Verkleinerung des Kreisverkehrs an der Bundesstraße 167 in Neuruppin

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Landtag Brandenburg                                Drucksache 6/4020 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1591 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/3844 Verkleinerung des Kreisverkehrs an der Bundesstraße 167 in Neuruppin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Vor 13 Jahren wurde in Neuruppin der größte Kreis- verkehr im Land Brandenburg eröffnet. Der Kreisverkehr an der Bundesstraße B 167 soll nun laut Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen im Laufe des Jahres ab- gerissen und durch eine deutlich kleinere Variante ersetzt werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Knotenpunkt B 167/ L 16 wurde 2002 von der Stadt Neuruppin zum Kreisverkehrsplatz umgebaut. Der Außendurchmesser des vorhandenen Kreisverkehrs beträgt 70 m, wobei die Kreisfahrbahn nur einstreifig be- fahrbar ist. Perspektivisch sollte damit - bei einer wesentlichen Verkehrszunahme - ein Umbau der Kreisfahrbahn mit geringem Kosten- und Bauaufwand (Verbreiterung der Fahrbahn in Richtung Kreismitte/ Verkleinerung der Kreisinsel) für einen zwei- streifigen Verkehr ermöglicht werden. Die vor 15 Jahren eingeschätzte Verkehrszu- nahme ist nicht eingetroffen, eine Nachrüstung für eine zweistreifige Kreisfahrbahn ist nicht erforderlich. Frage 1: Welche Gründe sind ursächlich für Abriss und Verkleinerung des Kreisver- kehrs? zu Frage 1: Die Kreisfahrbahn einschließlich der Knotenpunktzufahrten ist im bauli- chen Zustand verschlissen. Gemäß Baugrundgutachten vom Dezember 2014 ist die Deckschicht vollständig verschlissen, die Funktion der Binderschicht nicht mehr ge- geben und der Hohlraumgehalt der Tragschichten weist auf eine ungenügende Trag- fähigkeit hin. Damit ist eine vollständige und grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus von Kreisfahrbahn und Zufahrten notwendig, d. h. eine Sanierung kommt dem Neubau eines großen Kreisverkehrs gleich. Bei der Vorbereitung der Erhaltungsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang die Planungsgrundsätze überprüft und das aktuell eingeführte Regelwerk angewendet. Die angemessene Größe des Außendurchmessers hängt vom Kreisverkehrstyp, von der Verkehrsbe- deutung der Straßen, den örtlichen Randbedingungen und von der Anzahl der zu verknüpfenden Straßen ab. Große Außendurchmesser erleichtern zwar die Befahr- barkeit des Kreisverkehrs insbesondere für den Schwerverkehr, die Auswirkungen Datum des Eingangs: 27.04.2016 / Ausgegeben: 02.05.2016
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auf die Kapazität (Leistungsfähigkeit) sind aber gering. Da mit zunehmendem Au- ßendurchmesser die Umwege für Fußgänger und Radfahrer größer werden, kann die Obergrenze des Außendurchmessers innerhalb von Ortschaften von D = 40 m nur überschritten werden, wenn das Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen (Anzahl von Fußgängern und Radfahrern) eine untergeordnete Rolle spielt. Das ist hier nicht der Fall. Aufgrund der vorhandenen und prognostizierten Verkehrsbelastung, des Flächenverbrauchs, der Baukosten und der Verringerung der Umwege für den Fuß- gänger- und Radverkehr soll der Kreisverkehr entsprechend dem Regelwerk mit ei- nem Außendurchmesser von 40 m errichtet werden. Die Umgestaltung soll die Si- cherheit der einzelnen Verkehrsteilnehmer verbessern und den Kreisverkehr in das Konzept der Umgestaltung der Landestraße 16 einfügen. So können vorhandene Defizite wie die fehlenden bzw. zu schmalen Fahrbahnteiler in den Zufahrten der Thomas-Mann-Straße und an der Holländer Mühle mit richtliniengerechter Breite als Querungsstellen für den Fußgängerverkehr ausgebaut und alle Verkehrsanlagen für Fußgänger und Radfahrer im Seitenraum und an den Querungsstellen barrierefrei hergestellt werden. Für den Leistungsfähigkeitsnachweis wurde eine Simulations- rechnung durchgeführt. Frage 2: Wie hat sich die jährliche Verkehrsbelastung des Kreisverkehrs seit der Er- öffnung vor 13 Jahren bis heute entwickelt (soweit Daten nicht jahrweise vorliegen, bitte alternativ in anderen Zeitabschnitten aufschlüsseln)? zu Frage 2: Die Verkehrsmengen haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Aus den vorliegenden Zählungen sind folgende Werte zu entnehmen (Querschnittsbelastungen) 15.11.2007                  19.02.2015 B 167 (West)                  14.830 Kfz/d                13.090 Kfz/d B 167 (Ost)                   12.960 Kfz/d                11.580 Kfz/d L 16 (Süd)                    13.970 Kfz/d                15.100 Kfz/d Certaldo-Ring (Nord)          10.640 Kfz/d                11.830 Kfz/d Diese Ergebnisse werden auch durch die Werte der außerorts gelegenen Zählstellen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen sowie Zählungen auf der B 167 inner- orts tendenziell gestützt. Frage 3: Weshalb hat sich die Bausubstanz des Kreisverkehrs innerhalb von 13 Jah- ren so verschlechtert, dass eine grundhafte Sanierung notwendig wurde? zu Frage 3: Die Gründe für die im Rahmen des Baugrundgutachtens ermittelten Schäden sind bis auf den Verschleiß der Decke nicht konkret ermittelbar. Frage 4: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung des Kreisver- kehrs vor 13 Jahren angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte er- läutern) und wer trug diese Kosten? zu Frage 4: Da die Stadt Neuruppin den Kreisverkehr im Jahr 2002 geplant und ge- baut hat, liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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Frage 5: Welche Kosten sind seit Freigabe des Kreisverkehrs bis heute für Planung, Prüfung und Ausführung von Reparaturen und Ausbesserungen angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trug diese Kosten? zu Frage 5: Der Kreisverkehr wurde 2007 der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg übergeben. Dazu fand im Oktober 2007 eine gemeinsame Begehung statt. Die aufgezeigten Mängel wurden bis April 2008 durch die Stadt Neuruppin be- seitigt. Damit war der Kreisverkehr bei der Übergabe augenscheinlich in Ordnung. Kosten für Reparaturen wurden in den Jahren 2013-2015 ca. 5 T€ jährlich aufge- wendet. Im Jahr 2015 erfolgte eine kleine Instandsetzungsmaßnahme (Beseitigung von losen Pflastersteinen, Schlaglochreparatur). Hier wurden für die planerische Vorbereitung 4.958 € aufgewendet (Landesmittel). Die Maßnahme kostete 81.735 € (Bundesmittel). Frage 6: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der nun ge- planten Baumaßnahmen veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie set- zen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? zu Frage 6: Für die Planung der grundhaften Erneuerung des Kreisverkehr sind 74.200 € angefallen. Diese Kosten trägt das Land, auch im Rahmen der Auftrags- verwaltung des Bundes. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 1,2 Mio. € (Verhältnis an den Gesamtkosten: Bundesanteil ca. 73 %, Landesanteil ca. 24 % und städtischer Anteil ca. 3 %) für den Kreisverkehr und die Herstellung der Straßenanschlüsse. Frage 7: Der Kreisverkehr wurde vom Land Brandenburg erst einige Zeit nach seiner Errichtung übernommen. In welchem baulichen Zustand befand sich der Kreisver- kehr zu diesem Zeitpunkt? zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 8: Welche Maßnahmen und Anpassungen an die kommunale Infrastruktur kommen durch die geplante Verkleinerung des Kreisverkehrs auf die Stadt Neurup- pin zu? zu Frage 8: Die Stadt ist nur mit Anpassungen der kommunalen Straße bzw. des Gehweges beteiligt. Die Kosten betragen dafür ca. 36 T€. Diese Kosten sind förder- fähig. Frage 9: Inwiefern wurde alternativ zur derzeitigen Planung eine Sanierung des Kreisverkehrs ohne Verkleinerung geprüft, wodurch umfangreiche Anpassungen an den Zufahrten entbehrlich geworden wären? zu Frage 9: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 10: Wie sollen nach den derzeitigen Planungen die Fahrradfahrer durch den Kreisverkehr geführt werden? Sind Veränderungen zur derzeitigen Verkehrsführung für Radfahrer geplant? zu Frage 10: Im Rahmen der Verkleinerung des Kreisverkehres werden die Gehwe- ge und die Radwege als neues Konzept um den Kreis außen herum gestaltet. Der Kreisverkehr erhält über die Kreisarme Fußgängerüberwege und Radfahrerfurten.
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Frage 11: Für welchen Zeitraum sind konkret die Baumaßnahmen geplant? Welche Sperrungen und Veränderungen an der Verkehrsführung sind im Rahmen der Bau- arbeiten geplant? Frage 12: Wann wird der neue Kreisverkehr für den Verkehr freigegeben? zu Fragen 11 und 12: Gegenwärtig werden die Vergabeunterlagen erstellt. Mit einem Baubeginn wird im August 2016 gerechnet. Der Abschluss der Hauptbauleistung ist im Dezember 2016 geplant. Die Bauausführung wird in verschiedenen Bauabschnit- ten erfolgen. Die Verkehrsführung ist durch örtliche Umleitungen und durch Baube- helfsstraßen gewährleistet. Die Verkehrseinschränkungen würden sich in ihrem Um- fang nicht zwischen Neubau und Sanierung unterscheiden.
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