20___20.1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
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Anfang der weitergeleiteten Nachricht:
Von: Forum Gemeinnütziger Journalismus
Betreff: Offer Brief an das Bundeswirtschaftsministerium:
Datum: 7. Dezember 2020 um 07:11:33 MEZ
An:
Antwort an: Forum Gemeinnütziger Journalismus
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Für eine Beteiligung gemeinnütziger
digitaler Publisher und Organisationen
Die Bundesregierung will Tageszeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter in den nächsten
Jahren mit 220 Millionen Euro fördern. Mit dem Geld solle die "Medienvielfalt und -
verbreitung" gefördert, der Journalismus gestärkt und der "dringend gebotene
Transformationsprozess im Bereich der Abonnementzeitungen" befördert werden.
Das Forum Gemeinnütziger Journalismus ist in großer Sorge, dass diese Förderung zu
einer Benachteiligung von gemeinnützigen digitalen Publishern führt, die in den vergangenen
2
Jahren mit erheblichen Risiken neue journalistische Angebote aufgebaut haben. Wir fordern
deswegen, dass die Bundesregierung auf eine Förderung ausgewählter Medien verzichtet
oder alle neuen digitalen Akteure gleich behandelt.
Wir sind überzeugt: Eine Förderung von Medien ist nur dann sinnvoll, wenn sie der
demokratischen Öffentlichkeit nutzt. Darum sollte nicht die gedruckte Auflage das Kriterium
einer möglichen Förderung sein, sondern die Schaffung und der Erhalt aufklärender
journalistischer Arbeit sowie die Sicherung von journalistischen Innovations-Ökosystemen.
Die Bundesregierung sollte journalistische Produktion und Projekte fördern, ohne dabei in
den journalistischen Prozess einzugreifen oder den Anschein einer Einflussnahme zu
erwecken.
Hier ist die Gründungsförderung für journalistische Innovationen wichtig. Sollte die
Bundesregierung aber ausschließlich Neugründungen und die digitale Transformation
etablierter Unternehmen fördern, verzerrt sie nicht nur den Wettbewerb zum Nachteil digitaler
Publisher, die sich im "Arbeitskreis digitale Publisher" versammelt haben; sie lässt außer
acht, dass seit langer Zeit gemeinnützige Organisationen Angebote entwickeln, die viele
Bereiche der Debattenkultur innerhalb der Gesellschaft bereichern.
In der heutigen digitalen Öffentlichkeit ist das Medienformat zweitrangig. Darum fordern wir,
sämtliche Verbreitungskanäle und Modelle — ob Text, Ton oder Bild — gleich zu behandeln
Wir schlagen aus diesem Grund ein "Labor für digitalen Journalismus" vor.
Der gemeinnützige Journalismus ist seit Jahren ein Experimentierfeld für den digitalen
Wandel des Journalismus. Zahlreiche Kooperationsprojekte zwischen Tageszeitungen und
Nachrichtenmagazinen und digitalen Publishern auf der einen Seite und gemeinnützigen
Medienorganisationen auf der anderen Seite haben bereits gezeigt, wie dies den Medien
und der Gesellschaft insgesamt nutzen kann. Diese Arbeit kann in einem "Labor für
digitalen Journalismus" genutzt werden.
Die bereits bestehenden Experimente aus Deutschland sowie wissenschaftliche
Forschungen zum Non-Profit-Journalismus zeigen bereits heute, dass die durch die
Digitalisierung gewonnenen publizistischen Möglichkeiten – die Analyse großer
Datenmengen, die Teilhabe des Publikums, die multimediale Präsentation der Ergebnisse –
von sehr vielen gemeinnützigen Medienprojekten erprobt und dann gewinnbringend von
klassischen und neuen Verlagen genutzt werden. In den Kooperationen werden die
erfolgreichen Modelle von den digitalen Pionieren zu den klassischen Medienhäusern
transferiert. Dies dient der Demokratie und der Gesellschaft insgesamt. Dieser Ansatz kann
und sollte verstetigt werden.
Wir wollen eine gemeinsame und freie "digitale Infrastruktur für Verlage und
Journalismus"
Neben dem "Labor für digitalen Journalismus" schlagen wir vor, dass die öffentliche
Hand digitale „Media Commons-Projekte" für alle Verlage und digitale Publisher unter
Berücksichtigung der bereits angestoßenen und erbrachten Erfahrungen aus der
Pionierarbeit anstößt. Es sollen gemeinsame Wissen-Schatzkammern, Netzwerke und
Software-Modelle aufgebaut werden, die jeder frei nutzen kann: egal, ob das Unternehmen
ein etabliertes Haus ist oder ein neuer digitaler Publisher. Nur so kann
Wettbewerbsverzerrung vermieden und journalistische Berichterstattung in dauerhaft hoher
Qualität gefördert werden.
Wir fordern, dass Journalismus gemeinnützig wird und somit einfacher gefördert
werden kann.
Die Gemeinnützigkeit des nicht gewinnorientierten Journalismus muss endlich vom
Gesetzgeber und von den Finanzämtern anerkannt werden. Dieser Schritt würde helfen, die
Medienvielfalt in Deutschland zu bewahren, die Kritik- und Kontrollfunktion des Journalismus
zu stärken und so die öffentliche Meinungsbildung in der Demokratie zu beleben.
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Anh-Linh Ngo
ARCH+
Marcus von Jordan
August Schwingenstein Stiftung
www.torial.com / www.piqd.de
David Schraven
CORRECTIV
Tamina Kutscher
Dekoder.org
Dr. Hermann Falk
GLS Treuhand e.V.
Tabea Grzeszyk
Hostwriter.org
Oliver Moldenhauer
Investigate Europe gSCE mbH
Susanne Stiefel
Kontext:Wochenzeitung
Markus Beckedahl
Netzpolitik.org
Dr. Thomas Schnedler
Netzwerk Recherche e.V.
Alexander Völkel
Nordstadtblogger.de
Hanno Gundert
n-ost - Border Crossing Journalism
Stephanie Reuter
Rudolf Augstein Stiftung
Aline Lüllmann und Andreas Marggraf
taz die tageszeitung
Dr. Stephan Weichert
Gründer und Sprecher des Vorstands
VOCER.org
℅ Verein für Medien- und Journalismuskritik e.V.
4
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5
Abzeichnungsleiste
Berlin, 8. Dezember 2020
Stefan Schnorr, VI
AL 09.12.20
Briefentwurf Brö, VIA
UAL 08.12.20
AL VI (zur Weiterleitung an AL L) DG, L
Referatsinformationen
a.d.D. 10.12.20
MR Dr. Jungbluth
Referats- (-7290)Ju, VIA3
Herrn leiter/in 08.12.20
Bearbei- RD'in Förster (-6458)
ter/in GCF, VIA3 08.12.20
Mitzeich-
nung
Referat VIA3 - 60209-001-
ggf. per E-Mail: oder und AZ 01#001
Betr.:
Förderung der digitalen Transformation des Ver-
lagswesens
hier: Einbeziehung gemeinnütziger digitaler Pub-
lisher und Organisationen
Bezug: Offener Brief des Forums Gemeinnütziger Journalismus an das BMWi
(E-Mail vom 7.12.2020)
I. Sachverhalt
In einem Offenen Brief fordert das Fo-
rum Gemeinnütziger Journalismus (FGJ) eine Beteiligung gemeinnütziger digitaler
Publisher und Organisationen an der Förderung der digitalen Transformation des
Verlagswesens. Das FGJ will den gemeinwohlorientierten, nicht kommerziellen Jour-
nalismus in Deutschland stärken. In dem Forum engagieren sich Medienprojekte wie
netzpolitik.org, CORRECTIV oder Finanztip, Zusammenschlüsse von Journalistin-
nen/Journalisten wie Netzwerk Recherche und Hostwriter sowie Stiftungen wie die Ru-
dolf-Augstein-Stiftung und die Schöpflin Stiftung. Sie setzen sich gemeinsam für bes-
sere Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Journalismus in Deutschland ein.
Ende November hatte sich bereits der „Arbeitskreis Digitale Publisher“ gegründet
und dieselben Forderungen (Gleichbehandlung der digitalen Akteure) erhoben und Be-
denken (massive Wettbewerbsverzerrung auf Kosten von Digitalen Publishern) geäu-
ßert. Zu den Unterzeichnern gehörten u.a. Der Postillon, der Podcast Lage der Nation,
das Bayreuther Tagblatt, Die Wirtschaft Köln und Golem.de.
Das FGJ hat sich nun mit seinem offenen Brief den Forderungen des Arbeitskrei-
ses Digitale Publisher angeschlossen.
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Wir haben bereits auf Fachebene seit geraumer Zeit Kontakt mit dem FGJ:
Anfang September hatte uns das FGJ
konkrete Vorschläge für die Um-
setzung des Haushaltstitels übersandt (insb. „Labor für digitalen Journalismus“ und
„Digitale Infrastruktur für Verlag und Journalismus“ – s.u.). Herr Dr. Jungbluth, der ges-
tern auch direkt den Offenen Brief des FGJ erhalten hat, hat heute mit
telefoniert und ihm die engen vom Haushaltsgesetzgeber gesetzten Rahmenbedingun-
gen erläutert.
Zum Inhalt des Offenen Briefs: Das FGJ sieht in dem derzeitigen Förderkonzept, das an
die zugestellte (gedruckte) Auflage der Verlage anknüpft, eine Benachteiligung von
gemeinnützigen digitalen Publishern, die in den vergangenen Jahren mit erheblichen
Risiken neue journalistische Angebote aufgebaut haben. Das Forum fordert daher eine
Gleichbehandlung aller neuen digitalen Akteure. Entscheidend sei nicht der Ver-
triebsweg bzw. das Medienformat, sondern die Schaffung und der Erhalt aufklärender
journalistischer Arbeit sowie die Sicherung von journalistischen Innovations-Ökosyste-
men. Die ausschließliche Förderung von Neugründungen und der digitalen Transforma-
tion etablierter Unternehmen verzerre den Wettbewerb.
Das FGJ schlägt vor diesem Hintergrund ein „Labor für digitalen Journalismus“ als
Experimentierfeld für den digitalen Wandel des Journalismus vor. Dies solle aus Ko-
operationen zwischen Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und digitalen Publis-
hern auf der einen Seite und gemeinnützigen Medienorganisationen auf der anderen
Seite bestehen. So könnten die durch die Digitalisierung gewonnenen publizistischen
Möglichkeiten – die Analyse großer Datenmengen, die Teilhabe des Publikums, die
multimediale Präsentation der Ergebnisse – von sehr vielen gemeinnützigen Medien-
projekten im Rahmen des Non-Profit-Journalismus erprobt und dann gewinnbrin-
gend von klassischen und neuen Verlagen genutzt werden.
Daneben schlägt der FGJ eine gemeinsame und freie „digitale Infrastruktur für Ver-
lage und Journalismus“ vor. Hierzu solle die öffentliche Hand digitale „Media Com-
mons-Projekte" (gemeinsame Wissen-Schatzkammern, Netzwerke und Software-Mo-
delle) für die Nutzung durch alle Verlage und digitale Publisher anstoßen.
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Schließlich fordert das FGJ die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des nicht ge-
winnorientierten Journalismus durch den Gesetzgeber und die Finanzämter. Dies
würde helfen, die Medienvielfalt in Deutschland zu bewahren, die Kritik- und Kontroll-
funktion des Journalismus zu stärken und so die öffentliche Meinungsbildung in der De-
mokratie zu beleben.
II. Stellungnahme
Die Kritik des FGJ (und des Arbeitskreises Digitale Publisher) an unserem derzeitigen
Förderkonzept ist in gewissem Maße berechtigt, da es etablierte Verlage, die Print-
medien zustellen, gegenüber digitalen Publishern privilegiert. Dies hatten teilweise so-
gar die Verlegerverbände kritisiert und ein Abstellen auf die „Reichweite“ anstelle der
Auflage gefordert.
Allerdings sind wir bei der Umsetzung des Titels an die Vorgaben des Haushaltsge-
setzgebers gebunden, die in der Historie der Förderung begründet ist: Ursprünglich
war im Koalitionsvertrag (aufgrund der Einführung des Mindestlohns) eine Absen-
kung des Rentenversicherungsbeitrags von 15 auf 5 Prozent für geringfügig be-
schäftigte Zustellerinnen und Zusteller von Tageszeitungen und Anzeigenblättern vor-
gesehen; diese war aber rechtstechnisch und ordnungspolitisch nicht möglich.
Der Haushaltsgesetzgeber hatte dann stattdessen für das Haushaltsjahr 2020 im
BMAS-Haushalt eine reine Zustellförderung für die Verlage, die Abonnementzeitun-
gen und Anzeigenblätter (sowie Zeitschriften) zustellen, vorgesehen. Ziel war weiterhin
eine direkte finanzielle Entlastung der Verlage von den für die Zustellerinnen und Zu-
steller zu entrichtenden Sozialabgaben. Der Haushaltsausschuss hat am 2.7.2020 aller-
dings das vom BMAS vorgelegte Konzept für eine Förderung der Zustellung von Abon-
nementzeitungen und Anzeigenblättern nicht aufgegriffen, sondern einen anderen in-
haltlichen Fokus (und zwar auf die digitale Transformation des Verlagswesens) gelegt.
Gleichzeitig hat er die für die Zustellförderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 40 Mio.
€ im Haushalt des BMAS gestrichen und im Haushalt des BMWi einen neuen Titel zur
„Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absat-
zes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblät-
tern“ vorgesehen.
Im Förderkonzept wird das Anknüpfen der jeweiligen Fördermittel pro Verlag an die
zugestellte Auflage und durchschnittlichen Zustellkosten pro Mediengattung folgender-
maßen begründet:
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„Aufgrund der hohen Kosten für die Herstellung und die individuelle Zustellung der
Printmedien fehlen den Verlagen jedoch finanzielle Ressourcen für die digitale Transfor-
mation und digitale Innovationen. Um zusätzliche Mittel für die Unterstützung des drin-
gend gebotenen Transformationsprozesses im Bereich dieser Presseerzeugnisse zur
Verfügung zu stellen, soll mit dem neuen Förderprogramm die erforderliche digitale
Transformation des Verlagswesens unterstützt werden.“ Damit werden Verlage, die
ihre Medienprodukte nicht physisch zustellen (bspw. digitale Publisher), faktisch
von der Förderung ausgeschlossen.
Wir haben allerdings einige konkrete Ideen des FGJ im Förderkonzept bzw. dem Ent-
wurf der Förderrichtlinie aufgegriffen: So sehen wir als Förderziele bzw. Förderge-
genstände bspw. auch die verlagsübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorha-
ben, den Aufbau verlagsübergreifender Plattformen zum Vertrieb der Inhalte, verlags-
übergreifende Projekte zur Erforschung und Erprobung digitaler Vermarktungsformen
von redaktionellen und werblichen Inhalten, Wissensmanagementprojekte / verlags-
übergreifende Austauschportale für redaktionelle Inhalte / Anzeigenmotive sowie ge-
meinsame / verlagsübergreifende EDV-Projekte zur Optimierung bzw. Verbesserung
der Abläufe in den Verlagen, Setzereien und Vertrieben/Verteilorganisationen an.
Schließlich bleibt zu beachten, dass die Förderung des (gemeinnützigen) Journalis-
mus in der Zuständigkeit der Länder und nicht des Bundes liegt.
III. Brieftextentwurf
Sehr geehrter ,
sehr geehrte Mitglieder des Forums Gemeinnütziger Journalismus,
für Ihren Offenen Brief vom 7. Dezember 2020, in dem Sie für eine Beteiligung gemein-
nütziger digitaler Publisher und Organisationen an der Zuschussförderung zur Förde-
rung der digitalen Transformation des Verlagswesens plädieren und sich den Forderun-
gen des Arbeitskreises Digitale Publisher anschließen, bedanke ich mich. Bundesminis-
ter Altmaier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich bin mir des wertvollen Beitrags, den das Forum Gemeinnütziger Journalismus für
die Stärkung des gemeinwohlorientierten, nicht kommerziellen Journalismus in
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Deutschland leistet, bewusst. Ihr Anliegen, sich gemeinsam für bessere Rahmenbedin-
gungen für den gemeinnützigen Journalismus in Deutschland einzusetzen, ist unterstüt-
zenswert.
Ich kann Ihr Anliegen in gewissem Maße nachvollziehen, muss Sie aber darauf hinwei-
sen, dass der Haushaltsgesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Haushaltstitel
vorgibt: So ist die „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur För-
derung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und
Anzeigenblättern“ auf diese Printmedien beschränkt und kann vom BMWi nicht beliebig
auf andere Akteure erweitert werden.
Dabei spielt auch die Historie dieser Förderung eine Rolle, die stets darauf abzielte, die
Verlage, die Printmedien physisch zustellen, finanziell von den hohen Zustellkosten, die
u.a. aus den Sozialabgaben für die Zustellerinnen und Zusteller sowie dem Mindestlohn
resultieren, ein Stück weit zu entlasten. Der Deutsche Bundestag will daher die Verlage,
denen aufgrund dieser hohen Kosten für die individuelle Zustellung der Printmedien fi-
nanzielle Ressourcen für die digitale Transformation fehlen, gezielt unterstützen. Ich
bitte Sie daher um Verständnis, dass wir den Kreis der Förderberechtigten vor diesem
Hintergrund nicht erweitern können. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass
die Förderung des Journalismus in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Wie ich höre, steht das Forum Gemeinnütziger Journalismus bereits in engem Kontakt
und Austausch mit der Fachebene unseres Hauses und hat auch schon konkrete Vor-
schläge für die Umsetzung unterbreitet, die Eingang in den Entwurf der Förderrichtlinie
gefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
5
Von: Geißler, Dominik, Dr., L <Dominik.Geissler@bmwi.bund.de>
An: BUERO-L <buero-l@bmwi.bund.de>
Gesendet am: 11.12.2020 10:14:49
WG: Offener Brief an das Bundeswirtschaftsministerium: /
Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens;
Betreff:
hier Einbeziehung gemeinnütziger digitaler Publisher und
Organisationen
Von: Geißler, Dominik, Dr., L (Dominik.Geissler@bmwi.bund.de)
Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 10:12
An:
Cc:
Betreff: AW: Offener Brief an das Bundeswirtschaftsministerium: / Förderung der digitalen Transformation
des Verlagswesens; hier Einbeziehung gemeinnütziger digitaler Publisher und Organisationen
Sehr geehrte Mitglieder des Forums Gemeinnütziger Journalismus,
lieber ,
für Ihren Offenen Brief vom 7. Dezember 2020, in dem Sie für eine Beteiligung gemeinnütziger digitaler
Publisher und Organisationen an der Zuschussförderung zur Förderung der digitalen Transformation des
Verlagswesens plädieren und sich den Forderungen des Arbeitskreises Digitale Publisher anschließen,
bedanke ich mich. Bundesminister Altmaier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich bin mir des wertvollen Beitrags, den das Forum Gemeinnütziger Journalismus für die Stärkung des
gemeinwohlorientierten, nicht kommerziellen Journalismus in Deutschland leistet, bewusst. Ihr Anliegen,
sich gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Journalismus in Deutschland
einzusetzen, ist unterstützenswert.
Ich kann Ihr Anliegen in gewissem Maße nachvollziehen, muss Sie aber darauf hinweisen, dass der
Haushaltsgesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Haushaltstitel vorgibt: So ist die „Förderung der
digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von
Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern“ auf diese Printmedien beschränkt und kann
vom BMWi nicht beliebig auf andere Akteure erweitert werden.
Dabei spielt auch die Historie dieser Förderung eine Rolle, die stets darauf abzielte, die Verlage, die
Printmedien physisch zustellen, finanziell von den hohen Zustellkosten, die u.a. aus den Sozialabgaben für
die Zustellerinnen und Zusteller sowie dem Mindestlohn resultieren, ein Stück weit zu entlasten. Der
Deutsche Bundestag will daher die Verlage, denen aufgrund dieser hohen Kosten für die individuelle
Zustellung der Printmedien finanzielle Ressourcen für die digitale Transformation fehlen, gezielt
unterstützen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir den Kreis der Förderberechtigten vor diesem
Hintergrund nicht erweitern können. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Förderung des
Journalismus in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Wie ich höre, steht das Forum Gemeinnütziger Journalismus bereits in engem Kontakt und Austausch mit
der Fachebene unseres Hauses und hat auch schon konkrete Vorschläge für die Umsetzung unterbreitet, die
Eingang in den Entwurf der Förderrichtlinie gefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Geißler
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