GMBl Nr. 38 2018
Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 38 vom 18. September 2018
G 3191 A
GEMEINSAMES
MINISTERIALBLATT Seite 705
des Bundesministeriums der Finanzen / des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales / des Bundesministeriums der Verteidigung
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft / des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
des Bundesministeriums für Gesundheit / des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT
69. Jahrgang ISSN 0939-4729 Berlin, den 18. September 2018 Nr. 38
INHALT
Amtlicher Teil Seite Seite
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bek. v. 22.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
§ 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-
bringen von getrockneten Holunderblüten und getrockneten blauen
Bundesamt für Verbraucherschutz Malvenblüten, die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten. . 708
und Lebensmittelsicherheit Bek. v. 23.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
Bek. v. 30.7.18, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegeneh- § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-
migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das bringen von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-
Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg blütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten . . 708
DEET/kg enthält. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706
Bek. v. 6.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
§ 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr- Bundesministerium für Gesundheit
bringen von getrockneten Rosenblüten und Rosenblütenblättern,
die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . 706 Erl. v. 27.8.18, Statistik der GKV; Änderung der Statistik. . . . . . . . . . 708
Bek. v. 9.8.18, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegeneh-
migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das
Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände bis zu 0,5 mg Bundesministerium für Umwelt,
DEET/kg enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bek. v. 14.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2
Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahle-
Erl. v. 22.8.18, Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines
ner Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält . . 706
„Beirates für Umwelt und Sport“ beim Bundesministerium für Um-
Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708
Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskat-
blüte, die Rückstände von bis zu 0,26 mg DEET/kg enthält . . . . . . . 707
Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2
Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Rosen-
blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthal-
ten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707
Seite 706 GMBl 2018 Nr. 38
Amtlicher Teil
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Verlängerung und Änderung Die amtliche Beobachtung erfolgt weiterhin durch das Be-
einer Ausnahmegenehmigung zirksamt Hamburg-Mitte, das nunmehr unter der Adresse
gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg, ansässig ist.
und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 13. Au-
Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält gust 2015 bleiben weiterhin verbindlich.
– Bek. d. BVL v. 30.7.2018 – 111.11257.0.0041 – GMBl 2018, S. 706
Der HUSARICH GmbH, 20539 Hamburg, ist Folgendes
mitgeteilt worden:
Änderung und Verlängerung
Die Geltungsdauer der der HUSARICH GmbH, 20539 einer Ausnahmegenehmigung
Hamburg, mit Bescheid vom 20. August 2015 (GMBl 2015, gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und
S. 1136) erteilten Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1 das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände
und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz- bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten
buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
von gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg – Bek. d. BVL v. 9.8.2018 – 111.11257.0.0013 (2014) –
DEET/kg enthält, wird entsprechend dem Antrag vom Der nutfair GmbH, 22763 Hamburg, ist Folgendes mitge-
4. Mai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt- teilt worden:
schaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis
zum 27. August 2021 verlängert. Die Geltungsdauer der der nutfair GmbH, 22763 Ham-
burg, mit Bescheid vom 19. September 2014 (GMBl 2014,
Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68 S. 1340) erteilten und mit Bescheid vom 21. Juli 2015 (GMBl
Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert, 2015, S. 1046) geänderten und verlängerten Ausnahmege-
dass diese nun nicht nur für gemahlene Muskatblüte, son- nehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens-
dern für Muskatblüte allgemein gilt. mittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-
Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 20. Au- fuhr und das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rück-
gust 2015 bleiben weiterhin verbindlich. stände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten, wird entsprechend
dem Antrag der nutfair GmbH vom 26. April 2018 im Ein-
GMBl 2018, S. 706 vernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis zum 25. Sep-
tember 2021 verlängert.
Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68
gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert,
und das Inverkehrbringen von getrockneten dass die amtliche Beobachtung nun durch den Kreis Sege-
Rosenblüten und Rosenblütenblättern, die Rückstände berg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hamburger
bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten Straße 30, 23795 Bad Segeberg, sichergestellt wird. Sie wird
auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.
– Bek. d. BVL v. 6.8.2018 – 111.11257.0.0042 –
Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 19. Sep-
Der Worlée NaturProdukte GmbH, 22113 Hamburg, ist tember 2014 bleiben weiterhin verbindlich.
Folgendes mitgeteilt worden: GMBl 2018, S. 706
Die Geltungsdauer der der Worlée NaturProdukte
GmbH, 22113 Hamburg, mit Bescheid vom 13. August 2015 Ausnahmegenehmigung
erteilten (GMBl 2015, S .1063) und mit Bescheid vom 27. gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
März 2017 geänderten (GMBl 2017, S. 346) Ausnahmege- und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte,
nehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens- die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält
mittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-
fuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblü- – Bek. d. BVL v. 14.8.2018 – 111.11257.0.0103 –
ten und Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/
kg DEET enthalten, wird entsprechend dem Antrag vom 31. Der Lay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, ist Folgendes mit-
geteilt worden:
Mai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
zum 13. August 2021 verlängert. und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
Nr. 38 GMBl 2018 Seite 707
Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu- Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 22. August 2018 bis
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I zum 21. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
S. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.
mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
nachstehende Ausnahmegenehmigung:
die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver- men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands- den darf.
Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän- GMBl 2018, S. 707
dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010
(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der
Lay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, gemahlene Muskatblü-
te (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält,
in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in den Ausnahmegenehmigung
Verkehr gebracht werden darf. gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
und das Inverkehrbringen von Rosenblütenblättern, die
Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Thüringer
Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten
Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9,
99947 Bad Langensalza. Sie wird auf Kosten des Antragstel- – Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0104 –
lers durchgeführt.
Der interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt,
Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 15. August 2018 bis ist Folgendes mitgeteilt worden:
zum 14. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden. Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu-
die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I
men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
S. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen
den darf.
mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
GMBl 2018, S. 706 nachstehende Ausnahmegenehmigung:
Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-
bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-
Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-
Ausnahmegenehmigung chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-
gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010
und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die (BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der
Rückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt, Ro-
senblütenblätter, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET
– Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0102 – enthalten, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt
und in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Der Albert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, ist Folgendes
mitgeteilt worden: Die amtliche Beobachtung der interTee Handelsgesell-
schaft mbH, 22848 Norderstedt, erfolgt durch den Kreis Se-
Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
geberg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hambur-
und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
ger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Sie wird auf Kosten des
Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), zuletzt
Antragstellers durchgeführt.
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2017
(BGBl. I S. 420), erteile ich im Einvernehmen mit dem Bun- Die amtliche Beobachtung des Speditionsdienstleisters,
desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachstehende der Herbert Voigt GmbH & Co. KG, Oderstraße 35, 24539
Ausnahmegenehmigung: Neumünster, bei dem die Ware gelagert wird, wird durch die
Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver- Stadt Neumünster, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veteri-
bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands- när- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 23, 24534 Neu-
Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma- münster, sichergestellt. Sie wird auf Kosten des Antragstel-
chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän- lers durchgeführt.
dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010 Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 23. August 2018 bis
(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der zum 22. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
Albert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, Muskatblüte, die Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.
Rückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält, in die
Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in den Verkehr Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
gebracht werden darf. die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Bezirksamt
den darf.
Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg.
Sie wird auf Kosten des Antragstellers durchgeführt. GMBl 2018, S. 707
Seite 708 GMBl 2018 Nr. 38
Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
das Inverkehrbringen von getrockneten Holunderblüten und das Inverkehrbringen von getrockneten Stein- und
und getrockneten blauen Malvenblüten, die Rückstände Silberlindenblüten und Rosenblütenblättern, die
bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten
– Bek. d. BVL v. 22.8.2018 – 111.11257.0.0020, 0022 – – Bek. d. BVL v. 23.8.2018 – 111.11257.0.0021, 0023, 0024 –
Der Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes Der Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes
mitgeteilt worden: mitgeteilt worden:
Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355 Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355
Abtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl
Abtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl
2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1
2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1
und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
von getrockneten Holunderblüten (Sambucus nigra L.) und buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
getrockneten blauen Malvenblüten (Malva sylvestris L. oder von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-
Kulturvarietäten), die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg DEET
enthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für enthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5
LFGB bis zum 19. Juli 2021 verlängert. LFGB bis zum 20. Juli 2021 verlängert.
Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli
2015 bleiben weiterhin verbindlich. 2015 bleiben weiterhin verbindlich.
GMBl 2018, S. 708 GMBl 2018, S. 708
Bundesministerium für Gesundheit
Erlass
Statistik der GKV
hier: Änderung der Statistik
I. Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung
Anpassung der Grundsätze für die Meldung der
amtlichen Statistiken nach § 79 SGB IV:
KB 9
Meldegrundsätze
1. In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
die KB 9 unter A.4 ein vierter Spiegelstrich „– KB 9“ er-
gänzt.
2. In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
die KB 9 unter B. „Tabelle 1: Meldetermine“ ergänzt:
Meldetermine KV-/PV–Statistiken (hier auch PG 5 und KG 8)
1 2 3 4 5 6 7
Satzart Statistiken Periodizität Aufzustel- Meldung an den Weiterleitung Meldende
len zum GKV-Spitzen der Daten Stellen
verband an das BMG
30 KB 9 quartalsweise 31.03. 20.04. 05.05. Alle Kranken-
kassen außer
30.06. 20.07. 05.08.
Landwirtschaft-
30.09. 20.10. 05.11. liche Kranken-
31.12. 20.01. 05.02. kasse
Nr. 38 GMBl 2018 Seite 709
3. In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
die KB 9 unter C. „Tabelle 4: Zulässige Wertspalten“ er-
gänzt:
Satzart Statistik Zulässige Wertspalten
30 KB 9 1 bis 5
4. In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
die KB 9 unter C. „Tabelle 5: Berichtszeitraum“ ergänzt:
Satzart Statistik Format Aufbau im
Berichtszeit- 186-Steller
raum (Stellen 4–9)
30 KB 9 JJJJMM 6 numerische
Stellen
KM 1
Meldeanleitung
1. In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.
die Ziffer 25 gestrichen.
2. In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.
die Ziffer 25.1 zu Ziffer 25 und wie folgt gefasst:
„25. Zu Schlüssel-Nummer 10221 (Freiwillige Mitglie-
der – ohne Mitwirkung bei der Begründung der Mit-
gliedschaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)
Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung
der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-
gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft
die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-
grenze zu entrichten haben.“
Vordruck
3. Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Schlüssel-
Nummer 10220 gestrichen.
4. Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Bezeichnung
der Schlüssel-Nummer 10221 in
1. Berichtszeiträume und Meldetermine
Die Statistik KB 9 ist eine Stichtagsstatistik.
BERICHTSZEITRAUM MELDUNG AN DEN WEITERLEITUNG AN
GKV-SPITZENVERBAND BIS DAS BMG BIS
31. März 20. April 5. Mai
30. Juni 20. Juli 5. August
30. September 20. Oktober 5. November
31. Dezember 20. Januar Folgejahr 5. Februar Folgejahr
2. Formate –– JJJJ09 (30. September)
Folgende statistikspezifische Angaben sind im 186-stel- –– JJJJ12 (31. Dezember)
ligen Datensatz zu berücksichtigen: –– Wertspalten:
–– Satzart: 30 Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999,
Schlüssel-Nummer 32100 Spalten 1 und 2 sowie
–– Berichtszeitraum: Schlüssel-Nummer 90000 Spalte 1, Betrag in Euro-
cent;
–– JJJJ03 (31. März)
Schlüssel-Nummern 21100 bis 22999 sowie
–– JJJJ06 (30. Juni) Schlüssel-Nummer 32100 Spalte 3, Anzahl.
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3. Plausibilitätsprüfungen Zusatzbeitrages; die Beiträge zur Pflegeversicherung
sind nicht zu berücksichtigen.
Es gilt der vom GKV-Spitzenverband für den jeweiligen
Berichtszeitraum bereitgestellte gültige Prüfkatalog 1.7 In die Datenerhebungen für Beitrags-Ist, Beitrags-Soll
KB 9 einschließlich Schlüsselübersicht. und Gesamtrückstand sind nur die Beträge einzubezie-
hen, die aus den Versicherungszeiten resultieren, in de-
4. Visualisierung
nen das Mitglied einer der Personengruppen angehört
Es gilt der Vordruck KB 9 in der aktuellsten Version. hat, die in die Statistik einbezogen sind.
II. Inhaltliche Regelungen 1.8 Grundsätzlich dürfen die Einzelbeträge nur mit dem
1. Allgemein Vorzeichen Plus (+) versehen werden. Davon abwei-
chend müssen die Spalten 3 bis 5 (Gesamtrückstand) der
1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999 mit negativem
Berichtszeitraumes. Vorzeichen (-) gemeldet werden, sofern hier ein Über-
Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind nur die seit An- schuss der Einzahlungen vorliegt.
fang des isolierten Quartals kalendermonatlich erfassten 1.9 Für fusionierte Versicherungsträger sind Beitragskonten
Beträge (gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und durch den Rechtsnachfolger zu übernehmen und auszu-
II.7.2) kumuliert auszuweisen: weisen.
Meldung Zeitraum Ein geschlossenes Beitragskonto ist mit einem offenen
1. Quartal 1. Januar bis 31. März Beitragskonto desselben Mitglieds bei der aufnehmen-
den Kasse als offenes Beitragskonto zusammenzufüh-
2. Quartal 1. April bis 30. Juni ren.
3. Quartal 1. Juli bis 30. September 2. Zu den Schlüssel-Nummern 11100 bis 22999
4. Quartal 1. Oktober bis 31. Dezember In Teil 1 (Schlüssel-Nummern 1xxxx) sind Angaben zu
1.2 Die Erläuterungen zur Monatsabrechnung Sonstige Beitrags-Ist, Beitrags-Soll und Gesamtrückstand der
Beiträge (MOASB) sind in der jeweils geltenden Fas- Beiträge nach Mitgliedergruppen auszuweisen.
sung anzuwenden. In Teil 2 (Schlüssel-Nummern 2xxxx) ist die Anzahl der
1.3 In die Datenerhebung einzubeziehen sind zum Erhe- betroffenen Mitglieder nach Mitgliedergruppen auszu-
bungsstichtag bestehende Mitgliedschaftsverhältnisse weisen.
unabhängig davon, ob das dem Mitglied zuzuordnende Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerverfahren teilneh-
Beitragskonto einen Saldo ausweist („offene Beitrags- men, bleiben in Teil 1 und Teil 2 unberücksichtigt.
konten“). Für die Zuordnung zu der jeweiligen Perso-
nengruppe ist auf die Personengruppenzugehörigkeit Für folgende Mitgliedergruppen sind diese Angaben zu
am jeweiligen Erhebungsstichtag abzustellen. Im Falle treffen:
eines Statuswechsels innerhalb des Berichtszeitraumes 2.1 Zu den Schlüssel-Nummern 11100 und 21100 (Versi-
findet keine getrennte Darstellung der einzelnen Mit- cherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
gliedschaftsepisoden innerhalb des Berichtszeitraumes
statt. Versicherungspflichtige Mitglieder nach § 5 Abs. 1
Nr. 13 SGB V
1.4 Ebenfalls einzubeziehen sind am Erhebungsstichtag be-
endete Mitgliedschaftsverhältnisse, wenn das dem Mit- 2.2 Zu den Schlüssel-Nummern 12100 bis 12290 und 22100
glied zuzuordnende Beitragskonto einen Beitragsrück- bis 22290 (Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer (nur
stand (gemäß II.5.4) ausweist. Selbstzahler) und – Hauptberuflich Selbständige)
Am Erhebungsstichtag beendete Mitgliedschaftsver- Freiwillige Mitglieder werden danach unterschieden, ob
hältnisse (z. B. wegen des Wechsels von einer freiwilli- sie abhängig beschäftigt oder ob sie hauptberuflich selb-
gen zu einer Pflichtmitgliedschaft, des Krankenkassen- ständig tätig sind. Bei der Berücksichtigung ist es uner-
wechsels oder der Schließung der Krankenkasse) sind heblich, ob neben den Einkünften aus selbständiger
als geschlossene Beitragskonten zu definieren. oder unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen
werden. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige
Für geschlossene Beitragskonten ist die Differenzierung
Beschäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-
nach Personengruppen – entgegen des Stichtagsprinzips
gung nachgehen, sowie aktive Beamte.
(I.1) – auf Basis der letztgültigen, in der Statistik be-
nannten Personengruppenzugehörigkeit vorzunehmen. 2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-
beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung
1.5 Eine getrennte Datenerhebung für offene und geschlos-
auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der
sene Beitragskonten findet nur hinsichtlich der Ermitt-
Bezugsgröße))
lung des Gesamtrückstandes statt. Für die Datenerhe-
bungen zum Beitrags-Soll und Beitrags-Ist bedarf es Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
dieser Differenzierung nicht.
Hauptberuflich Selbständige, deren Beitrag auf Basis
1.6 Die Datenerhebung bezieht sich auf die Krankenversi- der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich
cherungsbeiträge einschließlich des kassenindividuellen Selbständige (80. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt ist.
Nr. 38 GMBl 2018 Seite 711
2.4 Zu den Schlüssel-Nummern 12220 und 22220 (Haupt- Sonstige freiwillige Mitglieder, deren Beitrag auf Basis
beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung der Mindestbemessungsgrundlage für sonstige Mitglie-
zwischen Mindestbemessungsgrundlage und dem der (90. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt ist.
40. Teil der Bezugsgröße)
2.10 Zu den Schlüssel-Nummern 12890 und 22890 (Sonstige
Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200 freiwillige Mitglieder – davon zwangsweise wegen feh-
lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum
Hauptberuflich Selbständige, deren beitragspflichtige
Höchstbeitrag eingestuft)
Einnahmen sich oberhalb der Mindestbemessungs-
grundlage bis einschließlich des 40. Teils der Bezugsgrö- Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800
ße befinden. Sonstige freiwillige Mitglieder, die keine Angaben zu
Hauptberuflich Selbständige, die auf Basis der jeweils den beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und da-
anzuwendenden Mindestbemessungsgrundlage nach durch die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der
dem bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Recht einge- Beitragsbemessungsgrenze verursacht haben.
stuft waren und deren Mitgliedschaft vor dem 1. Januar Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-
2019 endete, sind dieser Gruppe zuzuordnen. schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-
2.5 Zu den Schlüssel-Nummern 12290 und 22290 (Haupt- rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An-
beruflich Selbständige – davon zwangsweise wegen feh- gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende
lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind.
Höchstbeitrag eingestuft) 2.11 Zu den Schlüssel-Nummern 12999 und 22999 (Freiwil-
Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200 lige Mitglieder insgesamt)
Hauptberuflich Selbständige, die keine Angaben zu den Für die Schlüssel-Nummer 12999 handelt es sich um die
beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und dadurch Summen der Werte aus den Schlüssel-Nummern 12100,
die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der Bei- 12200, 12300, 12400 und 12800.
tragsbemessungsgrenze verursacht haben. Die Summe für die Schlüssel-Nummer 22999 ist aus den
Werten der Schlüssel-Nummern 22100, 22200, 22300,
Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-
22400 und 22800 zu bilden.
schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-
rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An- 2.12 Zu den Schlüssel-Nummern 12980 und 22980 (– davon
gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende keine Mitwirkung bei der Begründung der Mitglied-
aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind. schaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)
2.6 Zu den Schlüssel-Nummern 12300 und 22300 (Freiwil- Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12999 bzw. 22999
lige Mitglieder – Rentner)
Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung
Freiwillige Mitglieder, die eine Rente der gesetzlichen der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-
Rentenversicherung beziehen sowie – abweichend von gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft
der KM 1 – Rentenantragsteller (§ 189 SGB V). Sofern die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-
es sich dabei um freiwillig versicherte Arbeitnehmer grenze zu entrichten haben.
oder hauptberuflich Selbständige handelt, sind diese 3. Zu der Schlüssel-Nummer 32100 (Freiwillige Mitglie-
nicht hier, sondern jeweils den zuletzt genannten Perso- der – Arbeitnehmer (nur Firmenzahler)
nengruppen zuzuordnen. Rentenbezieher, die gleichzei-
tig Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel Es werden nur Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerver-
des SGB XII empfangen, werden nicht hier, sondern fahren teilnehmen, berücksichtigt. Bei der Berücksichti-
unter den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 be- gung ist es unerheblich, ob neben den Einkünften aus
rücksichtigt. unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen wer-
den. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige Be-
2.7 Zu den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 (Freiwil- schäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-
lige Mitglieder – Sozialhilfeempfänger) gung nachgehen.
Freiwillige Mitglieder, die Leistungen nach dem Dritten 4. Zu Schlüssel-Nummer 90000 (MOASB – Prüfgröße
oder Vierten Kapitel des SGB XII empfangen. Gesamtrückstand einschließlich Zusatzbeiträge)
2.8 Zu den Schlüssel-Nummern 12800 und 22800 (Sonstige Hier ist die Summe aus der Summe Gesamtrückstand
freiwillige Mitglieder) für Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13
Freiwillige Mitglieder, die nicht den Positionen 12100 SGB V, der Summe Gesamtrückstand für freiwillige
Mitglieder sowie der Summe Gesamtrückstand Zusatz-
bis 12400 bzw. 22100 bis 22400 zugeordnet werden kön-
beitrag Spalte 9 (jeweils als Summe aus den Ziffern 3.5
nen.
und 1.9.2 der MOASB) zum Erhebungsstichtag auszu-
2.9 Zu den Schlüssel-Nummern 12830 und 22830 (Sonstige weisen.
freiwillige Mitglieder – davon mit Beitragseinstufung
Die Prüfgröße dient der Plausibilisierung der Gesamt-
auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (90. Teil der
beitragsschulden (Summe der Werte aus den Schlüssel-
Bezugsgröße))
Nummern 11100 Spalte 3 und 4 sowie 12999 Spalte 3
Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800 und 4) gegenüber der MOASB. Abweichungen können
Seite 712 GMBl 2018 Nr. 38
daraus resultieren, dass im Betrag „Summe Gesamt- 6. Zu den Spalten 1 bis 4 der Schlüssel-Nummern 21100
rückstand Zusatzbeitrag“ in der MOASB unter ande- bis 22999
rem auch die Zusatzbeiträge für sonstige Personen wie
6.1 Spalte 1 Mitglieder gesamt
z. B. Studenten und Rehabilitanden enthalten sind.
Hier ist die Anzahl der am Erhebungsstichtag bestehen-
5. Zu den Spalten 1 bis 5 der Schlüssel-Nummern 11100
den Mitgliedschaftsverhältnisse („offene Beitragskon-
bis 12999
ten“) zu erfassen.
5.1 Spalte 1 Beitrags-Ist
6.2 Spalte 2 Beitrags-Soll – betroffene Mitglieder
Hier ist das Beitrags-Ist entsprechend der Ziffer 2.1
Hier ist die Anzahl der Mitglieder zu erfassen, deren
(Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu
Beitrag-Soll zum Erhebungsstichtag größer ist als das
erfassen. Entgegen den Ausführungen unter II.1.4 sind
Beitrags-Ist.
dabei geschlossene Beitragskonten sowohl mit Beitrags-
rückständen als auch ohne Beitragsrückstände zu be- 6.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten – be-
rücksichtigen. Für Schlüssel-Nummer 12980 sind keine troffene Mitglieder
Angaben zu machen.
Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-
5.2 Spalte 2 Beitrags-Soll stand zu erfassen.
Hier ist das Beitrags-Soll entsprechend der Ziffer 1.5 6.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-
(Zwischensumme) der MOASB zu erfassen. Entgegen ten – betroffene Mitglieder
den Ausführungen unter II.1.4 sind dabei geschlossene
Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-
Beitragskonten sowohl mit Beitragsrückständen als
stand zu erfassen, deren Mitgliedschaftsverhältnisse
auch ohne Beitragsrückstände zu berücksichtigen. Für
zum Erhebungsstichtag beendet sind.
die Schlüssel-Nummer 12980 sind keine Angaben zu
machen. 7. Zu den Spalten 1 bis 3 der Schlüssel-Nummer 32100
5.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten – 7.1 Spalte 1 Beitrags-Ist
Betrag
Hier ist das Beitrags-Ist sowohl offener als auch ge-
Hier ist der Gesamtrückstand der offenen Beitragskon- schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 2.1
ten entsprechend der Summe aus den Ziffern 3.5 (Rück- (Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu
standssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C befristet nieder- erfassen.
geschlagene Beiträge) der MOASB zu erfassen.
7.2 Spalte 2 Beitrags-Soll
5.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-
Hier ist das Beitrags-Soll sowohl offener als auch ge-
ten – Betrag
schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 1.5
Hier ist der Gesamtrückstand der geschlossenen Bei- (Zwischensumme) der MOASB zu erfassen.
tragskonten entsprechend der Summe aus den Zif-
7.3 Spalte 3 Mitglieder gesamt
fern 3.5 (Rückstandssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C be-
fristet niedergeschlagene Beiträge) der MOASB zu Hier ist die Anzahl der am Erhebungsstichtag bestehen-
erfassen. den Mitgliedschaftsverhältnisse zu erfassen.“
5.5 Spalte 5 – davon Säumniszuschläge – Betrag 8. Besonderheiten für das Berichtsjahr 2018
Hier ist als Davon-Wert der Summe aus den Spalten 3 Gegenüber den unter I.1 und II.1.1, II.2.3 und II.2.4 ge-
und 4 der Gesamtbetrag für entstandene Säumniszu- nannten Grundsätzen gelten für das Berichtsjahr 2018
schläge zu erfassen. abweichend folgende Regelungen:
Unter I.1:
BERICHTSZEITRAUM MELDUNG AN DEN WEITERLEITUNG AN DAS BMG
GKV-SPITZENVERBAND BIS BIS
31. Dezember 2018 20. Juli 2019 5. August 2019
Unter II.1: Unter II.2:
1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des 2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-
Berichtszeitraumes. beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung
auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der
Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind die seit Anfang Bezugsgröße))
des Berichtsjahres kalendermonatlich erfassten Beträge
Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
(gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und II.7.2)
kumuliert auszuweisen: Hier sind für das Berichtsjahr 2018 keine Angaben zu
machen.
Meldung Zeitraum
2.4 Zu den Schlüssel-Nummern 12220 und 22220 (Haupt-
1. bis 4. Quartal 1. Januar bis 31. Dezember beruflich Selbständige – davon mit beitragspflichtigen
Nr. 38 GMBl 2018 Seite 713
Einnahmen bis einschließlich des 40. Teils der Bezugs-
größe)
Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
Hauptberuflich Selbständige, deren beitragspflichtige
Einnahmen sich bis einschließlich des 40. Teils der Be-
zugsgröße befinden.
9. Besonderheiten für das 1. Quartal 2019 und das 2. Quar-
tal 2019
Gegenüber den unter I.1 genannten Grundsätzen gelten
für das Berichtsjahr 2019 abweichend folgende Rege-
lungen:
Unter I.1:
BERICHTSZEITRAUM MELDUNG AN DEN WEITERLEITUNG AN DAS BMG
GKV-SPITZENVERBAND BIS BIS
31. März 2019 20. August 2019 5. September 2019
30. Juni 2019 20. September 2019 5. Oktober 2019
III. Beispiele nachgeht und bei derselben Krankenkasse als Pflicht-
mitglied versichert ist.
Beispiel 1
Zum Stichtag 31. März 2019 weist sein Beitragskonto
Fiktive monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2019 =
einen Gesamtrückstand in Höhe von 320,68 Euro aus.
3.100,00 Euro Im zweiten Quartal entsteht für ihn ein Beitrags-Soll in
Herr A. ist als hauptberuflich selbständig Erwerbstäti- Höhe von 523,14 Euro (Beiträge für Monate März bis
ger ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. Sein Mai 2019) sowie ein Beitrags-Ist in Höhe von 400,00
Krankenversicherungsbeitrag ist auf Basis der Mindest- Euro. Der Gesamtrückstand beläuft sich zum Stichtag
bemessungsgrundlage (80. Teil der Bezugsgröße) festge- 30. Juni 2019 auf 450,82 Euro einschließlich der Säum-
setzt und beläuft sich auf 174,38 Euro. niszuschläge in Höhe von (angenommen) 7 Euro.
Zum 31. Mai 2019 endet seine freiwillige Mitgliedschaft, Beurteilung:
weil er die selbständige Tätigkeit aufgibt, ab dem 1. Juni Für das zweite Quartal 2019 ist folgende Meldung abzu-
2019 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geben:
Teil 1: Beitragseinnahmen und -schulden der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Beitrags-Ist und Gesamtrückstand
Beitrags-Soll inkl. Zusatzbeitrag
geschlosse-
offene – davon
Beitrags- Beitrags- ne
Beitrags- Säumnis-
Ist Soll Beitrags-
konten zuschläge
konten
Betrag in Betrag in Betrag in Betrag in Betrag in
Schl.-Nr. Personengruppe
Euro Euro Euro Euro Euro
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1
11100
Nr. 13 SGB V
Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer
12100
(nur Selbstzahler)
Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich
12200 400,00 523,14 450,82 7,00
Selbständige
– davon mit Beitragseinstufung auf
12210 Basis der Mindestbemessungsgrundlage 400,00 523,14 450,82 7,00
(80. Teil der Bezugsgröße)
– davon mit Beitragseinstufung zwischen
12220 Mindestbemessungsgrundlage und dem
40. Teil der Bezugsgröße
Seite 714 GMBl 2018 Nr. 38
– davon zwangsweise wegen fehlender
12290 Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
zum Höchstbeitrag eingestuft
12300 Freiwillige Mitglieder – Rentner
Freiwillige Mitglieder – Sozialhilfeemp-
12400
fänger
12800 Sonstige freiwillige Mitglieder
– davon mit Beitragseinstufung auf Basis
12830 der Mindestbemessungsgrundlage
(90. Teil der Bezugsgröße)
– davon zwangsweise wegen fehlender
12890 Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
zum Höchstbeitrag eingestuft
12999 Freiwillige Mitglieder insgesamt 400,00 523,14 450,82 7,00
– davon keine Mitwirkung bei der
12980 Begründung der Mitgliedschaft und XXXXX XXXXX
Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag
Teil 2: Anzahl der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Gesamtrückstand inkl.
Zusatzbeitrag
offene geschlossene
Beitrags-Soll Beitrags Beitrags
konten konten
Mitglieder Mitglieder
Schl.-Nr. Personengruppe Mitglieder Mitglieder
gesamt mit Soll > Ist
Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1
21100
Nr. 13 SGB V
Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer
22100
(nur Selbstzahler)
Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich
22200 0 0 1
Selbständige
– davon mit Beitragseinstufung auf Basis
22210 der Mindestbemessungsgrundlage
(80. Teil der Bezugsgröße) 0 0 1
– davon mit Beitragseinstufung zwischen
22220 Mindestbemessungsgrundlage und dem
40. Teil der Bezugsgröße
– davon zwangsweise wegen fehlender
22290 Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
zum Höchstbeitrag eingestuft
22300 Freiwillige Mitglieder – Rentner
Freiwillige Mitglieder – Sozialhilfeemp-
22400
fänger
22800 Sonstige freiwillige Mitglieder
– davon mit Beitragseinstufung auf Basis
22830 der Mindestbemessungsgrundlage
(90. Teil der Bezugsgröße)
– davon zwangsweise wegen fehlender
22890 Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
zum Höchstbeitrag eingestuft
22999 Freiwillige Mitglieder insgesamt 0 0 1
– davon keine Mitwirkung bei der
22980 Begründung der Mitgliedschaft und
Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag