GMBl Nr. 59 2019
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 59 vom 20. November 2019
Nr. 59 - 6 -2019
GMBl Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr
Seite 1189
Formblatt 3
(zu Nummer 18a.4.2)
Der Bericht ist in einem verschlossenen, deutlich als VERTRAULICHE ARZTSACHE gekennzeichneten Umschlag der
Beihilfefestsetzungsstelle zur Weiterleitung an die Gutachterin/den Gutachter zu übersenden.
Absender
Name und Anschrift der Therapeutin/des Therapeuten
Bericht an die Gutachterin/den Gutachter
zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychothe-
rapie
I. Angaben über die Patientin/den Patienten
Pseudonymisierungscode (wird von der Beihilfefestsetzungs- Familienstand
stelle vergeben)
Geburtsdatum Geschlecht Beruf
II. Angaben über die Behandlung
Art der vorgesehenen Therapie
Datum des Therapiebeginns
Angaben zur Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung), der Sitzungs-
zahl und Behandlungsfrequenz seit Therapiebeginn
Angaben zur voraussichtlich noch erforderlichen Behandlung (Einzel- oder Gruppentherapie oder Kom-
binationsbehandlung), der Sitzungszahl und Behandlungsfrequenz
III. Bericht der Therapeutin/des Therapeuten zum Antrag auf tiefenpsychologisch fun-
dierte oder analytische Psychotherapie
Ergänzende Hinweise bei Anträgen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Fallbezogene Auswahl zu den folgenden Gesichtspunkten:
1. Spontanangaben der Patientin/des Patienten zu ihrem/seinem Beschwerdebild, dem bisherigem Ver-
lauf, ggf. bisherige Therapieversuche. Grund des Kommens zum jetzigen Zeitpunkt, ggf. von wem ver-
anlasst? Therapieziele der Patientin/des Patienten (bei Kindern und Jugendlichen auch der Eltern). Bei
stationärer psychotherapeutischer/psychosomatischer Vorbehandlung bitte Abschlussbericht beifügen.
2. Psychischer Befund: Emotionaler Kontakt, therapeutische Beziehung (Übertragung/Gegenübertra-
gung), Intelligenz, Differenziertheit der Persönlichkeit, Einsichtsfähigkeit in die psychische Bedingtheit
des Beschwerdebildes, Motivation zur Psychotherapie, Stimmungslage, bevorzugte Abwehrmechanis-
men, Art und Ausmaß infantiler Fixierungen, Strukturniveau, Persönlichkeitsstruktur. Bei Kindern und
Jugendlichen auch Ergebnisse der neurosenpsychologischen Untersuchungen und Testuntersuchun-
gen, Spielbeobachtung, Inszenierung des neurotischen Konflikts.
Psychopathologischer Befund (z.B. Motorik, Affekt, Antrieb, Bewusstsein, Wahrnehmung, Denken, Ge-
dächtnis).
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3. Somatischer Befund: Bei Behandlung durch Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten bitte „Ärztlichen Konsiliarbericht“ beifügen (sonst keine Bearbeitung möglich!). Gibt
es Bemerkenswertes zur Familienanamnese, oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung?
4. Biografische Anamnese unter Berücksichtigung der Entwicklung neurotischer und persönlichkeits-
struktureller Merkmale, Angaben zur Stellung der Patientin/des Patienten in ihrer/seiner Familie, unge-
wöhnliche, individuelle oder familiäre Belastungen, Traumatisierungen, emotionales Klima der Primär-
gruppe, Beziehungsanalyse innerhalb der Familie früher und heute, schulische Entwicklung und Be-
rufswahl, Art der Bewältigung von phasentypischen Schwellensituationen, Erfahrungen mit Partnerbe-
ziehungen, Umgang mit Sexualität, jetzige soziale Situation, Arbeitsfähigkeit, einschneidende somati-
sche Erkrankungen, bisherige psychische Krisen und Erkrankungen. Bei Kindern und Jugendlichen
auch Geburtsanamnese, frühe Entwicklungsbedingungen, emotionale, kognitive und psychosoziale
Entwicklung, Entwicklung der Familie, soweit sie die Psychodynamik plausibel macht.
5. Verhaltensanalyse: Beschreibung der Krankheitsphänomene, möglichst in den vier Verhaltenskate-
gorien Motorik, Kognitionen, Emotionen und Physiologie. Unterscheidung zwischen Verhaltensexzes-
sen, Verhaltensdefiziten und qualitativ neuer spezifischer Symptomatik in der Beschreibung von Ver-
haltensstörungen.
Funktions- und Bedingungsanalyse der für die geplante Verhaltenstherapie relevanten Verhaltensstö-
rungen in Anlehnung an das S-O-R-K-C-Modell mit Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der
Symptomatik.
Beschreibung von Verhaltensaktiva und bereits entwickelten Selbsthilfemöglichkeiten und Bewälti-
gungsfähigkeiten. Wird die Symptomatik der Patientin/ des Patienten durch pathogene Interaktions-
prozesse aufrechterhalten, ist die Verhaltensanalyse auch der Bezugspersonen zu berücksichtigen.
6. Diagnose: Darstellung der Diagnose aufgrund der Symptomatik und der Verhaltensanalyse. Differen-
tialdiagnostische Abgrenzung unter Berücksichtigung auch anderer Befunde, ggf. unter Beifügung der
Befundberichte.
7. Therapieziele und Prognose: Darstellung der konkreten Therapieziele mit ggf. gestufter prognosti-
scher Einschätzung (dabei ist zu begründen, warum eine gegebene Symptomatik direkt oder indirekt
verändert werden soll); Motivierbarkeit, Krankheitseinsicht und Umstellungsfähigkeit; ggf. Einschät-
zung der Mitarbeit der Bezugspersonen, deren Umstellungsfähigkeit und Belastbarkeit.
8. Behandlungsplan: Darstellung der Behandlungsstrategie in der Kombination bzw. Reihenfolge ver-
schiedener Interventionsverfahren, mit denen die definierten Therapieziele erreicht werden sollen. An-
gaben zur geplanten Behandlungsfrequenz und zur Sitzungsdauer (50 Minuten, 100 Minuten). Begrün-
dung der Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlungen auch ihres zahlenmäßigen Verhältnis-
ses zueinander mit Angabe der Gruppenzusammensetzung und Darstellung der therapeutischen Ziele,
die mit der Gruppenbehandlung erreicht werden sollen. Bei Verhaltenstherapie mit Kindern und Ju-
gendlichen: Soll bei einer begleitenden Behandlung der Bezugspersonen vom Regelverhältnis 1:4 ab-
gewichen werden, muss dies begründet werden. Begründung der begleitenden Behandlung der Be-
zugspersonen in Einzel- oder Gruppensitzungen sowie zur Gruppengröße und Zusammensetzung.
Bericht zum Fortführungsantrag
1. Wichtige Ergänzungen zu den Angaben in den Abschnitten 1, 2, 3 und 5 des Erstberichtes:
Lebensgeschichtliche Entwicklung und Krankheitsanamnese, psychischer Befund und Bericht der An-
gehörigen der Patientin/ des Patienten, Befundberichte aus ambulanten oder stationären Behandlun-
gen, ggf. testpsychologische Befunde. Ergänzungen zur Diagnose bzw. Differentialdiagnose.
2. Zusammenfassung des bisherigen Therapieverlaufs: Ergänzungen oder Veränderungen der Ver-
haltensanalyse, angewandte Methoden, Angaben über die bislang erreichte Veränderung der Symp-
tomatik, ggf. neu hinzugetretene Symptomatik, Mitarbeit der Patientin/ des Patienten und ggf. der Be-
zugspersonen.
3. Beschreibung der Therapieziele für den jetzt beantragten Behandlungsabschnitt und ggf. Än-
derung des Therapieplans: Prognose nach dem bisherigen Behandlungsverlauf und Begründung der
noch wahrscheinlich notwendigen Therapiedauer mit Bezug auf die Veränderungsmöglichkeiten der
Verhaltensstörungen der Patientin/ des Patienten.
Datum
Unterschrift und Stempel der Therapeutin/des Therapeuten
Nr. 59 - 8 2019
GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr
Seite 1191
Formblatt 4
(zu Nummer 18a.4.2)
Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie
(Den Bericht bitte in einem als vertrauliche Arztsache gekennzeichneten Umschlag übersenden.)
auf Veranlassung von
Name der Therapeutin/des Therapeuten
Patient
Pseudonymisierungscode (wird von der Beihilfefestsetzungsstelle vergeben)
□ Aufgrund ärztlicher Befunde bestehen derzeit Kontraindikationen für eine psychothe-
rapeutische Behandlung.
□ Ärztliche Mitbehandlung ist erforderlich.
Art der Maßnahme:
Aktuelle Beschwerden, psychischer und somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere
unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes):
Stichwortartige Zusammenfassung der im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevanten anam-
nesischen Daten:
Medizinische Diagnose(n), Differential-, Verdachtsdiagnose(n):
Relevante Vor- und Parallelbehandlungen stationär/ambulant (z. B. laufende Medikation):
Befunde, die eine ärztliche/ärztlich-veranlasste Begleitbehandlung erforderlich machen liegen vor:
Befunde, die eine psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung erforderlich machen,
liegen vor:
□ Psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung ist
□ erfolgt. □ veranlasst.
Folgende ärztliche/ärztlich-veranlasste Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind notwendig:
Folgende ärztliche Maßnahmen bzw. Untersuchungen sind veranlasst:
Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes
Seite 1192 - 9 -2019
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Formblatt 5
(zu Nummer 18a.4.5)
Anschrift der Beihilfefestsetzungsstelle
(Name und Anschrift der Gutachterin/des Gutachters)
Datum
Bundesbeihilfeverordnung
hier: Psychotherapie-Gutachten
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
bitte ich Sie um gutachterliche Stellungnahme zu der psychotherapeutischen Behandlung
Pseudonymisierungscode _______________________.
Der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit, die Entbindung von der Schweigepflicht
und der Bericht der Therapeutin/des Therapeuten sind in einem verschlossenen Umschlag
beigefügt.
Nur bei Folge- oder Verlängerungsgutachten
Es wurde bereits eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt
- Gutachten vom: _______________________
- Anzahl der Sitzungen: _______________________
- Name der Gutachterin / des Gutachters: _______________________ 0F
Ihr Gutachten bzw. Zweitgutachten bitte ich mir in zweifacher Ausfertigung unter Verwen-
dung des anliegenden Formblattes 6 nebst einer Rechnung über die Kosten in Höhe von
50 EUR für das Gutachten bzw. 85 EUR für das Zweitgutachten zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: Antrag auf Psychotherapie (Formblatt 2)
Bericht der Therapeutin/des Therapeuten
Psychotherapie-Gutachten in 3-facher Ausfertigung (Formblatt 6)
Freiumschlag
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GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr
Seite 1193
Formblatt 6
(zu Nummer 18a.4.5)
Psychotherapie-Gutachten
(Das Gutachten bitte in dem beigefügten, als vertrauliche medizinische Unterlagen gekennzeichneten Umschlag
der Beihilfefestsetzungsstelle übersenden!)
Pseudonymisierungscode
Auftragsschreiben vom
Stellungnahme:
Wie viele Sit- bei Kombinationsbehandlung
zungen sind bei ausschließlicher mit überwiegend
notwendig? Einzelbehand- Gruppenbehand- Einzelbehand- Gruppenbehand-
lung lung lung lung
für die Patien-
tin / den Pati-
enten?
für die beglei-
tende Psycho-
therapie der
Bezugsperson
Datum
Unterschrift und Stempel der Gutachterin/des Gutachters
Seite 1194 - 112019
GMBl - Bearbeitungsstand: 25.09.2019 14:23 Uhr Nr. 59
Formblatt 7
(zu Nummer 18a.4.6)
Anschrift der Beihilfefestsetzungsstelle
(Anschrift der beihilfeberechtigten oder bevollmächtigten Per-
son)
Datum
Bundesbeihilfeverordnung
hier: Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie
Ihr Antrag vom …
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …
aufgrund des Psychotherapie-Gutachtens werden die Kosten einer
□ tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
□ analytischen Psychotherapie
□ Verhaltenstherapie
für durch
(Name der Patientin / des Patien- (Name der Therapeutin / des Therapeuten)
ten)
für eine
□ ausschließliche Einzelbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen
□ ausschließliche Gruppenbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen
□ Kombinationsbehandlung mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen mit
□ überwiegend Einzelbehandlung
□ überwiegend Gruppenbehandlung
□ begleitende Behandlung der Bezugsperson mit bis zu – weiteren – _______ Sitzungen
nach Maßgabe der Beihilfevorschriften als beihilfefähig anerkannt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er-
hoben werden. Der Widerspruch ist bei der oben genannten Beihilfefestsetzungsstelle
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
GMBl 2019, S. 1173
Nr. 59 GMBl 2019 Seite 1195
Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ schlusses durch den erfolgreichen Abschluss des Masterstu-
dienganges „Intelligence and Security Studies“ und der
hier: Teilnahme von Tarifbeschäftigten
Übertragung entsprechender Tätigkeiten. Erst wenn nach
Bezug: Verordnung über den Aufstieg in den höheren bestandener Masterprüfung Tätigkeiten des vergleichbaren
nichttechnischen Verwaltungsdienst über den höheren Dienstes übertragen werden, besteht nach dem
Masterstudiengang „Intelligence and Security Grundsatz der Tarifautomatik Anspruch auf eine entspre-
Studies“ (MISSAufstV) vom 28. Februar 2019 chende Höhergruppierung und damit höheres Entgelt. In
(BGBl. I S. 202) Fällen einer vorübergehenden Übertragung einer höherwer-
– RdSchr. d. BMI v. 16.10.2019 – D5-31003/15#3 – tigen Tätigkeit ist § 14 TVöD zu beachten.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finan-
zen bin ich damit einverstanden, dass Tarifbeschäftigten für C Erprobung in der höherwertigen Tätigkeit
die Teilnahme an dem Masterstudiengang „Intelligence and Das Institut einer „Berufspraktischen Einführung“ entspre-
Security Studies“ an der Universität der Bundeswehr Mün- chend Abschnitt 3 MISSAufstV mit einer einjährigen Erpro-
chen oder der Hochschule des Bundes für öffentliche Ver-
bung der Eignung und Befähigung ist für den Tarifbereich
waltung (HS Bund) nach der Verordnung über den Aufstieg
nicht einschlägig. Gleichwohl stehen dem Arbeitgeber tarif-
in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über
den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“ rechtliche Instrumente zur Verfügung, um den Beschäftigten
(MISSAufstV) vom 28. Februar 2019 für die Dauer des Stu- in seiner neuen höherwertigen Tätigkeit zu erproben.
diums gemäß §§ 3 und 4 MISSAufstV außertariflich Arbeits- 1. Vorübergehende Übertragung der höherwertigen
befreiung unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21 TVöD) ge-
Tätigkeit
währt werden kann. Sofern die Masterarbeit berufsbeglei-
tend in der Dienststelle angefertigt wird, ist § 9 MISSAufstV Zur Erprobung der Eignung und Befähigung in einer Tätig-
für Tarifbeschäftigte gleichermaßen anzuwenden. keit ab Entgeltgruppe 13 können dem Tarifbeschäftigten
Für die Teilnahme am Studium einschließlich der Zulas- diese Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen
sung zum Studium gilt die MISSAufstV in der jeweils gelten- werden (§ 14 TVöD). Es bestehen keine Bedenken, zu die-
den Fassung entsprechend. sem Zweck die höherwertigen Tätigkeiten für die Dauer von
längstens sechs Monaten zunächst vorübergehend zu über-
Die Tarifbeschäftigten sind während des gesamten Studi- tragen. Der Beschäftigte hat für die Dauer der Maßnahme
ums einschließlich der Phase für die Erstellung der Masterar- Anspruch auf eine persönliche Zulage nach § 14 Absatz 3
beit versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-
Satz 1 TVöD.
und Arbeitslosenversicherung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erfüllt der
Etwaige finanzielle Mehrbedarfe aufgrund der Studien-
Beschäftigte die tariflich geforderten persönlichen Voraus-
maßnahmen sind aus den verfügbaren Mitteln der jeweils be-
troffenen Einzelpläne zu decken; zusätzliche Haushaltsmit- setzungen zur Übertragung von Tätigkeiten der Entgelt-
tel werden nicht bereitgestellt. gruppe 13 und höher. Nach § 14 Absatz 3 Satz 1 TVöD hat
der Beschäftigte Anspruch auf eine persönliche Zulage in der
Ergänzend gebe ich folgende Hinweise: Differenz zwischen seinem bisherigen Entgelt und dem Ent-
gelt, das ihm bei dauerhafter Übertragung zustünde.
A Zulassung zum Studium 2. Übertragung einer Führungsposition auf Probe
Für die Zulassung zu diesem Studium kommen Tarifbe- Werden Führungspositionen auf Probe im Sinne des § 31
schäftigte in Betracht, die in eine der Entgeltgruppen 9b bis
Absatz 2 TVöD übertragen, besteht bei Tarifbeschäftigten
12 eingruppiert sind und einen Bachelor- oder gleichwerti-
die Möglichkeit der vorübergehenden – und dadurch von
gen Abschluss einer Hochschule besitzen. Über die Zulas-
Anfang an befristeten – Übertragung der Tätigkeiten bis zu
sung zum Studium entscheidet die Dienstbehörde in Ab-
sprache mit der jeweiligen Hochschule. Die Kandidaten einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Für die Dauer der
durchlaufen ein Auswahlverfahren ggf. gemeinsam mit den Übertragung wird eine Zulage in Höhe der Differenz zwi-
Beamtinnen und Beamten. schen bisheriger und neuer Tätigkeit gezahlt.
Oberste Bundesbehörden
B Übertragung von Tätigkeiten der Entgelt- Abteilungen Z und B
gruppen 13 und höher nach erfolgreichem – im Hause –
Abschluss des Studiums nachrichtlich:
Vereinigungen und Verbände
Im Unterschied zum Beamtenbereich besteht kein Automa-
tismus zwischen dem Erwerb des höheren Bildungsab- GMBl 2019, S. 1195
Seite 1196 GMBl 2019 Nr. 59 HERAUSGEBER: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 11014 Berlin (Postanschrift) Alt-Moabit 140, 10557 Berlin (Hausanschrift) Telefon: 0 30/1 86 81-0 Telefax: 0 30/1 86 81 12 926 E-Mail: poststelle@bmi.bund.de