GMBl Nr. 40-42 1994
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 40-42 vom 18. November 1994
G 3191 A
GEMEINSAMES
MINISTERIALBLATf
Seite 1109
des Auswärtigen Amtes I des Bundesministeriums des Innern I des Bundesministeriums der Finanzen
des Bundesministeriums für Wirtschaft I des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Bundesministeriums für Familie und Senioren I des Bundesministeriums für Frauen und Jugend
des Bundesministeriums für Gesundheit I des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
des Bundesministeriums für Forschung und Technologie I des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
45. Jahrgang ISSN 0939-4729 Bonn, den IB. November 1994 Nr. 40/41/42
INHALT
Amtlicher Teil Seite
Bundesministerium des Innern
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bek. v. 18. 11. 94, Jahresprogramm der Bundesakademie für
öffentliche Verwalrung für das Jahr 1995 .................... 1110
Seite 1110 GMBI1994 Nr.40/41142
Amtlicher Teil
Bundesministerium des Innern
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Jahresprogramm
der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
für das Jahr 1995
- Bek. d. BAkö V v. 18. 11. 1994 - Fv - 250012/94 -
Vorbemerkungen
I. Aufgaben und Struktur der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Die Bundesakademie hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit Verwaltung, Wissenschaft und
Wirtschaft Angehörige der Bundesverwaltung praxisnah fortzubilden. Die ressortübergreifende
Ausrichtung der Bundesakademie fördert den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den
verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung. Ziel der Fortbildungsmaßnahmen ist insbeson-
dere, das Leistungspotential der Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie die breite dienst-
liche Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der Verwaltung zu erhö-
hen. Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind um so wirkungsvoller, je mehr sie mit Fortbildungs-
aktivitäten verbunden werden. Das Leistungsangebot der Bundesakademie soll daher den Ressorts
eine Verknüpfung von Fortbildung und Personalentwicklung erlauben. Mit Sonderfortbildungs-
programmen unterstützt und begleitet die Bundesakademie Einzelprojekte der Personal- und Or-
ganisationsentwicklung in der Bundesverwaltung.
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung wurde im Jahr 1969 als zentrale Fortbildungsein-
richtung des Bundes gegründet. Sie ist organisatorisch Teil des Bundesministeriums des Innern. Der
Errichtungserlaß nennt neben der allgemeinen berufsbegleitenden Fortbildung insbesondere die
Fortbildung von Nachwuchskräften und Führungskräften sowie die Fortbildung im internationa-
len Bereich als Fortbildungsbereiche der Bundesakademie. Der Aufgaben- und Anforderungswan-
del in der Bundesverwaltung hat zu einer ständigen Anpassung der bedarfs- und entwicklungs-
orientierten Fortbildungskonzepte geführt.
Die Bundesakademie gliedert sich in den Wissenschaftlichen Dienst, fünf Lehrgruppen und die Ver-
waltung einschließlich der Geschäftsstelle der Lehrgruppen. Den Lehrgruppen obliegt in erster Li-
nie die Konzeption von Fortbildungsveranstaltungen, die Programmgestaltung sowie die Betreu-
ung und Auswertung der Seminare. Die Bundesakademie beschäftigt keine eigenen Lehrkräfte. Die
Dozenten sind Verwaltungspraktiker, Wissenschaftler und freiberufliche Trainer.
Die Bundesakademie wird in ihrer Arbeit von einem Beirat unterstützt, aus dessen Mitte ein Wis-
senschaftlicher Ausschuß gebildet ist. Dem Beirat gehören Vertreter der Bundesministerien, der
Länder, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Beamtenbundes und des Deutschen Ge-
werkschaftsbundes an sowie weitere Mitglieder, die vom Bundesminister des Innern aus dem Kreis
von sachverständigen Wissenschaftlern, Vertretern der Wirtschaft und anderen fachkundigen Per-
sönlichkeiten berufen werden.
11. Überblick über die Veranstaltungen
1. Fortbildungsbereiche
1.1 Die Fortbildung zur Einführung in die Aufgaben der Verwaltung richtet sich an Nachwuchs-
kräfte des höheren und des gehobenen Dienstes während der ersten zwei Jahre ihrer Verwal-
tungszugehörigkeit. Sie umfaßt Seminare, die unmittelbar nach dem Eintritt in die Bundesver-
waltung einer ersten Information über die Verwaltung dienen, sowie Lehrgänge, in denen den
Teilnehmern je nach Vorbildung zusätzlich eine juristische, volkswirtschaftliche oder be-
triebswirtschaftliche Einführung vermittelt wird. Die Fortbildung für Nachwuchskräfte führt
außerdem in Grundfragen in den Bereichen Haushalt, Organisation und Rechtsetzung ein.
1.2 Die größte Zahl der Veranstaltungen ist der fach- und funktions bezogenen Fortbildung ge-
widmet. Die Anpassungserfordernisse, denen die öffentliche Verwaltung ständig ausgesetzt
ist, verlangen ein ständiges Dazu-, Neu- und Umlernen, zumal sich auch durch neue Entwick-
lungen und Ereignisse die Halbwertzeit des Wissens verkürzt. Lernen dient nicht nur der
Qualifikationssicherung und Verwendungsbreite des öffentlichen Dienstes. Es stellt auch eine
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wesentliche Komponente des Wandels dar und führt zu erheblichen kognitiven und verhal-
tensmäßigen Herausforderungen.
Die demgemäß anwendungsorientierte und möglichst verwendungsnahe fach- und funktions-
bezogene Fortbildung umfaßt zielgruppenorientiert und in modularisierter Form der Aufbe-
reitung folgende Wissens-, Methoden- und Verhaltensblöcke:
Personalwesen, Personalarbeit, Belange der Personalvertretungen;
Zusammenarbeit und Mitarbeiterverhalten;
Organisation, Arbeitsmethoden und -techniken, Planungs- und Entscheidungsverfahren;
Informationstechnik (IT), insbesondere Planung, Organisation, Sicherheit, Beschaffung,
Anwender- und Systembetreuung;
Haushalt und Finanzen;
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, Erfolgs-
kontrolle staatlicher Maßnahmen;
Rechtsetzung, besondere Rechts- und Fachgebiete;
Lehrmethoden, Prüfungswesen u.a. auch für Ausbilder mit den Lehrgängen zum Erwerb
der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung und den Seminaren für die Fortbildung
von Dozenten, Prüfern und Moderatoren;
Gesprächs- und Verhandlungsführung, internationale Konferenzen.
1.3 Im Rahmen des 1994 eingeführten 4-Stufen-Systems zielt die Führungskräftefortbildung auf
die Erschließung und Entwicklung von Führungspotential und fördert insbesondere Nach-
wuchsführungskräfte. Wesentlicher Bestandteil der Heranbildung von Führungskräften ist
der Führungslehrgang F 1.01 mit mehreren Aufbau- und Ergänzungsveranstaltungen, darun-
ter Informationsaufenthalte in Unternehmen der Privatwirtschaft oder Wirtschaftsbetrieben
für Absolventen dieses Lehrgangs. Die Bundesakademie bietet darüber hinaus den Abtei-
lungsleitern und Unterabteilungsleitern der obersten Bundesbehörden durch entsprechende
Veranstaltungen (Foren, Spezialprogramme) die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklun-
gen und Anforderungen vor allem in den Bereichen Leitung und Führung auf dem laufenden
zu halten.
1.4 Die Fortbildung für den Aufstieg in den höheren Dienst bereitet Beamte des gehobenen Dien-
stes nach besonderen Auswahlverfahren in entsprechenden Lehrgängen auf die Wahrneh-
mung von Aufgaben des höheren Dienstes vor.
1.5 Die Fortbildung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit dient dem Ziel, die Zusam-
menarbeit innerhalb der Europäischen Union sowie mit anderen europäischen Staaten zu för-
dern. In Kooperation mit der Europäischen Kommission und ausländischen Fortbildungsein-
richtungen und auf der Basis der Gegenseitigkeit werden Kenntnisse über Rechtsgrundlagen,
Organisation und Arbeitsweise der Europäischen Union sowie über Regierung, Verwaltung
und Wirtschaft in Deutschland und in den Partnerländern vermittelt. Ein vertiefender Ein-
blick in diese Bereiche wird durch Austauschprogramme mit der Europäischen Kommission
und mit Partnerländern ermöglicht. Gemeinschaftsseminare zu besonderen Themen richten
sich an Führungskräfte in- und ausländischer Verwaltungen. Für die Entwicklung der Koope-
rationsfähigkeit im supra- unJ internationalen Bereich kommt dem nunmehr auch organisato-
risch vom Bundessprachenamt betreuten dienstbegleitenden Fremdsprachenunterricht be-
sondere Bedeutung zu.
Ein zehnmonatiges Studienprogramm an der Harvard Universität ermöglicht es qualifizierten
jüngeren Beamten, in den USA Verwaltungswissenschaften zu studieren und das Diplom ei-
nes "Master of Public Administration" zu erwerben. Ein anschließendes (fakultatives) zwei-
monatiges Praktikum in der amerikanischen Verwaltung gibt den Teilnehmern Gelegenheit,
die amerikanische Verwaltungspraxis kennenzulernen und ihre Kenntnisse anzuwenden.
1.6 Mit den Sonderprogrammen der projektunterstützenden Fortbildung begleitet die Bundesaka-
demie für öffentliche Verwaltung Vorhaben der Verwaltungsentwicklung von obersten und
oberen Bundesbehörden. Damit wird einem wiederholt vorgetragenen Wunsch Rechnung ge-
tragen, verwaltungsinterne Projekte der Personal- und Organisationsentwicklung durch pro-
jektspezifische Fortbildungsmaßnahmen, auch beratend zu unterstützen.
1.7 Um dem stetig steigenden und sich ändernden Fortbildungsbedarf sowie besonderen Bedürf-
nissen einzelner Behörden kostengünstig Rechnung zu tragen, bietet die Bundesakademie
auch dezentralisierte Veranstaltungen in Hannover, Wiesbaden und München an. Die Durch-
führung der dezentralen Veranstaltungen wird durch Leitbehörden unterstützt (Oberfinanz-
direktion in Hannover, Statistisches Bundesamt in Wiesbaden, Deutsches Patentamt in Mün-
chen).
1.8 In Berlin ergibt sich für die Bundesakademie folgende Besonderheit: In Berlin· sind über
30 000 Bundesbedienstete tätig. Die hier eingerichtete Außenstelle der Bundesakademie be-
treut die Fortbildungsveranstaltungen für die im Fortbildungsverbund Berlin zusammenge-
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schlossenen Bundesbehörden sowie das Fortbildungsprogramm im Rahmen der deutschen
Einheit für den Großraum Berlin.
2. Neue Entwicklungen im Jahresprogramm der Bundesakademie
2.1 Im Bereich der Führungskräftefortbildung hat die Bundesakademie 1994 ein geschlossenes
4-Stufen-System der Führungskräfte-Fortbildung für den höheren Dienst der Bundesbehör-
den entwickelt. (Siehe auch das Schaubild auf S. 1127)
Dieses stufenweise Fortbildungsprogramm ist dazu bestimmt, den für Führungsaufgaben vor-
gesehenen Mitarbeiter mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen der Förderungs- und An-
passungsfortbildung von Stufe zu Stufe seines dienstlichen Werdegangs bis gegebenenfalls zur
Wahrnehmung einer Spitzenposition auf der Leitungsebene der Bundesverwaltung zu beglei-
ten. Den Dienststellen selbst soll die Bildung eines Kreises von Mitarbeitern ermöglicht wer-
den, die entsprechend vorbereitet für die Übernahme von Führungsaufgaben auf den verschie-
denen Managementebenen der Verwaltung zur Verfügung stehen.
Auf der vierten Stufe des dargestellten 4-Stufen-Systems steht das bereits 1993 eingeführte
und stark nachgefragte zweiteilige Spezialprogramm für Unterabteilungsleiter (Seminar zur
individuellen Fortbildung sowie Medientraining) nunmehr auch Abteilungsleitern der ober-
sten Bundesbehörden offen.
2.2 Im Bereich der Projekt-Fortbildung unterstützt die Akademie mit projektbezogenen Sonder-
programmen eine Reihe von Entwicklungs-Projekten, die von Ministerien und deren nachge-
ordneten Behörden zur Steigerung der Verwaltungseffizienz sowie zur gezielten Verbesse-
rung der Organisationsstruktur neu durchgeführt werden.
Auf der Grundlage einer detaillierten Projektdefinitions- und -durchführungsstudie werden
in einer Projektstart-Besprechung Art und Umfang der Unterstützung durch die Bundesaka-
demie vereinbart und sodann im Laufe des Projektfortgangs in Form von Seminaren, Work-
shops, Erfahrungsaustausch-Runden und Beratungs-Panels mit den jeweils projektbezogenen
ThemensteIlungen umgesetzt. Höchstdauer der Projektunterstützung: 2 Jahre
Für Leiter von behördeninternen Projektgruppen sowie für Projektgruppenmitglieder mit
zusätzlichen Organisations- und Moderationsaufgaben ist ein 4-Tage-Seminar "Projekt-
gruppenmanagement" entwickelt worden. Damit verbunden ist eine weitere Verbesserung
der projektbezogenen Fortbildung im Hinblick auf die Transfersicherung.
2.3 Im Bereich Organisation und Planung wurde der Seminartyp "Erfolgskontrolle staatlicher
Maßnahmen" JaP-Nr. 0 6.31 neu entwickelt. Vordem Hintergrund der zum 1. Januar 1994 in
Kraft getretenen Änderung der Bundeshaushaltsordnung (§ 7 BHO), nach der die Haushalts-
grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Verwaltung zur Prüfung verpflichten,
inwieweit staatliche Aufgaben U.a. durch Privatisierung erfüllt werden können, dient das Se-
minar dem Ziel, die wesentlichen Instrumente einer systematischen Erfolgskontrolle darzu-
stellen und deren Anwendung in der Verwaltungspraxis aufzuzeigen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit weiterer Stelleneinsparungen ist es
noch stärker als bisher unerläßlich, praktikable und nachvollziehbare Methoden der Personal-
. bedarfsermittlung anzuwenden. Dem dient die Neuentwicklung eines Seminartyps "Perso-
nalbedarfsermittlung und Personalbemessung" JaP-Nr. 0 3.22, der die schon bestehenden
Bausteine im Grundlehrgang "Organisation" sowie im Seminartyp "Techniken der Arbeits-
platzanalyse, -beschreibung und -bewertung" ergänzt und erweitert.
Die 1994 entwickelten Seminartypen "Projektmanagement" JaP-Nr. 0 5.01 und "Betriebs-
wirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen für die Verwaltung" JaP-Nr. 0 3.33 werden
verstärkt angeboten.
2.4 Im Bereich Informationstechnik wird der 1994 entwickelte Seminartyp "Betreuung der An-
wender von Informationstechnik" JaP-Nr. 14.40 verstärkt angeboten.
2.5 Im Bereich Haushalt, Wirtschaft und Finanzen wird ein neuer Seminartyp "Haushaltsdurch-
führung, insbesondere automatisiertes HKR-Verfahren" JaP-Nr. H 2.14 für den mittleren
Dienst angeboten.
2.6 Der Bereich Gesetzgebung ist durch den Seminartyp "Aktuelle Fragen der Gesetzgebungsar-
beit" JaP-Nr. G 3.01 erweitert worden, in dem insbesondere Möglichkeiten zur Vermeidung
von Überreglementierungen analysiert werden. Dezentral wird das Seminar "Grundlagen des
juristischen Arbeitens" JaP-Nr. 7 G 4.11, umstrukturiertfür Angehörige des gehobenen Dien-
stes und des mittleren Dienstes in herausgehobenen Funktionen, angeboten.
3. Überblick über die Fortbildungsmaßnahmen der Bundesakademie im Zusammenhang
mit der deutschen Einheit
3.1 Bundesverwaltung
Die Fortbildungsmaßnahmen der Bundesakademie im Rahmen der deutschen Einheit dienen
für den Bereich der Bundesverwaltung dem Ziel, den immer noch großen Schulungsbedarf
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abzudecken, der durch die Übernahme von Verwaltungsangehörigen aus dem Beitrittsgebiet
in den Bundesdienst entstanden ist.
a) Nach den Bedarfsmeldungen der Bundesressorts müssen auch 1995 noch die fünfwöchi-
gen Lehrgänge zu den "Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokratischen Rechts-
staat" (höherer Dienst) angeboten werden. Das ergänzend entwickelte umfangreiche
Qualifizierungsprogramm, das den Bediensteten aus dem Beitrittsgebiet im Probebeam-
tenverhältnis ermöglicht, sich für ihre Laufbahn fachlich weiter zu qualifizieren, wird
fortgeführt. Hierzu zählt insbesondere der dreiwöchige Aufbaulehrgang "Verwaltungs-
recht, Verwaltungsverfahren und Methodik der Rechtsanwendung" mit abschließenden
Lerntest. (Siehe dazu näher unter S. 1170)
Damit trägt die Bundesakademie dem entsprechenden Auftrag aus dem Einigungsvertrag
(Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 b) S. 7 der Anlage I) Rechnung.
b) Daneben werden spezielle fach- und funktionsbezogene Veranstaltungen für Bundesbe-
dienstete aus dem Beitrittsgebiet zu folgenden Themen durchgeführt:
- Seminare zu Entscheidungsvorbereitung und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
- Seminare zur Einführung in das öffentliche Auftragswesen.
c) Das Sonderprogramm für die Mitarbeiter der Behörde des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wird 1995 mit folgenden
Veranstaltungen fortgeführt:
Grundlehrgänge I "Einführung in das Staats- und Verwaltungs recht"
Grundlehrgänge 11 "Ausgewählte Schwerpunkte des VerwaltungshandeIns"
Aufbaulehrgänge zum Verwaltungsrecht einsch!. Lerntest
Fachtagungen zum Stasi-Unterlagen-Gesetz.
3.2 Neue Länder
Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs ist die Bundesakademie auch 1995 gefordert,
Fortbildungshilfe für den Aufbau der Verwaltungen in den neuen Bundesländern zu leisten,
und zwar sowohl für die Landesebene als auch für den kommunalen Bereich. Dabei werden
die Kosten für die von der Bundesakademie erbetenen Veranstaltungen zu einem großen Teil
von den neuen Bundesländern getragen.
a) Ausgangspunkt ist auch hier eine Reihe von Lehrgängen, die den Landes- und Kommu-
nalbediensteten die Möglichkeit einer systematischen Qualifizierung geben. Hierzu zäh-
len die vierwöchigen Lehrgänge "Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokrati-
schen Rechtsstaat" sowie die zweiwöchigen Aufbaulehrgänge "Verwaltungsrecht und
Einführung in das Privatrecht", die mit einem Lerntest schließen. Als Weiterentwicklung
dieser Maßnahmen bietet die Bundesakademie 1995 verstärkt die Vertiefungslehrgänge
"Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren und Methodik der Rechtsanwendung" an. Sie
sollen den Teilnehmern konkretes Wissen für den Umgang mit wichtigen speziellen Ver-
waltungsgesetzen, wie z.B. dem Gewerbe- oder Baurecht, vermitteln.
b) Einen weiteren Schwerpunkt bilden Lehrgänge zu besonderen Bereichen der Verwal-
tungsarbeit, Führung und Zusammenarbeit, Entscheidungsvorbereitung und Wirtschaft-
lichkeit in der Verwaltung, Rechtsetzung, Ausbildung sowie Recht und Aufgaben der Eu-
ropäischen Union.
Die Bundesakademie unterstützt die neuen Länder auch 1995 beim Aufbau der eigenen
dienstlichen Fortbildung durch Beratung.
Als Hilfe zur Übertragung von Grundlagenwissen auf weitere Personenkreise werden Se-
minare für Tutoren und Dozenten angeboten. Durch sie werden die Teilnehmer in den
Stand gesetzt, Grundlagenwissen bei Einweisungen für die zentralen Bereiche Haushalt,
Arbeits- Büro- und Verwaltungsorganisation, Bescheidtechnik und Datenschutz zu ver-
mitteln bzw. selbst als Dozenten im Rahmen der Qualifizierungsprogramme für die Lan-
des- und Kommunalverwaltungen tätig zu werden.
4. Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten
4.1 Die Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten durch die Bundesakademie begann 1993 in
Zusammenarbeit mit der Abteilung 0 des Bundesinnenministeriums mit deutschrussischen
Seminaren zum Aufbau der Kommunalverwaltung in der Russischen Föderation. Diese
Reihe wird auch 1995 fortgesetzt. Sie umfaßt
einwöchige Veranstaltungen zu den Schwerpunkten der Kommunalverwaltung; sie wer-
den in verschiedenen Regionen Rußlands durchgeführt;
einen ergänzenden Informationsaufenthalt in Deutschland für einen ausgewählten Teil-
nehmerkreis.
In den Veranstaltungen erhalten maßgebliche Funktionsträger aus Regierung, Verwaltung
und Regionen sowie weitere Multiplikatoren Informationen über die Funktionsweise des fö-
derativen Staatsaufbaus und der kommunalen Selbstverwaltung. In der für den besonderen
Zweck entwickelten speziellen Veranstaltungsform von Beratungsseminaren mit integrierten
Workshops können sie mit deutschen Fachleuten die Übertragbarkeit von in Deutschland be-
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währten Strukturen und Lösungsansätzen auf die eigenen Verhältnisse diskutieren. Die Erfah-
rungen beim Neuaufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern spielen hierbei eine
wichtige Rolle.
4.2 Im Mittelpunkt der Fortbildungshilfe für osteuropäische Staaten steht seit 1994 die Unterstüt-
zung von Fortbildungsinstitutionen für die öffentliche Verwaltung
der Russischen Akademie für den öffentlichen Dienst beim Präsidenten der Russischen
Föderation, Moskau (im Rahmen des TAelS-Programms der EU),
der Hochschule für Verwaltung beim Oberbürgermeisteramt von St. Petersburg (in Zu-
sammenarbeit mit der Abteilung 0 des Bundesinnenministeriums ).
Auf diesem Wege sollen die Initiativen in der GUS zur Reform der Aus- und Fortbildung
des öffentlichen Dienstes im Sinne des Übergangs zu einem marktwirtschaftlichen System
gezielt unterstützt werden. Schwerpunkte dieser Projekte sind die
Schulung von Dozenten der russischen Partnerinstitutionen,
Schulung von Führungskräften aus Regierung und Verwaltung,
Durchführung von Seminaren und Praktika in Deutschland und der EU,
Erarbeitung von Lehrplänen und Lehrmaterialien.
4.3 Als wichtiges Instrument bei der Durchführung der Fortbildungshilfe dienen die zweispra-
chigen Bände des Handbuchs der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache. Die
Einführung in zentrale Bereiche der Verwaltungsarbeit wird verbunden mit der Definition
und Übersetzung wichtiger Begriffe in Form eines Lexikonteils. Auf diese Weise wird eine
Verständigungsgrundlage für die Zusammenarbeit von deutschen Dozenten und Experten mit
ihren Ansprechpartnern in den osteuropäischen Ländern geschaffen. Die Erarbeitung der
Bände erfolgt seit 1993 in einer neuen und effizienten Kooperation mit der Bayerischen Ver-
waltungsschule. Mittlerweile liegen die Bände "Staats- und Verwaltungsorganisation in
Deutschland" (deutsch-russisch), "Kommunale Selbstverwaltung" (deutsch-russisch und
deutsch-polnisch) sowie "Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft" (deutsch-russisch) vor.
1995 wird die Reihe in weiteren Sprachkombinationen und mit weiteren Themen fortgeführt.
5. Zusammenarbeit mit der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH-
Bund)
Mit Erlaß vom 28. Juli 1994 hat das Bundesministerium des Innern der Fachhochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung im Einvernehmen mit der Bundesakademie Aufgaben der
dienstlichen Fortbildung vorübergehend übertragen. Die FH-Bund unterstützt die Bundes-
akademie in der Fortbildung für den gehobenen und mittleren Dienst.
Aufgaben der FH-Bund:
Die Fachhochschule des Bundes ist eine Ausbildungseinrichtung des Bundes. Sie wurde 1978
durch Erlaß des Bundesministers des Innern eingerichtet und bildet seither Beamtenanwärter
für die Funktionsebene des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Bundesverwaltung aus.
Neben der Ausbildung sind im Vorläufigen Errichtungserlaß weitere Aufgaben für die FH-
Bund vorgesehen, u.a. auch Aufgaben der fachbezogenen Fortbildung. In diesem Rahmen
führt die FH -Bund bereits seit 1990 im Zusammenhang mit der deutschen Einheit Qualifizie-
rungsmaßnahmen für Bedienstete durch, die aus der öffentlichen Verwaltung der ehemaligen
DDR in den Dienst des Bundes übernommen wurden.
In die Kooperation mit der Bundesakademie bringt die FH-Bund einen festen Stamm von
Hochschullehrern ein, die über Erfahrungen in der Ausbildung sowie in der dienstlichen
Fortbildung von Beschäftigten aus den neuen Bundesländern und aus Dozententätigkeiten in
Veranstaltungen der Bundesakademie verfügen.
Fortbildungsbereiche:
Im Rahmen des Jahresprogramm 1995 der Bundesakademie werden durch die FH -Bund fol-
gende Veranstaltungen durchgeführt:
Grundseminar Haushalt
Haushalt und automatisiertes HKR-Verfahren
Öffentliches Auftragswesen
Zuwendungen
Betriebswirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen
Grundlehrgang: Grundlagen des Verwaltungshandelns im demokratischen Rechtsstaat
Die Veranstaltungen der FH-Bund sind im Jahresprogramm besonders gekennzeichnet (Ver-
anstaltungsort: Brühl; Fußnote zu den Veranstaltungen ".) Durchführung FH-Bund).
III. Richtlinien für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung
Teilnahmeberechtigt sind die im Bundesdienst beschäftigten Beamten, Angestellten und Lohnemp-
fänger, soweit sich nicht aus der Seminarbeschreibung etwas anderes ergibt.
Für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen gelten im einzelnen die folgenden Regelun-
gen:
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1. Die Teilnehmer werden der Bundesakademie von den obersten Bundesbehörden benannt. Die
Zahl der den Bundesbehörden zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze ergibt sich aus der
Platzverteilung in der Gesamtausschreibung, die den obersten Bundesbehörden zusammen
mit dem ]ahresprogramm übersandt wird. Sonderveranstaltungen und im Programm zeitlich
noch nicht festgelegte Fortbildungsveranstaltungen werden besonders bekanntgegeben.
2. Die Teilnehmer werden der Bundesakademie von den obersten Bundesbehörpen bis 6 Wo-
chen vor Beginn auf dem dafür vorgesehenen Formblatt ("Anmeldung von Teilnehmern zur
Veranstaltung der Bundesakademie") gemeldet. Die Teilnehmerdaten werden mit Hilfe der
Informationstechnik von der Bundesakademie erfaßt, gespeichert und weiterverarbeitet. Nur
vollständig ausgefüllte Formulare, die alle erforderlichen Daten enthalten (Name, Vorname,
Titel, Amtsbezeichnung, Anrede, Laufbahngruppe, JaP-Nr., Behördenschlüssel mit Prüfzif-
fer, Teilnehmerstatus, Unterkunft benötigt?), können bearbeitet werden. Die JaP- Nr. ist vor
jeder Fortbildungsveranstaltung angegeben.
Die Teilnehmeranmeldungen können auch im On-line-Verfahren (direkt mit IT-Unterstüt-
zung ohne Formular) auf dem IT-System der Bundesakademie vorgenommen werden.
3. Bei den Veranstaltungen für die in Berlin ansässigen Bundesbehörden werden die Teilnehmer
der Bundesakademie in Berlin gemeldet.
4. Bei den dezentralen Veranstaltungen werden die Teilnehmer unmittelbar den Leitbehörden in
Hannover, München und Wiesbaden gemeldet. Nicht beanspruchte Teilnehmerplätze sind
der Bundesakademie mindestens 12 Wochen vor Seminarbeginn mitzuteilen.
5. An den Fortbildungsveranstaltungen nehmen im Regelfa1l20 Bedienstete teil. Es bleibt vorbe-
halten, in bestimmten Veranstaltungsbereichen die Teilnehmerzahl davon abweichend festzu-
legen.
6. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen ist es unbedingt er-
forderlich, die Teilnehmerbeschreibungen, insbesondere zu den aufgeführten Funktionen so-
wie zu den vorausgesetzten Vorkenntnissen für die Teilnehmermeldung einzuhalten. Grund-
sätzlich dürfen die Teilnehmer nicht aus den Veranstaltungen abberufen werden. Ein Wieder-
eintritt abberufener Teilnehmer in die Veranstaltungen ist nicht möglich.
7. Die Teilnehmer werden von den Entsendebehörden abgeordnet. Wegen der Abfindung wird
auf das Rundschreiben vom 9. September 1975 (GMBI1975, S. 717) und auf das Rundschrei-
ben des BMI an die obersten Bundesbehörden vom 15. November 1976 - D III 6 - 222 704 -
6/5 - hingewiesen.
8. Die Teilnehmer werden von der Bundesakademie direkt eingeladen; mit der Einladung wer-
den ihnen weitere Informationen über Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zugeleitet.
9. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie ggfs. eine Bescheinigung über
erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise. Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende der
Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigt mit der Maßgabe, ihrer Dienststelle eine Ab-
lichtung zu übermitteln.
10. Die Kosten der Veranstaltung einschließlich der Reisekosten und des Trennungsgeldes für die
Bediensteten des Bundes - mit Ausnahme der Bediensteten der Bundesbahn, der Deutschen
Bundespost-Postdienst, -Postbank, -Telekom, des Bundesministeriums der Verteidigung und
der Polizei- vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz - werden von der Bundesakademie ge-
tragen.
Für den Lehrgang sowie für das Praktikum zur Fortbildung für internationale Aufgaben wer-
den die Kosten für alle Teilnehmer von der Bundesakademie übernommen.
11. Die gastweise Teilnahme von Angehörigen anderer Verwaltungen und Organisationen an den
Veranstaltungen ist im begründeten Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit der Bundes-
akademie möglich. Sie muß im Interesse der von der Bundesakademie verfolgten Fortbil-
dungsziele liegen. Die Reisekosten und die - im Regelfall - zu berechnenden Teilnehmer-
beiträge für die gastweise Teilnahme sind von den entsendenden Stellen zu tragen.
Im Rahmen der Fortbildungshilfe ist das für die Bundesbediensteten vorgesehene Programm
auch für Angehörige der Landes- und Kommunalverwaltungen der neuen Länder geöffnet.
Für diese gastweise Teilnahme gelten besondere Absprachen.
12. Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Einrichtungen stehen der Bundes-
akademie in begrenztem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung. Anträge der obersten Bun-
desbehörden auf Entsendung von Teilnehmern sind mindestens 8 Wochen vor Veranstal-
tungsbeginn der Bundesakademie zur Entscheidung über die Kostenübernahme zuzuleiten;
dies gilt nicht, wenn die Veranstaltungen von der Bundesakademie besonders ausgeschrieben
werden.
13. Veranstaltungsorte:
Die Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie finden in der Regel im Dienstgebäude
Bonn-Bad Godesberg, im Seminargebäude der Bundesakademie in Boppard sowie im Bun-
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deshaus in Berlin statt. Der Veranstaltungsort wird jeweils mit den Seminareinladungen mit-
geteilt.
Die Anschriften lauten:
Bonn-Bad Godesberg Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 1
53173 Bonn (Bad Godesberg)
Tel.: 0228 / 9549-0
Telefax: 9549-666
Boppard Haus Boppard der Bundesakademie
für öffentliche Verwaltung
Rheinallee 23/24
56154 Boppard
Tel.: 06742/2045-47
Telefax: 06742/81210
Berlin Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bundeshaus Bundesallee 216-218
10719 Berlin
Tel.: 030/21406-280
Telefax: 030/21406-315
14. Die dezentralen Fortbildungsveranstaltungen in Hannover, München und Wiesbaden führen
die Leitbehörden im Auftrag der Bundesakademie durch.
Die Anschriften lauten:
Hannover Oberfinanzdirektion Hannover
Waterloostraße 4 (Neubau)
30169 Hannover
Tel.: 0511/101-2339
München Deutsches Patentamt
Dienstgebäude Zweibrückstr. 12
80331 München 2
Tel.: 089/2195-2328
Wiesbaden Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/75-2048
15. Für Veranstaltungen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gelten die
vorstehenden Teilnahmeregelungen mit folgenden Abweichungen:
Die Teilnehmer werden unmittelbar der FH-Bund von den obersten Bundesbehörden ge-
meldet (siehe Punkt 2. der Richtlinien).
Die Teilnehmer erhalten die Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung direkt von der
FH-Bund.
Die Kosten der Veranstaltung einschließlich der Reisekosten und des Trennungsgeldes für
die Bediensteten des Bundes - mit Ausnahme der unter Punkt 10. genannten Gruppen-
werden von der FH -Bund getragen.
Veranstaltungsort ist Brühl.
Die Anschrift lautet:
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Willy-Brandt-Straße 1
50321 Brühl
Telefon: 02232 / 929-0
Telefax: 02232/929 - 5100
Ansprechpartner:
Koordinator für die Zusammenarbeit mit der BAköV und Leitung der Seminare
Dipl.Psych. Schwerd
Durchwahl: 6210 Zimmer-Nr.: 1.10
Verantwortlicher für Seminarorganisation und Teilnehmerbetreuung
ROARLorenz
Durchwahl: 6310 Zimmer-Nr.: 1.05
16. Ergänzungen und Änderungen des ]ahresprogramrns bleiben vorbehalten.
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Inhaltsübersicht
Zentrale Veranstaltungen
Einführungsfortbildung Seite 1122
E 1.01 Behördenaufbau und Geschäftsordnungsfragen
E 1.11 Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik
E 1.12 Öffentliches Recht einschließlich EU
E 1.13 Öffentliches Recht einschließlich Recht und Technik
E 1.16 Betriebswirtschaftslehre
E 1.21 Grundfragen der Verwaltungsstrukturen und -abläufe
E 1.61 Aktuelle Fragen
E2.01 Behördenaufbau und Geschäftsordnungsfragen
E2.11 Ausgewählte Grundfragen des Verwaltungshandelns
E2.21 Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
Fach- und funktionsbezogene Fortbildung
Personalwesen Seite 1125
P 1.01 Grundlehrgang Personal
P2.11 Ausgewählte Fragen aus dem Personalwesen
P2.12 Ausgewählte Fragen aus dem Personalwesen
P2.H Aktuelle Fragen aus dem Personalwesen
P5.11 Aktuelle Fragen der Fortbildung
P 5.21 Aktuelle Fragen der Fortbildung
P 5.22 Aktuelle Fragen der Fortbildung
P6.11 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
P6.31 Aktuelle Fragen des Personalvertretungsrechts
P6.40 Aufgaben und Verantwortung der Frauenbeauftragten
Führung und Zusammenarbeit Seite 1127
F 1.01 Lehrgang zur Fortbildung von Führungskräften
F 1.11 Planspiel Wirtschaft und Verwaltung
F 1.21 Informationsaufenthalt in der Wirtschaft
F 1.41 Führungserfolg und Persönlichkeit
F2.01 Abteilungsleiter-Forum
F2.02 Spezial programm für Abteilungsleiter
F2.03 Spezialprogramm für Unterabteilungsleiter
F2.04 Führung von Führungskräften
F2.05 Persönliche Arbeitstechniken und Zeitmanagement
F 2.10 Präsidenten-Forum
F2.11 Medientraining für Fernsehen und Rundfunk
F 2.21 Führung von Mitarbeitern
F2.22 Führung von Mitarbeitern
F2.23 Führung von Mitarbeitern
F2.28 Führung, Kommunikation und Kooperation
F2.30 Führung, Kommunikation und Kooperation
F 2.31 Arbeitsorganisation und Streßbewältigung
F2.35 Zeitmanagement
F 3.21 Das Mitarbeitergespräch
F 3.41 Personalentwicklung als Führungsaufgabe
F 5.11 Grundlagen der Zusammenarbeit
F 5.12 Grundlagen der Zusammenarbeit
F 5.13 Grundlagen der Zusammenarbeit
F 6.21 Sekretariatsarbeit im Vorzimmerdienst
F6.35 Zusammenarbeit in zentralen Diensten
Organisation und Planung Seite 1134
o 1.01 Grundlehrgang Organisation
02.11 Ausgewählte Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation
o 3.11 Ausgewählte Fragen des Inneren Dienstes
03.21 Arbeitsplatzanalyse, Tätigkeitsdarstellung und Bewertung
03.22 Personalbedarfsermittlung und Personalbemessung
Seite 1118 GMBl1994 Nr.40/41/42
03.33 Betriebswirtschaftliche Verfahren als Entscheidungshilfen
04.11 Planungs- und Entscheidungsmethoden
05.01 Projektmanagement
06.11 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
06.31 Erfolgskontrolle staatlicher Maßnahmen
Informationstechnik Seite 1137
11.01 Grundseminar Informationstechnik
11.04 Informationstechnik für die Personalvertretung
11.05 Informationstechnik für Teilzeitbeschäftigte
12.01 Informationstechnik für obere Führungskräfte
12.06 Informationstechnik für Führungskräfte
12.41 Relationale Datenbanken
13.16 Informationstechnik für Organisatoren
13.21 IT-Sicherheit als Planungs aufgabe
13.22 Beschaffung von Informationstechnik
14.21 UNIX-Betriebssysteme
14.22 Betreuung von UNIX-Betriebssystemen
14.30 Betreuung von lokalen Netzwerken
14.40 Betreuung der Anwender von Informationstechnik
16.51 Mitwirkung der Fachbereiche an IT-Einführung
Haushalt, Wirtschaft, Finanzen Seite 1142
H 1.01 Grundseminar Haushalt
H 1.02 Grundseminar Haushalt
H 2.11 Ausgewählte Fragen der Finanzplanung und des Haushalts
H 2.14 Haushaltsdurchführung, insb. automatisiertes HKR -Verfahren
H 2.21 Grundlagen des Haushaltsrechts bei Zuwendungen
H 2.23 Grundlagen des Haushaltsrechts bei Zuwendungen
H 2.31 Ausgewählte Fragen der Vorprüfung (Personalausgaben)
H 3.11 Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens (VOl)
H 3.14 Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens (VOl)
Gesetzgebung Seite 1145
G 1.01 Grundlehrgang Gesetzgebung
G 2.11 Gesetzgebung und Gesetzestechnik
G 2.21 Vorbereitung von Verwaltungsvorschriften
G 3.01 Aktuelle Fragen der Gesetzgebungsarbeit
Besondere Fachgebiete Seite 1146
B 2.11 Technikfolgenabschätzung
B 2.12 Umweltschutz und Umweltpolitik
B 2.14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
B 6.11 Datenschutz und Datensicherheit
B 6.12 Ausgewählte Fragen Datenschutzes und der Datensicherheit
B 6.21 Datenschutz
Kommunikation, Verhandlungsführung, Öffentlichkeitsarbeit Seite 1148
K 1.11 Gesprächs- und Verhandlungsführung (höherer Dienst)
K 1.12 Gesprächs- und Verhandlungsführung (gehobener Dienst)
K 1.15 leitung von Sitzungen
K 1.16 Vortrags- und Moderationstechniken Besucherdienst
K 1.21 Internationale Verhandlungen und Konferenzen
K 1.22 Mitwirkung und Verhandlungsführung in Gremien der EU
K 2.11 Öffentlichkeitsarbeit
K 2.12 Präsentation von Arbeitsergebnissen
K 3.11 Problemlösungs- und Entscheidungstechniken
Methodik und Didaktik, Prüfungswesen Seite 1150
M 1.11 Ausbildereignungs-lehrgang (BBAEV)
M 2.24 Unterweisung und Beurteilung von Anwärtern
M 3.13 Einarbeitung neuer Mitarbeiter
M 4.11 Methodik und Didaktik für Dozenten
M 5.11 Moderationstechniken für Dozenten
M 5.21 Planung und Organisation der Aus- und Fortbildung
M 5.22 Aufgaben und Arbeitsweisen in der Fortbildung