GMBl Nr. 14 1989

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 20. May 1989

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G 3191 A

                     GEMEINSAMES                                                                                                            Ausgabe A


                   MINISTERIALBLATI
                                                                                                                                             Seite 261




                                  des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern
                              des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
   des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen / des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
                            des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
                             des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
         des Bundesministers für Forschung und Technologie / des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft
                                  des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit

                      HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTER DES INNERN

40.}ahrgang                    ISSN 0341-1435                                                   Bonn, den 20. Mai 1989                        Nr.14




                                                                        INHALT



                              Amtlicher Teil                                                                                      Seite




                              Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
                              Gesundheit

                                  Bek. v. 28. 3. 89, Weitere Leitsätze des Deutschen Lebensmittel-
                                  buches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..    262




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                                                      Inhaltsübersicht
                                                                                                                       Seite
            1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen. . . . . . . . . .                 264
            2. Neufassung der Leitsätze für Pilzerzeugnisse ...................................                                268
            3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     272
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Nr. 14                                        GMBl1989                                           Seite 263



Amtlicher Teil


                            Der Bundesminister
                für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit




                                 Bekanntmachung
            von weiteren Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches
                                         Vom 28. März 1989

                                                  I.
         Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 14. Plenarsitzung am 24. und
         25. November 1988 unter Beachtung der §§ 9 und 10 ihrer Geschäftsordnung folgende
         Leitsätze beschlossen bzw. geändert:
         1. Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
         2. Neufassung der Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse
         3. Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.
         Diese Leitsätze werden hiermit nach § 33 Abs. 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfs-
         gegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBL I S. 1945, 1946) im Einvernehmen mit
         den Bundesministern der Justiz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für
         Wirtschaft veröffentlicht.
                                                  11.
         Ergänzend wird erneut auf folgendes hingewiesen:
         Die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches vorgesehenen Bezeichnungen
         haben nach der am 31. Dezember 1981 in Kraft getretenen Lebensmittel-Kennzeich-
         nungsverordnung folgende Bedeutung:
         Lebensmittel, deren Bezeichnung nicht durch Rechtsvorschriften festgelegt ist, müssen
         entsprechend den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entweder
         mit der nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblichen Bezeichnung (§ 4 Satz 1 Nr. 1
         LMKV) oder einer Beschreibung (§ 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV) versehen werden. Die in den
         Leitsätzen vorgesehenen Bezeichnungen entsprechen der allgemeinen Verkehrsauffas-
         sung und genügen deshalb in jedem Fall den Anforderungen der Lebensmittel-Kenn-
         zeichnungsverordnung. Es ist jedoch erlaubt, an ihrer Stelle Beschreibungen im Sinne
         des § 4 Satz 1 Nr. 2 LMKV zu gebrauchen.
           Bonn, den 28. März 1989
           414 - 6581/56

                    Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
                                              Im Auftrag
                                         Prof. Dr. Eck e r t
3

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                                                          Leitsätze
                                      für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte
                                                     und Zubereitungen

                  I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale                       den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen
                                                                           oder verstärken,
                        A. Begriffsbestimmungen
                                                                    4.2    Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm teeähnliche
1.     Tee                                                                 Erzeugnisse oder entsprechende Anteile an konzentrier-
       stammt ausschließlich aus Blättern. Blattknospen und                ten oder getrockneten Fruchsäften.
       zarten Stielen des Teestrauches (Camellia sinensis Lin-      4.3    Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich.
       naeus, O. Kuntze), die nach den üblichen Verfahren wie
       Welken, Rollen, Fermentieren, Zerkleinern, Trocknen be-      5.     Zur Herstellung von Tee-Extrakten
       arbeitet sind.                                               5.1    Bei der Herstellung abgetrennte oder zurückgewonnene
2.     Aromatisierter Tee                                                  natürliche Geruch- und/oder Geschmackstoffe,
       ist Tee, dem zur Aromatisierung geruch- und/oder ge-         5.2    Natriumhydroxid 5 ) und KaliumhydroxidS) zur Verbesse-
       schmackgebende Stoffe zugesetzt sind.                               rung der Kaltwasserlöslichkeit bis zu insgesamt 10
                                                                           Gramm je 100 Gramm kaltwasserlöslichem getrocknetem
3.     Teeähnliche Erzeugnisse                                             Tee-Extrakt. unbeschadet der zur Neutralisation erfor-
       sind Pflanzenteile, die nicht von Camellia sinensis Linna-          derlichen Stoffe (Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zi-
       eus, O. Kuntze stammen und die dazu bestimmt sind, in               tronensäure oder Kohlensäure),
       der Art wie Tee verwendet zu werden.                         5.3    Tricalciumphosphat 5 ) und Maltodextrin zur Erhaltung
       Teeähnliche Erzeugnisse sind auch Mischungen von tee-               der Rieselfähigkeit.
       ähnlichen Erzeugnissen mit Tee, die nicht unter den Be-      5.4    Die Verwendung von anderen Zusatzstoffen 2 ) ist nicht
       griff "aromatisierter Tee" fallen.                                  üblich.
4.     Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse                        6.     Zur Herstellung von aromatisierten Tee-Extrakten
       sind teeähnliche Erzeugnisse, denen zur Aromatisierung              die in den Nummern 2.2 und 2.3 sowie 5.1 bis 5.3 genann-
       geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zugesetzt                  ten Stoffe.
       sind.
                                                                    7.     Zur Herstellung von Extrakten aus tee ähnlichen Erzeug-
5.     Tee-Extrakte                                                        nissen
       sind wäßrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen                 die in den Nummern 5.1 und 5.3 genannten Stoffe.
       ist.
                                                                    8.     Zur Herstellung von aromatisierten tee ähnlichen Extrak-
6.     Aromatisierte Tee-Extrakte                                          ten
       sind Tee-Extrakte (Nummer 5), denen zur Aromatisie-                 die in den Nummern 4.1 und 4.2 sowie 5.1 und 5.3 ge-
       rung geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zuge-                 nannten Stoffe.
       setzt sind.
                                                                    9.     Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln
7.     Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen                              mit Tee-Extrakten
       sind wäßrige Auszüge aus teeähnlichen Erzeugnissen,          9.1    Tee-Extrakt zur Herstellung von Zitronenteegetränk in
       denen Wasser entzogen ist.                                          einer Mindestmenge von 0,12 Gramm in 100 Milliliter. be-
8.     Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen                rechnet auf einen wasserfreien Tee-Extrakt ohne die in
                                                                           den Nummern 5.2 und 5.3 genannten Zutaten in dem
       sind Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen (Num-                   nach der Gebrauchsanweisung vorschriftsmäßig herge-
       mer 7), denen zur Aromatisierung geruch- und/oder ge-               stellten Getränk,
       schmackgebende Stoffe zugesetzt sind.
                                                                    9.2    Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-
9.     Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten                   und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die
       dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak-             den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen
       ter die Verwendung von Tee-Extrakten mitbestimmend                  oder verstärken,
       ist.                                                         9.3    Farbgebende Stoffe 6 ).
10.    Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Extrakten aus tee-       10.    Zur Herstellung von Zubereitungen aus Lebensmitteln
       ähnlichen Erzeugnissen                                              mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen
       dienen der Herstellung von Getränken, für deren Charak-      10.1   Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-
       ter die Verwendung von Extrakten aus teeähnlichen Er-               und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die
       zeugnissen mitbestimmend ist.                                       den Teegeruch und/oder Teegeschmack nachmachen
                                                                           oder verstärken,
                              B.Zutaten                             10.2   Farbgebende Stoffe6 ).
1.     Zur Herstellung von Tee
       Die Verwendung von Zutaten1 ), Zusatzstoffe eingeschlos-                      C. Beschaffenheitsmerkmale
       sen2 ), ist nicht üblich.                                    1.     Die Erzeugnisse nach Abschnitt A sind frei von vegetati-
2.     Zur Herstellung von aromatisiertem Tee                              ven Formen von Schimmel und praktisch frei von Verun-
2.1    geruch- und/oder geschmackgebende Pflanzen und                      reinigungen.
       Pflanzenteile bis zu 5 Gramm je 100 Gramm Tee,               2.     Tee und aromatisierter Tee
2.2    Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-     2.1    Trockenmasse          nicht weniger als 93 Gramm je 100
       und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die                                        Gramm des Erzeugnisses, jedoch
       den Geruch und/oder Geschmack nach Tee nachmachen                                         bei aromatisiertem Tee nicht we-
       oder verstärken,                                                                          niger als 91 Gramm
2.3    Fruchtsäfte4) bis zu 15 Gramm je 100 Gramm Tee oder          2.2    Extraktgehalt         nicht weniger als 32 Gramm was-
       entsprechende Anteile an konzentrierten oder getrockne-                                   serlösliche Teebestandteile je 100
       ten Fruchtsäften,                                                                         Gramm Teetrockenmasse, jedoch
2.4    aromagebende Trinkbranntweine wie Rum, Arrak,                                             bei Tee türkischer und russischer
       Whisky.                                                                                   Herkunft nicht weniger als 26
2.5    Die Verwendung von Zusatzstoffen2 ) ist nicht üblich.                                     Gramm
                                                                    2.3    Koffeingehalt         nicht weniger als 1,5 Gramm je
3.     Zur Herstellung von tee ähnlichen Erzeugnissen                                            100 Gramm Teetrockenmasse
       Die Verwendung von Zusatzstoffen 2 ) ist nicht üblich.       2.4    Gesamtasche           nicht weniger als 4 Gramm und
4.     Zur Herstellung von aromatisierten teeähnlichen Erzeug-                                   nicht mehr als 8 Gramm je 100
       nissen                                                                                    Gramm Teetrockenmasse
4.1    Aromen mit natürlichen oder naturidentischen 3 ) Geruch-     2.5    Salzsäureunlösliche nicht mehr als 1 Gramm je 100
       und/oder Geschmackstoffen, ausgenommen solche, die                  Asche                 Gramm Teetrockenmasse
4

Nr.14                                              GM BI 1989                                                 Seite 265

2.6    Wasserlösliche       nicht weniger als 45 Gramm je 100         schung mehr als die Hälfte beträgt und die Eigenart der
       Asche                Gramm Gesamtasche                         Mischung durch das genannte Herkunftsgebiet bestimmt
2.7    Rohfaser             nicht mehr als 16,5 Gramm je 100          wird, z. B. Assam-Teemischung.
                            Gramm Teetrockenmasse               1.1.3 Eine Herkunftsangabe im Sinne eines Hinweises auf das
3.    Teeähnliche Erzeugnisse und aromatisierte                       Anbaugebiet liegt nicht vor, wenn auf Länder oder Regio-
                                                                      nen ohne eigenen Teeanbau hingewiesen wird, z. B. Ost-
      teeähnliche Erzeugnisse                                         friesische Mischung, Englische Mischung.
3.1   Trockenmasse und Wassergehalt                             1.1.4 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.1.1 können
3.1.1 Trockenmasse          nicht weniger als 90 Gramm je 100         zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die
      (außer Erzeugnisse Gramm des Erzeugnisses                       Beschaffenheit angefügt werden.
      nach Nummer 3.1.2)
                                                                1.1.5 Auf eine Entkoffeinierung des Tees wird nur hingewie-
3.1.2 Wassergehalt                                                    sen, wenn in 100 Gramm der Teetrockenmasse nicht
      Fencheltee                                                      mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.
      Pfefferminztee
      Krauseminzetee                                            1.2   Aromatisierter Tee
      Kamillentee           nicht mehr als 12 Gramm je          1.2.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen
      Orangenblättertee                                               Aromatisierter Tee, aromatisierter Schwarzer Tee, Tee,
      Eisenkrauttee         100 Gramm des Erzeugnisses
                                                                      aromatisiert und Schwarzer Tee, aromatisiert
      Lindenblütentee                                                 sowie
      Hagebuttentee                                                   Aromatisierte Teemischung oder Teemischung, aromati-
      Hibiskusblütentee                                               siert
                                                                      verwendet.
3.2    Gesamtasche           jeweils je 100 Gramm Trocken-
                             masse des Erzeugnisses             1.2.2 Der Verkehrsbezeichnung nach Nummer 1.2.1 können
                                                                      zur Unterscheidung im Handel übliche Angaben über die
       Hagebuttentee         nicht mehr als 7 Gramm                   Beschaffenheit angefügt werden.
       Hibiskusblütentee     nicht mehr als 11 Gramm
       Pfefferminztee                                           1.2.3 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B. aro-
       Krauseminzetee
                                                                      matisierter Tee - Wildkirsche.
       Kamillentee           nicht mehr als 12 Gramm            1.2.4 Auf eine Entkoffeinierung des aromatisierten Tees wird
       Fencheltee                                                     nur hingewiesen, wenn in 100 Gramm der Teetrocken-
       Lindenblütentee                                                masse nicht mehr als 0,4 Gramm Koffein enthalten sind.
       Eisenkrauttee         nicht mehr als 13 Gramm            1.3   Teeähnliche Erzeugnisse
       Orangenblättertee     nicht mehr als 15 Gramm            1.3.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten
3.3    Salzsäureunlösliche   nicht mehr als 1 Gramm je 100            Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile, auch in Ver-
       Asche                 Gramm Trockenmasse des Er-               bindung mit dem Wort Tee, angegeben, wenn das teeähn-
                             zeugnisses,                              liche Erzeugnis aus einer Pflanzenart, z. B. Pfefferminze
      jedoch bei                                                      oder Pfefferminztee, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B.
      Hagebuttentee          nicht mehr als 1,5 Gramm                 Hagebuttentee mit Hibiskus oder Hagebutte mit Hibis-
      Pfefferminztee         nicht mehr als 2,0 Gramm                 kus, hergestellt ist.
      Krauseminzetee                                            1.3.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-
      Kamillentee                                                     nungen in Verbindung mit dem Wort Tee - z. B. Kräu-
      Hibiskusblütentee      nicht mehr als 2,5 Gramm                 tertee oder teeähnJiches Erzeugnis - verwendet, wenn
      Fencheltee                                                      das teeähnliche Erzeugnis aus mehreren Pflanzenarten
      Lindenblütentee                                                 hergestellt ist; macht der Anteil einer Pflanzenart - aus-
      Orangenblättertee                                               genommen Tee - mehr als die Hälfte aus, findet diese
      Eisenkra u ttee        nicht mehr als 3,5 Gramm                 auch als namengebender Wortbestandteil in Verbindung
                                                                      mit dem Wort Mischung Verwendung, sofern der namen-
3.4   Ätherisches Öl         jeweils je 100 Gramm der Trok-           gebende Bestandteil die Eigenart bestimmt, z. B. MeJis-
                             kenmasse des Erzeugnisses                sentee-Mischung oder MeJissenmischung.
      Fencheltee             nicht weniger als 1 Milliliter
      Pfefferminztee                                            1.3.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-
      Krauseminzetee         nicht weniger als 0,6 Milliliter         zeichnung.
      Kamillentee          nicht weniger als 0,2 Milliliter     1.3.4 Wird bei teeähnlichen Erzeugnissen auf die Mitverwen-
                                                                      dung von Tee hingewiesen, wird der Gehalt an Tee in
4.    Tee-Extrakte und aromatisierte Tee-Extrakte                     Gramm in 100 Gramm des Erzeugnisses angegeben.
4.1   Trockenmasse         nicht weniger als 95 Gramm je 100    1.4   Aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse
      pul verförmiges      Gramm Extrakt                        1.4.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen
      Erzeugnis                                                       nach Nummern 1.3.1 und 1.3.2 unter Hinweis auf die Aro-
      konzentrierter       nicht mehr als 95 Gramm und                matisierung verwendet, z. B. Kräutertee, aromatisiert
      Extrakt              nicht weniger als 40 Gramm je 100          oder Früchtetee, aromatisiert.
                           Gramm Extrakt
                                                                1.4.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B.
5.    Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und           aromatisierter Kräutertee - Schwarze Johannisbeere.
      mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen               1.4.3 Bildliche Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-
5.1   Trockenmasse          nicht weniger als 92 Gramm je 100         zeichnung.
                            Gramm der Zubereitung.
                                                                1.4.4 Wird bei aromatisierten teeähnlichen Erzeugnissen auf
                                                                      die Mitverwendung von Tee hingewiesen, wird der Ge-
                D. Bezeichnung und Angaben                            halt an Tee in Gramm je 100 Gramm des Erzeugnisses an-
                                                                      gegeben.
1.    Erzeugnisse des Abschnittes A werden unter folgenden
      Bezeichnungen in den Verkehr gebracht:                    1.5   Tee-Extrakte
1.1   Tee                                                       1.5.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Tee-Ex-
1.1.1 Als Verkehrsbezeichnung werden                                  trakt verwendet.
      Tee (s. Abschnitt I A. Nr. 1)                             1.5.2 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn
      Schwarzer Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.1)                      in 100 Gramm der Tee-Extrakttrockenmasse nicht mehr
      OoJong Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.2)                         als 1,2 Gramm Koffein enthalten sind.
      Grüner Tee (s. Abschnitt 11 A. Nr. 1.3)                   1.5.3 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in
      auch in Verbindung mit dem Wort Mischung verwendet.             Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das
1.1.2 Geographische Hinweise werden nur verwendet, wenn               Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen.
      der Tee ausschließlich die angegebene Herkunft auf-
      weist. Bei Mischungen von Tees unterschiedlicher Her-     1.6     Aromatisierte Tee-Extrakte
      kunft wird die Verkehrsbezeichnung nach 1.1.1 um das      1.6.1   Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Aroma-
      Wort Mischung ergänzt; ein geographischer Hinweis                 tisierter Tee-Extrakt oder Tee-Extrakt, aromatisiert ver-
      wird nur verwendet, wenn der benannte Anteil der Mi-              wendet.
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Seite 266                                              GMBl1989                                                     Nr.14

1.6.2 Auf eine Geschmacksrichtung wird hingewiesen, z. B.                 Geruch und einen charakteristischen Fenchelgeschmack.
      aromatisierter Tee-Extrakt - Zitrone.                               Die Farbe ist hellgelb bis gelbbraun.
1.6.3 Auf eine Entkoffeinierung wird nur hingewiesen, wenn          2.    Kamillentee
      in 100 Gramm der Trockenmasse des aromatisierten Tee-
      Extraktes nicht mehr als 1,2 Gramm Koffein enthalten          2.1   Beschreibung
      sind.                                                               Kamille besteht aus den getrockneten oberirdischen
                                                                          Pflanzenteilen blühender Matricaria Chamomilla, ganz
1.6.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in             oder zerkleinert.
      Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das
      Wort "kaltwasserlöslich " hingewiesen.                        2.2   Aussehen
                                                                          Blütenköpfchen (bestehend aus dem Blütenboden, einem
1.7   Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen                              Hüllkelch, weißen Zungenblüten und gelb bis gelbbräun-
1.7.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Art der verwendeten                lichen Röhrenblüten) und andere oberirdische Pflanzen-
      Pflanze oder der verwendeten Pflanzenteile in Verbin-               teile.
      dung mit den Worten .. Extrakt aus . .. " oder ..... Ex-      2.3   Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
      trakt" verwendet, wenn der Extrakt aus einer Pflanzen-              Der Aufguß hat einen angenehm milden, arttypischen
      art, z. B. Extrakt aus Pfefferminze oder Pfefferminz-               Geruch und einen leicht bitteren aromatischen Ge-
      extrakt, oder aus zwei Pflanzenarten, z. B. Hagebutten-             schmack, der charakteristisch für Kamille ist. Die Farbe
      Hibiskusextrakt hergestellt ist.                                    ist gelblichbraun.
1.7.2 Als Verkehrsbezeichnung werden auch Sammelbezeich-
      nungen in Verbindung mit den Worten .. Extrakt aus . .. "     3.    Eisenkrauttee oder Verbenentee
      oder ..... Extrakt" verwendet, wenn der Extrakt aus           3.1   Beschreibung
      mehreren Pflanzenarten hergestellt ist; macht der Anteil            Eisenkraut (Verbena) besteht aus den getrockneten Blät-
      einer Pflanzenart - ausgenommen Tee - mehr als die                  tern und Stielen von Lippia citriodora oder Verbena tri-
      Hälfte aus, findet diese auch als namengebender Wortbe-             phylla, ganz oder zerkleinert.
      standteil in Verbindung mit dem Wort Mischung Ver-            3.2   Aussehen
      wendung, sofern der namengebende Bestandteil die Ei-                Gelb bis graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.
      genart bestimmt, z. B. Extrakt aus Melissenmischung.                Die Blätter sind 4 bis 9 cm lang, speerförmig und mit
1.7.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-                 einer kräftigen Mittelrippe versehen.
      zeichnung.
                                                                    3.3   Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
1.7.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in             Der Aufguß hat einen zitronenähnlichen Geruch und
      Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das                    einen leicht an Zitrone erinnernden Geschmack. Die
      Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen.                               Farbe ist gelb bis gelbgrün.
1.8   Aromatisierte Extrakte aus teeähnlichen Erzeugnissen          4.    Orangenblättertee
1.8.1 Als Verkehrsbezeichnung werden die Bezeichnungen              4.1   Beschreibung
      nach den Nummern 1.7.1 und 1.7.2 unter Hinweis auf die              Orangenblätter bestehen aus den getrockneten Blättern
      Aromatisierung verwendet.                                           und Blattstielen von bestimmten Varietäten von Citrus
1.8.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen.                        aurantium, die sich zur Zubereitung von Tee als Getränk
1.8.3 Bildliehe Darstellungen entsprechen der Verkehrsbe-                 eignen, ganz oder zerkleinert.
      zeichnung.                                                    4.2   Aussehen
1.8.4 Auf eine Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit wird in             Graugrüne Blätter mit Teilen von Stielen.
      Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung durch das                    Die Blätter sind eiförmig, 10 bis 15 cm lang, bis 7 cm breit
      Wort "kaltwasserlöslich" hingewiesen.                               und mit einer kräftigen Mittelrippe.
1.9   Zubereitungen aus Lebensmitteln mit Tee-Extrakten und         4.3   Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
      mit Extrakten aus teeähnlichen Erzeugnissen                         Der Aufguß hat einen aromatischen Geruch und einen
1.9.1 Als Verkehrsbezeichnung wird die Bezeichnung Zuberei-               charakteristischen, an Orange erinnernden, schwach bit-
      tung für Teegetränke verwendet.                                     teren Geschmack. Die Farbe ist leicht gelb bis gelbgrün.
1.9.2 Auf die Geschmacksrichtung wird hingewiesen.                  5.    Lindenblütentee
          11. Besondere Beurteilungsmerkmale für Tee                5.1   Beschreibung
             und bestimmte teeähnliche Erzeugnisse                        Blütenstände von den getrockneten Hochblättern und
                                                                          Blüten von Varietäten aus der Gattung Tilia, die sich zur
      A. Beschaffenheits- und Unterscheidungsmerkmale                     Zubereitung von Tee als Getränk eignen, ganz oder zer-
                            für Tee                                       kleinert.
      Nach dem Behandlungsverfahren werden unterschieden:           5.2   Aussehen
1.1   Schwarzer Tee                                                       Hochblätter und Blüten haben eine gelbgrünbräunliche
      ist fermentierter Tee, dessen Blätter nach den üblichen             Farbe.
      Verfahren wie Welken, Rollen, Fermentieren, Zerklei-                Der Blütenstiel ist zusammengewachsen mit dem speer-
      nern, Trocknen bearbeitet werden.                                   förmigen Hochblatt.
1.2   Oolong Tee                                                    5.3   Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
      ist halbfermentierter Tee, dessen Blätter nach den übli-            Der Aufguß hat einen süßlichen Geruch und einen an
      chen Verfahren wie Welken, Rollen bearbeitet sind und,              Blüten erinnernden Geschmack. Die Farbe ist schwach
      nachdem der Fermentationsprozeß etwa nach Ablauf der                gelb bis rötlichgelb.
      Hälfte der üblichen Zeit abgebrochen wurde, getrocknet
      werden.                                                       6.    Hagebuttentee
1.3   Grüner Tee                                                    6.1   Beschreibung
      ist unfermentierter Tee, dessen Blätter blanchiert, gerollt         Hagebutten ohne Samen (Rosae pseudofructus sine se-
      und getrocknet werden und deren natürlicher Blattfarb-              mine) bestehen aus den getrockneten Scheinfrüchten
      stoff weitgehend erhalten ist.                                      von verschiedenen Arten der Gattung Rosa L., ohne Här-
                                                                          chen, aber mit einem technisch unvermeidbaren Anteil
           B. Beschaffenheitsmerkmale für bestimmte                       (max. 10 v. H.) an Samen, ganz oder zerkleinert.
                     teeähnliche Erzeugnisse                        6.2   Aussehen
                                                                          Hellrot/braun bis dunkelrot/braun, eingefallene, etwas
1.     Fencheltee                                                         runzelig aussehende Schalen.
1.1    Beschreibung
       Fenchel besteht aus den getrockneten Früchten bzw.           6.3   Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
       Teilfrüchten, oft mit Resten von Griffel, Fruchtstiel und          Der Aufguß hat einen schwach fruchtigen Geruch und
       Karpophor von Foeniculum vulgare, ganz oder zerklei-               einen fruchtigen, süßsauren Geschmack. Die Farbe ist
       nert.                                                              gelbbräunlich bis braungelb.
1.2    Aussehen                                                     7.    Hi biskus bl üten tee
       Früchte (ganz oder Teilfrüchte, geschnitten oder gemah-      7.1   Beschreibung
       len), die gelbgrün oder gelbbraun sind.                            Hibiskus besteht aus den zur Fruchtzeit geernteten und
1.3    Sensorische Eigenschaften des Aufgusses                            getrockneten Kelchen und Außenkelchen von Hibiskus
       Der Aufguß hat einen leicht süßlichen und aromatischen             sabdariffa, ganz oder zerkleinert.
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Nr.14                                                                 GMBI1989                                                    Seite 267

7.2     Aussehen                                                                                                                               Anlage
        Kelch und Außenkelch sind fleischig, trocken, leicht brü-                                                 Testmethoden
        chig und leuchtend rot bis dunkel violett gefärbt.
7.3     Sensorische Eigenschaften des Aufgusses                                      1. für Tee
        Der Aufguß hat einen arteigenen, leicht strengen Geruch
        und einen fruchtig sauren erfrischenden Geschmack. Die                          Beschaffenheitsmerkmal                   Testmethode
        Farbe ist hellrot bis dunkelrot.                                                                                    Amt!. Methode') L 47.00-1
                                                                                        Trockenmasse                            (DIN 10800)
8.      Krauseminzetee
8.1     Beschreibung                                                                                                        Amt!. Methode') L 47.00-4
                                                                                        Extraktgehalt                           (DIN 10 803)
        Krauseminze besteht aus den getrockneten Blättern und
        Stielen von Varietäten der Mentha crispa, ganz oder zer-                        Gesamtasche                         Amt!. Methode') L 47.00-3
        kleinert.                                                                                                               (DIN 10802)
8.2     Aussehen                                                                                                            Amt!. Methode') L 47.00-5
                                                                                        Salzsäureunlösliche Asche               (DIN 10805)
        Blätter von grünbräunlicher Farbe und vierkantige Sten-
        gelteile.                                                                       Wasserlösliche Asche                       ISO 1576
8.3     Sensorische Eigenschaften des Aufgusses                                         Rohfaser                                   ISO 3720
        Der Aufguß hat einen kräftigen, würzigen Geruch und
        einen würzigen, aber nicht kühlenden Geschmack. Die                             Koffeingehalt                       Amt!. Methode' l L 47 00-6
                                                                                                                               (DIN 10801        .
        Farbe ist gelb bis braun.
                                                                                        Die Vorbereitung der zu unter-      Amt!. Methode'l L 47 00-2
9.      Pfefferminztee                                                                  suchenden Proben erfolgt nach           (DIN 10806       .
9.1     Beschreibung
        Pfefferminze besteht aus den getrockneten Blättern und                       2. für teeähnliche Erzeugnisse
        Teilen von Stielen der Varietäten der Mentha piperita,                          Beschaffenheitsmerkmal                   Testmethode
        ganz oder zerkleinert.
9.2     Aussehen                                                                        Trockenmasse                        Amt!. Methode') L 47.00-1
        Dünne, brüchige Blatteile von grünbräunlicher Farbe und                         (für Erzeugnisse nach C 3.1.1)         (DIN 10800)
        vierkantige Stengelteile.                                                       Wassergehalt
9.3     Sensorische Eigenschaften des Aufgusses                                         (für Erzeugnisse nach C 3.1.2)              ISO 939
        Der Aufguß hat einen würzigen, frischen Geruch und                              Gesamtasche                         Amt!. Methode') L4700 3
        einen würzigen, kühlenden, arteigenen Geschmack. Die                                                                   (DIN 10802)       .-
        Farbe ist gelb bis braun.                                                                                           Amt!. Methode *) L 47.00-5
                                                                                        Salzsäureunlösliche Asche              (DIN 10805)
10.     Mate oder Paraguaytee
10.1    Beschreibung                                                                    Ätherisches Öl                             ISO 6571
        Mate besteht aus den über Feuer getrockneten, gedörrten,                        Die Vorbereitung der zu unter-      Amt!. Methode' l L 47.00-2
        zerkleinerten, koffeinhaItigen Blättern und Teilen von                          suchenden Proben erfolgt nach          (DIN 10806
        Stenge In des in Südamerika angebauten Mate-Baumes
        (Ilex paraguariensis), die sich zur Bereitung als Getränk                    .) Amtliche Methoden nach § 35 LMBG.
        eignen.
10.2    Aussehen
        Die Blattstückchen sind klein, dünn, brüchig und von
        bräunlich-grüner Farbe (getrocknet) oder brauner Farbe
        (geröstet) und lassen größere Nerven noch erkennen.
10.3    Sensorische Eigenschaften des Aufgusses
        Der Mateaufguß ist hellgrün bis braun und von würzigem
        und meist rauchigem Geruch und Geschmack.
') § 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I
   S. 1625. 1626) in der jeweils geltenden Fassung.
2) Das gilt auch für Zusatzstoffe. die für Lebensmittel allgemein zugelassen sind.
') § 1 Abs. 3 der Aromenverordnung vom 22. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1625. 1676)
   in der jeweils geltenden Fassung.
') Fruchtsaft-Verordnung vom 17. Februar 1982 (BGBI. I S. 197) in der jeweils gel-
   tenden Fassung.
') Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 30. Dezember
   1981 (BGBI. I S. 1633) in der jeweils geltenden Fassung.
') Auf§ 11 und § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c LMBG wird hingewiesen.
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Seite 268                                                 GMBl1989                                                    Nr. 14

                                                        Neufassung
                                                             der
                                          Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse

  Die Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse vom 27. Januar 1965 (Beilage zum BAnz. Nr. 101 vom 2. Juni 1965. GMBl. Nr. 17 S. 166).
zuletzt geändert am 27.128. November 1974 (Beilage zum BAnz. Nr. 134 vom 25. Juli 1975. GMBl. Nr. 23 S. 503). erhalten folgende
Fassung:

                                              Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse
                                                 I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
Als Speisepilze werden die eßbaren Fruchtkörper der in Abschnitt II Nr. 2.1 genannten Pilzarten 1) in den Verkehr gebracht oder zu
Pilzerzeugnissen verarbeitet. Speisepilze im Sinne der Leitsätze sind auch Zuchtpilze. die in Abschnitt II Nr. 2.1 noch nicht genannt
sind.
Speisepilze für den Frischmarkt werden möglichst rasch nach dem Ernten an den Verbraucher abgegeben.
Speisepilze für Pilzerzeugnisse werden alsbald nach dem Ernten gemäß Abschnitt II Nr. 2.3 verarbeitet.
Speisepilze werden besonders sorgfältig darauf geprüft. daß sich nicht ungenießbare oder gesundheitsschädliche Pilze unter ihnen
befinden.
                                                 11. Besondere Beurteilungsmerkmale
2.1        Speisepilze
           Sie zeichnen sich durch besonders gute sensorische Eigenschaften (Geruch. Geschmack. Konsistenz) aus. Mit ..... kennt-
           lich gemachte Pilze werden nur unter den dort genannten Einschränkungen in den Verkehr gebracht. Die Abkürzungen
           bei den nachfolgend genannten Arten bedeuten: B = Blätterpilz. R = Röhrenpilz. T = Trüffelpilz. S = Sonstige Pilze.
           Z = Zuchtpilz. W = Wildpilz. bei beiden Herkünften = Z/W bzw. W/Z; als Herkunft wird die Quelle der Ware
           - Zuchtpilz (Z) oder Wildpilz (W) - verstanden.
           Speisepilze sind:
           Verkehrs·                              Botanische                                         Her·
           bezeichnung                            Bezeichnung                               Gruppe   kunft Bemerkungen

           Apfeltäubling                          Russula paludosa                            B      W
                                                  Britz.
           Austernseitling, Austernpilz           Pleurotus ostreatus (Jacq.:Fr.) Kummer      B      Z/W
                                                  s.l., im weiteren Sinne verwandte Arten
                                                  eingeschlossen
           Birkenpilz •                           Leccinum scabrum (Bull.:Fr.)                R      W     • Hut fest (vorzugsweise
                                                  S.F. Gray                                                nicht größer als 8 cm
                                                                                                           Durchmesser)
           Brätling·                               Lactarius volemus (Fr.) Fr.                B      W     • nur frisch, nicht konser-
                                                                                                           viert, nicht getrocknet
           Burgundertrüffel                       Tuber unicatum                              T      W
           Butterpilz                             Suillus luteus (L.) S.F. Gray               R      W
           Chinesisches Stockschwämmchen          Pholiota nameko (T.lto) S. Ito et Imai      B      Z
           (Nameko)
           Egerling                               Agaricus bitorquis (Quel.) Sacc.            B      Z/W
           Elfenbeinröhrling                      Suillus placidus (Bon.) Sing.               R       W
           Erdritterling                          Tricholoma terreum (Schaeff.: Fr.)          B       W
                                                  Kumm.
           Flockenstieliger Hexenröhrling •       Boletus erythropus (Fr.: Fr.) Kromth.       R      W • roh giftig
           Frauentäubling                         Russula cyanoxantha (Schaeff.) Fr.          B      W
           Ge/eiderter Grüntäubling               Russula virescens (Schaeff.) Fr.            B      W
           Goldröhrling                           Suillus grevillei (Klotzch:Fr.) Sing.       R      W
           Grauer Ritterling                      Tricholoma portentosum (Fr.) Quel.          B      W
           Grünling                               Tricholoma auraturn (Paul.:Fr.) Gillet      B      W
                                                  und Tricholoma flavovirens (Pers.:Fr.)
                                                  Lundell
           Hallimasch •                           Armillaria mellea (Vahl:Fr.) Kummer         B      W * nur Hüte mit 1 cm Stiel,
                                                                                                       roh giftig, wird auf dem
                                                                                                       Frischmarkt nicht verkauft
           Herbsttrompete                         Craterellus cornucopioides (L.) Pers.       S      W auch als Gewürzpilz, s.
                                                                                                       Leitsätze für Gewürze und
                                                                                                       andere würzende Mittel
           Kaiserling·                            Amanita caesarea (Scorp.:Fr.) Pers.         B      W * roh giftig
           Kalahari- Trüffel                      Terfezia pfeilii Hennings                   T      W
           Knoblauchschwindling,                  Marasmius scorodonius (Fr.:Fr.) Fr.         B      W s. Leitsätze für Gewürze
           Mousseron                                                                                   und andere würzende Mit-
                                                                                                       tel
           Körnchenröhrling, Schmerling           Suillus granulatus (L.) 0. Kuntze. im       R      W
                                                  weiteren Sinne alle verwandten Arten
           Krause Glucke. Bärentatze              Sparassis crispa Fr. Wulf ex Fr.            S      W/Z
           Kulturchampignon 3)                    Agaricus bisporus (Lge.) Imbach             B       Z
           Löwen trüffel                          Terfezia leonis Tul.                        T       W
           Maipilz                                Calocybe gambosa (Fr.) Sing.                B       W
           Maronenröhrling                        Xerocomus badius (Fr.) Kühn. ex. Gilb.      R      W
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Nr.14                                                    GMBI1989                                                     Seite 269

         Verkehn-                                Botanische                                             Her-
         bezeichnuns                             Bezeichnuns                                   Gruppe   kunfl Bemerkunsen

         Matsutake                               Tricholoma matsutake (Uo et Imai)               B       Z
                                                 Sing.
         Morchel, Speisemorchel,                 Morchella esculenta Pers. s.l.                  S       W
         Spitzmorchel.                           Morchella conica Pers. s.l.
         Hohe Morchel                            Morchella elata Fr.
         Mu-err-Pilz                             Auricularia-polytricha                          S       W
         Nelkenschwindling~                      Marasmius oreades (Bolt:Fr.) Fr.                B       W    * nur Hüte
         Wiesenschwindling~

         Ohrla1J{;enpilz, Judasohr,              Hirneola auriculajudae (Bull.:Fr.) s.l.         S      W/Z
         Black ngus                              Berk., im weiteren Sinne verwandte
                                                 Arten eingeschlossen
         Perigordtrüffel                         Tuber melanosporum Vitt.                        T       W
         Piemont- Trüffel,                       Tuber magnatum Pico Vitt.                       T       W
         Weiße Piemont-Trüffel
         Perlpilz~                               Amanita rubescens (Pers.:Fr.)                   B       W * roh giftig
         Pfifferling                             Cantharellus cibarius Fr.                       S       W
         Reifpilz, Runzelschüppling              Rozites caperatus (Pers.:Fr.) Karst.            B       W
         Reisstrohpilz, ScheidUng                Volvariella volvacea (Bull.:Fr.) Sing.          B       Z
         Reizker                                 Lactarius deliciosus (L.) S.F. Gray s.l.        B       W
         Riesenträuschling, K ulturträuschling   Stropharia rugosoannulata Farlow                B      W/Z
         Rotfußröhrling                          Xerocomus chrysenteron (BulI.) Quel.            R       W
         Rotkappe                                Leccinum versipelle (Fr.) Snell s.l.. im        R       W
                                                 weiteren Sinne verwandte Arten einge-
                                                 schlossen
         Safranpilz.                             Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing.             B       W    * nur Hüte
         Rötender Schirmpilz~
         Parasol, Riesenschirmpilz ~             Macrolepiota procera (Scop.:Fr.) Sing.                     * nur Hüte
         Samtfußrübling                          Flammulina velutipes (Curt.:Fr.) Sing.          B      W/Z
         Sandröhrling·                           Suillus variegatus (Sw.:Fr.) o. Kuntze          R       W * Hut fest (vorzugsweise
                                                                                                            nicht größer als 6 cm
                                                                                                            Durchmesser)
         Schafchampignon, Anisegerling           Agaricus arvensis Schaeff.                      B       W
         Schafporling                            Albatrellus ovinus (Schaeff.) Kotl.             S      W
                                                 /Ir Pouz.
         Semmelstoppelpilz                       Hydnum repandum L.                              S       W
         ShanFu~                                 Hericium erinaceus (Bull.:ex Fr.) Pers.         S       W    * nur zum Trocknen
         (Igelstachelbart )
         Shiitake                                Lentinus edodes s.l. (Berk.) Sing.              B       Z
         Sommertrüffel                           Tuber aestivum Vitt.                            T       W
         Speisetäubling                          Russula vesca Fr.                               B       W
         Steinpilz                               Boletus edulis Bull.:Fr. s.l .• im weiteren     R       W
                                                 Sinne alle Steinpilzarten
         SüdlicherSchüppling                     Agrocybe aegerita (Brig.) Sing.                 B      Z/W
         Violetter Rötelritterling               Lepista nuda (Bull.:Fr.) Cke.                   B       W
         Waldchampignon                          Agaricus silvaticus Schaeff.                    B       W
         Weiße Trüffel                           Choiromyces maeandriformis Vitt.                T       W
         White Fungus·                           Tremella fuciformis                             S      W /Z * nur zum Trocknen
         (Silberrohr)
         Wiesenchampignon                        Agaricus campestrisL.                           B       W
         Wintertrüffel                           Tuber brumale Vitt.                             T       W
         Ziegenlippe                             Xerocomus subtomentosus (L.) Ouel.              R       W


2.2      Unverarbeitete Pilze                                       2.3        Pilzerzeugnisse
         Unverarbeitete Pilze. die üblicherweise als frische                   übliche Pilzerzeugnisse sind:
         Pilze bezeichnet werden. sind nicht überreif. nicht alt.              Pilzkonserven. getrocknete Pilze. Pilzpulver. Essigpil-
         nicht übermäßig wäßrig. frei von sichtbarem Schim-                    ze. milchsäurevergorene Pilze. eingesalzene Pilze.
         mel. Sie sind weitgehend von Erde. Blättern und Na-                   tiefgefrorene Pilze. Pilzextrakte. Pilzkonzentrate. Pilz-
         deln befreit. Sie sind nicht durch Madenfraß in ihrer                 trockenkonzentrate.
         Konsistenz verändert oder sonst in ihrer Brauchbar-                   Pilzerzeugnisse werden aus frischen Speisepilzen
         keit erheblich vermindert.                                            (2.2) hergestellt. die sauber. geputzt und von den üb-
                                                                               licherweise nicht verwendeten. insbesondere gesto-
         Werden sie an den Verbraucher abgegeben. enthalten                    chenen Teilen5 ) im Rahmen des Möglichen befreit
         sie nicht mehr als 0.5 v. H. Sand 2 ).                                sindBJ 7). Die zur Verwendung kommenden Speise-
         Güteeigenschaften. Größensortierung. Verpackung.                      pilze sind annähernd frei von Maden und Madenfraß.
         Aufmachung und Kennzeichnung von Kulturcham-                          Maden und Madennester sind nicht auszuschließen.
         pignons J ) sind im Anhang - Qualitätsnormen für                      kommen aber nur vereinzelt vor.
         Kulturchampignons - der Verordnung über gesetzli-                     Verkehrsüblich sind Zutaten wie Kochsalz. Milch-.
         che Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse 4 )                   Zitronen- und Ascorbinsäure. Zucker. Geschmacks-
         geregelt.                                                             verstärker. Gewürze. bei Essigpilzen auch Essig.
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Seite 270                                             GMBI 1989                                                     Nr. 14

            Nicht verkehrsüblich sind Zutaten und Verfahren, die     2.3.1.16    Mischpilze hell:
            geeignet sind, den bei der Verarbeitung und Sterilisa-               Mischung folgender Pilzarten von hellem Aussehen:
            tion entstehenden Gewichtsverlust zu vermindern.                     Apfeltäubling, Austernpilz, Butterpilz, Elfenbeinröhr-
2.3.1       Pilzkonserven                                                        ling, Gefelderter Grüntäubling, Grauer Ritterling,
            Pilzkonserven enthalten Speisepilze in wäßrigem                      Grünling, Frauentäubling, Kaiserling, Körnchenröhr-
            Aufguß, die durch Hitzesterilisation haltbar gemacht                 ling, Kulturchampignon, Maipilz, Parasol, Perlpilz,
            sind.                                                                Reifpilz, Reisstrohpilz, Schafporling, Schafchampi-
            Werden Pilzkonserven unter Verwendung eingesalze-                    gnon, Speisetäubling, Waldchampignon, Wiesen-
            ner Pilze hergestellt, so wird dies in unmittelbarer                 champignon, ganz oder geschnitten.
            Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung ausrei-           2.3.2       Getrocknete Pilze
            chend kenntlich gemacht, z. B. "Hergestellt aus einge-   2.3.2.1     Getrocknete Pilze sind Speisepilze, ganz oder ge-
            salzenen Pilzen".                                                    schnitten, die durch Trocknen haltbar gemacht wor-
            Pilzkonserven enthalten höchstens 0,2 v. H. Sand 2),                 den sind. Der Wassergehalt beträgt bis zu 12 v. H. Der
            bezogen auf das Fertigerzeugnis einschließlich Auf-                  Sandgehalt2) übersteigt nicht 2 v. H.1 0 ). Getrocknete
            gUß7).                                                               Pilze sind nach dem Wiederaufquellen weichfleischig
            Pilz konserven entsprechen folgenden Anforderungen:                  und nicht schleimig. Dies gilt auch, soweit getrock-
                                                                                 nete Pilze nur zur Verwendung als Gewürze bestimmt
2.3.1.1     Champignons erste Wahl oder Champignons I. Wahl:                     sind l l ).
            geschlossene, unbeschädigte Champignons, Stiele bis                  Getrocknete Pilze entsprechen folgenden besonderen
            10 mm Länge, Kopfdurchmesser bis 35 mm S ).                          Anforderungen:
2.3.1.2     Champignons in Scheiben erste Wahl oder Champi-          2.3.2.1.1   Getrocknete Champignons oder Champignons, ge-
            gnons in Scheiben I. Wahl:                                           trocknet:
            aus geschlossenen Champignons, parallel zur Wachs-                   ohne gestochene Teile, von heller Farbe.
            tumsachse geschnitten (Toleranz 10 v. H. im Schräg-
            schnitt), Stiele bis 10 mm Länge, Kopfdurchmesser        2.3.2.1.2   Getrocknete Steinpilze, Klasse I oder Steinpilze,
            bis 35 mm S ).                                                       Klasse I, getrocknet:
            Champignons zweite Wahl oder Champignons                             von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)
2.3.1.3                                                                          nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).
            Il. Wahl:
            leicht geöffnete, unbeschädigte Champignons mit          2.3.2.1.3   Getrocknete Steinpilze, Klasse II oder Steinpilze,
            Stielen, zulässig auch lose Köpfe.                                   Klasse II, getrocknet:
                                                                                 von heller bis mittelheller Farbe, gestochene TeileS)
2.3.1.4     Champignons in Scheiben zweite Wahl oder Champi-                     nicht mehr als 15 Gewichtsprozente 12 ).
            gnons in Scheiben Il. Wahl:
            aus geschlossenen und/oder leicht geöffneten Cham-       2.3.2.1.4   Getrocknete Steinpilze, Klasse III oder Steinpilze,
            pignons überwiegend parallel zur Wachstumsachse                      Klasse III, getrocknet:
            geschnitten (Toleranz 20 v. H. im Schrägschnitt),                    gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Gewichtsprozen-
            Stiele auch über 10 mm Länge, zulässig auch lose                     te 12 ).
            Köpfe.                                                   2.3.2.1.5   Getrocknete Pfifferlinge oder Pfifferlinge, getrocknet:
2.3.1.5     Champignons dritteWahl oder Champignons IIl. Wahl:                   von gelber bis bräunlicher Farbe, gestochene TeileS)
            auch offene Champignons, zulässig auch nur Stücke                    nicht mehr als 5 Gewichtsprozente 12 ).
            und Stiele, auch geschnitten.                            2.3.2.1.6   Getrocknete Trüffelpilze:
2.3.1.6     Pfifferlinge, ausgesucht klein:                                      gestochene TeileS) nicht mehr als 5 Gewichtspro-
            verlesene ausgesuchte ganze Pfifferlinge, Kopfdurch-                 zente 12 ).
            messer bis 15 mm S ).                                    2.3.2.1.7   Getrocknete sonstige Pilze werden unter Verwendung
2.3.1.7     Pfifferlinge, mittel:                                                der Verkehrsbezeichnungen nach Nummer 2.1 be-
                                                                                 zeichnet.
            verlesene ganze Pfifferlinge, Kopfdurchmesser bis
            30mmS ).                                                             Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-
                                                                                 wichtsprozente 12 1.
2.3.1.8     Pfifferlinge:                                                        Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-
            verlesen, auch geschnitten oder unsortiert.                          wichtsprozente 12 ).
2.3.1.9     Steinpilze, Köpfe klein:                                 2.3.2.1.8   Getrocknete Mischpilze:
            ganze Steinpilze jüngsten Entwicklungszustandes                      Mischungen der unter Nummer 2.1 genannten Pilzar-
            oder Köpfe ohne entwickelte Röhrenteile, Kopfdurch-                  ten, getrocknet.
            messer bis 40 mm S ).                                                Klasse I gestochene TeileS) nicht mehr als 15 Ge-
2.3.1.10    Steinpilze:                                                          wichtsprozente 12 ).
            junge feste Köpfe ohne dunkelgrüne Röhrenteile,                      Klasse II gestochene TeileS) nicht mehr als 25 Ge-
            Kopfdurchmesser über 40 mm.                                          wichtsprozente 12 ).
2.3.1.11    geschnittene Steinpilze:                                 2.3.2.2     Pilzpulver
            geschnittene Steinpilze ohne dunkelgrüne Röhren-                     Pilzpulver werden durch Vermahlen getrockneter
            teile.                                                               Speisepilze (Nummer 2.3.2.1) hergestellt. Die Erzeug-
2.3.1.12    Trüffelpilze                                                         nisse weisen nur einen Wassergehalt von höchstens
                                                                                 9 v. H. auf. Der Sandgehalt übersteigt nicht 3 v. H.2).
            Als Trüffelpilze werden nur Pilze nach Nummer 2.1                    Sie werden wasserdampfdicht verpackt. Diese Anfor-
            mit der Gruppenbezeichnung T verwendet. Übliche                      derungen bestehen auch, soweit Pilzpulver nur zur
            Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer 2.1 in                      Verwendung als Gewürz bestimmt ist l l ).
            Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art. Sie werden
            nicht gebleicht oder gefärbt 9 ).                                    Artenreine Pilzpulver werden nach ihrer Art bezeich-
                                                                                 net.
2.3.1.13    Speisemorcheln, Spitzmorcheln:                           2.3.3       Essigpilze
            ganze Morcheln ohne Fuß.                                             Essigpilze sind Speisepilze, die in Essig eingelegt und
2.3.1.14    Speisepilze einer Art, ganz oder geschnitten:                        für längere Zeit haltbar gemacht worden sind.
            Übliche Verkehrsbezeichnung ist die unter Nummer                     Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
            2.1 in Spalte 1 aufgeführte Bezeichnung der Art.                     gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
2.3.1.15    Mischpilze:                                                          ven.
            Mischungen von den unter Nummer 2.1 aufgeführten         2.3.4       MiJchsäurevergorene Pilze
            Arten, ganz oder geschnitten. Der Anteil an einer                    Milchsäurevergorene Pilze werden durch einen Gär-
            Pilzart ist nicht höher als 50 v. H.                                 prozeß hergestellt, bei dem die zur Haltbarmachung
            Werden Pilzkonserven aus zwei Arten hergestellt, so                  erforderliche Milchsäure entsteht.
            können sie auch mit der Verkehrsbezeichnung der                      Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
            verwendeten Arten unter Angabe der jeweiligen Ge-                    gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
            wichtsanteile benannt werden.                                        ven.
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