a4-2023-merkblatt-sicheres-mobiles-arbeiten-barrierefrei
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen“
Beim Mobilen Arbeiten dürfen auf normalen Geräten keine besonders sensiblen
personenbezogenen Daten (vergleiche § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz; unter
anderem Daten über Erkrankungen oder dienstliche Beurteilungen) oder VS-
VERTRAULICH oder höher eingestufte Verschlusssachen verarbeitet beziehungsweise
genutzt werden.
VS-NfD eingestufte Dokumente und Dateien sowie besonders sensible
personenbezogene Daten dürfen nur auf hierfür freigegebenen Endgeräten geöffnet
oder bearbeitet werden (zum Beispiel SINA-Laptop).
Nutzung mobiler Kommunikationstechnik
Verändern Sie keine Sicherheitseinstellungen.
Tauschen Sie nicht selbstständig SIM-Karten und Sicherheitskarten aus.
Verbinden Sie das mobile Endgerät nur mit Technik, die dafür freigegeben wurde, also
nicht mit sonstigen USB-Sticks, externen Festplatten, Mäusen, Tastaturen oder
Bluetooth-Geräten.
Kommunikationsverbindungen
Achten Sie bei Gesprächen auf die jeweilige Anzeige Ihres Endgeräts, ob eine
verschlüsselte Verbindung besteht. Im Zweifel gehen Sie von einer unverschlüsselten
Verbindung aus und weisen Ihren Gesprächspartner darauf hin.
VS-NfD eingestufte Telefongespräche sowie Telefongespräche, deren Gegenstand
unter anderem sensible personenbezogene Daten sind, sind grundsätzlich nur mit BSI-
zugelassenen Endgeräten (zum Beispiel Secunet-Smartphone) und verschlüsselter
Verbindung und von den Tischgeräten in den Liegenschaften für Gespräche im
Behördennetz (Vorwahl 88) zulässig. Grundsätzlich sollten die vorher genannten
Telefongespräche nicht im öffentlichen Raum geführt werden.
Nutzen Sie private E-Mail-Accounts nicht für dienstliche Angelegenheiten.
Soweit sensible personenbezogene Daten betroffen sind, darf der Datenaustausch per
E-Mail mit dem BMUV und anderen Stellen nur in verschlüsselter Form erfolgen.
Beachten Sie, dass viele Videokonferenzdienste für die Kommunikation von VS-NfD
und sensiblen personenbezogenen Daten nicht geeignet sind. Informationen über
sichere beziehungsweise für VS-NfD zugelassene Videokonferenzlösungen im BMUV
erhalten Sie beim IKT-Referat.
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Übermitteln Sie über Messengerdienste und soziale Netze keine sensiblen
personenbezogenen Daten.
Gespräche und Besprechungen
Beachten Sie: Kamera, Mikrofon und Aufzeichnungsgerät sind Bestandteile aktueller
Smartphones, Tablets und Notebooks. Diese Funktionen können auch aus der Ferne
unbemerkt aktiviert werden; gegebenenfalls deaktivieren Sie die Geräte bei sensiblen
Besprechungen.
Vermeiden Sie dienstliche Gespräche, Videokonferenzen und Gespräche, deren
Gegenstand unter anderem personenbezogene Daten sind, in der Öffentlichkeit und
achten Sie bei Telefonaten darauf, dass niemand „vor Ort“ mithört. VS-NfD eingestufte
Gespräche sowie Gespräche über sensible personenbezogene Inhalte sind in der
Öffentlichkeit untersagt.
Schadcode und Schadprogramme
Vorsicht beim Öffnen von Dateianhängen in E-Mails. Absenderadressen könnten
gefälscht sein, Dateianhänge Schadcode enthalten. Im Zweifel öffnen Sie die
Dateianhänge bitte nicht und wenden sich an den
Informationssicherheitsbeauftragten.
Warnmeldungen sollten beachtet werden, diese dienen unmittelbar Ihrem Schutz.
Schließen Sie mobile Endgeräte (auch USB-Sticks oder externe Datenträger) nur an
freigegebene Hardware an. Das gilt auch für das Aufladen über die USB-Schnittstelle
(keine fremden Ladegeräte oder Computer).
Verwenden Sie nur freigegebene Programme und Apps. Auf dienstlichen Endgeräten
ist die eigenständige Installation untersagt. Im Zweifel wenden Sie sich an das IKT-
Referat.
Schutz vor Zugriff Unbefugter
Geben Sie die mobilen Endgeräte möglichst nicht aus der Hand, da diese auch bei nur
kurzzeitiger Überlassung manipuliert werden können.
Führen Sie mobile Endgeräte nicht mit sich, wenn eine Abgabe, Übergabe oder
Aushändigung zu erwarten ist (siehe Information der Datenschutzbeauftragten zum
„Arbeiten auf Dienstreisen“ im Intranet des BMUV).
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Wenn die Abgabe nicht vermieden werden kann, schalten Sie das Gerät aus und
entnehmen sie vor der Abgabe Akku und Sicherheitskarte.
Sperren Sie Endgeräte bei Nichtnutzung (auch Pausenfunktion aktivieren) und schalten
sie diese bei absehbar längerer Nichtnutzung aus.
Nutzen Sie Mechanismen des Zugriffsschutzes zum Beispiel PIN, SIM-Sperre und
Bildschirmsperre.
Aktivieren Sie den Passwortschutz und wechseln Sie regelmäßig PIN und Passworte.
Melden Sie Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes unmittelbar dem IT-
Benutzerservice.
Standortinformationen und Bewegungsprofile
Ortungsdienste, GPS und WLAN sollten zeitlich befristet und nur bei Bedarf aktiviert
werden. Ansonsten zeichnen die Geräte standardmäßig Ihren Aufenthaltsort auf.
Kontakt
Wenden Sie sich bitte bei versuchten Datenzugriffen oder sonstigen Auffälligkeiten sowie bei
Fragen oder Unterstützungsbedarf schnellstmöglich an:
den Informationssicherheitsbeauftragten (IT-Sicherheitsbeauftragter@bmuv.bund.de)
oder
den IT-Benutzerservice (IT-Benutzerservice@bmuv.bund.de) oder
die Datenschutzbeauftragte (Datenschutzbeauftragte@bmuv.bund.de) oder
die Geheimschutzbeauftragte (Geheimschutz@bmuv.bund.de).
Soweit im konkreten Einzelfall Anlass für eine Überprüfung der datenschutzgerechten
Gestaltung der Arbeitssituation im Rahmen des Mobilen Arbeitens besteht, kann zwischen
dem Beschäftigten, der Dienststelle und der behördlichen Datenschutzbeauftragten ein
entsprechender Ortstermin vereinbart werden. Beachten Sie die Checkliste zum Mobilien
Arbeiten des Datenschutzbeauftragten (Checkliste Mobiles Arbeiten DSB unter Organigramm-
>Weitere->Beauftragte->Datenschutzbeauftragte->FAQ->Mobiles Arbeiten).
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