GMBl Nr. 29 1967
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 29 vom 29. November 1967
Z 3191 A
AusgabeA
GEMEINSAMES Seite 485
MINISTERIALBLATT
des Auswärtigen Amtes / des Blfndesministers des lnnern
des Bundesm.inisters für Wohnungswesen und Städtebau
des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte / des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen
des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
des Bundesministers für Familie und Jugend / des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammemrbeit / des Bundesministers für Gesundheitswesen
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
18. Jahrgang Bonn, den 29. November 1967 Nr.29
INHALT
Amtlicher Teil Seite Seite
Auswärtiges Amt Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 489
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung 489
Bek. v. 14. 11. 67, Ausländische Missionschefs bei der Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-
Bundesrepublik Deutschland akkreditiert . . . . . • . 486 arbeit ...... . 490
Bek. v. 18. 10., 6., 8. u. 14. 11. 67, Ausländische Kon- Bundespräsidialamt 490
sulate in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . • 486
Bek. v. 15. 11. 67, Botschaften der Bundesrepublik Bundesrat 490
Deutschland im Ausland . . . . . . . . . . . . 486 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 490
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecbt und sonstiges Personalrecht
des öffentlichen Dienstes
A VV v. 7. 11. 67 zur Durchführung der Bundesdiszi-
plinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
RdSchr. v. 10. 11. 67, Unterhaltszuschußverordnung v.
22. 2. 1963; hier: Zulage nach § 10 für Anwärter tech-
nischer Laufbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Os. Offentliche Sicherheit
RdSchr. v. 13. 11. 67, Aufhebung des Sichtvermerks-
zwanges für Deutsche durch das Kaiserreich Iran 488
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Bek. v. 15. 11. 67, Beförderungen im höheren wissen-
schaftlichen Dienst beim Bundesgesundheitsamt 488
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt 488
Der Bundesminister des Innern 489
Seite 486 GMBl.1967 Nr.29
Amtlicher Teil
Auswärtiges Amt
Ausländische Missionschefs 111. - Bek. d. AA v. 8.11.1967 - Prot 2 SM 21/94.18 -
bei der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert Die Bundesregierung hat dem zum Norwegischen
Generalkonsul in Bremen ernannten Herrn Odd Kaare
- Bek. d. AA v. 14. 11. 1967 - Prot 2 SM 20/91.37 - Bar s ta d am 8. November 1967 das Exequatur erteilt.
91.06 - 91.18 - 91.51 - 91.12 - 90.23 -
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats um faßt das
Der Herr Bundespräsident hat am 29. September Land Bremen, den Verwaltungsbezirk Oldenburg und
1967 Seine Exzellenz den Botschafter von Guayana und den Regierungsbezirk Aurich des Landes Niedersachsen.
Barbados, Sir Lionel A. Lu c k h 0 0, C.B.E., Q.C. Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Finn Tho-
mas Skartum, am 12. Oktober 1964 erteilte Exequatur
und am 9. November 1967 ist erloschen.
Seine Exzellenz den Botschafter von Jamaika, Sir
Henry Laurence Lindo, IV. - Bek. d. AA v. 8.11.1967 - Prot 2 SM 21/92.42 -
Seine Exzellenz den Botschafter der Republik Mali, Die Bundesregierung hat dem zum Türkischen Ge-
Herrn Hamacire N'Doure, neralkonsul in Essen ernannten Herrn Ilhan Ba k a y
Seine Exzellenz den Indischen Botschafter, Herrn am 8. November 1967 die vorläufige Zulassung erteilt.
Khub Chand, Der Amtsbezirk des Konsulats umfaßt das Land
Seine .Exzellenz, den Botschafter der Republik Korea, Nordrhein-Westfalen ausschließlich der Regierungs-
Herrn Young Choo Kim. bezirke Aachen und Köln sowie vom Regierungsbezirk
zur Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben emp- Düsseldorf die Landkreise und Städte Düsseldorf, Le-
fangen. verkusen, Mönchengladbach, Neuß, Remscheid, Rheydt,
GM BI. 1967, S. 486 Solingen, Wuppertal, Viersen, Rhein-Wupperkreis und
Grevenbroich.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Cavit
Tarak<;i, am 8. November 1966 erteilte Exequatur ist
Ausländische Konsulate erloschen.
in der Bundesrepublik Deutschland
V. - Bek. d. AA v. 14.11.1967 - Prot 2 SM 21/94.18 -
I. - Bek. d. AA v. 18.10.1967 - Prot 2 SM 21/94.08 -
Die Bundesregierung hat dem zum Königlich Nor-
Die Bundesregierung hat dem zum Königlich Gri~i wegischen Wahlkonsul in Stuttgart ernannten Herrn
schen Generalkonsul in Köln ernannten Herrn Antonios Hermann Abtmeyer am 14. November 1967 das Exe-
No mi c 0 s am 18. Oktober 1967 die vorläufige Zulassung quatur erteilt.
erteilt. Der Amtsbezirk des Wahl konsulats umfaßt das Land
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die Stadt Baden-Württemberg.
und den Regierungsbezirk Köln. Das dem bisherigen Wahlkonsul, Herrn Dr.-Ing. Josef
Das dem bisherigen Wahlkonsul, Herrn Rudolf Kr a h e, Ruhrmann, am 5. Oktober 1961 erteilte Exequatur
um 4. März 1961 erteilte Exequatur ist erloschen. ist erloschen.
G MB!. 1967, S. 486
11. - Bek. d. AA v. 6.11.1967 - Prot 2 SM 21/94.12 -
Botschaften der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesregierung hat dem zum Italienischen Ge- im Ausland
neralkonsul in Köln ernannten Herrn Giuseppe Ca s a I i
am 6. November 1967 die vorläufige Zulassung erteilt. - Bek. d. AA v. 15.11.1967 - ZB 1 - 83.SV/0 -
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt das Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in
Land Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der Städte Phnom Penh/Kambodscha ist mit Wirkung vom 15. No-
Bonn und Bad Godesberg. vember 1967 in eine Botschaft umgewandelt worden.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Domenico Der bisherige Leiter der Vertretung, Herr Gerd
Bocchetto, am 26. November 1963 erteilte Exequatur Be ren don c k, wurde zum außerordentlichen und be-
ist erloschen. vollmächtigten Botschafter ernannt.
GMB!. 1967, S. 486
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht hängung von Bußen und über das Ausscheiden bleiben
des öffentlichen Dienstes unberührt.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift Zu § 9
zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung Die Gehaltskürzung erstreckt sich auf alle Ämter, die
Vom 7. November 1967 der Beamte bei Rechtskraft des Urteils bekleidet.
Nach § 131 Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung in Zu § 10
der Fassung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) Für die Einweisung in die Planstelle der neuen Be-
wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift er- soldungsgruppe gilt § 7 der Durchführungsbestimmun-
lassen: gen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die
Zu § 1 Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und
Die für Ehrenbeamte (§ 177 des Bundesbeamtengeset- Bundesrichter vom 14. Oktober 1955 (Bundesgesetzbl. I
zes) geltenden besonderen Vorschriften über die Ver- S. 681) entsprechend.
Nr.29 GMBl.1967 Seite 487
Zu § 11 führer und übersendet dem Präsidenten eine Abschrift
der Bestellung.
Wird auf Entfernung aus dem Dienst erkannt, soU
der Betroffene im Bundesdienst auch nicht als Ange- 2. Zur Beschleunigung der Untersuchung soll die Ein-
stellter oder Arbeiter verwendet werden. leitungsbehörde dem Untersuchungsführer die erforder-
liche Hilfe und Unterstützung gewähren.
Zu § 14
Zu § 65
Darf nach § 14 eine Disziplinarmaßnahme nicht ver-
hängt werden, ist das Disziplinarverfahren nach Ab- übersendet die Einleitungsbehörde dem Bundesdiszi-
schluß der Vorermittlungen oder der Untersuchung plinaranwalt die Akten zur Fertigung der Anschuldi-
einzustellen (§ 27 Abs. 1, § 64 Abs. 1 Nr. 7). gungsschrift, fügt sie auf besonderem Blatt und in
doppelter Ausfertigung folgende Unterlagen bei:
Zu § 15 1. eine Berechnung der Dienst- oder Versorgungsbezüge
Die erforderlichen Maßnahmen sollen mit der gebo- des Beamten oder Ruhestandsbeamten (Brutto- und
tenen Beschleunigung getroffen werden. Nettobezüge), auch der Unterhaltsbeiträge und der
Bezüge, die auf Grund eines früheren Dienstverhält-
Zu §23 nisses (§ 13 Abs.l) gezahlt werden; dabei sind Orts-
zuschlag, örtlicher Sonderzuschlag, Kinderzuschlag
In der Untersuchung kann von einer förmlichen Zu- sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichs-
stellung der Ladung der Zeugen und Sachverständigen, zulagen gesondert aufzuführen; eine nach § 92 ange-
des Beamten und seines Verteidigers sowie des Bundes- ordnete Einbehaltung von Dienst- oder Versorgungs-
disziplinaranwalts abgesehen werden, wenn anderweitig bezügen bleibt außer Betracht;
gewährleistet ist, daß die Ladung den Empfänger er-
reicht. Ladungen, die nicht förmlich zugestellt werden, 2. eine Berechnung des (Brutto- und Netto-) Ruhe-
sind mündlich unter Aufnahme eines Aktenvermerks gehalts, das der Beamte erhalten würde, wenn er
oder schriftlich zu übermitteln. mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die
Berechnung erfolgt, in den Ruhestand treten würde.
Zu §26
Zeit und Ort der abschließenden Anhörung nach §26 Zu § 111
Abs.4 Satz 4 sind dem Beamten, seinem Verteidiger Die entstandenen Kosten sind der Art und Höhe nach
und dem zuständigen Beauftragten des Bundesdiszi- aufgeschlüsselt in den Vorermittlungs- und Unter-
plinaranwalts rechtzeitig vor dem anberaumten Termin suchungsakten zu vermerken.
mitzuteilen.
Zu § 28 Zu § 115
Ist der Dienstvorgesetzte für die Einleitung des förm- Als notwendige Kosten der Verteidigung sind nur die
lichen Disziplinarverfahrens nicht zuständig, führt er dem Verteidiger nach der Gebührenordnung für Rechts-
die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei. anwälte zustehenden Sätze anzusehen; ein darüber hin-
aus vereinbartes Entgelt wird nicht erstattet.
Zu §29
Zu § 117
1. Bekleidet ein Beamter mehrere Ämter (z. B. Haupt-
und Nebenamt), kann der für jedes Amt zuständige Dem Beamten kalm gestattet werden, die Geldbuße
Dienstvorgesetzte Disziplinarmaßnahmen im Rahmen in Teilbeträgen zu entrichten. Der Tilgungszeitraum
seiner Befugnisse verhängen, Geldbußen jedoch nur soll im allgemeinen nicht über ein Jahr hinausgehen.
nach Maßgabe der Dienstbezüge aus diesem Amt. Der Die Vollstreckung der Geldbuße wird nicht dadurch
Dienstvorgesetzte, der eine Disziplinarmaßnahme ver- gehindert, daß der Beamte nach ihrer Verhängung in
hängt, teilt dies dem anderen Dienstvorgesetzten mit. den Ruhestand tritt. Endet das Beamtenverhältnis auf
andere Weise, ist die Geldbuße nicht zu vollstrecken.
2. Bei Abordnung oder Beurlaubung eines Beamten
zu einer anderen Behörde geht die Befugnis nach § 29
hinsichtlich der während der Abordnung oder Beurlau- Zu § 119
bung begangenen Dienstvergehen auf den neuen Dienst- 1. Disziplinarvorgänge sind in Beiakten zu den Per-
vorgesetzten über, soweit dieser nicht ihre Ausübung sonalakten zu führen. Für jeden Disziplinarvorgang ist
dem anderen Dienstvorgesetzten überläßt oder sonst eine gesonderte Beiakte anzulegen. über die Beiakten
nichts anderes bestimmt ist. und die Anzahl der in ihnen enthaltenen Blätter ist ein
Verzeichnis anzufertigen und zu der ersten Beiakte zu
Zu § 34 nehmen. Nach Entfernung einer Beiakte ist ein neues
Der Antrag ist schriftlich oder durch schriftlich auf- Verzeichnis anzufertigen, das keine Hinweise auf die
zunehmende Erklärung bei dem unmittelbaren Dienst- entfernten Vorgänge enthalten darf.
vorgesetzten einzureichen. 2. In Beurteilungen und in allen anderen Vorgängen
der Personalakten sollen Hinweise auf Disziplinar-
Zu § 38 maßnahmen, die der Tilgung unterliegen, nicht auf-
genommen werden. Erscheint ein Hinweis wegen der
Ein Beauftragter des Bundesdisziplinaranwalts kann sich aus dem Dienstvergehen ergebenden Rückschlüsse
zugleich für die Geschäftsbereiche mehrerer Einleitungs- auf Charakter und Gesamtverhalten des Beamten ge-
behörden bestellt werden. boten, ist nicht die Disziplinarmaßnahme, sondern nur
das ihr zugrunde liegende Verhalten des Beamten zu
Zu § 50 kennzeichnen.
Die Beamtenbeisitzer des Bundesdisziplinargerichts 3. Alle Vorgänge, die zu tilgende Disziplinarmaß-
erhalten für die in Ausübung ihrer Aufgaben unter- nahmen betreffen, sind nach Ablauf der hierfür be-
nommenen R,eisen Reisekostenvergütung nach dem stimmten Frist von Amts wegen aus den Personalakten
Bundesreisekostengesetz. zu entfernen und zu vernichten. Hinweise auf getilgte
Disziplinarmaßnahmen in Beurteilungen und an an-
Zu § 56 deren Stellen der Personalakten sind unkenntlich zu
1. Ist die Bestellung eines Richters im Bundesdienst machen.
zum Untersuchungsführer angezeigt, teilt dies die Ein- 4. Die Nummern 1 bis 3 gelten sinngemäß für miß-
leitungsbehörde dem Präsidenten des Gerichts mit. Der billigende Äußerungen (§ 6 Abs. 2) und in den Fällen
Präsident entscheidet, ob ein Richter als Untersuchungs- von § 14, § 27 Abs. 1, § 31 Abs.4 Satz 5, § 64 Abs. 1 Nr.7
führer benannt werden kann. Die Einleitungsbehörde und Abs. 2 Satz 1, § 123 sowie im Falle des Freispruchs
bestellt den ihr benannten Richter zum Untersuchungs- im förmlichen Disziplinarverfahren.
Seite 488 GMBl. 1967 Nr.29
5. Die Tilgung einer Disziplinarmaßnahme oder miß- Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehr-
billigenden Äußerung ist dem Beamten schriftlich mit- anstalt und in Höhe von 190 DM monatlich für
zuteilen. über die Mitteilung ist keine Unterlage in die Anwärter mit der Abschlußprüfung einer tech-
Akten aufzunehmen. nischen Hochschule werden bei Vorliegen der son-
stigen Voraussetzungen auch denjenigen Anwärtern
Zu § 124 gewährt, die in der Zeit vom 1. Januar 1968 bis
§ 24 ist anzuwenden. zum 31. Dezember 1968 eingestellt werden.
Bonn., den 7. November 1967 An die
D I 2 - 214 112/7 obersten Bundesbehörden
GMBI. 1967, S. 488
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
ÖS. Öffentliche Sicherheit
Gumbel
GMBl. 1967, S. 486 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Deutsche
durch das Kaiserreich Iran
- RdSchr. d. BM! v. 13.11.1967 - Os 11 5 -
Unterhaltszuschußverordnung v. 22.2.1963 644530-14/1-
(BGBI. I s. 137);
Die Kaiserlich Iranische Regierung hat den Sicht-
hier: Zulage nach § 10 für Anwärter technischer vermerkszwang für Inhaber gültiger deutscher Pässe,
Laufbahnen die sich nicht länger als 3 Monate besuchsweise im Iran
Bezug: Meine Rundschreiben v. 29. 3. 1963 - II B 1 - aufzuhalten beabsichtigen, mit Wirkung vom 1. Oktober
221 220 - 18/62 - (GMBl. S. 136) 1967 aufgehoben.
und v. 20.12.1966 - II B 1 - 221 665/1 - (GMBl. Vom gleichen Zeitpunkt an benötigen Deutsche, die
1967 S.40) . sich rechtmäßig im Iran aufhalten, während der Gültig-
keitsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Wieder-
- RdScbr. v. 10.11.1967 - DIll - 221665/1 - einreisesichtv~rmerk mehr.
Nach § 10 der Unterhaltszuschußverordnung bestimme
ich in Abänderung der Nr. 2 meines Rundschreibens An
vom 29. März 1963: die Herren Innenminister
(Senatoren für Inneres) der Länder
Die Technikerzulagen zum Unterhaltszuschuß in nachrichtlich an:
Höhe von 165 DM monatlich für Anwärter mit der die Grenzschutzdirektion, Koblenz
GMBI. 1967, S. 488
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Beförderungen im höheren wissenschaftlichen Dienst des Innern nach Mitwirkung des Bundespersonalaus-
beim Bundesgesundheitsamt schusses, daß bei der Beförderung eines Wissenschaft-
lichen Oberrates (Bes.Gruppe A 14 BBesO) zum Direktor
- Bek. d. BMGes v. 15.11.1967 - Z 1 - 01211- 468/67 - und Professor beim Bundesgesundheitsamt (Bes.Gruppe
Auf Grund von § 9 Abs. 2 Satz 2 der Bundeslaufbahn- B 1 BBesO) das Amt des Wissenschaftlichen Direktors
verordnung in der Fassung vom 14.4.1965 (BGBl. I S. 323) (Bes.Gruppe A 15 BBesO) nicht durchlaufen zu werden
bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister braucht.
GMBI. 1967, S. 488
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt Zum Vortragenden Legationsrat
Ernannt sind: die Legationsräte Erster Klasse
Zum Staatssekretär Dr. Gerhard Pfeiffer, Zentrale
Botschafter a. D. Georg Ferdinand Duc k w i t z, Zentrale Dr. Hans-Dietrich Treviranus, Zentrale
Zum Ministerialdirektor Zum Generalkonsul
Botschafter Dr. Georg Federer, Zentrale Konsul Erster Klasse Siegfried Persch, Lyon
Zum Ministerialdirigenten Zum Legationsrat Erster Klasse
Vortragender Legationsrat Erster Klasse
Joachim J aenicke, die Legationsräte
beurlaubt z. NATO-Sekretariat in Brüssel Raban Graf Adelmann von Adelmannsfelden,
Zum Vortragenden Legationsrat Erster Klasse beurlaubt z. NATO-Sekretariat in Brüssel
Gerhard Boldt, Zentrale
die Vortragenden Legationsräte Eberhard H es se, Zentrale
Friedrich Freiherr von Dungern, Zentrale
Dr. Christian Fe i t, Zentrale Zum Konsul Erster Klasse
Günther Schoedel, Zentrale Konsul J ohann R ist e d t, Apenrade
Nr.29 GMBl.1967 Seite 489
Zum Legationsrat Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz
die Legationssekretäre Ernannt ist:
Dr. Uwe Kaestner, Rio de Janeiro
Dr. Klaus W ein a n d y, Zentrale Zum Ltd. Regierungsbaudirektor
Regierungsbaudirektor Dr. Willi Künhold
Zur Legationssekretärin
die Attachees
Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen
Ilse Bloech, Zentrale
Christiane Kuss, Zentrale Ernannt sind:
Dr. Gudrun Vogel, Zentrale
Zum Oberamtsrat
Zum Legationssekretär
die Amtsräte
die Attaches
Dr. Klaus Aurisch, Zentrale Karl Blattner
Dr. Reinhart Bin d seil, Zentrale Eduard Ferch
Dr. Manfred Birmelin, Zentrale Ernst Hösterey
Dr. Gerold von Braunmühl, Zentrale Horst Jahnke
Hasso Buchrucker, Zentrale Walter Müller
Michel Engelhard, Zentrale Fritz Niedernol te
Hans-Georg Fein, Zentrale Karl Sauer
Wolfgang Göttelmann, Zentrale
Dr. Klaus Heinemann, Zentrale Gerd Streuff
Dr. Jürgen Hellner, Zentrale Gerhard Zielke
Dr. Eberhard Heyken, Zentrale Zum Amtsrat
Andreas von Hoessle, Zentrale Regierungsamtmann Gerhard Hü ther
Dr. Rolf Hofstetter, Zentrale
Hauke Jessen, Zentrale Zum Regierungsamtmann
Dr. Werner Kaufmann-Bühler, Zentrale Regierungsoberinspektor Eberhard Me n z e I
Dr. Frank Lambach, Zentrale
Peter Metzger, Zentrale
Dr. Uwe Neubauer, Zentrale Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung
Bernd Oetter, Zentrale
Dr. Ernst-Dietrich Osterhorn, Zentrale Ernannt sind:
Dr. Klaus 0 s t e rio h, Zentrale
Horst P akow ski, Zentrale Zum Ministerialrat
Dr. Jürgen Pöhlmann, Zentrale Oberregierungsrat a. D. Dr. Günter Lehr
Dr. Otto Roever, Zentrale
Dr. Anton Rossbach, Zentrale Zum Regierungsdirektor
Fritz von Rottenburg, Zentrale die Oberregierungsräte
Oskar Rudolph, Zentrale Wolf-Eckard Jaeger
Dr. Hans-Dieter Scheel, Zentrale
Wolf-Dietrich Schilling, Zentrale Dr. Hans Jürgen Kraege
Klaus-Wilhelm Wer n d I, Zentrale Reinhard Loosch
Henning von Wistinghausen, Zentrale Friedrich Pa e g e
Dieter Woltmann, Zentrale Dr. Wolfgang Paulig
Dr. Hans-Dieter Z i e g I er, Zentrale Dr. Friedrich Wilckens
Zum Konsulatssekretär Dr. Hans Sauer
Zollinspektor Klaus F lei s c h man n, Zentrale Zum Oberregierungsrat
Regierungsinspektor Hans Kr 0 h, Zentrale die Regierungsräte
Zur Konsulatssekretärin z. A. Dr. Rolf Berger
Kreisinspektorin z. A. Helga D 0 h me s, Zentrale Dr. Ewald Giese
Zum Regierungsrat
Der Bundesminister des Innern Regierungsrat z. A. Dr. Hans Mohrhauer
Regierungsassessor Dr. Robert Goroncy
Ernannt sind: Amtsrat Karl Hofmann
Zum Regierungsmedizinaldirektor Zum Regierungsrat z. A.
Oberregierungsmedizinalrat Dr. med. Kurt S p r u t h Dr.-Ing. Günter Marx
Zum Oberregierungsrat Wissenschaftlicher Assistent Dr. Wolfram Schött
Regierungsrat (unter gleichzeitiger Versetzung von der Universität
Dr. Christian Freiherr von Hammerstein Göttingen)
Zum Amtsrat Zum Oberamtsrat
Regierungsamtmann Hans G r 0 b e die Amtsräte
Andreas Bauer
Statistisches Bundesamt Joachim Brück
Bruno Gehrke
Ernannt ist: Werner Giersmann
Zum Regierungsdirektor Wolfgang Häbler
Hans Hartlep
Oberregierungsrat Dr. Herbert Görke
Max Klinghardt
Gottfried Nie s sen
Bundesverwal tungsamt Karl Sandherr
Ernannt ist: Karl Schäfer
Zum Regierungsdirektor Zum Regierungsamtmann
Oberregierungsrat Friedrich Minning Regierungsoberinspektor Matthias D e der ich s
Seite 490 GMBl. 1967 Nr.29
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Bundesrat
Ernannt sind: Ernannt sind:
Zum Ministerialrat Zum Oberamtsrat
die RegierungsdirektO'ren die Amtsräte
Dr. Peter ArnO'lds Otto Bartsch
Dr. Herbert Theierl Philipp DrO'dt
Zum Oberamtsrat AlO'is Teic h ert
die Amtsräte Zum Regierungsamtmann
Heinz Brand t RegierungsO'berinspektO'r Kurt K ast n e r
Walther Hümmerich
Albert Lehning
Walter Schwab Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Walter S te c k
Hellrnut S t ec k er Ernannt sind:
AlO'is Vellrath
Karl-Heinz Webler. Zum Regierungsrat
Dr. Günter Darius
Zum Amtsrat
Dr. Henning Ferdinand
Regierungsamtmann Kurt Ku gel JO'h ..... Karl vO'n JO'rdans
Zum Regierungsamtmann Walter Schütz
RegierungsO'berinspektO'r Gerhard Ku t s c h Zum Oberamtsrat
die Amtsräte
Bundespräsidialamt
H ans-Christi an Bat tm a n n
Ernannt ist: Hans Böhmer
Zur Oberregierungsrätin Günter Gräf
Regierungsrätin HannelO're Sc h mi d t - B run s c h e d e Hans Kröhnert
G MB!. 1967, S. 488
Nr.29 GMBl.1967 Seite 491
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