GMBl Nr. 14 1965

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 28. Mai 1965

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Z 3191 A


                                                                                                                           Ausgabe A


                        GEMEINSAMES
                                                                                                                               Seite 113




                      MINISTERIALBLATT
                               des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern
                        des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte / des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen
                       des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
         des Bundesministers für Familie und Jugend / des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
         des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit / des Bundesministers für Gesundheitswesen
                 HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

16. Jahrgang                                            Bann, den 28. Mai 1965                                                   Nr.14




                                                                INHALT




Amtlicher Teil                                                 Selte ,                                                             Seite


Auswärtiges Amt                                                          Personalnachrichten
  Bek. v. 13.5.65, Ausländische Missionschefs bei der                      Auswärtiges Amt                                           119
  Bundesrepublik Deutschland akkreditiert . . . . . . . . 114              Der Bundesminister des Innern     .....                   119
  Bek. v. 11. u. 12. 5. 65, Ausländische Konsulate in der                  Der Präsident des Bundesrechnungshofes                    119
  Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 114
                                                                           Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und
  Bek. v. 7.5.65, Botschaften der Bundesrepublik Deutsch-                  Kriegsgeschädigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
  land im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
                                                                           Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung        120
                                                                           Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Der Bundesminister des Innern
  RdSchr. v. 7.5. 65, Kosten für amtsärztliche Gutachten
  und fachärztliche Zeugnisse bei der Einstellung von Be-
  amten und der Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit 114
  Bek. v. 18.5.65, ErgänzungsTV Nr.3 zum MTB II V.
  29.4.1965 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
  RdSchr. v. 13. 5. 65, Fahrkostenzuschuß für die regel-
  mäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte 116
  Bek. v. 4.5.65, Nachweis militärischer Dienstzeiten            117

Der Bundesminister für Gesundheitswesen
  Bek. v. 3. 5. 65; Berufung bzw. Wiederberufung von Mit-
  gliedern des Bundesgesundheitsrates . . . . . . .       -119
  Bek. v. 4. 5. 65, Kennzeichnung geräucherter Aale . . . 119
1

Seite 114                                                 GMBl.1965                                                             Nr.14

Amtlicher Teil

                                                  Auswärtiges Amt
              Ausländische Missionschefs                          läufige Zulassung erteilt.
    bei der BundesrepublikDeutschland akkreditiert                  Der Amtsbezirk umfaßt die Länder Hessen, Saarland
                                                                  und Rheinland-Pfalz.
   Bek. d. AA v. 13. 5. 1965 - Prot 2 SM 20/91.03                   Das dem bisherigen Konsul, Herrn Jose Carlos
  Der Herr Bundespräsident hat am 13. Mai 1965                    de Souza Palhares, am 9. Mai 1963 erteilte Exe-
    Seine Exzellenz den Bolivianischen Botschafter,               quatur ist erloschen.
    Oberst Enrique Gallardo Ba 11 e s t e r 0 s,                                                                   GMBl. 1965, S.114
zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens
empfangen.                                                        111. -    Bek. d. AA v. 12.5.1965 -     Prot 2 SM 21191.17 -
                                             GMBl. 1965, S. 114
                                                                    Die Bundesregierung hat dem zum Wahl general-
                                                                  konsul von Haiti in Bremen ernannten Herrn Dr. Erich
                  Ausländische Konsulate                          Retzlaff am 12. Mai 1965 das Exequatur erteilt.
            in der Bundesrepublik Deutschland                       Der Amtsbezirk des Wahlgeneralkonsulats um faßt das
                                                                  Land Bremen. Anschrift des Wahlgeneralkonsulats:
I. - Bck. d. AA v. 12. 5. 1965 - Prot 2 SM 21/91.04 -                28 Bremen, Am Wall 69-70
   Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen                    Fernsprecher: 310894-95
Generalkonsul in Hamburg ernannten Herrn Luiz Gon-                    Sprechzeit: montags-freitags 9-13 Uhr
                                                                                                                   GM BI. 1965, S.114
zaga Lins de Barros am 12. Mai 1965 die vorläufige
Zulassung ert"eilt.
   Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die                          Botschaften der Bundesrepublik Deutschland
Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und                                             im Ausland
Niedersachsen. Das dem bisherigen Generalkonsul,
Herrn Francisco Eulälio do N asc im en to e S il va,                     - Bek. d. AA v. 7. 5. 1965 -   ZA 2 -     SP -    8-
am 20. November 1963 erteilte Exequatur ist erloschen.
                                                                    Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter
                                                                  der Bundesrepublik Deutschland in London, Herr Her-
11. -   Bek. d. AA v. 11.5.1965 -      Prot 2 SM 21191.04 -       bert Blankenhorn, ist am 6. Mai 1965 von Ihrer
 Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen                  M a je s tä t Königin Eli s ab eth II. zur Übergabe
Konsul in Frankfurt am Main ernannten Herrn Enrico                seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden.
                                                                                                                   GMBI. 1965, S. 114
Nazareth Nogueira Ribeiro am 10. Mai 1965 die vor-


                                    Der Bundesminister des Innern
    H. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht                   sonstigen Bewerbungsunterlagen gefordert wird, wenn
                                                                  die Bewerber die sonstigen Einstellungsvoraussetzun-
Kosten für amtsärztliche Gutachten und fachärztliche              gen erfüllen und nach dem Ergebnis des Auswahl-
Zeugnisse bei der Einstellung von Beamten und der                 wettbewerbs für eine Einstellung in den auswärtigen
       Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit                        Dienst uneingeschränkt geeignet sind.
                                                                    Für den Bereich der Deutschen Bundesbahn und für
-   Rdschr. d. BMI v. 7.5.1965 -       11 A 4 -   215083/1 -      die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes
                                                                  verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
  Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der                  Die mit meinem Rundschreiben vom 19. September
Finanzen bitte ich, die Kosten für amtsärztliche und in           1962 2) getroffene Regelung wird hierdurch gegen-
Einzelfällen für dienstlich veranlaßte fachärztliche              standslos.
Untersuchungen bei                                                An die
  a) Berufung von Bewerbern in das Beamtenver-                    obersten Bundesbehörden
      hältnis,
                                                                  2) Veröffentl. GMBI. 1962, S. 461.
  b) Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe                                                               GMBI. 1965, S. 114
      in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
zu Lasten des Bundeshaushalts zu übernehmen.
  Zu den Kosten der Untersuchung gehören auch die                           Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB 11
durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ent-                                  Vom 29. April 1965
standenen notwendigen Fahrkosten, dagegen nicht ein
etwaiger Verdienstausfall.                                           -     Bek. d. BMI v. 18. 5. 1965 - 11 B 2 -    220 410/5 -
  Im Interesse der notwendigen Kosteneinsparung setze
ich voraus, daß die Vorlage von amtsärztlichen oder                  Nachstehend gebe ich den Ergänzungstarifvertrag
fachärztlichen Gutachten in den Fällen zu a) grund-               Nr. 3 zum MTB II vom 29. April 1965 bekannt.
sätzlich erst dann gefordert wird, wenn die Einstellungs-            Unter Bezugnahme auf Nr. XV der Niederschrift über
behörde die Berufung des Bewerbers in das Beamten-                die 2./65 RTA-Sitzung vom 25. März 1965 - BMI vom
                                                                  2~. März 1965 -     II B 2 - 220 028/3 - weise ich darauf
verhältnis ernsthaft in Erwägung gezogen hat. In allen
Fällen ist zur Vorlage bei dem Arzt zum Zwecke der                hin, daß § 42 Abs. 5 MTB i. d. F. meines Rundschrei-
Berechnung der Vergütungen nach dem Gebühren-                     bens vom 1. August 1961 - II B 2 - 4038 - 518/61 ab
verzeichnis eine Bescheinigung nach § 3 Abs. 2 der Ge-            1. April 1965 in folgender Fassung anzuwenden ist:
bührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 1) aus-                 ,,(5) Sind kinderzuschlagsberechtigte Kinder vorhanden
zufertigen.                                                             und wird nach Absatz 4 lediglich ein Krankengeld-
  Mit Rücksicht darauf, daß die Tropentauglichkeit un-                  zuschuß bis zur Höhe von 90 v. H. des Nettoarbeits-
abdingbare Voraussetzung für die Einstellung in den                     entgelts gewährt, so erhöht sich dieser Satz um
auswärtigen Dienst ist, bestehen keine Bedenken                         10 v. H. des Kinderzuschlags und des Sozialzu-
dagegen, daß die Vorlage eines tropenfachärztlichen                     schlags, die zustehen würden, wenn der Arbeiter
Zeugnisses über die Tropentauglichkeit von Bewerbern                    nicht arbeitsunfähig wäre."
für den auswärtigen Dienst dann ergänzend zu den                      Ein Tarifvertrag gleichen Inhalts wird mit der Ge-
                                                                  werkschaft Öffentlicher Dienst im Christlichen Ge-
') Verkündet Bundesgesetzbl. I 1965, S.89.                        werkschaftsbund Deutschlands vereinbart werden.
2

Nr.14                                                GMBl.1965                                              Seite 115

        Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB n                     und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die
                                                                   die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Buchst. b er-
                   Vom 29. April 1965                              füllen und bei Eintritt der Leistungsminderung
                                                                   im Gedinge- oder im Prämienverfahren gearbei-
                       Zwischen                                    tet haben, sollen nach Möglichkeit mit Zubringer-
                        I
der Bundesrepublik Deutschland,                                    arbeiten beschäftigt werden.
der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr                     (2) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake
- beide vertreten durch den Bundesminister                         und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die
des Innern-                                                        die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Buchst. b er-
                                           einerseits              füllen und die letzten 5 Jahre vor Eintritt der
                         und                                       Leistungsminderung in jedem Jahr überwiegend
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und                im Gedinge oder im Prämienverfahren oder mit
Verkehr - Hauptvorstand -                                          Zubringerarbeiten beschäftigt waren, erhalten im
                                         andererseits              Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn in
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:                           der bisherigen oder einer niedrigeren Lohn-
                                                                   gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird
                          § l'                                     nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiter-
  Der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes -                 beschäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder
MTB II - vom 27. Februar 1964 wird wie folgt ge-                   Vorhandwerker bestellt wird.
ändert und ergänzt:                                                  Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-
                                                                   verdienste oder der Prämien aus den letzten 12
1. In § 47 Abs. 1 Unterabs. 2 werden hinter dem Wort               Kalendermonaten, geteilt durch die Zahl der in
   "Kinderzuschlag" die Worte "und der Sozialzuschlag"             diesem Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, je-
   eingefügt.                                                      doch nicht mehr als 15 v. H. des bisherigen Ta-
2. In § 66 Abs. 2 Satz 1 werden hinter den Worten "des             bellenlohnes.
   anteiligen Kinderzuschlages" die Worte "und des                   Die Zulage entfällt,
   anteiligen Sozialzuschlages" eingefügt.                        a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder
3. In der Anlage 2 a (SR 2 a MTB II) wird hinter der                 mit leistungsabhängigen Arbeitern beschäftigt
   Nr. 14 eine Nr. 14 a in nachstehender Fassung ein-                wird,
   gefügt:                                                        b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-
                                                                     gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-
          "Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes                       tritt der Leistungsminderung innegehabten
                bei Leistungsminderung -                             Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter
   (1) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2              oder Vorhandwerker bestellt wird,
       Buchst. b erfüllen und bei Eintritt der Leistungs-         cl wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder
       minderung im Gedinge gearbeitet haben, sollen                 in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei
       nach Möglichkeit mit leistungsabhängigen Ar-                  Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet
       beiten (§ 5 der GedingerichtIinien vom 1. April               hat, dauernd eingestellt wird."
       1964) beschäftigt werden.                            5. Die Anlage 4 (Verzeichnis der Arbeiter, die den
   (2) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2        Wechselschichtzuschlag gemäß § 29 a erhalten) wird
       Buchst. b erfüllen und die letzten 5 Jahre vor          für den Bereich des Bundesministers für Verkehr
       Eintritt der Leistungsminderung in jedem Jahr           wie folgt geändert und ergänzt:
       überwiegend im Gedinge oder mit leistungsab-            a) Bei Absatz 1 werden nach den Worten "Lotsen-
       hängigen Arbeiten beschäftigt waren, erhalten              station Travemünde" die Worte "Pumpenwärter
       im Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn             im Ölhafen Emden, Arbeiter der UKW-War-
       in der bisherigen oder in einer niedrigeren Lohn-          tungsstation Brunsbüttelkoog" eingefügt.
       gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird         b) Der Absatz "Leuchtfeuerwärter bei den Leucht-
       nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiterbe-             feuern Schlei münde, Bülk, Friedrichsort,
       schäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder               Dahmeshöved und Staberhuk"
       Vorhandwerker bestellt wird.                               erhält folgende Fassung:
         Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-             "Leuchtfeuerwärter bei den Leuchtfeuern
       verdienste oder der Zuschläge nach § 5 der Ge-             Schleimünde, Bülk, Friedrichsort, Dahmeshöved,
       dingerichtIinien aus den letzten 12 Kalender-              Staberhuk und Helgoland".
       monaten, geteilt durch die Zahl der in diesem
       Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, jedoch nicht        c) In Absatz 4 wird nach dem Wort "Jochenstein"
       mehr als 15 v. H. des bisherigen Tabellenlohnes.           ein Komma und das Wort "Geesthacht" einge-
                                                                  fügt.
         Die Zulage entfällt,
       a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder                                     §2
          mit leistungsabhängigen Arbeiten beschäftigt        Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1965 in Kraft.
          wird,
       b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-
          gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-    Bonn, den 29. April 1965
          tritt der Leistungsminderung innegehabte
          Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter
          oder zum Vorhandwerker bestellt wird,                      Für die Bundesrepublik Deutschland
       c) wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder           und die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr:
          in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei                 Der Bundesminister des Innern
          Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet                           In Vertretung
          hat, dauernd eingestellt wird."
                                                                                  Dr. Schäfer
4. In der Anlage 2 d (SR 2 d MTB II) wird hinter der
   Nr. 11 a eine Nr. 11 b in nachstehender Fassung ein-           Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
   gefügt:                                                                 Transport und Verkehr
                                                                            - Hauptvorstand -
          "Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes
                bei Leistungsminderung -                                      Jacobi    MüHe
                                                                                                    GMBI. 1965, S. 114
   (1) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake
3

Seite 116                                           GMBl.1965                                                    Nr.14

    Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten          8. Für
          zwischen Wohnung und Dienststätte                       Angestellte,
                                                                  Arbeiter,
-   RdSchr. d. BMI v. 13. 5. 1965 - 11 B 3 -   222139/1-          Praktikanten, deren Arbeitsbedingungen durch die
                                                                     Tarifverträge vom 15. Juli 1960 oder vom 19. Juni
  Mit Rücksicht auf den derzeitigen Mangel an Dienst-                1963 in der geltenden Fassung geregelt sind,
kräften besonders der unteren Einkqmmensgruppen                   Lehrlinge (Anlernlinge)
hat es sich als notwendig erwiesen, unter bestimmten            des Bundes gelten die Nummern 1 bis 7 entsprechend.
Voraussetzungen weiterhin Fahrkostenzuschüsse zu ge-            Bezüge im Sinne der NI'. 1 sind für
währen und die bisherige Regelung (meine Rundschrei-            a) Angestellte
ben vom 14. und 29. Januar 1963 - 11 B 3 - BA 3400-                die Grundvergütung, der Ortszuschlag der Stufe 1
510/62) mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wie folgt neu                 - bei Angestellten unter 18 Jahren die Gesamt-
zu fassen:                                                         vergütung -, der örtliche Sonderzuschlag sowie
1. Beamten und Soldaten mit monatlichen Bezügen bis                folgende Zulagen:
   zu 750,- DM, die den regelmäßigen Weg zwischen                  aal persönliche Zulagen nach § 24 BAT,
   Wohnung und Dienststätte mit einem öffentlichen,                bb) Ausgleichszulagen nach § 56 BAT,
   regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel oder                 cc) Zulagen nach dem Zusatz zu den Verg.Gr.
   einem privaten Kraftfahrzeug zurücklegen, kann
   widerruflich ein Zuschuß zu den Fahrkosten gewährt                   Kr I bis Kr V des Abschnitts A der Anlage 1 b
   werden, bei der Benutzung eines privaten Kraft-                      zum BAT,
   fahrzeuges jedoch nur, wenn                                     dd) Tankerzulagen nach NI'. 9 Abs. 3 SR 2 elIBAT,
     die Entfernung (Wegstrecke) von der Dienststätte              ee) Zulagen nach NI'. 6 Abs. 3 SR 20 BAT,
     zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen, regel-           ff) Zulagen zu den Vergütungsgruppen IVb bis
     mäßig verkehrenden Beförderungsmittels mehr als                    11 BAT nach § 3 des Tarifvertrages über die
     zwei Kilometer oder                                                Neuregelung der Eingruppierung der Tarif-
     die Zeit von der Ankunft des Beförderungsmittels                   angestellten des Flugsicherungsdienstes vom
     bis zum Dienstbeginn und vom Dienstende bis zur                    12. Juni 1962,
     Abfahrt insgesamt mehr als eine Stunde, in der                gg) Besitzstandszulagen, die gewährt werden,
     Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr mehr als dreißig                    weil die frühere Grundvergütung oder die
     Minuten                                                            der Grundvergütung und dem Ortszuschlag
   beträgt.                                                             entsprechende Vergütung höher war,
     Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind
     bei Empfängern von Dienstbezügen das Grund-                   hh) außertarifliche Funktionszulagen (z. B. an
     gehalt, der Ortszuschlag der Stufe 1, der örtliche                 Schreibkräfte),
     Sonderzuschlag sowie Stellen- und Ausgleichs-              b) Arbeiter
     zulagen,                                                      aal der 19lfache Tabellenlohn zuzüglich der Zu-
     bei Empfängern von Unterhaltszuschüssen der                        lagen im Sinne des § 48 Abs. 2 Buchst. a)
     Grundbetrag, der Alterszuschlag und die Zulage                     MTB 11;
     für Anwärter technischer Laufbahnen.                               an die Stelle des 19lfachen Tabellenlohnes
2. Der Zuschuß wird in Höhe der den Eigenanteil (Nr.4)                  tritt bei Kraftfahrern der Monatslohn (Ge-
   übersteigenden Fahrkosten (Nr.3) gewährt. Beträge                    samtpauschallohn ohne Pauschalzuschlag),
   bis zu 1,- DM bleiben außer Betracht.                           bb) die Besitzstandszulagen, die in Monatsbeträ-
                                                                        gen festgesetzt sind.
3. Fahrkosten sind die Kosten der billigsten Fahrkarte             Für Arbeiter, deren regelmäßige Arbeitszeit nach
   des Beförderungsmittels, das nach der Verkehrssitte             § 15 MTB 11 und den Sonderregelungen hierzu
   benutzt wird. Bei der Benutzung eines privaten                  mehr als 44 Stunden wöchentlich beträgt, tritt -
   Kraftfahrzeuges ist der Preis der billigsten Bundes-            mit Ausnahme der Fälle des Jahreszeitenaus-
   bahnfahrkarte für eine der Straßenentfernung zwi-               gleichs nach § 15 Abs. 3 MTB 11, der NI'. 4 Abs. 1
   schen Wohnung und Dienststätte entsprechende                    SR 2e I und der NI'. 2 Abs.1 SR 2i MTB 11 -
   Strecke zugrunde zu legen, für einen im Kraftfahr-              an die Stelle der Zahl 191 (vgl. Buchst. aal die
   zeug mitfahrenden Beamten oder Soldaten jedoch                  entsprechende Stundenzahl; bei ihrer Errechnung
   höchstens 3 Pfennig je Kilometer.                               sind § 18 Abs.2 MTB 11 bzw. NI'. 8 Abs.4 Satz 3
                                                                   SR 2 a, NI'. 5 Abs. 4 Satz 3 SR 2 h, Nr.4 Abs. 4
4. Der Eigenanteil an den Fahrkosten richtet sich nach             Satz 3 SR 21 MTB 11 anzuwenden.
   der Ortsklasse des dienstlichen Wohnsitzes. Er be-
   trägt, unabhängig davon, ob Fahrkosten für den           9. Für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen
   ganzen Monat oder nur für einen Teil desselben               in einer solchen Entfernung von ihrer Dienststätte
   entstehen,                                                   wohnen, daß die Fahrkosten (NI'. 3) für das Zurück-
   in der Ortsklasse S mit örtlichem Sonderzuschlag             legen des regelmäßigen Weges zwischen Wohnung
                                    monatlich 28,- DM,          und Dienststätte den Eigenanteil (NI'. 4) übersteigen,
   in der Ortsklasse S              monatlich 23,- DM,          gelten die Nummern 1 bis 8 auch dann, wenn ihre
   in der Ortsklasse A              monatlich 18,- DM.          monatlichen Bezüge mehr als 750,- DM betragen.
   Bei Unterhaltszuschußempfängern ist der Eigen-               Dienstliche Gründe liegen vor, wenn
   anteil der niedrigsten Ortsklasse zugrunde zu legen.         a) Bedienstete einer Dienststelle auf Grund allge-
5. Fahrkostenzuschuß wird auf Antrag gewährt, über                 meiner Anordnung nicht in der Nähe ihrer Dienst-
   den die oberste Dienstbehörde oder die von ihr er-              stätte wohnen dürfen,
   mächtigte nachgeordnete Behörde entscheidet. Der             b) Bediensteten, die im Ausland an der deutschen
   Zuschuß wird monatlich nachträglich gezahlt; er ist             Grenze beschäftigt sind, ein im Inland gelegener
   bei Titel 108 zu buchen.                                        Ort als dienstlicher Wohnsitz zugewiesen ist (§ 14
                                                                   Abs. 2 NI'. 2 BBesG) oder
6. Bei Benutzung öffentlicher, regelmäßig verkehren-            c) Bediensteten, die bei abgelegenen Radarstationen,
   der Beförderungsmittel ist der Zuschuß steuerfrei,              Wetterstationen usw. beschäftigt sind, das Wohnen
   bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge gehört er                 in der Nähe der Dienststätte nicht möglich oder
   zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Abschnitt 25 Abs. 4
   und 5 der Lohnsteuerrichtlinien).                               nicht zuzumuten ist.
                                                            10. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1967.
7. Ein Zuschuß wird nicht gewährt, wenn Fahrkosten-
   erstattung nach den Bestimmungen des Reisekosten-        An die
                                                            obersten Bundesbehörden
   oder Umzugskostenrechts oder nach anderen Be-                                                      GMBl. 1965, S. 116
   stimmungen gewährt werden kann.
4

Nr.14                                                GMBl.1965                                            Seite 117

           Nachweis militärischer Dienstzeiten                Angestellten und Arbeiter sowie der Waffen-SS:
-   Bek. d. BMI v. 4. 5. 1965 -   11 B 5 -   225 556/1           Bundesarchiv
                                                                 - Zentralnachweisstelle -
                            I                                    5106 Kornelimünster
  Das erhalten gebliebene Schriftgut über Teilnehmer          Soweit die Anträge von dieser Stelle nicht oder nur
des ersten und zweiten Weltkrieges wird von mehreren          unvollständig erledigt werden können, werden sie
Dienststellen verwaltet. Anträge auf Ausstellung von          an die Deutsche Dienststelle (WASt) weitergeleitet.
Dienstzeitnachweisen und anderen Bescheinigungen              Die Antragsteller erhalten in diesen Fällen eine
sind an die folgenden Stellen zu richten:                     Abgabenachricht mit dem Hinweis, daß nunmehr die
A. Aus der Zeit vor 1920                                      Deutsche Dienststelle - ohne erneute Aufforderung-
                                                              Feststellungen über die Wehrdienstzeit usw. treffen
1. Angehörige der Kgl. Bayerischen Armee bis 1920, der        wird.
   bayerischen Formationen des übergangsheeres bis
   Ende 1920 und der Bayer. Landespolizei 1919 bis 1935:   2. Angehörige der Reichs- und Kriegsmarine und aller
       Bayerisches Hauptstaatsarchiv,                         anderen unter 1 nicht aufgeführten militärischen
       Abteilung IV Kriegsarchiv                              und militärähnlichen Verbände des zweiten Welt-
       8 München 19                                           krieges sowie der Kaiserlichen Marine vor 1920:
       Leonrodstraße 57                                          Deutsche Dienststelle (WASt)
2. Angehörige der Kgl. Württembergischen Truppen-                1 Berlin 52
   teile (XIII. AK) und der württ. Teile des übergangs-          Postfach
   heeres bis 1920:                                           Diese Stelle beteiligt, soweit erforderlich, auch das
       Hauptstaatsarchiv                                      Krankenbuchlager Berlin, bei dem nach Auflösung
       7 Stuttgart-W                                          der Krankenbuchlager München und Kassel die
       Gutenbergstraße 109                                    Krankenunterlagen des zweiten Weltkrieges ver-
3. Angehörige des XIV. Armeekorps in Baden, der               einigt worden sind, sowie das Document Center
   badischen Freiwilligenverbände und der badischen           Berlin wegen des Nachweises von Dienstzeiten in
   Formationen des übergangsheeres bis 1920:                  der Waffen-SS und Polizei.
       Generallandesarchiv
       75 Karlsruhe                                                                   II
       Nördl. Hildapromenade 2                               Bei allen Anfragen an die genannten Stellen sind
4. Angehörige der Kgl. Preußischen Armee und der           zumindest die unbedingt erforderlichen Angaben zur
   Kgl. Sächsischen Armee: Unterlagen sind vernichtet.     Person zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum und
   Das                                                     Geburtsort. Für Anfragen an das Bundesarchiv - Zen-
       Krankenbuchlager Berlin                             tralnachweisstelle - Kornelimünster und die Deutsche
       1 Berlin 42                                         Dienststelle (WASt) ist möglichst ein Vordruck nach
       General-Pape-Straße                                 dem Muster der Anlage zu benutzen. Für jeden Kriegs-       j\.ß\aCe
   erteilt jedoch aus den von ihm verwalteten Kranken-     teilnehmer ist ein Einzelantrag erforderlich.
   urkunden des ersten Weltkrieges zweckdienliche             Für Bescheinigungen, Auskünfte usw. an Privat-
   Auskünfte, soweit erforderlich auch für die unter 1     personen werden Entgelte nach der Entgeltordnung
   bis 3 genannten Personenkreise. Es beteiligt, soweit    erhoben.
   erforderlich, auch die Deutsche Dienststelle (WASt)                                     III
   und die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster.
5. Angehörige der Kaiserlichen Marine siehe B 2.             Die Bekanntmachung vom 26. August 1963 1) wird auf-
B. Aus der Zeit nach 1920                                  gehoben.
1. Angehörige des Heeres, der Luftwaffe einschl. ihrer     1) Veröffentl. GMBl. 1963, S. 347.
5

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                                                                                                                 (Muster)                                                                                                                   Anlage

                                                                                                                                  ................................................................. ,   den
                               Absender
An das                                                                                                                            An die
Bundesarchiv - Zentralnachweisstelle -                                                                                            Deutsche Dienststelle (WASt)
5106 Kornelimünster                                                                                                               1 B er li n 52 Postfach
Ich bitte um Ausstellung einer Dienstlaufbahnbescheinigung für

   1

                                 Name                                                      Vorname (Rufname unterstr.                                                                   Geburtstag                           Geburtsort

   2

                                                             Wohnort                                                                                                                                    Straße

   3        Kurze Laufbahnbeschreibung (Diensteintritt, Wehrdienstverhältnis mit Angabe: aktiv, Kr. 0., d. R., z. V.,
            a. k., d. B. - Beförderungen, Anstellungen, Entlassungen und Zugehörigkeit zu Truppenteilen, Dienst-
            stellen, Aufenthalt in Lazaretten usw.)
                                                                                      Dienstgrad                                                Truppenteil oder Dienststelle                                                      Feldpost-
                   vom
                                          I               bis
                                                                               I    Amtsbezeichnung                         I                  gen aue Bezeichnung der Einheit                                             I       nummer




   4        Verpflichtung zu ................ jähriger -                                           unbegrenzter Dienstzeit am: ....................................................................................................... .

   5        Verwundungen am: ...........................................................................................................................................................................................................................

   6        Gefallen -                   verstorben am: ................................................................ vermißt -                                          verschollen seit: .......................................................... ..
   7        In amerikanischer -                                  britischer -                    französischer -                          sowjetrussischer Kriegsgefangenschaft
            vom: ......... :.......................................................................... bis: ....................................... ,............................................
            Letztes Lager: ................................................................................................ ,.. .
            Gefangenen-Nr.: ................................................................
            Kriegsgefangenen-Entlassungsschein besitze ich -                                                                              nicht.

   8        Erkennungsmarkenbeschriftung: ...................................................................................................................................................................................... ..
   9        Heimatgebührnisstelle (Heeresstandortverwaltung, Fliegerhorstkommandantur usw.): .................................................. ..


  10        Bemerkungen (hier auch Angaben über kriegsgerichtliche Verurteilungen ggf. Bezeichnung des Gerichts
            und Straflisten-Nr.) .............................................................................................................. .




                                                                                                                                                                                             Unterschrift
                                                                                                                                                                                                                            GMBl.        19~5,    S.117
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Nr.14                                                  GMBl.1965                                               Seite 119


                       Der Bundesminister für Gesundheitswesen
     Berufung bzw. Wiederberufung von Mitgliedern                          Kennzeichnung geräucherter Aale
              des Bundesgesundheitsrates
-   Bek. d. BMGes v. 3.5.1965 - I B 6 -    4681-02-8200        -    Bek. d. BMGes v. 4.5.1965 -   11 A 1 -    410480 -
          ,             11/65-                                                       10741/65 -

  Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundes-              Der Runderlaß des Preußischen Minister des Innern
ministeriums für Gesundheitswesen am 21. April 1965            vom 11. Mai 1934 - III a II 1779/34 - (MBliV. Sp. 741)
1. Herrn Dr. Fritz Beske, Kiel,     .                          ist wegen Fortfalls der seinerzeit gegebenen Voraus-
   für 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat berufen.            setzungen, die es geboten erscheinen ließen, eine beson-
2. Herrn Prof. Dr. med. Fritz Grosse-Brockhoff,                dere Kennzeichnung von gefrorenen Aalen im Hinblick
   N euß-Selikum,                                              auf § 4 Nr. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927
   für weitere 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat             (Reichsgesetzbl. I S. 134) als erforderlich anzusehen,
   berufen.                                                    gegenstandslos geworden.
                                          GMBl. 1965, S. 119                                            GMBl. 1965, S. 119




                                           Personalnachrichten
                   Auswärtiges Amt                             Claus Voll e r s, Zentrale
                                                               Sabine Voll m a r, Zentrale
Ernannt sind:                                                  Dr. Adolf Ritter von Wagner, Zentrale
Zum Botschafter                                                Wedigo Graf v. Wedel, Zentrale
staatssekretär                                                 Dr. Henning Wegen er, Zentrale
Hans Heinrich Herwarth v. Bittenfeld, Rom                      Klaus Zell er, Zentrale
Zum Botschaftsrat
Legationsrat Erster Klasse
Rudolf Junges, Abidjan                                                       Der Bundesminister des Innern

Zum Generalkonsul                                              Ernannt sind:
Konsul Erster Klasse                                           Zum Regierungsassessor
Dr. Carl Hirsch, Basel                                         Assessor
Zum Bibliotheksassessor                                        Olaf Reermann
Kord Heinrich K n 0 0 p, Zentrale                              Zum Technischen Regierungsamtmann
Zum Legationssekretär                                          Technischer Regierungsoberinspektor
                                                               Georg Weber
die Attaches
Herwig Bar tel s, Zentrale                                     In das Bundesministerium des Innern versetzt und zum
Hans Bol d t, Zentrale                                         Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder er-
                                                               nannt:
Günther Da h I hoff, Zentrale
                                                               Polizeidirektor
Peter D i n gen s, Zentrale
                                                               Carl Boysen
Dr. Antonius Eitel, Zentrale                                   (früher Polizeiverwaltung Hamburg)
Dr. Anno Elfgen, Zentrale
Dr. Heinrich End-Panzera, Zentrale                             In den Ruhestand versetzt:
Dr. Thomas Fischer-Dieskau, Zentrale                           Bundesdisziplinaranwalt
                                                               Willi Küffner
Hermann Gründel, Zentrale
Carl Dieter Ha c h, Zentrale
Rudolf Hegenberger, Zentrale                                            Der Präsident des Bundesrechnungshofes
Dr. Gerhard Henze, Zentrale                                    In den Ruhestand getreten:
Dr. Günter Joetze, Zentrale
Dr. Christian Ku d li c h, Zentrale                            die Amtsräte
Gerhard Ku n z, Zentrale                                       Rudolf Scharnagl
Dietrich Lincke, Zentrale                                      Wilhelm Schmidt
Dr. Eleonore Li n s m a y er, Zentrale                         Verstorben:
Peter Maier-Oswald, Zentrale                                   die Amtsräte
Dr. Kurt Messer, Zentrale                                      Gustav Schmitz
Franz Josef Meurer, Zentrale                                   Heinrich Wagner
Friedrich Neumann, Zentrale
Dr. Hermann Freiherr v. R ich t hof e n, Zentrale
Irmela Sc h mit z, Zentrale                                                        Der Bundesminister
                                                                   für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ursula Sc h ö ff el, Zentrale
Anna-Maria SchuItz, Zentrale                                   Ernannt sind:
Dr. Wolfgang Tidten, Zentrale                                  Zum Amtsrat
Dr. Jörg v. Uthmann, Zentrale                                  Regierungsam tmann
Joachim Vogel, Zentrale                                        Georg Walter
7

Seite 120                                        GMBl.1965                                               Nr.14

Zur Regierungsamtmännin                                 Zum Oberregierungsrat
Regierungsoberinspektorin                               Regierungsra t
Elsbeth Käding                                          Peter Menke- GI ückert
In das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge   Zum Regierungsrat z. A.
und Kriegsgeschädigte versetzt:                         Dr. Hans Mohrhauer
Regierungsoberinspektor
Martin Dix                                              Zum Regierungsoberinspektor
(bisher Bundesausgleichsamt, Bad Homburg v. d. H.)      Regierungsinspektor
In den Ruhestand versetzt:                              Karl-Friedrich Wiesmath
Amtsrat                                                 In das Bundesministerium für wissenschaftliche For-
Kurt Carl Schaar                                        schung versetzt: .
                                                        Oberregierungsrat
  Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung    Dr. Eberhard Böning
                                                        (bisher Senator für Wissenschaft und Kunst, Berlin)
Ernannt sind:
                                                        Regierungsrat
Zum Ministerialdirektor                                 Dr. Rolf Berger
Ministerialdirigent                                     (bisher Bundesministerium für Wirtschaft)
Dr. Joachim Pretsch
Zum Ministerialdirigenten                                                   Der Bundesrat
Ministerialrat                                          Ernannt ist:
Dr. Georg Straimer
                                                        Zum Regierungsdirektor
Zum Ministerialrat                                      Oberregierungsrat
Regierungsdirektor                                      Walter Thürk
Josef Pfaffelh u ber                                                                           GMBl. 1965, S. 119
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