSA 130
b) AB SOG LSA 134
c) Polizeigewahrsamsordnung 134
d) Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von
Polizeigewahrsamen NRW 136
6
C. Beantwortung der Fragen des REV 137
I. Gibt es aus Sicht der Berater noch offene Ermittlungsansätze? 137
1. Vorbemerkung 137
2. Bisherige Kritik an den Ermittlungen 140
3. Einzelne Ermittlungen 147
4. Bewertung durch die Berater 153
II. Wurden die zuständigen Ermittlungsbehörden bei der Auf-
klärung unzulässig beeinflusst? 153
1. Gesetzliche Grundlagen des Weisungsrechts 153
2. Sonstige Einflüsse 154
3. Feststellungen und Bewertung der Berater 155
a) Erklärung von Herrn Isensee im INN am
01.06.2005 155
b) Übertragung der Ermittlungen an die
Staatsanwaltschaft Halle 156
c) Bitte von StS Böning um ein Gespräch zur
strategischen Ausrichtung der Ermittlungen 156
d) Übertragung der Ermittlungen an die
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg 161
e) Keine weiteren Einflussnahmen 162
III. Gibt es Unstimmigkeiten oder Widersprüche im Betreiben
der jeweiligen Ermittlungsverfahren? 163
1. Vorbemerkungen 163
2. Änderung der rechtlichen Bewertung durch die StA
Dessau-Roßlau 164
3. Abweichende Anträge in der Hauptverhandlung vor
dem LG Dessau-Roßlau 164
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4. Erneut abweichende Rechtsauffassung in der
Hauptverhandlung vor dem LG Magdeburg 166
5. Die zweite Revision der StA Dessau-Roßlau 168
6. Die Sachbehandlung nach dem Urteil des LG
Magdeburg 168
7. Die Eintragung als UJs-Sache 170
8. Die Sachbehandlung der Strafanzeige der IOJ 171
9. Doppeleinleitung von Verfahren und Aktenführung 171
10. Der Versuch der Abgabe an den GBA 175
11. Die Rückgabe an die StA Dessau-Roßlau 176
12. Die Bearbeitung durch die StA Halle 176
13. Sachbehandlung durch die GenStA Naumburg 178
14. Bewertung durch die Berater 179
IV. Wurden Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren im Rahmen
der Ermittlungen in ausreichender Weise berücksichtigt? 180
1. Vorbemerkung 180
2. Äußerungen des Vorsitzenden Steinhoff 182
3. Urteilsfeststellungen zur Brandursache 182
4. Weitere Feststellungen des LG Dessau-Roßlau 184
5. Feststellungen des LG Magdeburg 184
6. Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung vor dem LG
Magdeburg 188
7. Berücksichtigung gerichtlicher Erkenntnisse durch
andere Staatsanwaltschaften 189
8. Bewertung durch die Berater 189
8
V. War die Abgabe des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft
Dessau an die Staatsanwaltschaft Halle im Mai 2017 aus
rechtlicher und fachlicher Sicht nachvollziehbar? 190
1. Vorbemerkung 190
2. Abgabe und Übertragung 190
3. Weisungsrecht 191
4. Fehlerhafte Berichterstattung 192
5. Strafanzeige der Initiative zum Gedenken an Oury
Jalloh und deren Bewertung durch den GBA 193
6. Ermittlungen der StA Dessau-Roßlau nach dem Urteil
des LG Magdeburg 194
7. Einleitung neuer Ermittlungsverfahren 2017 und
versuchte Abgabe an den GBA 194
8. Übertragung der Ermittlungen an die StA Halle 196
9. Gründe für die Übertragung 197
10. Entscheidung nach § 145 GVG vom 19.05.2017 199
11. Ergebnisoffene Prüfung durch die StA Halle 200
12. Bewertung durch die Berater 201
VI. Lässt sich insbesondere die Einstellung des Verfahrens
durch die Staatsanwaltschaft Halle vom 12.10.2017
unter Berücksichtigung des Vermerks des OStA Folker
Bittmann vom 04.04.2017 aus rechtlicher und fach-
licher Sicht nachvollziehen? 201
1. Sachverhalt 201
2. Verfahrensbearbeitung durch die StA Halle 202
3. Prüfung durch die GenStA und das OLG 206
4. LOStA Bittmanns Ausführungen 206
5. Bewertung durch die Berater 208
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VII. Sind die potenziellen Beweismittel/Asservate zu jeder
Zeit sachgerecht erfasst, gesichert gelagert und gegen
unbefugte Einflussnahme gesichert worden? Wurde die
Übergabe von potenziellen Beweismitteln/Asservaten an
andere Behörden jeweils ausreichend dokumentiert? 209
1. Vorbemerkung 209
2. Asservate 210
a) Asservatengruppen 210
b) Die Gegenstände in der Gewahrsamszelle 211
c) Asservate von der Leiche 212
d) Ouri Jallows Habe 212
e) Sonstige Asservate aus dem PRev Dessau 214
f) Asservate und Beweismittel bei der Gerichtsmedizin 215
g) Medienasservate 219
h) Sonstige Asservate 221
i) Ausgewählte Asservate und Beweismittel 222
3. Bewertung durch die Berater 242
VIII. Wurde der Landtag von Sachsen-Anhalt über den Stand
der Ermittlungen stets wahrheitsgemäß und vollständig
informiert? 242
1. Zusammenstellung der Berichte 242
2. Unterrichtung durch Herrn Martell - Innenministerium 244
a) Unterrichtung des INN am 02.02.2005 244
b) Unterrichtung des REV am 16.02.2005 246
c) Bewertung der Berater 252
3. Unterrichtung durch Ministerin Keding 253
a) Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsan-
waltschaft Halle 253
b) Anfrage KA 7/1054 und Beantwortung durch die
Landesregierung am 21.09.2017 254
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