GMBl Nr. 29 1967

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 29 vom 29. November 1967

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Z 3191 A

                                                                                                                    AusgabeA


                         GEMEINSAMES                                                                                    Seite 485




                       MINISTERIALBLATT
                               des Auswärtigen Amtes / des Blfndesministers des lnnern
                               des Bundesm.inisters für Wohnungswesen und Städtebau
des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte / des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen
                      des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
         des Bundesministers für Familie und Jugend / des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
         des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammemrbeit / des Bundesministers für Gesundheitswesen
                HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

18. Jahrgang                                        Bonn, den 29. November 1967                                             Nr.29




                                                               INHALT



Amtlicher Teil                                                Seite                                                          Seite


Auswärtiges Amt                                                        Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen            489
                                                                       Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung      489
   Bek. v. 14. 11. 67, Ausländische Missionschefs bei der              Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-
   Bundesrepublik Deutschland akkreditiert . . . . . • . 486           arbeit   ...... .                                       490
   Bek. v. 18. 10., 6., 8. u. 14. 11. 67, Ausländische Kon-            Bundespräsidialamt                                      490
   sulate in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . • 486
   Bek. v. 15. 11. 67, Botschaften der Bundesrepublik                  Bundesrat                                               490
   Deutschland im Ausland                . . . . . . . . . . . . 486   Presse- und Informationsamt der Bundesregierung         490


Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecbt und sonstiges Personalrecht
   des öffentlichen Dienstes
   A VV v. 7. 11. 67 zur Durchführung der Bundesdiszi-
   plinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
   RdSchr. v. 10. 11. 67, Unterhaltszuschußverordnung v.
   22. 2. 1963; hier: Zulage nach § 10 für Anwärter tech-
   nischer Laufbahnen         . . . . . . . . . . . . . . . . . 488

Os. Offentliche Sicherheit
   RdSchr. v. 13. 11. 67, Aufhebung des Sichtvermerks-
   zwanges für Deutsche durch das Kaiserreich Iran     488


Der Bundesminister für Gesundheitswesen
   Bek. v. 15. 11. 67, Beförderungen im höheren wissen-
   schaftlichen Dienst beim Bundesgesundheitsamt        488


Personalnachrichten
   Auswärtiges Amt                                               488
   Der Bundesminister des Innern                                 489
1

Seite 486                                                GMBl.1967                                                          Nr.29

Amtlicher Teil

                                               Auswärtiges Amt
                 Ausländische Missionschefs                       111. -    Bek. d. AA v. 8.11.1967 -   Prot 2 SM 21/94.18 -
       bei der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert               Die Bundesregierung hat dem zum Norwegischen
                                                                  Generalkonsul in Bremen ernannten Herrn Odd Kaare
-      Bek. d. AA v. 14. 11. 1967 - Prot 2 SM 20/91.37 -          Bar s ta d am 8. November 1967 das Exequatur erteilt.
            91.06 - 91.18 - 91.51 - 91.12 - 90.23 -
                                                                     Der Amtsbezirk des Generalkonsulats um faßt das
  Der Herr Bundespräsident hat am 29. September                   Land Bremen, den Verwaltungsbezirk Oldenburg und
1967 Seine Exzellenz den Botschafter von Guayana und              den Regierungsbezirk Aurich des Landes Niedersachsen.
Barbados, Sir Lionel A. Lu c k h 0 0, C.B.E., Q.C.                  Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Finn Tho-
                                                                  mas Skartum, am 12. Oktober 1964 erteilte Exequatur
und am 9. November 1967                                           ist erloschen.
  Seine Exzellenz den Botschafter von Jamaika, Sir
Henry Laurence Lindo,                                             IV. -     Bek. d. AA v. 8.11.1967 -   Prot 2 SM 21/92.42 -
  Seine Exzellenz den Botschafter der Republik Mali,                Die Bundesregierung hat dem zum Türkischen Ge-
Herrn Hamacire N'Doure,                                           neralkonsul in Essen ernannten Herrn Ilhan Ba k a y
  Seine Exzellenz den Indischen Botschafter, Herrn                am 8. November 1967 die vorläufige Zulassung erteilt.
Khub Chand,                                                         Der Amtsbezirk des Konsulats umfaßt das Land
  Seine .Exzellenz, den Botschafter der Republik Korea,           Nordrhein-Westfalen ausschließlich der Regierungs-
Herrn Young Choo Kim.                                             bezirke Aachen und Köln sowie vom Regierungsbezirk
zur Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben emp-                 Düsseldorf die Landkreise und Städte Düsseldorf, Le-
fangen.                                                           verkusen, Mönchengladbach, Neuß, Remscheid, Rheydt,
                                            GM BI. 1967, S. 486   Solingen, Wuppertal, Viersen, Rhein-Wupperkreis und
                                                                  Grevenbroich.
                                                                    Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Cavit
                                                                  Tarak<;i, am 8. November 1966 erteilte Exequatur ist
                    Ausländische Konsulate                        erloschen.
              in der Bundesrepublik Deutschland
                                                                  V. -     Bek. d. AA v. 14.11.1967 -   Prot 2 SM 21/94.18 -
I. -     Bek. d. AA v. 18.10.1967 -   Prot 2 SM 21/94.08 -
                                                                    Die Bundesregierung hat dem zum Königlich Nor-
  Die Bundesregierung hat dem zum Königlich Gri~i­                wegischen Wahlkonsul in Stuttgart ernannten Herrn
schen Generalkonsul in Köln ernannten Herrn Antonios              Hermann Abtmeyer am 14. November 1967 das Exe-
No mi c 0 s am 18. Oktober 1967 die vorläufige Zulassung          quatur erteilt.
erteilt.                                                             Der Amtsbezirk des Wahl konsulats umfaßt das Land
  Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die Stadt            Baden-Württemberg.
und den Regierungsbezirk Köln.                                       Das dem bisherigen Wahlkonsul, Herrn Dr.-Ing. Josef
  Das dem bisherigen Wahlkonsul, Herrn Rudolf Kr a h e,           Ruhrmann, am 5. Oktober 1961 erteilte Exequatur
um 4. März 1961 erteilte Exequatur ist erloschen.                 ist erloschen.
                                                                                                                 G MB!. 1967, S. 486

11. -    Bek. d. AA v. 6.11.1967 -    Prot 2 SM 21/94.12 -
                                                                           Botschaften der Bundesrepublik Deutschland
  Die Bundesregierung hat dem zum Italienischen Ge-                                        im Ausland
neralkonsul in Köln ernannten Herrn Giuseppe Ca s a I i
am 6. November 1967 die vorläufige Zulassung erteilt.               -      Bek. d. AA v. 15.11.1967 -   ZB 1 -      83.SV/0 -
   Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt das                   Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in
Land Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Städte                  Phnom Penh/Kambodscha ist mit Wirkung vom 15. No-
Bonn und Bad Godesberg.                                           vember 1967 in eine Botschaft umgewandelt worden.
   Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Domenico                 Der bisherige Leiter der Vertretung, Herr Gerd
Bocchetto, am 26. November 1963 erteilte Exequatur                Be ren don c k, wurde zum außerordentlichen und be-
ist erloschen.                                                    vollmächtigten Botschafter ernannt.
                                                                                                                 GMB!. 1967, S. 486




                                      Der Bundesminister des Innern
       D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht                hängung von Bußen und über das Ausscheiden bleiben
                  des öffentlichen Dienstes                       unberührt.
             Allgemeine Verwaltungsvorschrift                                            Zu § 9
       zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung                Die Gehaltskürzung erstreckt sich auf alle Ämter, die
                   Vom 7. November 1967                           der Beamte bei Rechtskraft des Urteils bekleidet.

  Nach § 131 Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung in                                          Zu § 10
der Fassung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750)             Für die Einweisung in die Planstelle der neuen Be-
wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift er-                soldungsgruppe gilt § 7 der Durchführungsbestimmun-
lassen:                                                           gen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die
                        Zu § 1                                    Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und
  Die für Ehrenbeamte (§ 177 des Bundesbeamtengeset-              Bundesrichter vom 14. Oktober 1955 (Bundesgesetzbl. I
zes) geltenden besonderen Vorschriften über die Ver-              S. 681) entsprechend.
2

Nr.29                                               GMBl.1967                                               Seite 487

                        Zu § 11                             führer und übersendet dem Präsidenten eine Abschrift
                                                            der Bestellung.
  Wird auf Entfernung aus dem Dienst erkannt, soU
der Betroffene im Bundesdienst auch nicht als Ange-            2. Zur Beschleunigung der Untersuchung soll die Ein-
stellter oder Arbeiter verwendet werden.                    leitungsbehörde dem Untersuchungsführer die erforder-
                                                            liche Hilfe und Unterstützung gewähren.
                           Zu § 14
                                                                                    Zu § 65
  Darf nach § 14 eine Disziplinarmaßnahme nicht ver-
hängt werden, ist das Disziplinarverfahren nach Ab-           übersendet die Einleitungsbehörde dem Bundesdiszi-
schluß der Vorermittlungen oder der Untersuchung            plinaranwalt die Akten zur Fertigung der Anschuldi-
einzustellen (§ 27 Abs. 1, § 64 Abs. 1 Nr. 7).              gungsschrift, fügt sie auf besonderem Blatt und in
                                                            doppelter Ausfertigung folgende Unterlagen bei:
                        Zu § 15                             1. eine Berechnung der Dienst- oder Versorgungsbezüge
  Die erforderlichen Maßnahmen sollen mit der gebo-            des Beamten oder Ruhestandsbeamten (Brutto- und
tenen Beschleunigung getroffen werden.                         Nettobezüge), auch der Unterhaltsbeiträge und der
                                                               Bezüge, die auf Grund eines früheren Dienstverhält-
                         Zu §23                                nisses (§ 13 Abs.l) gezahlt werden; dabei sind Orts-
                                                               zuschlag, örtlicher Sonderzuschlag, Kinderzuschlag
  In der Untersuchung kann von einer förmlichen Zu-            sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichs-
stellung der Ladung der Zeugen und Sachverständigen,           zulagen gesondert aufzuführen; eine nach § 92 ange-
des Beamten und seines Verteidigers sowie des Bundes-          ordnete Einbehaltung von Dienst- oder Versorgungs-
disziplinaranwalts abgesehen werden, wenn anderweitig          bezügen bleibt außer Betracht;
gewährleistet ist, daß die Ladung den Empfänger er-
reicht. Ladungen, die nicht förmlich zugestellt werden,     2. eine Berechnung des (Brutto- und Netto-) Ruhe-
sind mündlich unter Aufnahme eines Aktenvermerks               gehalts, das der Beamte erhalten würde, wenn er
oder schriftlich zu übermitteln.                               mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die
                                                               Berechnung erfolgt, in den Ruhestand treten würde.
                         Zu §26
  Zeit und Ort der abschließenden Anhörung nach §26                                 Zu § 111
Abs.4 Satz 4 sind dem Beamten, seinem Verteidiger             Die entstandenen Kosten sind der Art und Höhe nach
und dem zuständigen Beauftragten des Bundesdiszi-           aufgeschlüsselt in den Vorermittlungs- und Unter-
plinaranwalts rechtzeitig vor dem anberaumten Termin        suchungsakten zu vermerken.
mitzuteilen.
                         Zu § 28                                                    Zu § 115
   Ist der Dienstvorgesetzte für die Einleitung des förm-     Als notwendige Kosten der Verteidigung sind nur die
lichen Disziplinarverfahrens nicht zuständig, führt er      dem Verteidiger nach der Gebührenordnung für Rechts-
die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei.             anwälte zustehenden Sätze anzusehen; ein darüber hin-
                                                            aus vereinbartes Entgelt wird nicht erstattet.
                        Zu §29
                                                                                   Zu § 117
  1. Bekleidet ein Beamter mehrere Ämter (z. B. Haupt-
und Nebenamt), kann der für jedes Amt zuständige              Dem Beamten kalm gestattet werden, die Geldbuße
Dienstvorgesetzte Disziplinarmaßnahmen im Rahmen            in Teilbeträgen zu entrichten. Der Tilgungszeitraum
seiner Befugnisse verhängen, Geldbußen jedoch nur           soll im allgemeinen nicht über ein Jahr hinausgehen.
nach Maßgabe der Dienstbezüge aus diesem Amt. Der           Die Vollstreckung der Geldbuße wird nicht dadurch
Dienstvorgesetzte, der eine Disziplinarmaßnahme ver-        gehindert, daß der Beamte nach ihrer Verhängung in
hängt, teilt dies dem anderen Dienstvorgesetzten mit.       den Ruhestand tritt. Endet das Beamtenverhältnis auf
                                                            andere Weise, ist die Geldbuße nicht zu vollstrecken.
  2. Bei Abordnung oder Beurlaubung eines Beamten
zu einer anderen Behörde geht die Befugnis nach § 29
hinsichtlich der während der Abordnung oder Beurlau-                                Zu § 119
bung begangenen Dienstvergehen auf den neuen Dienst-          1. Disziplinarvorgänge sind in Beiakten zu den Per-
vorgesetzten über, soweit dieser nicht ihre Ausübung        sonalakten zu führen. Für jeden Disziplinarvorgang ist
dem anderen Dienstvorgesetzten überläßt oder sonst          eine gesonderte Beiakte anzulegen. über die Beiakten
nichts anderes bestimmt ist.                                und die Anzahl der in ihnen enthaltenen Blätter ist ein
                                                            Verzeichnis anzufertigen und zu der ersten Beiakte zu
                        Zu § 34                             nehmen. Nach Entfernung einer Beiakte ist ein neues
  Der Antrag ist schriftlich oder durch schriftlich auf-    Verzeichnis anzufertigen, das keine Hinweise auf die
zunehmende Erklärung bei dem unmittelbaren Dienst-          entfernten Vorgänge enthalten darf.
vorgesetzten einzureichen.                                    2. In Beurteilungen und in allen anderen Vorgängen
                                                            der Personalakten sollen Hinweise auf Disziplinar-
                         Zu § 38                            maßnahmen, die der Tilgung unterliegen, nicht auf-
                                                            genommen werden. Erscheint ein Hinweis wegen der
  Ein Beauftragter des Bundesdisziplinaranwalts kann        sich aus dem Dienstvergehen ergebenden Rückschlüsse
zugleich für die Geschäftsbereiche mehrerer Einleitungs-    auf Charakter und Gesamtverhalten des Beamten ge-
behörden bestellt werden.                                   boten, ist nicht die Disziplinarmaßnahme, sondern nur
                                                            das ihr zugrunde liegende Verhalten des Beamten zu
                         Zu § 50                            kennzeichnen.
  Die Beamtenbeisitzer des Bundesdisziplinargerichts          3. Alle Vorgänge, die zu tilgende Disziplinarmaß-
erhalten für die in Ausübung ihrer Aufgaben unter-          nahmen betreffen, sind nach Ablauf der hierfür be-
nommenen R,eisen Reisekostenvergütung nach dem              stimmten Frist von Amts wegen aus den Personalakten
Bundesreisekostengesetz.                                    zu entfernen und zu vernichten. Hinweise auf getilgte
                                                            Disziplinarmaßnahmen in Beurteilungen und an an-
                         Zu § 56                            deren Stellen der Personalakten sind unkenntlich zu
  1. Ist die Bestellung eines Richters im Bundesdienst      machen.
zum Untersuchungsführer angezeigt, teilt dies die Ein-        4. Die Nummern 1 bis 3 gelten sinngemäß für miß-
leitungsbehörde dem Präsidenten des Gerichts mit. Der       billigende Äußerungen (§ 6 Abs. 2) und in den Fällen
Präsident entscheidet, ob ein Richter als Untersuchungs-    von § 14, § 27 Abs. 1, § 31 Abs.4 Satz 5, § 64 Abs. 1 Nr.7
führer benannt werden kann. Die Einleitungsbehörde          und Abs. 2 Satz 1, § 123 sowie im Falle des Freispruchs
bestellt den ihr benannten Richter zum Untersuchungs-       im förmlichen Disziplinarverfahren.
3

Seite 488                                                GMBl. 1967                                                    Nr.29

  5. Die Tilgung einer Disziplinarmaßnahme oder miß-                Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehr-
billigenden Äußerung ist dem Beamten schriftlich mit-               anstalt und in Höhe von 190 DM monatlich für
zuteilen. über die Mitteilung ist keine Unterlage in die            Anwärter mit der Abschlußprüfung einer tech-
Akten aufzunehmen.                                                  nischen Hochschule werden bei Vorliegen der son-
                                                                    stigen Voraussetzungen auch denjenigen Anwärtern
                          Zu § 124                                  gewährt, die in der Zeit vom 1. Januar 1968 bis
  § 24 ist anzuwenden.                                              zum 31. Dezember 1968 eingestellt werden.

Bonn., den 7. November 1967                                     An die
D I 2 - 214 112/7                                               obersten Bundesbehörden
                                                                                                           GMBI. 1967, S. 488

              Der Bundesminister des Innern
                       In Vertretung
                                                                               ÖS. Öffentliche Sicherheit
                          Gumbel
                                           GMBl. 1967, S. 486     Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Deutsche
                                                                             durch das Kaiserreich Iran

                                                                      -   RdSchr. d. BM! v. 13.11.1967 -   Os 11 5 -
         Unterhaltszuschußverordnung v. 22.2.1963                                     644530-14/1-
                      (BGBI. I s. 137);
                                                                  Die Kaiserlich Iranische Regierung hat den Sicht-
       hier: Zulage nach § 10 für Anwärter technischer          vermerkszwang für Inhaber gültiger deutscher Pässe,
                         Laufbahnen                             die sich nicht länger als 3 Monate besuchsweise im Iran
Bezug: Meine Rundschreiben v. 29. 3. 1963 - II B 1 -            aufzuhalten beabsichtigen, mit Wirkung vom 1. Oktober
       221 220 - 18/62 - (GMBl. S. 136)                         1967 aufgehoben.
       und v. 20.12.1966 - II B 1 - 221 665/1 - (GMBl.            Vom gleichen Zeitpunkt an benötigen Deutsche, die
       1967 S.40)                                  .            sich rechtmäßig im Iran aufhalten, während der Gültig-
                                                                keitsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Wieder-
   -    RdScbr. v. 10.11.1967 -   DIll -    221665/1 -          einreisesichtv~rmerk mehr.
  Nach § 10 der Unterhaltszuschußverordnung bestimme
ich in Abänderung der Nr. 2 meines Rundschreibens               An
vom 29. März 1963:                                              die Herren Innenminister
                                                                (Senatoren für Inneres) der Länder
    Die Technikerzulagen zum Unterhaltszuschuß in               nachrichtlich an:
    Höhe von 165 DM monatlich für Anwärter mit der              die Grenzschutzdirektion, Koblenz
                                                                                                            GMBI. 1967, S. 488




                          Der Bundesminister für Gesundheitswesen
 Beförderungen im höheren wissenschaftlichen Dienst             des Innern nach Mitwirkung des Bundespersonalaus-
             beim Bundesgesundheitsamt                          schusses, daß bei der Beförderung eines Wissenschaft-
                                                                lichen Oberrates (Bes.Gruppe A 14 BBesO) zum Direktor
- Bek. d. BMGes v. 15.11.1967 - Z 1 - 01211- 468/67 -           und Professor beim Bundesgesundheitsamt (Bes.Gruppe
  Auf Grund von § 9 Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahn-           B 1 BBesO) das Amt des Wissenschaftlichen Direktors
verordnung in der Fassung vom 14.4.1965 (BGBl. I S. 323)        (Bes.Gruppe A 15 BBesO) nicht durchlaufen zu werden
bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister             braucht.
                                                                                                           GMBI. 1967, S. 488




                                           Personalnachrichten
                     Auswärtiges Amt                            Zum Vortragenden Legationsrat
Ernannt sind:                                                   die Legationsräte Erster Klasse
Zum Staatssekretär                                              Dr. Gerhard Pfeiffer, Zentrale
Botschafter a. D. Georg Ferdinand Duc k w i t z, Zentrale       Dr. Hans-Dietrich Treviranus, Zentrale
Zum Ministerialdirektor                                         Zum Generalkonsul
Botschafter Dr. Georg Federer, Zentrale                         Konsul Erster Klasse Siegfried Persch, Lyon
Zum Ministerialdirigenten                                       Zum Legationsrat Erster Klasse
Vortragender Legationsrat Erster Klasse
Joachim J aenicke,                                              die Legationsräte
beurlaubt z. NATO-Sekretariat in Brüssel                        Raban Graf Adelmann von Adelmannsfelden,
Zum Vortragenden Legationsrat Erster Klasse                     beurlaubt z. NATO-Sekretariat in Brüssel
                                                                Gerhard Boldt, Zentrale
die Vortragenden Legationsräte                                  Eberhard H es se, Zentrale
Friedrich Freiherr von Dungern, Zentrale
Dr. Christian Fe i t, Zentrale                                  Zum Konsul Erster Klasse
Günther Schoedel, Zentrale                                      Konsul J ohann R ist e d t, Apenrade
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Nr.29                                                  GMBl.1967                                             Seite 489

Zum Legationsrat                                                     Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz
die Legationssekretäre                                      Ernannt ist:
Dr. Uwe Kaestner, Rio de Janeiro
Dr. Klaus W ein a n d y, Zentrale                           Zum Ltd. Regierungsbaudirektor
                                                            Regierungsbaudirektor Dr. Willi Künhold
Zur Legationssekretärin
die Attachees
                                                                   Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen
Ilse Bloech, Zentrale
Christiane Kuss, Zentrale                                   Ernannt sind:
Dr. Gudrun Vogel, Zentrale
                                                            Zum Oberamtsrat
Zum Legationssekretär
                                                            die Amtsräte
die Attaches
Dr. Klaus Aurisch, Zentrale                                 Karl Blattner
Dr. Reinhart Bin d seil, Zentrale                           Eduard Ferch
Dr. Manfred Birmelin, Zentrale                              Ernst Hösterey
Dr. Gerold von Braunmühl, Zentrale                          Horst Jahnke
Hasso Buchrucker, Zentrale                                  Walter Müller
Michel Engelhard, Zentrale                                  Fritz Niedernol te
Hans-Georg Fein, Zentrale                                   Karl Sauer
Wolfgang Göttelmann, Zentrale
Dr. Klaus Heinemann, Zentrale                               Gerd Streuff
Dr. Jürgen Hellner, Zentrale                                Gerhard Zielke
Dr. Eberhard Heyken, Zentrale                               Zum Amtsrat
Andreas von Hoessle, Zentrale                               Regierungsamtmann Gerhard Hü ther
Dr. Rolf Hofstetter, Zentrale
Hauke Jessen, Zentrale                                      Zum Regierungsamtmann
Dr. Werner Kaufmann-Bühler, Zentrale                        Regierungsoberinspektor Eberhard Me n z e I
Dr. Frank Lambach, Zentrale
Peter Metzger, Zentrale
Dr. Uwe Neubauer, Zentrale                                    Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung
Bernd Oetter, Zentrale
Dr. Ernst-Dietrich Osterhorn, Zentrale                      Ernannt sind:
Dr. Klaus 0 s t e rio h, Zentrale
Horst P akow ski, Zentrale                                  Zum Ministerialrat
Dr. Jürgen Pöhlmann, Zentrale                               Oberregierungsrat a. D. Dr. Günter Lehr
Dr. Otto Roever, Zentrale
Dr. Anton Rossbach, Zentrale                                Zum Regierungsdirektor
Fritz von Rottenburg, Zentrale                              die Oberregierungsräte
Oskar Rudolph, Zentrale                                     Wolf-Eckard Jaeger
Dr. Hans-Dieter Scheel, Zentrale
Wolf-Dietrich Schilling, Zentrale                           Dr. Hans Jürgen Kraege
Klaus-Wilhelm Wer n d I, Zentrale                           Reinhard Loosch
Henning von Wistinghausen, Zentrale                         Friedrich Pa e g e
Dieter Woltmann, Zentrale                                   Dr. Wolfgang Paulig
Dr. Hans-Dieter Z i e g I er, Zentrale                      Dr. Friedrich Wilckens
Zum Konsulatssekretär                                       Dr. Hans Sauer
Zollinspektor Klaus F lei s c h man n, Zentrale             Zum Oberregierungsrat
Regierungsinspektor Hans Kr 0 h, Zentrale                   die Regierungsräte
Zur Konsulatssekretärin z. A.                               Dr. Rolf Berger
Kreisinspektorin z. A. Helga D 0 h me s, Zentrale           Dr. Ewald Giese
                                                            Zum Regierungsrat
               Der Bundesminister des Innern                Regierungsrat z. A. Dr. Hans Mohrhauer
                                                            Regierungsassessor Dr. Robert Goroncy
Ernannt sind:                                               Amtsrat Karl Hofmann
Zum Regierungsmedizinaldirektor                             Zum Regierungsrat z. A.
Oberregierungsmedizinalrat Dr. med. Kurt S p r u t h        Dr.-Ing. Günter Marx
Zum Oberregierungsrat                                       Wissenschaftlicher Assistent Dr. Wolfram Schött
Regierungsrat                                               (unter gleichzeitiger Versetzung von der Universität
Dr. Christian Freiherr von Hammerstein                      Göttingen)
Zum Amtsrat                                                 Zum Oberamtsrat
Regierungsamtmann Hans G r 0 b e                            die Amtsräte
                                                            Andreas Bauer
                  Statistisches Bundesamt                   Joachim Brück
                                                            Bruno Gehrke
Ernannt ist:                                                Werner Giersmann
Zum Regierungsdirektor                                      Wolfgang Häbler
                                                            Hans Hartlep
Oberregierungsrat Dr. Herbert Görke
                                                            Max Klinghardt
                                                            Gottfried Nie s sen
                  Bundesverwal tungsamt                     Karl Sandherr
Ernannt ist:                                                Karl Schäfer
Zum Regierungsdirektor                                      Zum Regierungsamtmann
Oberregierungsrat Friedrich Minning                         Regierungsoberinspektor Matthias D e der ich s
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Seite 490                                              GMBl. 1967                                                    Nr.29

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit                                 Bundesrat
Ernannt sind:                                                Ernannt sind:
Zum Ministerialrat                                           Zum Oberamtsrat
die RegierungsdirektO'ren                                    die Amtsräte
Dr. Peter ArnO'lds                                           Otto Bartsch
Dr. Herbert Theierl                                          Philipp DrO'dt
Zum Oberamtsrat                                              AlO'is Teic h ert
die Amtsräte                                                 Zum Regierungsamtmann
Heinz Brand t                                                RegierungsO'berinspektO'r Kurt K ast n e r
Walther Hümmerich
Albert Lehning
Walter Schwab                                                  Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Walter S te c k
Hellrnut S t ec k er                                         Ernannt sind:
AlO'is Vellrath
Karl-Heinz Webler.                                           Zum Regierungsrat
                                                             Dr. Günter Darius
Zum Amtsrat
                                                             Dr. Henning Ferdinand
Regierungsamtmann Kurt Ku gel                                JO'h ..... Karl vO'n JO'rdans
Zum Regierungsamtmann                                        Walter Schütz
RegierungsO'berinspektO'r Gerhard Ku t s c h                 Zum Oberamtsrat
                                                             die Amtsräte
                   Bundespräsidialamt
                                                             H ans-Christi an Bat tm a n n
Ernannt ist:                                                 Hans Böhmer
Zur Oberregierungsrätin                                      Günter Gräf
Regierungsrätin HannelO're Sc h mi d t - B run s c h e d e   Hans Kröhnert
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