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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage Dienstanweisungen

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BPOL_Storno (D0619) oder
MS_Storno (D0614)


zu ändern.


In den untenstehenden Fallkonstellationen werden Stornierungen, die vor dem ge-
planten Überstellungstermin eingehen, dem zuständigen SB in 32C zur Prüfung vor-
gelegt:
•   Stornos aus den MS


•   Stornos von der BPol (Überprüfung Sperrvermerke / Kapazitäten)


•   Stornos von der ABH zu Reiseunfähigkeit / Krankheit


•   Stornos zu VG Entscheidung


•   Stornos von der ABH unter „flüchtig“, wenn nicht eindeutig ist, ob der Termin bei-
    behalten wird (falls die antragstellende Person rechtzeitig vor dem Termin wieder
    einen bekannten Aufenthaltsort hat)


Mitteilungen über eine gescheiterte Überstellung müssen lediglich bei Unklarheiten
über die Umstände dem zuständigen SB in 32C vorgelegt werden.



1.2.2. Angabe des Stornogrunds


Der Stornogrund muss unter den MARiS-Maske „Zusatzinformationen Akte“ eingetra-
gen werden.


Folgende Gründe stehen zur Auswahl:
•   Kirchenasyl
•   Untergetaucht
•   Nicht angetroffen
•   SER (Selbsteintrittsrecht)

Storno                                                                  Stand 11/2020
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•   Suizidversuch / Selbstverletzung
•   Mitgliedstaat
•   Reiseunfähigkeit/Krankheit
•   Renitenz
•   Haftentlassung aus Abschiebehaft,
•   Sonstiges
•   ABH/BPOL,           storniert      ohne        Angaben         von        Gründen:
    Dies betrifft alle Stornierungen, die durch die ABH oder die BPOL zu vertreten sind.
    Hierzu gehören auch Blanko-Stornierungen, also ohne Angabe eines Grundes für
    die Stornierung.
•   VG-Verfahren: Dies betrifft alle Verfahren, die aufgrund von Gerichtsentscheidun-
    gen und /oder aufgrund der Bearbeitung einer Klage beim VG oder im BAMF- Pro-
    zessbereich scheitern.
•   Organisatorisches: Dies betrifft alle Verfahren, in denen organisatorische Gründe
    für das Scheitern vorliegen. Der Stornogrund beinhaltet auch alle Umstände, die
    durch das BAMF (außer dem Prozessbereich) zu vertreten sind.
    Auch Flugstreichungen und Streiks sowie Durchbeförderung fallen unter diesen Be-
    griff.



Der Stornogrund muss ebenfalls in die MARiS-Maske „Dublin-Daten“ eingetragen wer-
den. Hier stehen zur Auswahl: untergetaucht, sonstiges und Rechtsmittel mit aufschie-
bender Wirkung.



1.2.3. Versenden von Information an beteiligte Stellen (MS, ABH, BPOL)


Zur weiteren Bearbeitung wird das Schriftstück DÜ_ÜST_Storno_d_e (D0315) er-
stellt. Das Schriftstück wird entsprechend des Stornogrundes und bei einer Fristver-
längerung um das neue Fristende ergänzt. Das neue Fristende wird zusätzlich im
Schriftstück ÜST_Termin_pos (D1296) aufgeführt.


Wird die Mitteilung über den nicht erfolgten Überstellungstermin erst nach dem ange-
strebten Überstellungszeitpunkt bearbeitet, wird lediglich der MS per DubliNET über
den Grund informiert.
Storno                                                                    Stand 11/2020
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Der Betreff der E-Mail ist wie folgt auszufüllen:
DEDUB6(AZ BAMF) (AZ MS / EURODAC-Treffer) 32C cancellation (eigenes Kürzel)


für Polen:
DEDUB6 (AZ BAMF) (AZ MS / EURODAC-Treffer) 32C POLISH BORDER GUARD
(AZ MS / EURODAC-Treffer)


Das Dokument DÜ_ÜST_Storno_d_e (D0315) wird an die beteiligten Stellen (ABH per
Telefax, BPOL per E-Mail bpolp.ref25dublin@polizei.bund.de) übermittelt. Als Anlage
wird das Annex VI (P0002 – P0026) - deutsche Version - ausgewählt.
Es ist jeweils (bei DubliNET, Telefax und E-Mail) der Annex VI anzuhängen. Die Emp-
fangsbestätigung aus dem DubliNET ist zur Akte zu nehmen und als MS_Empfangs-
bestätigung (D1429) zu indizieren. Ebenso wird der Faxversand überprüft.


Bei einer Bearbeitung der Stornierung vor dem Überstellungszeitpunkt muss zusätzlich
die jeweils beteiligte Behörde per Telefax informiert werden, welche noch keine Kennt-
nis über die nicht stattfindende Überstellung hat.



1.2.4. Stornomeldungen ohne Angabe von Gründen


Stornomeldungen der BPOL ohne Angabe von Gründen, welche nach dem geplanten
Überstellungszeitpunkt eingehen, werden in die referenzierte Mappe mit der Termin-
bearbeitung importiert. Die Mappe mit der Terminbearbeitung wird im Anschluss in die
DOR-Ablage mit einer Wiedervorlage von 7 Tagen nach Termin abgelegt.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung der ABH eingehen, wird das Schrift-
stück DÜ_ÜST_Nachforsch_ABH_D (D1831) versandt.
Bei Rücklauf der Nachforschung erfolgt die Bearbeitung wie oben angegeben.


Sollte das Fristende im Zeitraum von weniger als sieben Tagen nach dem geplanten
Überstellungstermin enden, ist unverzüglich nach Bekanntwerden des Stornos eine
Nachforschung zu veranlassen.



Storno                                                                  Stand 11/2020
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Der Betreff der Akte bzw. DUAO-Mappe wird mit „315 erl.“ gekennzeichnet und an die
oder den zuständigen Sachbearbeitende/n weitergeleitet.



2. Stornomeldungen zu Übernahmeterminen bei DÜ-Verfahren aus
MS [Ref. 32C]


Die Gründe für eine Stornierung können
-   Untertauchen/Flucht der antragstellenden Person
-   Haft
-   gesundheitliche Gründe
-   Einlegen eines Rechtsmittels
-   organisatorische Gründe
-   sonstige Gründe (Höhere Gewalt etc.)
sein.


Das Schriftstück wird in die Akte importiert und unter dem jeweiligen Absender als
„Storno“ umbenannt.


In den „Dublin Daten“, Abschnitt „Überstellung“, wird der Grund der Stornierung unter
„Sachverhalt“ erfasst. Das automatisch generierte „Datum“ wird gelöscht.


ABH und BPOL sind, soweit nicht bereits erfolgt, über die Stornierung schriftlich zu
informieren.


Wurde bereits ein Fahrschein für die Überstellung gebucht, ist ein Aktenvermerk mit
den genauen Angaben zur Stornierung zu erstellen und entsprechend MARiS- Vorlage
weiterzuleiten.


Im Betreff der Akte ist „Storno“ zu erfassen. Anschließend ist die Akte zur weiteren
Bearbeitung an die oder den zuständigen Dublin-SB weiterzuleiten.




Storno                                                                 Stand 11/2020
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Terminbearbeitung


1. In Überstellungsverfahren an MS [Ref. 32C]

Allgemeines


Die Terminbearbeitung im Überstellungsverfahren an den MS umfasst die Absprache
des Überstellungstermins mit den beteiligten Behörden, die Festlegung der Modalitä-
ten sowie Erstellung des Laissez-Passer, die Mitteilung an den betreffenden MS und
den Versand der Transferdaten an die beteiligten Stellen. Die Bearbeitung schließt mit
Weiterleitung der Akte in die ursprüngliche Ablage oder an den zuständigen Bearbeiter
sowie Zuleitung der bearbeiteten referenzierten Mappe an den zuständigen SB.
Gegebenenfalls vorliegende Verfügungen des SB sind bei der Bearbeitung zu berück-
sichtigen (siehe unten: Terminverfügung, Transferdaten, erneute Vorlage, Transferda-
ten und Modalitäten).


Die Bearbeitung beginnt mit Vorliegen eines vollziehbaren Dublin-Bescheides.


32C erhält hierbei die Akte in der MARiS-Aktivität „Start Überstellung“ oder eine
DUAO-Mappe in der Aktivität „Überstellung an MS“.


Zunächst wird ein Modalitätenschreiben an die zuständige ABH versandt.
Der ABH_BPol-Terminvorschlag (D1299) wird in eine referenzierte Mappe einge-
scannt. Es ist anhand der Liste MSFeiertage unter M:\_Diverses_32\Liste Feiertage
MS ab 13_04_2017 zu prüfen, ob an dem angegeben Datum eine Überstellung in den
jeweiligen MS möglich ist.


Nach positiver Terminverfügung (D1296) wird der Überstellungstermin in der Termin-
mappe (M/-Mappe) bearbeitet:


− Die Dublin-Daten werden in der Akte gepflegt. Anzugeben ist der Überstellungs-
   modus, das Datum des geplanten Überstellungstermins und das Fristende.

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− Zur Überstellung wird ein Laissez-Passer benötigt (siehe Kapitel Laissez-Passer)
   Dieses wird bei Terminbearbeitung durch 32C ausgestellt. Es wird in MARiS das
   Schriftstück DÜ_ÜST_ÜG_LaisserPasser_DUB_III (D0882) erzeugt. Der zustän-
   dige MS wird ergänzt. Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
   ben, werden im Dokument eines Elternteils (vorzugsweise bei der Mutter) eingetra-
   gen. Für alle Personen, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben oder für die
   eine eigene MARiS-Akte angelegt wurde, ist ein eigenes Laissez-Passer zu erstel-
   len.


Ausnahme:
Für die MS Italien, Polen Bulgarien und Griechenland wird für jede zu überstellende
Person ein Laissez-Passer ausgestellt und zwar unabhängig davon, ob für alle betref-
fenden Personen jeweils ein Foto vorliegt.


Das Laissez-Passer wird mit Foto der antragstellenden Person und Siegel versehen
in die referenzierte Mappe eingepflegt und als ABH_Laissez_Passer (D0609) benannt.
Das Laissez-Passer wird unter Verwendung des Anschreibens DÜ_V_Transferda-
ten_(D1798) per DHL Express über die Poststelle an die jeweils überstellende Be-
hörde versandt.


Der Versand des Laissez-Passer wird in der MARiS-Maske unter der Rubrik „Papiere“
erfasst.


− Das Dokument Annex VI (P0002 – P0026) wird für den jeweiligen MS in der refe-
   renzierten Mappe erstellt.


 Besonderheit bei Spanien: für jede volljährige Person in der Akte ist ein eigener An-
 nex VI zu erstellen.


Das Dokument Annex VI wird digital unterzeichnet. Es wird automatisch in zwei Spra-
chen (in der jeweiligen Landessprache des MS und in deutscher Sprache) generiert.


Für die MS Luxemburg, Österreich und Schweiz ist ausschließlich nur die deutsche
Version zu speichern und zu importieren.
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Für die folgenden MS ist keine eigene Version des Annex VI in MARiS hinterlegt, daher
gilt derzeit folgende Regelung:


Belgien: Der Annex VI wird in niederländischer Sprache importiert.
Norwegen: Der Annex VI wird in englischer Sprache importiert.
Zypern: Der Annex VI wird in griechischer Sprache importiert.


− Das Dokument DÜ_V_Transferdaten_D (D1798) wird in der referenzierten Mappe
   den Angaben des ABH_BPOL_Terminvorschlags sowie der Verfügung des SB ent-
   sprechend erstellt und ergänzt.


− Die Mitteilung an den MS über die geplante Überstellung erfolgt über DubliNET.
   Alle zur Überstellung relevanten Dokumente wie das Laissez-Passer, die Zustim-
   mung und eventuell vorhandene Atteste werden im Rahmen dessen als PDF-Datei
   übersandt.


Das Betrefffeld der DubliNET-Mail wird wie folgt befüllt:


DEDUB6 (AZ des BAMF) 32C (AZ des MS) TRANSFER DETAILS (eigenes Kürzel)


bei Italien: DEDUB6(AZ BAMF) TRANSFER DETAILS (Datum der Überstellung)
(AZ IT) 32C (eigenes Kürzel)


bei Polen:   DEDUB6(AZ BAMF) (AZ MS) POLISH BORDER GUARD TRANSFER
DETAILS 32C (eigenes Kürzel)


Die Empfangsbestätigung aus DubliNET wird als MS_Empfangsbestätigung (D1429)
zur referenzierten Mappe genommen.
− Die Transferdaten (D1798) werden an die beteiligten Stellen den Angaben auf dem
   ABH_BPOL_Terminvorschlag entsprechend versandt. Die BPOL ist per E-Mail un-
   ter bpol.ref25dublin@polizei.bund.de zu informieren.


Als Anlagen werden ausgewählt:
− Annex VI (P0002 – P0026) - deutsche Version -
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− MS_Zustimmung (D0597) - wenn vorhanden -
− ABH_Laissez_Passer (D0609)
− evtl. vorhandene Atteste / DÜ_III_Inf_Gesundheit_d (D1308) bzw. DÜ_III_Inf_Ge-
   sundheit_e (D1398)


Nach Erstellung und Versand der notwendigen Schriftstücke wird die Akte wieder in
die ursprüngliche Ablage beziehungsweise an den ursprünglichen Bearbeiter weiter-
geleitet.


Der Betreff der referenzierten Mappe ist wie folgt zu ändern:
− WV Termin: MS TT.MM.JJJJ - FE: TT.MM.JJJJ
   Die Mappe ist anschließend in die zuständige EZ des BSB weiterzuleiten.
− Bei Vorgängen, die dem SB laut Verfügung nochmals vorgelegt werden sollen, ist
   der Betreff wie folgt zu verfassen:
   WV SOFORT Prüfung vor Termin: MS TT.MM.JJJJ - FE: TT.MM.JJJJ


Anschließend wird die Mappe an den zuständigen SB weitergeleitet.



2. In Überstellungsverfahren aus MS [Ref. 32B]


Die Bearbeitung beginnt mit Eingang der Modalitäten aus dem MS (Überstellungster-
min) über 32B-DubliNet MS-Posteingang.


Die Modalitäten sind zusammen mit der Eingangsmail, sowie die Anhänge entspre-
chend den Vorgaben zu importieren und umzubenennen.


Die Modalitäten sind anhand der vorgegebenen Vereinbarungen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu prüfen. Die Akte ist im Anschluss daran zur weiteren Prüfung und
Bearbeitung an Dublin-SB weiterzuleiten.


Die weitere Bearbeitung durch das VSD wird durch die Dublin-SB verfügt und die Akte
an das VSD weitergeleitet.


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Die Transferdaten sind durch das VSD gemäß entsprechender Verfügung der Dublin-
SB zu erstellen und zu beschriften.
Im Anschluss werden die Transferdaten, Modalitäten sowie weitere Anlagen nach Ver-
fügung, an die zuständige ABH und BPOL durch das VSD weitergeleitet.


Mögliche weitere Bearbeitungsanweisungen sind der entsprechenden Verfügung der
Dublin-SB zu entnehmen und umzusetzen.


 Hinweis:
 Bei einer Familienzusammenführung aus MS erfolgt zusätzlich die Übermittlung der
 AZR-Nr. des Familienangehörigen in Deutschland, auf den sich das Gesuch bezieht.
 Diese erfolgt im Rahmen der Mitteilung der Überstellung an die zuständige ABH.




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Terminmappe


Der geplante Überstellungstermin befindet sich in einer referenzierten Post-
mappe/Mappe.
Dort verbleibt er, solange dieser Termin weder realisiert noch storniert wurde.
Diese Postmappe/Mappe darf nicht in die Akte oder DUAO-Mappe aufgelöst werden.
Sie ist kein Bestandteil der Akte und darf weder ausgedruckt noch versandt werden.


Die Mappe verbleibt in der DOR_Ablage oder wird – sofern entsprechend verfügt - zur
Wiedervorlage und erneuten Prüfung an den SB-32C weitergeleitet.


Die Wiedervorlage zur weiteren Bearbeitung wird auf 7 Tage nach Überstellungstermin
gelegt.




Terminmappe                                                              Stand 11/2020
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