GMBl Nr. 2 1981
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 2 vom 12. Januar 1981
G 3191 AX
GEMEINSAMES AusgabeA
MINISTERIALBLATT
Seite 21
des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau / des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen
des Bundesministers für Forschung und Technologie / des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft'
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTER DES INNERN
32 Jahrgang ISSN 0341-1435 Bonn, den 12 Januar 1981 Nr.2
INHALT
Seite Seite
Amtlicher Teil
Veröffentlichungen des Bundes V. Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung;
MedienpoliUk
Bek. v. 28.11.80, Feststellung nach § 1 der "Verordnung
Auswärtiges Amt zur Befreiung der Inhaber amtlicher türkischer Pässe von
der Aufenthaltserlaubnis" ................................ 31
Bek. v. 11. 11. 80, Diplomatische Vertretungen in der Bun-
desrepublik Deutschland .. " .... " .. " .. " ............. . 22
Bek. v. 5., 6., 10., 11., 13. 11., 1. u. 5. 12. 80, Konsulate in der IS. Innere Sicherheit
Bundesrepublik Deutschland ........................... . 22
Bek. v. 9.12.80, Prüfung von Reizstoffsprühgeräten 31
Bek. v. 7., 13., 14. 11. u. 2. 12.80, Honorarkonsuln in der
Bundesrepublik Deutschland ........................... . 22
Bek. v. 17.,26.11. u. 4. 12.80, Diplomatische Vertretungen P. Polizeiangelegenheiten
der Bundesrepublik Deutschland im Ausland .......... . 23 Bek. v. 9.12.80, Aufhebung der Ungültigkeitserklärung
Be'k. v. 21., 27. 11. u. 2. 12.80, Honorarkonsuln der Bundes- eines BGS-Führerscheines ............................... 31
republik Deutschland im Ausland ...................... . 23
Der Bundesminister des Innern
Z_ Zentralabteilung
Bek. v. 3. 12.80, Offentliches Auftragswesen; Unbedenk- Sonstige Veröffentlichungen
lichkeitsbescheinigungen bei der Vergabe von öffentli-
chen Aufträgen .......................................... 24
Ständige Konferenz der Kultusminister der
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des Länder in der Bundesrepublik Deutschland
öffentlichen Dienstes BeschL v. 15.10.80, Anerkennung der Deutschen Schule
RdSchr. v. 28. 11. 80, Beginn und Ende des Anspruchs auf Valencia als Deutsche Auslandschule, die zur Reifeprü-
örtlichen Sonderzuschlag ................................ 24 fung führt ................ ,............................... 32
RdSchr. v. 18. 11. 80, Durchführung des Gesetzes über die Beschl. v. 15. 10.80, Anerkennung der Firmenschule der
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen...... 25 Philipp Holzmann Aktiengesellschaft in Tabuk/Saudi-
Arabien als Deutsche Auslandschule, die zum Haupt-
Bek. v. 10.12.80, ATV Nr.7 zum TV für die Arbeiter der schulabschluß führt ...................................... 32
landwirtschaftlichen Betriebe des Bundes in Meppen . . . 25
Beschl. v. 15. 10.80, Anerkennung der Deutschen Schule
Bek. v. BPersA v. 10. 12.80, Beschl. Nm. 360/80, 367/80 und Las Palmas de Gran Canaria als Deutsche Auslandschule,
368/80.................................................... 25 die zur Reifeprüfung führt ............................... 32
Beschl. v. 20.10.80, Anerkennung von Abschlußzeugnis-
RS. Reaktorsicherheit, Sicherheit sonstiger kern- sen der Realschule, die von der Deutschen Abteilung der
technischer Anlagen, Strahlenschutz Internationalen SHAPE-Schule in Shape/Belgien erteilt
. werden ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
RdSchr. v. 4.12.80, Durchführung der Strahlenschutzver-
ordnung; Rahmenrichtlinie zu Uberprüfungen nach § 76
StrlSchV ................................................. 26 Beilage: Stellenausschreibungen
Seite 22 GMBl1981 Nr.2
Amtlicher Teil
Veröffentlichungen des Bundes
Auswärtiges Amt
Diplomatische Vertretungen In der BundesrepubUk IV. - Bek. d. AA v. 11. 11. 1980 -701 AM 21/LlE-
Deutschland
Das dem bisherigen Generalkonsul der Republik Liberia
- Bek. d. AA v. 11. 11. 1980 -701 AM 20/GHA- in Hamburg, Herrn Dr. Elijah E. Taylor, am 26. September
1977 erteilte Exequatur ist erloschen.
Der Herr Bundespräsident hat am 11. November 1980
S. E. den Botschafter der Republik Ghana:
V. - Bek. d. AA v. 13. 11. 1980 -701 AM 21/BOL-
Herrn Emmanuel Mahama Yakubu,
zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens emp- Die Botschaft der Republik Bolivien hat dem Auswärti-
fangen. gen Amt am 5. November 1980 notifiziert, daß das bolivia-
GMBI 1981, S. 22
nische Generalkonsulat in Hamburg vorübergehend ge-
schlossen ist.
VI. - Bek. d. AA v. 1. 12. 1980 - 701 AM 21/TIJR -
Konsulate In der BundesrepubUk Deutschland Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskon-
sularischen Vertretung der Republik Türkei in Essen er-
I. - Bek. d. AA v. 5. 11. 1980 - 701 AM 21/MRO - nannten Herrn Cengiz Yavuzcan am 1. Dezember 1980 die
vorläufige Zulassung als Generalkonsul erteilt. Der Kon-
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskon- sularbezirk umfaßt die Regierungsbezirke Arnsberg, Det-
sularischen Vertretung des Königreichs Marokko in mold, Münster sowie die Städte Essen und Mühlheim des
Frankfurt/Main ernannten Herrn Mustapha Salahdine am Regierungsbezirks Düsseldorf im Land Nordrhein-Westfa-
5. November 1980 die vorläufige Zulassung als General- len.
konsul erteilt. Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Hes- Das dem bisherigen Generalkonsul. Herrn Haluk Afra,
sen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und am 5. Oktober 1976 erteilte Exequatur ist erloschen.
Saarland.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Abdejalil Da-
bagh, am 23. Januar 1980 erteilte Exequatur ist erlo- VII. - Bek. d. AA v. 5. 12. 1980 - 701 AM 21/TIJR -
schen.
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskon-
sularischen Vertretung der Republik Türkei in München
ernannten Herrn Alaaddin Taluy am 5. Dezember 1980 die
vorläufige Zulassung als Generalkonsul erteilt. Der Kon-
11. - Bek. d. AA v. 6. 11. 1980 - 701 AM 21/VSA - sularbezirk umfaßt die Regierungsbezirke Schwaben,
Ober- und Niederbayern im Land Bayern.
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskon-
sularischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Ame- Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Selcuk Toker,
rika in Hamburg ernannten Herrn Grant E. Mouser III am am 24. April 1979 erteilte Exequatur ist erloschen.
6. November 1980 das Exequatur als Generalkonsul erteilt. GMBI 1981, S. 22
Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Hamburg, Bremen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Charles A
Kiselyak am 12. November 1976 erteilte Exequatur und die
am 22. Juli 1980 für den erweiterten Konsularbezirk er-
teilte vorläufige Zulassung sind erloschen. Honorarkonsuln In der BundesrepubUk Deutschland
I. - Bek. d. AA v. 1.11. 1980 -701 AM 21/BEL-
Die dem bisherigen Honorarkonsul, Herrn Günter Viol,
III. - Bek. d. AA. v. 10. 11. 1980 - 701 AM 21/SPA- am 26. Februar 1971 und am 18. Mai 1973 erteilten Exequa-
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskon- turen sind erloschen. Das Honorarkonsulat des König-
sularischen Vertretung des Königreichs Spanien in Mün- reichs Belgien in Oldenburg ist damit geschlossen.
chen ernannten Herrn Jeslis Millaruelo Clementez am
10. November 1980 das Exequatur als Generalkonsul er-
teilt. Der Konsularbezirk umfaßt das Land Bayern. II. - Bek. d. AA v. 13. 11. 1980 - 701 AM 21/NLD -
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Manuel de Der Leiter der honorarkonsularischen Vertretung des
Villegas y deUrzaiz, am 25. August 1977 erteilte Exequa- Königreichs der Niederlande in Rendsburg, Herr Honorar-
tur ist erloschen. konsul Paul Heinrich Entz von Zerssen, ist verstorben.
Nr.2 GMBl1981 Seite 23
Die ihm am 2. November 1970 und am 20. April 1971 er- V. - Bek. d. AA v. 4. 12. 1980 - 101 - SV -
teilten Exequaturen sind erloschen. Das Honorarkonsulat
des Königreichs der Niederlande in Rendsburg ist damit Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter
geschlossen. der Bundesrepublik Deutschland in Oslo, Herr Dr. Johan-
nes BaIser, ist am 2. Dezember 1980 von Seiner Majestät
Olav V. König von Norwegen zur Uberreichung seines Be-
m. - Bek. d. AA v. 14. 11. 1980 -701 AM 21/ISL- glaubigungsschreibens empfangen worden.
Die' Bundesregierung hat dem zum Honorarkollsul der GMBI 1981. S. 23
Republik Island in Köln ernannten Herrn Dr. Max Ade-
nauer am 14. November 1980 das Exequatur erteilt. Der
Konsularbezirk umfaßt die Regierungsbezirke Arnsberg
und Köln.
Das dem bisherigen Honorarkonsul, Herrn Dr. Otto
Löffler, am 16. Juli 1963 erteilte Exequatur ist erloschen.
Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im
Ausland
IV. - Bek. d. AA v. 2. 12. 1980 - 101 AM 21/PHI -
I. - Bek.·d. AA v. 21. 11. 1980 - 110 - 110.50-
Die Bundesregierung hat der Errichtung einer honorar-
konsularischen Vertretung der Republik der Philippinen In Fukuoka ist Herr Yoshiyuki Enya zum Honorarkon-
in Düsseldorf zugestimmt und Herrn Karl-Heinz Stock- sul der Bundesrepublik Deutschland ernannt worden. Er
heim jr. am 28. November 1980 das Exequatur als Honorar- hat seine Diestgeschäfte am 6. November 1980 aufgenom-
konsularbeamter im Range eines Honorarkonsuls erteilt. men.
Der Konsularbezirk umfaßt das Land Nordrhein-Westfa- Anschrift: Yoshiyuki Enya, Honorarkon-
len. sul
GMBI 1981. S. 22 c/o Saibu Gas Kabushiki
Kaisha
810-91 Fukuoka-Shi, Chuo-Ku
Kego 2-chome 13-20
Postanschrift: c/o Saibu Gas Kabushiki
Kaisha
810-91 Fukuoka-Shi
Chuo Yubinkyoku P.O.Box 41
Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Fernsprecher: (092) 7 31-22 11
Deutschland 1m Ausland Telegrammanschrift: wie Anschrift
Amtsbezirk: Präfekturen: Fukuoka
Saga
I. - Bek. d. AA v. 17. 11. 1980 - 101 - SV - Nagasaki
Kumamoto
Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Oita
der Bundesrepublik Deutschland in Vientiane, Herr Her- Miyazaki
mann Flender, ist am 12. August 1980 von Seiner Exzellenz KagoshilI).a
dem Präsidenten der Demokratischen Volksrepublik Laos, Ubergeordnete
Herrn Souphanouvong, zur Uberreichung seines Beglaubi- Auslandsvertretung: Generalkonsulat Osaka-Kobe
gungsschreibens empfangen worden.
11. - Bek. d. AA v. 21. 11. 1980 - 101 - 110.50-
11. - Bek. d. AA v. 26. 11. 1980 - 101 - SV -
Herr Thomas Malcolm Sadler hat am 11. November 1980
Der außerordentliche und bevollmächtige Botschafter die Dienstgeschäfte als Honrarkonsul der Bundesrepublik
der Bundesrepublik Deutschland in Accra, Herr Dr. Gott- Deutschland in Newcastle-upon-TyneNereinigtes König-
fried Fischer, ist am 18. November 1980 von Seiner Exzel- reich aufgenommen.
lenz dem Präsidenten der Republik Ghana, Herrn Dr. Hilla
Limann, zur Uberreichung seines Beglaubigungsschrei- Seine Anschrift lautet:
bens empfangen worden. c/o Arthur Young McClelland Moores & Company
Chartered Accountants
Norham House, 12, New Bridge Street
III. - Bek. d. AA v. 26.11. 1980 - 101 - SV- Newcastle-upon-Tyne NEI 8AD
Tel.: (0632) 61 1063
Der außerordentliche und bevollmächtige Botschafter Telex: 537192 AYMMNE
der Bundesrepublik Deutschland in der Zentralafrikani- Der bisherige Honorarkonsul in Newcastle-upon-Tyne
schen Republik, Herr Dr. Otto Roever, ist am 20. November David' Henry Strath ist seit dem 11. November 1980 Hono-
1980 von Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Zentral- rarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Seaham.
afrikanischen Republik, Herrn David Dacko, zur Uber-
reichung seines Beglaubigungsschreibens empfangen Seine Anschrift lautet:
worden. - c/o Amundsen & Smith Ud. Shipbrokers,
Dock Offices, Seaham Harbour,
Durham SR7 7HB
IV. - Bek. d. AA v. 4. 12. 1980 - 101 - SV - Tel.: (0044783) 81 23 15
Telex: 537019 amndsn g
Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter
der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires, Herr Dr.
Paul Verbeek, ist am 1. Dezember 1980 von Seiner Exzel- III. - Bek. d. AA v. 2. 12. 1980 - 110 - 110.50 -
lenz dem Präsidenten der Argentinischen Nation, Herrn
Generalleutnant Jorge Rafael Videla, zur Uberreichung Herr Erich Wendl ist zum Honorarkonsul der Bundesre-
seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden. publik Deutschland in Corpus Christi ernannt worden. Die
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Dienstgeschäfte wurden am 8. November 1980 aufgenom-
men.
A: 5440 Old Brownsville Road,
Corpus Christi, Texas 78415
PA: Honorary Consul of the Fede-
ral
Republic of Germany,
P.O.Box 48 Corpus Christi,
Texas 78408
F: (00 15 12) 854-61 91
TA: wieA
Amtsbezirk: Counties Victoria, Calhoun, Go-
liad, Bee, Duval, Webb, Wells,
San Patricio, Nueces, Kleberg,
Kenedy, Wallacy, Cameron, Hi-
dalgo, Starr, Brooks, Jim Hogg,
Zapata, Refugio, Aransas Pass.
Ubergeordnete
Auslandsvertretung: Generalkonsulat Houston
GMBI 1981, S. 23
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht
des öffentlichen Dienstes .
OffenWches Auftragswesen
hier: Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Beginn und Ende des Anspruchs auf örWchen
Vergabe von öffenWchen Aufträgen Sonderzuschlag;
hier: a) Durchführung des § 74 BBesG
b) Nr. 50.2.3 BeamtVGVwV
- Bek. d. BMI v. 3. 12. 1980-
Bezug: Mein RdSchr. v. 2. 7. 1980
ZI5- 007 131 I - D II 4 - 221740/5 (GMBI S. 419) -
P 11 3 - 634 140/7
Die Auftragswertgrenze für die Anforderung von Unbe- - RdSchr. d. BMI v. 28. 11. 1980 - D 11 4 - 221 740/5 -
denklichkeitsbescheinigungen bei der Vergabe öffentli-
cher Aufträge ist von 10 000,- DM auf 20 000,- DM er- Demnächst wird Nr. 50.2.3 BeamtVGVwV in Kraft treten
höht worden. Entsprechend der bisherigen Regelung dür- mit der Folge, daß für den Zeitpunkt des Entstehens und
fen diese Aufträge grundsätzlich nur erteilt werden, wenn Wegfalls des Anspruchs auf örtlichen Sonderzuschlag im
der Auftragsbewerber eine steuerliche Unbedenklich- Versorgungsrecht anderes gelten würde als nach o. a.
keitsbescheinigung seines Finanzamtes beigebracht und Rundschreiben für das Besoldungsrecht.
außerdem erklärt hat, daß er seine gesetzlichen Pflichten Da mir an einer einheitlichen Verfahrensweise liegt,
zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern hebe ich dieses Rundschreiben hiermit auf und bitte, mit
sowie der Sozialversicherungsbeiträge erfüllt hat. dem Inkrafttreten der BeamtVGVwV entsprechend deren
Wegen des Musters für diese Bescheinigung und Erklä- Nr. 50.2.3 wie folgt zu verfahren:
rung verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 6. 2. "Beginn und Wegfall der Zahlung des örtlichen Son-
1975 - derzuschlages treten bei Wohnsitzwechsel am Ersten
Z I 5 - 007 131 I eines Monats am selben Tage und bei Wohnsitzwech-
BGS I 3 - 634 140/7 seI innerhalb eines Monats am Ersten des folgenden
Monats ein."
- (GMBI 1975 S.276).
GMBI 1981, S. 24 An die
obersten Bundesbehörden
nachrichtlich:
An die
für das Besoldungsrecht zuständigen Minister/Senatoren der Länder
An die
für das Versorgungsrecht zuständigen Minister/Senatoren der Länder
GMBI 1981. S. 24
Nr.2 GMBl1981 Seite 25
Durchführung des Gesetzes über die förmliche 1. In § 3 Nr. 1 erhält der mich dem Eingangssatz stehende
Verpflichtung nichtbeamteter Personen (ArUke142 Satz 1 die folgende Fassung:
des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
vom 2. März 1914, BGBI I s. 469) "Für Uberlandfahrten werden
bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Dienst-
Bezug: Mein RdSchr. v; 25. 10. 1914 ort
- D III 1 - 220215/16 - (GMBI S.531) von mehr als 6 bis 8 Stunden 5,60 DM,
von mehr als 8 bis 12 Stunden 8,25 DM,
von mehr als 12 Stunden 11,70 DM
- RdSchr. d. BMI v. 18. 11. 1980 - D III 1 als Zehrgeld gezahlt, sofern das Einnehmen der Haupt-
- 220 215/16- mahlzeit außerhalb der eigenen Wohnung erforderlich
ist."
Durch das Siebzehnte Strafrechtsänderungsgesetz vom
21. Dezember 1919 (BGBI I S. 2324) sind die §§ 91b, 353b, 2. § 4 wird wie folgt geändert und ergänzt:
353 c und 358 StGB mit Wirkung vom 1. Januar 1980 geän- a) In die Lohngruppe III wird die folgende Fallgrup-
dert worden. pe 2 eingefügt:
Das meinem Bezugsrundschreiben als Anlage beige- ,,(2) Arbeiter der Lohngruppe N (1), die die für die
fügte Formblatt wird daher wie folgt geändert: Saatgutvermehrung notwendigen besonderen
PfIanzenschutz- und Düngemaßnahmen im
Die Worte Flüssigverfahren verantwortlich vorbereiten
,,§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses"
und durchführen, soweit nicht höher einge-
werden ersetzt durch die Worte reiht".
,,§ 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und ei-
ner besonderen Geheimhaltungspflicht". b) Die bisherige Fallgruppe 2 wird Fallgruppe 3.
Die Worte c) In der einzigen Fallgruppe der Lohngruppe 11 wer-
,,§ 91 b Abs. 2 i. V. m. §§ 94 bis 91 - Verrat in irriger den nach den Worten "Lohngruppe III (1)" die Worte
Annahme eines Staatsgeheimnisses" "und (2)" eingefügt.
werden ersetzt durch die Worte
,,- § 91 b Abs. 2 i. V. m. §§ 94 bis 91- Verrat in irriger
Annahme eines illegalen Geheimnisses". Bonn, den 4. November 1980
GMBI 1981, S. 25
Für die Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Änderungstarlfvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag Dr. Hartkopf
für die Arbeiter
der landwirtschafUichen Betriebe des Bundes Für die Gewerkschaft Gartenbau, Land- und
in Meppen vom 26. November 1968 Forstwirtschaft
- Landesbezirk Niedersachsen -
Schulz
- Bek. d. BMI v. 10. 12. 1980 - DIll 2 - 220549/1- GMBI 1981, S. 25
Nachstehend gebe ich den mit der Gewerkschaft Gar-
tenbau, Land- und Forstwirtschaft am 4. November .1980
vereinbarten Tarifvertrag bekannt:
Bekanntmachung
der Geschäftsstelle des Bundespersonalausschusses
ÄIlderungstarlfvertrag Nr. 1 vom 10. Dezember 1980
vom 4. November 1980 - BPersA 2110121155-
zum Tarifvertrag für die Arbeiter der landwirtschaftlichen Aufgrund des § 103 Abs. 1 BBG in Verbindung mit § 1
Betriebe des Bundes in Meppen Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundespersonalaus-
schusses (GMBI1958, S.461) werden-die Beschlüsse Nrn.
Zwischen 360/80, 367/80 und 368/80 bekanntgemacht.
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
einerseits Beschluß Nr. 360/80
und
Der Bundespersonalausschuß hat im Umlaufverfahren
der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft unter Mitwirkung von
- Landesbezirk Niedersachsen -,
vertreten durch die Bezirksleitung, 1. Präsident Wittrock als Vorsitzender,
2. Ministerialdirektor Breier als Beisitzer,
andererseits
wird folgender Tarifvertrag geschlossen: 3. Ministerialdirektor
Dr. Schaefgen als Beisitzer,
4. Ministerialdirektor Dr. Germann als Beisitzer,
Einziger Paragraph 5. Oberst i. G. Nestler als Beisitzer,
Wiederlnkraftsetzung und Änderung des 6. Oberst i. G. Westhoff als Beisitzer,
Tarifvertrages 1. Kapitän z. S. Engelberg als Beisitzer,
Der zum 30. Juni 1980 gekündigte Tarifvertrag für die auf den Antrag des Bundesministers der Verteidigung
Arbeiter der landwirtschaftlichen Betriebe des Bundes in vom 5. November 1980 Az. P 11 8 - Az. 15--20-00 be-
Meppen vom 26. November 1968, zuletzt geändert durch schlossen:
den Änderungstarifvertrag Nr.6 vom 15. Februar 1978, Aufgrund des § 36 Nr. 3 SLV werden allgemeine Aus-
wird mit Wirkung vom 1. November 1980 mit den nachfol- nahmen von den §§ 19 Abs. 1, 25 Abs. 1 und 28 Abs. 3 SLV
genden Änderungen wieder in Kraft gesetzt: dahin gehend zugelassen, daß Soldaten, die im Wege des
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Laufbahnwechsels nach § 5 Abs.2 SLV i. V. m. § 18 Abs. 1 nen Ämter der Besoldungsgruppen 14, 15 oder 16 der
und Abs. 2, § 24 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 SLV als Anwärter Besoldungsordnung A verliehen werden dürfen, wenn
für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, des· sie Fraktionstätigkeiten ausgeübt haben, die nach Art
Sanitätsdienstes oder des Militärmusikdienstes übernom- und Schwierigkeit denen von Beamten des höheren
men worden sind, je nach erreichtem Ausbildungsstand Dienstes in den jeweiligen Ämtern entsprechen und
bis zu einem Jahr der vor der Ubernahme geleisteten die ihrer Dauer nach Zeiten umfassen, die innerhalb ei-
Dienstzeit auf die Mindestdienstzeit für die Beförderung nes Bundesbeamtenverhältnisses für die Probezeit und
angerechnet werden kann. die Beförderung in die genannten Ämter erforderlich
Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember sind, wobei von der nach § 12 Abs. 6 BLV vorgeschrie-
1983. benen Dienstzeit jedoch mindestens 2 Jahre im Beam-
tenverhältnis zu leisten sind,
zugelassen.
Beschluß Nr. 361/80
Diese Ausnahmebewilligung gilt bis zum 31. Dezember
1985.
Der Bundespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am
8. Dezember 1980 im Bundesministerium des Innern unter
Mitwirkung von
Beschluß Nr. 368/80
1. Präsident Wittrock als Vorsitzender,
2. Ministerialdirektor Breier als Beisitzer, Der Bundespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am
3. Ministerialdirektor Röding als Beisitzer, 8. Dezember 1980 im Bundesministerium des Innern unter
4. Abteilungspräsident Dietsche als Beisitzer, Mitwirkung von
5. Bundesbahndirektor Möllmann als Beisitzer,
6. Oberregierungsrat Leicht als Beisitzer, 1. Präsident Wittrock als Vorsitzender,
1. Oberamtsrat Adolf als Beisitzer, 2. Ministerialdirektor Breier als Beisitzer,
3. Ministerialdirektor Röding als Beisitzer,
auf den Antrag des Bundesministers des Innern vom 4. Abteilungspräsident Dietsche als Beisitzer,
14. November 1980 Az. D 13 - 216 100/18 beschlossen: 5. Bundesbahndirektor Möllmann als Beisitzer,
Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr.2 bis 6 und 8 BLVwerden 6. Oberregierungsrat Leicht als Beisitzer,
zur Berufung der ehem. wissenschaftlichen Assistenten 1. Oberamtsrat Adolf als Beisitzer,
und Geschäftsführer bei Fraktionen des Deutschen Bun-
destages oder der Landtage in das Beamtenverhältnis auf auf den Antrag des Bundesministers des Innern vom 5. No-
vember 1980 Az. Z I 2 - 001 206/36 beschlossen:
Lebenszeit sowie für die Ubertragung von Beförderungs-
ämtern folgende allgemeine Ausnahmen Aufgrund des § 44 Abs. 1 BLV werden allgemeine Aus-
a) von § 8 Abs. 1 BLV mit' der Maßgabe, daß die dort für nahmen von § 10 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3,
Laufbahnen des höheren Dienstes bestimmte Probezeit § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 und von § 14 Abs.2 BLV dahin ge-
bis auf ein Jahr gekürzt werden kann, wenn die Betrof- hend zugelassen, daß die Einstellung in die Laufbahn des
fenen eine dem Umfang der möglichem Kürzung sowie einfachen Dienstes beim Bundesamt für Verfassungs-
nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit schutz unmittelbar in einem Amt der BesGr. A 2 - Ober-
in einem Amt der betreffenden Laufbahn entspre- amtsgehilfe - und bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren
chende Fraktionstätigkeit ausgeübt haben, zulässig ist.
b) von § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3, Abs. 4 Die Ausnahmebewilligungen gelten bis zum 31. Dezem-
Nr. 1 und 2, Abs. 6 BLV dahin gehend, daß den Betroffe- ber 1983.
GMBI 1981, S. 25
RS. Reaktorsicherheit, Sicherheit sonstiger kern- der Rahmenrichtlinie vorgesehene Prüfumfang nicht un-
technischer Anlagen, Strahlenschutz terschritten werden.
Uberprüfungen nach anderen Vorschriften auf Sicher-
heit, die nicht mit dem Strahlenschutz zusammenhängt,
bleiben von der Rahmenrichtlinie unberührt (z. B. elektri-
Durchführung der Strahlenschutzverordnung; sche, mechanische Sicherheit, Brandschutz).
hier: Rahmenrichtlinie zu Uberprüfungen nach § 16 Als Sachverständige bitte ich Personen zu bestimmen,
StrlSchV die aufgrund ihrer Ausbildung oder Erfahrung über ausrei-
chende Kenntnisse der zu überprüfenden Anlagen oder
Einrichtungen verfügen.
- RdSchr. d. BMI v. 4. 12 .1980 - RS 11 3 - 511310/2 -
Der Länderausschuß für Atomkernenergie - Strahlen- Rahmenrichtlinie zu
schutz - hat eine' Rahmenrichtlinie über Verfahren und Uberprüfungen nach § 16 StrlSchV
Umfang von jährlich wiederkehrenden Uberprüfungen
nach § 76 StrlSchV von Anlagen zur Erzeugung ionisieren-
der Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioak- Inhaltsübersicht:
tiven Quellen beschlossen (s. Anlage).
1. Anwendung der Rahmenrichtlinie
Ich bitte, zur Gewährleistung einer einheitlichen Uber- 2. Grundsätze für die Uberprüfung
prüfungs- und Beurteilungspraxis dafür Sorge zu tragen,
daß die von Ihnen bestimmten Sachverständigen die Rah- 3. Verfahren der Uberprüfung
menrichtlinie vom 1. Januar 1981 an bei den betreffenden 4. Umfang der Uberprüfung
Wiederholungsprüfungen anwenden. 4.1 Medizinische .Gammabestrahlungseinrichtungen"
Bei der Prüfung von Anlagen und Bestrahlungseinrich- 4.2 Medizinische "Beschleuniger,anlagen"
tungen im Rahmen der Genehmigungserteilung bzw. vor 4.3 Sonstige ,Anlagen zur Erzeugung ionisierender
der endgültigen Inbetriebnahme bitte ich, die Rahmen- Strahlen" und "Bestrahlungseinrichtungen mit ra-
richtlinie entsprechend anzuwenden. Dabei sollte der in dioaktiven Quellen"
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1. Anwendung der Rahmenrichtllnle f) Unterlagen über die Behebung früher festge-
stellter Mängel.
Die Rahmenrichtlinie regelt Verfahren und Umfang
der jährlich wiederkehrenden Uberprüfung nach Die Unterlagen sind vom Sachverständigen syste-
§ 76 StrlSchV von
matisch auszuwerten, die Unterlagen nach cl, e) und
f) insbesondere hinsichtlich erkannter oder vermu-
a) Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, teter Mängel an der Anlage oder Einrichtung.
deren Betrieb der Genehmigung nach § 16
StrlSchV unterliegt,
3.1.2 Prüfprogramm
b) Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven
Quellen *) zur Verwendung bei der Heilkunde Der Sachverständige erstellt anhand des jeweils an-
am Menschen (Genehmigung nach § 3 Abs. 1 gegebenen Umfangs der Uberprüfung (Abschnitt 4)
StrlSchV) und ein Prüfprogramm. dabei sind das Ergebnis der Aus-
c) Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven wertung der Unterlagen, die Besonderheiten der
Quellen mit einer Aktivität von mehr als 18,5 Anlage oder Einrichtung und die Erfahrungen von
TBq (500 Ci) zur sonstigen Verwendung (Geneh- bereits geprüften vergleichbaren Anlagen oder Ein-
migung nach § 3 Abs. 1 StrlSchV). richtungen zu berücksichtigen. Das Prüfprogramm
sollte mit der zuständigen Behörde und dem Strah-
Diese Uberprüfung wird im Auftrag des Strahlen- lenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten abge-
schutzverantwortlichen von einem Sachverständi- stimmt werden.
gen durchgeführt, der von der zuständigen Behörde
für diese Aufgabe bestimmt worden ist. Die Angaben in Abschnitt 4 zum Umfang der Uber-
prüfung sind nicht dazu bestimmt, Anforderungen
an die Ausrüstung von Anlagen oder Einrichtungen
2. Grundsätze für die Uberprüfung abzuleiten.
Die Uberprüfung dient dem Ziel. den Strahlen- 3.2 Durchführung
schutz und die damit verbundene sicherheitstechni-
sche Funktion und Sicherheit der Anlage oder Ein- Auf der Grundlage des vorbereiteten Prüf-
richtung für Personal, Umgebung und - bei medizi- programms ist die Uberprüfung vom Sachverständi-
nischer Nutzung - für den Patienten zu gewährlei- gen nach den jeweiligen, allgemein anerkannten
sten. Regeln der Technik durchzuführen. Die Uberprü-
fung ist innerhalb eines halben Jahres nach der
Der Sachverständige hat Vorhandensein, Beschaf- Wartung vorzunehmen. Der für den physikalisch-
fenheit und Funktion der Vorkehrungen, Vorrich- technischen Bereich verantwortliche Strahlen-
tungen und Maßnahmen zu überprüfen, schutzbeauftragte muß während der Durchführung
- die entweder ausschließlich oder mittelbar dem der Uberprüfung auf Abruf verfügbar und bei Bedarf
Strahlenschutz dienen oder anwesend sein.
- deren Fehlen oder Versagen den Strahlenschutz
beeinträchtigen können. 3.3 Prüfbericht
Im medizinischen Bereich erstreckt sich die Uber- Nach der Durchführung der Uberprüfung hat der
prüfung nicht auf die Bestrahlungsplanung und an- Sachverständige eine Auswertung vorzunehmen.
dere, ausschließlich den einzelnen Patienten betref- Das Ergebnis ist dem Strahlenschutzverantwortli-
fende Sachverhalte. ehen in einem Bericht mitzuteilen, der aus folgen-
den Abschnitten bestehen muß:
a) Beschreibung der Anlage oder Einrichtung, so-
3. Verfahren der Uberprüfung weit dies zu deren Identifizierung erforderlich
ist,
3.1 Vorbereitung b) Angabe der Prüfergebnisse, die den Zustand und
den Betrieb der Anlage oder Einrichtung be-
3.1.1 Unterlagen schreiben und ggf. Mängel aufzeigen,
Zur Vorbereitung der Uberprüfung sind vom Sach- c) Beurteilung der Anlage oder Einrichtung und ih-
verständigen neben den einschlägigen Rechtsvor- res Betriebes, inwieweit ein ausreichender
schriften, Richtlinien und Regeln der Technik insbe- Schutz nach dem Stand von Wissenschaft und
sondere folgende Unterlagen heranzuziehen: Technik· gewährleistet ist,
a) Genehmigung für den Betrieb bzw. Umgang und d) Empfehlungen zur Anpassung des Strahlen-
ggf. nachträgliche Auflagen und Anordnungen schutzes und der damit verbundenen sicher-
der zuständigen Behörde, heitstechnischen Funktion und Sicherheit an
b) Betriebsvorschriften, ggf. Sicherheitsbericht und den Stand der Technik.
Strahlenschutzanweisung,
c) Betriebsaufzeichnungen über Mängel und Stö-
rungen, Wartungen und Reparaturen sowie über 4. Umfang der Uberprüfung
die für den Strahlenschutz maßgeblichen Be-
triebsparameter, 4.1 Medizinische GaIDIDabestrahlungseinrichtungen
d) Hersteller- und Errichterunterlagen, insbeson-
dere technische Beschreibung und Betriebsda- 4.1.1 Beschreibung
ten, Schalt- und Stromlaufpläne bezüglich Si-
cherheitskreis, Bedienungsanleitung, Strahlen- Aus der Beschreibung sollen hervorgehen:
schutzpläne und - falls erforderlich -lüftungs- - Betreiber (Name und Anschrift), Strahlenschutz-
technische Unterlagen, beauftragte, Auskunft gebende weitere Perso-
e) Berichte über Prüfungen vor Inbetriebnahme nen (Name, Funktion)
und weitere Uberprüfungen, - Standort (einschließlich Raumnummer)
- Tag der Uberprüfung
- benutzte Unterlagen
und soweit nach der letzten Uberprüfung geän-
0) keine fernbedienten Applikationseinrichtungen . dert:
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- Bezeichnung bzw. Typ, Hersteller, ggf. Fabrik- b) Anzeigen an der Bedienungsvorrichtung
nummer und Baujahr bzw. Inbetriebnahmeda- - Anzeige der Vorbereitungsstellung (Netz
tum von Strahlerkopf, Bedienungsvorrichtung ein)
im Bedienungs- und im Bestrahlungsraum, Be- - Anzeige der Einschaltbereitschaft
strahlungsuhr(en), Stativ, Patientenlagerungs- - Anzeige des Bestrahlungsmodus (Bewe-
ti~h . gungsbestrahlung)
- Nuklid, Aktivität (u. U. Kenndosisleistung) und - Anzeige "Strahlung ein" bzw. "Strahlung
datum des Wechsels der radioaktiven Quelle aus"
- Betriebsbelastung (Strahlzeiten, Strahlrichtun- - Anzeige (akustisch oder optisch) der Stellung
gen) der Verschlußvorrichtung zwischen den Posi-
- benachbarte Bereiche des Standorts und deren tionen "Strahlung aus" und "Strahlung ein"
Nutzung, weitere Strahlenquellen in benachbar- - Anzeige des Bewegungszustandes
ten Räumen
4.1.3.2 Schalt- und Anzeigenelemente im Sicherheits-
4.1.2 Zustand kreis
Der Sachverständige verschafft sich durch Sicht- - Schalter an den Türen und beweglichen Ab-
kontrolle einen allgemeinen Eindruck über den Zu- schirmwänden zum bestrahlungsraum (zwangs-
stand der Gammabestrahlungseinrichtung. Die mit läufig betätigte Kontakte oder Doppelkontakte)
der Sichtkontrolle verbundenen Eingriffe sollten - Not-Aus-Schalter im Bestrahlungsraum
über das Abnehmen von Abdeckungen und Verklei- - Besondere Schalt- und Anzeigenelemente des
dungen nicht hinausgehen. Insbesondere soll die Sicherheitskreises für nicht voll abgeschirmte
Beschaffenheit Bereiche (z. B. selten betretene Kellerräume) in
- der baulichen Abschirmungen der Umgebung des Bestrahlungsraumes (Warn-
- der Strahlerkopfabschirmung mit Verschlußvor- lampen, Türschalter, Not-Aus-Einrichtung)
richtung - Schaltelemente zur Uberbrückung von Kontak-
- der ortsbeweglichen Abschirmungen (einschl. ten des Sicherheitskreises (nur gesicherte Schal-
Strahlenfänger) ter)
- des Sicherheitskreises (Leitungsführung, Kon-
takte, Not-Aus-Einrichtung, Signale und Anzei-
gen) 4.1.3.3 Sonstige . sicherheitstechnische Funktionen und
- der Betriebszustands- und Störungsanzeigen Vorrichtungen
- des Strahlungsmeßgerätes im Bestrahlungs- - Blockierung gegen Fehlbedienung und gegen
raum Ubergang in riicht zulässige Folgezustände (ins-
- der Einstellvorrichtungen und -marken am Be- besondere kein automatisches Wiedereinschal-
strahlungsgerät und an der Bedienungsvorrich- ten nach vorübergehender Stromunterbrechung
tung oder nach tJffnen des Sicherheitskreises)
- der verstellbaren Blende am Strahlerkopf sowie - Blockierung von strahlenschutztechnisch nicht
ggf. der Tubusse, Halbschattentrimmer, Keilfil- zulässigen Nutzstrahlrichtungen
ter, Satellitenblende - Unterbrechung der Bestrahlung bei Ausfall der
- des Patientenlagerungstisches Stromversorgung und beim tJffnen eines der in
- der Kennzeichnungen nach StrlSchV 4.1.3.1 und 4.1.3.2 aufgeführten Schaltelemente
festgestellt werden. - Verschlußvorrichtung:
sichere Funktion in allen Positionen des Strah-
4.1.3 Funktion lerkopfes,
Der Sachverständige überprüft die sicherheitstech- öffnet nur bei vorhandenem Antriebsmittel,
nischen Einzelfunktionen, Funktionsabläufe und schließt unabhängig von äußeren Antriebsmit-
-anzeigen unter Beachtung der erforderlichen logi- teln,
schen Verknüpfungen (vgl. DIN 6846 Teil 1 vom Juli Schließzeit,
1980). Die Uberprüfung soll umfassen: schließt durch Zusatzantrieb (soweit vorhanden)
bei verzögertem Schließvorgang,
4.1.3.1 Schalt- und Anzeigenelemente für Betriebszu- Notverschluß (handbetätigt oder mit Hilfsein-
stände richtungen) zum Betätigen des Verschlusses
oder zur Rückführung der Strahlenquelle in die
a) Schaltelemente an der Bedienungsvorrichtung Ruhestellung bei Fehlfunktion des Verschlus-
- Schalter, der die Einrichtung in "Vorberei- ses,
tungsstellung" und in Stellung ,,Außer Be- Anzeige am Strahlerkopf über Stellung der Ver-
trieb" bringt, schlußvorrichtung
- Schalter, der die Einrichtung in "Einschaltbe- - Bewegungsbestrahlung
reitschaft" bringt, Unterbrechung der Bestrahlung bei Ausfall der
- Schalter, der die Strahlung einschaltet Strahlerkopfbewegung,
("Strahlung eingeschaltet'1, Probependeln (Funktion insbesondere bei extre-
- Schaltuhr zur Vorwahl der Bestrahlungszeit, men Winkeleinstellungen), sonstige Bewegun-
Zeitunterteilung, Gangkontrolle, Feststel- gen des Strahlerkopfes, Bewegungsabschalter
lung der abgelaufenen oder der fehlenden (am Bestrahlungsgerät)
Bestrahlungszeit (auch nach Bestrahlungsun- - Anzeige über die Stellung der Verschlußvorrich-
terbrechung und Stromausfall), Abschaltung tung an den Zugängen zum Bestrahlungsraum
der Bestrahlung bei Erreichen der vorge- sowie an übersichtlicher Stelle im Bestrahlungs-
wählten Bestrahlungszeit, raum (auch bei Eintritt in den Bestrahlungsraum
- zweite Schaltuhr (Synchronlauf zur ersten sichtbar)
Schaltuhr, Schaltfunktionen), - Strahlungsmeßgerät im Bestrahlungsraum
- Schalter "Strahlung aus", (Funktionsbereitschaft bei Netzausfall, Anzei-
- Not-Aus-Schalter, gen)
- Schalter zur Vorwahl des Bestrahlungsmo- - Patientenlagerungstisch (Arretierung, Bremsen,
dus, Not-Aus-Schalter)
- Schaltvorrichtung zur Vorwahl der Winkel- - Sicht- und Sprechverbindung zwischen Bestrah-
geschwindigkeit für Bewegungsbestrahlung lungsraum und Bedienungsraum.
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4.1.4 Weiterer Strahlenschutz - der gerätetechnischen Abschirmungen (Strah-
lerkopfabschirmung, Strahlenfänger)
Der Sachverständige soll überprüfen:
- des Sicherheitskreises (Leitungsführung, Kon-
- Meßgeräte zur Strahlenschutzüberwachung takte, Not-Aus-Einrichtung, Uberbrückung von
(Funktionstüchtigkeit) Kontakten)
- Strahlerkopfabschirmung - der Dosismonitore einschließlich Detektoren,
(stichprobenartige Uberprüfung der Wirksam- Filter, Blenden, Tubusse
keit an den charakteristischen Stellen) - der Bedienungs- und Anzeigenelemente für Be-
- bauliche Abschirmungen triebsparameter (Strahlenart, Strahlenenergie,
(Uberprüfung der Wirksamkeit nur soweit Ver- Dosis/Dosisleistung, Bestrahlungszeit, Streufil-
änderungen in der Beschaffenheit festgestellt ter, Leerfilter, Keilfilter, Ausgleichsfilter, Be-
wurden) strahlungsmodus)
- Ubereinstimmung Lichtvisier/Nutzstrahlenfeld - der Betriebszustandsanzeigen (Wartestellung,
(innerhalb Herstellerangaben) Vorbereitung, Einschaltbereitschaft, Strahlung)
- der Störungsmeldungen (Monitor, Strahlfüh-
rung, ggf. Strahl bewegung über Nutzstrahlquer-
4.2 Medizinische Beschleunigeranlagen schnitt)
- der Einstellvorrichtungen an Stativ und Strah-
4.2.1 Beschreibung lerkopf (Skalen, Endlagen, Winkel, Abstands-
meßvorrichtungen, Zentrierhilfen, Lichtvisier)
Aus der Beschreibung sollen hervorgehen: - des Patientenlagerungstisches
- Betreiber (Name und Anschrift), Strahlenschutz- - des Betriebsstundenzählers (Einschaltbereit-
beauftragte (verantwortlicher Arzt, verantwortli- schaft, Strahlzeit)
cher Physiker), Auskunft gebende weitere Perso- - der Lüftung des Bestrahlungsraumes und ggf.
nen (Name, Funktion) der Lüftung des Gerätes
- Standort (einschließlich Raumnummer) - der Kennzeichnungen nach StrlSchV
- Tag der Uberprüfung festgestellt werden.
- benutzte Unterlagen
und soweit nach der letzten Uberprüfung geän- 4.2.3 Funktion
dert:
- Bezeichnung bzw. Typ, Hersteller, ggf. Fabrik- Der Sachverständige überprüft die sicherheitstech-
nummer und Baujahr bzw. Inbetriebnahmeda- nischen Einzelfunktionen, Funktionsabläufe und
tum von Baugruppen, Bedienungsvorrichtungen -anzeigen unter Beachtung der erforderlichen logi-
im Bedienungs- und Bestrahlungsraum, Dosis- schen Verknüpfungen (vgl. DIN 6847 Teil 1 vom Au-
monitor, Patientenlagerungstisch gust 1980). Die Uberprüfung soll umfassen:
- Aufbau und Betrieb 4.2.3.1 Betriebszustände
a) Technische Angaben über Beschleunigungs- - Herstellung der Betriebszustände (Schaltele-
weise, Strahlführung und Strahlauslenkung, mente, Anzeigen, Rückmeldungen, Quittierun-
Strahlerabschirmung, Strahlenenergie- und gen, Wirkungsweisen im Sicherheitskreis und
Strahlstromüberwachung, Dosis- bzw. Dosis- Wirkungen auf Warnvorrichtungen)
leistungs- und Nutzstrahlprofilüberwachung - Betriebsablauf mit Funktionsprüfung der Bedie-
b) Betriebsmöglichkeiten für Elektronen- bzw. nungs-, Steuer-, Regel-, Anzeige-, Meß-, Signal-,
Photonenstrahlen, ggf. andere Nutzstrahlen: Warn-, und Sicherheitsvorrichtungen in den je-
Energiestufen, maximale Energie, maximale weiligen Betriebszuständen bei verschiedenen
Dosisleistung unter Angabe der Bezugsbe- Betrie bsmöglichkeiten
dingungen, Anzahl der Streu- bzw. Aus- - Blockierung gegen Fehlbedienungen und gegen
gleichs- und Keilfilter (Zuordnung zu den be- Ubergang in nicht zulässige Folgezustände
treffenden Energiestufen), Strahlbewegungs- (Fehlfunktionen von Schaltelementen, insbeson-
system, Leerfilter, Blendeneinsätze und ver- dere der Dosismonitore)
stellbare Blenden, Tubusse, Divergenzpunkt
bzw. Lage des Targets, Zentrierhilfen, Strah- Einzelfunktion zu den Betriebszuständen:
lenfänger, Bestrahlungsmodi: (Stehfeld-/Be- - Vorbereitungsstellung (Parametereinstellungen
wegungsbestrahlung, Geschwindigkeiten, und -anzeigen, z. B. Strahlenart, Energie, Dosis,
Lage des Isozentrums) Zeit, Bestrahlungsmodus, Filter, Tubusse)
c) Betriebsbelastung - Einschaltbereitschaft (nur bei geschlossenem Si-
Einstellwerte, Strahlrichtungen u. ä. (laut Be- cherheitskreis, Erhaltung von Parametereinstel-
treiber) lungen, Warnvorrichtungen)
- Strahlung eingeschaltet (Warnmeldungen; An-
- benachbarte Bereiche des Standorts und deren zeigen der Betriebsparameter)
Nutzung, weitere Strahlenquellen in benachbar- - Abschalten der Strahlung (Dosis, ggf. Zeit, Win-
ten Räumen kel; Rückkehr in die Vorbereitungsstellung)
- Unterbrechen der Strahlung (Erhalten von Be-
4.2.2 Zustand triebsparametern; Rückkehr in die Einschaltbe-
reitschaft)
Der Sachverständige verschafft sich durch Sicht- - Abschaltung bei nicht zulässigen Änderungen
kontrolle einen allgemeinen Eindruck über den Zu- von Betriebsparametern
stand der Beschleunigeranlage. Die mit der Sicht- - Störungen (Strahlführung, Strahlbewegungssy-
kontrolle verbundenen Eingriffe sollten über das stem, Dosismonitor, Energie, Dosisleistung,
Abnehmen von Abdeckungen und Verkleidungen Nutzstrahlprofil, Bewegungsablauf, Endschalter,
nicht hinausgehen. Insbesondere soll die Beschaf- Notaus; Folgezustand/Blockierung, Erhaltung
fenheit der Betriebsparameter)
- der Abschirmungen (bauliche, ortsbewegliche),
Absperrungen und Strahlrichtungsblockierun- 4.2.3.2 Strahler- und Stativbewegungen
gen (soweit vorhanden) Bewegungsablauf. Nachlauf, Begrenzungen
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4.2.3.3 Patientenlagerungstisch - der Einstellvorrichtungen zur Führung, Vertei-
Vorrang der Abwärtsbewegung bei Kompressions- hing oder Kollimierung der Strahlung
bestrahlung, Arretierungen und Bremsen, Not-Aus- - der Lüftungs-, Abluft- und Abwassersysteme bei
Schalter Erzeugung und Ableitung radioaktiver Stoffe
- der Kennzeichnung nach StrlSchV
4.2.3.4 Sicht- und Sprechverbindung zwischen Bestrah-
lungsraum und Bedienungsraum festgestellt werden.
4.2.4 Weiterer Strahlenschutz
4.3.3 Funktion
Der Sachverständige soll auf Wirksamkeit bzw.
Funktionstüchtigkeit überprüfen: Der Sachverständige überprüft die sicherheitstech-
nischen . Einzelfunktionen, Funktionsabläufe und
- Strahlerabschirmung -anzeigen beim beStimmungsgemäßen Betrieb und
(stichprobenartig an charakteristischen Stellen, bei Störfällen - insbesondere bei Ausfall des Be-
insbesondere im Bereich Beschleunigungsröhre triebsmittels an den für die Personensicherheit rele-
und Ablenkmagnet) vanten Teilen - unter Beachtung der notwendigen
- bauliche Abschirmung logischen Verknüpfung zwischen den einzelnen
(nur soweit Veränderungen in der Beschaffen- Funktionen. Die Uberprüfung soll umfassen:
heit festgestellt wurden) Aufbau, Logik und Funktion des Sicherheitskreises
und soweit Aktivierung relevant: (bei mehreren Sicherheitskreisen auch Hierarchie),
- Raumluftwechsel, Luftführung und Meßsystem insbesondere bezüglich
bezüglich Aktivitätskonzentration in der Luft - Verfahren und System zum Absuchen von Räu-
des Bestrahlungsraumes men, die nach Einschalten Sperrbereich sind
- Art der Erfassung der mit Luft abgeleiteten ra- - Strahlverteilung (Verschlüsse, Weichen) bzw.
dioaktiven Stoffe Quellenposition, Notaus-Schalter, Zugangsver-
riegelung rrürkontakte)
- Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung, Raumluft- und
4.3 Sonstige Anlagen zur Erzeugnung ionisierender Abluftaktivitätskonzentration
Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radio- - Signal- und Warnsysteme; optische und akusti-
aktiven Quellen sche Verständigungswege
- Störsicherheit und Störanzeige
4.3.1 Beschreibung und ggf. bezüglich
Aus der Beschreibung sollen hervorgehen: - Strahlenart und -energie, Strahlstrom
- Art, Typ der Anlage oder Einrichtung - Target (Position, Beschaffenheit), Vakuum,Küh-
- Betreiber (Name und Anschrift), Strahlenschutz- lung und Lüftung, Abführung evtl. entstehender
beauftragte, Auskunft gebende weitere Perso- Gase.
nen (Name, Funktion)
- Tag der Uberprüfung 4.3.4 Weiterer Strahlenschutz
- Standort (Raumnummer)
- benutzte Unterlagen Der Sachverständige soll auf Wirksamkeit bzw.
und soweit nach der letzten Uberprüfung geän- Funktionstüchtigkeit überprüfen:
dert:
4.3.4.1 Meßsysteme und Meßgeräte zur Strahlenschutz-
- für den Betrieb wesentliche Bestandteile und überwachung bezüglich der
Baugruppen (Bezeichnung, Typ, Hersteller, ggf.
Fabriknummern) - Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistung
- Verwendungszweck (kurze Beschreibung) - Aktivierung von Anlagenteilen, Raumluftaktivi-
- Angaben über Anordnung und Nutzung der An- tät, Kontaminationen, radioaktive Stoffe enthal-
lagen- oder Einrichtungsbereiche sowie der be- tenden Leitungssysteme
nachbarten Bereiche, weitere Strahlenquellen in - Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Was-
.benachbarten Räumen ser
- Aufbau und Betrieb (kurze Beschreibung der
technisch-physikalischen Ausführung und der 4.3.4.2 Bauliche und geräteseitige Abschirmungen, jeweils
Betriebsweise der Anlage oder Einrichtung un- für die relevanten Strahlenarten und -energien (Prü-
ter Angabe der charakteristischen technischen fung nur, wenn Änderungen in der Beschaffenheit
Daten und der strahlenschutzrelevanten Be- festgestellt wurden, z. B. Risse in bauseitigen oder
triebswerte) Abnutzung an beweglichen Abschirmungen)
4.3.2 Zustand 4.3.4.3 Vorrichtungen zur Handhabung aktivierter und
kontaminierter Anlagenteile (z. B. zum Targetwech-
Der Sachverständige verschafft sich durch Sicht- sel)
kontrolle einen allgemeinen Eindruck über den Zu-
stand der Anlage oder Einrichtung. Die mit der 4.3.5 Sonstige Sicherheitsaspekte
Sichtkontrolle verbundenen Eingriffe sollten über Der Sachverständige soll feststellen, ob Vorkehrun-
das Abnehmen von Abdeckungen und Verkleidun- gen gegen die Freisetzung radioaktiver Stoffe durch
gen nicht hinausgehen. Insbesondere soll die Be-
Brand und Explosion getroffen sind sowie ob Brand-
schaffenheit erkennungs- und Brandbekämpfungsvorrichtungen
- der festen und ortsbeweglichen Abschirmungen vorhanden sind.
sowie der sonstigen technischen Strahlen-
schutzvorrichtungen
- der Bedienungs- und Anzeigenelemente sowie
der Schalter und Leitungsführung im Sicher- An die
heitskreis atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder
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