GMBl Nr. 14 1953
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 14 vom 14. July 1953
GMBl. 223
Erholungsurlaub der Angestellten der Bundesrepublik Anlage 1
Deutschland im Urlaubsjahr 1953/54
Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts
- Bek. d. BMdI v. 23.6.1953 - 7462 - 6232/53 -
Vom 30. April 1953 1)
Der im GMBl. 1953 S. 119 veröffentlichte Tarifvertrag vom
28. 4. 1953 über den Erholungsurlaub der Angestellten der Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Umzugskosten-
Bundesrepublik Deutschland im Urlaubsjahr 1953/54 ist vergütung der Beamten vom 3. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I
gleichlautend und unter dem gleichen Datum auch mit
S.566) wird verordnet:
folgenden Verbänden abgeschlossen worden:
Verband der weiblichen Angestellten e. V. - Hauptver-
waltung - Hannover, Abschnitt I
Berufsverband katholischer Fürsorgerinnen, Zentrale
Änderungen der Rechtsvorschriften
Essen, Essen-West,
über Umzugskostenvergütung der Beamten
Deutscher Berufsverband der Sozialarbeiterinnen e. V.
Düsseldorf,
Gewerkschaftsverband Deutscher Angestellten - Gewerk- § 1
schaften -- GEDAG -, Sitz Hamburg, Hamburg 1.
Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergän-
Von einer nochmaligen Veröffentlichung des Tarifver- zung des Besoldungsrechts vom 20. August 1952 (Bundes-
trages wird abgesehen. gesetzbl. I S.582) in die Besoldungsordnung A neu aufge-
GMBI. S. 223 nommene Besoldungsgruppe 12 wird der Umzugskosten-
stufe V des § 3 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung
der Beamten vom 3. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 566) in der
Fassung der Verordnung des Reichsministers der Finanzen
vom 11. Mai 1943 (Reichsgesetzbl. I S.289) zugteilt.
Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes § 2
zur Vorbereitung ihrer Wahl zum Deutschen Bundestag
- RdSchr. d. BMdI v. 27. 6.1953 - 7453 -
•
2192/53- Zur Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse werden
die §§ 4 und 5 des Gesetzes über Umzugskostenvergütung
Wer sich um ein Sitz im Deutschen Bundestag bewirbt, hat der Beamten vom 3. Mai 1935 (Reichgesetzbl. I S.566) wie
nach Art. 48 Abs. 1 des Grundgesetzes Anspruch auf den zur folgt geändert:
Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. Dabei han- 1. § 4 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
delt es sich um Urlaub, der lediglich öffentlichen Belangen,
,,(1) Bei Umzügen zwischen zwei politischen Gemein-
nämlich der Bildung der Volksvertretung dient. Soweit der
Urlaub erforderlich ist, ist er demnach unter Fortzahlung des den erhalten als Umzugskostenentschädigung:
Gehalts, der Angestelltenvergütung oder der Arbeiterlöhne a) verheiratete Beamte mit eigenem Hausstand und ihnen
zu gewähren. gleichgestellte Beamte
Die im Artikel 48 Abs. 1 des Grundgesetzes geforderte Vor-
aussetzung für den Urlaubsanspruch - Bewerbung um einen für die weiterlen Entfernungen
Sitz im Bundestag --, ist erfüllt, sobald der Antragsteller (Steigerungsbeträge )
glaubhaft gemacht hat, daß er in den Wahlvorschlag einer
Partei oder einer Wählergruppe aufgenommen ist. Als "er- bei Um- ü ber über über über über
zugsent- 5 100 400 600 800
forderlich" wird der Urlaub grundsätzlich für die Dauer von fer- b is bis bis bis bis
über
1000
höchstens 2 Monaten vor dem Wahltag anzuerkennen sein. der nun gen 100 400 600 800 1000
Stufe bis zu km km km km km km
Der Urlaub wird von dem Dienstvorgesetzten erteilt. 5 km
Diese Regelung gilt für die Bundesverwaltung einschließ- (Grund- für
betrag) je 5
lich der in Art. 130 des Grundgesetzes bezeichneten Verwal- km tür jede weitere 25 km oder
tungsorgane und Einrichtungen. Sie ergeht im Einvernehmen oder TeHe davon
mit dem Bundesminister der Finanzen und wird im Ge- Teil" ,
davon!
meinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
An die obersten Bundesbehörden. DM DM DM DM DM DM DM
GMB!. S. 223
la 1175 35 52 37 25 15 6
Ib 862 25 42 27 16 11 5
II 537 18 34 19 14 10 5
III 375 13 25 15 9 7 4
IV 324 11 24 13 8 7 4
Verordnung über Änderungen des Umzugskostenrechts V 285 9 22 12 7 6 4 "
- Bek. d. BMdI v. 27.6.1953 - 7441 - 6173/53 -
2. § 5 Abs. 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
. Als Anlage I und 11 gebe ich die Verordnung über Ände- ,,(1) Wird die Wohnung auf dienstliche Anordnung
rungen des Umzugskostenrechts vom 30. 4. 1953 (Bundes- innerhalb der politischen Gemeinde gewechselt, so erhal-
gesetzbl. I S.191 und MinBlFin. 1953 S.392) und das dazu ten als Umzugskostenentschädigung:
ergangene Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen
IB-BA 3450-35/53, a) verheiratete Beamte mit eigenem Hausstand und ihnen
vom 8. 6. 1953 .c_ . -- das auch im Ministerial- gleichgestellte Beamte der
I A-P 1730-39/53,
blatt des Bundesministers der Finanzen (MinBIFin. 1953 Stufe la 775 DM
S.429) veröffentlicht ist, für meinen Geschäftsbereich be- Stufe I b 562 DM
kannt. Stufe 11 375 DM
Bonn, den 27. Juni 1953. Stufe III 262 DM
Stufe IV 216 DM
Der Bundesminister des Innern Stufe V 195 DM."
Im Auftrag
Dr. Bur s c h e 1) Verkündet im Bundesgesetzb!. I S. 191 am 20. Mai 1953.
224 GMBI.
Abschnitt 11 Wohnort überführt, so sind die für die unmittelbare über-
führung entstandenen Beförderungsauslagen im Verhält-
Änderungen der Durchführungsverordnung zum Gesetz nis der beiden Entfernungen vom dritten Ort zum bisheri-
über Umzugskostenvergiitung der Beamten gen Wohnort und vom bisherigen zum neuen Wohnort
aufzuteilen. Nur der auf die letztgenannte Entfernung
entfallende Anteil ist erstattungsfähig, und zwar ent-
§ 3 weder bei der Zuschußgewährung nac:h § 7 des Gesetzes
oder bei der Erstattung der Beförderungsauslagen nac:h
Die Durchführungsverordnung zum Gesetz über Umzugs- § 4 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes."
kostenvergütung der Beamten vom 7. Mai 1935 (Reichs-
besoldungsbl. S.40) wird wie folgt geändert:
4. In Nr. 11. - Beförderungsauslagen und Umzugsauslagen
- wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:
1. Nr. 3 erhält folgende Fassung:
"Nr. 3 Umzugskostenvergütung ,,(3) Absatz 2 ist auch in den Fällen anzuwenden, in
denen notwendige Mehrauslagen im Sinne von § 4 Abs. 4
Zur Umzugskostenvergütung gehören und § 5 Abs. 5 des Gesetzes geltend gemacht werden."
a) Umzugskostenentswädigung naw § 4 oder § 5,
b) Reiseentschädigung nach § 6, 5. In Nr. 12. - Entfernungsberec:hnung - in Fassung
der Verordnungen vom 28. Oktober 1938 (Reic:hsbesol-
c) Zusc:huß nac:h § 7, dungsbl. S.337) und vom 9. Januar 1940 (Reic:hsbesol-
dungsbl. S. 8) erhält Absatz 2 Satz 2 folgende Fassung:
d) Mietentschädigung nac:h § 8,
"Beträgt zwischen diesen Orten eine Verbindung auf
e) Beiträge zur Besc:haffung von Öfen und Koc:hherden dem Landweg nicht mehr als 50 km und ist diese we-
nac:h § 9 und sentlich kürzer als die Eisenbahnverbindung, so ist die
f) Beiträge zur Instandsetzung und Beschaffung von kürzere Landwegstrecke der Berechnung zugrunde zu
legen, auch wenn sie nic:ht benutzt wurde." .
Wohnungen nach § 10 des Gesetzes.
Auf die unter e und f genannten Bestandteile der Umzugs-
kostenvergütung besteht kein Rec:htsanspruc:h." 6. In Nr. 13. - Inselumzüge - in der Fassung der Verord-
nung vom 23. April 1940 (Reichsbesoldungsbl. S. 132) wer-
den in Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 die Worte "ein-
2. Nr.4 - Versetzung - ist wie folgt zu ändern:
schließlich der Auslagen für das Versichern des Umzugs-
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: guts bis zum Betrage von 41/2 vom Tausend" ersetzt durch
die Worte "einschließlich der Auslagen für Transport-
,,(2) Einem Antrag auf Versetzung aus persönlic:hen und Bruchversicherung des Umzugsguts bis zum Betrag
Gründen ist im allgemeinen nur stattzugeben, wenn durc:h von zusammen 7 vom Tausend".
die Versetzung des Beamten keine Kosten entstehen.
Liegen zwingende persönliche Gründe für eine Ver-
setzung vor (§ 2 Abs. 1 Buchstabe e des Gesetzes), so gilt 7. In Nr. 16. - Abschnitt Zuschuß zur Umzugskostenent-
Nr. 23. Sind zwingende persönlic:he Gründe nicht gegeben, schädigung - wird Absatz 2 in der Fassung der Verord-
so kann die Versetzung nur unter Verzicht auf Umzugs- nung vom 7. Oktober 1941 (Reichsbesoldungsbl. S.233)
kostenvergütung und Trennungsentschädigung angeord- wie folgt geändert:
net werden. Die Verzic:htserklärung des Beamten hat dahin
zu lauten, a) In Buchstabe b werden die Worte "Auslagen für das
daß er bereit und imstande ist, die sämtlichen aus Anlaß Versichern des Umzugs guts bis zum Betrage von 3 vom
seiner Versetzung entstehenden Kosten selbst zu tragen Tausend" ersetzt durch die Worte "Auslagen für Trans-
und daß er für den Fall der Genehmigung seines Ver- port- und Bruchversicherung des Umzugsguts bis zum
setzungsgesuchs auf Erstattung aller ihm durch den Um- Betrag von zusammen 5 vom Tausend".
zug erwachsenden Auslagen und auf Gewährung von b) Buchstabe c wird unter Wegfall des Strichpunktes am
Trennungsentschädigung verzichtet. Schluß wie folgt ergänzt:
Die Verzichtserklärung des Beamten auf Umzugskosten- "und höchstens bis zum Betrag des dem Beamten
vergütung und Trennungsentsc:hädigung ist zu den Akten zustehenden Beschäftigungstagegeldes. Die ent-
zu nehmen. sprechenden Fahrt- und Mehrauslagen, letztere so-
Die Versetzung ist abzulehnen, wenn der Beamte wirt- fern sie nicht nach Buchstabe e zu erstatten sind,
schaftlich nic:ht in der Lage ist, die durch die Versetzung können auch für eine Reise einer Person berück-
entstehenden Auslagen aus eigenen Mitteln zu bestreiten." sichtigt werden, die einen Umzug vorbereiten und
durchführen muß, weil sich zur Zeit des Umzugs
b) Als neuer Absatz 3 wird eingefügt: kein Familienangehöriger mehr am alten Wohnort
,,(3) In der Versetzungsverfügung ist zum Ausdruck zu befindet, dem die Vorbereitung und Durchführung
bringen, daß die Versetzung aus dienstlichen Gründen des Umzugs billigerweise zugemutet werden kann.
oder aus persönlichen Gründen unter Annahme des Ver- Diese Auslagen können auch einem unverheirateten
zichts auf Umzugskostenerstattung oder unter Anerken- Beamten mit eigenem Hausstand (Nr. 8) für eine
nung zwingender persönlicher Gründe erfolgt." Reise zur Vorbereitung und Durchführung seines
Umzuges gewährt werden;".
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
c) In den Buchstaben d und e wird jeweils hinter "Fa-
milienangehörigen" eingefügt ,,(Nr.15 Ahs.1)".
3. Nr. 10 erhält folgende Fassung:
d) Die Buchstaben fund g erhalten folgende Fassung:
"Nr. 10. Untergestelltes Umzugsgut
"f) Arbeitslöhne für Installationsarbeiten und für
Als Umzugsgut gelten auch Gegenstände, die an dem Dekorationsarbeiten einsc:hließlich der Löhne für
Tage, zu dem die Versetzung, Anstellung, Einberufung das Umarbeiten von Fenstervorhängen, Tür- und
oder der Umzug angeordnet ist, an einem dritten Ort Wandbehängen sowie von Vorhängen als Ersatz
lagern oder untergestellt sind. Die Beförderungsauslagen für Türen aus der alten Wohnung zur Verwen-
für die Überführung dieser Gegenstände vom dritten Ort dung in der neuen Wohnung, ferner Auslagen
zum bisherigen Wohnort sind nicht erstattungsfähig. Wird für die erforderlichen kleineren Ersatz- und Er-
das untergestellte Umzugsgut unmittelbar an den neuen gänzungsteile; .
GMBl. 225
g) Auslagen für neue Vorhänge an Fenstern und an den; er darf jedom die Kosten für ortsübliche eiserne
die Wohnung absmließenden, verglasten Türen Öfen in einfamer Ausführung (vergl. Absatz 3) nicht
(einsmließlim des Arbeitslohnes für die Verar- übersteigen. "
beitung von Stoffen zu derartigen Vorhängen), d) wird im letzten Satz des bisherigen Absatzes 4 zwischen
Vorhangstangen und Zugvorrichtungen bis zur "auf" und "Badeöfen" eingefügt "Durchlauferhitzer,".
Höhe von zwei Dritteln der notwendigen Kosten,
wenn das Ansmaffen erforderlim war, weil in
der neuen Wohnung mehr Fenster und verglaste 10. Nr. 20. - Umzugskostenbeihilfe beim Ausscheiden aus
Außentüren oder solche mit größeren Ausmaßen dem Dienst - in der Fassung der Verordnung vom
vorhanden sind als in der alten Wohnung;". 26. April 1937 (Reichsbesoldungsbl. S. 184) wird wie folgt
geändert:
e) In Bumstabe h wird die Nummer 2 wie folgt ergänzt:
"ferner für Smutzkontakteinrimtungen und Schutz- a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
smaltungen (einsmließlich Stecker und Verbindungs-
smnüre), wenn derartige Einrichtungen und Schal- ,,(2) Die Beihilfe beträgt 80 vom Hundert des Grund-
tungen aus Simerheitsgründen vorgesmrieben sind,". betrages der nach § 4 des Gesetzes oder 80 vom Hun-
dert der nach § 5 des Gesetzes zu zahlenden U mzugs-
f) In Buchstabe h wird als neue Nummer 4 eingefügt: kostenentschädigung entsprechend der Umzugskosten-
stufe, der die Beamten vor ihrem Eintritt in den Warte-
,,4. neue Komgesmirre (Töpfe und Pfannen) in be- oder Ruhestand angehört haben."
sonderer Ausführung für elektrische Komherde bis
zur Hälfte der notwendigen Anschaffungskosten, b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
wenn die Umstellung auf elektrische Kochart nicht
von dem Beamten veranIaßt war, und zwar für ,,(4) Neben der Beihilfe nach den Absätzen 1 und
3 Stück bei Haushalten mit 1 bis 2 Personen, bei 2 können die Fahrkosten der 3. Wagenklasse oder
größeren Haushalten je Person für ein weiteres 2. Schiffsklasse für den Warte- oder Ruhestandsbeam-
Stück, höchstens für insgesamt 6 Stück,". ten, seine Familienangehörigen und eine Hausange-
stellte erstattet sowie Zuschuß (§ 7 des Gesetzes) und
Die bisherigen Nummern 4 und 6 werden Nummer Ofenbeschaffungsbeitrag (§ 9 des Gesetzes) bewilligt
5 bis 7. werden. Hierbei sind höchstens die Kosten zugrunde zu
legen, die entstanden wären, wenn der Umzug nam
g) Buchstabe I erhält folgende Fassung: dem nächsten, jedoch nicht mehr als 100 km entfernt
"I) Auslagen für Smulbücher und Unterrichtsillittel, gelegenen Ort ausgeführt worden wäre, nach dem der
die durm den Schulwechsel der Kinder nötig wur- Umzug möglich war."
den, bis zu zwei Dritteln der Anschaffungskosten;
Auslagen für Umschulungsunterricht bei Ver- c) Absatz 5 ist zu streichen.
setzungen von Beamten, wenn am alten und am Die Absätze 6 bis 10 werden Absätze 5 bis 9.
neuen Wohnort nur verschiedene Schulsysteme be- Im bisherigen Absatz 7 werden die Worte "Abs. 1 bis
stehen, und zwar bis zu zwei Dritteln der nach- 6" in "Absatz 1 bis 5" und im bisherigen Absatz 8 die
gewiesenen Auslagen, höchstens jedoch bis zu 200 Worte "Abs.l bis 7" in "Absatz 1 bis 6" geändert.
Deutsme Mark je Kind; ferner etwaige Umschu-
lungsgebühren in voller Höhe;". d) Im bisherigen Absatz 10 werden die Worte "Abs.l
bis 6" geändert in "Absatz 1 bis 5"; ferner fällt der
h) In Bumstabe m ist das Wort "kleinere" zu streichen. letzte Satz fort.
8. In Nr. 16. - Absmnitt Nimt erstattungsfähige Auslagen 11. In Nr.23. - Umzugskostenbeihilfe für Versetzung aus
- wird Absatz 3 wie folgt geändert: persönlichen Rücksichten - wird in Absatz 2 folgender
Satz 2 angefügt:
a) Bei Bumstabe a werden die Worte "bei gesammeltem "Daneben kann Reiseentschädigung (§ 6 des Gesetzes) be-
Versenden" ersetzt durch die Worte "bei einem mög- willigt werden."
lichen und zumutbaren gesammelten Versenden".
b) Buchstabe c erhält folgende Fassung:
12. Nr. 25. - Trennungsentschädigung bei Versetzung, An-
"c) Auslagen für das Neubeschaffen von Tür- und stellung und Umzugsanordnung - in der Fassung der
und von Vorhängen als Ersatz für Verordnung vom 11. September 1942 (Reichsbesoldungsbl.
Turen; . S. 186) wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 1 bis 5 erhalten folgende Fassung:
9. In Nr. 18. - Besmaffung von Öfen und Kochherden -
,,(1) Beamte können aus Anlaß ihrer Versetzung,
a) erhält Absatz 2 folgende Fassung: Anstellung, Umzugsanordnung oder Einberufung an-
gemessene Entschädigung für die ihnen entstehenden
,,(2) Der Beitrag darf "aum gewährt werden, wenn Mehrkosten (Trennungsentschädigung) nach den fol-
der Beamte bisher in den in Absatz 1 Satz 1 bezeich- genden Bestimmungen erhalten, solange sie wegen
neten Gebieten Inhaber einer Dienstwohnung war oder Wohnungsmangels verhindert sind, eine Wohnung am
eine Wohnung mit Zentral- oder Etagenheizung oder neuen Dienstort zu beziehen.
mit vom Vermieter gestellten Öfen und Kochherd be-
wohnte und durm eine Versetzung, Anstellung oder (2) Verheiratete oder den Verheirateten gemäß Nr. 6
Umzugsanordnung gezwungen ist, Öfen und Kochherd der Bestimmungen über Vergütung bei vorübergehen-
zu beschaffen. Der Beitrag darf bei mehreren aufein- der auswärtiger Beschäftigung der Beamten vom
Umzügen nur einmal bewilligt 11. September 1942 (Reichbesoldungsbl. S. 184) in
werden. vollem Umfang gleichgestellte Beamte, die zu dem
Zeitpunkt, zu dem ihre Versetzung, Anstellung oder
b) wird als neuer Absatz 3 eingefügt: Einberufung oder ihr Umzug angeordnet wird, am bis-
,,(3) Der Beitrag darf unter den Voraussetzungen herigen Dienstort (Wohnort) eine Wohnung (auch in
der Absätze 1 und 2 auch bei der Beschaffung dieser Untermiete) mit Kochgelegenheit hatten, in der in der
Gegenstände für Eigenheime gewährt werden." Regel wenigstens eine Hauptmahlzeit für einen Fa-
milienangehörigen auf eigene Rechnung hergestellt
Die bisherigen Absätze 3 bis 7 werden Absätze 4 bis 8. wurde, können Ersatz der nachgewiesenen Mehrkosten
am neuen Dienstort bis zur Höhe der Sätze der Be-
c) erhält im bisherigen Absatz 4 Satz 3 folgende Fassung:
schäftigungsvergütung erhalten. Haben die obersten
"Der Beitrag darf auch für gemauerte (Kachel- usw.) Dienstbehörden oder die ihnen unmittelbar nachge-
Öfen, Etagen- oder Zentralheizungen gewährt wer- ordneten und von ihnen dazu besonders ermächtigten
226 GM BI.
Behörden für bestimmte Orte Erfahrungssätze der Die Umzugskostenentschädigung' beträgt
Trennungsentschädigung festgesetzt, so können diese
gezahlt werden. in Stufe
bei einer Um-
(3) Andere Beamte, die zu dem Zeitpunkt, zu dem zugsentfernung la Ib 11 III IV V
ihre Versetzung, Anstellung, Einberufung oder ihr Um- von km DM DM DM DM DM DM
zug angeordnet wurde, am bisherigen Dienstort
(Wohnort) einen eigenen Hausstand (NI. 8) hatten,
können Ersatz der Miete für ihre Wohnung am alten
Dienstort in Grenzen der Nr.17 oder Ersatz der not- über 90 bis 95 1805 1312 861 609 522 447
wendigen baren Auslagen für das Unterstellen ihrer über 95 bis 100 1840 1337 879 622 533 456
Möbel erhalten, jedoch nicht mehr als den Monats-
betrag des Beschäftigungstagegeldes für ledige Beamte.
(4) Die Bestimmungen über Vergütung bei vorüber- über 100 bis 125 1892 1379 913 647 557 478
gehender auswärtiger Beschäftigung der Beamten (Ab- über 125 bis 150 1944 1421 947 672 581 500
ordnungsbestimmungen), insbesondere die Nr. 3, sind
in den Fällen der Absätze 2 und 3 sinngemäß anzu- über 150 bis 175 1996 1463 981 697 605 522
wenden. Auf die Gewährung von Trennungsentschädi- über 175 bis 200 2048 1505 1015 722 629 544
gung besteht kein Rechtsanspruch.
(5) Die Empfänger von Trennungsentschädigung über 200 bis 225 2100 1547 1049 747 653 566
sind verpflichtet, alle Änderungen in' den für die Ge-
währung der Entschädigung maßgebenden Verhält- über 225 bis 250 2152 1589 1083 772 677 588
nissen anzuzeigen." über 250 bis 275 2204 1631 1117 797 701 610
b) In Absatz 8 erhält Satz 3 folgende Fassung: über 275 bis 300 2256 1673 1151 822 755 632
"Der Umzug darf nicht durch unangemessene An-
sprüche an die Wohnung oder aus anderen nicht zwin- über 300 bis 325 2308 1715 1185 847 749 654
genden Gründen verzögert werden." über 325 bis 350 2360 1757 1219 872 773 676
über 350 bis 375 2412 1799 1253 897 797 698
13. In der Überschrift der Nr.27 wird das Wort "Vorschuß" über 375 bis 400 2464 1841 1287 922 821 720
ersetzt durch "Abschlag".
über 400 bis 425 2501 1868 1306 937 834 732
14. Die Anlage 1 - Zu NI. 12 Abs. 5 DV. - erhält folgende
Fassung: über 425 bis 450 2538 1895 1325 952 847 744
über 450 bis 475 2575 1922 1344 967 860 756
"Ubersicht der sich aus § 4 Abs. 1 a des Gesetzes bei den
verschiedenen Entfernungen ergebenden Umzugskosten- über 475 bis 500 2612 1949 1363 982 873 'Z68
entschädigungen über 500 bis 525 2649 1976 1382 997 886 780
über 525 bis 550 2686 2003 1401 1012 899 792
Die Umzugskostenentschädigung beträgt
über 550 bis 575 2723 2030 1420 1027 912 804
bei einer Um- in Stufe
über 575 bis 600 2760 2057 1439 1042 925 816
zugsentfernung
Tal b 11 III IV V
von km
DM DM DM DM DM DM
über 600 bis 625 2785 2073 1453 1051 933 823
über 625 bis 650 2810 2089 1467 1060 941 830
bis 5 1175 862 537 375 324 285 über 650 bis 675 2835 2105 1481 1069 949 837
über 5 bis 10 1210 887 555 388 335 294 über 675 bis 700 2860 2121 1495 1078 957 844
über 10 bis 15 1245 912 573 401 346 303 über 700 bis 725 2885 2137 1509 1087 965 851
über 15 bis 20 1280 937 591 414 357 312 über 725 bis 750 2910 2153 1523 1096 973 858
über 20 bis 25 1315 962 609 427 368 321 über 750 bis 775 2935 2169 1537 1105 981 865
über 25 bis 30 1350 987 627 440 379 330 über 775 bis 800 2960 2185 1551 1114 989 872
über 30 bis
über 35 bis
35
40
1385
1420
1012
1037
645
663
453
466
390
401
339
348
über 800 bis 825
über 825 bis 850
2975
2990
.
2196
2207
1561
1571
1121
1128
996
1003
878
884
über 40 bis 45 1455 1062 681 479 412 357
über 45 bis 50 1490 1087 699 492 423 366 über 850 bis 875 3005 2218 1581 1135 1010 890
über 875 bis 900 3020 2229 1591 1142 1017 896
über 50 bis 55 1525 1112 717 505 434 375 über 900 bis 925 3035 2240 1601 1149 1024 902
über 55 bis 60 1560 1137 735 518 445 384 über 925 bis 950 3050 2251 1611 1156 1031 908
über 60 bis 65 1595 1162 753 531 456 393 über 950 bis 975 3065 2262 1621 1163 1038 914
über 65 bis 70 1630 1187 771 544 467 402 über 975 bis 1000 3080 2273 1631 1170 1045 920
über 70 bis 75 1665 1212 789 557 478 411
über 75 bis 80 1700 1237 807 570 489 420 über 1000 km für 6 5 5 4 4 4"
über 80 bis 85 1735 1262 825 583 500 429 je weitere 25 km
über 85 bis 90 1770 1287 843 596 511 438 oder Teile davon
GMBI. 227
15. Die Anlage 2 - Zu Nr. 28 Abs. 1 DV. - Umzugskostenredtnung erhält folgende Fassung:
"Anlage 2 Titelbum
Zu Nr. 28 Abs. 1 DV Seite Nr ........................
.
Umzugskostenrechnung
des
(Amtsbezeichnung) (Name)
von
..... (Die;'ststeiie)" .
über einen aus dienstlichen - zwingenden persönlichen 1) Gründen ausgeführten Umzug .
(Anweisende Behörde) ........, den ..............................................................
.
An die ..
(Kasse)
(Geschäftszeichen)
ll _______...._..._..._..._..._
...._..._..._..._..._..._
..._
...._..._..._..._..._
..._
...._..._..._..
Kassenanweisung
.---------------------------;
I Haushaltsüberwachungsliste Nr ........................
.
Verbuchungsstelle: Kap ............... Tit ................ Abschn.................
Haushaltsausgabe (Gesamtbetrag!): .................... DM ................Pf
-.----------.---. ------- ---------1
Als Abschlag - Vorschuß 1( sind bereits gezahlt:
L . DM .... ... Pf, lt. Kassenanweisung vom .. .......... - HÜL Nr. .. - R}. 19.......
2 .....................DM ........... Pf." -HÜL Nr. - R}. 19.
3... .... DM ..... Pf." -HÜL Nr . - R}. 19..
Mithin sind auszuzahlen 1) . .....................
DM ...............Pf. in Buchstaben:
1 f.
"DM Pf
ist 1)
Die Abschlags - Vorschuß 1) - Zahlung - en 1) _____ zu verrechnen.
_______ .__ . __ sind 1)
Festgestellt: (auf .. ... ...... DM Sachlich richtig:
- nur im Falle von § 87 Abs. 2 RRO -) Im Auftrage:
(Unterschrift, Amtsbez. des Feststellungsbefugten) (Unterschrift des Anordnungsbefugten)
1) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
Bescheinigung
.--.. : DM Pf eingezahlt - erhalten
...........................
, den
(Unterschrift)
(Amtsbezeichnung)
A n m e r k u n g : Die umrahmten Teile sind von dem anfordernden Be amten - Angestellten - nie h t auszufüllen.
A. Tgb.
Seite ........................ Nr ........................
.
228 GMBI.
1. Begründung des Anspruchs auf die Umzugskostenentschädigung:
1. Durch Erlaß de ...................................
........................................................ ........... vom ........................
. 19
Verfügung
Nr. ................ bin im zum 19 versetzt - einberufen mit Wirkung
vom 19 in eine Planstelle eingewiesen - worden, ist mein Umzug
zum ........ 19 ....... ........ angeordnet worden 1) von (Ort und Dienststelle)
....... nach (Ort und Dienststelle)
und war im genötigt, meine Wohnung - innerhalb der politischen Gemeinde - zu wemseln 1).
Ich habe den Umzug mit meinem Umzugsgut in der Zeit vom.... 19...... bis ...................... 19
von ... .............. nam ..................................................................................
ausgeführt.
2. Im Monat vor dem Tage, zu dem die Versetzung - Einberufung - der Umzug 1) angeordnet war, d. h. im
Monat .....................................................................19 ..............., sind meine Bezüge nach der 1) -Gruppe
Vergütungs 1)
beremnet worden.
3. a) Der Umzug ist ausgeführt worden
von .................... nach auf dem Smienen- Land- - Wasser- - weg 1)
von nach ...............................
..... ', ...............• auf dem Smienen- Land- - Wasser- - weg 1)
b) Die Umzugsentfernung beträgt
nach - der beigefügten
für die Strecken Fahrkarte - beil. Aus- auf d. Landweg
kunft der Bundesbahn - Wasserweg
dem Amtlimen Kursbum
nach von
Fahrpl. Nr. 1 ) i km km
.... . .. . ... 1 ......... .
.... ...... 1
I
I
I
zusammen .. ...... km
Die Entfernungen auf dem Land- oder Wasserweg sind aus der amtlimen Bescheinigung (An!. ............... )
- aus der amtlichen Karte 1) ........................ . ...........,........ entnommen worden.
(Bezeichnung der Karte)
4. (Nur von unverheirateten Beamten mit eigenem Hausstand auszufüllen).
Angestellten
Im bin geboren am ......................... .. .................
5. An dem unter 1 bezeichneten Tag war im verheiratet mit eigenem Hausstand - unverheiratet, aber einem
verheirateten Beamten gleichzustellen, da im
Angestellten
verheiratet ohne eigenen Hausstand unverheiratet mit eigenem Hausstand - unverheiratet ohne eigenen
Hausstand 1) war.
6. Meinem jetzigen Umzug ist ein Umzug gleimer Art infolge - Versetzung - Umzugsanordnung 1) am
................................
............. 19 - nimt vorhergegangen .
1) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
GMB!. 229
Betrag
2. Berechnung der Umzugskostenentschädigung DM Pf
Beamte
1. (für verheirateteund ihnen gleimgestellte Angestellte mit eigenem Hausstand)
Umzugskostenentschädigung nam § 4 Abs. la UkG. entnommen aus An!. 1 DV ................
oder
Umzugskostenentsmädigung nam § 5 4bs. 1 a UkG.l) ........... .
Beamte
2. (für verheiratete Angestellte ohne eigenen Hausstand)
20 vom Hundert des Grundbetrags ......... ..........................
.
Beförderungsauslagen nam. § 4 Abs. 1 b UkG. (zusammengestellt mit Belegen auf
Anlage ...................... .
oder
Umzugsauslagen nam § 5 Abs. 1 c UkG. (zusammengestellt mit Belegen auf
Anlage 1) ....................•
Beamte
3. (für unverheiratete Anges t ellt e mit eigenem Hausstand)
-50 -30 1 ) vom Hundert der Umzugskostenentsmädigung nam §4Abs.lc UkG.;
nam An!. 1 DV beträgt die volle Entsmädigung .......................
.DM, mithin .
oder
50 vom Hundert der Umzugskostenentschädigung nam § 5 Abs. 1 b UkG.l) . . .
Beamte
4. (für unverheiratete Angestellte ohne eigenen Hausstand)
Umzugsauslagen nam §'4 Abs. 1 d - § 5 Abs. 1 c UkG.l) (zusammengestellt mit
Belegen auf Anlage .......................
) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. (für besondere Fälle)
ermäßigte Umzugskostenentschädigung gemäß § 4 Abs. 4 UkG. . . . . . . . .
oder
Umzugsauslagen beim Trageumzug nam § 5 Abs. 2 UkG. (zusammengestellt mit
Belegen auf Anlage ................................
) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
oder
Zusmlag von 10 vom Hundert der Umzugskostenentschädigung nam § 4 Abs. 3
- § 5 Abs. 1 Schlußsatz 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .
oder
ZUScllUß nam § 7 UkG. (Zusammenstellung der Auslagen mit Belegen auf
An!... ............... ), genehmigt durch Verfügung de .......
vom 19.......... Nr .......
Beamten
6. Reisekostenvergütung des Angeste IIten nam an!. Reisekostenrechnung (AnI.... ........)
7. Auslagen für die Fahrkarten
a) Ehefrau
b) Kinder (Name und Alter)
c) sonstige Verwandte (Name und Verwandsmaftsverhältnis)
cl) Hausangestente (Name und Art der Stellung)
Zusammen für ... ..... Fahrkarten ........................Klasse
je. ..... .. DM=
....... Fahrkarten Klasse
je ............ DM =
Dazu
für die Strecke von ........ .. nam. ......
Eil- oder Smnellzugzuschlag 1)
... Stück je........... DM
...........Stück je.. .... ....... DM
Platzkarten gebühr
.. .................Stück je... .......... DM
........................Stück je .. .. ......... DM
. Besoldungs
Z. Zt. der Ausführung des Umzugs erhielt ich Dienstbezüge aus .,--------::-t-- Gruppe .....
vergu ungs
1) Nichtzutreffendes ist zu streichen. Seite ........ J..........
230 GMBl.
Betrag
DM Pf
Übertrag .
8. Beförderungsauslagen auf Landwegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
"i:: . 9. Mietentsmädigung nach § 8 UkG. (Begründung und Berechnung mit Belegen auf
Anlage ...... ................) .................... . ....I .
:3
'+<
'"::l 10. Beitrag zum Beschaffen von Öfen und Kochherden nach Nr. 18 DV
0:1
Erlaß
...<:: Genehmigt durch Verfügung de ...
'->
vom .............................................Nr. (Zusammenstellung der Auslagen mit
Z Belegen auf Anlage.... ...).
11.
Insgesamt
Als Abschlag - VorscllUß 1) sind von der Kasse in
bereits ausgezahlt ..... . ... I .
noch auszuzahlen 1) I
M'th'
I m anzunehmen 1)
1) Nichtzutreffendes ist zu streichen. I
Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben. Die unter 7 un? 8
gesetzten bzw. die mit den beigefügten Belegen angeforderten Kosten smd mIr
wirklich entstanden.
............ 19
(Unterschrift)
(Amtsbezeichnung)
Abschnitt III
Schlußvorschriften
Zu meiner genannten Verordnung weise ich noch auf
§ 4 folgendes hin:
Nach § 13 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Ja-
nuar 1952 (BundesgesetzbI. I S. 1) gilt diese Verordnung 1. Bei der Anwendung der Nr. 10 DV.z.UkG. - Unter-
auch im Lande Berlin. gestelltes Umzugsgut in der Fassung des § 3 Nr. 3 der
§ 5 VO vom 30. 4. 1953 ist mein an die obersten Bundes-
behörden gerichtetes Rundschreiben vom 29. Mai 1953
(1) Die Bestimmungen des § 2 und des § 3 Nr. 7 Buch- - I B-BA 3451 - 63/53 betr. Gewährung von Sonder-
stabe g betreffend Berücksichtigung der Auslagen für Um- beihilfen in Umzugsfällen, in denen die bestimmungs-
schulungsunterricht sind auf alle Umzüge anzuwenden, die gemäßen Umzugskostenvergütungen und Umzugskosten-
seit dem 1. September 1952 durchgeführt worden sind. beihilfen nicht ausreichen, zu beachten.
(2) Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung gelten
für die vom 1. April 1953 ab durchgeführten Umzüge. 2. Bei Umzügen aus Berlin oder der Sowjetischen Be-
satzungszone kann, soweit die Umzüge auf dem Land-
Bonn, den 30. April 1953. oder Schienenwege durchgeführt werden, als Entfer-
Der Bundesminister der Finanzen nung für die Berechnung der Umzugskostenentschädi-
gung der tatsächliche Beförderungsweg zugrunde gelegt
Schäffer
werden. Wird dabei von dem Grundsatz in Nr. 12 (2)
Satz 1 DV.z.UkG. abgewichen, so muß die Notwendig-
Anlage 11 keit der Benutzung des gewählten Weges glaubhaft
Der Bundesminister der Finanzen gemacht werden. Wird für Umzüge von oder nach
I B - B A 3450 - 35/53 Bonn, den 8. Juni 1953 Berlin ausnahmsweise der Luftw.eg in Anspruch ge-
nommen, so ist die dem kürzesten Schienenweg ent-
I A-P 1730-39/53
sprechende Entfernung in Ansatz zu bringen.
An die obersten Bundesbehörden und die
nachgeordneten Behörden des Bundesministers der Finanzen;
3. Durch die Regelung m § 3 Nr. 7 a) der VO. vom 30. 4.
nachrichtlich
1953 ist Nr .. 2 meines Erlasses vom 2.8.1951 (MinBlFin.
an die Herren Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder. S. 307) überholt, da die Transportversicherung innerhalb
B e t r.: Änderungen des Umzugskostenrechts.
der nach Abschnitt IV G des Tarifs für
Be zug: Meine Verordnung vom 30. April 1953 (Bundesgesetzbl.
den Möbelfernverkehr - Anlage zur Ersten Verord-
S. 191; MinBIFin. S. 392). nung über Möbeltransporttarife (PR Nr. 38/51) vom
GM BI. 231
26.5. 1951 (Bundesanzeiger vom 19.6. 1951 Nr. 115 S. 1) § 1
- für Umzugsgüter im Möbelwagen mit DM 4,- je
Die Anlage A zu § 2 Abs. 1 des Gesetzes wird wie folgt
eintausend DM Versicherungssumme zu berechnen ist.
ergänzt:
4. Bei der Anwendung der Nr. 16 (2) f) - Arbeitslöhne
für Installations- und Dekorationsarbeiten - und der Zu Nr. 6: HinJter " Landwirtschaftskammern, Bauern-
Nr.16 (2) g) DV. z. UKG.-Auslagen für neue Vorhänge kammern" ist einzufügen ", Landwirtschaft-
an Fenstern - in der Fassung des § 3 Nr.7 d) der VO. licher Verein in Bayern".
vom 30.4.1953 sind auch weiterhin die Nrn.3 und 4 Zu Nr. 10: Hinter "Landesversicherungsanstalten" ist ein-
meines Erlasses vom 2. 8. 1951 (MinBlFin. S. 307) zu be- zufügen ", Gemeinschaftsstelle der Landes-
achten. Ergänzend weise ich darauf hin, daß Fenster- versicherungsanstalten" .
dekorationen in der Regel aus Stores und Übergardinen Zu Nr. 13: Hinter "Reichsverbände der Orts-, Land-, Be-
bestehen. Zusätzlich zu solchen vollständigen Fenster- triebs- und Innungskrankenkassen" ist einzu-
dekorationen können Auslagen zur Beschaffung von fügen ", Kassenverbände".
Sonnen- oder Sprungrollos nicht erstattet werden. Wer-
Zu Nr. 19: Hinter "Reichsbank" ist einzufügen ", Natio-
den an Stelle von Übergardinen nur Seiten- und Quer- nalbank für Böhmen und Mähren und aus-
schals beschafft, so können die Auslagen für Rollos als ländische Notenbanken".
erstattungsfähig anerkannt werden.
Zu Nr. 33: Hinter "Preußische Staatsbank (Seehandlung)"
S. Die Auslagen für Umschulungs unterricht gemäß Nr. 16 ist einzufügen ", Sächsische Staatsbank, Thü-
(2) 1) DV. z. UKG. in der Fassung des § 3 Nr. 7 g) der ringische Staatsbank".
VO. vom 30.4. 1953 können nur beim Bewilligen eines
Zuschusses zur Umzugskostenentschädigung berücksich- Hinter Nr. 37 sind anzufügen:
tigt werden. Als Grundlage der ist eine Be- ,,38. Landwirtschaftliche Bezirksvorschußkassen in
scheinigung der Schule am neuen Wohnort über die Böhmen
Notwendigkeit des Umschulungsunterrichts zu fordern. 39. Handelshochschule in Leipzig
Die Auslagen sind dem Beamten gegen Vorlage quit-
tierter Rechnungen der Lehrpersonen bis zum Höchst- 40. Leipziger Meßamt (Reichsmesseamt in Leipzig)
hetrag von 200 DM je Kind zu erstatten. Für den Raum 41. Wasser- und Bodenverbände, die am 30. Januar
von Bonn ist zu beachten, daß die Schulverwaltung ah 1933 öffentlich-rechtliche Körperschaften waren
Mitte 1950 his zum Ende des Rechnungsjahres 1952 oder durch Zusammenschluß derartiger Körper-
kostenfreie Förderkurse eingerichtet hatte, um die schaften nach dem 30. Januar 1933 geschaffen
Schwierigkeiten der Umschulung zu mindern. Anträge worden sind
auf Erstattung der Auslagen für Umschulungsunterricht 42. Landlieferungsverbände
in Bann im Rechnungsjahr 1952 sind im Hinblick auf 43. Dr. Güntz'sche Stiftung".
diese Kurse besonders zu prüfen.
6. Nach Nr. 18 (4) u. (5) DV. z. UKG. in der Fassung des § 2
§ 3 Nr. 9 b) der VO. vom 30.4. 1953 darf der Beitrag Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1951
zur Beschaffung von Öfen und Kochherden 50 v. H. der in Kraft. Nach § 14 des Gesetzes über die Stellung des
C'ntstandenen notwendigen Anschaffungskosten für ein- Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Über-
fache und dauerhafte Gegenstände nicht übersteigen. Ab leitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I
1. 4. 19.53 bitte ich als notwendig höchstens 50 v. H. der S. 1) in Verbindung mit § 84 des Gesetzes zur Regelung
Anschaffungskosten für der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grund-
einen Kochherd bis zu 2050 DM, gesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (Bundes-
einen Ofen .... . . bis zu 150 DM gesetzbl. I S. 307) 2) gilt diese Rechtsverordnung auch im
Lande Berlin, und zwar mit Wirkung vom 1. Oktober 1951.
anzuelkennen.
7. Die in Nr. 25 (3) DV.z.UkG .in ,der Fassung des § 3 Bann, den 1. Juli 1953.
Nr. 12 der VO. vom 30. 4. 1953 erwähnten Beamten
können nunmehr Ersatz der Miete in Grenzen der Nr. 17 Der Bundeskanzler
DV.z.UkG. oder Ersatz der Auslagen für das Unter- Adenauer
stellen der Möbel als Trennungsentschädigung erhalten.
Der Hinweis auf Nr.17 a.a.O. bezieht sich lediglich auf Der Bundesminister des Innern
den Umfang der Mietentschädigung und nicht auf die Dr. Le hr
in § 8 UkG. vorgesehene zeitliche Begrenzung. Als GMBI. S. 231
Empfänger von Trennungsentschädigung können die ge-
nannten Beamten auch Abfindungsbeiträge zur Wohne
raumbeschaffung nach meinem Rundschreiben vom 9. 10.
1950 - 11 B-F 6704-3/50 erhalten.
8. Nr. I meines Erlasses vom 5. 5. 1950 (MinBIFin. 1951
S.8) ist durch § 3 Nr. 12 der VO. vom 30.4.53 überholt.
IV. Gesundheitswesen
Im Auftrag
Le n t z Verordnung über die Unterstellung weiterer Stoffe
GMBI. S. 223 unter die Bestimmungen des Opiumgesetzes
Vom 16. Juni 1953 1 )
Auf Grund des § 1 Abs. 2, 2a, 4 und 5, des § 4 Abs. 4,
Siebente Verordnung der §§ 5, 6 Abs. 1 der §§ 7, 8, 11 Abs. 1 und des § 12 des
zur Durchführung des Geseltzes zur Regelung der Rechts- Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opium-
verhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes gesetz) vom 10. Dezember 1929 (Reichsgesetzbl. I S.215) in
fallenden Personen der Fassung der Gesetze vom 22. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I
S. 287), vom 9. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S.22) und
Vom 1. Juli 1953 1 ) des § 11 Nr.4 des Gesetzes über Reichsverweisungen vom
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung 23. März 1934 (Reichsgesetzbl. I S.213) sowie der Sechsten
der Rechtsverhältnisse der unter Artikel' 131 des Grund- Verordnung über die Unterstellung weiterer Stoffe unter
gesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (Bundes- die Bestimmungen des - Opiumgesetzes vom 12. Juni 1941
gesetzbl. I S. 307) 2) wird mit Zustimmung des Bundes- (Reichsgesetzbl. I S. 328) wird mit Zustimmung des Bundes-
rates verordnet: rates verordnet:
1) Verkündet im Bundesgesetzbl. I S. 467 am 2. Juli 1953.
2) Veröffentli<ijt als Sondeodruck (Beilage) zu GMBI. Nr. 12/1951. 1) Verkündet im Bundesgesetzbl. I S. 402 am 18 . .Juni 1953.
232 GMBI.
§ 1 b) hinter den Worten "Morphin-Aminoxyd (Morphin-
(1) Den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes N-oxyd, Genomorphin)" das Wort "oder" und die in
über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe, zwischen denen je-
vom 10. Dezember 1929 in der Fassung des Gesetzes vom weils das Wort "oder" zu setzen ist. Ausgenommen
9. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 22) und der Verordnung hiervon sind 6 - Dimethylamino - 4 . 4 - diphenyl
vom 12. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 328) aufgeführten - heptanon - (3) (Methadone, z. B. Polamidon),
Stoffen werden gleichgestellt: N - Methyl- 3-oxy-morphinan, linksdrehende
und razemische Form (Levorphan, Racemorphan,
Xthyl- [1- methyl-4- (3 - oxy - phenyl) - piperi- z. B. Dromoran) und N - Methyl - 3- methoxy
dyl- (4)] - keton (Keto-Bemidone, z. B. Cliradon), - morphin an (Levomethorpan, Racemethorpan),
1 - Methyl - 4 - (3 - oxy - phenyl) - piperidin - c) hinter den Worten "Dihydromorphinon (Dilaudid)"
carbonsäure - (4) - äthylester (Bemidone), die Worte "oder N - Methyl - 3 - oxy - mor-
a - 4 - Propionyloxy - 1 . 3 - dimethyl - 4 - phenyl phinan, linksdrehende und razemische Form (Levor-
- piperidin (Alphaprodine), phan, Racemorphan, z. B. Dromoran) oder N - Me-
thyl - 3 methoxy - morphinan (Levomethorphan,
ß - 4 - Propionyloxy - 1 . 3 - dimethyl - 4 - phenyl Racemethorphan) ;
- piperidin (Betaprodine),
6 - Dimethylamino - 4 . 4 - diphenyl - heptanon - 4. die in der Anlage der Verordnung vorgeschriebenen
(3) (Methadone, z. B. Polamidon), Muster
1 - Dimethylamino - 2 - methyl - 3 . 3 - diphenyl - a) des Betäubungsmittelbuchs 11 für Apotheken (An-
hexan on - (4) (Isomethadone), lage 11),
6 - Dimethylamino - 4 . 4 - diphenyl - heptanol - b) des Betäubungsmittelbuchs für behördlich geneh-
(3) (Methadol), migte ärztliche Hausapotheken (Anlage III),
6 - Dimethylamino - 3 - acetoxy - 4 . 4 - diphenyl c) des Betäubungsmittelbuchs für behördlich geneh-
-heptan, migte tierärztliche Hausapotheken und für Tier-
6 - Morpholino - 4 . 4 - diphenyl - heptanon - (3) ärzte, die eine Erlaubnis nach § 3 des Opium-
(Phenadoxone ), gesetzes erhalten haben (Anlage IV),
4 - Propionyloxy -1- methyl- 3 - äthyl- 4 -phe- dahin geändert, daß hinter der jeweils letzten Spalte
nyl- piperidin, weitere 12 Spalten mit fortlaufender Numerierung an-
gefügt und mit den im § 1 Abs. 1 dieser Verordnung
N - Methyl - 3 - oxy - morphinan, linksdrehende und
genannten Stoffen in der angegebenen Reihenfolge
razemische Form (Levorphan, Racemorphan, z. B. Dro- bezeichnet werden. Betäubungsmittelbüchex, die den
moran),
bisher vorgeschriebenen Mustern der Anlagen 11 bis
N - Methyl - 3 - methoxy - morphinan (Levomethor- IV entsprechen, sind von dem Apothekenleiter oder
phan, Racemethorphan); dem von ihm Beauftragten durch Anfügen der feh-
(2) Den im § 1 Abs. 1 Nr. 2 des in Absatz 1 bezeichneten lenden Spalten zu ergänzen;
Gesetzes aufgeführten Stoffen werden gleichgestellt:
5. im § 19 Acbs. 1 Buchstabe c das Wort "ausdrückliche"
ß- 4 - Morpholinyläthylmorphin und seine Salze, gestrichen und hinter dem Wort "Gebrauchsanweisung"
Dihydrokodein und seine Salze, nach Setzung eines Kommas die Worte "aus der die
Acetyldihydrokodein und seine Salze. Einzelgabe und die Häufigkeit ihrer Anwendung er-
sichtlich sein muß" eingefügt.
§ 2
§ 3
In der Verordnung über das Verschreiben Betäubungs-
mittel enthaltender Arzneien und ihre Abgabe in den Apo- In der Verordnung über Umlage auf Betäubungsmittel
theken vom 19. Dezember 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 635) in vom 20. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 212) in der
der Fassung der Verordnungen vom 24. März 1931 (Reichs- Fassung der Verordnung vom 12. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. I
gesetzbl. I S. 76), vom 8. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 349), S. 328) werden im § 1 Abs. 2 zwischen den Worten "Phe-
vom 20. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 287), vom 12. Juni nylmethylaminopropan (Pervitin)" und "und" nach Setzung
1941 (Reichsgesetzbl. I S. 328) in der Fassung der Berichti- eines Kommas die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe ein-
gung vom 22. Juli 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 454) und der gefügt.
Verordnung vom 31. Juli 1943 (Reichsgesetzbl. I S. 453)
werden § 4
1. in der Überschrift zum Abschnitt 11 B und im § 8 Die im § 1 Acbs. 2 bezeichneten Stoffe und ihre Salze
Abs. 1 hinter den Worten "Phenylmethylaminopropan werden der Verordnung über den Verkehr mit Kodein und
(Pervitin)" nach Setzung eines Kommas die im § 1 Aethylmorphin vom 24. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S.58)
Abs. 1 bezeichneten Stoffe eingefügt: unterstellt.
2. im § 9 Abs. 1 und 3 und im § 10 Abs. 1 eingefügt
a) hinter den Worten "Morphin-Aminoxyd (Morphin- §5
N-Oxyd, Genomorphin)" das Wort "oder" und die (1) Wer die im § 1 bezeichneten Stoffe herstellt oder ver-
in § 1 Abs. 1 bezeichneten Stoffe, zwischen denen arbeitet, kann bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf
jeweils das Wort "oder" zu setzen ist. Ausgenommen Erteilung einer Erlaubnis hierzu nach § 3 des Opiumge-
hiervon sind N - Methyl - 3 - oxy - morphinan, setzes die Stoffe in gleichem Umfange wie bisher herstellen
linksdrehende und razemische Form (Levorphan,
oder verarbeiten.
Racemorphan, z. B. Dromoran) und N - Methyl -
3 - methoxy - morphinan (Levomethorphan, Race- (2) Wird der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nicht
methorphan), innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Verord-
b) hinter den Worten "Dihydromorphinon (Dilaudid)" nung gestellt, so erlischt die Berechtigung zur Herstellung
die Worte "oder N - Methyl- 3 - oxy - morphi- und Verarbeitung der Stoffe mit diesem Zeitpunkt.
nan, linksdrehende und razemische Form (Levor-
phan, Racemorphan, z. B. Dromoran) oder N - Me- (3) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist unter
thyl - 3 - methoxy - morphinan (Levomethor- Berücksichtigung der Verordnung über Zulassung zum Ver-
phan, Racemethorphan); kehr mit Betäubungsmitteln vom 1. April 1930 (Reichs-
gesetzbl. I S.113) in der Fassung der Verordnungen vom
3. im § 10 Abs. 3 eingefügt 24. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S.59) und vom 18. De-
a) hinter den Worten "bis 0,5 g Morphin" die Worte zember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1266) bei der für den Ort
"oder 6 - Dimethylamino - 4 . 4 - diphenyl - der geschäftlichen Niederlassung des AntragssteIlers zustän-
heptan on - (3) (Methadone, z. B. Polamidon)", digen obersten Landesbehörde zu stellen.