GMBl Nr. 14 1989

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 20. May 1989

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Nr.14                                     GMBJ 1989                                            Seite 271

        2.3.5       Eingesalzene Pilze
                    Eingesalzene Pilze sind Speisepilze, die im ganzen
                    oder im geschnittenen Zustand ohne Vorbehandlung
                    oder blanchiert durch Zusatz von Kochsalz haltbar
                    gemacht worden sind. Soll eine Haltbarkeit über meh-
                    rere Monate erreicht werden, so beträgt der Kochsalz-
                    gehalt im Enderzeugnis zwischen 15 und 20 v. H.
                    Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
                    gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
                    ven.
        2.3.6       Tiefgefrorene Pilze
                    Tiefgefrorene Pilze sind Speisepilze, die die Bedin-
                    gungen für tiefgefrorene Lebensmittel 13 ) erfüllen.
                    Die Anforderungen im Hinblick auf Sandgehalt und
                    gestochene Teile sind dieselben wie bei Pilzkonser-
                    ven.
        2.3.7       PiJzextrakte, Pilzkonzentrate und Pilztrockenkonzen-
                    trate
                    PiJzextrakte sind haltbar gemachte wäßrige Auszüge
                    von Speisepilzen, Pilzkonzentrate sind Auszüge von
                    Speisepilzen, die durch Eindicken bis zu einem zäh-
                    flüssigen Zustand haltbar gemacht worden sind, Pilz-
                    trockenkonzentrate sind Trockenprodukte aus Auszü-
                    gen von Speisepilzen. Der Wassergehalt beträgt nicht
                    mehr als 9 v. H. Der Kochsalzgehalt von Pilzextrakten
                    und Pilzkonzentraten beträgt höchstens 20 v. H., der
                    von Pilztrockenkonzentraten höchstens 5 v. H.
        2.4         Angaben und Aufmachung
                    Bildliche Darstellungen der Rohware auf Verpackun-
                    gen von Pilzerzeugnissen entsprechen der Art der ver-
                    wendeten Pilze.
                    Bei Pilzkonserven sind die gesamte Füllmenge und
                    das Abtropfgewicht anzugeben 14 ). Üblich ist bei
                    Dosen ein mittleres Abtropfgewicht von 460 g bei 850
                    ml Fassungsvermögen, bei anderen Behältnisgrößen
                    entsprechend 15).

         1) Auf die besonderen Schutzbestimmungen für Pilze im Bundesnaturschutzgesetz
            vom 12. März 1987 (BGBI. I S. 889) und der Bundesartenschutzverordnung vom
            19. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2705) in den jeweils geltenden Fassungen wird
            hingewiesen.
         2) Als Sandgehalt wird der salzsäureunlösliche Anteil der Asche angesehen.
         3) Kulturchampignons werden im Handel auch als Champignons bezeichnet.
         4) Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse vom
            9. Oktober 1971 (BGBI. I S. 1640) in der jeweils geltenden Fassung.
         5) Als gestochene Teile gelten nur solche. die - grobsinnlich wahrnehmbar - vier
            oder mehr Einstiche aufweisen.
         6) Als Anhaltspunkt kann nach den bisher vorliegenden Untersuchungen gelten.
            daß im Durchschnitt von untersuchten sechs Dosen nicht mehr als 10 v. H. des
            Gewichtes gestochene Teile vorhanden sind. wobei sich bei Steinpilzen dieser
            Durchschnittswert bei einzelnen Partien auf 15 v. H.. bei den übrigen Pilzen auf
            12 v. H. erhöhen kann.
         7) Um Fehlergebnisse bei der Beurteilung der Erzeugnisse möglichst auszuschlie-
            ßen. sind mehrere Proben der gleichen Art desselben Herstellers zu untersuchen.
         8) Bei Längenmaßen ist eine Überschreitung von 10 v. H. nicht immer zu vermei-
            den.
         9) Auf § 11 und § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c LMBG wird hingewiesen.
        10) Bestimmt am Durchschnitt aus einer Menge von mindestens 25 g.
        11) Vgl. Abschnitt I A Nr. 1 der Leitsätze für Gewürze und andere würzende Mittel
            vom 2.13. Dezember 1986 (Beilage zum BAnz. Nr. 140 a vom 1. August 1987).
        12) Bestimmt an einer Menge von mindestens 100 g.
        13) Vgl. Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel vom 27. Januar 1965 (Beilage zum
            BAnz. Nr. 101 vom 2. Juni 1965) in der jeweils geltenden Fassung.
        14) § 11 der Fertigpackungsverordnung vom 18. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1585) in
            der jeweils geltenden Fassung.
        15) Auf § 22 Abs. 3 Satz 2 der Fertigpackungsverordnung wird hingewiesen.
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Seite 272                                              GM BI 1989                                                    Nr. 14

                                                         Änderung
                                     der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse

     Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vom 27.1       12. In Nummer 2.222.5 erhält die letzte Zeile unter "Ausgangs-
28. November 1974 (Beilage zum BAnz. Nr. 134 vom 25. Juli               material" folgende Fassung:
1975, GMBI. Nr. 23 S. 489 vom 25. Juli 1975), zuletzt geändert am       ,,2 % Stärke oder aufgeschlossenes Milcheiweiß21)".
2.13. Dezember 1986 (BAnz. Nr. 140 a [Beilage] vom 1. August
                                                                     13. In Nummer 2.222.6 wird der Fußnotenhinweis ,,21)" durch
1987, GMBI. Nr. 21 S. 376 vom 1. August 1987), werden wie folgt         den Hinweis ,,28)" ersetzt.
geändert:
                                                                     14. Nummer 2.224.1 erhält folgende Fassung:
1.    In Nummer 1.1 Abs. 3 wird Satz 3 gestrichen.
                                                                        ,,2.224.1    Bierschinken, Rinder-Bierschinken, Geflügel-Bier-
2.    Nummer 1.61 erhält eingangs folgende Fassung:                                  schinken, Schinkenpastete
      ,,1.61 Folgende Tierkörperteile werden nicht in Fleisch-                       Ausgangsmaterial:
             erzeugnissen verarbeitet'):".                                           sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch (1.111)
                                                                                     grob entsehntes Rindfleisch (1.112)
3.    In Nummer 1.62 wird nach dem Wort "Rinderspalthäute"
                                                                                     fettgewebs- und sehnenarmes Schweinefleisch
      der Fußnotenhinweis ,,10)" eingefügt.
                                                                                     (1.121)
4.    In Nummer 1.8 Abs. 1 wird in Satz 1 vor dem Wort "Rege-                        Speck (1.212)
      lungen" das Wort "besonderen" eingefügt.                                       bei Geflügelbierschinken: auch sehnen- und fett-
                                                                                     gewebsarmes Geflügelfleisch (1.131)
5.    In Nummer 2.19 Abs. 2 erhält der eingeklammerte Teil fol-
      gende Fassung:                                                                 Besondere Merkmale:
                                                                                     fein zerkleinerte Grundrnasse mit groben, sehnen-
      ,,(z. B. Formfleisch-Schinken, aus Schinkenstücken zusam-
                                                                                     und fettgewebsarmen Fleischeinlagen; sofern als
      mengefügt, Formfleisch-Roulade, aus Fleischstücken zusam-
                                                                                     Einlage kein Schweinefleisch verwendet wird,
      mengefügt, Formfleisch-Goulasch, aus Fleischstücken zu-
                                                                                     wird auf die Tierart hingewiesen; überwiegend
      sammengefügt 1 Ba) ."
                                                                                     kirsch- bis walnußgroße Einlagen, bei Rinderbier-
6.    In Nummer 2.2 Abs. 1 wird das Wort "und" vor dem Wort                          schinken auch geschnetzelt; umgerötet; meist in
      "technologisch" durch die Worte "und/oder" ersetzt.                            Hüllen mit großem Kaliber
7.    In Nummer 2.21 Satz 1 wird der Fußnotenhinweis ,,2 1)" ge-                     Analysenwerte:
      strichen.                                                                      bindegewebseiweiß-
                                                                                     freies Fleischeiweiß     nicht unter 13 %
8.    Nummer 2.22 wird wie folgt geändert:                                           bindegewebseiweiß-
      a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                           freies Fleischeiweiß
         aal In Satz 1 werden nach dem Wort "Nitritpökelsalz"                        im Fleischeiweiß
              die Worte '" soweit zugelassen 21 )" eingefügt und                        histometrisch         nicht unter 80 Vol.- %
              das Wort "Kuttersalzen" durch das Wort "Kutter-                           chemisch              nicht unter 88%
              hilfsmitteln " ersetzt.                                                bei einer Gesamtprobenmenge über 600 g grobe
                                                                                     Fleischeinlagen nicht unter 50 %."
         bb) In Satz 3 erster Halbsatz wird nach dem Wort
              "Blutplasma" der Fußnotenhinweis ,,23)" eingefügt.     15. Nummer 2.31 wird wie folgt geändert:
          cc) Satz 3 zweiter Halbsatz erhält folgende Fassung:          a) Es werden in der ersten Klammer die Worte "Gekochtes
                                                                           Rauchfleisch" und "Zigeunerbraten " sowie in der zwei-
              "der Ersatz von Trinkwasser durch 5% Milch ist auf           ten Klammer die Worte "Gegartes Rinderrauchfleisch"
              zum Braten bestimmte ungeräucherte Würste,
                                                                           gestrichen.
              deren Brät fein zerkleinert ist, beschränktl 4)."
                                                                        b) Folgender Satz wird angefügt:
      b) In Absatz 2 wird der Fußnotenhinweis ,,24)" gestrichen.
                                                                           "Gekochtes Rauchfleisch wird entweder aus Schweine-
9.    Nach Nummer 2.233 wird angefügt:                                     fleisch oder aus sehnenarmem Rindfleisch hergestellt."
      ,,2.24 Bratwürste                                              16. In Nummer 2.321 wird das Wort "sichtbarem" durch das
      Die Verkehrsauffassung, die sich mit dem Begriff "Brat-           Wort "aufliegendem" ersetzt.
      wurst" verbindet, ist regional unterschiedlich. Erzeugnisse,
      die unter dieser Bezeichnung in den Verkehr gebracht wer-      17. In Nummer 2.341 Satz 2 werden die Wörter "sichtbaren
      den, sind demgemäß entweder                                       Fettgeweben" durch die Wörter "etwa vorhandenen Gallert-
                                                                        anteilen sowie aufliegendem Fettgewebe" ersetzt.
      a) Rohprodukte im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 der HFIV;
           durch nachfolgende Erhitzung gewinnen diese Halbfa-       18. In Nummer 2.341.6 Abs. 2 werden nach dem Wort "Muskel-
           brikate den Charakter der unter c) genannten Erzeugnis-      stücken" die Worte "oder Formfleisch" eingefügt, der Klam-
           se, oder                                                     merhinweis ,,(1.15)" durch den Hinweis ,,(2.19)" ersetzt
      b) Rohwürste (2.21), soweit sie in unerhitztem Zustand            und das Klammerbeispiel wie folgt gefaßt: ,,(z. B. Form-
           und gereift in den Verkehr kommen, oder                      fleisch-Schinken, aus Schinkenteilen zusammengefügt)."
      c) Brühwürste (2.22), soweit ihr Muskeleiweiß durch Hit-       19. In Nummer 2.365 wird in der ersten Klammer das Wort
           zeeinwirkung zusammenhängend koaguliert ist, so daß          "Schweinshaxe" durch die Worte "Schweinshaxe, gepö-
           die Erzeugnisse bei etwaigem erneuten Erhitzen schnitt-      kelt" ersetzt.
           fest bleiben, oder                                        20. Nach Nummer 2.368 wird folgender Unterabschnitt 2.4 ein-
      d) Kochwürste (2.23).                                             gefügt:
      Als "Bratwursthack" , "Bratwurstbrät" o. ä. bezeichnete Ge-       ,,2.4       Rohe Pökelfleischerzeugnisse
      menge sind Rohprodukte im Sinne von Buchstabe a) und              2.40        Rohe Pökelfleischerzeugnisse oder Rohpökelware,
      unterliegen den in der HFIV angegebenen Verkehrsbe-                           Rohschinken, Rauchfleisch. Dörrfleisch, süddeutsch
      schränkungen. "                                                               auch Speck, Geräuchertes, Geselchtes sind durch
10. In der Einleitung des Abschnittes II erhält Absatz 5 Satz 2                     Pökeln (Salzen mit oder ohne Nitritpökelsalz und/
      folgende Fassung:                                                             oder Salpeter 21) haltbar gemachte, rohe, abgetrock-
                                                                                    nete, geräucherte oder ungeräucherte Fleischstücke
      "Jedoch gehen auch bei ausreichendem Anteil an bindege-                       von stabiler Farbe, typischem Aroma und von einer
      webseiweißfreiem Fleischeiweiß sowohl der Fett- als auch                      Konsistenz, die das Anfertigen dünner Scheiben er-
      der Wassergehalt nicht über das herkömmliche Maß hin-                         möglicht.
      aus."
                                                                        2.40.1      Die Angaben "naturgesalzen" oder "naturgereift"
11. In Nummer 2.222.4 wird der Fußnotenhinweis "Ba)" durch                          werden nur bei Trockensalzung (einschließlich der
      den Hinweis" 26 )" ersetzt.                                                   Salzung mit Eigenlake ) unter ausschließlicher
12

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          Verwendung von Kochsalz. Zuckerstoffen und Ge-                            70"lo bei Roll- oder Nuß schinken. Blasenschin-
          würzen verwendet.                                                         ken.    Karbonadenschinken. Schinkenspeck.
2.40.2    Erzeugnisse. bei denen eine Aromatisierung und                            Schinkenecken. Eckschinken.
          Stabilisierung durch Rauch nicht stattgefunden                            72"lo bei Lachsschinken sowie Lachsfleisch.
          hat. können als luftgereift. luftgetrocknet oder                      Bei rohen Erzeugnissen mit hervorhebenden Hin-
          schimmelpilzgereift bezeichnet sein.                                  weisen (z. B. Delikateß. I a) und Hinweisen wie
2.40.3    Bezeichnungen in Verbindung mit Kate-. Tenne-.                        luftgereift. luftgetrocknet. langgereift. naturgereift
          Diele- (auch Deele-) werden bei Anwendung von                         u. ä. verringert sich der jeweilige Wasseranteil um
          Reifeverfahren mit langsamer Abtrocknung und                          3"lo absolut (z. B. bei Delikateß-Lachsschinken:
          unterbrochener Zufuhr schwachen Rauches ver-                          69"lo. bei Knochenschinken. langgereift: 62"lo ).
          wendet. Die Zusatzbezeichnung .. Original" oder
          .. Echt" setzt voraus. daß die Reifung in einer Kate        2.42      Sonstige Rohpökelwaren
          oder dem benannten Ort erfolgt ist.                         2.421     Bei aus anderen Fleischteilen des Schweines herge-
2.40.4    Bezeichnungen in Verbindung mit Katenrauch-.                          stellten rohen Pökelfleischerzeugnissen wird auf
          Landrauch- o. ä. werden bei einer speziellen Räu-                     das verwendete Teilstück hingewiesen (z. B.
          cherung (z. B. Art des verwendeten Räuchermate-                       Schulterspeck.      Räucher-Nacken. Karbonaden-
          rials) verwendet.                                                     Rauchfleisch. geräuchertes Eisbein). Die Verwen-
2.4.1     Rohschinken                                                           dung von Fleischteilen anderer Tierarten wird ge-
2.411     Rohschinken. Rohschneider werden aus der Bek-                         kennzeichnet (z. B. geräuchertes Rinderfilet. gepö-
          kengliedmasse des Schweines (Schlegel) oder Tei-                      kelte Gänsebrust. gepökelte Truthahnoberkeule).
          len davon hergestellt. Vielfach haftet ihnen noch           2.421.1 Breitseite oder Ganze Seiten bestehen aus der von
          die Schwarte an. Isoliert hergestelltes Eisbein wird                  Knochen befreiten Schweinehälfte ohne Kopf.
          nicht als Schinken bezeichnet. Die Herstellung aus                    überwiegend ohne Bug und Schlegel.
          den entsprechenden Teilen anderer Tierarten wird            2.421.2 Bauchspeck, Frühstücksspeck. Dörrfleisch werden
          entsprechend gekennzeichnet (z. B. Rinder-. Wild-                     aus von Rippen und Brustknochen befreitem. meist
          schwein-. Renschinken).                                               noch Knorpel und Schwarte enthaltenden Schwei-
          Werden Schinken nach der Herstellung aufgeteilt.                      nebauch hergestellt.
          so tragen die einzelnen Stücke die Bezeichnung der                    Bei Delikateß-Bauchspeck. Delikateß-Frühstücks-
          noch nicht portionierten Schinken. Blasenschinken                     speck beträgt das sichtbare Fettgewebe nicht mehr
          werden stets in Hüllen hergestellt.                                   als 50"lo. und die Knorpel sind bis auf technolo-
2.411.1   Knochenschinken sind Schinken (Unter-. Ober-                          gisch unvermeidbare Reste entfernt worden."
          schale. Nuß. Hüfte). deren Knochen (Röhre) frühe-
          stens nach der Salzung entfernt wurden. Beim            21. Die Nummern 2.501 bis 2.506 erhalten folgende Fassung:
          .. Langschnitt" haften den Knochenschinken noch             .. 2.501 Filet. Lende. Lungenbraten. Schlachtbraten. beim
          Spitz- und/oder Eisbein an.                                          Schwein auch Lummel. Lummer sind bei warmblü-
2.411.2   Spaltschinken werden vor der Salzung von Kno-                        tigen Tieren mit Ausnahme des Geflügels die von
          chen befreit und weisen gegenüber den Knochen-                       Knochen abgetrennte und von größeren Fettge-
          schinken eine flache Form auf. Sie bestehen aus                      websauflagerungen befreite innere Lendenmuskula-
          Unterschale. Nuß und Hüfte. vereinzelt auch mit                      tur (innere Hüftmuskulatur. Psoasmuskulatur. Rük-
          Oberschale oder Teilen davon.                                        kenbeugemuskulatur; M. iliopsoas und M. psoas
2.411.3   Kernschinken. Kronenschinken. Papenschinken                          minor). - Beim Geflügel ist .. -filet"von Haut und
          werden aus der Unter- und Oberschale hergestellt;                    Knochen befreite ( .. filetierte") Brustmuskulatur
          dies gilt auch für Rollschinken.                                     (z. B. Truthahnfilet).29)
2.411.4   Bauernschinken. Landschinken werden aus einem                        Sofern die Tierart nicht angegeben ist. handelt es
          Teilstück oder aus mehreren Teilstücken des                          sich um Filet eines Rindes. Filet vom Kalb sowie
          Schinkens geschnitten; dies gilt auch für Früh-                      von anderen Tierarten wird entsprechend gekenn-
          stücksschinken.                                                      zeichnet (z. B. Kalbsfilet. Schweinefilet (Schweins-
2.411.5   Nußschinken besteht aus dem von den Muskeln                          filet). Hirsch/ilet. Putenfilet).
          des Kniestreckers gebildeten Teilstück (Nuß.                         Filetkopf ist der beckenseitige. stumpfe Teil eines
          Maus. Kugel). dem noch die Kniescheibe (Nüßle)                       Filets.
          anhaften kann.                                                       Filetspitze ist der brustseitige. spitze Teil eines
2.411.6   Schinkenspeck, Schinkenecke. Eckschinken wer-                        Filets. Filet mignons sind Scheiben aus der Filet-
          den aus der Hüfte gefertigt.                                         spitze.
2.412     Rinderrauchfleisch.      Neuenahrer Rauchfleisch.                    Filet medaillons sind Scheiben Kalbsfilet.
          Hamburger Rauchfleisch. Nagelholz werden aus
          der Oberschale oder dem Schwanzstück oder der                        Chateaubriand, Doppeltes Filetstück, Doppeltes
          Blume des Rindes hergestellt.                                        Lendenstück sind etwa 5 cm dicke Scheiben aus
2.413.1   Lachsschinken wird aus dem .. Auge" (M. longissi-                    dem Kopf oder dem Mittelstück eines Rinderfilets.
          mus dorsi) von Kotelettsträngen geschnitten. Ihm                     Filetsteak. Tournedo. Tenderloin-Steak sind Schei-
          können noch die dünnen ( .. Silberhaut"). nicht je-                  ben Filet (s. auch 2.506).
          doch die groben Teile der Sehnenplatte (Fascia                       Filet STROGANOFF besteht ebenso wie Filetgu-
          lumbodorsalis) anhaften. Ist Lachsschinken von                       lasch STROGANOFF aus Rinderfiletstücken. Für
          einer dünnen Speckscheibe umhüllt. wird auch die                     Boeuf STROGANOFF wird zartes. sehnen armes
          Bezeichnung Pariser Lachsschinken verwendet.                         Rindfleisch verwendet.
2.413.2    Truthahn-Lachsschinken wird aus Brustmuskula-                       Falsches Filet. Bugfilet. Schulterfilet sind der kopf-
          tur (ohne Haut) eines Truthahns hergestellt.                         wärts auf der äußeren Seite des Schulterblattes be-
2.413.3   Lachsfleisch. Karbonadenschinken besteht aus                         findliche Muskel (M. supraspinatus) des Rindes.
          weitgehend von Fettgewebe befreiten Kotelett-               2.502    Roastbeef. flaches Roastbeef. Lende. Rostbraten.
          strängen.
                                                                               Contre-Filet ist die von den Lendenwirbeln und den
2.414     Von Knochen. Schwarte (1.312) und sichtbarem                         letzten vier Brustwirbeln gelöste äußere Lenden-
          Fettgewebe (1.21) befreite Rohschinken (2.41) ent-                   muskulatur (hintere rückenseitige Rückenstreck-
          halten selbst im weichsten (zentralen) Mager-                        muskulatur, in erster Linie M. longissimus dorsi)
          fleischanteil 2Bd ) Wasseranteile von nicht mehr als                 des Rindes.
               65"lo bei Knochenschinken (ausgenommen Ka-
               ten-. Tennen-. Dielen- (Deelen-) schinken.                      Rundes Roastbeefist beim Rind der im Bereich der
               Katenrauchschinken ).        Rinderrauchfleisch.                Hochrippe liegende. freipräparierte Teil des langen
               Schwarzwälder Schinken 2 Be).        Neuenahrer                 Rückenstreckers (M. longissimus dorsi). das
               Rauchfleisch. Hamburger Rauchfleisch. Nagel-                    .. Auge" einer Hochrippe. - Rib-Eye. Hochrippen-
               holz.                                                           Medaillon. Rib-Eye-Steak. Delmonico-Steak sind
                                                                               Scheiben rundes Roastbeef (s. auch 2.506).
               68"lo bei Rohschinken. Rohschneidern. Katen-
               schinken. Spaltschinken. Kern-. Bauern-/Land-                   Lendenschnitte. Lendensteak sind Scheiben flaches
               schinken und Frühstücksschinken. Kronen-. Pa-                   oder rundes Roastbeef oder Rinderfilet (Rindsfilet)
               pen-. Katen-. Tennen-. Dielen (Deelen- )schin-                  (s. auch 2.506).
               ken. Katenrauchschinken. Landrauchschinken.                     Entrecote ist eine dicke Scheibe flaches oder rundes
               Schwarzwälder Schinken mit Oberschale 2Be ).                    Roastbeef.
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Seite 274                                             GMBl1989                                                    Nr.14

        Rumpsteak, Sirloin-Steak sind Scheiben aus einem                  Fall entsprechend gekennzeichnet (z. B. Hirsch-
        Roastbeef oder dem unmittelbar anschließendem                     steak, Kalbssteak, Schweinesteak, (Schweins-
        Teil einer Hüfte (s. auch 2.506).                                 steak), Hammelsteak, Putensteak}. Dies gilt auch
        Club-Steak ist eine Scheibe aus dem vorderen Teil                 bei Hinweisen auf Würzung und Zubereitung (z. B.
        eines Roastbeefs oder dem hinteren Teil einer                     Paprikasteak, Kalb, Jägersteak, Schwein).
        Hochrippe (s. auch 2.506).                                        Bezeichnungen wie Filetsteak (2.501). Rumpsteak
                                                                          (2.502), Lendensteak (2.502), Rückensteak, Rib-
2.503   Große Lende, Schoß, Nierenstück sind die gesamte                  Eye-Steak (2.502), Hüftsteak (2.505) und Kluftsteak
        Lende (innere und äußere Lendenmuskulatur des                     (2.505) weisen auf die Verwendung bestimmter
        Rindes - Filet und Roastbeef - mit Knochen) .                     Fleischteile des Rindes hin.
        T-Bone-Steak und Porterhause-Steak sind knochen-                  Sch weinenackensteak ( Sch weinsnackensteak) ist
        haltige Scheiben einer Großen Lende (stets Filet                  eine Scheibe aus dem Schweinenacken. "
        einschließend) (s. auch 2.506).                        22. Nummer 2.507.1 wird wie folgt geändert:
                                                                   In Satz 1 wird das Wort "Bezeichnung" durch das Wort
2.504   Kotelett ist eine knochenhaltige Scheibe aus der          "Angabe" ersetzt. Ferner werden die Bezeichnungen "Beef-
        rückenseitigen Stamm-Muskulatur, dem Kotelett-            steak Tatar" und "Hacksteak" in Satz 1 sowie "Deutschem
        strang (beim Rind aus dem hinteren Brustwirbelbe-         Beefsteak" und "Beefsteak Tatar" in Satz 2 kursiv ohne An-
        reich, der Hochrippe (6.-10. Rippe). bei Kalb,            führungszeichen gedruckt.
        Schaf und Schwein aus dem Lenden- und dem
        Brustwirbelbereich, beim Schwein auch aus dem          23. In Nummer 2.507.11 wird die Bezeichnung "Hacksteak" kur-
        Hals bereich) 30) •                                       siv ohne Anführungszeichen gedruckt.
        Bei als Kotelett ggf. unter Angabe der Tierart (vgl.   24. In Nummer 2.507.12 werden die Bezeichnungen "Deutsches
        Absatz 4) bezeichnetem Fleisch herrscht der lange         Beefsteak", "Hackbeefsteak" kursiv ohne Anführungszei-
        Rückenstrecker (M. longissimus dorsi). das "Auge"         chen gedruckt.
        des Koteletts, vor; Scheiben, in denen mehrere Mus-
        keln das Bild beherrschen, werden beim Schwein         25. In Nummer 2.507.13 werden die Worte "Analysenwerte des
        (Hals- und vorderer Brustwirbelbereich bis zur            Ausgangsmaterials" durch das Wort "Analysenwerte" er-
        3. Rippe) als Kammkotelett, Nackenkotelett, Hals-         setzt.
        (grat}kotelett, bei Kalb und Schaf (vorderer Brust-
        wirbelbereich) unter gleichzeitiger Angabe der         26. In Nummer 2.507.2 werden die Bezeichnungen "Hambur-
        Tierart als Halskotelett bezeichnet. - Als Herz-,         ger", "Beefburger" kursiv ohne Anführungszeichen ge-
        Rippen-, Mittel- und Stielkotelett, Karree, Karbo-        druckt.
        nade werden Scheiben aus dem Kotelettstrang des        27. Die Nummern 2.507.21 bis 2.507.23 werden jeweils in Ab-
        Brustbereiches ab 3. Rippe bezeichnet, als Filet-,        schnitt "Analysenwerte des Ausgangsmaterials" wie folgt
        Lummer- oder Lendenkotelett - soweit Filet einge-         geändert:
        schlossen ist - Scheiben aus dem Lendenbereich
        des Kotelettstranges.                                     a) Die Worte "des Ausgangsmaterials" werden gestrichen.
        Zum Kotelett zählen beim Schwein nicht Fettge-            b) Die Werte für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß
        websauflagerungen über 1,0 cm und Schwarten                  ,,13,5% ", ,,11,0%" und ,,12,0%" werden jeweils durch die
        sowie Rippen und Fleisch- sowie Fettgewebsantei-             Werte ,,14,0% ", ,,11,5%" und ,,12,5%" ersetzt.
        le, die das Kotelett-"Auge" um mehr als 5 cm über-     28. In Nummer 2.508.1 werden die Bezeichnungen "Schnitzel"
        ragen.                                                    in Absatz 1, "Nackenschnitzel" in Absatz 2, "Kalbsschnit-
        Sofern die Tierart nicht angegeben ist, handelt es        zel", "Rinderschnitzel" ("Rindsschnitzel" ), "Rehschnitzel ",
        sich um Kotelett vom Schwein (Schweinekotelett,           "Putenschnitzel" in Absatz 3, "Wiener Schnitzel" in Absatz
        Schweinskotelett). Koteletts von anderen Tiere            4, "Schnitzel a la Holstein" in Absatz 5, "Rahmschnitzel" in
        werden in jedem Fall entsprechend gekennzeichnet.         Absatz 6, "Cordon bleu" in Absatz 7 sowie "Medaillons",
        z. B. Kalbskotelett, Rinderkotelett (Rindskotelett),      "Kalbsmedaillons", "Kalbsnüßchen", "Rindermedaillons"
        Rib-Steak, Lammkotelett, Halskotelett vom Ham-            ("Rindsmedaillons") und "Putenmedaillons" in Absatz 8
        mel, Hirschkotelett, Rinderlendenkotelett (s. auch        kursiv ohne Anführungszeichen gedruckt; die Klammern bei
         2.506).                                                  dem Wort "Kalbsnüßchen", dem ein Komma vorangestellt
         Cote de boeuf, Rib of Beef am Stück ist die Hoch-        wird, entfallen.
         rippe mit Rippen, jedoch ohne Wirbelkörper und        29. Nummer 2.508.2 erhält eingangs folgende Fassung:
         Dornfortsätze.
                                                                  ..2.508.2 Geschnetzeltes, Schnetzel, SchnitzeJchen, Ge-
         Lamb Chops sind Lammkoteletts oder andere seh-           schnitzeltes sind ... ".
         nenarme Lammfleischscheiben (z. B. Keule).
         Falsches Kotelett ist eine Scheibe Schweinebauch      30. In Nummer 2.509 erhalten Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 je-
         auch mit Knochen. 30 )                                   weils eingangs folgende Fassung:
                                                                  "Rouladen, Fleischrällchen, Fleischvägelsind . .. "
2.505    Hüfte, Huft, Spitze, kurzes Schweifstück, Rosen-         "Kalbsrouladen, Kalbsvägelwerden ... "
         spitz, Mürbschoß, Mürbbraten ist die bei Rindern
         an das Roastbeef anschließende, an der Außenflä-      31. In Nummer 2.510.1 werden die Bezeichnungen "Gebratener
         che des Beckenknochens liegende und zum Kreuz-           Schweinebauch" in Absatz 1, "Sauerbraten", "Schmorbra-
         bein reichende äußere Hüftmuskulatur. Die Spitze         ten", "Rostbraten", "Burgunderbraten", .. Zwiebelbraten",
         der in die Hüfte reichenden Unterschale (proxima-        "Rahmbraten", "Szegediner Braten", "Schweinebraten"
         ler Teil des M. glutaeobiceps) wird als Tafelspitz       ("Schweinsbraten"), .. Rinderbraten"     ( .. Rindsbraten"),
         bezeichnet.                                              .. Hasenbraten ", "Rahmbraten (Schwein)" und "Burgunder-
                                                                  braten (Schwein)" in Absatz 2, "Pökelbraten " in Absatz 3
         Hüftsteak, Huftsteak, Point-Steak sind Scheiben          und "Zigeunerbraten" in Absatz 4 kursiv ohne Anführungs-
         aus einer Hüfte (s. auch 2.506).                         zeichen gedruckt.
         Kluftsteak ist eine Scheibe aus sehnenarmer, zum
         Kurzbraten geeigneter Muskulatur der Keule            32. In Nummer 2.510.11 werden die Bezeichnungen .. Rollbra-
         (s. auch 2.506).                                         ten ", "Schweinerollbraten " ("Schweinsrollbraten "), .. Nie-
                                                                  renbraten", "Kalbsnierenbraten" - ohne Klammern -,
2.506    Steak ist eine zum Kurzbraten oder Grillen geeig-        "Schweinenierenbraten " ( .. Schweinsnierenbraten "), "Pu-
         nete (mürbe). nicht zu dünne, in der Regel quer zu       tenrollbraten" und "Putenoberkeulenrollbraten" kursiv
         den Fasern geschnittene Scheibe aus in natürlichem       ohne Anführungszeichen gedruckt.
         Zusammenhang belassenem sehnenarmem Fleisch,          33. In NUI?mer ~.510.12 w~rden die ,~ezeichnu!:gen ,,~chä~fer~:'
         meist mit anhaftendem Fettgewebe, ohne Knochen,          ("Schaufele), .. Nuß, "Haxe, "Hesse, .. Bemflelsch,
         ausgenommen Porterhouse-Steak und T-Bone-                .. Beinscheibe", "Ossobuco", "Gänsebraten" ("Gansbraten")
         Steak, zum Teil auch Rib-Eye-Steak, Club-Steak           in Absatz 1, "Kleinfleisch", .. Spitzbein", "Schnauze",
         und Sirloin-Steak.                                       "Rüssel" - ohne Klammern -, .. Ohren", "Schälrippchen",
         Sofern die Tierart nicht angegeben ist, handelt es       "Bratenrippchen", .. Spareribs", "Brustspitz", "Fleischkno-
         sich wie bei Beefsteak, Rinderstück (Rindsstück)         chen" und .. Kalbskleinfleisch" in Absatz 2 sowie "Schwei-
         und Rindersteak (Rindssteak) um Steak eines Rin-         netenderons" in Absatz 3 kursiv ohne Anführungszeichen
         des. Steaks von anderen Tieren werden in jedem           gedruckt.
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Nr. 14                                                   GMBI1989                                                     Seite 275

34. In Nummer 2.510.14 werden die Bezeichnungen "Gefüllte               c) In Fußnote 7) werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.
    Kalbsbrust",   "Gefüllte   Schweinebrust"   ("Gefüllte              d) Fußnote 8) erhält folgende Fassung:
    Schweinsbrust") und ("Gefüllten Schweinebauch") kursiv
    ohne Anführungszeichen gedruckt.                                         ,,8) Auf Anlage 1 Kapitel IV Nummer 11 der Fleisch-
                                                                                   hygiene-Verordnung wird hingewiesen."
35. Nummer 2.510.2 wird wie folgt geändert:                             e) Die Fußnoten 9), 12), 15) und 15a) werden gestrichen.
   a) Das Wort "Bezeichnung" vor dem Wort "Braten" wird                  f) Die Fußnoten 10), 11), 13), 14), 16), 17) und 20) erhal-
      durch das Wort "Angabe" ersetzt.                                       ten folgende Fassung:
   b) Die Bezeichnungen "Hackbraten", "Falscher Hase", "Rö-                  ,,10) Zur Herstellung von Hautfaserdärmen (einschließ-
      merbraten" und "Wienerbraten" werden kursiv ohne                              lich eßbarer Hautfasersaitling) werden Spalthäute
      Anführungszeichen gedruckt.                                                   von Rindern verwendet (vg\. Anlage 1 Nr. 10 bis 13
                                                                                    Spalte 4 der Fleisch-Verordnung).
36. In Nummer 2.511.1 Satz 2 wird der Klammerhinweis                           11) Hüllen von Fleischerzeugnissen sind nur dann Le-
    ,,(1.15)" durch den Hinweis ,,(2.19)" ersetzt.                                  bensmittel, wenn sie dazu bestimmt sind, mitver-
37. Nummer 2.511.21 wird wie folgt geändert:                                        zehrt zu werden, oder bei denen der Mitverzehr
                                                                                    vorauszusehen ist (§ 1 Abs. 2 LMBG); im anderen
    a) In Satz 1 wird hinter dem Klammerhinweis ,,(1.112)"                          Fall sind sie Bedarfsgegenstände im Sinne des § 5
       das Wort "auch" eingefügt.                                                   Abs.l Nr. 1 LMBG.
    b) In Satz 2 wird der Klammerhinweis ,,(1.15)" durch den                    13) Auf § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b LMBG wird hin-
       Hinweis ,,(2.19)" ersetzt.                                                   gewiesen.
                                                                                14) Vg\. § 4 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a der Fleisch-Ver-
38. Nach Nummer 2.511.21 wird als neue Nummer 2.511.3 die                           ordnung.
    bisher getrennt geführte "Begriffsbestimmung und Beschaf-
    fenheitsmerkmale für Gulaschkonserven" unter Wegfall                        16) Auf § 4 Satz 1 Nr. 1 LMKV wird hingewiesen.
    dieser Überschrift eingefügt.                                               17) Vg\. § 6 Abs. 1 der Fleisch-Verordnung.
                                                                                20) Vg\. Anlage 2 Nr. 6 zu § 4 Abs. 2 der Fleisch-Ver-
39. Nummer 2.511.4 erhält folgende Fassung:                                         ordnung."
    ,,2.511.4 Fleischspieße, Zigeunerspieße, Dragonerspieße,            g) Die bisherige Fußnote 21) wird durch folgende neue
              Jägerspieße enthalten Stücke grob entsehnten                   Fußnote 21) ersetzt:
              Rindfleisches (1.112) und/ oder grob entfetteten               ,,21) Vg\. Anlage 1 Nr. 1 der Fleisch-Verordnung."
              Schweinefleisches (1.122) sowie würzende Beiga-
              ben (z. b. Zwiebeln, Paprikaschoten, Gurken). Für         h) Die Fußnoten 22), 23) und 24) erhalten folgende Fas-
              den Fleischanteil von Filetspießen werden nur                  sung:
              Teile aus dem Filet (2.501) verwendet.                         ,,22) Vg\. Anlage 1 Nr. 4 Spalte 4 Buchstabe bund Nr. 5
              In rohem Zustand bestehen die Spieße minde-                           der Fleisch-Verordnung.
              stens aus zwei Dritteln Fleisch, im übrigen aus                   23) Vg\. Anlage 2 Nr. 5 der Fleisch-Verordnung.
              würzenden Beigaben.                                               24) Anlage 3 Nr. 3 der Fleisch-Verordnung."
              Geflügelfleisch- und Wildfleischspieße bestehen
              in rohem Zustand mindestens zu zwei Dritteln aus            i) Fußnote 25a) wird Fußnote 26).
              Geflügel- bzw. Wildfleisch, im übrigen aus Speck          k) Fußnote 26) wird Fußnote 27) und erhält folgende Fas-
              und würzenden Beigaben.                                        sung:
              Schaschlik enthält neben Stücken grob entsehn-                  ,,27) Anlage 2 Nr. 2 der Fleisch-Verordnung."
              ten Rindfleisches (1.112) und/oder grob entfette-
              ten Schweinefleisches (1.122) auch fettgeweberei-           I) Fußnote 27) wird Fußnote 28) und erhält folgende Fas-
              ches Schweinefleisch (1.123) oder Speck (1.212)                sung:
              (meist umgerötet), würzende Beigaben, zum Teil                  ,,28) Vg\. Anlage 6 Liste B Nr. 16 zu § 6 der Zusatzstoff-
              auch Leber und Nieren.                                                Zulassungsverordnung vom 22. Dezember 1981
              In rohem Zustand enthält Schaschlik einen Anteil                       (BGB\. I S. 1633) in der jeweils geltenden Fas-
              an grob entsehntem Rindfleisch und/oder grob                          sung."
              entfettetem Schweinefleisch von mindestens 30%,           m) In Fußnote 28b) Satz 2 werden nach dem Wort "Gallert-
              Speck sowie würzenden Beigaben, ggf. Leber und/                 anteile" die Wörter "sowie aufliegendes Fettgewebe"
              oder Nieren."                                                   eingefügt.
40. Die Fußnoten werden wie folgt geändert:                             n) Folgende Fußnoten 28d) und 28e) werden eingefügt:
    a) Die Fußnoten 1), 2a), 3) und 6) werden gestrichen.                     ,,28d) Vor der Wasserbestimmung wird der äußere
                                                                                      Rand des Magerfleisches in einer Stärke von min-
    b) Die Fußnoten 2), 4) und 5) erhalten folgende Fassung:                          destens 1 cm entfernt.
       ,,2) Bezüglich Kalbfleiseh, Jungrindfleisch und Jungbul-               28e) Es handelt sich um eine Herkunftsangabe."
            lenfleisch wird auf Anlage 2 der Verordnung über
            gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch vom              0) In den Fußnoten 30) und 32) wird jeweils die Angabe
            25. April 1969 (BGB\. I S. 338) in der jeweils gelten-            ,,25%" durch die Angabe ,,20%" ersetzt.
            den Fassung hingewiesen.                                    p) Fußnote 33) erhält folgende Fassung:
         4) Anlage 1 Nr. 4 Spalte 4 Buchstabe c der Fleisch-Ver-              ,,33) Bei den kennzeichnungspflichtigen Fertigpackun-
            ordnung vom 21. Januar 1982 (BGB\. I S. 89) in der                       gen ist ein Hinweis auf den Knochenanteil erfor-
            jeweils geltenden Fassung.                                               derlich, wenn er nicht aus der Verkehrsbezeich-
         5) Anlage 2 Kapitel X der Fleischhygiene-Verordnung                         nung hervorgeht oder infolge der Verpackung
            vom 30. Oktober 1986 (BGB\. I. S. 1678) in der je-                       nicht deutlich erkennbar ist (§ 3 Abs. 2 letzter Satz
            weils geltenden Fassung."                                                der Fleisch-Verordnung)."

                                                                                                                           GMBI 1989, S. 262
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HERAUSGEBER:
Der Bundesminister des Innern
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Fernruf: (0228) 6 81-1
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