GMBl Nr. 2 1981

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 2 vom 12. Januar 1981

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Nr.2                                                     GMBl1981                                                          Seite 31

                                       V. Verfassung. Staatsrecht und Verwaltung;
                                                      Medienpolitik

                                Feststellung nach · § 1 der wVerordnung zur Befreiung
                                der Inhaber amtlicher türkischer Pässe von der Aufent-
                                haltserlaubnis u vom 24. November 1980 (BGBI I S. 2191)

                                            -   Bek. d. BMI v. 28. 11. 1980 -         VII 4
                                                      - 125 795-TUR/1-
                                   Im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswär-
                                tigen wird festgestellt. daß hinsichtlich der Befreiung der
                                Inhaber amtlicher Pässe der Republik Türkei von der Auf-
                                enthaltserlaubnis die Gegenseitigkeit gewährt ist.
                                                                                     GMBI 1981. S. 31




                   IS. Innere Sicherheit                          Lid.       Bezeichnung           Beschreibung   Hersteller
                                                                  Nr.
                                                                     1.      Sprühdose Defe- Die Sprühdose        Firma
                                                                             nol CS-Selbstver- hat einen          F. W. Klever
            Prüfung von Reizstoffsprühgeräten                                teidigungsspray   Durchmesser        in 8311 Aham
                                                                                               von 35mm und
                                                                                               ist 110 mm
 -     Bek. d. BMI v. 9. 12. 1980 -    IS 5 -   681 264/7 -                                    hoch. sie ent-
                                                                                               hält CS als
                                                                                               Reizstoff
  Aufgrund der Nr.15.4 der Allgemeinen Verwaltungs-
vorschrift zum Waffengesetz in der Fassung der Bekannt-           2.         Sprühdose FLIC Die Sprühdose         Firma
machung vom 29. November 1979 (Beilage zum BAnz.                                               hat einen          H. Plachy in
Nr. 229) werden nachstehend Reizstoffsprühgeräte be-                                           Durchmesser        7562 Gerns-
kanntgegeben. die vom Institut für Aerobiologie auf die                                        von 25mm und       bach
Einhaltung der Anforderungen der Anlage 2 zur Ersten                                           ist 119 mm
Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Be-                                             hoch. sie ent-
kanntmachung vom 15. Februar 1979 (BGBI I S. 184) ohne                                         hält Allylsenf-
Beanstandungen geprüft worden sind. Die genannten Ge-                                          öl als Reiz
räte haben eine Reichweite von weniger als 2 m.                                                stoff

                                                                                                                  GMBI 1981. S. 31




                                                  P. Polizeiangelegenheiten

                                        Aufhebung der Ungültlgkeitserklärung eines
                                                  BGS-FiUBrerscheines

                                -     Bek. d. BMI v. 9. 12. 1980 -        P III 5 (K) -    671 651 1-

                                  Der im GMBI Nr. 33/80 S. 658 für ungültig erklärte BGS-
                                Führerschein Nr. 1977/14 für den Polizeihauptwachtmei-
                                ster i. BGS Egbert Landsberg wurde wiedergefunden.
                                    Die Ungültigkeitserklärung wird hiermit aufgehoben.
                                                                                     GMBI 1981. S. 31
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HERAUSGEBER:
Der Bundesminister des Innern
Postfach-Nr. 17 02 90, Graurheindorfer Straße 198, 5300 Bonn 1
Fernruf: (0228) 6 81-1




Sonstige VeröHentlichungen


           Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
                  in der Bundesrepublik Deutschland
  Nachstehend werden Beschlüsse und Vereinbarungen                           Tabuk/Saudi-Arabien widerruflich als Deutsche Ausland-
bekanntgegeben. auf die sich die Kultusminister der Län-                     schule. die zum Hauptschulabschluß führt. anerkannt.
der in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt haben,
                                                                                                                      GMBI 1981. S. 32
   Die Veröffentlichung macht die Texte nicht zum unmit-
telbar geltenden Recht. Erst durch die Entscheidung der
zuständigen Länderorgane und durch die landesübliche                         Anerkennung der Deutschen Schule Las Palmas de Gran
Bekanntgabe werden sie für die einzelnen Länder verbind-                     Canaria als Deutsche Auslandschule, die zur Reifeprü-
lich.                                                                                             fung führt

                                                                                      -   Beschl. d. KMK v. 15. 10. 1980 -
Anerkennung der Deutschen Schule Valencia als Deut-
   sche Auslandschule, die zur Reifeprüfung führt                              Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wird die
                                                                             Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria widerruflich
             -   Besch!. d. KMK v. 15. 10. 1980 -                            als Deutsche Auslandschule. die zur Reifeprüfung führt.
                                                                             anerkannt.
  Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wird die                                                                     GMBI 1981, S. 32
Deutsche Schule Valencia widerruflich als Deutsche Aus-
landschule. die zur Reifeprüfung führt. anerkannt.
                                                          GMBI 1981, S. 32   Anerkennung von Abschlußzeugnissen der Realschule,
                                                                             die von der Deutschen Abteilung der Internationalen
                                                                                 SHAPE-Schule in Shape/Belgien erteilt werden

Anerkennung der Firmenschule der Philipp Holzmann                                     -   Beschl. d. KMK v. 20. 10. 1980 -
Aktiengesellschaft in Tabuk/Saudi-Arabien als Deut-
sche Auslandschule, die zum Hauptschulabschluß                                 Die Kultusministerkonferenz verleiht der Deutschen
                                                                             Abteilung der Internationalen SHAPE-Schule in Shapel
                        führt
                                                                             Belgien widerruflich die Berechtigung. Abschlußzeugnisse
                                                                             der Realschule zu erteilen,
             -   Beschl. d. KMK v. 15. 10. 1980 -
                                                                               Die aufgrund dieser Berechtigung erteilten Zeugnisse
  Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wird die                           sind dem Abschlußzeugnis der innerdeutschen Realschule
Firmenschule der Philipp Holzmann Aktiengesellschaft in                      gleichwertig.
                                                                                                                       GMBI 1981, S. 32
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