GMBl Nr. 18-20 2006

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 18-20 vom 27. March 2006

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Nr. 18 – 20                                          GMBl 2006                                                 Seite 367

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                                                                                       (zu § 13 Abs. 6 Nr. 1 SÜG -
                                                                                            Ausführungsvorschrift)
                                                     Anleitung
                                      zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung
                                für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und die
                          erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen


       Vorbemerkungen

       Schreibmaschine, PC oder Druckbuchstaben

       Benutzen Sie bitte zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung möglichst eine Schreibmaschine; andernfalls
       füllen Sie die Sicherheitserklärung bitte in gut lesbaren Druckbuchstaben in schwarzer Farbe (kein
       Bleistift) aus. Die Sicherheitserklärung kann auch am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die
       Unterzeichnung muss handschriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihre/Ihren
       Geheimschutzbeauftragte(n), falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.
       Anders ausgefüllte Vordrucke können aus Gründen der Datenverarbeitung nicht angenommen werden.
       Eine elektronische Übermittlung der ausgefüllten Sicherheitserklärung ist unzulässig.

       Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben

       Die Sicherheitserklärung stellt die Grundlage Ihrer Sicherheitsüberprüfung dar. Ungenaue, unvollständige
       und unrichtige Angaben führen zu Rückfragen und zeitlichen Verzögerungen bei Ihrer Si-
       cherheitsüberprüfung sowie u.U. zu negativen Schlussfolgerungen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie
       daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Jede Frage ist zu beantworten; im Falle
       der Verneinung ist "Nein" oder "Keine" anzukreuzen, bitte nicht einfach durchstreichen. Wenn keine der
       unter Nr. 2 oder Nr. 3.1 genannten Personen vorhanden ist, ist in den für diese Personen vorgesehenen
       Feldern "Entfällt" anzukreuzen. Wissentlich falsche Angaben können zu dienst- oder arbeitsrechtlichen
       Maßnahmen führen.

       Benutzen Sie bitte das Feld Nr. 13 sowie bei Bedarf ein gesondertes Blatt, falls der vorgesehene Platz an
       der jeweiligen Stelle der Sicherheitserklärung nicht ausreicht oder wenn Sie ergänzende Angaben machen
       wollen.

       Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, durch die Sie sich oder Ihre Lebensgefährtin/Ihren
       Lebensgefährten oder einen nahen Angehörigen im Sinne von § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, d.h.
       -       die/den Verlobte(n),
       -       die Ehegattin/den Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht,
       -       die Lebenspartnerin/den Lebenspartner, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht,
       -       Personen, mit denen Sie in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum
               dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind oder waren,
       der Gefahr der straf- oder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung aussetzen
       würden. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Nichtbeantwortung einer Frage Gebrauch machen wollen, ist es
       allerdings nicht zulässig, eine falsche Antwort zu geben, die Antwortfelder durchzustreichen oder leer zu
       lassen. Vielmehr ist, je nachdem, ob Sie eine Frage ganz oder teilweise nicht beantworten wollen,
       einzusetzen "Keine Angaben" oder "Im übrigen keinen Angaben".

       Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit sowie das
       spätere Eintreten der Volljährigkeit des Partners sind der/dem Geheimschutzbeauftragten oder deren
       Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.

       Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt.
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       Passbilder

       Fügen Sie bitte zwei aktuelle Passbilder bei. Es können sowohl Schwarz-Weiß- als auch Farbfotos
       verwendet werden. Der Dienstherr, der bei öffentlich Bediensteten die Kosten übernimmt, trägt aber nur
       die Kosten in Höhe der Schwarz-Weiß-Fotos. Einstellungsbewerberinnen/Einstellungsbewerber und
       Privatpersonen haben die Kosten der Fotos selbst zu tragen.


       Ihr Ansprechpartner

       Für Fragen steht Ihnen die/der Geheimschutzbeauftragte zur Verfügung. Falls Sie sich, insbesondere bei
       Sicherheitsproblemen, an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden wollen, kreuzen Sie bitte Nr. 14
       der Sicherheitserklärung an oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz,
       Merianstraße 100, 50765 Köln, Telefon: (0221)792-0, auf und bitten um Weitervermittlung in die
       Geschäftsstelle Geheim- und Sabotageschutz.


       Rücksendung der Sicherheitserklärung

       Senden Sie die ausgefüllte Sicherheitserklärung in verschlossenem Umschlag unmittelbar an die/den
       Geheimschutzbeauftragte(n) oder die/den zuständige(n) Mitarbeiter(in) zurück oder geben Sie diese
       persönlich ab.


       Hinweise zu einzelnen Nummern der Sicherheitserklärung

        1     Angaben zu Ihrer Person
        1.1   Personalien
              Name                           Ihr Nachname.
              ggf. frühere Namen             Fügen Sie früheren Namen bitte Zusätze wie "geb.", "geschieden"
              (z.B. Geburtsname,             usw. hinzu (z.B. "geschiedene Maier").
              frühere Ehenamen)

              Vorname(n)                     Benutzen Sie bitte die sich aus der Geburtsurkunde ergebende
              (Rufname unterstreichen)       Schreibweise (nicht verkürzte Aussprache verwenden).

              Geburtsort, Kreis,             Bitte geben Sie den Geburtsort in der Schreibweise der Ge-
              Bundesland/Staat               burtsurkunde an. Bei Änderung des Ortsnamens (z.B. durch
                                             kommunale Gebietsreform) bitte die neue Ortsbezeichnung mit
                                             Postleitzahl in Klammern angeben; dies gilt nicht für Geburtsorte
                                             außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
                                             Für Bundesland/Staat können amtliche Abkürzungen verwendet
                                             werden.

              Staatsangehörigkeit            Neben der gegenwärtigen Staatsangehörigkeit sind auch frühere
              (auch Doppel-/frühere          Staatsangehörigkeiten (auch Doppel- und Mehrfachstaats-
              Staatsangehörigkeiten)         angehörigkeiten) anzugeben. Fügen Sie ggf. bitte die Einbürge-
                                             rungsurkunde und einen Nachweis über den Verlust der früheren
                                             Staatsangehörigkeit bei (amtlich beglaubigte Kopien) oder legen Sie
                                             die Originale der/dem Geheimschutzbeauftragten vor.
                                             Unterstreichen Sie bitte Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit in der
                                             Sicherheitserklärung.
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               Familienstand                  Anzugeben ist der aktuelle Familienstand.
                                              Eine „Lebenspartnerschaft“ wird begründet, wenn zwei Personen
                                              gleichen Geschlechts gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger
                                              Anwesenheit vor der zuständigen Behörde erklären, miteinander
                                              eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen
                                              (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). Die Aufhebung einer
                                              Lebenspartnerschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.
                                              Eine „auf Dauer angelegte Gemeinschaft“ ist eine zwischen einem
                                              Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts
                                              bestehende      Lebensgemeinschaft,        die     keine     weitere
                                              Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere
                                              Bindungen auszeichnet und ein gegenseitiges Einstehen der Partner
                                              in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander begründet
                                              (Lebensgefährtin/Lebensgefährte). Ein wichtiges Indiz hierfür ist
                                              eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Eine auf Dauer angelegte
                                              Gemeinschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass - wie auch in
                                              der Ehe oder Lebenspartnerschaft - in einzelnen Bereichen getrennt
                                              gewirtschaftet wird.
                                              Falls Sie aber eine(n) Partner(in) haben, mit dem Sie in einer auf
                                              Dauer angelegten Gemeinschaft leben, und Ihre Ehe noch nicht
                                              rechtskräftig geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft noch nicht
                                              rechtskräftig aufgehoben ist, ist an dieser Stelle der Si-
                                              cherheitserklärung sowohl die Markierung für "auf Dauer angelegte
                                              Gemeinschaft"     als    auch    die    für    "verheiratet"   bzw.
                                              „Lebenspartnerschaft“ anzukreuzen.

               Anzahl der Kinder              Zu berücksichtigen sind auch Stief- und Pflegekinder.

               Ausgeübter Beruf               Geben Sie bitte den zur Zeit ausgeübten (nicht den erlernten) Beruf
               (bei Beamten: Amtsbezeich-     an, und zwar möglichst genau (z.B. nicht nur "Angestellter",
               nung)                          sondern "Bürokaufmann").

               Arbeitgeber(in)                Sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte die
               (Anschrift, Erreichbarkeit)    Beschäftigungsdienststelle an.

                                              Bei Ausbildung/Beschäftigung bei einer Filiale, Zweig- oder
                                              Außenstelle einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers ist diese
                                              anzugeben.

                                              Bitte immer eine Rufnummer angeben. Zusätzlich kann auch eine
                                              Fax-Nummer oder die e-mail-Adresse mitgeteilt werden.


        1.2/   Wohnsitze/Aufenthalte          Bestanden/bestehen neben der Hauptwohnung auch Neben-
        2.2    einschließlich derzeitiger     wohnungen und/oder andere Aufenthalte in Deutschland von
               Anschrift                      längerer Dauer als zwei Monate, sind sowohl
               - in Deutschland               - die Hauptwohnung als auch
                 in den letzten fünf Jahren   - die Nebenwohnungen/weiteren Aufenthaltsorte
                                              anzugeben. Machen Sie bitte lückenlose Angaben (mit Monat und
                                              Jahr).
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        1.3/   - im Ausland                  Anzugeben sind Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als
        2.3      seit Vollendung des 18.     zwei Monate im Ausland. Sofern Ihre derzeitige Anschrift im
                 Lebensjahres                Ausland liegt, geben Sie sie bitte ebenfalls unter Nr. 1.3/2.3 an.

                                             Wohnsitze oder Aufenthalte in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17
                                             SÜG (siehe Anlage) sind unter Nr. 8.1 anzugeben.

        2      Angaben zu                    Falls Sie eine Lebensgefährtin/einen Lebensgefährten haben und die
               IhrerEhegattin/Lebens-        Ehe     noch     nicht   rechtskräftig   geschieden    oder    die
               partnerin/Lebensgefährtin     Lebenspartnerschaft noch nicht rechtskräftig aufgehoben ist, sind
               oder Ihrem Ehegatten/         hier und bei den folgenden Nummern die Daten der
               Lebenspartner/                Lebensgefährtin/des Lebensgefährten anzugeben.
               Lebensgefährten
                                             Zur Ehegattin bzw. Lebenspartnerin oder zum Ehegatten bzw.
                                             Lebenspartner sind in diesem Fall unter Nr. 13 die Personalien
                                             (gemäß 2) nur anzugeben, wenn noch eine enge persönliche
                                             Beziehung besteht. Das Einverständnis der Ehegattin bzw.
                                             Lebenspartnerin oder des Ehegatten bzw. Lebensgefährten ist durch
                                             deren oder dessen Unterschrift unter der Angabe unter Nr. 13 zu
                                             dokumentieren.
                                             Die Daten geschiedener oder verstorbener Ehegattinnen/Ehegatten
                                             oder früherer Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind nicht
                                             anzugeben.

        3.     Weitere Personalien           Neben den Eltern sind unter Nr. 13 gegebenenfalls zusätzlich die
        3.2/   Angaben zu Ihrem              Stief- oder Pflegeeltern anzugeben.
        3.3    Vater/Ihrer Mutter

        4      Ihre Ausbildung, Beschäfti-   Geben Sie bitte zunächst Monat und Jahr der Entlassung aus der
               gung, Nichtbeschäftigung,     allgemeinbildenden Schule (Haupt-/Realschule oder Gymnasium)
               Wehr- und Zivildienst         an. Geben Sie danach sowohl die Ausbildungs- und
               seit Schulentlassung          Beschäftigungszeiten als auch Zeiten der Nichtbeschäftigung in der
                                             zeitlichen Reihenfolge lückenlos an. Nennen Sie, um Rückfragen
                                             zu vermeiden, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den Grund (z.B. ar-
                                             beitslos, Urlaub ohne Bezüge) und den Aufenthaltsort.
                                             Bei Wehr- und Zivildienst sind die Dienststellen/Truppen-
                                             teile/Einrichtungen und Stand-/Dienstorte in der zeitlichen
                                             Reihenfolge der Zugehörigkeit anzugeben.

                                             Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese allgemein
                                             bekannt sind, wie z.B. AEG oder IBM.

        5      Auskunftspersonen zur         Geben Sie bitte zwei Personen an, denen Sie bereits im Alter von 16
               Identitätsprüfung             bis 18 Jahren persönlich bekannt waren und mit denen möglichst
                                             heute noch Kontakt besteht (z.B. auch nahe Angehörige oder
                                             Schulfreunde/-freundinnen). Sie sollen Ihre Identität bestätigen
                                             können. Ebenso geben Sie bitte zwei Personen an, die Ihre
                                             Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehe-
                                             gatten/Lebenspartner/Lebensgefährten bereits im Alter von 16 bis
                                             18 Jahren persönlich kannten und die deren/dessen Identität bestä-
                                             tigen können (z.B. auch dessen nahe Angehörige oder Schulfreunde/
                                             -freundinnen). Sofern es keine Personen gibt, die Ihre Identität oder
                                             die Identität Ihres Partners bestätigen können, ist ein entsprechender
                                             Hinweis erforderlich.
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         6      Angaben zur finanziellen             Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie die Frage zu Nr. 6.1 mit ja
                Situation                            beantworten können, sollten Sie die/den Geheimschutzbeauftrag-
                                                     te(n) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Gespräch
                                                     bitten. Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine
                                                     schwierige persönliche Situation offen zu klären und zu erörtern,
                                                     wie diese u.U. verbessert werden kann.

                                                     Unter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Nr. 6.2) fallen vor allem
                                                     Pfändungen des Arbeitslohnes oder des sonstigen beweglichen
                                                     Vermögens sowie Zwangsversteigerungen von Grundstücken.
                                                     Wenden Sie sich im Zweifelsfalle bitte an die/den
                                                     Geheimschutzbeauftragte(n).

         7      Kontakte zu ausländischen            Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr
                Nachrichtendiensten oder zu          Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte Kontakte zu ausländischen
                Nachrichtendiensten der              Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen
                ehemaligen DDR, die auf              DDR)1 haben/hatten, teilen Sie dies bitte der/dem Geheimschutz-
                einen Anbahnungs- oder               beauftragten und/oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz
                Werbungsversuch hindeuten            persönlich mit (Gesprächswunsch unter Nr. 7 und Nr. 14
                können                               ankreuzen). Dies gilt auch für Kontakte zu Nachrichtendiensten
                                                     befreundeter Staaten, da fremde Nachrichtendienste nicht selten
                                                     unter "falscher Flagge" auftreten, d.h. ihre Mitarbeiterinnen und
                                                     Mitarbeiter geben sich z.B. als Angehörige eines befreundeten
                                                     Nachrichtendienstes aus.

                                                     Der Ideenreichtum fremder Nachrichtendienste bei der "Anbahnung
                                                     und Anwerbung von Zielpersonen" ist beachtlich. Er reicht von
                                                     getarnten Stellenangeboten in Zeitungen über gezielte
                                                     Kontaktaufnahmen (Restaurant, Kino, Theater, Urlaub) bis hin zu
                                                     Erpressungsversuchen. Es ist häufig nicht leicht, Anbahnungs- und
                                                     Werbungsversuche frühzeitig zu erkennen. Wenn jedoch eine
                                                     Person
                                                     - Ihre Bekanntschaft oder Freundschaft sucht,
                                                     - gleichzeitig Informationen aus Ihrem beruflichen Bereich verlangt
                                                       (zu Beginn meist noch nicht vertraulicher Art) und
                                                     - sich von Ihrem übrigen Bekannten- und Freundeskreis nach
                                                       Möglichkeit fernhält (hauptamtliche Mitarbeiterinnen und
                                                       Mitarbeiter fremder Nachrichtendienste treten meist unter falschen
                                                       Namen auf und fürchten nähere Fragen nach ihrer Herkunft, wie
                                                       z.B. nach den Eltern),
                                                     so kann dies ein Indiz für eine mögliche nachrichtendienstliche
                                                     Tätigkeit dieser Person sein. Dies gilt auch in bezug auf Ihre
                                                     Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/
                                                     Lebenspartner/Lebensgefährten.




    1) Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS, Verwaltung
        Aufklärung im Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) bzw. Bereich Aufklärung im MfNV; Ende
        1989/Januar 1990 umbenannt in: Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), Nachrichtendienst der DDR,
        Informationszentrum (IZ) im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung.
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                                               Vorrangiges Ziel der fremden Nachrichtendienste ist im übrigen,
                                               "Zielpersonen" in eine - wie auch immer geartete -Abhängigkeit zu
                                               bringen. Dazu dienen anfänglich großzügige finanzielle
                                               Zuwendungen        ebenso      wie   der      Aufbau      engerer
                                               zwischenmenschlicher Beziehungen.

                                               Es ist wichtig, Anbahnungs- und Werbungsversuche möglichst
                                               frühzeitig zu erkennen, bevor eine Abhängigkeit entstanden ist.
                                               Sprechen Sie deshalb im Zweifelsfall mit der/dem Geheimschutz-
                                               beauftragten und/oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
                                               Dadurch können Sachverhalte vertraulich geklärt und Zweifel
                                               beseitigt werden.

        8     Beziehungen in Staaten, in       Die vom Bundesministerium des Innern als Nationale
              denen besondere                  Sicherheitsbehörde im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17
              Sicherheitsrisiken für die mit   Sicherheitsüberprüfungsgesetz festgelegten Staaten sind in einer
              sicherheitsempfindlicher         Liste, die als Anlage beigefügt ist, aufgeführt.
              Tätigkeit befassten Personen
              zu besorgen sind

        8.1   Wohnsitze/Aufenthalte in         Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr
              diesen Staaten seit Voll-        Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte einen Wohnsitz oder
              endung des 18. Lebensjahres      Aufenthalt von längerer Dauer als zwei Monate in einem in der
              von längerer Dauer als zwei      Staatenliste genannten Staat hatten, machen Sie bei Nr. 13 bitte
              Monate                           folgende Angaben:
                                               - Name der betroffenen Person,
                                               - Dauer des Aufenthaltes (von/bis, Monat/Jahr),
                                               - Wohnsitz/Aufenthalt (Straße, Hausnummer, Ort, Staat),
                                               - Anlass des Aufenthaltes/Grund der Wohnsitzaufgabe.

        8.2   Reisen                           Geben Sie beim Reiseziel nach Möglichkeit die genaue Adresse
                                               (z.B. Hotel) an.

                                               Bei Häufung von Reisen (wiederholt mehrmals jährlich) können
                                               Reiseziel und Reiseanlass pauschal angegeben werden, z.B.
                                               "1992 - 1997 jeweils Besuch der Stadt Moskau/Russische
                                               Föderation, Übernachtung im Hotel ..., weiter jährlich zwei bis drei
                                               Geschäftsreisen zur Fa. ..., Übernachtung im Hotel ...".
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                                                -7-
        8.3   Nahe Angehörige          Nahe Angehörige im Sinne der Sicherheitserklärung sind
                                       - Ehegattin/Ehegatte,
                                       - Lebenspartnerin/Lebenspartner,
                                       - Kinder und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder
                                         Ehegatten/Lebenspartner,
                                       - Eltern,
                                       - Geschwister und deren Ehegattinnen/Lebenspartnerinnen oder
                                         Ehegatten/Lebenspartner,
                                       - Eltern, Geschwister und Kinder der Ehegattin/Lebenspartnerin/
                                         Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/Lebens-
                                         gefährten.
                                       Unter "Kinder" fallen auch Stief- und Pflegekinder, unter "Eltern"
                                       auch Stief- und Pflegeeltern, unter "Geschwister" auch Halb- und
                                       Stiefgeschwister.

                                       Falls nahe Angehörige in einem in der Staatenliste genannten Staat
                                       leben, geben sie unter Nr. 13 bitte folgendes an (soweit bekannt):
                                       - Name und Vorname sowie Anschrift des/der nahen Angehörigen,
                                       - Geburtsdatum und -ort,
                                       - Verwandtschaftsbeziehung (z.B. Bruder),
                                       - Intensität der Verbindung (z.B. häufige oder gelegentliche persön-
                                         liche Besuche, häufiger Brief- oder Telefonkontakt).


        8.4   Sonstige Beziehungen     Falls Sie, Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/ Lebensgefährtin oder Ihr
                                       Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte sonstige Beziehungen (z.B.
                                       geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder
                                       wissenschaftliche) in einen in der Staatenliste genannten Staat
                                       haben, erläutern Sie diese bitte unter Nr. 13 kurz. Dies gilt auch für
                                       Beziehungen zu Verwandten, die nicht unter Nr. 8.3 fallen, sofern
                                       eine persönliche Verbindung unterhalten wird.

                                       Geben Sie zu Personen, die in einem solchen Staat leben oder ihn
                                       außerhalb des Gebiets der in der Staatenliste genannten Staaten
                                       vertreten und mit denen enge Verbindung unterhalten wird, bitte die
                                       Personalien an (vgl. Erläuterungen zu Nr. 8.3).

        9     Beziehungen zu           "Verfassungsfeindlich"     sind   diejenigen   Aktivitäten oder
              verfassungsfeindlichen   Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,
              Organisationen           dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur
                                       Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder
                                       teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in
                                       Widerspruch stehen. Über die wichtigsten verfassungsfeindlichen
                                       Bestrebungen berichten die jährlichen Verfassungsschutzberichte
                                       des Bundesministeriums des Innern, die Ihnen bei Bedarf zur
                                       Verfügung gestellt werden können.
                                       Sofern die Frage nach Beziehungen zu verfassungsfeindlichen
                                       Organisationen nicht eindeutig und vorbehaltlos verneint werden
                                       kann, sollten Sie in einem offenen Gespräch mit der/dem
                                       Geheimschutzbeauftragten und/oder dem Bundesamt für Verfas-
                                       sungsschutz Einzelheiten und das heutige Verhältnis zu der
                                       Organisation darlegen.
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        10   Anhängige Straf- und Diszi-    Geben Sie hier bitte bereits an, wenn Ermittlungen gegen Sie, Ihre
             plinarverfahren                Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihren Ehegatten/
                                            Lebenspartner/Lebensgefährten eingeleitet wurden. Dies gilt für jede
                                            Art von Straftaten (z.B. auch nach dem Steuerrecht) sowie alle
                                            Ermittlungen nach dem Disziplinarrecht.
                                            Nicht anzugeben brauchen Sie Ermittlungen/Verfahren wegen
                                            Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen aus rechtskräftig
                                            abgeschlossenen Strafverfahren.

        11   Sonstiges                      Von Bedeutung sind vor allem Umstände, die Dritten für eine
                                            Erpressung Ihrer Person dienen können.
                                            Wenden Sie sich im Zweifelsfalle vertrauensvoll an die/den Ge-
                                            heimschutzbeauftragte(n) und/oder an das Bundesamt für
                                            Verfassungsschutz mit der Bitte um ein Gespräch.

        12   Referenzpersonen               Referenzpersonen brauchen Sie nur anzugeben bei der erweiterten
                                            Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen und, wenn
                                            die/der Geheimschutzbeauftragte dies ausdrücklich fordert (siehe
                                            Schreiben, mit dem Sie die Sicherheitserklärung erhalten haben).
                                            Die Referenzpersonen sollen Sie persönlich näher kennen (in der
                                            Regel über mehrere Jahre). Sie müssen in der Lage und bereit sein,
                                            über Ihre persönlichen Verhältnisse (z.B. Familie, Beruf, Freizeit)
                                            Auskunft zu geben. Sie können mit den Auskunftspersonen gemäß
                                            Nr. 5 identisch sein.
                                            Nahe Angehörige (8.3) und unterstellte Mitarbeiterinnen/
                                            Mitarbeiter sollen nicht als Referenzpersonen angegeben werden.
                                            Sie werden gebeten, die Referenzpersonen von ihrer Benennung zu
                                            unterrichten.


       Zustimmung der Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder des Ehegatten/Lebenspartners/
       Lebensgefährten:

       Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/ Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte darf
       nur mit ihrer/seiner Zustimmung in Ihre Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden. Dabei werden Daten
       zu ihrer/seiner Person auch in Dateien gespeichert. Bitten Sie sie/ihn, ihre/seine Zustimmung in der
       Sicherheitserklärung durch Unterschrift zu bestätigen.
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Nr. 18 – 20                                 GMBl 2006                                        Seite 375

                                                                                Anlage 6
                                                                      (zu § 13 Abs. 6 Nr. 1 SÜG -
                                                                           Ausführungsvorschrift)



                                          Hinweise
                                 zur Sicherheitsüberprüfung


   Die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes sind im
   Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt
   geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), geregelt.
   Durch die folgenden Informationen soll eine kurze Zusammenfassung darüber gegeben
   werden, wer zu überprüfen ist, wozu die Sicherheitsüberprüfung dient und was sie im
   wesentlichen umfasst. Für weitere Fragen steht die oder der Geheimschutzbeauftragte bzw.
   die oder der Sabotageschutzbeauftragte zur Verfügung.

  Wer wird überprüft?

   Überprüft werden Personen, die eine Tätigkeit ausüben sollen, bei der sie Zugang zu ge-
   heimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhalten oder sich verschaffen können oder die
   an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungs-
   wichtigen Einrichtung beschäftigt sind oder werden sollen und ihrer Sicherheitsüberprüfung
   zugestimmt haben (siehe § 1 Absätze 2 und 4 und § 2 Abs. 1 SÜG). Hierzu gehören z.B.
   Bearbeiterinnen und Bearbeiter von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VER-
   TRAULICH oder höher oder z.B. Personen, die an einer besonders sensiblen Stelle einer
   Einrichtung arbeiten, deren Ausfall oder Zerstörung auf Grund der ihr anhaftenden
   betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung
   erheblich gefährden kann.
   Tätigkeiten der genannten Art werden als "sicherheitsempfindliche Tätigkeiten" bezeichnet.

  Wozu eine Sicherheitsüberprüfung?

   Mit einer sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf nur betraut werden, wer zuvor auf seine
   Zuverlässigkeit hin überprüft wurde.
   Fremde Nachrichtendienste versuchen fortwährend auch an im staatlichen Interesse
   geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten zu gelangen (z.B. durch nachrichtendienstliche
   Anwerbung von Personen). Dies bedeutet eine ständige Gefahr für die Sicherheit der
   Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, für die innere und
   äußere Sicherheit des Landes und seiner Bürger zu sorgen.
   Die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit
   ausüben sollen, ist deshalb eine verfassungsgemäße Aufgabe und Pflicht. Hierzu zählt auch
   der Schutz sicherheitsempfindlicher Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen
   Einrichtungen vor terroristischen Anschlägen.

   Die Bundesrepublik Deutschland ist aber auch als Mitglied der NATO und anderer über-
   /zwischenstaatlicher Organisationen verpflichtet, beim Austausch von Verschlusssachen
   mit den Partnerstaaten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gebiet des personellen
   Geheimschutzes einzuhalten. Dies geschieht sowohl im nationalen Interesse der
   Bundesrepublik Deutschland als auch im Interesse der Sicherheit jedes einzelnen.
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Seite 376                                    GMBl 2006                                    Nr. 18 – 20

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   Was soll die Sicherheitsüberprüfung?

    Durch die Sicherheitsüberprüfung soll individuell festgestellt werden, ob einer Person eine
    sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden kann oder ob tatsächliche
    Anhaltspunkte vorliegen, die die Zuweisung bzw. Betrauung mit einer solchen Tätigkeit aus
    Gründen des staatlichen Geheimschutzes bzw. Sabotageschutzes verbieten (sogenannte
    "Sicherheitsrisiken").

    Sicherheitsrisiken sind gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die

    - Zweifel an der gebotenen Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer
      sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen,
    - eine besondere Gefährdung durch Anbahnungs-/Werbungsversuche fremder Nachrich-
      tendienste, insbesondere die Besorgnis einer Erpressbarkeit, begründen,
    - Zweifel begründen, dass eine Person sich zur freiheitlichen demokratischen
      Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und bereit ist, jederzeit für deren
      Erhaltung einzutreten.

    Ein Sicherheitsrisiko kann auch auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Person der
    Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin   oder     des   Ehegatten/Lebenspartners/
    Lebensgefährten gegeben sein.

    Bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, sind die Umstände des Einzelfalles
    maßgebend. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.

   Welche Maßnahmen umfasst die Sicherheitsüberprüfung?

    Es gibt drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen, die einfache Sicherheitsüberprüfung
    (Ü 1),    die   erweiterte    Sicherheitsüberprüfung     (Ü 2) und  die    erweiterte
    Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3).

    Die jeweilige Art der durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der
    Sicherheitsempfindlichkeit der Tätigkeit, die die betroffene Person wahrnehmen soll. Sie
    hängt grundsätzlich ab von der Höhe des Geheimhaltungsgrades der Verschlusssachen, zu
    denen Zugang gewährt werden soll oder sich Zugang verschafft werden kann.
    Für eine Beschäftigung an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb von lebens- oder
    verteidigungswichtigen Einrichtungen wird eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
    durchgeführt.

    Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt durch die oder den Geheimschutzbeauftragte(n) bzw.
    die oder den Sabotageschutzbeauftragte(n) unter Mitwirkung des Bundesamtes für
    Verfassungsschutz, das erforderliche Anfragen und Ermittlungen durchführt.

    Die Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung ist die von der betroffenen Person
    abgegebene "Sicherheitserklärung". Die Angabe personenbezogener Daten erfolgt auf
    freiwilliger Basis.
    Stimmt die betroffenePerson ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, ist sie zugleich auch ver-
    pflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
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