GMBl Nr. 3-5 2005

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 3-5 vom 28. January 2005

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Nr. 3 – 5                                     GMBl 2005                                           Seite 87


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                                                                     Sechster Abschnitt - Kassenprüfung


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                Unterlagen zum Zweck der Rechnungsprüfung abgegeben, so sind diese nur in begrün-
                deten Einzelfällen von der Kassenprüfung zu prüfen.


    19          Laufende und unvermutete Kassenprüfung

    19.1        Laufende Kassenprüfung
                Die Kassen werden laufend, mindestens einmal im Monat stichprobenweise, geprüft
                (allgemeine Prüfung), soweit nichts anderes bestimmt ist (besondere Prüfung). Bei der
                stichprobenweisen Prüfung sind die Stichproben so auszuwählen, dass durch die Stich-
                probe ein Urteil über die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte möglich ist.
                Mindestens sind 5 v. H. der jeweiligen Prüfungsgegenstände zu prüfen.

    19.1.1      Inhalt der allgemeinen laufenden Prüfung
                Im Rahmen der allgemeinen Prüfung ist zu prüfen, ob

    19.1.1.1    die Angaben der Belege richtig und vollständig im HKR-Verfahren oder einem Sub-
                verfahren erfasst worden sind,

    19.1.1.2    Auszahlungen fristgerecht ausgeführt wurden,

    19.1.1.3    Belege zur Anordnungen von Einnahmen im HKR-Verfahren oder in einem Subver-
                fahren unmittelbar zum Soll gestellt wurden,

    19.1.1.4    rückständige Sollstellungen entsprechend der Belege behandelt wurden (z.B. Mah-
                nung, Rückstandsanzeige),

    19.1.1.5    eventuell entstandene Kosten, Zinsen und Säumniszuschläge richtig erhoben und zum
                Soll gestellt wurden,

    19.1.1.6    manuell erstellte Zahlungsverkehrsunterlagen den Belegen entsprechen,

    19.1.1.7    die Buchungen belegt sind,

    19.1.1.8    die Belege den Vorschriften entsprechen, insbesondere ob die Feststellungsvermerke
                vorhanden sind und die Unterschrift des Anordnungsbefugten mit der bei der Kasse
                hinterlegten Unterschriftsprobe übereinstimmt,

    19.1.1.9    die Belege richtig und vollständig gebucht wurden,

    19.1.1.10   die Belege bestimmungsgemäß aufbewahrt und entsprechend ausgesondert werden,

    19.1.1.11   die Buchungen im Vorschuss- und Verwahrungsbuch (Nr. 13.2.2) richtig erfolgt sind,

    19.1.1.12   die Vorschüsse und Verwahrungen der Kasse sowie der Bewirtschafter fristgerecht
                abgewickelt worden sind,
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                                                                 Sechster Abschnitt - Kassenprüfung


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 19.1.1.13   das Abrechnungsbuch (Nr. 13.2.3) mit den Abrechnungsunterlagen übereinstimmt,

 19.1.1.14   die Aufzeichnungen (Nr. 13.3 und Nr. 15) den Bestimmungen entsprechend geführt
             werden und die Eintragungen mit den zum Nachweis notwendigen Unterlagen über-
             einstimmen,

 19.1.1.15   der weitere Verbleib der im Geld- und Werteingangsbuch (Nr. 13.3.2) eingetragenen
             Sendungen richtig nachgewiesen ist,

 19.1.1.16   die manuellen Zahlungsverkehrsunterlagen sowie Datenträger für die Bundesbank
             oder einem Kreditinstitut bis zur Übergabe sicher aufbewahrt werden,

 19.1.1.17   der Grundsatz zur Trennung von Anordnung und Ausführung von Kassengeschäften
             beachtet worden ist (Trennung von Zahlungsverkehr und Buchführung) und

 19.1.1.18   das manuelle Logbuch (Nr. 13.3.4) richtig geführt wird.

 19.1.2      Inhalt der besonderen laufenden Prüfung
             Im Rahmen der besonderen laufenden Prüfung

 19.1.2.1    sind täglich die von der Kasse angenommenen oder übersandten Schecks auf bestim-
             mungsgemäße Behandlung zu prüfen,

 19.1.2.2    sind täglich die Stammdaten beim Anlegen, Ändern oder Stilllegen von wiederkeh-
             renden Auszahlungen zu prüfen,

 19.1.2.3    sind mindestens halbjährlich die Scheck- und Quittungshefte auf Vollständigkeit zu
             prüfen und

 19.1.2.4    ist mindestens halbjährlich eine Kassenbestandsprüfung durchzuführen.

 19.1.3      Beanstandungen
             Die bei der laufenden Kassenprüfung festgestellten Beanstandungen sind schriftlich der
             Leitung der Kasse sowie gegebenenfalls den betroffenen Bewirtschaftern zur Stellung-
             nahme zuzuleiten. Geringfügige Beanstandungen sind umgehend während der Prüfung
             zu beseitigen. Einer schriftlichen Beanstandung bedarf es dann nicht. Die Leitung der
             Kassenaufsicht hat zu überwachen, dass die Beanstandungen innerhalb einer angemes-
             senen Frist erledigt werden. Wurden die schriftlichen Beanstandungen nicht beseitigt,
             so ist dies dem Bundesministerium der Finanzen zu berichten (Nr. 6.5.2). Beizufügen
             sind die Stellungnahmen der Leitung der Kasse und gegebenenfalls des betroffenen
             Bewirtschafters.
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    19.2       Unvermutete Kassenprüfung
               Die zuständige Leiterin oder der Leiter der Kassenaufsicht bestimmt den Zeitpunkt der
               unvermuteten Kassenprüfung. Die Kasse wird über den Zeitpunkt nicht im vor hinein
               unterrichtet und ist so zu bestimmen, dass der Geschäftsablauf der Kasse so wenig wie
               möglich beeinträchtigt wird. Die unvermutete Kassenprüfung erstreckt sich auf den
               Zeitraum seit der vorangegangenen Prüfung.

    19.2.1     Inhalt der unvermuteten Kassenprüfung
               Zusätzlich zu den Inhalten der laufenden Prüfung

    19.2.1.1   ist eine Kassenbestandsprüfung durchzuführen,

    19.2.1.2   sind die Wertgegenstände, Wertzeichen und geldwerten Drucksachen auf Vollstän-
               digkeit zu prüfen,

    19.2.1.3   ist die fristgerechte Abwicklung aller Vorschüsse und Verwahrungen der Kasse sowie
               der Bewirtschafter zu prüfen,

    19.2.1.4   ist zu prüfen, ob die Arbeitsgebiete Datenverarbeitung und Datenerfassung gegen
               unbefugten Zutritt gesichert sind,

    19.2.1.5   ist zu prüfen, ob die in der Niederschrift der vorangegangenen unvermuteten Kassen-
               prüfung festgestellten Beanstandungen erledigt wurden und

    19.2.1.6   ist zu prüfen, ob sonstige Kassenbestimmungen eingehalten werden.

    19.2.2     Niederschrift der unvermuteten Kassenprüfung
               Über die unvermutete Kassenprüfung ist eine Niederschrift (Anlage 2) zu fertigen, in
               der die festgestellten Beanstandungen zu vermerken sind. Der Niederschrift ist eine
               Aufstellung über den Bestand der Wertgegenstände, sowie jeweils eine Aufstellung der
               nicht im vorgeschriebenen Zeitraum der Vorschuss- und Verwahrungsrichtlinien des
               Bundes abgewickelten Vorschüsse und Verwahrungen beizufügen. Die Niederschrift ist
               der Leitung der Kasse und auszugsweise im Falle einer Beanstandung den betroffenen
               Bewirtschaftern zur Stellungnahme zuzuleiten. Ein Abdruck der Niederschrift mit den
               Stellungnahmen ist der zuständigen Behördenleitung und dem Bundesministerium der
               Finanzen vorzulegen (Nr. 6.5.2). Unabhängig davon sind erhebliche Beanstandungen
               oder Beanstandungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar vorzulegen. Gering-
               fügige Beanstandungen sind umgehend während der unvermuteten Kassenprüfung zu
               beseitigen. Einer schriftlichen Beanstandung bedarf es dann nicht. Wurden die schriftli-
               chen Beanstandungen der vorangegangenen unvermuteten Kassenprüfung nicht besei-
               tigt, so ist dies dem Bundesministerium der Finanzen zu berichten. Beizufügen sind die
               Stellungnahmen der Leitung der Kasse und gegebenenfalls des betroffenen Bewirtschaf-
               ters.
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                                                         Siebter Abschnitt - Schlussbestimmung


                                           - 42 -


 Siebter Abschnitt         Schlussbestimmung

 20        In-Kraft-Treten
           Die Bestimmungen treten am 1. Februar 2005 in Kraft. Gleichzeitig werden die Kas-
           senbestimmungen für die Bundesverwaltung vom 1. August 1998 und die Bestimmun-
           gen für die Kassenprüfung der Bundesverwaltung vom 1. Oktober 1998 aufgehoben.
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    Kassenbestimmungen für die Bundesverwaltung                                                                          - KBestB -
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                                                                    - 43 -




    Abschlussnachweisung                                      32             Jahresabschluss                                   28, 33
    Anordnungsbefugnis                                    12, 13             Kasse                                                  1
    Arbeitsgebietsleiter(innen)                                6             Kassenabschluss                                       35
    Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung                  8, 10             Kassenaufsicht                                         3
    Aufgabenbereich Buchführung                                7             Kassenbestandprüfung                                  38
    Aufgabenbereich Datenverarbeitung                          8             Kassenfehlbeträge                                     31
    Aufgabenbereich Systempflege                               9             Kassenistbestand                   22, 29, 31, 32, 33, 38
    Aufgabenbereich Zahlungsverkehr                            6             Kassenprüfung                                         38
    Aufgabenbereich Zahlungsverkehr, Buchführung,                            Kassensicherheit                                      11
      Datenverarbeitung und Rechnungslegung                    9
                                                                             Kassensollbestand                         29, 31, 32, 38
    Aufgabenbereichsleiter(innen)                              5
                                                                             Kassenüberschüsse                                     31
    Aufrechnung                                               16
                                                                             Kleinbeträge                                          19
    Außenstelle                                                1
                                                                             Lastschrifteinzug                                 15, 21
    Auszahlungen A, B, C, 7, 12, 13, 15, 16, 17, 20, 21, 22,
      23, 26, 28, 31, 32, 33, 34, 36, 38, 39, 40                             Lastschrifteinzugsverfahren         B, 12, 16, 18, 21, 24

    Auszahlungen der Kassen                                   21             Laufende Kassenprüfung                                39

    Behördenleitung                        4, 5, 6, 8, 11, 31, 41            Leitung der Kasse                              5, 40, 41

    Berichte der Kasse                                        11             Leitung der Kassen                                     4

    Berichte der Kassenaufsicht                               11             Leitung der Kassenaufsicht              6, 22, 31, 38, 40

    Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit               13             Mehr- und Minderbeträge                               19

    Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit                  13             Monatsabschluss                                   28, 32

    Buchausgleich                                       A, 2, 16             Nachweis der offenen Geldforderungen                  35

    Buchführung                          6, 7, 9, 13, 23, 25, 31             Nachweis des Vermögens                                 3

    Bundesbank                      1, 7, 10, 17, 21, 22, 26, 40             Niederschrift der unvermuteten Kassenprüfung          41

    Bundeshauptkasse                                           1             Oberfinanzdirektion                                    3

    Bundeskasse                                                1             Quittung                                          19, 20

    Datenschutz                                               37             Rechnungslegung                                9, 33, 35

    Devisenauszahlungen                                   17, 22             Rückstandsanzeigen                                 8, 19

    Devisenzahlungen                                          22             Säumniszuschlag                                       19

    Dienstaufsicht                                             4             Schulden des Bundes                                    3

    Einsatz der Beschäftigten in den Aufgabenbereichen        12             Steuergeheimnis                                       14

    Einzahlungen A, B, C, 7, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 23,                 Systempflege                                           2
      24, 26, 31, 32, 33, 34, 36, 38                                         Tagesabschluss                          5, 26, 28, 30, 31
    Fachaufsicht                                            3, 4             Überwachung der Einzahlungen                          19
    Fehlbuchungen                                             12             Überzahlungen                                         12
    Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit                Unterbereichsleiter(innen)                             6
                                                   12, 13, 14
                                                                             Unvermutete Kassenprüfung                             41
    Fremdwährungskonten                                       17
                                                                             Verfügungsberechtigte Personen                        17
    Geld- und Werteingangsbuch                                27
                                                                             Verwahrung                                 C, 12, 17, 31
    Girokonto                     15, 16, 17, 20, 21, 22, 26, 31
                                                                             Verwahrungen                        7, 16, 25, 34, 39, 41
55

Seite 92                                                   GMBl 2005                                                  Nr. 3 – 5


                                                                                                              - KBestB -
                                                                                                    Stichwortverzeichnis


                                                             - 44 -

 Vorschuss         C, 12, 14, 16, 17, 21, 25, 31, 39, 41              Zahlungsarten                                     15
 Wechsel                                             18               Zahlungsmittel                       C, 5, 12, 18, 24
 Wertgegenstände                    7, 9, 22, 27, 38, 41              zentrale Zahlung                                   1
 Wertsendung                                         18               Zentralkasse                                       1
 Zahlungen                          5, 9, 12, 13, 15, 31              Zentralkonten                                      1
 Zahlungen und Buchungen                             12               Zinsen und Säumniszuschläge                   19, 39
56

Nr. 3 – 5                      GMBl 2005                 Seite 93




            Kassenbestimmungen für die Bundesverwaltung

                             (KBestB)


                              Anlage 1



                           Richtlinie zur

                       Kassensicherheit durch

             technische und organisatorische Maßnahmen

                   im Datenverarbeitungsbereich
                              (Stand: 12/2004)
57

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                                                                                                                                                   - KBestB -
                                                                                                                                                     Anlage 1
                                                                    Richtlinie zur Kassensicherheit im Datenverarbeitungsbereich




 Inhaltsverzeichnis:

 1      ANWENDUNGSBEREICH.......................................................................................................................... 1

 2      ALLGEMEINES............................................................................................................................................ 1

 3      EINRICHTUNG UND ZUGANG ZUM DATENVERARBEITUNGSBEREICH .................................. 1

 4      BAULICHE, TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN....................................... 1
     4.1 BAULICHE SICHERUNG .............................................................................................................................. 1
     4.2 TECHNISCHE MAßNAHMEN ........................................................................................................................ 2
       4.2.1 Geräte im Systembereich ................................................................................................................... 2
       4.2.2 Betriebssystem und Anwendungsprogramme .................................................................................... 2
     4.3 ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN ........................................................................................................... 2
       4.3.1 Allgemeines........................................................................................................................................ 2
       4.3.2 Regelungen zur Nutzung der technischen Ausstattung ...................................................................... 2
       4.3.3 Supervisorbereich.............................................................................................................................. 3
       4.3.4 Datenerfassungsbereich .................................................................................................................... 4
       4.3.5 Sonstige Maßnahmen......................................................................................................................... 4
 5      AUSNAHMEN ............................................................................................................................................... 4
58

Nr. 3 – 5                                 GMBl 2005                                           Seite 95


                                                                                         - KBestB -
                                                                                          Anlage 1
                                       Richtlinie zur Kassensicherheit im Datenverarbeitungsbereich
                                               -1-


    1       Anwendungsbereich
            Die Richtlinien sind für den Datenverarbeitungsbereich der Kassen anzuwenden. Der
            Datenverarbeitungsbereich gliedert sich in den
            -   Systembereich mit der Zentraleinheit und den Peripheriegeräten,
            -   Supervisorbereich mit Bildschirmarbeitsplätzen für die Bedienung der Datenverar-
                beitungsanlage und
            -   Datenerfassungsbereich mit Bildschirmarbeitsplätzen.


    2       Allgemeines
            Die Speicherung der Daten für die Bücher, die im automatisierten Verfahren für das
            Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen geführt werden und die Verarbeitung der von
            den Kassen zur Zahlung und Buchung freigegebenen Daten erfolgt durch das Rechen-
            zentrum beim Bundesamt für Finanzen. Beim Bundesamt für Finanzen werden von der
            zuständigen Programmiergruppe die Programme für das automatisierte Verfahren für
            das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und der Subverfahren auf der Grundlage
            der Aufträge der Systempflege (Nr. 5.2.2 KBestB) erstellt und aktualisiert. Außerdem
            werden die kassenspezifischen Anwendungsprogramme vom Bundesamt für Finanzen
            betreut, aktualisiert und erstellt.


    3       Einrichtung und Zugang zum Datenverarbeitungsbereich
            Der Datenverarbeitungsbereich ist getrennt von den übrigen Räumen der Kasse so ein-
            zurichten, dass dieser gesichert werden kann, damit unbefugte Personen keinen Zugang
            haben. Zugang zum Datenverarbeitungsbereich haben grundsätzlich nur die Leitung der
            Kasse, die Leitung des Aufgabenbereichs Datenverarbeitung, die Beschäftigten des
            Aufgabenbereichs Datenverarbeitung sowie des Leitung der Kassenaufsicht und die
            Kassenprüfer. Andere Beschäftigte der Kasse dürfen den Datenverarbeitungsbereich nur
            mit Genehmigung der Leitung des Aufgabenbereichs Datenverarbeitung betreten. Per-
            sonen, die nicht der Kasse angehören dürfen den Datenverarbeitungsbereich nur unter
            Aufsicht betreten. Dies gilt nicht für die Beschäftigten der zuständigen Systemverwal-
            tung, der Systempflege und der Programmiergruppe.


    4       Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen

    4.1     Bauliche Sicherung
            Die verschiedenen Datenverarbeitungsbereiche sind in unterschiedlichen Räumen un-
            terzubringen. Für die Zentraleinheit mit den Bildschirmarbeitsplätzen und den Periphe-
            riegeräten ist ein eigener Stromkreis einzurichten. An diesem Stromkreis dürfen nur die
            genannten Geräte angeschlossen werden. Ein zentral gesicherter Schalter zum Ein- und
            Ausschalten des Systems ist vorzusehen. Die Fenster der Räume des Datenverarbei-
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Seite 96                                   GMBl 2005                                          Nr. 3 – 5


                                                                                       - KBestB -
                                                                                         Anlage 1
                                      Richtlinie zur Kassensicherheit im Datenverarbeitungsbereich
                                             -2-


           tungsbereichs, die im Erdgeschoss liegen, sind besonders zu schützen, z.B. durch eine
           Vergitterung der Fenster oder durch einbruchhemmendes Glas. Zur Kontrolle des Sys-
           tembereichs ist ein Sichtfenster zwischen System- und Supervisorbereich vorzusehen.
           Außerdem ist eine Möglichkeit zu schaffen, dass Unterlagen zum und vom Datenverar-
           beitungsbereich gelangen, ohne dass andere Beschäftigte der Kasse den Datenverarbei-
           tungsbereich betreten müssen. Im Übrigen sind zu den üblichen Maßnahmen des Brand-
           schutzes geeignete Feuerlöscher zum Schutz des Systembereichs vorzusehen und Vor-
           sorge gegen Wassereinbruch von außen zu treffen.

 4.2       Technische Maßnahmen

 4.2.1     Geräte im Systembereich
           Für die Wartung und Reparatur der technischen Geräte im Systembereich sind aus-
           schließlich dazu befugte Personen zugelassen. Eingriffe in die Geräte des Systembe-
           reichs durch Beschäftigte der Kassen sind nicht zulässig.

 4.2.2     Betriebssystem und Anwendungsprogramme
           Für das Betriebssystem sowie den Standardanwendungsprogrammen gelten die Grund-
           sätze des IT-Betreuungskonzeptes der Bundesfinanzverwaltung für vernetzte Systeme.
           Zugriff auf die kassenspezifischen Anwendungsprogramme haben nur die zuständigen
           Beschäftigten des Bundesamtes für Finanzen.

 4.3       Organisatorische Maßnahmen

 4.3.1     Allgemeines

 4.3.1.1   Der Schlüssel für den zentralen Schalter zum Ein- und Ausschalten des Systems ist
           gesichert in dem Raum des Supervisorbereichs aufzubewahren.

 4.3.1.2   Für die Beschäftigten des Datenverarbeitungsbereiches ist ein Sozialraum außerhalb
           des Datenverarbeitungsbereiches mit verschließbaren Schränken einzurichten. Klei-
           derschränke dürfen nicht im Datenverarbeitungsbereich aufgestellt werden.

 4.3.1.3   Im Systembereich herrscht Rauchverbot. Ein entsprechendes Hinweisschild ist anzu-
           bringen.

 4.3.1.4   Es ist ein Hinweisschild an der (den) Eingangstür(en) des Datenverarbeitungsbereichs
           über das Verbot für Unbefugte, den Datenverarbeitungsbereich zu betreten, anzubrin-
           gen.

 4.3.2     Regelungen zur Nutzung der technischen Ausstattung

 4.3.2.1   Für die Wartung und Reparatur der technischen Geräte im Systembereich sind aus-
           schließlich dazu befugte Personen zugelassen. Eingriffe in die Geräte des Systembe-
           reichs durch Beschäftigte der Kassen sind nicht zulässig.

 4.3.2.2   Der Zugriff auf die Systemebene durch Beschäftigte der Kassen ist nicht möglich.
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