GMBl Nr. 18-20 2006

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 18-20 vom 27. March 2006

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Nr. 18 – 20                                                                     GMBl 2006                                                                          Seite 357

                                                  VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
                                                                           - ohne Eintragungen offen -
                                                                                       -5-
   6   Angaben zur finanziellen Situation
       6.1 Sind Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte in der Lage, den finanziellen Verpflichtungen
       nachzukommen (und sind auch keine Veränderungen absehbar, die dies in Frage stellen)?

           Ja             Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 14)

       6.2 Sind in den letzten fünf Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/
       Lebenspartner/Lebensgefährten erfolgt?

           Nein           Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 13)

   7   Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die auf einen Anbahnungs- oder
       Werbungsversuch hindeuten können
       Sind Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte in irgendeiner Form angesprochen oder angeschrieben
       worden, die vermuten lässt, dass durch einen ausländischen Nachrichtendienst oder einen Nachrichtendienst der ehemaligen DDR eine nachrichtendienstliche
       Beziehung angeknüpft werden sollte?

            Nein          Ich bitte um ein Gespräch (siehe unter Nr. 14)

   8   Beziehungen in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (s. beigefügte Staatenliste)
       8.1 Wohnsitze/Aufenthalte in diesen Staaten seit Vollendung des 18. Lebensjahres von längerer Dauer als zwei Monate
       Haben oder hatten Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Wohnsitz(e) oder Aufenthalt(e) in einem
       dieser Staaten von längerer Dauer als zwei Monate?

           Nein            Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 13)

       8.2 Reisen
       Haben Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte nach Vollendung des 18. Lebensjahres Reisen in oder
       durch diese Staaten unternommen?

           Nein            Ja, und zwar (bei Häufung von Reisen genügen pauschale Angaben):

       Dauer der Reise vom - bis (Datum)                Ziel (Ort, Staat) und Anlass der Reise (z.B. Urlaub, Verwandtenbesuch, Dienstgeschäft), von wem wurde die Reise
                                                        durchgeführt?




       8.3 Nahe Angehörige
       Haben Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte nahe Angehörige in einem dieser Staaten (ausgenommen
       sind Personen, die sich im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland dort aufhalten)?

           Nein            Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 13)

       8.4 Sonstige Beziehungen
       Haben Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte sonstige Beziehungen in einen dieser Staaten oder zu
       außerhalb des Gebiets dieser Staaten lebenden Vertretern eines solchen Staates?

           Nein            Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 13)

   9   Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen
       Sind oder waren Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Mitglied in einer für verfassungswidrig erklärten
       oder anderen verfassungsfeindlichen Organisation? Besteht oder bestand eine anderweitige Beziehung zu einer solchen Organisation?

           Nein            Ich bitte um ein Gespräch (Siehe unter Nr. 14)

   10 Anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
       Ist zur Zeit ein Straf- und/oder Disziplinarverfahren gegen Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten
       anhängig?

           Nein            Ja (Bitte nähere Angaben unter Nr. 13)
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                                                 VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
                                                                       - ohne Eintragungen offen -
                                                                                   -6-


  11 Sonstiges
       11.1 Sind Ihnen sonstige Umstände bekannt, die für die Sicherheitsüberprüfung von Bedeutung sein können?

            Nein          Ich bitte um ein Gespräch (Siehe unter Nr. 14)

       11.2 Wurde für Sie bereits früher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt?

            Nein          Ja, und zwar (soweit Ihnen bekannt)

                     am (Datum)           von (Behörde oder Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat)                                   Überprüfungsart




  12 Referenzpersonen
      Nur anzugeben bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, wenn im Anschreiben besonders gefordert.
       Erste Referenzperson
       Name                                                                                                                            bekannt seit (Jahr)



       Vorname(n)


       Ausgeübter Beruf
       (bei Beamten: Amtsbezeichnung)

       Berufliche Anschrift                                                                                                            Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

       Private Anschrift                                                                                                               Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

       Zweite Referenzperson
       Name                                                                                                                            bekannt seit (Jahr)


       Vorname(n)


       Ausgeübter Beruf
       (bei Beamten: Amtsbezeichnung)

       Berufliche Anschrift                                                                                                            Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

       Private Anschrift                                                                                                               Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

       Dritte Referenzperson
       Name                                                                                                                            bekannt seit (Jahr)


       Vorname(n)


       Ausgeübter Beruf
       (bei Beamten: Amtsbezeichnung)

       Berufliche Anschrift                                                                                                            Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

       Private Anschrift                                                                                                               Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
       (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
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Nr. 18 – 20                                                                  GMBl 2006                                                                              Seite 359

                                                 VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
                                                                      - ohne Eintragungen offen -
                                                                                  -7-


  13 Ergänzende Angaben (zu Nr. 6.2, 8.1, 8.3, 8.4, 10 u.a.)
         Zu Nr.




                                                                                                                                       Fortsetzung auf separatem Blatt

  14 Gewünschtes persönliches Gespräch (zu Nr. 6.1, 7, 9 und 11.1)                               † Nein
         Ich möchte ein Gespräch mit

              der/dem Geheimschutzbeauftragten              einer Vertreterin/einem Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

  15     Telefonisch bin ich erreichbar (diese Angaben bitte immer ausfüllen):

         Beruflich: Uhrzeit (von - bis)                     Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)


         Privat: Uhrzeit (von - bis)                        Telefon (Vorwahl, Telefonnummer)

  Ich habe die vorstehenden Angaben unter Berücksichtigung der "Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die
  erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" gemacht. Sie erfolgten nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig.

  Meiner Sicherheitsüberprüfung stimme ich zu.
  Sollten mir nachträglich Umstände bekannt werden, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch eines ausländischen Nachrichtendienstes hindeuten können, werde
  ich dies unverzüglich mitteilen. Ebenso werde ich über neue Beziehungen in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (s. beigefügte Staatenliste) berichten.

  Ort, Datum, Unterschrift


   _____________________________________________________

  Zustimmung der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten:
  Ich stimme zu, dass ich in die Sicherheitsüberprüfung meiner Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder meines Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten
  einbezogen werde. Mir ist bekannt, dass über mich hierbei erhobene Daten gespeichert werden.
  Ort, Datum, Unterschrift


   _____________________________________________________
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                                                    VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
                                                                             - ohne Eintragungen offen -
                                                                                         -8-

  Ergänzung der Angaben im Abstand von fünf Jahren bzw. auf besondere Anforderung
  1. Ergänzung
  Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für
  die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu
  Nr.

  Ort, Datum, Unterschrift


   _____________________________________________________


  Zustimmung der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten:
  Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft, die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meiner Zustimmung.
  Ort, Datum, Unterschrift


   _____________________________________________________


  2. Ergänzung
  Ich habe meine vorstehenden Angaben überprüft und sie ergänzt, soweit sich Änderungen ergeben haben. Die Ergänzungen im Vordruck "Sicherheitserklärung für
  die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" habe ich am Rande farblich gekennzeichnet zu
  Nr.

  Ort, Datum, Unterschrift


   _______________________________________________________________________


  Zustimmung der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten:
  Die Angaben zu meiner Person wurden überprüft, die Ergänzung, soweit sich Änderungen ergeben haben, erfolgte mit meiner Zustimmung.
  Ort, Datum, Unterschrift


   _____________________________________________
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Nr. 18 – 20                                           GMBl 2006                                                 Seite 361

                                                          1
                                                                                                    Anlage 4
                                                                                         (zu § 13 Abs. 6 Nr. 1 SÜG -
                                                                                              Ausführungsvorschrift)
                                                      Anleitung
                                      zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung
                                      für die einfache Sicherheitsüberprüfung
     Vorbemerkungen

     Schreibmaschine, PC oder Druckbuchstaben

     Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls fül-
     len Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein Blei-
     stift) aus. Die Sicherheitserklärung kann auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Unterzeich-
     nung muss handschriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihre/Ihren Geheimschutzbeauftragte(n) bzw.
     Ihre/Ihren Sabotageschutzbeauftragte(n), falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.
     Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.
     Eine elektronische Übermittlung der ausgefüllten Sicherheitserklärung ist unzulässig.

     Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben

     Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige
     und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Si-
     cherheitsüberprüfung sowie u.U. zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie
     daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle der
     Verneinung ist "Nein" oder "Keine" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der unter
     Nr. 2 oder Nr. 3 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen Feldern "Ent-
     fällt" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen füh-
     ren.

     Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 10 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an der
     jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen wol-
     len.

     Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihre Lebensgefährtin/Ihren Lebens-
     gefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, d.h.
     -       die/den Verlobte(n),
     -       die Ehegattin/den Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht,
     -       die Lebenspartnerin/den Lebenspartner, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht,
     -       Personen, mit denen Sie in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum drit-
             ten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind oder waren,
     der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen wür-
     den. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es aller-
     dings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu lassen.
     Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen, einzusetzen "Kei-
     ne Angaben" oder "Im übrigen keine Angaben".

     Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sind der/dem
     Geheimschutzbeauftragten bzw. der/dem Sabotageschutzbeauftragten oder deren Mitarbeiterinnen oder Mit-
     arbeitern unverzüglich mitzuteilen.

     Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

     Ihr Ansprechpartner
     Für Fragen steht Ihnen die/der Geheimschutzbeauftragte bzw. die/der Sabotageschutzbeauftragte zur Verfü-
     gung. Falls Sie sich, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, an das Bundesamt für Verfassungsschutz wen-
     den wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 11 der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem
     Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Telefon: (0221)792-0, auf und bitten um
     Weitervermittlung in die Geschäftsstelle Geheim- und Sabotageschutz.
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                                                      2
     Rücksendung der Sicherheitserklärung

     Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an die/den Ge-
     heimschutzbeauftragte(n) bzw. die/den Sabotageschutzbeauftragte(n) oder die/den zuständige(n) Mitarbei-
     ter(in) zurück oder geben Sie diese persönlich ab.

     Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung

      1.    Angaben zu Ihrer Person
      1.1   Personalien
            Name                        Ihr Nachname.
            ggf. frühere Namen          Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden"
            (z.B. Geburtsname,          usw. hinzu (z.B. "geschiedene Maier").
            frühere Ehenamen)

            Vorname(n)                  Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende
            (Rufname unterstreichen)    Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden).

            Geburtsort, Kreis,          Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Geburtsurkun-
            Bundesland/Staat            de an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch kommunale Gebiets-
                                        reform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit Postleitzahl in Klammern
                                        angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte außerhalb der Bundesrepublik
                                        Deutschland.
                                        Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet wer-
                                        den.

            Staatsangehörigkeit         Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere
            (auch Doppel-/frühere       Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaatsangehörig-
            Staatsangehörigkeiten)      keiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürgerungsurkunde und
                                        einen Nachweis über den Verlust der früheren Staatsangehörigkeit bei
                                        (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie die Originale der/dem
                                        Geheimschutzbeauftragten bzw. der/dem Sabotageschutzbeauftragten
                                        vor. Unterstreichen Sie bitte Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit in der
                                        Sicherheitserklärung.

            Familienstand               Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.
                                        Eine „Lebenspartnerschaft“ wird begründet, wenn zwei Personen glei-
                                        chen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwe-
                                        senheit vor der zuständigen Behörde erklären, miteinander eine Part-
                                        nerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder
                                        Lebenspartner). Die Aufhebung einer Lebens-partnerschaft erfolgt
                                        durch gerichtliches Urteil.
                                        Eine „auf Dauer angelegte Gemeinschaft“ ist eine zwischen einem
                                        Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts beste-
                                        hende Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft
                                        gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein
                                        gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des
                                        Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin/Lebensgefährte). Ein
                                        wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.
                                        Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft wird nicht dadurch ausge-
                                        schlossen, dass - wie auch in der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in
                                        einzelnen Bereichen getrennt gewirtschaftet wird.
                                        Falls Sie aber eine(n) Partner(in) haben, mit dem Sie in einer auf Dau-
                                        er angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht rechtskräf-
                                        tig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig
                                        aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Sicherheitserklärung sowohl die
                                        Markierung für "auf Dauer angelegte Gemeinschaft" als auch die für
                                        "verheiratet" bzw. „Lebenspartnerschaft“ anzukreuzen.
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              Ausgeübter Beruf               Geben Sie bitte den zur Zeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf an,
              (bei Beamten: Amtsbe-          und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter", sondern "Bü-
              zeichnung)                     rokaufmann").

              Arbeitgeber(in)             Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die Be-
              (Anschrift, Erreichbarkeit) schäftigungsdienststelle an.

                                             Bei Ausbildung/Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder Außen-
                                             stelle einer Arbeitsgeberin/eines Arbeitgebers ist diese anzugeben.

                                             Bitte immer eine Rufnummer angeben. Zusätzlich kann auch eine Fax-
                                             Nummer oder die e-mail-Adresse mitgeteilt werden.

      1.2     Wohnsitze/Aufenthalte          Bestanden/bestehen neben der Hauptwohnung auch Nebenwohnungen
              einschließlich derzeitiger     und/oder andere Aufenthalte in Deutschland von längerer Dauer als
              Anschrift                      zwei Monate, sind sowohl
              - in Deutschland               - die Hauptwohnung als auch
                in den letzten fünf Jahren   - die Nebenwohnungen/weiteren Aufenthaltsorte
                                             anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und
                                             Jahr).

      1.3     - im Ausland                   Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als
                seit Vollendung des 18.      zwei Monate im Ausland. Sofern Ihre derzeitige Anschrift im Ausland
                Lebensjahres                 liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 1.3 an.

                                             Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17
                                             SÜG (siehe Anlage) sind unter Nr. 6.1 anzugeben.

      2       Angaben zu                     Falls Sie eine Lebensgefährtin/einen Lebensgefährten haben und die
              IhrerEhegattin/Lebens-         Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden oder die Lebenspartnerschaft
              partnerin/Lebensgefährtin      noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind hier und bei den folgen-
              oder Ihrem Ehegat-             den Nummern die Daten der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
              ten/Lebenspartner/             anzugeben.
              Lebensgefährten
                                             Zur Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder zum Ehegatten bzw. Le-
                                             benspartner sind in diesem Fall unter Nr. 10 die Personalien (gemäß 2)
                                             nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche Beziehung besteht.
                                             Das Einverständnis der Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder des Ehe-
                                             gatten bzw. Lebenspartners ist durch deren oder dessen Unterschrift
                                             unter der Angabe unter Nr. 10 zu dokumentieren.
                                             Die Daten geschiedener oder verstorbener Ehegattinnen/Ehegatten
                                             oder früherer Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind nicht anzugeben.

      4       Angaben zur finanziellen       Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 4.1 mit ja beant-
              Situation                      worten können, sollten Sie die/den Geheimschutzbeauftragte(n) bzw.
                                             die/den Sabotageschutzbeauftragte(n) oder das Bundesamt für Verfas-
                                             sungsschutz um ein Gespräch bitten. Dadurch soll die Möglichkeit
                                             eröffnet werden, eine schwierige persönliche Situation offen zu klären
                                             und zu erörtern, wie diese u.U. verbessert werden kann.

                                             Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 4.2) fallen vor allem
                                             Pfändungen des Arbeitslohnes oder des sonstigen beweglichen Ver-
                                             mögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken. Wenden Sie
                                             sich im Zweifelsfalle bitte an die/den Geheimschutzbeauftragte(n)
                                             bzw. die/den Sabotageschutzbeauftragte(n).
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      5       Kontakte zu ausländischen             Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr
              Nachrichtendiensten oder              Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen
              zu Nachrichtendiensten                Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen
              der ehemaligen DDR, die               DDR)1 haben/hatten, teilen Sie dies bitte der/dem Geheimschutzbeauf-
              auf einen Anbahnungs-                 tragten bzw. der/dem Sabotageschutzbeauftragten und/oder dem Bun-
              oder Werbungsversuch                  desamt für Verfassungsschutz persönlich mit (Gesprächswunsch unter
              hindeuten können                      Nr. 5 und Nr. 11 ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrich-
                                                    tendiensten befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht
                                                    selten unter "falscher Flagge" auftreten, d.h. ihre Mitarbeiterinnen und
                                                    Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines befreundeten Nach-
                                                    richtendienstes aus.

                                                    Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung
                                                    und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von getarn-
                                                    ten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte Kontaktaufnahmen
                                                    (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu Erpressungsversuchen.
                                                    Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und Werbungsversuche früh-
                                                    zeitig zu erkennen. Wenn jedoch eine Person
                                                    - Ihre Bekanntschaft oder Freundschaft sucht,
                                                    - gleichzeitig Informationen aus Ihrem beruflichen Bereich verlangt
                                                        (zu Beginn meist noch nicht vertraulicher Art) und
                                                    - sich von Ihrem übrigen Bekannten- und Freundeskreis nach Mög-
                                                        lichkeit fernhält (hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                                        fremder Nachrichtendienste treten meist unter falschen Namen auf
                                                        und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie z.B. nach den
                                                        Eltern),
                                                    so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche Tätig-
                                                    keit dieser Person sein. Dies gilt auch in bezug auf Ihre Ehegat-
                                                    tin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/Lebens-
                                                    partner/Lebensgefährten.

                                                    Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im übrigen,
                                                    "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete -Abhängigkeit zu
                                                    bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle Zuwendun-
                                                    gen ebenso wie der Aufbau engerer zwischenmenschlicher Beziehun-
                                                    gen.

                                                    Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst früh-
                                                    zeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist. Sprechen
                                                    Sie deshalb im Zweifelsfall mit der/dem Geheimschutzbeauftragten
                                                    bzw. der/dem Sabotageschutzbeauftragten und/oder dem Bundesamt
                                                    für Verfassungsschutz. Dadurch können Sachverhalte vertraulich ge-
                                                    klärt und Zweifel beseitigt werden.

      6       Beziehungen in Staaten, in            Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbe-
              denen besondere Sicher-               hörde im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
              heitsrisiken für die mit              festgelegten Staaten sind in einer Liste, die als Anlage beigefügt ist,
              sicherheitsempfindlicher              aufgeführt.
              Tätigkeit befassten Perso-
              nen zu besorgen sind




  1
   ) Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, Verwaltung Aufklärung im
      Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) bzw. Bereich Aufklärung im MfNV; Ende 1989/Januar 1990
      umbenannt in: Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), Nachrichtendienst der DDR, Informationszentrum (IZ) im
      Ministerium für Abrüstung und Verteidigung.
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      6.1     Wohnsitze/Aufenthalte in    Falls Sie einen Wohnsitz oder Aufenthalt von längerer Dauer als zwei
              diesen Staaten seit         Monate in einem in der Staatenliste genannten Staat hatten, machen
              Vollendung des 18.          Sie bei Nr. 10 bitte folgende Angaben:
              Lebensjahres von längerer   - Dauer des Aufenthaltes (von/bis, Monat/Jahr),
              Dauer als zwei Monate       - Wohnsitz/Aufenthalt (Straße, Hausnummer, Ort, Staat),
                                          - Anlass des Aufenthaltes/Grund der Wohnsitzaufgabe.

      6.2     Reisen                      Geben Sie beim Reiseziel nach Möglichkeit die genaue Adresse (z.B.
                                          Hotel) an.
                                          Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können Rei-
                                          seziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, z.B.
                                          "1992 - 1997 jeweils Besuch der Stadt Moskau/ Russische Föderation,
                                          Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei Geschäftsrei-
                                          sen zur Fa. ..., Übernachtung im Hotel ...".

      6.3     Nahe Angehörige             Nahe Angehörige im Sinne der Sicherheitserklärung sind
                                          - Ehegattin/Ehegatte,
                                          - Lebenspartnerin/Lebenspartner
                                          - Kinder und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehegat-
                                            ten/Lebenspartner,
                                          - Eltern,
                                          - Geschwister und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder Ehe-
                                            gatten/Lebenspartner,
                                          - Eltern, Geschwister und Kinder der Ehegattin/Lebenspartnerin/ Le-
                                            bensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebensgefährten.
                                          Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern"
                                          auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und
                                          Stiefgeschwister.

                                          Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat
                                          leben, geben Sie unter Nr. 10 bitte folgendes an (soweit bekannt):
                                          - Name und Vorname sowie Anschrift des/der nahen
                                            Angehörigen,
                                          - Geburtsdatum und -ort,
                                          - Verwandtschaftsbeziehung (z.B. Bruder),
                                          - Intensität der Verbindung (z.B. häufige oder gele-
                                            gentliche persönliche Besuche, häufiger Brief-
                                            oder Telefonkontakt).

      6.4     Sonstige Beziehungen        Falls Sie sonstige Beziehungen (z.B. geschäftliche, gesellschaftliche,
                                          kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche) in einen in der Staatenlis-
                                          te genannten Staat haben, erläutern Sie diese bitte unter Nr. 10 kurz.
                                          Dies gilt auch für Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 6.3
                                          fallen, sofern eine persönliche Verbindung unterhalten wird.

                                          Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn au-
                                          ßerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten vertreten
                                          und mit denen Sie enge Verbindung unterhalten, bitte die Personalien
                                          an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 6.3).
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Seite 366                                            GMBl 2006                                              Nr. 18 – 20

                                                        6
      7     Beziehungen zu verfas-     "Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen,
            sungsfeindlichen Organisa- bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen
            tionen                     verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele befür-
                                       worteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen
                                       demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen. Über die wich-
                                       tigsten verfassungsfeindlichen Bestrebungen berichten die jährlichen
                                       Verfassungsschutzberichte des Bundesministeriums des Innern, die
                                       Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.

                                          Sofern die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organi-
                                          sationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneint werden kann, soll-
                                          ten Sie in einem offenen Gespräch mit der/dem Geheimschutzbeauf-
                                          tragten bzw. der/dem Sabotageschutzbeauftragten und/oder dem Bun-
                                          desamt für Verfassungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis
                                          zu der Organisation darlegen.

      8     Anhängige Straf- und Dis-     Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie eingelei-
            ziplinarverfahren             tet wurden. Dies gilt für jede Art von Straftaten (z.B. auch nach dem
                                          Steuerrecht) sowie alle Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.

                                          Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen Ord-
                                          nungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig abgeschlosse-
                                          nen Strafverfahren.

      9     Sonstiges                     Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine Erpres-
                                          sung Ihrer Person dienen können.

                                          Wenden Sie sich im Zweifelsfalle vertrauensvoll an die/den Geheim-
                                          schutzbeauftragte(n) bzw. die/den Sabotageschutzbeauftragte(n)
                                          und/oder an das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Bitte um
                                          ein Gespräch.


     Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte wird nicht
     in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen; über sie/ihn werden keine Daten in Dateien gespeichert. Jedoch
     werden auch zu ihr/ihm die Angaben in der Sicherheitserklärung verlangt, die bei der Durchführung Ihrer
     Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der sicherheitsmäßigen Bewertung in bezug auf Ihre Person von Bedeu-
     tung sein können. Diese Angaben sind allerdings nur zulässig, soweit Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/
     Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte damit einverstanden ist. Bitten Sie sie/ihn,
     ihr/sein Einverständnis hierzu in der Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.
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