GMBl Nr. 40-42 1994

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 40-42 vom 18. November 1994

/ 96
PDF herunterladen
G 3191 A


                    GEMEINSAMES
                  MINISTERIALBLATf
                                                                                                         Seite 1109



          des Auswärtigen Amtes I des Bundesministeriums des Innern I des Bundesministeriums der Finanzen
      des Bundesministeriums für Wirtschaft I des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
           des Bundesministeriums für Familie und Senioren I des Bundesministeriums für Frauen und Jugend
   des Bundesministeriums für Gesundheit I des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
                        des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    des Bundesministeriums für Forschung und Technologie I des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft
                    des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

                   HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN


45. Jahrgang             ISSN 0939-4729                       Bonn, den IB. November 1994             Nr. 40/41/42




                                                         INHALT




                            Amtlicher Teil                                                   Seite



                            Bundesministerium des Innern

                            Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
                                Bek. v. 18. 11. 94, Jahresprogramm der Bundesakademie für
                                öffentliche Verwalrung für das Jahr 1995 .................... 1110
1

Seite 1110                                             GMBI1994                                                   Nr.40/41142

Amtlicher Teil

                               Bundesministerium des Innern

                            Bundesakademie für öffentliche Verwaltung

                                      Jahresprogramm
                         der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
                                       für das Jahr 1995
                                     - Bek. d. BAkö V v. 18. 11. 1994 - Fv - 250012/94 -

                                                     Vorbemerkungen

                        I. Aufgaben und Struktur der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
             Die Bundesakademie hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit Verwaltung, Wissenschaft und
             Wirtschaft Angehörige der Bundesverwaltung praxisnah fortzubilden. Die ressortübergreifende
             Ausrichtung der Bundesakademie fördert den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den
             verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung. Ziel der Fortbildungsmaßnahmen ist insbeson-
             dere, das Leistungspotential der Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienst-
             liche Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der Verwaltung zu erhö-
             hen. Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind um so wirkungsvoller, je mehr sie mit Fortbildungs-
             aktivitäten verbunden werden. Das Leistungsangebot der Bundesakademie soll daher den Ressorts
             eine Verknüpfung von Fortbildung und Personalentwicklung erlauben. Mit Sonderfortbildungs-
             programmen unterstützt und begleitet die Bundesakademie Einzelprojekte der Personal- und Or-
             ganisationsentwicklung in der Bundesverwaltung.
             Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung wurde im Jahr 1969 als zentrale Fortbildungsein-
             richtung des Bundes gegründet. Sie ist organisatorisch Teil des Bundesministeriums des Innern. Der
             Errichtungserlaß nennt neben der allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildung insbesondere die
             Fortbildung von Nachwuchskräften und Führungskräften sowie die Fortbildung im internationa-
             len Bereich als Fortbildungsbereiche der Bundesakademie. Der Aufgaben- und Anforderungswan-
             del in der Bundesverwaltung hat zu einer ständigen Anpassung der bedarfs- und entwicklungs-
             orientierten Fortbildungskonzepte geführt.
             Die Bundesakademie gliedert sich in den Wissenschaftlichen Dienst, fünf Lehrgruppen und die Ver-
             waltung einschließlich der Geschäftsstelle der Lehrgruppen. Den Lehrgruppen obliegt in erster Li-
             nie die Konzeption von Fortbildungsveranstaltungen, die Programmgestaltung sowie die Betreu-
             ung und Auswertung der Seminare. Die Bundesakademie beschäftigt keine eigenen Lehrkräfte. Die
             Dozenten sind Verwaltungspraktiker, Wissenschaftler und freiberufliche Trainer.
             Die Bundesakademie wird in ihrer Arbeit von einem Beirat unterstützt, aus dessen Mitte ein Wis-
             senschaftlicher Ausschuß gebildet ist. Dem Beirat gehören Vertreter der Bundesministerien, der
             Länder, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Beamtenbundes und des Deutschen Ge-
             werkschaftsbundes an sowie weitere Mitglieder, die vom Bundesminister des Innern aus dem Kreis
             von sachverständigen Wissenschaftlern, Vertretern der Wirtschaft und anderen fachkundigen Per-
             sönlichkeiten berufen werden.

                                          11. Überblick über die Veranstaltungen

             1.    Fortbildungsbereiche
             1.1   Die Fortbildung zur Einführung in die Aufgaben der Verwaltung richtet sich an Nachwuchs-
                   kräfte des höheren und des gehobenen Dienstes während der ersten zwei Jahre ihrer Verwal-
                   tungszugehörigkeit. Sie umfaßt Seminare, die unmittelbar nach dem Eintritt in die Bundesver-
                   waltung einer ersten Information über die Verwaltung dienen, sowie Lehrgänge, in denen den
                   Teilnehmern je nach Vorbildung zusätzlich eine juristische, volkswirtschaftliche oder be-
                   triebswirtschaftliche Einführung vermittelt wird. Die Fortbildung für Nachwuchskräfte führt
                   außerdem in Grundfragen in den Bereichen Haushalt, Organisation und Rechtsetzung ein.
             1.2   Die größte Zahl der Veranstaltungen ist der fach- und funktions bezogenen Fortbildung ge-
                   widmet. Die Anpassungserfordernisse, denen die öffentliche Verwaltung ständig ausgesetzt
                   ist, verlangen ein ständiges Dazu-, Neu- und Umlernen, zumal sich auch durch neue Entwick-
                   lungen und Ereignisse die Halbwertzeit des Wissens verkürzt. Lernen dient nicht nur der
                   Qualifikationssicherung und Verwendungsbreite des öffentlichen Dienstes. Es stellt auch eine
2

Nr.40/41/42                                               GMBl1994                                               Seite 1111

                    wesentliche Komponente des Wandels dar und führt zu erheblichen kognitiven und verhal-
                    tensmäßigen Herausforderungen.
                    Die demgemäß anwendungsorientierte und möglichst verwendungsnahe fach- und funktions-
                    bezogene Fortbildung umfaßt zielgruppenorientiert und in modularisierter Form der Aufbe-
                    reitung folgende Wissens-, Methoden- und Verhaltensblöcke:
                       Personalwesen, Personalarbeit, Belange der Personalvertretungen;
                       Zusammenarbeit und Mitarbeiterverhalten;
                       Organisation, Arbeitsmethoden und -techniken, Planungs- und Entscheidungsverfahren;
                       Informationstechnik (IT), insbesondere Planung, Organisation, Sicherheit, Beschaffung,
                       Anwender- und Systembetreuung;
                       Haushalt und Finanzen;
                       Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, Erfolgs-
                       kontrolle staatlicher Maßnahmen;
                       Rechtsetzung, besondere Rechts- und Fachgebiete;
                       Lehrmethoden, Prüfungswesen u.a. auch für Ausbilder mit den Lehrgängen zum Erwerb
                       der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung und den Seminaren für die Fortbildung
                       von Dozenten, Prüfern und Moderatoren;
                       Gesprächs- und Verhandlungsführung, internationale Konferenzen.
              1.3   Im Rahmen des 1994 eingeführten 4-Stufen-Systems zielt die Führungskräftefortbildung auf
                    die Erschließung und Entwicklung von Führungspotential und fördert insbesondere Nach-
                    wuchsführungskräfte. Wesentlicher Bestandteil der Heranbildung von Führungskräften ist
                    der Führungslehrgang F 1.01 mit mehreren Aufbau- und Ergänzungsveranstaltungen, darun-
                    ter Informationsaufenthalte in Unternehmen der Privatwirtschaft oder Wirtschaftsbetrieben
                    für Absolventen dieses Lehrgangs. Die Bundesakademie bietet darüber hinaus den Abtei-
                    lungsleitern und Unterabteilungsleitern der obersten Bundesbehörden durch entsprechende
                    Veranstaltungen (Foren, Spezialprogramme) die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklun-
                    gen und Anforderungen vor allem in den Bereichen Leitung und Führung auf dem laufenden
                    zu halten.
              1.4   Die Fortbildung für den Aufstieg in den höheren Dienst bereitet Beamte des gehobenen Dien-
                    stes nach besonderen Auswahlverfahren in entsprechenden Lehrgängen auf die Wahrneh-
                    mung von Aufgaben des höheren Dienstes vor.
              1.5   Die Fortbildung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit dient dem Ziel, die Zusam-
                    menarbeit innerhalb der Europäischen Union sowie mit anderen europäischen Staaten zu för-
                    dern. In Kooperation mit der Europäischen Kommission und ausländischen Fortbildungsein-
                    richtungen und auf der Basis der Gegenseitigkeit werden Kenntnisse über Rechtsgrundlagen,
                    Organisation und Arbeitsweise der Europäischen Union sowie über Regierung, Verwaltung
                    und Wirtschaft in Deutschland und in den Partnerländern vermittelt. Ein vertiefender Ein-
                    blick in diese Bereiche wird durch Austauschprogramme mit der Europäischen Kommission
                    und mit Partnerländern ermöglicht. Gemeinschaftsseminare zu besonderen Themen richten
                    sich an Führungskräfte in- und ausländischer Verwaltungen. Für die Entwicklung der Koope-
                    rationsfähigkeit im supra- unJ internationalen Bereich kommt dem nunmehr auch organisato-
                    risch vom Bundessprachenamt betreuten dienstbegleitenden Fremdsprachenunterricht be-
                    sondere Bedeutung zu.
                    Ein zehnmonatiges Studienprogramm an der Harvard Universität ermöglicht es qualifizierten
                    jüngeren Beamten, in den USA Verwaltungswissenschaften zu studieren und das Diplom ei-
                    nes "Master of Public Administration" zu erwerben. Ein anschließendes (fakultatives) zwei-
                    monatiges Praktikum in der amerikanischen Verwaltung gibt den Teilnehmern Gelegenheit,
                    die amerikanische Verwaltungspraxis kennenzulernen und ihre Kenntnisse anzuwenden.
              1.6   Mit den Sonderprogrammen der projektunterstützenden Fortbildung begleitet die Bundesaka-
                    demie für öffentliche Verwaltung Vorhaben der Verwaltungsentwicklung von obersten und
                    oberen Bundesbehörden. Damit wird einem wiederholt vorgetragenen Wunsch Rechnung ge-
                    tragen, verwaltungsinterne Projekte der Personal- und Organisationsentwicklung durch pro-
                    jektspezifische Fortbildungsmaßnahmen, auch beratend zu unterstützen.
              1.7   Um dem stetig steigenden und sich ändernden Fortbildungsbedarf sowie besonderen Bedürf-
                    nissen einzelner Behörden kostengünstig Rechnung zu tragen, bietet die Bundesakademie
                    auch dezentralisierte Veranstaltungen in Hannover, Wiesbaden und München an. Die Durch-
                    führung der dezentralen Veranstaltungen wird durch Leitbehörden unterstützt (Oberfinanz-
                    direktion in Hannover, Statistisches Bundesamt in Wiesbaden, Deutsches Patentamt in Mün-
                    chen).
              1.8   In Berlin ergibt sich für die Bundesakademie folgende Besonderheit: In Berlin· sind über
                    30 000 Bundesbedienstete tätig. Die hier eingerichtete Außenstelle der Bundesakademie be-
                    treut die Fortbildungsveranstaltungen für die im Fortbildungsverbund Berlin zusammenge-
3

Seite 1112                                              GMBl1994                                                    Nr.40/41/42

                   schlossenen Bundesbehörden sowie das Fortbildungsprogramm im Rahmen der deutschen
                   Einheit für den Großraum Berlin.
             2.    Neue Entwicklungen im Jahresprogramm der Bundesakademie
             2.1   Im Bereich der Führungskräftefortbildung hat die Bundesakademie 1994 ein geschlossenes
                   4-Stufen-System der Führungskräfte-Fortbildung für den höheren Dienst der Bundesbehör-
                   den entwickelt. (Siehe auch das Schaubild auf S. 1127)
                   Dieses stufenweise Fortbildungsprogramm ist dazu bestimmt, den für Führungsaufgaben vor-
                   gesehenen Mitarbeiter mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen der Förderungs- und An-
                   passungsfortbildung von Stufe zu Stufe seines dienstlichen Werdegangs bis gegebenenfalls zur
                   Wahrnehmung einer Spitzenposition auf der Leitungsebene der Bundesverwaltung zu beglei-
                   ten. Den Dienststellen selbst soll die Bildung eines Kreises von Mitarbeitern ermöglicht wer-
                   den, die entsprechend vorbereitet für die Übernahme von Führungsaufgaben auf den verschie-
                   denen Managementebenen der Verwaltung zur Verfügung stehen.
                   Auf der vierten Stufe des dargestellten 4-Stufen-Systems steht das bereits 1993 eingeführte
                   und stark nachgefragte zweiteilige Spezialprogramm für Unterabteilungsleiter (Seminar zur
                   individuellen Fortbildung sowie Medientraining) nunmehr auch Abteilungsleitern der ober-
                   sten Bundesbehörden offen.
             2.2   Im Bereich der Projekt-Fortbildung unterstützt die Akademie mit projektbezogenen Sonder-
                   programmen eine Reihe von Entwicklungs-Projekten, die von Ministerien und deren nachge-
                   ordneten Behörden zur Steigerung der Verwaltungseffizienz sowie zur gezielten Verbesse-
                   rung der Organisationsstruktur neu durchgeführt werden.
                   Auf der Grundlage einer detaillierten Projektdefinitions- und -durchführungsstudie werden
                   in einer Projektstart-Besprechung Art und Umfang der Unterstützung durch die Bundesaka-
                   demie vereinbart und sodann im Laufe des Projektfortgangs in Form von Seminaren, Work-
                   shops, Erfahrungsaustausch-Runden und Beratungs-Panels mit den jeweils projektbezogenen
                   ThemensteIlungen umgesetzt. Höchstdauer der Projektunterstützung: 2 Jahre
                   Für Leiter von behördeninternen Projektgruppen sowie für Projektgruppenmitglieder mit
                   zusätzlichen Organisations- und Moderationsaufgaben ist ein 4-Tage-Seminar "Projekt-
                   gruppenmanagement" entwickelt worden. Damit verbunden ist eine weitere Verbesserung
                   der projektbezogenen Fortbildung im Hinblick auf die Transfersicherung.
             2.3   Im Bereich Organisation und Planung wurde der Seminartyp "Erfolgskontrolle staatlicher
                   Maßnahmen" JaP-Nr. 0 6.31 neu entwickelt. Vordem Hintergrund der zum 1. Januar 1994 in
                   Kraft getretenen Änderung der Bundeshaushaltsordnung (§ 7 BHO), nach der die Haushalts-
                   grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Verwaltung zur Prüfung verpflichten,
                   inwieweit staatliche Aufgaben U.a. durch Privatisierung erfüllt werden können, dient das Se-
                   minar dem Ziel, die wesentlichen Instrumente einer systematischen Erfolgskontrolle darzu-
                   stellen und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis aufzuzeigen.
                     Insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit weiterer Stelleneinsparungen ist es
                     noch stärker als bisher unerläßlich, praktikable und nachvollziehbare Methoden der Personal-
                   . bedarfsermittlung anzuwenden. Dem dient die Neuentwicklung eines Seminartyps "Perso-
                     nalbedarfsermittlung und Personalbemessung" JaP-Nr. 0 3.22, der die schon bestehenden
                     Bausteine im Grundlehrgang "Organisation" sowie im Seminartyp "Techniken der Arbeits-
                    platzanalyse, -beschreibung und -bewertung" ergänzt und erweitert.
                   Die 1994 entwickelten Seminartypen "Projektmanagement" JaP-Nr. 0 5.01 und "Betriebs-
                   wirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen für die Verwaltung" JaP-Nr. 0 3.33 werden
                   verstärkt angeboten.
             2.4   Im Bereich Informationstechnik wird der 1994 entwickelte Seminartyp "Betreuung der An-
                   wender von Informationstechnik" JaP-Nr. 14.40 verstärkt angeboten.
             2.5   Im Bereich Haushalt, Wirtschaft und Finanzen wird ein neuer Seminartyp "Haushaltsdurch-
                   führung, insbesondere automatisiertes HKR-Verfahren" JaP-Nr. H 2.14 für den mittleren
                   Dienst angeboten.
             2.6   Der Bereich Gesetzgebung ist durch den Seminartyp "Aktuelle Fragen der Gesetzgebungsar-
                   beit" JaP-Nr. G 3.01 erweitert worden, in dem insbesondere Möglichkeiten zur Vermeidung
                   von Überreglementierungen analysiert werden. Dezentral wird das Seminar "Grundlagen des
                   juristischen Arbeitens" JaP-Nr. 7 G 4.11, umstrukturiertfür Angehörige des gehobenen Dien-
                   stes und des mittleren Dienstes in herausgehobenen Funktionen, angeboten.

             3.    Überblick über die Fortbildungsmaßnahmen der Bundesakademie im Zusammenhang
                   mit der deutschen Einheit
             3.1   Bundesverwaltung
                   Die Fortbildungsmaßnahmen der Bundesakademie im Rahmen der deutschen Einheit dienen
                   für den Bereich der Bundesverwaltung dem Ziel, den immer noch großen Schulungsbedarf
4

Nr.40/41/42                                               GMBl1994                                               Seite 1113

                    abzudecken, der durch die Übernahme von Verwaltungsangehörigen aus dem Beitrittsgebiet
                    in den Bundesdienst entstanden ist.
                    a) Nach den Bedarfsmeldungen der Bundesressorts müssen auch 1995 noch die fünfwöchi-
                       gen Lehrgänge zu den "Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokratischen Rechts-
                       staat" (höherer Dienst) angeboten werden. Das ergänzend entwickelte umfangreiche
                       Qualifizierungsprogramm, das den Bediensteten aus dem Beitrittsgebiet im Probebeam-
                       tenverhältnis ermöglicht, sich für ihre Laufbahn fachlich weiter zu qualifizieren, wird
                       fortgeführt. Hierzu zählt insbesondere der dreiwöchige Aufbaulehrgang "Verwaltungs-
                       recht, Verwaltungsverfahren und Methodik der Rechtsanwendung" mit abschließenden
                       Lerntest. (Siehe dazu näher unter S. 1170)
                        Damit trägt die Bundesakademie dem entsprechenden Auftrag aus dem Einigungsvertrag
                        (Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 b) S. 7 der Anlage I) Rechnung.
                    b) Daneben werden spezielle fach- und funktionsbezogene Veranstaltungen für Bundesbe-
                       dienstete aus dem Beitrittsgebiet zu folgenden Themen durchgeführt:
                       - Seminare zu Entscheidungsvorbereitung und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
                       - Seminare zur Einführung in das öffentliche Auftragswesen.
                    c) Das Sonderprogramm für die Mitarbeiter der Behörde des Bundesbeauftragten für die
                       Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wird 1995 mit folgenden
                       Veranstaltungen fortgeführt:
                          Grundlehrgänge I "Einführung in das Staats- und Verwaltungs recht"
                          Grundlehrgänge 11 "Ausgewählte Schwerpunkte des VerwaltungshandeIns"
                          Aufbaulehrgänge zum Verwaltungsrecht einsch!. Lerntest
                          Fachtagungen zum Stasi-Unterlagen-Gesetz.
              3.2   Neue Länder
                    Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs ist die Bundesakademie auch 1995 gefordert,
                    Fortbildungshilfe für den Aufbau der Verwaltungen in den neuen Bundesländern zu leisten,
                    und zwar sowohl für die Landesebene als auch für den kommunalen Bereich. Dabei werden
                    die Kosten für die von der Bundesakademie erbetenen Veranstaltungen zu einem großen Teil
                    von den neuen Bundesländern getragen.
                    a) Ausgangspunkt ist auch hier eine Reihe von Lehrgängen, die den Landes- und Kommu-
                       nalbediensteten die Möglichkeit einer systematischen Qualifizierung geben. Hierzu zäh-
                       len die vierwöchigen Lehrgänge "Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokrati-
                       schen Rechtsstaat" sowie die zweiwöchigen Aufbaulehrgänge "Verwaltungsrecht und
                       Einführung in das Privatrecht", die mit einem Lerntest schließen. Als Weiterentwicklung
                       dieser Maßnahmen bietet die Bundesakademie 1995 verstärkt die Vertiefungslehrgänge
                       "Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren und Methodik der Rechtsanwendung" an. Sie
                       sollen den Teilnehmern konkretes Wissen für den Umgang mit wichtigen speziellen Ver-
                       waltungsgesetzen, wie z.B. dem Gewerbe- oder Baurecht, vermitteln.
                    b) Einen weiteren Schwerpunkt bilden Lehrgänge zu besonderen Bereichen der Verwal-
                       tungsarbeit, Führung und Zusammenarbeit, Entscheidungsvorbereitung und Wirtschaft-
                       lichkeit in der Verwaltung, Rechtsetzung, Ausbildung sowie Recht und Aufgaben der Eu-
                       ropäischen Union.
                       Die Bundesakademie unterstützt die neuen Länder auch 1995 beim Aufbau der eigenen
                       dienstlichen Fortbildung durch Beratung.
                       Als Hilfe zur Übertragung von Grundlagenwissen auf weitere Personenkreise werden Se-
                       minare für Tutoren und Dozenten angeboten. Durch sie werden die Teilnehmer in den
                       Stand gesetzt, Grundlagenwissen bei Einweisungen für die zentralen Bereiche Haushalt,
                       Arbeits- Büro- und Verwaltungsorganisation, Bescheidtechnik und Datenschutz zu ver-
                       mitteln bzw. selbst als Dozenten im Rahmen der Qualifizierungsprogramme für die Lan-
                       des- und Kommunalverwaltungen tätig zu werden.

              4.    Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten
              4.1   Die Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten durch die Bundesakademie begann 1993 in
                    Zusammenarbeit mit der Abteilung 0 des Bundesinnenministeriums mit deutschrussischen
                    Seminaren zum Aufbau der Kommunalverwaltung in der Russischen Föderation. Diese
                    Reihe wird auch 1995 fortgesetzt. Sie umfaßt
                       einwöchige Veranstaltungen zu den Schwerpunkten der Kommunalverwaltung; sie wer-
                       den in verschiedenen Regionen Rußlands durchgeführt;
                       einen ergänzenden Informationsaufenthalt in Deutschland für einen ausgewählten Teil-
                       nehmerkreis.
                    In den Veranstaltungen erhalten maßgebliche Funktionsträger aus Regierung, Verwaltung
                    und Regionen sowie weitere Multiplikatoren Informationen über die Funktionsweise des fö-
                    derativen Staatsaufbaus und der kommunalen Selbstverwaltung. In der für den besonderen
                    Zweck entwickelten speziellen Veranstaltungsform von Beratungsseminaren mit integrierten
                    Workshops können sie mit deutschen Fachleuten die Übertragbarkeit von in Deutschland be-
5

Seite 1114                                             GMBI1994                                                     Nr.40/41/42

                   währten Strukturen und Lösungsansätzen auf die eigenen Verhältnisse diskutieren. Die Erfah-
                   rungen beim Neuaufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern spielen hierbei eine
                   wichtige Rolle.
             4.2   Im Mittelpunkt der Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten steht seit 1994 die Unterstüt-
                   zung von Fortbildungsinstitutionen für die öffentliche Verwaltung
                      der Russischen Akademie für den öffentlichen Dienst beim Präsidenten der Russischen
                      Föderation, Moskau (im Rahmen des TAelS-Programms der EU),
                      der Hochschule für Verwaltung beim Oberbürgermeisteramt von St. Petersburg (in Zu-
                      sammenarbeit mit der Abteilung 0 des Bundesinnenministeriums ).
                   Auf diesem Wege sollen die Initiativen in der GUS zur Reform der Aus- und Fortbildung
                   des öffentlichen Dienstes im Sinne des Übergangs zu einem marktwirtschaftlichen System
                   gezielt unterstützt werden. Schwerpunkte dieser Projekte sind die
                       Schulung von Dozenten der russischen Partnerinstitutionen,
                       Schulung von Führungskräften aus Regierung und Verwaltung,
                       Durchführung von Seminaren und Praktika in Deutschland und der EU,
                       Erarbeitung von Lehrplänen und Lehrmaterialien.
             4.3   Als wichtiges Instrument bei der Durchführung der Fortbildungshilfe dienen die zweispra-
                   chigen Bände des Handbuchs der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache. Die
                   Einführung in zentrale Bereiche der Verwaltungsarbeit wird verbunden mit der Definition
                   und Übersetzung wichtiger Begriffe in Form eines Lexikonteils. Auf diese Weise wird eine
                   Verständigungsgrundlage für die Zusammenarbeit von deutschen Dozenten und Experten mit
                   ihren Ansprechpartnern in den osteuropäischen Ländern geschaffen. Die Erarbeitung der
                   Bände erfolgt seit 1993 in einer neuen und effizienten Kooperation mit der Bayerischen Ver-
                   waltungsschule. Mittlerweile liegen die Bände "Staats- und Verwaltungsorganisation in
                   Deutschland" (deutsch-russisch), "Kommunale Selbstverwaltung" (deutsch-russisch und
                   deutsch-polnisch) sowie "Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft" (deutsch-russisch) vor.
                   1995 wird die Reihe in weiteren Sprachkombinationen und mit weiteren Themen fortgeführt.

             5.    Zusammenarbeit mit der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH-
                   Bund)
                   Mit Erlaß vom 28. Juli 1994 hat das Bundesministerium des Innern der Fachhochschule des
                   Bundes für öffentliche Verwaltung im Einvernehmen mit der Bundesakademie Aufgaben der
                   dienstlichen Fortbildung vorübergehend übertragen. Die FH-Bund unterstützt die Bundes-
                   akademie in der Fortbildung für den gehobenen und mittleren Dienst.
                   Aufgaben der FH-Bund:
                   Die Fachhochschule des Bundes ist eine Ausbildungseinrichtung des Bundes. Sie wurde 1978
                   durch Erlaß des Bundesministers des Innern eingerichtet und bildet seither Beamtenanwärter
                   für die Funktionsebene des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Bundesverwaltung aus.
                   Neben der Ausbildung sind im Vorläufigen Errichtungserlaß weitere Aufgaben für die FH-
                   Bund vorgesehen, u.a. auch Aufgaben der fachbezogenen Fortbildung. In diesem Rahmen
                   führt die FH -Bund bereits seit 1990 im Zusammenhang mit der deutschen Einheit Qualifizie-
                   rungsmaßnahmen für Bedienstete durch, die aus der öffentlichen Verwaltung der ehemaligen
                   DDR in den Dienst des Bundes übernommen wurden.
                   In die Kooperation mit der Bundesakademie bringt die FH-Bund einen festen Stamm von
                   Hochschullehrern ein, die über Erfahrungen in der Ausbildung sowie in der dienstlichen
                   Fortbildung von Beschäftigten aus den neuen Bundesländern und aus Dozententätigkeiten in
                   Veranstaltungen der Bundesakademie verfügen.
                   Fortbildungsbereiche:
                   Im Rahmen des Jahresprogramm 1995 der Bundesakademie werden durch die FH -Bund fol-
                   gende Veranstaltungen durchgeführt:
                      Grundseminar Haushalt
                      Haushalt und automatisiertes HKR-Verfahren
                      Öffentliches Auftragswesen
                      Zuwendungen
                      Betriebswirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen
                      Grundlehrgang: Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokratischen Rechtsstaat
                   Die Veranstaltungen der FH-Bund sind im Jahresprogramm besonders gekennzeichnet (Ver-
                   anstaltungsort: Brühl; Fußnote zu den Veranstaltungen ".) Durchführung FH-Bund).

             III. Richtlinien für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für
                  öffentliche Verwaltung
             Teilnahmeberechtigt sind die im Bundesdienst beschäftigten Beamten, Angestellten und Lohnemp-
             fänger, soweit sich nicht aus der Seminarbeschreibung etwas anderes ergibt.
             Für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen gelten im einzelnen die folgenden Regelun-
             gen:
6

Nr.40/41/42                                               GMBl1994                                                 Seite 1115


               1.   Die Teilnehmer werden der Bundesakademie von den obersten Bundesbehörden benannt. Die
                    Zahl der den Bundesbehörden zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze ergibt sich aus der
                    Platzverteilung in der Gesamtausschreibung, die den obersten Bundesbehörden zusammen
                    mit dem ]ahresprogramm übersandt wird. Sonderveranstaltungen und im Programm zeitlich
                    noch nicht festgelegte Fortbildungsveranstaltungen werden besonders bekanntgegeben.
               2.   Die Teilnehmer werden der Bundesakademie von den obersten Bundesbehörpen bis 6 Wo-
                    chen vor Beginn auf dem dafür vorgesehenen Formblatt ("Anmeldung von Teilnehmern zur
                    Veranstaltung der Bundesakademie") gemeldet. Die Teilnehmerdaten werden mit Hilfe der
                    Informationstechnik von der Bundesakademie erfaßt, gespeichert und weiterverarbeitet. Nur
                    vollständig ausgefüllte Formulare, die alle erforderlichen Daten enthalten (Name, Vorname,
                    Titel, Amtsbezeichnung, Anrede, Laufbahngruppe, JaP-Nr., Behördenschlüssel mit Prüfzif-
                    fer, Teilnehmerstatus, Unterkunft benötigt?), können bearbeitet werden. Die JaP- Nr. ist vor
                    jeder Fortbildungsveranstaltung angegeben.
                    Die Teilnehmeranmeldungen können auch im On-line-Verfahren (direkt mit IT-Unterstüt-
                    zung ohne Formular) auf dem IT-System der Bundesakademie vorgenommen werden.
               3.   Bei den Veranstaltungen für die in Berlin ansässigen Bundesbehörden werden die Teilnehmer
                    der Bundesakademie in Berlin gemeldet.
               4.   Bei den dezentralen Veranstaltungen werden die Teilnehmer unmittelbar den Leitbehörden in
                    Hannover, München und Wiesbaden gemeldet. Nicht beanspruchte Teilnehmerplätze sind
                    der Bundesakademie mindestens 12 Wochen vor Seminarbeginn mitzuteilen.
               5.   An den Fortbildungsveranstaltungen nehmen im Regelfa1l20 Bedienstete teil. Es bleibt vorbe-
                    halten, in bestimmten Veranstaltungsbereichen die Teilnehmerzahl davon abweichend festzu-
                    legen.
               6.   Für die ordnungsgemäße Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen ist es unbedingt er-
                    forderlich, die Teilnehmerbeschreibungen, insbesondere zu den aufgeführten Funktionen so-
                    wie zu den vorausgesetzten Vorkenntnissen für die Teilnehmermeldung einzuhalten. Grund-
                    sätzlich dürfen die Teilnehmer nicht aus den Veranstaltungen abberufen werden. Ein Wieder-
                    eintritt abberufener Teilnehmer in die Veranstaltungen ist nicht möglich.
               7.   Die Teilnehmer werden von den Entsendebehörden abgeordnet. Wegen der Abfindung wird
                    auf das Rundschreiben vom 9. September 1975 (GMBI1975, S. 717) und auf das Rundschrei-
                    ben des BMI an die obersten Bundesbehörden vom 15. November 1976 - D III 6 - 222 704 -
                    6/5 - hingewiesen.
               8.   Die Teilnehmer werden von der Bundesakademie direkt eingeladen; mit der Einladung wer-
                    den ihnen weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zugeleitet.
               9.   Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie ggfs. eine Bescheinigung über
                    erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise. Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende der
                    Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigt mit der Maßgabe, ihrer Dienststelle eine Ab-
                    lichtung zu übermitteln.
              10.   Die Kosten der Veranstaltung einschließlich der Reisekosten und des Trennungsgeldes für die
                    Bediensteten des Bundes - mit Ausnahme der Bediensteten der Bundesbahn, der Deutschen
                    Bundespost-Postdienst, -Postbank, -Telekom, des Bundesministeriums der Verteidigung und
                    der Polizei- vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz - werden von der Bundesakademie ge-
                    tragen.
                    Für den Lehrgang sowie für das Praktikum zur Fortbildung für internationale Aufgaben wer-
                    den die Kosten für alle Teilnehmer von der Bundesakademie übernommen.
              11.   Die gastweise Teilnahme von Angehörigen anderer Verwaltungen und Organisationen an den
                    Veranstaltungen ist im begründeten Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit der Bundes-
                    akademie möglich. Sie muß im Interesse der von der Bundesakademie verfolgten Fortbil-
                    dungsziele liegen. Die Reisekosten und die - im Regelfall - zu berechnenden Teilnehmer-
                    beiträge für die gastweise Teilnahme sind von den entsendenden Stellen zu tragen.
                    Im Rahmen der Fortbildungshilfe ist das für die Bundesbediensteten vorgesehene Programm
                    auch für Angehörige der Landes- und Kommunalverwaltungen der neuen Länder geöffnet.
                    Für diese gastweise Teilnahme gelten besondere Absprachen.
              12.   Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Einrichtungen stehen der Bundes-
                    akademie in begrenztem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung. Anträge der obersten Bun-
                    desbehörden auf Entsendung von Teilnehmern sind mindestens 8 Wochen vor Veranstal-
                    tungsbeginn der Bundesakademie zur Entscheidung über die Kostenübernahme zuzuleiten;
                    dies gilt nicht, wenn die Veranstaltungen von der Bundesakademie besonders ausgeschrieben
                    werden.
              13.   Veranstaltungsorte:
                    Die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie finden in der Regel im Dienstgebäude
                    Bonn-Bad Godesberg, im Seminargebäude der Bundesakademie in Boppard sowie im Bun-
7

Seite 1116                                            GMBl1994                                                   Nr.40/41/42

                   deshaus in Berlin statt. Der Veranstaltungsort wird jeweils mit den Seminareinladungen mit-
                   geteilt.
                   Die Anschriften lauten:
                   Bonn-Bad Godesberg        Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
                                             Friedrich-Ebert-Straße 1
                                             53173 Bonn (Bad Godesberg)
                                             Tel.: 0228 / 9549-0
                                             Telefax: 9549-666
                   Boppard                   Haus Boppard der Bundesakademie
                                             für öffentliche Verwaltung
                                             Rheinallee 23/24
                                             56154 Boppard
                                             Tel.: 06742/2045-47
                                             Telefax: 06742/81210
                   Berlin                    Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
                                             Bundeshaus Bundesallee 216-218
                                             10719 Berlin
                                             Tel.: 030/21406-280
                                             Telefax: 030/21406-315
             14.   Die dezentralen Fortbildungsveranstaltungen in Hannover, München und Wiesbaden führen
                   die Leitbehörden im Auftrag der Bundesakademie durch.
                   Die Anschriften lauten:
                   Hannover                  Oberfinanzdirektion Hannover
                                             Waterloostraße 4 (Neubau)
                                             30169 Hannover
                                             Tel.: 0511/101-2339
                   München                   Deutsches Patentamt
                                             Dienstgebäude Zweibrückstr. 12
                                             80331 München 2
                                             Tel.: 089/2195-2328
                   Wiesbaden                 Statistisches Bundesamt
                                             Gustav-Stresemann-Ring 11
                                             65189 Wiesbaden
                                             Tel.: 0611/75-2048
             15.   Für Veranstaltungen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gelten die
                   vorstehenden Teilnahmeregelungen mit folgenden Abweichungen:
                       Die Teilnehmer werden unmittelbar der FH-Bund von den obersten Bundesbehörden ge-
                       meldet (siehe Punkt 2. der Richtlinien).
                       Die Teilnehmer erhalten die Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung direkt von der
                       FH-Bund.
                       Die Kosten der Veranstaltung einschließlich der Reisekosten und des Trennungsgeldes für
                       die Bediensteten des Bundes - mit Ausnahme der unter Punkt 10. genannten Gruppen-
                       werden von der FH -Bund getragen.
                       Veranstaltungsort ist Brühl.
                   Die Anschrift lautet:
                   Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
                   Willy-Brandt-Straße 1
                   50321 Brühl
                   Telefon: 02232 / 929-0
                   Telefax: 02232/929 - 5100
                   Ansprechpartner:
                   Koordinator für die Zusammenarbeit mit der BAköV und Leitung der Seminare
                   Dipl.Psych. Schwerd
                   Durchwahl: 6210 Zimmer-Nr.: 1.10
                   Verantwortlicher für Seminarorganisation und Teilnehmerbetreuung
                   ROARLorenz
                   Durchwahl: 6310 Zimmer-Nr.: 1.05
             16.   Ergänzungen und Änderungen des ]ahresprogramrns bleiben vorbehalten.
8

Nr.40/41/42                                             GMBl1994                                  Seite 1117




                                                    Inhaltsübersicht



              Zentrale Veranstaltungen

              Einführungsfortbildung                                                 Seite 1122
                 E 1.01  Behördenaufbau und Geschäftsordnungsfragen
                 E 1.11 Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik
                 E 1.12 Öffentliches Recht einschließlich EU
                 E 1.13 Öffentliches Recht einschließlich Recht und Technik
                 E 1.16 Betriebswirtschaftslehre
                 E 1.21  Grundfragen der Verwaltungsstrukturen und -abläufe
                 E 1.61 Aktuelle Fragen
                 E2.01 Behördenaufbau und Geschäftsordnungsfragen
                 E2.11 Ausgewählte Grundfragen des Verwaltungshandelns
                 E2.21 Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

              Fach- und funktionsbezogene Fortbildung

              Personalwesen                                                          Seite 1125
                  P 1.01 Grundlehrgang Personal
                  P2.11  Ausgewählte Fragen aus dem Personalwesen
                  P2.12 Ausgewählte Fragen aus dem Personalwesen
                  P2.H Aktuelle Fragen aus dem Personalwesen
                  P5.11  Aktuelle Fragen der Fortbildung
                  P 5.21 Aktuelle Fragen der Fortbildung
                  P 5.22 Aktuelle Fragen der Fortbildung
                  P6.11  Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
                  P6.31  Aktuelle Fragen des Personalvertretungsrechts
                  P6.40 Aufgaben und Verantwortung der Frauenbeauftragten

              Führung und Zusammenarbeit                                             Seite 1127
                 F 1.01 Lehrgang zur Fortbildung von Führungskräften
                 F 1.11 Planspiel Wirtschaft und Verwaltung
                 F 1.21 Informationsaufenthalt in der Wirtschaft
                 F 1.41 Führungserfolg und Persönlichkeit
                 F2.01  Abteilungsleiter-Forum
                 F2.02 Spezial programm für Abteilungsleiter
                 F2.03 Spezialprogramm für Unterabteilungsleiter
                 F2.04 Führung von Führungskräften
                 F2.05  Persönliche Arbeitstechniken und Zeitmanagement
                 F 2.10 Präsidenten-Forum
                 F2.11  Medientraining für Fernsehen und Rundfunk
                 F 2.21 Führung von Mitarbeitern
                 F2.22 Führung von Mitarbeitern
                 F2.23  Führung von Mitarbeitern
                 F2.28 Führung, Kommunikation und Kooperation
                 F2.30 Führung, Kommunikation und Kooperation
                 F 2.31 Arbeitsorganisation und Streßbewältigung
                 F2.35 Zeitmanagement
                 F 3.21 Das Mitarbeitergespräch
                 F 3.41 Personalentwicklung als Führungsaufgabe
                 F 5.11 Grundlagen der Zusammenarbeit
                 F 5.12 Grundlagen der Zusammenarbeit
                 F 5.13 Grundlagen der Zusammenarbeit
                 F 6.21 Sekretariatsarbeit im Vorzimmerdienst
                 F6.35 Zusammenarbeit in zentralen Diensten

              Organisation und Planung                                               Seite 1134
                 o 1.01 Grundlehrgang Organisation
                 02.11 Ausgewählte Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation
                 o 3.11 Ausgewählte Fragen des Inneren Dienstes
                 03.21 Arbeitsplatzanalyse, Tätigkeitsdarstellung und Bewertung
                 03.22 Personalbedarfsermittlung und Personalbemessung
9

Seite 1118                                             GMBl1994                                       Nr.40/41/42

                03.33      Betriebswirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen
                04.11      Planungs- und Entscheidungsmethoden
                05.01      Projektmanagement
                06.11      Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
                06.31      Erfolgskontrolle staatlicher Maßnahmen

             Informationstechnik                                                         Seite 1137
                 11.01   Grundseminar Informationstechnik
                 11.04   Informationstechnik für die Personalvertretung
                 11.05   Informationstechnik für Teilzeitbeschäftigte
                 12.01   Informationstechnik für obere Führungskräfte
                 12.06   Informationstechnik für Führungskräfte
                 12.41  Relationale Datenbanken
                 13.16   Informationstechnik für Organisatoren
                 13.21   IT-Sicherheit als Planungs aufgabe
                 13.22  Beschaffung von Informationstechnik
                 14.21  UNIX-Betriebssysteme
                 14.22  Betreuung von UNIX-Betriebssystemen
                 14.30  Betreuung von lokalen Netzwerken
                 14.40  Betreuung der Anwender von Informationstechnik
                 16.51  Mitwirkung der Fachbereiche an IT-Einführung



             Haushalt, Wirtschaft, Finanzen                                              Seite 1142
                H   1.01   Grundseminar Haushalt
                H   1.02   Grundseminar Haushalt
                H   2.11   Ausgewählte Fragen der Finanzplanung und des Haushalts
                H   2.14   Haushaltsdurchführung, insb. automatisiertes HKR -Verfahren
                H   2.21   Grundlagen des Haushaltsrechts bei Zuwendungen
                H   2.23   Grundlagen des Haushaltsrechts bei Zuwendungen
                H   2.31   Ausgewählte Fragen der Vorprüfung (Personalausgaben)
                H   3.11   Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens (VOl)
                H   3.14   Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens (VOl)

             Gesetzgebung                                                                Seite 1145
                G 1.01 Grundlehrgang Gesetzgebung
                G 2.11 Gesetzgebung und Gesetzestechnik
                G 2.21 Vorbereitung von Verwaltungsvorschriften
                G 3.01 Aktuelle Fragen der Gesetzgebungsarbeit

             Besondere Fachgebiete                                                       Seite 1146
                B 2.11     Technikfolgenabschätzung
                B 2.12     Umweltschutz und Umweltpolitik
                B 2.14     Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
                B 6.11     Datenschutz und Datensicherheit
                B 6.12     Ausgewählte Fragen Datenschutzes und der Datensicherheit
                B 6.21     Datenschutz

             Kommunikation, Verhandlungsführung, Öffentlichkeitsarbeit                   Seite 1148
               K 1.11 Gesprächs- und Verhandlungsführung (höherer Dienst)
               K 1.12 Gesprächs- und Verhandlungsführung (gehobener Dienst)
               K 1.15 leitung von Sitzungen
               K 1.16 Vortrags- und Moderationstechniken Besucherdienst
               K 1.21 Internationale Verhandlungen und Konferenzen
               K 1.22 Mitwirkung und Verhandlungsführung in Gremien der EU
               K 2.11 Öffentlichkeitsarbeit
               K 2.12 Präsentation von Arbeitsergebnissen
               K 3.11 Problemlösungs- und Entscheidungstechniken

             Methodik und Didaktik, Prüfungswesen                                        Seite 1150
                M 1.11     Ausbildereignungs-lehrgang (BBAEV)
                M 2.24     Unterweisung und Beurteilung von Anwärtern
                M 3.13     Einarbeitung neuer Mitarbeiter
                M 4.11     Methodik und Didaktik für Dozenten
                M 5.11     Moderationstechniken für Dozenten
                M 5.21     Planung und Organisation der Aus- und Fortbildung
                M 5.22     Aufgaben und Arbeitsweisen in der Fortbildung
10

Zur nächsten Seite