GMBl Nr. 42 2010

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 42 vom 21. July 2010

/ 24
PDF herunterladen
Nr. 42                                                  GMBl 2010                                               Seite 883

chergestellt werden. Das Fehlen von Nachweisen oder Er-          Um Dopplungen zu vermeiden und zur Verschlankung
klärungen     (z.B.    auch     eine   Bieterangabe      im    beizutragen, verweist die neue Regelung nunmehr nur noch
Leistungsverzeichnis) ist nach Absatz 1 Nummer 3 kein          auf § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs II der Verordnung
Ausschlussgrund, wenn Bieter die Nachweise und Erklärun-       (EG) Nr. 1564/2005.
gen innerhalb einer festzusetzenden Frist nachreichen. Fer-    Zu § 12a VOB/A – Vorinformation, Bekanntmachung, Ver-
ner können nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c Angebote         sand der Vergabeunterlagen
gewertet werden, wenn lediglich eine unwesentliche Preisan-
gabe fehlt und sich durch die Wertung mit dem höchsten            Auch hier wird wie beim § 8a, bezüglich der Bekanntma-
Wettbewerbspreis für diese Position die Bieterreihenfolge      chung, nur noch auf § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs
nicht verändert.                                               II der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 verwiesen.

Zu § 19 VOB/A – Nichtberücksichtigte Bewerbungen und           Zu § 16a VOB/A – Wertung der Angebote und § 18 a Be-
                                                               kanntmachung der Auftragserteilung
Angebote
                                                                 Wie bei § 6a wurden auch hier weitere Anpassungen an die
  In Korrespondenz mit der Schwellenwertregelung nach
                                                               Bestimmungen der Vergabekoordinierungsrichtlinie vorge-
§ 3 Nummer 3 ist im Absatz 5 vorgeschrieben, dass, soweit
                                                               nommen. In § 16a durch den eingefügten Zusatz „und deren
von der Schwellenwertregelung Gebrauch gemacht wird, bei       Gewichtung“ und im § 18a durch die Klarstellung, dass alle
Aufträgen ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Um-          Aufträge, die dem Anwendungsbereich des 2. Abschnitts
satzsteuer, über die beabsichtigte Ausschreibung auf Inter-    zugeordnet sind, bekannt zu machen sind.
netportalen zu informieren ist. Rechtsansprüche der Bieter
können damit aber nicht begründet werden.                                         Abschnitte 3 und 4
Zu § 20 VOB/A – Dokumentation                                  Aufgrund der am 29. September 2009 in Kraft getretenen
                                                               Sektorenverordnung (SektVO), werden die Abschnitte 3
  Der Mindestinhalt der Dokumentation war bisher nur für       und 4 ersatzlos gestrichen.
Vergaben nach dem 2. Abschnitt vorgegeben. Die Regelung
wurde auf den Basisparagraphen übertragen und gilt nun-
mehr auch bei Vergaben nach dem 1. Abschnitt. Zur Erhö-                              III. 2. VOB/B
hung der Transparenz sind ferner nach Absatz 3 über alle       Die Regelungen der VOB/B werden Unternehmen, juristi-
durchgeführten Beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 €        schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
und über alle Freihändigen Vergaben ab 15.000 €, jeweils       rechtlichen Sondervermögens zur Anwendung empfohlen.
ohne Umsatzsteuer, Veröffentlichungen / Informationen auf      Dies stellt die eingefügte Fußnote nunmehr klar. Sie sind
dem Internetportal einzustellen.                               nicht zur Anwendung gegenüber Verbrauchern vorgesehen.
                                                               Die Regelungen von § 16 Absatz 5 Nrn. 3 und 4 verweisen
                       Abschnitt 2                             aus vorgenanntem Grund nur noch auf Absatz 2 des § 288
Neben der entsprechend Abschnitt 1 geänderten Struktur,        BGB.
ergab sich ein weiterer Änderungsbedarf aufgrund von An-
passung an die Vergabekoordinierungsrichtlinie – soweit                             III. 3. VOB/C
auch optionale Regelungen umgesetzt werden sollten – und
                                                               Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertrags-
der Anpassung an die Neufassung des Gesetzes gegen Wett-
                                                               bedingungen für Bauleistungen (ATV), welche gleichzeitig
bewerbsbeschränkungen (GWB).
                                                               auch als DIN-Normen herausgegeben werden. Durch die
Zu § 1a VOB/A – Anwendung der a-Paragraphen                    ständige Weiterentwicklung im technischen Bereich sind die
                                                               ATVen hinsichtlich ihrer praxisgerechten Anwendung zu
  Die Definition des Begriffs der Bauaufträge ist an die ge-   überprüfen und entsprechend zu aktualisieren. S. wurden
änderte Definition nach § 99 Absatz 3 GWB angepasst wor-       durch die Hauptausschüsse Hochbau und Tiefbau (HAH
den.                                                           und HAT) insgesamt 18 ATVen materiell fortgeschrieben.
Zu § 5a VOB/A – Vergabe nach Losen                             Auch war eine redaktionelle Überarbeitung aller ATVen er-
                                                               forderlich. Diese erfolgte im Abschnitt 0 der ATVen und
   Da die Regelung über die Aufteilung und Trennung in         umfasste die Änderung des Verweises auf die VOB/A, in der
Fach- und Teillose im Basisparagraphen nicht vollumfäng-       die Leistungsbeschreibung nicht mehr in § 9 VOB/A, son-
lich der des § 97 Absatz 3 GWB entspricht, ist § 5 Absatz 2    dern in § 7 VOB/A geregelt ist. Darüber hinaus wurden ins-
für Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte nach der Ver-     gesamt 22 ATVen redaktionell überarbeitet. Zwei ATVen er-
gabeverordnung nicht anzuwenden. In diesen Fällen gilt die     hielten neue Titel.
Regelung des GWB.
                                                                  Erstmalig wurde auch eine ATV zurückgezogen (ATV
Zu § 6a VOB/A – Teilnehmer am Wettbewerb                       DIN 18310 „Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und
                                                               Küstendünen“), weil man sich darauf verständigen konnte,
  Zur weiteren Umsetzung von Bestimmungen der Verga-           für den Regelungsbereich die Zusätzlichen Technischen Ver-
bekoordinierungsrichtlinie wurden einige Anpassungen und       tragsbedingungen – Wasserbau (ZTV – W) für Böschungs-
Ergänzungen vorgenommen. Dies betrifft Absatz 2 und 7.         und Sohlensicherungen zu benutzen.
Ferner wurde Absatz 10 umformuliert, da die ursprüngliche
Fassung dahingehend interpretiert wurde, dass alle Fähigkei-   Folgende ATV wurden redaktionell und fachtechnisch über-
ten der Nachunternehmer sogleich mit Angebotsabgabe            arbeitet.
nachzuweisen sind. Nunmehr reicht es aus, wenn der Nach-       ATV DIN 18299	„Allgemeine Regeln für Bauarbeiten je-
weis innerhalb einer festzusetzenden Frist erbracht wird.                     der Art“
Zu § 8a VOB/A – Vergabeunterlagen                              ATV DIN 18300       „Erdarbeiten“
11

Seite 884                                          GMBl 2010                                                    Nr. 42

ATV DIN 18304    „Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten“       ATV DIN 18386         „Gebäudeautomation“
ATV DIN 18305    „Wasserhaltungsarbeiten“                 ATV DIN 18421 	Neuer Titel: „Dämm- und Brand-
                                                                          schutzarbeiten an technischen Anla-
ATV DIN 18306    „Entwässerungskanalarbeiten“
                                                                          gen“
ATV DIN 18308	Neuer Titel: „Drän- und Versickerar-
               beiten“                                    ATV DIN 18451         „Gerüstarbeiten“

ATV DIN 18313	„Schlitzwandarbeiten mit stützenden
               Flüssigkeiten“                                      IV. Inkrafttreten und Aufhebung Erlasse
                                                                                alter Rechtslage
ATV DIN 18314	„Spritzbetonarbeiten“
                                                          Dieser Erlass tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.
ATV DIN 18316	„Verkehrswegebauarbeiten – Oberbau-
               schichten mit hydraulischen Bindemit-      Mit diesem Datum tritt der Erlass zur Einführung der VOB
               teln“                                      2006 < B 15 – O 1095 – 524 > vom 30. Oktober 2006 außer
                                                          Kraft
ATV DIN 18317	„Verkehrswegebauarbeiten – Oberbau-
               schichten aus Asphalt“                     Die Geltung der Erlasse < B 15 – 8163.6/1 > vom 27. Januar
                                                          2009 und < B15 – 8161.3/2-1 > vom 17. Februar 2009 bleiben
ATV DIN 18318	„Verkehrswegebauarbeiten – Pflaster-       hiervon unberührt. Die darin enthaltenen von den in Kraft
               decken und Plattenbeläge in ungebun-       getretenen VOB/A und VOL/A abweichenden Regelungen
               dener Ausführung, Einfassungen“            sind unbeschadet der sonstigen Regelungen bis zum Ablauf
ATV DIN 18319    „Rohrvortriebsarbeiten“                  dieses Jahres weiterhin anzuwenden.
ATV DIN 18320    „Landschaftsbauarbeiten“
                                                          Berlin, den 10. Juni 2010
ATV DIN 18321    „Düsenstrahlarbeiten“
                                                          B 15 – 8163.6/1
ATV DIN 18322    „Kabelleitungstiefbauarbeiten“
ATV DIN 18331    „Betonarbeiten“                                         Bundesministerium für Verkehr
                                                                           Bau und Stadtentwicklung
ATV DIN 18334    „Zimmer- und Holzbauarbeiten“
                                                                                      Im Auftrag
ATV DIN 18336    „Abdichtungsarbeiten“
ATV DIN 18338	„Dachdeckungs-         und   Dachabdich-                          Günther Hoffmann
               tungsarbeiten“
                                                          per E-Mail
ATV DIN 18339    „Klempnerarbeiten“
                                                          – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
ATV DIN 18340    „Trockenbauarbeiten“                     – Bauverwaltungen der Länder

ATV DIN 18349    „Betonerhaltungsarbeiten“                                                           GMBl 2010, S. 880
ATV DIN 18353    „Estricharbeiten“
ATV DIN 18354    „Gussasphaltarbeiten“
                                                                                  Erlass
ATV DIN 18355    „Tischlerarbeiten“
                                                          Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen
ATV DIN 18356    „Parkettarbeiten“                                   des Bundes (VHB), Ausgabe 2008
ATV DIN 18357    „Beschlagarbeiten“                       hier:     elektronische Austauschlieferung Stand Mai
ATV DIN 18358    „Rollladenarbeiten“                                2010

ATV DIN 18360    „Metallbauarbeiten“                      Bezug: Bezugserlass 1:	B I 2 – O 1082 – 87/73
                                                          			                     vom 14. Dezember 1973
ATV DIN 18363	„Maler- und Lackierarbeiten – Be-
               schichtungen“                                Bezugserlass 2:	B 15 – 8164.2/1
                                                          			                vom 2. Juni 2008
ATV DIN 18364	„Korrosionsschutzarbeiten an Stahl-
               bauten“                                      Bezugserlass 3:	B 15 – 8164.2/2
                                                          			                vom 26. August 2009
ATV DIN 18365    „Bodenbelagarbeiten“
ATV DIN 18367    „Holzpflasterarbeiten“                                                   I.
ATV DIN 18379    „Raumlufttechnische Anlagen“             Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnah-
ATV DIN 18380	„Heizanlagen und zentrale Wasserer-        men des Bundes (VHB) wurde mit Bezugserlass 1 eingeführt
               wärmungs-anlagen“                          und liegt derzeit in der mit Bezugserlass 2 eingeführten Fas-
                                                          sung VHB – Ausgabe 2008 vor. Die Umsetzung der durch
ATV DIN 18381	„Gas-, Wasser- und Entwässerungsan-        die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beständig fortgeschriebe-
               lagen innerhalb von Gebäuden“
                                                          nen Richtlinien und Formblätter des VHB liegt derzeit in
ATV DIN 18385	„Förderanlagen,     Aufzugsanlagen,        der mit Bezugserlass 3 eingeführten Aktualisierung August
               Fahrtreppen und Fahrsteige“                2009 vor.
12

Nr. 42                                                  GMBl 2010                                                  Seite 885

  Hiermit erfolgt der elektronische Austausch zum Stand        oder E-Mail eingefügt. Die Änderung der Richtlinie 338 be-
Mai 2010 für Baumaßnahmen der Dritten auf der Homepage         inhaltet die Regelungen des § 101b GWB (beide geänderte
des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadt-        Richtlinien wurden bereits zum 26.8.2009 eingeführt).
entwicklung unter
                                                               2.   Die wesentlichen Änderungen der Formblätter
  www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauauftragsvergabe/Vergabe-
handbuch.                                                      In allen „betroffenen“ Formblättern wurde der Begriff „An-
                                                               gebot für“ durch „Leistung“ ersetzt.
 Für Baumaßnahmen des Bundes werden die ARES-For-
mulare direkt versendet.                                         Die Erläuterungen zu den Änderungen in den Formblät-
                                                               tern Aufforderung zur Angebotsabgabe (211), Bewerbungs-
  Eine neue Gesamtausgabe des VHB ist mit dem elektroni-       bedingungen (212, 212EG), Angebotsschreiben (213,
schen Austausch nicht verbunden, es bleibt bei der Ausgabe     213EG) und Zusätzliche Vertragsbedingungen (215) gelten
2008.                                                          im Wesentlichen ebenso für die entsprechenden Formblätter
                                                               für Zeitvertragsarbeiten und VOL-Leistungen.
                            II.                                  In den Bekanntmachungsformblättern (121 und 122)
Neben redaktionellen Anpassungen wurden folgende inhalt-       erfolgte zunächst die Anpassung an die Reihenfolge der zu
liche Änderungen eingearbeitet (siehe hierzu auch Anlage 1):   fordernden Angaben gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2009.
                                                               Die zu fordernden Eignungsnachweise (Buchstabe u) wur-
1.   Die wesentlichen Änderungen in den Richtlinien            den in zwei „Gruppen“ unterteilt. Zum einen erfolgte der
In der Richtlinie 100 wurde die Ziffer 6 (Dokumentation/       Verweis auf die Eintragung in die Liste des Vereins für die
Vergabevermerk) neu gefasst und u.a. die Neuregelung zur       Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. bzw. wurde für
Ex-Post-Transparenz (Bekanntmachung vergebener Aufträ-         die Unternehmen, die ihre Eignung per Einzelnachweis füh-
ge) aufgenommen.                                               ren wollen, auf das neue Formblatt 124 und die Stelle, wo
                                                               dies erhältlich ist, verwiesen. Die zweite „Gruppe“ betrifft
  Die Richtlinien 111 wurden um die Regelungen zur Ex-         die sog. auftragsabhängigen Nachweise.
Ante-Transparenz (Ankündigung einer Beschränkten Aus-
schreibung) ergänzt, außerdem wurde festgelegt, dass auch        Die Formblätter 211 und 211EG erhielten (in Anglei-
bei Unterschreiten der in der VOB/A 2009 eingeführten          chung an die Bereiche Straßenbau und Wasserbau) eine ge-
Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen zunächst zu        änderte Reihenfolge. Außerdem erfolgte auch hier die Tren-
prüfen (und das Ergebnis zu dokumentieren) ist, ob eine Öf-    nung in die auftragsunabhängigen (PQ-Liste oder Formblatt
fentliche Ausschreibung geboten ist. Außerdem wurde klar       124) und die auftragsabhängigen Eignungsnachweise. Die
gestellt, dass bei Anwendung der Wertgrenzen für die Frei-     Vorlagefrist für das Formblatt 223 wurde (wie für alle Erklä-
händige Vergabe stets mehrere Angebote einzuholen sind.        rungen/Nachweise in § 16 Abs.1 Nr. 3 VOB/A 2009) auf
Die Richtlinie zu den Besonderen Vertragsbedingungen           sechs Kalendertage reduziert.
enthält jetzt die Verpflichtung, Abweichungen von den Vor-       Aus den Bewerbungsbedingungen (212 und 212EG) wur-
gaben für die Sicherheitsleistungen im Vergabevermerk/in       den alle Regelungen gestrichen, die bereits in der VOB ent-
der Dokumentation zu begründen.                                halten bzw. durch die neuen Regelungen zur Vollständigkeit
  Die umfangreichste Änderung hat die Richtlinie 321 (Prü-     von Angeboten überholt sind. Aufgenommen wurde eine
fen und Werten) erfahren.                                      Regelung zum Umgang mit Erklärungen/Unterlagen, die die
                                                               Vergabestelle erst nach Angebotseröffnung fordert (z.B. Na-
  Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1c VOB/A 2009 wurde         men von Nachunternehmern, Verpflichtungserklärungen).
wie folgt umgesetzt: Die Entscheidung darüber, ob es sich
um eine unwesentliche Position handelt, wird von der Fach-        Die Angebotsschreiben wurden um die Erklärungen re-
aufsicht führenden Ebene getroffen. Ist das der Fall erfolgt   duziert, die im Formblatt 124 enthalten sind. Für Preisnach-
zunächst die rechnerische Prüfung. Das betreffende Ange-       lässe wurde (wie in den Bereichen Straßenbau und Wasser-
bot wird zuerst mit dem Betrag 0,00 Euro und anschließend      bau) festgelegt, dass diese gleichermaßen für Haupt- und alle
mit dem höchsten in dieser Position angebotenen Einheits-      Nebenangebote angeboten werden müssen. Die Regelung
preis gerechnet. Verändert sich die Bieterreihenfolge, wird    zur selbstgefertigten Kurzfassung des LV wurde in eine akti-
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Ändert sich        ve Erklärung (Ankreuzkästchen) umgewandelt.
die Bieterreihenfolge nicht und handelt es sich um das wirt-     Alle Regelungen zu Sicherheitsleistungen wurden im
schaftlichste Angebot, kommt der Vertrag ohne die Leistung     Formblatt 214 konzentriert, so dass keine Aufteilung mehr
in der entsprechenden Position zustande. Die Vergütung für     auf Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen erfolgt.
diese Leistung wird ggf. nach Auftragserteilung vereinbart
und richtet sich nach § 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B.                     Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind in Ihrer
                                                               neuen Fassung wesentlich kürzer geworden. Zusätzliche
  Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der Eigenerklärun-
                                                               Vertragsbedingungen, die die VOB enthält, sind ebenso ent-
gen im neuen Formblatt 124 (siehe unter Neue Formblätter).
                                                               fallen wie solche Regelungen, die die Privilegierung der
Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelan-
                                                               VOB/B gefährden könnten. Für die Vertragsbedingungen
gen, wird die Vorlage der Bestätigungen, die im Formblatt
                                                               zum Nachunternehmereinsatz wurde durch den Zusatz (an-
124 benannt sind, gefordert. Werden diese nicht oder nicht
                                                               dere Unternehmen) in der Überschrift deutlich gemacht,
rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. So-
                                                               dass sich diese Regelungen gleichermaßen auf die Unterneh-
wohl für die Anforderung der Bestätigungen als auch für
                                                               men erstreckt, deren Fähigkeiten sich der Bieter/Auftrag-
diese selbst, ist Textform ausreichend.
                                                               nehmer in EG-Verfahren bedient. Für Regelungen, die von
  In der Richtlinie 334EG wurden die Regelungen des            den Öffnungsklauseln der VOB/B Gebrauch machen (z.B.
GWB zur Information von Bewerbern und zur möglichen            Abnahme) erfolgte eine Klarstellung, dass mit den ZVB/E
Verkürzung der „Wartefrist“ bei Information per Telefax        das Verlangen durch den Auftraggeber ausgesprochen wird.
13

Seite 886                                               GMBl 2010                                                   Nr. 42

Die Regelung zum Tag der Zahlung ist aufgrund der Recht-       enthält jeder Punkt auch die Angabe der vorzulegenden Be-
sprechung des EuGH (C-306/06 vom 3.4.2008) entfallen.          stätigungen, falls das Angebot in die engere Wahl gelangt.
  Im Formblatt 227EG wurde für das Wertungskriterium             Da sowohl im Rahmen der Präqualifizierung als auch bei
Preis der Faktor, ab dem ein Angebot „0“ Punkte erhält,        Verwendung des Formblattes 124 Referenzbescheinigungen
(wieder) auf 2 hochgesetzt, um eine einheitliche Regelung      vorzulegen sind, hat die Arbeitsgruppe „Vergabehandbuch“
mit den Bereichen Straßenbau und Wasserbau herzustellen.       in ihrer 234. Sitzung im September 2009 ein Formblatt für
                                                               eine Referenzbescheinigung entwickelt, um ein einheitliches
  Die Formblätter zum Nachunternehmereinsatz, zum              Vorgehen zu sichern. Das Formblatt gibt Auskunft darüber,
Einsatz benannter Unternehmen sowie die Verpflich-             ob die Leistung vertragsgerecht, im Ergebnis vertragsgerecht
tungserklärung wurden in ihrer Form denen der Bereiche         (z.B. bei vorübergehender Verweigerung der Abnahme we-
Straßenbau und Wasserbau angeglichen.                          gen wesentlicher Mängel) oder nicht vertragsgerecht er-
                                                               bracht wurde.
   Absageschreiben (334EG, 335, 638EG) wurden an die ge-
änderten Ausschlussregelungen der VOB/A bzw. VOL/A
angepasst (Ausschluss erst, wenn geforderte Erklärungen                                         III.
auch nach Nachforderung nicht vorgelegt werden). In Ziffer     Inhaltlich übernommen wurde der Erlass B 15 – 8164.2/2
1 wurde „Formale Prüfung“ durch „Angebotsprüfung“ er-          vom 26. August 2009.
setzt, da ein angebotenes Produkt, welches die Bedingungen
der Ausschreibung nicht erfüllt und entsprechend der Recht-    (Zu weiteren Änderungen siehe Anlage).
sprechung der Vergabekammern und Vergabesenate an den
Oberlandesgerichten als Änderung an den Vergabeunterla-                                         IV.
gen zu werten ist, erst bei der technischen Prüfung festge-
                                                               Alle geänderten Richtlinien und Formblätter haben in der
stellt wird.
                                                               Fußzeile die Ergänzung „Stand Mai 2010“ erhalten. In der
  Die Bürgschaftsurkunden Formblätter 421 und 422              Lesefassung sind die Änderungen (mit Ausnahme der Para-
wurden an die geänderten Zusätzlichen Vertragsbedingun-        grafenverweise) durch eine seitliche Linie gekennzeichnet.
gen angepasst.
   Das Formblatt 637 ist komplett entfallen, da die zugrunde   Berlin, den 10. Juni 2010
liegende Regelung in der VOL/A 2009 nicht mehr existiert.      B 15 – 8164. 2/2

3.   Die neuen Formblätter
                                                                                 Bundesministerium für Verkehr,
In das VHB 2008 werden mit der Aktualisierung Mai 2010 4                           Bau und Stadtentwicklung
neue Formblätter eingeführt. Es handelt sich dabei um die
                                                                                              Im Auftrag
Formblätter 113 (Angaben für die Ex-ante-Transparenz),
124 (Eigenerklärungen zur Eignung), 341 (Angaben für die                                   Günther Hoffmann
Ex-post-Transparenz) und 442 (Referenzbescheinigung im
Rahmen der Präqualifizierung des Unternehmens).                Nur per E-Mail
  Das Formblatt 124 wird eingeführt, weil für Bundesbau-       – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
                                                               – Bauverwaltungen der Länder
maßnahmen die für die Eignungsprüfung zu fordernden An-
                                                               gemäß Verteiler “Erlasse”
gaben und Unterlagen an der Anlage 1 und dem Anhang 1
der „Leitlinie für die Durchführung eines PQ-Verfahrens“
ausgerichtet wurden. Neben den geforderten Erklärungen
14

Nr. 42                                                      GMBl 2010                                               Seite 887

        Anlage zum Erlass B 15 – 8164.2/2 vom 10. Juni 2010



 Teil         Dateibezeichnung/                                       Änderungen/Begründungen
              Bezeichnung der
              Richtlinien, Formblätter
              Sachwortverzeichnis           Korrektur der Verweise
                                            Aufnahme ex-post und ex-ante-Transparenz          Neuregelung in VOB/A
                                            Aufnahme von Formblättern                         Begriffe, die in Formblättern
                                                                                              auftauchen, denen keine
                                                                                              Richtlinien zugeordnet sind,
                                                                                              können sonst im Sachwort-
                                                                                              verzeichnis nicht gefunden
                                                                                              werden, Beschluss der AG
                                                                                              VHB


 1-6          diverse                       Änderung der §§-Verweise                          Anpassung an neue Struktur
                                                                                              und Gliederung der VOB
 1-6          diverse                       Ersatz „Verdingungsunterlagen“ durch „Vergab-     Änderung in der VOB
                                            eunterlagen“
 1-6          121, 122, 211, 211EG,         Ersatz „Angebot für“ durch „Leistung“             Gleichstellung innerhalb der
              213, 213EG, 214,                                                                VHB-Formblätter, Anglei-
              221-227EG, 231-236EG,                                                           chung an Straßen- und
              241-248, 332-335,                                                               Wasserbau, Beschluss der
              337-339, 352, 441, 523,                                                         AG „VHB“
              611.1, 611.2, 613.1, 613.2,
              614, 616, 625, 626, 631,
              631EG, 633, 633EG, 634,
              636, 638EG
 Teil 1 – Vorbereitung der Vergabe
              Richtlinie 100                Ergänzung der Bezeichnung der Richtlinie um       Beschluss AG VHB
                                            „Zuständigkeiten“
                                            Ziffer 2.1: sprachliche Vereinfachung             Beschluss AG VHB
                                            Ziffer 2.3: Neusortierung und Ergänzungen         Beschluss AG VHB (Erfas-
                                            (Rügen, denen nicht abgeholfen werden soll,       sung aller Tatbestände, die
                                            fehlender Preis in einer einzelnen Position)      die Beteiligung der Fachauf-
                                                                                              sicht führenden Ebene
                                                                                              erfordern),
                                                                                              Regelung in § 16 Abs. 1
                                                                                              Nr. 1c VOB/A
                                            Ziffer 5: Neufassung zur Anpassung an die VOB     Änderung der VOB,
                                            2009                                              Beschluss AG VHB

                                            Ziffer 6.2: Entfall der Vergabeprüfstellen
              Formblatt 111                 Korrektur der Verweise                            Folgeänderung der Neusor-
                                                                                              tierung in der Aufforderung
                                                                                              zur Angebotsabgabe
              Richtlinie 111                Ziffer 1.1.2, 1. Absatz: Aufnahme der Regelun-    Aufnahme der Regelung in
                                            gen zur ex-ante-Transparenz                       die VOB/A
                                            Ziffer 1.1.2, 3. Absatz: Aufnahme von Regelun-    Aufnahme der Regelung in
                                            gen zu den in § 3 Abs. 3 Nr. 1 a-c eingeführten   die VOB/A
                                            Wertgrenzen
                                            Ziffer 1.1.3: Aufnahme einer Regelung bei     Regelung in § 3 Abs. 5
                                            Anwendung der Wertgrenzen für die Freihändige VOB/A
                                            Vergabe
15

Seite 888                                              GMBl 2010                                                  Nr. 42


 Teil       Dateibezeichnung/                                     Änderungen/Begründungen
            Bezeichnung der
            Richtlinien, Formblätter
                                       Ziffer 1.1.3: Erläuterungen zum Begriff „Auf-       Beschluss der Arbeitsgruppe
                                       tragswert“                                          „VHB“ zur Klarstellung
                                       Ziffer 2.4: Neuregelung aufgrund der Verschär-      Gesetz zur Modernisierung
                                       fung der Mittelstandklausel im GWB                  des Vergaberechts vom
                                                                                           20.04.2009
                                       Ziffer 5.3: Anpassung an Regelungen des GWB         Gesetz zur Modernisierung
                                       (bereits eingeführt mit Erlass B15 – 816.. vom      des Vergaberechts vom
                                       26.08.2009                                          20.04.2009
                                       Ziffer 7: Die Regelung zum (unzulässigen)           Beschluss der AG VHB
                                       Versand der Vergabeunterlagen durch FBT
                                       wurde aus der Aufzählung im 2. Absatz nach
                                       vorne (in den 1. Absatz) gezogen, um die
                                       Wichtigkeit zu unterstreichen.
            Formblatt 112              Ziffer 4.1 Entfall der Regelung zur Vereinbarung    Entscheidung OLG Mün-
                                       einer längeren Gewährleistungszeit                  chen vom 23.02.2010, AZ: 28
                                                                                           U 5512/09,
                                                                                           Beschluss der AG „VHB“
            Richtlinie 112             Ziffer 2: Ergänzung, dass eint Verlangen der        Entscheidung OLG Mün-
                                       liegenschaftsverwaltenden Stelle nach verlänger-    chen vom 23.02.2010, AZ: 28
                                       ter Gewährleistung (ohne Vergabe eines War-         U 5512/09,
                                       tungsvertrages) abzulehnen ist
                                                                                           Beschluss der AG „VHB“
            Formblatt 113              neues Formblatt mit den Angaben für die ex-ante     Neuregelung in § 19 Abs. 5
                                       Transparenz                                         VOB/A
            Formblätter 121, 122       Neuordnung aufgrund der Änderungen der VOB          Änderung VOB/A 2009
                                       Buchstabe u: Aufnahme des Verweises auf PQ          Beschluss AG VHB
                                       und auf das Formblatt „Eigenerklärungen zur
                                       Eignung“
            Richtlinien 121-122        Ziffer 3: Anpassung der Regelung an die VOB
            123EG Anleitung            Ziffer Ii.1.8: Klarstellung, dass „alle Lose“ nur   Beschluss AG VHB
                                       anzukreuzen ist, wenn alle Lose angeboten
                                       werden müssen
                                       Ziffer III.2: Aufnahme des Verweises auf PQ und     Beschluss AG VHB
                                       Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
            Formblatt 124              neues Formblatt, da die Erklärungen bzw.            Beschluss AG VHB
                                       Nachweise für die Eignungsprüfung an die
                                       Regelungen zur PQ angepasst wurden und die
                                       Aufnahme der einzelnen Forderungen in die
                                       Bekanntmachungen und die Aufforderungen zur
                                       Angebotsabgabe zu umfangreich wäre
 Teil 2 – Vergabeunterlagen
            Formblatt 211, 211EG       Verzicht auf die Fristen im Kopf (oben rechts)      Vereinheitlichung mit den
                                                                                           Bereichen Straßenbau und
                                                                                           Wasserbau, Beschluss der
                                                                                           Arbeitsgruppe „VHB“, um
                                                                                           Widersprüche zu vermei-
                                                                                           den, da die Fristen in den
                                                                                           BVB geregelt sind
                                       Aufnahme des Formblattes 124 in die Liste der       Folgeänderung zur Einfüh-
                                       Anlagen unter Punkt „B“                             rung des Formblattes 124
                                       Änderung der Reihenfolge ab Ziffer 2                Vereinheitlichung mit den
                                                                                           Bereichen Straßenbau und
                                                                                           Wasserbau
16

Nr. 42                                                GMBl 2010                                               Seite 889


 Teil    Dateibezeichnung/                                       Änderungen/Begründungen
         Bezeichnung der
         Richtlinien, Formblätter
                                    Änderung von Ziffer 4 (Eignungsnachweise )          Folgeänderung Einführung
                                    durch Forderung des Eintrags in die PQ-Liste        Formblatt 124
                                    oder Vorlage des Formblattes 124
                                    Ziffer 5: Änderung der Frist für die Vorlage der    Beschluss Arbeitsgruppe
                                    Preisermittlungsblätter                             VHB, Angleichung an die
                                                                                        Fristen in der VOB 2009
                                    Losvergabe: Einfügung von Freizeilen für            Vereinheitlichung mit den
                                    Bedingungen an Lose                                 Bereichen Straßenbau und
                                                                                        Wasserbau
                                    Ziffer 8: redaktionelle Änderung                    Vereinheitlichung mit den
                                                                                        Bereichen Straßenbau und
                                                                                        Wasserbau
                                    Ziffer 9: Einfügung des Klammerzusatzes „siehe      Redaktionelle Klarstellung,
                                    B, C, Ziffern 4 und 5“                              Beschluss der Arbeitsgruppe
                                                                                        VHB
         Richtlinie 211             Neu: Ziffer 6 Richtlinien zum Formblatt 124         Folgeänderung Einführung
                                                                                        Formblatt 124
                                    Nr. 6 Lose: Klarstellung, dass „alle Lose“ nur      Beschluss der Arbeitsgruppe
                                    anzukreuzen ist, wenn alle Lose angeboten           VHB
                                    werden müssen
         Formblatt 211EG            Entfall der Ziffer 5.5                              Vereinheitlichung mit den
                                                                                        Bereichen Straßenbau und
                                                                                        Wasserbau
         Richtlinie 211EG           Korrektur der Verweise                              Folgeänderung
                                    Entfall der Ziffer 4                                Folgeänderung zum entfall
                                                                                        der entsprechenden
                                                                                        Regelung im Formblatt
                                                                                        211EG
         Formblatt 212, 212EG       Ziffer 1: Austausch von „Auftraggeber“ durch        Beschluss der AG „Verein-
                                    „Vergabestelle“                                     heitlichung der Vergaber-
                                                                                        egelungen“, teilweise
                                    Ziffer 2: Satz 2 Vereinfachung der Formulierung
                                                                                        redaktionelle Änderungen,
                                    Ziffer 3.2: Austausch „vom Auftraggeber             teilweise Anpassung an die
                                    versandten Vordrucke“ durch „von der Vergabe-       VOB 2009
                                    stelle vorgegebenen Vordrucke“ und „vom
                                    Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis“
                                    durch „von der Vergabestelle vorgegebene
                                    Leistungsverzeichnis“
                                    Ziffer 3.3: Neufassung zur Anpassung an die
                                    VOB 2009, dabei Wegfall aller Regelungen, die
                                    bereits in der VOB enthalten sind
                                    Ziffer 3.4:sprachliche Korrektur des 2. Satzes,     In der VOB geregelt
                                    Entfall des letzten Satzes, da Erklärungen
                                                                                        In der VOB geregelt
                                    nachgefordert werden müssen
                                                                                        In der VOB geregelt
                                    Ziffer 3.5: Verzicht auf die Sätze 2 und 3
                                                                                        Nachweis wird entspre-
                                    Ziffer 3.6 (alt): entfällt
                                                                                        chend der neuen VOB
                                    Ziffer 5.1 (alt) entfällt                           immer gefordert
                                    Ziffer 6.2 (neu) redaktionelle Klarstellung, dass
                                    die Regelung für alle Vergabeverfahren außer
                                    Öffentlicher Ausschreibung bzw. Offenem
                                    Verfahren gilt
                                    Ziffer 8 (alt): entfällt
17

Seite 890                                             GMBl 2010                                                       Nr. 42


 Teil       Dateibezeichnung/                                      Änderungen/Begründungen
            Bezeichnung der
            Richtlinien, Formblätter
            Formblatt 213, 213EG       Vereinfachung des Tabellenkopfes                      Vereinheitlichung mit den
                                                                                             Bereichen Straßenbau und
                                                                                             Wasserbau, Beschluss der
                                                                                             Arbeitsgruppe VHB
                                       Entfall aller Erklärungen, die bereits im Formblatt Folgeänderung Einführung
                                       124 enthalten sind                                  Formblatt 124
                                       Ziffer 4 (neu): Preisnachlässe müssen auch auf alle   Vereinheitlichung mit den
                                       Nebenangebote gegeben werden                          Bereichen Straßenbau und
                                                                                             Wasserbau, Beschluss der
                                                                                             Arbeitsgruppe VHB
                                       Die Erklärung zur Kurzfassung des LV wurde in         Beschluss der Arbeitsgruppe
                                       eine aktive Erklärung umgewandelt (Ankreuz-           „VHB“
                                       käsctchen).
            Formblatt 214              Neusortierung der Ziffer 4, Übernahme der             Beschluss der Arbeitsgruppe
                                       Regelungen zu den Bürgschaften aus dem                „VHB“
                                       Formblatt 215
            Richtlinie 214             Ziffer 4.1: Forderung der Sicherheit erst ab          Änderung in der VOB
                                       250.000 Euro netto
                                       Ziffer 4.5: neue Regelung                             erster Schritt zur Vereinheit-
                                                                                             lichung mit den Bereichen
                                                                                             Straßenbau und Wasserbau
18

Nr. 42                                               GMBl 2010                                                  Seite 891


 Teil    Dateibezeichnung/                                      Änderungen/Begründungen
         Bezeichnung der
         Richtlinien, Formblätter
         Formblatt 215              Ziffer 2 (alt) entfällt, da im Bereich Hochbau        Beschluss der Arbeitsgruppe
                                    Wahl- und Bedarfspositionen nicht zugelassen          „Vereinheitlichung der
                                    sind                                                  Vergaberegeln“
                                    Ziffer 4 (alt) ist entbehrlich, da bereits in der
                                    VOB/B geregelt
                                    Ziffer 5 (alt) wird gestrichen, da sie gegen § 2
                                    Abs. 3 VOB/B verstößt und damit die Privilegie-
                                    rung der VOB gefährdet
                                    Ziffer 9 (alt): die Überschrift wird ergänzt um       Klarstellung, dass die
                                    „andere Unternehmen“                                  Regelungen ebenso für
                                                                                          Unternehmen im Sinne des
                                                                                          § 6a Abs. 10 VOB/A gelten



                                    In Ziffer 5.2 (neu) wird „schriftlich“ durch          Sicherstellung der Privile-
                                    Textform“ ersetzt                                     gierung
                                    Die ehemalige Ziffer 9.3 war nicht VOB-kon-
                                    form, da sie auch Leistungen einschloss, auf die
                                    der Betrieb des AN nicht eingerichtet war, der An
                                    wird deshalb „nur“ noch verpflichtet, eine
                                    beabsichtigte Weitervergabe seines NU anzuzei-
                                    gen
                                                                                          Sicherstellung der Privile-
                                    Ziffer 10 (alt) enthielt über die VOB/B hinausge-
                                                                                          gierung
                                    hende Forderungen
                                                                                          Eine gesetzliche Regelung
                                    Ziffer 11 (alt) entfällt
                                                                                          bedarf keiner zusätzlichen
                                                                                          Regelung in den ZVB


                                    Ziffer 9 (neu): Klarstellung, dass der Auftraggeber   Sicherstellung der Privile-
                                    die förmliche Abnahme verlangt                        gierung
                                    Ziffer 15 (alt): der letzte Satz entfällt


                                    Ziffer 12 (neu): der letzte Satz erhält eine eigene   Widerspruch zu Ziffer 3.7
                                    Nummer, da es sich um einen anderen Sachverhalt       der Bewerbungsbedingun-
                                    handelt                                               gen
                                    Ziffer 14 (neu): Die Regelung zum Tag der             Entscheidung EuGH C
                                    Zahlung entfällt.                                     306/06 vom 30.04.2008


         Formblatt 227EG            Hinweise Ziffer 1: Der Faktor, ab dem ein             Beschluss der Arbeitsgruppe
                                    Angebot im Kriterium Preis „0“ Punkte erhält,         „VHB“ zur Vereinheitli-
                                    wurde auf 2 hoch gesetzt                              chung der Regelungen mit
                                                                                          den Bereichen Straßenbau
                                                                                          und Wasserbau
         Hinweise zu 227EG          entsprechende Korrektur in Ziffer 5.1                 Folgeänderung zur Ände-
                                                                                          rung des Formblattes
         Formblätter 233/234        neue Form zur Angleichung des Formblattes an          Beschluss der Arbeitsgruppe
                                    die Bereiche Straßenbau und Wasserbau                 „VHB“
         Formblatt 235EG            Entfall der Aufzählung: „Auf Verlangen der            Beschluss der AG VHB zur
                                    Vergabestelle werde(n) ich/wir…“                      Vereinheitlichung mit den
                                                                                          Bereichen Straßenbau und
                                                                                          Wasserbau
19

Seite 892                                              GMBl 2010                                                  Nr. 42


 Teil       Dateibezeichnung/                                    Änderungen/Begründungen
            Bezeichnung der
            Richtlinien, Formblätter
            Formblatt 236EG            redaktionelle Änderung                              Beschluss der AG VHB zur
                                                                                           Vereinheitlichung mit den
                                                                                           Bereichen Straßenbau und
                                                                                           Wasserbau
 Teil 3 – Durchführen der Vergabe
            Richtlinie 311-312         Ziffer 5: redaktionelle Klarstellung                Beschluss der AG „VHB“
            Formblatt 313              redaktionelle Änderung der Begriffe                 Änderung in der VOB,
                                                                                           Beschluss der AG „VHB“
                                                                                           Beschluss der Arbeitsgruppe
                                       Einfügen einer Fußnote zur Klarstellung, dass die
                                                                                           VHB
                                       Niederschrift die verlesenen (ungeprüften)
                                       Nachlässe enthält
            Richtlinie 313             Anpassung der Begriffe                              Beschluss der AG „VHB“
            Richtlinie 321             neu: Ziffer 1.2: Regelungen zum Umgang mit          Umsetzung der Neurege-
                                       einem fehlenden Preis in einer einzelnen, unwe-     lung in der VOB/A,
                                       sentlichen Position                                 Beschluss der AG „VHB“
                                       Ziffer 1.3 Änderung der Ausschlusstatbestände       Umsetzung der Neurege-
                                       zur Anpassung an die neuen Regelungen der           lung in der VOB/A,
                                       VOB (Nachforderung fehlender Erklärungen)           Beschluss der AG „VHB“
                                       Ziffer 2: Neustrukturierung (Gliederung) und        Umsetzung der Neurege-
                                       Aufnahme einer Regelung zum Umgang von              lung in der VOB/A,
                                       Angeboten mit fehlendem Preis in einer Position     Beschluss der AG „VHB“
                                       Ziffer 3: Eignungsprüfung Einfügen der Ziffer 3.1   Beschluss der AG „VHB“
                                       zur Klarstellung, dass für die Eignungsprüfung
                                       zunächst die Erklärungen der Bieter ausreichen
                                       und die Bestätigungen nur von den Bietern der
                                       engeren Wahl gefordert werden
            Formblatt 331              Art der Absendung (Post, Fax oder E-Mail)           bereits mit Erlass B15 –
                                                                                           8164.2/2 vom 26.08.2009
                                                                                           eingeführt
            Richtlinie 331             Ziffer 1.1: Entfall des letzten Satzes, diese       Beschluss der AG „VHB“
                                       Regelung widerspricht dem Verhandlungsverbot
            Formblätter 334EG, 335     Ziffer 1: Ersatz von „Formale Prüfung“ durch        Beschluss der AG „VHB“
                                       „Angebotsprüfung“, da Änderung an den
                                       Vergabeunterlagen durch Wahl eines falschen
                                       Produktes erst bei der technischen Prüfung
                                       festgestellt wird
                                       Anpassung der Ausschlussgründe an die geänder-      Umsetzung der Neurege-
                                       ten Regelungen der VOB (Nachforderung von           lung in der VOB/A,
                                       Erklärungen)                                        Beschluss der AG „VHB“
            Richtlinie 334EG           Anpassung an die Änderungen entsprechend            bereits mit Erlass B15 –
                                       Vergaberechtsmodernisierungsgesetz                  8164.2/2 vom 26.08.2009
                                                                                           eingeführt
            Formblatt 336              Wegfall der Paragrafenverweise, so dass das         bereits mit Erlass B15 –
                                       Formblatt auch in VOL-Verfahren zur Informati-      8164.2/2 vom 26.08.2009
                                       on der Bewerber genutzt werden kann                 eingeführt
            Formblatt 338              redaktionelle Änderung der Reihenfolge derHin-      Beschluss der AG „VHB“
                                       weise
            Richtlinie 338             Anpassung an die Änderungen entsprechend            bereits mit Erlass B15 –
                                       Vergaberechtsmodernisierungsgesetz                  8164.2/2 vom 26.08.2009
                                                                                           eingeführt
            Formblatt 341              neues Formblatt mit den Angaben zur ex-post-        Umsetzung der Regelung in
                                       Transparenz                                         § 20 Abs. 3 VOB/A,
20

Zur nächsten Seite