GMBl Nr. 14 1965
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 28. Mai 1965
Z 3191 A
Ausgabe A
GEMEINSAMES
Seite 113
MINISTERIALBLATT
des Auswärtigen Amtes / des Bundesministers des Innern
des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte / des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen
des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
des Bundesministers für Familie und Jugend / des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit / des Bundesministers für Gesundheitswesen
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
16. Jahrgang Bann, den 28. Mai 1965 Nr.14
INHALT
Amtlicher Teil Selte , Seite
Auswärtiges Amt Personalnachrichten
Bek. v. 13.5.65, Ausländische Missionschefs bei der Auswärtiges Amt 119
Bundesrepublik Deutschland akkreditiert . . . . . . . . 114 Der Bundesminister des Innern ..... 119
Bek. v. 11. u. 12. 5. 65, Ausländische Konsulate in der Der Präsident des Bundesrechnungshofes 119
Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und
Bek. v. 7.5.65, Botschaften der Bundesrepublik Deutsch- Kriegsgeschädigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
land im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung 120
Der Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Der Bundesminister des Innern
RdSchr. v. 7.5. 65, Kosten für amtsärztliche Gutachten
und fachärztliche Zeugnisse bei der Einstellung von Be-
amten und der Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit 114
Bek. v. 18.5.65, ErgänzungsTV Nr.3 zum MTB II V.
29.4.1965 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
RdSchr. v. 13. 5. 65, Fahrkostenzuschuß für die regel-
mäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte 116
Bek. v. 4.5.65, Nachweis militärischer Dienstzeiten 117
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Bek. v. 3. 5. 65; Berufung bzw. Wiederberufung von Mit-
gliedern des Bundesgesundheitsrates . . . . . . . -119
Bek. v. 4. 5. 65, Kennzeichnung geräucherter Aale . . . 119
Seite 114 GMBl.1965 Nr.14
Amtlicher Teil
Auswärtiges Amt
Ausländische Missionschefs läufige Zulassung erteilt.
bei der BundesrepublikDeutschland akkreditiert Der Amtsbezirk umfaßt die Länder Hessen, Saarland
und Rheinland-Pfalz.
Bek. d. AA v. 13. 5. 1965 - Prot 2 SM 20/91.03 Das dem bisherigen Konsul, Herrn Jose Carlos
Der Herr Bundespräsident hat am 13. Mai 1965 de Souza Palhares, am 9. Mai 1963 erteilte Exe-
Seine Exzellenz den Bolivianischen Botschafter, quatur ist erloschen.
Oberst Enrique Gallardo Ba 11 e s t e r 0 s, GMBl. 1965, S.114
zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens
empfangen. 111. - Bek. d. AA v. 12.5.1965 - Prot 2 SM 21191.17 -
GMBl. 1965, S. 114
Die Bundesregierung hat dem zum Wahl general-
konsul von Haiti in Bremen ernannten Herrn Dr. Erich
Ausländische Konsulate Retzlaff am 12. Mai 1965 das Exequatur erteilt.
in der Bundesrepublik Deutschland Der Amtsbezirk des Wahlgeneralkonsulats um faßt das
Land Bremen. Anschrift des Wahlgeneralkonsulats:
I. - Bck. d. AA v. 12. 5. 1965 - Prot 2 SM 21/91.04 - 28 Bremen, Am Wall 69-70
Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen Fernsprecher: 310894-95
Generalkonsul in Hamburg ernannten Herrn Luiz Gon- Sprechzeit: montags-freitags 9-13 Uhr
GM BI. 1965, S.114
zaga Lins de Barros am 12. Mai 1965 die vorläufige
Zulassung ert"eilt.
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland
Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und im Ausland
Niedersachsen. Das dem bisherigen Generalkonsul,
Herrn Francisco Eulälio do N asc im en to e S il va, - Bek. d. AA v. 7. 5. 1965 - ZA 2 - SP - 8-
am 20. November 1963 erteilte Exequatur ist erloschen.
Der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter
der Bundesrepublik Deutschland in London, Herr Her-
11. - Bek. d. AA v. 11.5.1965 - Prot 2 SM 21191.04 - bert Blankenhorn, ist am 6. Mai 1965 von Ihrer
Die Bundesregierung hat dem zum Brasilianischen M a je s tä t Königin Eli s ab eth II. zur Übergabe
Konsul in Frankfurt am Main ernannten Herrn Enrico seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden.
GMBI. 1965, S. 114
Nazareth Nogueira Ribeiro am 10. Mai 1965 die vor-
Der Bundesminister des Innern
H. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht sonstigen Bewerbungsunterlagen gefordert wird, wenn
die Bewerber die sonstigen Einstellungsvoraussetzun-
Kosten für amtsärztliche Gutachten und fachärztliche gen erfüllen und nach dem Ergebnis des Auswahl-
Zeugnisse bei der Einstellung von Beamten und der wettbewerbs für eine Einstellung in den auswärtigen
Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit Dienst uneingeschränkt geeignet sind.
Für den Bereich der Deutschen Bundesbahn und für
- Rdschr. d. BMI v. 7.5.1965 - 11 A 4 - 215083/1 - die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes
verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Die mit meinem Rundschreiben vom 19. September
Finanzen bitte ich, die Kosten für amtsärztliche und in 1962 2) getroffene Regelung wird hierdurch gegen-
Einzelfällen für dienstlich veranlaßte fachärztliche standslos.
Untersuchungen bei An die
a) Berufung von Bewerbern in das Beamtenver- obersten Bundesbehörden
hältnis,
2) Veröffentl. GMBI. 1962, S. 461.
b) Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe GMBI. 1965, S. 114
in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
zu Lasten des Bundeshaushalts zu übernehmen.
Zu den Kosten der Untersuchung gehören auch die Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB 11
durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ent- Vom 29. April 1965
standenen notwendigen Fahrkosten, dagegen nicht ein
etwaiger Verdienstausfall. - Bek. d. BMI v. 18. 5. 1965 - 11 B 2 - 220 410/5 -
Im Interesse der notwendigen Kosteneinsparung setze
ich voraus, daß die Vorlage von amtsärztlichen oder Nachstehend gebe ich den Ergänzungstarifvertrag
fachärztlichen Gutachten in den Fällen zu a) grund- Nr. 3 zum MTB II vom 29. April 1965 bekannt.
sätzlich erst dann gefordert wird, wenn die Einstellungs- Unter Bezugnahme auf Nr. XV der Niederschrift über
behörde die Berufung des Bewerbers in das Beamten- die 2./65 RTA-Sitzung vom 25. März 1965 - BMI vom
2~. März 1965 - II B 2 - 220 028/3 - weise ich darauf
verhältnis ernsthaft in Erwägung gezogen hat. In allen
Fällen ist zur Vorlage bei dem Arzt zum Zwecke der hin, daß § 42 Abs. 5 MTB i. d. F. meines Rundschrei-
Berechnung der Vergütungen nach dem Gebühren- bens vom 1. August 1961 - II B 2 - 4038 - 518/61 ab
verzeichnis eine Bescheinigung nach § 3 Abs. 2 der Ge- 1. April 1965 in folgender Fassung anzuwenden ist:
bührenordnung für Ärzte vom 18. März 1965 1) aus- ,,(5) Sind kinderzuschlagsberechtigte Kinder vorhanden
zufertigen. und wird nach Absatz 4 lediglich ein Krankengeld-
Mit Rücksicht darauf, daß die Tropentauglichkeit un- zuschuß bis zur Höhe von 90 v. H. des Nettoarbeits-
abdingbare Voraussetzung für die Einstellung in den entgelts gewährt, so erhöht sich dieser Satz um
auswärtigen Dienst ist, bestehen keine Bedenken 10 v. H. des Kinderzuschlags und des Sozialzu-
dagegen, daß die Vorlage eines tropenfachärztlichen schlags, die zustehen würden, wenn der Arbeiter
Zeugnisses über die Tropentauglichkeit von Bewerbern nicht arbeitsunfähig wäre."
für den auswärtigen Dienst dann ergänzend zu den Ein Tarifvertrag gleichen Inhalts wird mit der Ge-
werkschaft Öffentlicher Dienst im Christlichen Ge-
') Verkündet Bundesgesetzbl. I 1965, S.89. werkschaftsbund Deutschlands vereinbart werden.
Nr.14 GMBl.1965 Seite 115
Ergänzungstarifvertrag Nr. 3 zum MTB n und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die
die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Buchst. b er-
Vom 29. April 1965 füllen und bei Eintritt der Leistungsminderung
im Gedinge- oder im Prämienverfahren gearbei-
Zwischen tet haben, sollen nach Möglichkeit mit Zubringer-
I
der Bundesrepublik Deutschland, arbeiten beschäftigt werden.
der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (2) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake
- beide vertreten durch den Bundesminister und im Wasserstraßen-Maschinenamt Herne, die
des Innern- die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Buchst. b er-
einerseits füllen und die letzten 5 Jahre vor Eintritt der
und Leistungsminderung in jedem Jahr überwiegend
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und im Gedinge oder im Prämienverfahren oder mit
Verkehr - Hauptvorstand - Zubringerarbeiten beschäftigt waren, erhalten im
andererseits Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn in
wird folgender Tarifvertrag geschlossen: der bisherigen oder einer niedrigeren Lohn-
gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird
§ l' nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiter-
Der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes - beschäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder
MTB II - vom 27. Februar 1964 wird wie folgt ge- Vorhandwerker bestellt wird.
ändert und ergänzt: Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber-
verdienste oder der Prämien aus den letzten 12
1. In § 47 Abs. 1 Unterabs. 2 werden hinter dem Wort Kalendermonaten, geteilt durch die Zahl der in
"Kinderzuschlag" die Worte "und der Sozialzuschlag" diesem Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, je-
eingefügt. doch nicht mehr als 15 v. H. des bisherigen Ta-
2. In § 66 Abs. 2 Satz 1 werden hinter den Worten "des bellenlohnes.
anteiligen Kinderzuschlages" die Worte "und des Die Zulage entfällt,
anteiligen Sozialzuschlages" eingefügt. a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder
3. In der Anlage 2 a (SR 2 a MTB II) wird hinter der mit leistungsabhängigen Arbeitern beschäftigt
Nr. 14 eine Nr. 14 a in nachstehender Fassung ein- wird,
gefügt: b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-
gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein-
"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes tritt der Leistungsminderung innegehabten
bei Leistungsminderung - Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter
(1) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 oder Vorhandwerker bestellt wird,
Buchst. b erfüllen und bei Eintritt der Leistungs- cl wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder
minderung im Gedinge gearbeitet haben, sollen in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei
nach Möglichkeit mit leistungsabhängigen Ar- Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet
beiten (§ 5 der GedingerichtIinien vom 1. April hat, dauernd eingestellt wird."
1964) beschäftigt werden. 5. Die Anlage 4 (Verzeichnis der Arbeiter, die den
(2) Arbeiter, die die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 Wechselschichtzuschlag gemäß § 29 a erhalten) wird
Buchst. b erfüllen und die letzten 5 Jahre vor für den Bereich des Bundesministers für Verkehr
Eintritt der Leistungsminderung in jedem Jahr wie folgt geändert und ergänzt:
überwiegend im Gedinge oder mit leistungsab- a) Bei Absatz 1 werden nach den Worten "Lotsen-
hängigen Arbeiten beschäftigt waren, erhalten station Travemünde" die Worte "Pumpenwärter
im Falle ihrer Weiterbeschäftigung im Zeitlohn im Ölhafen Emden, Arbeiter der UKW-War-
in der bisherigen oder in einer niedrigeren Lohn- tungsstation Brunsbüttelkoog" eingefügt.
gruppe eine persönliche Zulage. Die Zulage wird b) Der Absatz "Leuchtfeuerwärter bei den Leucht-
nicht gezahlt, wenn der Arbeiter bei Weiterbe- feuern Schlei münde, Bülk, Friedrichsort,
schäftigung im Zeitlohn zum Vorarbeiter oder Dahmeshöved und Staberhuk"
Vorhandwerker bestellt wird. erhält folgende Fassung:
Die Zulage beträgt 65 v. H. der Gedingeüber- "Leuchtfeuerwärter bei den Leuchtfeuern
verdienste oder der Zuschläge nach § 5 der Ge- Schleimünde, Bülk, Friedrichsort, Dahmeshöved,
dingerichtIinien aus den letzten 12 Kalender- Staberhuk und Helgoland".
monaten, geteilt durch die Zahl der in diesem
Zeitraum entlohnten Arbeitsstunden, jedoch nicht c) In Absatz 4 wird nach dem Wort "Jochenstein"
mehr als 15 v. H. des bisherigen Tabellenlohnes. ein Komma und das Wort "Geesthacht" einge-
fügt.
Die Zulage entfällt,
a) wenn der Arbeiter wieder im Gedinge oder §2
mit leistungsabhängigen Arbeiten beschäftigt Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1965 in Kraft.
wird,
b) wenn der Arbeiter in eine Lohngruppe ein-
gruppiert wird, die höher ist als die bei Ein- Bonn, den 29. April 1965
tritt der Leistungsminderung innegehabte
Lohngruppe oder wenn er zum Vorarbeiter
oder zum Vorhandwerker bestellt wird, Für die Bundesrepublik Deutschland
c) wenn die Gedingearbeit in dem Betrieb oder und die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr:
in dem Betriebsteil, in dem der Arbeiter bei Der Bundesminister des Innern
Eintritt der Leistungsminderung gearbeitet In Vertretung
hat, dauernd eingestellt wird."
Dr. Schäfer
4. In der Anlage 2 d (SR 2 d MTB II) wird hinter der
Nr. 11 a eine Nr. 11 b in nachstehender Fassung ein- Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
gefügt: Transport und Verkehr
- Hauptvorstand -
"Zu § 37 - Sicherung des Lohnstandes
bei Leistungsminderung - Jacobi MüHe
GMBI. 1965, S. 114
(1) Arbeiter in den Staatswerften Emden und Brake
Seite 116 GMBl.1965 Nr.14
Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten 8. Für
zwischen Wohnung und Dienststätte Angestellte,
Arbeiter,
- RdSchr. d. BMI v. 13. 5. 1965 - 11 B 3 - 222139/1- Praktikanten, deren Arbeitsbedingungen durch die
Tarifverträge vom 15. Juli 1960 oder vom 19. Juni
Mit Rücksicht auf den derzeitigen Mangel an Dienst- 1963 in der geltenden Fassung geregelt sind,
kräften besonders der unteren Einkqmmensgruppen Lehrlinge (Anlernlinge)
hat es sich als notwendig erwiesen, unter bestimmten des Bundes gelten die Nummern 1 bis 7 entsprechend.
Voraussetzungen weiterhin Fahrkostenzuschüsse zu ge- Bezüge im Sinne der NI'. 1 sind für
währen und die bisherige Regelung (meine Rundschrei- a) Angestellte
ben vom 14. und 29. Januar 1963 - 11 B 3 - BA 3400- die Grundvergütung, der Ortszuschlag der Stufe 1
510/62) mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wie folgt neu - bei Angestellten unter 18 Jahren die Gesamt-
zu fassen: vergütung -, der örtliche Sonderzuschlag sowie
1. Beamten und Soldaten mit monatlichen Bezügen bis folgende Zulagen:
zu 750,- DM, die den regelmäßigen Weg zwischen aal persönliche Zulagen nach § 24 BAT,
Wohnung und Dienststätte mit einem öffentlichen, bb) Ausgleichszulagen nach § 56 BAT,
regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel oder cc) Zulagen nach dem Zusatz zu den Verg.Gr.
einem privaten Kraftfahrzeug zurücklegen, kann
widerruflich ein Zuschuß zu den Fahrkosten gewährt Kr I bis Kr V des Abschnitts A der Anlage 1 b
werden, bei der Benutzung eines privaten Kraft- zum BAT,
fahrzeuges jedoch nur, wenn dd) Tankerzulagen nach NI'. 9 Abs. 3 SR 2 elIBAT,
die Entfernung (Wegstrecke) von der Dienststätte ee) Zulagen nach NI'. 6 Abs. 3 SR 20 BAT,
zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen, regel- ff) Zulagen zu den Vergütungsgruppen IVb bis
mäßig verkehrenden Beförderungsmittels mehr als 11 BAT nach § 3 des Tarifvertrages über die
zwei Kilometer oder Neuregelung der Eingruppierung der Tarif-
die Zeit von der Ankunft des Beförderungsmittels angestellten des Flugsicherungsdienstes vom
bis zum Dienstbeginn und vom Dienstende bis zur 12. Juni 1962,
Abfahrt insgesamt mehr als eine Stunde, in der gg) Besitzstandszulagen, die gewährt werden,
Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr mehr als dreißig weil die frühere Grundvergütung oder die
Minuten der Grundvergütung und dem Ortszuschlag
beträgt. entsprechende Vergütung höher war,
Bezüge im Sinne des Satzes 1 sind
bei Empfängern von Dienstbezügen das Grund- hh) außertarifliche Funktionszulagen (z. B. an
gehalt, der Ortszuschlag der Stufe 1, der örtliche Schreibkräfte),
Sonderzuschlag sowie Stellen- und Ausgleichs- b) Arbeiter
zulagen, aal der 19lfache Tabellenlohn zuzüglich der Zu-
bei Empfängern von Unterhaltszuschüssen der lagen im Sinne des § 48 Abs. 2 Buchst. a)
Grundbetrag, der Alterszuschlag und die Zulage MTB 11;
für Anwärter technischer Laufbahnen. an die Stelle des 19lfachen Tabellenlohnes
2. Der Zuschuß wird in Höhe der den Eigenanteil (Nr.4) tritt bei Kraftfahrern der Monatslohn (Ge-
übersteigenden Fahrkosten (Nr.3) gewährt. Beträge samtpauschallohn ohne Pauschalzuschlag),
bis zu 1,- DM bleiben außer Betracht. bb) die Besitzstandszulagen, die in Monatsbeträ-
gen festgesetzt sind.
3. Fahrkosten sind die Kosten der billigsten Fahrkarte Für Arbeiter, deren regelmäßige Arbeitszeit nach
des Beförderungsmittels, das nach der Verkehrssitte § 15 MTB 11 und den Sonderregelungen hierzu
benutzt wird. Bei der Benutzung eines privaten mehr als 44 Stunden wöchentlich beträgt, tritt -
Kraftfahrzeuges ist der Preis der billigsten Bundes- mit Ausnahme der Fälle des Jahreszeitenaus-
bahnfahrkarte für eine der Straßenentfernung zwi- gleichs nach § 15 Abs. 3 MTB 11, der NI'. 4 Abs. 1
schen Wohnung und Dienststätte entsprechende SR 2e I und der NI'. 2 Abs.1 SR 2i MTB 11 -
Strecke zugrunde zu legen, für einen im Kraftfahr- an die Stelle der Zahl 191 (vgl. Buchst. aal die
zeug mitfahrenden Beamten oder Soldaten jedoch entsprechende Stundenzahl; bei ihrer Errechnung
höchstens 3 Pfennig je Kilometer. sind § 18 Abs.2 MTB 11 bzw. NI'. 8 Abs.4 Satz 3
SR 2 a, NI'. 5 Abs. 4 Satz 3 SR 2 h, Nr.4 Abs. 4
4. Der Eigenanteil an den Fahrkosten richtet sich nach Satz 3 SR 21 MTB 11 anzuwenden.
der Ortsklasse des dienstlichen Wohnsitzes. Er be-
trägt, unabhängig davon, ob Fahrkosten für den 9. Für Bundesbedienstete, die aus dienstlichen Gründen
ganzen Monat oder nur für einen Teil desselben in einer solchen Entfernung von ihrer Dienststätte
entstehen, wohnen, daß die Fahrkosten (NI'. 3) für das Zurück-
in der Ortsklasse S mit örtlichem Sonderzuschlag legen des regelmäßigen Weges zwischen Wohnung
monatlich 28,- DM, und Dienststätte den Eigenanteil (NI'. 4) übersteigen,
in der Ortsklasse S monatlich 23,- DM, gelten die Nummern 1 bis 8 auch dann, wenn ihre
in der Ortsklasse A monatlich 18,- DM. monatlichen Bezüge mehr als 750,- DM betragen.
Bei Unterhaltszuschußempfängern ist der Eigen- Dienstliche Gründe liegen vor, wenn
anteil der niedrigsten Ortsklasse zugrunde zu legen. a) Bedienstete einer Dienststelle auf Grund allge-
5. Fahrkostenzuschuß wird auf Antrag gewährt, über meiner Anordnung nicht in der Nähe ihrer Dienst-
den die oberste Dienstbehörde oder die von ihr er- stätte wohnen dürfen,
mächtigte nachgeordnete Behörde entscheidet. Der b) Bediensteten, die im Ausland an der deutschen
Zuschuß wird monatlich nachträglich gezahlt; er ist Grenze beschäftigt sind, ein im Inland gelegener
bei Titel 108 zu buchen. Ort als dienstlicher Wohnsitz zugewiesen ist (§ 14
Abs. 2 NI'. 2 BBesG) oder
6. Bei Benutzung öffentlicher, regelmäßig verkehren- c) Bediensteten, die bei abgelegenen Radarstationen,
der Beförderungsmittel ist der Zuschuß steuerfrei, Wetterstationen usw. beschäftigt sind, das Wohnen
bei Benutzung privater Kraftfahrzeuge gehört er in der Nähe der Dienststätte nicht möglich oder
zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Abschnitt 25 Abs. 4
und 5 der Lohnsteuerrichtlinien). nicht zuzumuten ist.
10. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1967.
7. Ein Zuschuß wird nicht gewährt, wenn Fahrkosten-
erstattung nach den Bestimmungen des Reisekosten- An die
obersten Bundesbehörden
oder Umzugskostenrechts oder nach anderen Be- GMBl. 1965, S. 116
stimmungen gewährt werden kann.
Nr.14 GMBl.1965 Seite 117
Nachweis militärischer Dienstzeiten Angestellten und Arbeiter sowie der Waffen-SS:
- Bek. d. BMI v. 4. 5. 1965 - 11 B 5 - 225 556/1 Bundesarchiv
- Zentralnachweisstelle -
I 5106 Kornelimünster
Das erhalten gebliebene Schriftgut über Teilnehmer Soweit die Anträge von dieser Stelle nicht oder nur
des ersten und zweiten Weltkrieges wird von mehreren unvollständig erledigt werden können, werden sie
Dienststellen verwaltet. Anträge auf Ausstellung von an die Deutsche Dienststelle (WASt) weitergeleitet.
Dienstzeitnachweisen und anderen Bescheinigungen Die Antragsteller erhalten in diesen Fällen eine
sind an die folgenden Stellen zu richten: Abgabenachricht mit dem Hinweis, daß nunmehr die
A. Aus der Zeit vor 1920 Deutsche Dienststelle - ohne erneute Aufforderung-
Feststellungen über die Wehrdienstzeit usw. treffen
1. Angehörige der Kgl. Bayerischen Armee bis 1920, der wird.
bayerischen Formationen des übergangsheeres bis
Ende 1920 und der Bayer. Landespolizei 1919 bis 1935: 2. Angehörige der Reichs- und Kriegsmarine und aller
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, anderen unter 1 nicht aufgeführten militärischen
Abteilung IV Kriegsarchiv und militärähnlichen Verbände des zweiten Welt-
8 München 19 krieges sowie der Kaiserlichen Marine vor 1920:
Leonrodstraße 57 Deutsche Dienststelle (WASt)
2. Angehörige der Kgl. Württembergischen Truppen- 1 Berlin 52
teile (XIII. AK) und der württ. Teile des übergangs- Postfach
heeres bis 1920: Diese Stelle beteiligt, soweit erforderlich, auch das
Hauptstaatsarchiv Krankenbuchlager Berlin, bei dem nach Auflösung
7 Stuttgart-W der Krankenbuchlager München und Kassel die
Gutenbergstraße 109 Krankenunterlagen des zweiten Weltkrieges ver-
3. Angehörige des XIV. Armeekorps in Baden, der einigt worden sind, sowie das Document Center
badischen Freiwilligenverbände und der badischen Berlin wegen des Nachweises von Dienstzeiten in
Formationen des übergangsheeres bis 1920: der Waffen-SS und Polizei.
Generallandesarchiv
75 Karlsruhe II
Nördl. Hildapromenade 2 Bei allen Anfragen an die genannten Stellen sind
4. Angehörige der Kgl. Preußischen Armee und der zumindest die unbedingt erforderlichen Angaben zur
Kgl. Sächsischen Armee: Unterlagen sind vernichtet. Person zu machen: Name, Vorname, Geburtsdatum und
Das Geburtsort. Für Anfragen an das Bundesarchiv - Zen-
Krankenbuchlager Berlin tralnachweisstelle - Kornelimünster und die Deutsche
1 Berlin 42 Dienststelle (WASt) ist möglichst ein Vordruck nach
General-Pape-Straße dem Muster der Anlage zu benutzen. Für jeden Kriegs- j\.ß\aCe
erteilt jedoch aus den von ihm verwalteten Kranken- teilnehmer ist ein Einzelantrag erforderlich.
urkunden des ersten Weltkrieges zweckdienliche Für Bescheinigungen, Auskünfte usw. an Privat-
Auskünfte, soweit erforderlich auch für die unter 1 personen werden Entgelte nach der Entgeltordnung
bis 3 genannten Personenkreise. Es beteiligt, soweit erhoben.
erforderlich, auch die Deutsche Dienststelle (WASt) III
und die Zentralnachweisstelle in Kornelimünster.
5. Angehörige der Kaiserlichen Marine siehe B 2. Die Bekanntmachung vom 26. August 1963 1) wird auf-
B. Aus der Zeit nach 1920 gehoben.
1. Angehörige des Heeres, der Luftwaffe einschl. ihrer 1) Veröffentl. GMBl. 1963, S. 347.
Seite 118 GMBl.1965 Nr.14
(Muster) Anlage
................................................................. , den
Absender
An das An die
Bundesarchiv - Zentralnachweisstelle - Deutsche Dienststelle (WASt)
5106 Kornelimünster 1 B er li n 52 Postfach
Ich bitte um Ausstellung einer Dienstlaufbahnbescheinigung für
1
Name Vorname (Rufname unterstr. Geburtstag Geburtsort
2
Wohnort Straße
3 Kurze Laufbahnbeschreibung (Diensteintritt, Wehrdienstverhältnis mit Angabe: aktiv, Kr. 0., d. R., z. V.,
a. k., d. B. - Beförderungen, Anstellungen, Entlassungen und Zugehörigkeit zu Truppenteilen, Dienst-
stellen, Aufenthalt in Lazaretten usw.)
Dienstgrad Truppenteil oder Dienststelle Feldpost-
vom
I bis
I Amtsbezeichnung I gen aue Bezeichnung der Einheit I nummer
4 Verpflichtung zu ................ jähriger - unbegrenzter Dienstzeit am: ....................................................................................................... .
5 Verwundungen am: ...........................................................................................................................................................................................................................
6 Gefallen - verstorben am: ................................................................ vermißt - verschollen seit: .......................................................... ..
7 In amerikanischer - britischer - französischer - sowjetrussischer Kriegsgefangenschaft
vom: ......... :.......................................................................... bis: ....................................... ,............................................
Letztes Lager: ................................................................................................ ,.. .
Gefangenen-Nr.: ................................................................
Kriegsgefangenen-Entlassungsschein besitze ich - nicht.
8 Erkennungsmarkenbeschriftung: ...................................................................................................................................................................................... ..
9 Heimatgebührnisstelle (Heeresstandortverwaltung, Fliegerhorstkommandantur usw.): .................................................. ..
10 Bemerkungen (hier auch Angaben über kriegsgerichtliche Verurteilungen ggf. Bezeichnung des Gerichts
und Straflisten-Nr.) .............................................................................................................. .
Unterschrift
GMBl. 19~5, S.117
Nr.14 GMBl.1965 Seite 119
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Berufung bzw. Wiederberufung von Mitgliedern Kennzeichnung geräucherter Aale
des Bundesgesundheitsrates
- Bek. d. BMGes v. 3.5.1965 - I B 6 - 4681-02-8200 - Bek. d. BMGes v. 4.5.1965 - 11 A 1 - 410480 -
, 11/65- 10741/65 -
Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundes- Der Runderlaß des Preußischen Minister des Innern
ministeriums für Gesundheitswesen am 21. April 1965 vom 11. Mai 1934 - III a II 1779/34 - (MBliV. Sp. 741)
1. Herrn Dr. Fritz Beske, Kiel, . ist wegen Fortfalls der seinerzeit gegebenen Voraus-
für 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat berufen. setzungen, die es geboten erscheinen ließen, eine beson-
2. Herrn Prof. Dr. med. Fritz Grosse-Brockhoff, dere Kennzeichnung von gefrorenen Aalen im Hinblick
N euß-Selikum, auf § 4 Nr. 3 des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927
für weitere 4 Jahre in den Bundesgesundheitsrat (Reichsgesetzbl. I S. 134) als erforderlich anzusehen,
berufen. gegenstandslos geworden.
GMBl. 1965, S. 119 GMBl. 1965, S. 119
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt Claus Voll e r s, Zentrale
Sabine Voll m a r, Zentrale
Ernannt sind: Dr. Adolf Ritter von Wagner, Zentrale
Zum Botschafter Wedigo Graf v. Wedel, Zentrale
staatssekretär Dr. Henning Wegen er, Zentrale
Hans Heinrich Herwarth v. Bittenfeld, Rom Klaus Zell er, Zentrale
Zum Botschaftsrat
Legationsrat Erster Klasse
Rudolf Junges, Abidjan Der Bundesminister des Innern
Zum Generalkonsul Ernannt sind:
Konsul Erster Klasse Zum Regierungsassessor
Dr. Carl Hirsch, Basel Assessor
Zum Bibliotheksassessor Olaf Reermann
Kord Heinrich K n 0 0 p, Zentrale Zum Technischen Regierungsamtmann
Zum Legationssekretär Technischer Regierungsoberinspektor
Georg Weber
die Attaches
Herwig Bar tel s, Zentrale In das Bundesministerium des Innern versetzt und zum
Hans Bol d t, Zentrale Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder er-
nannt:
Günther Da h I hoff, Zentrale
Polizeidirektor
Peter D i n gen s, Zentrale
Carl Boysen
Dr. Antonius Eitel, Zentrale (früher Polizeiverwaltung Hamburg)
Dr. Anno Elfgen, Zentrale
Dr. Heinrich End-Panzera, Zentrale In den Ruhestand versetzt:
Dr. Thomas Fischer-Dieskau, Zentrale Bundesdisziplinaranwalt
Willi Küffner
Hermann Gründel, Zentrale
Carl Dieter Ha c h, Zentrale
Rudolf Hegenberger, Zentrale Der Präsident des Bundesrechnungshofes
Dr. Gerhard Henze, Zentrale In den Ruhestand getreten:
Dr. Günter Joetze, Zentrale
Dr. Christian Ku d li c h, Zentrale die Amtsräte
Gerhard Ku n z, Zentrale Rudolf Scharnagl
Dietrich Lincke, Zentrale Wilhelm Schmidt
Dr. Eleonore Li n s m a y er, Zentrale Verstorben:
Peter Maier-Oswald, Zentrale die Amtsräte
Dr. Kurt Messer, Zentrale Gustav Schmitz
Franz Josef Meurer, Zentrale Heinrich Wagner
Friedrich Neumann, Zentrale
Dr. Hermann Freiherr v. R ich t hof e n, Zentrale
Irmela Sc h mit z, Zentrale Der Bundesminister
für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ursula Sc h ö ff el, Zentrale
Anna-Maria SchuItz, Zentrale Ernannt sind:
Dr. Wolfgang Tidten, Zentrale Zum Amtsrat
Dr. Jörg v. Uthmann, Zentrale Regierungsam tmann
Joachim Vogel, Zentrale Georg Walter
Seite 120 GMBl.1965 Nr.14
Zur Regierungsamtmännin Zum Oberregierungsrat
Regierungsoberinspektorin Regierungsra t
Elsbeth Käding Peter Menke- GI ückert
In das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge Zum Regierungsrat z. A.
und Kriegsgeschädigte versetzt: Dr. Hans Mohrhauer
Regierungsoberinspektor
Martin Dix Zum Regierungsoberinspektor
(bisher Bundesausgleichsamt, Bad Homburg v. d. H.) Regierungsinspektor
In den Ruhestand versetzt: Karl-Friedrich Wiesmath
Amtsrat In das Bundesministerium für wissenschaftliche For-
Kurt Carl Schaar schung versetzt: .
Oberregierungsrat
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Dr. Eberhard Böning
(bisher Senator für Wissenschaft und Kunst, Berlin)
Ernannt sind:
Regierungsrat
Zum Ministerialdirektor Dr. Rolf Berger
Ministerialdirigent (bisher Bundesministerium für Wirtschaft)
Dr. Joachim Pretsch
Zum Ministerialdirigenten Der Bundesrat
Ministerialrat Ernannt ist:
Dr. Georg Straimer
Zum Regierungsdirektor
Zum Ministerialrat Oberregierungsrat
Regierungsdirektor Walter Thürk
Josef Pfaffelh u ber GMBl. 1965, S. 119