GMBl Nr. 14 1989
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 20. May 1989
G 3191 A
GEMEINSAMES Ausgabe A
MINISTERIALBLATI
Seite 261
des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen / des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
des Bundesministers für Forschung und Technologie / des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTER DES INNERN
40.}ahrgang ISSN 0341-1435 Bonn, den 20. Mai 1989 Nr.14
INHALT
Amtlicher Teil Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit
Bek. v. 28. 3. 89, Weitere Leitsätze des Deutschen Lebensmittel-
buches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 262
•
Seite 262 GMBl1989 Nr.14
Inhaltsübersicht
Seite
1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen. . . . . . . . . . 264
2. Neufassung der Leitsätze für Pilzerzeugnisse ................................... 268
3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
Nr. 14 GMBl1989 Seite 263
Amtlicher Teil
Der Bundesminister
für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bekanntmachung
von weiteren Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches
Vom 28. März 1989
I.
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 14. Plenarsitzung am 24. und
25. November 1988 unter Beachtung der §§ 9 und 10 ihrer Geschäftsordnung folgende
Leitsätze beschlossen bzw. geändert:
1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
2. Neufassung der Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse
3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
Diese Leitsätze werden hiermit nach § 33 Abs. 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfs-
gegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBL I S. 1945, 1946) im Einvernehmen mit
den Bundesministern der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für
Wirtschaft veröffentlicht.
11.
Ergänzend wird erneut auf folgendes hingewiesen:
Die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches vorgesehenen Bezeichnungen
haben nach der am 31. Dezember 1981 in Kraft getretenen Lebensmittel-Kennzeich-
nungsverordnung folgende Bedeutung:
Lebensmittel, deren Bezeichnung nicht durch Rechtsvorschriften festgelegt ist, müssen
entsprechend den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entweder
mit der nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnung (§ 4 Satz 1 Nr. 1
LMKV) oder einer Beschreibung (§ 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV) versehen werden. Die in den
Leitsätzen vorgesehenen Bezeichnungen entsprechen der allgemeinen Verkehrsauffas-
sung und genügen deshalb in jedem Fall den Anforderungen der Lebensmittel-Kenn-
zeichnungsverordnung. Es ist jedoch erlaubt, an ihrer Stelle Beschreibungen im Sinne
des § 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV zu gebrauchen.
Bonn, den 28. März 1989
414 - 6581/56
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Im Auftrag
Prof. Dr. Eck e r t
Seite 264 GMBl1989 Nr. 14
Leitsätze
für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte
und Zubereitungen
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen
oder verstärken,
A. Begriffsbestimmungen
4.2 Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm teeähnliche
1. Tee Erzeugnisse oder entsprechende Anteile an konzentrier-
stammt ausschließlich aus Blättern. Blattknospen und ten oder getrockneten Fruchsäften.
zarten Stielen des Teestrauches (Camellia sinensis Lin- 4.3 Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich.
naeus, O. Kuntze), die nach den üblichen Verfahren wie
Welken, Rollen, Fermentieren, Zerkleinern, Trocknen be- 5. Zur Herstellung von Tee-Extrakten
arbeitet sind. 5.1 Bei der Herstellung abgetrennte oder zurückgewonnene
2. Aromatisierter Tee natürliche Geruch- und/oder Geschmackstoffe,
ist Tee, dem zur Aromatisierung geruch- und/oder ge- 5.2 Natriumhydroxid 5 ) und KaliumhydroxidS) zur Verbesse-
schmackgebende Stoffe zugesetzt sind. rung der Kaltwasserlöslichkeit bis zu insgesamt 10
Gramm je 100 Gramm kaltwasserlöslichem getrocknetem
3. Teeähnliche Erzeugnisse Tee-Extrakt. unbeschadet der zur Neutralisation erfor-
sind Pflanzenteile, die nicht von Camellia sinensis Linna- derlichen Stoffe (Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zi-
eus, O. Kuntze stammen und die dazu bestimmt sind, in tronensäure oder Kohlensäure),
der Art wie Tee verwendet zu werden. 5.3 Tricalciumphosphat 5 ) und Maltodextrin zur Erhaltung
Teeähnliche Erzeugnisse sind auch Mischungen von tee- der Rieselfähigkeit.
ähnlichen Erzeugnissen mit Tee, die nicht unter den Be- 5.4 Die Verwendung von anderen Zusatzstoffen 2 ) ist nicht
griff "aromatisierter Tee" fallen. üblich.
4. Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse 6. Zur Herstellung von aromatisierten Tee-Extrakten
sind teeähnliche Erzeugnisse, denen zur Aromatisierung die in den Nummern 2.2 und 2.3 sowie 5.1 bis 5.3 genann-
geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zugesetzt ten Stoffe.
sind.
7. Zur Herstellung von Extrakten aus tee ähnlichen Erzeug-
5. Tee-Extrakte nissen
sind wäßrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen die in den Nummern 5.1 und 5.3 genannten Stoffe.
ist.
8. Zur Herstellung von aromatisierten tee ähnlichen Extrak-
6. Aromatisierte Tee-Extrakte ten
sind Tee-Extrakte (Nummer 5), denen zur Aromatisie- die in den Nummern 4.1 und 4.2 sowie 5.1 und 5.3 ge-
rung geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zuge- nannten Stoffe.
setzt sind.
9. Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln
7. Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen mit Tee-Extrakten
sind wäßrige Auszüge aus teeähnlichen Erzeugnissen, 9.1 Tee-Extrakt zur Herstellung von Zitronenteegetränk in
denen Wasser entzogen ist. einer Mindestmenge von 0,12 Gramm in 100 Milliliter. be-
8. Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen rechnet auf einen wasserfreien Tee-Extrakt ohne die in
den Nummern 5.2 und 5.3 genannten Zutaten in dem
sind Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen (Num- nach der Gebrauchsanweisung vorschriftsmäßig herge-
mer 7), denen zur Aromatisierung geruch- und/oder ge- stellten Getränk,
schmackgebende Stoffe zugesetzt sind.
9.2 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-
9. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die
dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak- den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen
ter die Verwendung von Tee-Extrakten mitbestimmend oder verstärken,
ist. 9.3 Farbgebende Stoffe 6 ).
10. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Extrakten aus tee- 10. Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln
ähnlichen Erzeugnissen mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen
dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak- 10.1 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-
ter die Verwendung von Extrakten aus teeähnlichen Er- und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die
zeugnissen mitbestimmend ist. den Teegeruch und/oder Teegeschmack nachmachen
oder verstärken,
B.Zutaten 10.2 Farbgebende Stoffe6 ).
1. Zur Herstellung von Tee
Die Verwendung von Zutaten1 ), Zusatzstoffe eingeschlos- C. Beschaffenheitsmerkmale
sen2 ), ist nicht üblich. 1. Die Erzeugnisse nach Abschnitt A sind frei von vegetati-
2. Zur Herstellung von aromatisiertem Tee ven Formen von Schimmel und praktisch frei von Verun-
2.1 geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen und reinigungen.
Pflanzenteile bis zu 5 Gramm je 100 Gramm Tee, 2. Tee und aromatisierter Tee
2.2 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch- 2.1 Trockenmasse nicht weniger als 93 Gramm je 100
und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die Gramm des Erzeugnisses, jedoch
den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen bei aromatisiertem Tee nicht we-
oder verstärken, niger als 91 Gramm
2.3 Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm Tee oder 2.2 Extraktgehalt nicht weniger als 32 Gramm was-
entsprechende Anteile an konzentrierten oder getrockne- serlösliche Teebestandteile je 100
ten Fruchtsäften, Gramm Teetrockenmasse, jedoch
2.4 aromagebende Trinkbranntweine wie Rum, Arrak, bei Tee türkischer und russischer
Whisky. Herkunft nicht weniger als 26
2.5 Die Verwendung von Zusatzstoffen2 ) ist nicht üblich. Gramm
2.3 Koffeingehalt nicht weniger als 1,5 Gramm je
3. Zur Herstellung von tee ähnlichen Erzeugnissen 100 Gramm Teetrockenmasse
Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich. 2.4 Gesamtasche nicht weniger als 4 Gramm und
4. Zur Herstellung von aromatisierten teeähnlichen Erzeug- nicht mehr als 8 Gramm je 100
nissen Gramm Teetrockenmasse
4.1 Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch- 2.5 Salzsäureunlösliche nicht mehr als 1 Gramm je 100
und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die Asche Gramm Teetrockenmasse
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2.6 Wasserlösliche nicht weniger als 45 Gramm je 100 schung mehr als die Hälfte beträgt und die Eigenart der
Asche Gramm Gesamtasche Mischung durch das genannte Herkunftsgebiet bestimmt
2.7 Rohfaser nicht mehr als 16,5 Gramm je 100 wird, z. B. Assam-Teemischung.
Gramm Teetrockenmasse 1.1.3 Eine Herkunftsangabe im Sinne eines Hinweises auf das
3. Teeähnliche Erzeugnisse und aromatisierte Anbaugebiet liegt nicht vor, wenn auf Länder oder Regio-
nen ohne eigenen Teeanbau hingewiesen wird, z. B. Ost-
teeähnliche Erzeugnisse friesische Mischung, Englische Mischung.
3.1 Trockenmasse und Wassergehalt 1.1.4 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.1.1 können
3.1.1 Trockenmasse nicht weniger als 90 Gramm je 100 zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die
(außer Erzeugnisse Gramm des Erzeugnisses Beschaffenheit angefügt werden.
nach Nummer 3.1.2)
1.1.5 Auf eine Entkoffeinierung des Tees wird nur hingewie-
3.1.2 Wassergehalt sen, wenn in 100 Gramm der Teetrockenmasse nicht
Fencheltee mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.
Pfefferminztee
Krauseminzetee 1.2 Aromatisierter Tee
Kamillentee nicht mehr als 12 Gramm je 1.2.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen
Orangenblättertee Aromatisierter Tee, aromatisierter Schwarzer Tee, Tee,
Eisenkrauttee 100 Gramm des Erzeugnisses
aromatisiert und Schwarzer Tee, aromatisiert
Lindenblütentee sowie
Hagebuttentee Aromatisierte Teemischung oder Teemischung, aromati-
Hibiskusblütentee siert
verwendet.
3.2 Gesamtasche jeweils je 100 Gramm Trocken-
masse des Erzeugnisses 1.2.2 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.2.1 können
zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die
Hagebuttentee nicht mehr als 7 Gramm Beschaffenheit angefügt werden.
Hibiskusblütentee nicht mehr als 11 Gramm
Pfefferminztee 1.2.3 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B. aro-
Krauseminzetee
matisierter Tee - Wildkirsche.
Kamillentee nicht mehr als 12 Gramm 1.2.4 Auf eine Entkoffeinierung des aromatisierten Tees wird
Fencheltee nur hingewiesen, wenn in 100 Gramm der Teetrocken-
Lindenblütentee masse nicht mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.
Eisenkrauttee nicht mehr als 13 Gramm 1.3 Teeähnliche Erzeugnisse
Orangenblättertee nicht mehr als 15 Gramm 1.3.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten
3.3 Salzsäureunlösliche nicht mehr als 1 Gramm je 100 Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile, auch in Ver-
Asche Gramm Trockenmasse des Er- bindung mit dem Wort Tee, angegeben, wenn das teeähn-
zeugnisses, liche Erzeugnis aus einer Pflanzenart, z. B. Pfefferminze
jedoch bei oder Pfefferminztee, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B.
Hagebuttentee nicht mehr als 1,5 Gramm Hagebuttentee mit Hibiskus oder Hagebutte mit Hibis-
Pfefferminztee nicht mehr als 2,0 Gramm kus, hergestellt ist.
Krauseminzetee 1.3.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-
Kamillentee nungen in Verbindung mit dem Wort Tee - z. B. Kräu-
Hibiskusblütentee nicht mehr als 2,5 Gramm tertee oder teeähnJiches Erzeugnis - verwendet, wenn
Fencheltee das teeähnliche Erzeugnis aus mehreren Pflanzenarten
Lindenblütentee hergestellt ist; macht der Anteil einer Pflanzenart - aus-
Orangenblättertee genommen Tee - mehr als die Hälfte aus, findet diese
Eisenkra u ttee nicht mehr als 3,5 Gramm auch als namengebender Wortbestandteil in Verbindung
mit dem Wort Mischung Verwendung, sofern der namen-
3.4 Ätherisches Öl jeweils je 100 Gramm der Trok- gebende Bestandteil die Eigenart bestimmt, z. B. MeJis-
kenmasse des Erzeugnisses sentee-Mischung oder MeJissenmischung.
Fencheltee nicht weniger als 1 Milliliter
Pfefferminztee 1.3.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-
Krauseminzetee nicht weniger als 0,6 Milliliter zeichnung.
Kamillentee nicht weniger als 0,2 Milliliter 1.3.4 Wird bei teeähnlichen Erzeugnissen auf die Mitverwen-
dung von Tee hingewiesen, wird der Gehalt an Tee in
4. Tee-Extrakte und aromatisierte Tee-Extrakte Gramm in 100 Gramm des Erzeugnisses angegeben.
4.1 Trockenmasse nicht weniger als 95 Gramm je 100 1.4 Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse
pul verförmiges Gramm Extrakt 1.4.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen
Erzeugnis nach Nummern 1.3.1 und 1.3.2 unter Hinweis auf die Aro-
konzentrierter nicht mehr als 95 Gramm und matisierung verwendet, z. B. Kräutertee, aromatisiert
Extrakt nicht weniger als 40 Gramm je 100 oder Früchtetee, aromatisiert.
Gramm Extrakt
1.4.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B.
5. Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und aromatisierter Kräutertee - Schwarze Johannisbeere.
mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen 1.4.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-
5.1 Trockenmasse nicht weniger als 92 Gramm je 100 zeichnung.
Gramm der Zubereitung.
1.4.4 Wird bei aromatisierten teeähnlichen Erzeugnissen auf
die Mitverwendung von Tee hingewiesen, wird der Ge-
D. Bezeichnung und Angaben halt an Tee in Gramm je 100 Gramm des Erzeugnisses an-
gegeben.
1. Erzeugnisse des Abschnittes A werden unter folgenden
Bezeichnungen in den Verkehr gebracht: 1.5 Tee-Extrakte
1.1 Tee 1.5.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Tee-Ex-
1.1.1 Als Verkehrsbezeichnung werden trakt verwendet.
Tee (s. Abschnitt I A. Nr. 1) 1.5.2 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn
Schwarzer Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.1) in 100 Gramm der Tee-Extrakttrockenmasse nicht mehr
OoJong Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.2) als 1,2 Gramm Koffein enthalten sind.
Grüner Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.3) 1.5.3 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in
auch in Verbindung mit dem Wort Mischung verwendet. Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das
1.1.2 Geographische Hinweise werden nur verwendet, wenn Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen.
der Tee ausschließlich die angegebene Herkunft auf-
weist. Bei Mischungen von Tees unterschiedlicher Her- 1.6 Aromatisierte Tee-Extrakte
kunft wird die Verkehrsbezeichnung nach 1.1.1 um das 1.6.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Aroma-
Wort Mischung ergänzt; ein geographischer Hinweis tisierter Tee-Extrakt oder Tee-Extrakt, aromatisiert ver-
wird nur verwendet, wenn der benannte Anteil der Mi- wendet.
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1.6.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B. Geruch und einen charakteristischen Fenchelgeschmack.
aromatisierter Tee-Extrakt - Zitrone. Die Farbe ist hellgelb bis gelbbraun.
1.6.3 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn 2. Kamillentee
in 100 Gramm der Trockenmasse des aromatisierten Tee-
Extraktes nicht mehr als 1,2 Gramm Koffein enthalten 2.1 Beschreibung
sind. Kamille besteht aus den getrockneten oberirdischen
Pflanzenteilen blühender Matricaria Chamomilla, ganz
1.6.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in oder zerkleinert.
Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das
Wort "kaltwasserlöslich " hingewiesen. 2.2 Aussehen
Blütenköpfchen (bestehend aus dem Blütenboden, einem
1.7 Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen Hüllkelch, weißen Zungenblüten und gelb bis gelbbräun-
1.7.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten lichen Röhrenblüten) und andere oberirdische Pflanzen-
Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile in Verbin- teile.
dung mit den Worten .. Extrakt aus . .. " oder ..... Ex- 2.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
trakt" verwendet, wenn der Extrakt aus einer Pflanzen- Der Aufguß hat einen angenehm milden, arttypischen
art, z. B. Extrakt aus Pfefferminze oder Pfefferminz- Geruch und einen leicht bitteren aromatischen Ge-
extrakt, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B. Hagebutten- schmack, der charakteristisch für Kamille ist. Die Farbe
Hibiskusextrakt hergestellt ist. ist gelblichbraun.
1.7.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-
nungen in Verbindung mit den Worten .. Extrakt aus . .. " 3. Eisenkrauttee oder Verbenentee
oder ..... Extrakt" verwendet, wenn der Extrakt aus 3.1 Beschreibung
mehreren Pflanzenarten hergestellt ist; macht der Anteil Eisenkraut (Verbena) besteht aus den getrockneten Blät-
einer Pflanzenart - ausgenommen Tee - mehr als die tern und Stielen von Lippia citriodora oder Verbena tri-
Hälfte aus, findet diese auch als namengebender Wortbe- phylla, ganz oder zerkleinert.
standteil in Verbindung mit dem Wort Mischung Ver- 3.2 Aussehen
wendung, sofern der namengebende Bestandteil die Ei- Gelb bis graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.
genart bestimmt, z. B. Extrakt aus Melissenmischung. Die Blätter sind 4 bis 9 cm lang, speerförmig und mit
1.7.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe- einer kräftigen Mittelrippe versehen.
zeichnung.
3.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
1.7.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in Der Aufguß hat einen zitronenähnlichen Geruch und
Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das einen leicht an Zitrone erinnernden Geschmack. Die
Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen. Farbe ist gelb bis gelbgrün.
1.8 Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen 4. Orangenblättertee
1.8.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen 4.1 Beschreibung
nach den Nummern 1.7.1 und 1.7.2 unter Hinweis auf die Orangenblätter bestehen aus den getrockneten Blättern
Aromatisierung verwendet. und Blattstielen von bestimmten Varietäten von Citrus
1.8.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen. aurantium, die sich zur Zubereitung von Tee als Getränk
1.8.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe- eignen, ganz oder zerkleinert.
zeichnung. 4.2 Aussehen
1.8.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in Graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.
Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das Die Blätter sind eiförmig, 10 bis 15 cm lang, bis 7 cm breit
Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen. und mit einer kräftigen Mittelrippe.
1.9 Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und 4.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen Der Aufguß hat einen aromatischen Geruch und einen
1.9.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Zuberei- charakteristischen, an Orange erinnernden, schwach bit-
tung für Teegetränke verwendet. teren Geschmack. Die Farbe ist leicht gelb bis gelbgrün.
1.9.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen. 5. Lindenblütentee
11. Besondere Beurteilungsmerkmale für Tee 5.1 Beschreibung
und bestimmte teeähnliche Erzeugnisse Blütenstände von den getrockneten Hochblättern und
Blüten von Varietäten aus der Gattung Tilia, die sich zur
A. Beschaffenheits- und Unterscheidungsmerkmale Zubereitung von Tee als Getränk eignen, ganz oder zer-
für Tee kleinert.
Nach dem Behandlungsverfahren werden unterschieden: 5.2 Aussehen
1.1 Schwarzer Tee Hochblätter und Blüten haben eine gelbgrünbräunliche
ist fermentierter Tee, dessen Blätter nach den üblichen Farbe.
Verfahren wie Welken, Rollen, Fermentieren, Zerklei- Der Blütenstiel ist zusammengewachsen mit dem speer-
nern, Trocknen bearbeitet werden. förmigen Hochblatt.
1.2 Oolong Tee 5.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
ist halbfermentierter Tee, dessen Blätter nach den übli- Der Aufguß hat einen süßlichen Geruch und einen an
chen Verfahren wie Welken, Rollen bearbeitet sind und, Blüten erinnernden Geschmack. Die Farbe ist schwach
nachdem der Fermentationsprozeß etwa nach Ablauf der gelb bis rötlichgelb.
Hälfte der üblichen Zeit abgebrochen wurde, getrocknet
werden. 6. Hagebuttentee
1.3 Grüner Tee 6.1 Beschreibung
ist unfermentierter Tee, dessen Blätter blanchiert, gerollt Hagebutten ohne Samen (Rosae pseudofructus sine se-
und getrocknet werden und deren natürlicher Blattfarb- mine) bestehen aus den getrockneten Scheinfrüchten
stoff weitgehend erhalten ist. von verschiedenen Arten der Gattung Rosa L., ohne Här-
chen, aber mit einem technisch unvermeidbaren Anteil
B. Beschaffenheitsmerkmale für bestimmte (max. 10 v. H.) an Samen, ganz oder zerkleinert.
teeähnliche Erzeugnisse 6.2 Aussehen
Hellrot/braun bis dunkelrot/braun, eingefallene, etwas
1. Fencheltee runzelig aussehende Schalen.
1.1 Beschreibung
Fenchel besteht aus den getrockneten Früchten bzw. 6.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
Teilfrüchten, oft mit Resten von Griffel, Fruchtstiel und Der Aufguß hat einen schwach fruchtigen Geruch und
Karpophor von Foeniculum vulgare, ganz oder zerklei- einen fruchtigen, süßsauren Geschmack. Die Farbe ist
nert. gelbbräunlich bis braungelb.
1.2 Aussehen 7. Hi biskus bl üten tee
Früchte (ganz oder Teilfrüchte, geschnitten oder gemah- 7.1 Beschreibung
len), die gelbgrün oder gelbbraun sind. Hibiskus besteht aus den zur Fruchtzeit geernteten und
1.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses getrockneten Kelchen und Außenkelchen von Hibiskus
Der Aufguß hat einen leicht süßlichen und aromatischen sabdariffa, ganz oder zerkleinert.
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7.2 Aussehen Anlage
Kelch und Außenkelch sind fleischig, trocken, leicht brü- Testmethoden
chig und leuchtend rot bis dunkel violett gefärbt.
7.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses 1. für Tee
Der Aufguß hat einen arteigenen, leicht strengen Geruch
und einen fruchtig sauren erfrischenden Geschmack. Die Beschaffenheitsmerkmal Testmethode
Farbe ist hellrot bis dunkelrot. Amt!. Methode') L 47.00-1
Trockenmasse (DIN 10800)
8. Krauseminzetee
8.1 Beschreibung Amt!. Methode') L 47.00-4
Extraktgehalt (DIN 10 803)
Krauseminze besteht aus den getrockneten Blättern und
Stielen von Varietäten der Mentha crispa, ganz oder zer- Gesamtasche Amt!. Methode') L 47.00-3
kleinert. (DIN 10802)
8.2 Aussehen Amt!. Methode') L 47.00-5
Salzsäureunlösliche Asche (DIN 10805)
Blätter von grünbräunlicher Farbe und vierkantige Sten-
gelteile. Wasserlösliche Asche ISO 1576
8.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses Rohfaser ISO 3720
Der Aufguß hat einen kräftigen, würzigen Geruch und
einen würzigen, aber nicht kühlenden Geschmack. Die Koffeingehalt Amt!. Methode' l L 47 00-6
(DIN 10801 .
Farbe ist gelb bis braun.
Die Vorbereitung der zu unter- Amt!. Methode'l L 47 00-2
9. Pfefferminztee suchenden Proben erfolgt nach (DIN 10806 .
9.1 Beschreibung
Pfefferminze besteht aus den getrockneten Blättern und 2. für teeähnliche Erzeugnisse
Teilen von Stielen der Varietäten der Mentha piperita, Beschaffenheitsmerkmal Testmethode
ganz oder zerkleinert.
9.2 Aussehen Trockenmasse Amt!. Methode') L 47.00-1
Dünne, brüchige Blatteile von grünbräunlicher Farbe und (für Erzeugnisse nach C 3.1.1) (DIN 10800)
vierkantige Stengelteile. Wassergehalt
9.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses (für Erzeugnisse nach C 3.1.2) ISO 939
Der Aufguß hat einen würzigen, frischen Geruch und Gesamtasche Amt!. Methode') L4700 3
einen würzigen, kühlenden, arteigenen Geschmack. Die (DIN 10802) .-
Farbe ist gelb bis braun. Amt!. Methode *) L 47.00-5
Salzsäureunlösliche Asche (DIN 10805)
10. Mate oder Paraguaytee
10.1 Beschreibung Ätherisches Öl ISO 6571
Mate besteht aus den über Feuer getrockneten, gedörrten, Die Vorbereitung der zu unter- Amt!. Methode' l L 47.00-2
zerkleinerten, koffeinhaItigen Blättern und Teilen von suchenden Proben erfolgt nach (DIN 10806
Stenge In des in Südamerika angebauten Mate-Baumes
(Ilex paraguariensis), die sich zur Bereitung als Getränk .) Amtliche Methoden nach § 35 LMBG.
eignen.
10.2 Aussehen
Die Blattstückchen sind klein, dünn, brüchig und von
bräunlich-grüner Farbe (getrocknet) oder brauner Farbe
(geröstet) und lassen größere Nerven noch erkennen.
10.3 Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
Der Mateaufguß ist hellgrün bis braun und von würzigem
und meist rauchigem Geruch und Geschmack.
') § 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I
S. 1625. 1626) in der jeweils geltenden Fassung.
2) Das gilt auch für Zusatzstoffe. die für Lebensmittel allgemein zugelassen sind.
') § 1 Abs. 3 der Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1625. 1676)
in der jeweils geltenden Fassung.
') Fruchtsaft-Verordnung vom 17. Februar 1982 (BGBI. I S. 197) in der jeweils gel-
tenden Fassung.
') Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 30. Dezember
1981 (BGBI. I S. 1633) in der jeweils geltenden Fassung.
') Auf§ 11 und § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c LMBG wird hingewiesen.
Seite 268 GMBl1989 Nr. 14
Neufassung
der
Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse
Die Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse vom 27. Januar 1965 (Beilage zum BAnz. Nr. 101 vom 2. Juni 1965. GMBl. Nr. 17 S. 166).
zuletzt geändert am 27.128. November 1974 (Beilage zum BAnz. Nr. 134 vom 25. Juli 1975. GMBl. Nr. 23 S. 503). erhalten folgende
Fassung:
Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
Als Speisepilze werden die eßbaren Fruchtkörper der in Abschnitt II Nr. 2.1 genannten Pilzarten 1) in den Verkehr gebracht oder zu
Pilzerzeugnissen verarbeitet. Speisepilze im Sinne der Leitsätze sind auch Zuchtpilze. die in Abschnitt II Nr. 2.1 noch nicht genannt
sind.
Speisepilze für den Frischmarkt werden möglichst rasch nach dem Ernten an den Verbraucher abgegeben.
Speisepilze für Pilzerzeugnisse werden alsbald nach dem Ernten gemäß Abschnitt II Nr. 2.3 verarbeitet.
Speisepilze werden besonders sorgfältig darauf geprüft. daß sich nicht ungenießbare oder gesundheitsschädliche Pilze unter ihnen
befinden.
11. Besondere Beurteilungsmerkmale
2.1 Speisepilze
Sie zeichnen sich durch besonders gute sensorische Eigenschaften (Geruch. Geschmack. Konsistenz) aus. Mit ..... kennt-
lich gemachte Pilze werden nur unter den dort genannten Einschränkungen in den Verkehr gebracht. Die Abkürzungen
bei den nachfolgend genannten Arten bedeuten: B = Blätterpilz. R = Röhrenpilz. T = Trüffelpilz. S = Sonstige Pilze.
Z = Zuchtpilz. W = Wildpilz. bei beiden Herkünften = Z/W bzw. W/Z; als Herkunft wird die Quelle der Ware
- Zuchtpilz (Z) oder Wildpilz (W) - verstanden.
Speisepilze sind:
Verkehrs· Botanische Her·
bezeichnung Bezeichnung Gruppe kunft Bemerkungen
Apfeltäubling Russula paludosa B W
Britz.
Austernseitling, Austernpilz Pleurotus ostreatus (Jacq.:Fr.) Kummer B Z/W
s.l., im weiteren Sinne verwandte Arten
eingeschlossen
Birkenpilz • Leccinum scabrum (Bull.:Fr.) R W • Hut fest (vorzugsweise
S.F. Gray nicht größer als 8 cm
Durchmesser)
Brätling· Lactarius volemus (Fr.) Fr. B W • nur frisch, nicht konser-
viert, nicht getrocknet
Burgundertrüffel Tuber unicatum T W
Butterpilz Suillus luteus (L.) S.F. Gray R W
Chinesisches Stockschwämmchen Pholiota nameko (T.lto) S. Ito et Imai B Z
(Nameko)
Egerling Agaricus bitorquis (Quel.) Sacc. B Z/W
Elfenbeinröhrling Suillus placidus (Bon.) Sing. R W
Erdritterling Tricholoma terreum (Schaeff.: Fr.) B W
Kumm.
Flockenstieliger Hexenröhrling • Boletus erythropus (Fr.: Fr.) Kromth. R W • roh giftig
Frauentäubling Russula cyanoxantha (Schaeff.) Fr. B W
Ge/eiderter Grüntäubling Russula virescens (Schaeff.) Fr. B W
Goldröhrling Suillus grevillei (Klotzch:Fr.) Sing. R W
Grauer Ritterling Tricholoma portentosum (Fr.) Quel. B W
Grünling Tricholoma auraturn (Paul.:Fr.) Gillet B W
und Tricholoma flavovirens (Pers.:Fr.)
Lundell
Hallimasch • Armillaria mellea (Vahl:Fr.) Kummer B W * nur Hüte mit 1 cm Stiel,
roh giftig, wird auf dem
Frischmarkt nicht verkauft
Herbsttrompete Craterellus cornucopioides (L.) Pers. S W auch als Gewürzpilz, s.
Leitsätze für Gewürze und
andere würzende Mittel
Kaiserling· Amanita caesarea (Scorp.:Fr.) Pers. B W * roh giftig
Kalahari- Trüffel Terfezia pfeilii Hennings T W
Knoblauchschwindling, Marasmius scorodonius (Fr.:Fr.) Fr. B W s. Leitsätze für Gewürze
Mousseron und andere würzende Mit-
tel
Körnchenröhrling, Schmerling Suillus granulatus (L.) 0. Kuntze. im R W
weiteren Sinne alle verwandten Arten
Krause Glucke. Bärentatze Sparassis crispa Fr. Wulf ex Fr. S W/Z
Kulturchampignon 3) Agaricus bisporus (Lge.) Imbach B Z
Löwen trüffel Terfezia leonis Tul. T W
Maipilz Calocybe gambosa (Fr.) Sing. B W
Maronenröhrling Xerocomus badius (Fr.) Kühn. ex. Gilb. R W
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Verkehn- Botanische Her-
bezeichnuns Bezeichnuns Gruppe kunfl Bemerkunsen
Matsutake Tricholoma matsutake (Uo et Imai) B Z
Sing.
Morchel, Speisemorchel, Morchella esculenta Pers. s.l. S W
Spitzmorchel. Morchella conica Pers. s.l.
Hohe Morchel Morchella elata Fr.
Mu-err-Pilz Auricularia-polytricha S W
Nelkenschwindling~ Marasmius oreades (Bolt:Fr.) Fr. B W * nur Hüte
Wiesenschwindling~
Ohrla1J{;enpilz, Judasohr, Hirneola auriculajudae (Bull.:Fr.) s.l. S W/Z
Black ngus Berk., im weiteren Sinne verwandte
Arten eingeschlossen
Perigordtrüffel Tuber melanosporum Vitt. T W
Piemont- Trüffel, Tuber magnatum Pico Vitt. T W
Weiße Piemont-Trüffel
Perlpilz~ Amanita rubescens (Pers.:Fr.) B W * roh giftig
Pfifferling Cantharellus cibarius Fr. S W
Reifpilz, Runzelschüppling Rozites caperatus (Pers.:Fr.) Karst. B W
Reisstrohpilz, ScheidUng Volvariella volvacea (Bull.:Fr.) Sing. B Z
Reizker Lactarius deliciosus (L.) S.F. Gray s.l. B W
Riesenträuschling, K ulturträuschling Stropharia rugosoannulata Farlow B W/Z
Rotfußröhrling Xerocomus chrysenteron (BulI.) Quel. R W
Rotkappe Leccinum versipelle (Fr.) Snell s.l.. im R W
weiteren Sinne verwandte Arten einge-
schlossen
Safranpilz. Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing. B W * nur Hüte
Rötender Schirmpilz~
Parasol, Riesenschirmpilz ~ Macrolepiota procera (Scop.:Fr.) Sing. * nur Hüte
Samtfußrübling Flammulina velutipes (Curt.:Fr.) Sing. B W/Z
Sandröhrling· Suillus variegatus (Sw.:Fr.) o. Kuntze R W * Hut fest (vorzugsweise
nicht größer als 6 cm
Durchmesser)
Schafchampignon, Anisegerling Agaricus arvensis Schaeff. B W
Schafporling Albatrellus ovinus (Schaeff.) Kotl. S W
/Ir Pouz.
Semmelstoppelpilz Hydnum repandum L. S W
ShanFu~ Hericium erinaceus (Bull.:ex Fr.) Pers. S W * nur zum Trocknen
(Igelstachelbart )
Shiitake Lentinus edodes s.l. (Berk.) Sing. B Z
Sommertrüffel Tuber aestivum Vitt. T W
Speisetäubling Russula vesca Fr. B W
Steinpilz Boletus edulis Bull.:Fr. s.l .• im weiteren R W
Sinne alle Steinpilzarten
SüdlicherSchüppling Agrocybe aegerita (Brig.) Sing. B Z/W
Violetter Rötelritterling Lepista nuda (Bull.:Fr.) Cke. B W
Waldchampignon Agaricus silvaticus Schaeff. B W
Weiße Trüffel Choiromyces maeandriformis Vitt. T W
White Fungus· Tremella fuciformis S W /Z * nur zum Trocknen
(Silberrohr)
Wiesenchampignon Agaricus campestrisL. B W
Wintertrüffel Tuber brumale Vitt. T W
Ziegenlippe Xerocomus subtomentosus (L.) Ouel. R W
2.2 Unverarbeitete Pilze 2.3 Pilzerzeugnisse
Unverarbeitete Pilze. die üblicherweise als frische übliche Pilzerzeugnisse sind:
Pilze bezeichnet werden. sind nicht überreif. nicht alt. Pilzkonserven. getrocknete Pilze. Pilzpulver. Essigpil-
nicht übermäßig wäßrig. frei von sichtbarem Schim- ze. milchsäurevergorene Pilze. eingesalzene Pilze.
mel. Sie sind weitgehend von Erde. Blättern und Na- tiefgefrorene Pilze. Pilzextrakte. Pilzkonzentrate. Pilz-
deln befreit. Sie sind nicht durch Madenfraß in ihrer trockenkonzentrate.
Konsistenz verändert oder sonst in ihrer Brauchbar- Pilzerzeugnisse werden aus frischen Speisepilzen
keit erheblich vermindert. (2.2) hergestellt. die sauber. geputzt und von den üb-
licherweise nicht verwendeten. insbesondere gesto-
Werden sie an den Verbraucher abgegeben. enthalten chenen Teilen5 ) im Rahmen des Möglichen befreit
sie nicht mehr als 0.5 v. H. Sand 2 ). sindBJ 7). Die zur Verwendung kommenden Speise-
Güteeigenschaften. Größensortierung. Verpackung. pilze sind annähernd frei von Maden und Madenfraß.
Aufmachung und Kennzeichnung von Kulturcham- Maden und Madennester sind nicht auszuschließen.
pignons J ) sind im Anhang - Qualitätsnormen für kommen aber nur vereinzelt vor.
Kulturchampignons - der Verordnung über gesetzli- Verkehrsüblich sind Zutaten wie Kochsalz. Milch-.
che Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse 4 ) Zitronen- und Ascorbinsäure. Zucker. Geschmacks-
geregelt. verstärker. Gewürze. bei Essigpilzen auch Essig.
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Nicht verkehrsüblich sind Zutaten und Verfahren, die 2.3.1.16 Mischpilze hell:
geeignet sind, den bei der Verarbeitung und Sterilisa- Mischung folgender Pilzarten von hellem Aussehen:
tion entstehenden Gewichtsverlust zu vermindern. Apfeltäubling, Austernpilz, Butterpilz, Elfenbeinröhr-
2.3.1 Pilzkonserven ling, Gefelderter Grüntäubling, Grauer Ritterling,
Pilzkonserven enthalten Speisepilze in wäßrigem Grünling, Frauentäubling, Kaiserling, Körnchenröhr-
Aufguß, die durch Hitzesterilisation haltbar gemacht ling, Kulturchampignon, Maipilz, Parasol, Perlpilz,
sind. Reifpilz, Reisstrohpilz, Schafporling, Schafchampi-
Werden Pilzkonserven unter Verwendung eingesalze- gnon, Speisetäubling, Waldchampignon, Wiesen-
ner Pilze hergestellt, so wird dies in unmittelbarer champignon, ganz oder geschnitten.
Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung ausrei- 2.3.2 Getrocknete Pilze
chend kenntlich gemacht, z. B. "Hergestellt aus einge- 2.3.2.1 Getrocknete Pilze sind Speisepilze, ganz oder ge-
salzenen Pilzen". schnitten, die durch Trocknen haltbar gemacht wor-
Pilzkonserven enthalten höchstens 0,2 v. H. Sand 2), den sind. Der Wassergehalt beträgt bis zu 12 v. H. Der
bezogen auf das Fertigerzeugnis einschließlich Auf- Sandgehalt2) übersteigt nicht 2 v. H.1 0 ). Getrocknete
gUß7). Pilze sind nach dem Wiederaufquellen weichfleischig
Pilz konserven entsprechen folgenden Anforderungen: und nicht schleimig. Dies gilt auch, soweit getrock-
nete Pilze nur zur Verwendung als Gewürze bestimmt
2.3.1.1 Champignons erste Wahl oder Champignons I. Wahl: sind l l ).
geschlossene, unbeschädigte Champignons, Stiele bis Getrocknete Pilze entsprechen folgenden besonderen
10 mm Länge, Kopfdurchmesser bis 35 mm S ). Anforderungen:
2.3.1.2 Champignons in Scheiben erste Wahl oder Champi- 2.3.2.1.1 Getrocknete Champignons oder Champignons, ge-
gnons in Scheiben I. Wahl: trocknet:
aus geschlossenen Champignons, parallel zur Wachs- ohne gestochene Teile, von heller Farbe.
tumsachse geschnitten (Toleranz 10 v. H. im Schräg-
schnitt), Stiele bis 10 mm Länge, Kopfdurchmesser 2.3.2.1.2 Getrocknete Steinpilze, Klasse I oder Steinpilze,
bis 35 mm S ). Klasse I, getrocknet:
Champignons zweite Wahl oder Champignons von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)
2.3.1.3 nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).
Il. Wahl:
leicht geöffnete, unbeschädigte Champignons mit 2.3.2.1.3 Getrocknete Steinpilze, Klasse II oder Steinpilze,
Stielen, zulässig auch lose Köpfe. Klasse II, getrocknet:
von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)
2.3.1.4 Champignons in Scheiben zweite Wahl oder Champi- nicht mehr als 15 Gewichtsprozente 12 ).
gnons in Scheiben Il. Wahl:
aus geschlossenen und/oder leicht geöffneten Cham- 2.3.2.1.4 Getrocknete Steinpilze, Klasse III oder Steinpilze,
pignons überwiegend parallel zur Wachstumsachse Klasse III, getrocknet:
geschnitten (Toleranz 20 v. H. im Schrägschnitt), gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Gewichtsprozen-
Stiele auch über 10 mm Länge, zulässig auch lose te 12 ).
Köpfe. 2.3.2.1.5 Getrocknete Pfifferlinge oder Pfifferlinge, getrocknet:
2.3.1.5 Champignons dritteWahl oder Champignons IIl. Wahl: von gelber bis bräunlicher Farbe, gestochene TeileS)
auch offene Champignons, zulässig auch nur Stücke nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).
und Stiele, auch geschnitten. 2.3.2.1.6 Getrocknete Trüffelpilze:
2.3.1.6 Pfifferlinge, ausgesucht klein: gestochene TeileS) nicht mehr als 5 Gewichtspro-
verlesene ausgesuchte ganze Pfifferlinge, Kopfdurch- zente 12 ).
messer bis 15 mm S ). 2.3.2.1.7 Getrocknete sonstige Pilze werden unter Verwendung
2.3.1.7 Pfifferlinge, mittel: der Verkehrsbezeichnungen nach Nummer 2.1 be-
zeichnet.
verlesene ganze Pfifferlinge, Kopfdurchmesser bis
30mmS ). Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-
wichtsprozente 12 1.
2.3.1.8 Pfifferlinge: Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-
verlesen, auch geschnitten oder unsortiert. wichtsprozente 12 ).
2.3.1.9 Steinpilze, Köpfe klein: 2.3.2.1.8 Getrocknete Mischpilze:
ganze Steinpilze jüngsten Entwicklungszustandes Mischungen der unter Nummer 2.1 genannten Pilzar-
oder Köpfe ohne entwickelte Röhrenteile, Kopfdurch- ten, getrocknet.
messer bis 40 mm S ). Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-
2.3.1.10 Steinpilze: wichtsprozente 12 ).
junge feste Köpfe ohne dunkelgrüne Röhrenteile, Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-
Kopfdurchmesser über 40 mm. wichtsprozente 12 ).
2.3.1.11 geschnittene Steinpilze: 2.3.2.2 Pilzpulver
geschnittene Steinpilze ohne dunkelgrüne Röhren- Pilzpulver werden durch Vermahlen getrockneter
teile. Speisepilze (Nummer 2.3.2.1) hergestellt. Die Erzeug-
2.3.1.12 Trüffelpilze nisse weisen nur einen Wassergehalt von höchstens
9 v. H. auf. Der Sandgehalt übersteigt nicht 3 v. H.2).
Als Trüffelpilze werden nur Pilze nach Nummer 2.1 Sie werden wasserdampfdicht verpackt. Diese Anfor-
mit der Gruppenbezeichnung T verwendet. Übliche derungen bestehen auch, soweit Pilzpulver nur zur
Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer 2.1 in Verwendung als Gewürz bestimmt ist l l ).
Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art. Sie werden
nicht gebleicht oder gefärbt 9 ). Artenreine Pilzpulver werden nach ihrer Art bezeich-
net.
2.3.1.13 Speisemorcheln, Spitzmorcheln: 2.3.3 Essigpilze
ganze Morcheln ohne Fuß. Essigpilze sind Speisepilze, die in Essig eingelegt und
2.3.1.14 Speisepilze einer Art, ganz oder geschnitten: für längere Zeit haltbar gemacht worden sind.
Übliche Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
2.1 in Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art. gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
2.3.1.15 Mischpilze: ven.
Mischungen von den unter Nummer 2.1 aufgeführten 2.3.4 MiJchsäurevergorene Pilze
Arten, ganz oder geschnitten. Der Anteil an einer Milchsäurevergorene Pilze werden durch einen Gär-
Pilzart ist nicht höher als 50 v. H. prozeß hergestellt, bei dem die zur Haltbarmachung
Werden Pilzkonserven aus zwei Arten hergestellt, so erforderliche Milchsäure entsteht.
können sie auch mit der Verkehrsbezeichnung der Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
verwendeten Arten unter Angabe der jeweiligen Ge- gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
wichtsanteile benannt werden. ven.