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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage Dienstanweisungen

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die in einem Abdruck erscheinen, sind zu beschreiben. Enthält der Stempel Textteile in einer

zusätzlichen Fremdsprache (bspw. bei Stempeln von Grenzkontrollpunkten), ist auch dies zu

vermerken.

Beispiel: [Mittig rechts ein runder Stempel; darin mittig das Staatswappen Syriens; in der

Umrandung der Schriftzug:] Justizministerium – Scharia-Gericht in Aleppo

Beispiel: [Oben links ein eckiger Stempel mit folgendem Schriftzug:] Grenzübergang Rafah /

Ausreise / 23.04.2017 [unten Schriftzug auf Englisch]


        Bezeichnungen von Behörden, Gerichten und sonstigen
                                  öffentlichen Stellen
Bezeichnungen von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen sind in einer

Anmerkung unmittelbar hinter der Übersetzung in der Ausgangssprache transliteriert zu

übernehmen und ggf. zu erläutern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Adressat der

Übersetzung in die Lage versetzt werden muss, den Aussteller des Schriftstücks eindeutig zu

identifizieren und ggf. über andere Quellen zu recherchieren.

Beispiel: Erstes Appellationsgericht für Zivilsachen in Damaskus [Maḥkamat al-isti’nāf al-

Madanīya al-Ūlā fī Dimašq; im syrischen Rechtssystem zweitinstanzliches Gericht in

bestimmten Zivilsachen]

Beispiel:    Justizministerium,   Zentrale   Stelle   für   internationale   Rechtshilfe    und

Außenbeziehungen [Adalet Bakanlığı, Uluslararası Hukuk ve Dış İlişkiler Müdürlüğü]


                                      Abkürzungen
Abkürzungen sind grundsätzlich aufzulösen und zu übersetzen. Lässt sich die Bedeutung

einer Abkürzung oder einer sonstigen Zeichenfolge nicht feststellen, so ist dies entsprechend

anzugeben.

Beispiel: BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]
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Beispiel: Ha [Abkürzung für: Telefon]

Beispiel: MURX [Abkürzung unbekannt]


                               Zeugnisse und Diplome
Bei der Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen sind Noten und Berufsbezeichnungen

möglichst genau wiederzugeben. Die Feststellung              deutscher    Entsprechungen von

Abschlüssen (bspw. Realschulabschluss, Fachschulreife) liegt in der Zuständigkeit der

Kultusministerien.

Eine Möglichkeit der genauen Übertragung von Zeugnisnamen ins Deutsche bietet die anabin-

Datenbank (https://anabin.kmk.org) auf der Webseite der Kultusministerkonferenz. Sofern dort

eine deutschsprachige Bezeichnung des Abschlusses zu finden ist, ist diese nach Möglichkeit

zu benutzen.


    Personennamen, akademische Grade, Adelstitel, Dienstgrade
Personennamen, auch Adelsprädikate, sind grundsätzlich nicht zu übersetzen. Ist der

Ausgangstext in lateinischen Schriftzeichen verfasst, so sind diese inkl. sämtlicher diakritischer

Zeichen zu übernehmen. Zu nichtlateinischen Schriftsystemen siehe den nachfolgenden

Absatz: „Übertragung aus anderen Schriftsystemen“

Entsprechendes gilt für akademische Grade und militärische Dienstgrade, wobei diese

gegebenenfalls als solche kenntlich zu machen sind, um eine Verwechslung mit

Personennamen zu vermeiden.

Werden in der Ausgangssprache Namen von Personen dekliniert oder Personennamen in

männlicher oder weiblicher Form gebildet, so ist auf diese Besonderheit hinzuweisen.

Beispiel: mit Fr. Staršij Seržant [Militärdienstgrad der Landstreitkräfte der Russischen

Föderation] Galina VOLKOVA [Vor- und Familienname im Ausgangstext dekliniert]


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Beispiel: Irina PETROVA [weibliche Form; männliche Parallelform: Petrov]

Beispiel: Ivan SIDOROV [männliche Form; weibliche Parallelform: Sidorova]


                             Zahlen und Datumsangaben
Zahlen sind unverändert in römischen oder in arabischen Ziffern wiederzugeben.

Zahlenangaben in Worten sind auch in der Übersetzung in Worten zu übertragen.

Datumsangaben in einer anderen als der in Deutschland geltenden (gregorianischen)

Zeitrechnung sind als solche zu erläutern. Diese sollen darüber hinaus in einer Anmerkung,

keinesfalls jedoch im Text der Übersetzung, in die gregorianische Zeitrechnung umgerechnet

werden.

Beispiel: 23. Muharram 1320 [AH; entspricht 02.05.1902 u. Z.]


                                 Anschriftenangaben
Anschriftenangaben    sind    nicht   zu   übersetzen.   Bei   Verwendung   nichtlateinischer

Schriftzeichen sind sie zu transliterieren oder zu transkribieren; siehe nachstehend:

„Übertragung aus anderen Schriftsystemen“


                   Geografische Eigennamen (Toponyme)
Bei Übersetzungen in die deutsche Sprache ist für Ortsnamen und andere geografische

Eigennamen die fremdsprachige Bezeichnung zu übernehmen. Gibt es eine allgemein übliche

deutsche Bezeichnung, so ist diese zu verwenden.

Beispiel: im Gouvernement Salah ad-Din

Beispiel: Moskau (nicht: Moskva)

Werden Ortsnamen in der Ausgangssprache dekliniert, so ist auf diese Besonderheit, ggf. in

einer allgemeinen Anmerkung über oder unter der Übersetzung, hinzuweisen.


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Beispiel: in Kiew [Ortsname im Ausgangstext dekliniert]


                   Übertragung aus anderen Schriftsystemen
Verwendet die Sprache andere als lateinische Schriftzeichen, so sind Personennamen

vorrangig zu transliterieren. Lässt die Ausgangssprache eine Transliteration nicht zu, so ist der

Name nach dem Klang und den Lautregeln der deutschen Sprache zu übertragen

(Transkription).

Bei einer Transkription sind nach Möglichkeit bestehende Transkriptionsnormen für die

jeweilige Sprache zu beachten. Bekanntgegebene Anweisungen des Bundesamtes oder des

Bundesministeriums des Inneren haben Vorrang. Erläuternd kann die im fremden Sprachraum

übliche Version der Schreibweise mit lateinischen Buchstaben angefügt werden.

Beispiel: Anargul KAZAK [Transkription auch in folgender Form üblich: „QAZAK“]

Sind bei fremdsprachigen Personennamen Vor- und Familienname nicht eindeutig

voneinander zu unterscheiden, so ist der Familienname durch Unterstreichen oder durch

Großbuchstaben kenntlich zu machen.

Beispiel: Ali BABAK

Beispiel: Peter Thomas




                       Schreibfehler und inhaltliche Fehler
Im Ausgangstext enthaltene vereinzelte orthografische Fehler (Schreibfehler) dürfen, sofern

sie nicht sinnentstellend sind, kommentarlos korrigiert werden.

Beispiel: Ausgangstext: „in Zuge der Arbeiten“ → Zieltext: „im Zuge der Arbeiten“

Beispiel: Ausgangstext: „es erflogte eine Prüfung“ → Zieltext: „es erfolgte eine Prüfung“



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Enthält der Ausgangstext jedoch ungewöhnlich viele orthografische oder grammatische

Fehler, so ist hierauf in einer Anmerkung hinzuweisen.

Erkennen Übersetzende im Ausgangstext hingegen inhaltliche Fehler, deren Korrektur als

Urkundenfälschung verstanden werden könnte (bspw. bei Eigennamen oder Zahlen), so ist

hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen (auch um dem Verdacht vorzubeugen, fehlerhaft

übersetzt zu haben), bspw. durch das Einfügen von [sic] oder einer ähnlichen Anmerkung.

Beispiel: Mohmaad [sic]

Beispiel: Premierminister Nguyễn Xuân Phúcc [Schreibweise lt. Ausgangstext]

Beispiel: Ausstellungsdatum: 12.30.1978 [sic]




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Anlage 3                                                  Ausfertigung für die Sprachmittlerin
                                                                   ID der Sprachmittlerin [ID]

                                        Niederschrift
     über die förmliche Verpflichtung eines/einer freiberuflichen Sprachmittelnden nach

        § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen
            (Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974, das durch § 1 Nummer 4
                 des Gesetzes vom 15. August 1974 geändert worden ist)

Die Sprachmittlerin, Frau [Name],
wurde über die Pflicht zur Verschwiegenheit belehrt und auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Ihr wurde der Inhalt der folgenden
Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekannt gegeben:

     § 133 Absatz 3                        Verwahrungsbruch,
     § 201 Absatz 3                         Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
     § 203 Absatz 2, 4, 5, 6                Verletzung von Privatgeheimnissen,
     § 204                                  Verwertung fremder Geheimnisse
     §§ 331, 332, 335, 336                  Vorteilsannahme und Bestechlichkeit,
     § 353b                                 Verletzung des Dienstgeheimnisses und
                                           einer besonderen Geheimhaltungspflicht,
     § 358                                  Nebenfolgen,
     § 97b                                  Verrat in irriger Annahme eines illegalen
                                            Geheimnisses,
     § 355                                  Verletzung des Steuergeheimnisses.

Sie wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der
Verpflichtung für sie anzuwenden sind. (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Strafvorschriften.

Sie wurde weiter belehrt, dass Verstöße gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften mit
Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Ergänzend wurde sie darüber belehrt, dass sie Belohnungen und Geschenke in Bezug auf
ihre Tätigkeit als Sprachmittlerin beim Bundesamt grundsätzlich nicht annehmen darf. Sie
wurde gebeten, derartige Ansinnen unverzüglich den für ihren Einsatzbereich im Bundesamt
verantwortlichen Mitarbeitenden anzuzeigen.

Ferner wurde der Erschienenen der Inhalt der Vorschrift über die Strafbarkeit einer
Verletzung nach § 42 BDSG bekannt gegeben.

Sie erklärt, nunmehr von dem Inhalt der genannten Strafbestimmungen und über die Folgen
von deren Verletzung unterrichtet zu sein. Sie unterzeichnet dieses Protokoll nach Verlesen
zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der
Niederschrift, des „Verhaltenskodex gegen Korruption“ mit Erläuterungen und einer Abschrift
der oben genannten Strafvorschriften.

Nürnberg, den [Datum]

Unterschrift des/der Verpflichtenden                     Unterschrift der Verpflichteten


[NAME, Vorname]                                          [NAME, Vorname]


                                                                             Seite 47 von 47
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