GMBl Nr. 38 2018

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 38 vom 18. September 2018

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G 3191 A

                                         GEMEINSAMES
                                       MINISTERIALBLATT                                                                                                                                                 Seite 705



           des Bundesministeriums der Finanzen / des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
                      des Auswärtigen Amtes / des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
               des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales / des Bundesministeriums der Verteidigung
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft / des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
          des Bundesministeriums für Gesundheit / des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
                     des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
                             der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

        HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT

69. Jahrgang                                                ISSN 0939-4729                                                 Berlin, den 18. September 2018                                                   Nr. 38



                                                                                                                 INHALT


Amtlicher Teil                                                                                               Seite                                                                                           Seite


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft                                                                             Bek. v. 22.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
                                                                                                                               § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-
                                                                                                                               bringen von getrockneten Holunderblüten und getrockneten blauen
Bundesamt für Verbraucherschutz                                                                                                Malvenblüten, die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten. .  708
und Lebensmittelsicherheit                                                                                                     Bek. v. 23.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
   Bek. v. 30.7.18, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegeneh-                                                             § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-
   migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das                                                           bringen von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-
   Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg                                                              blütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten . .  708
   DEET/kg enthält. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  706
   Bek. v. 6.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß
   § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehr-                                                         Bundesministerium für Gesundheit
   bringen von getrockneten Rosenblüten und Rosenblütenblättern,
   die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . 706                                           Erl. v. 27.8.18, Statistik der GKV; Änderung der Statistik. . . . . . . . . .  708
   Bek. v. 9.8.18, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegeneh-
   migung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das
   Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände bis zu 0,5 mg                                                         Bundesministerium für Umwelt,
   DEET/kg enthalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  706
                                                                                                                           Naturschutz und nukleare Sicherheit
   Bek. v. 14.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2
   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahle-
                                                                                                                               Erl. v. 22.8.18, Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines
   ner Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält . .  706
                                                                                                                               „Beirates für Umwelt und Sport“ beim Bundesministerium für Um-
   Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2                                                                welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  708
   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskat-
   blüte, die Rückstände von bis zu 0,26 mg DEET/kg enthält . . . . . . .  707
   Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2
   Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Rosen-
   blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthal-
   ten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  707
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Amtlicher Teil


       Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
                       Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

             Verlängerung und Änderung                         Die amtliche Beobachtung erfolgt weiterhin durch das Be-
             einer Ausnahmegenehmigung                       zirksamt Hamburg-Mitte, das nunmehr unter der Adresse
   gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr        Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg, ansässig ist.
    und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die              Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 13. Au-
      Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält               gust 2015 bleiben weiterhin verbindlich.
      – Bek. d. BVL v. 30.7.2018 – 111.11257.0.0041 –                                                 GMBl 2018, S. 706
Der HUSARICH GmbH, 20539 Hamburg, ist Folgendes
mitgeteilt worden:
                                                                           Änderung und Verlängerung
   Die Geltungsdauer der der HUSARICH GmbH, 20539                         einer Ausnahmegenehmigung
Hamburg, mit Bescheid vom 20. August 2015 (GMBl 2015,         gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und
S. 1136) erteilten Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1     das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände
und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-                 bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten
buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
von gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg        – Bek. d. BVL v. 9.8.2018 – 111.11257.0.0013 (2014) –
DEET/kg enthält, wird entsprechend dem Antrag vom            Der nutfair GmbH, 22763 Hamburg, ist Folgendes mitge-
4. Mai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt-      teilt worden:
schaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis
zum 27. August 2021 verlängert.                                 Die Geltungsdauer der der nutfair GmbH, 22763 Ham-
                                                             burg, mit Bescheid vom 19. September 2014 (GMBl 2014,
  Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68        S. 1340) erteilten und mit Bescheid vom 21. Juli 2015 (GMBl
Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert,           2015, S. 1046) geänderten und verlängerten Ausnahmege-
dass diese nun nicht nur für gemahlene Muskatblüte, son-     nehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens-
dern für Muskatblüte allgemein gilt.                         mittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-
  Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 20. Au-      fuhr und das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rück-
gust 2015 bleiben weiterhin verbindlich.                     stände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten, wird entsprechend
                                                             dem Antrag der nutfair GmbH vom 26. April 2018 im Ein-
                                        GMBl 2018, S. 706    vernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
                                                             fuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis zum 25. Sep-
                                                             tember 2021 verlängert.

     Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung                    Des Weiteren wird die Ausnahmegenehmigung nach § 68
  gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr         Absatz 1 und 2 Nummer 1 LFGB dahingehend geändert,
     und das Inverkehrbringen von getrockneten               dass die amtliche Beobachtung nun durch den Kreis Sege-
 Rosenblüten und Rosenblütenblättern, die Rückstände         berg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hamburger
           bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten                   Straße 30, 23795 Bad Segeberg, sichergestellt wird. Sie wird
                                                             auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.
      – Bek. d. BVL v. 6.8.2018 – 111.11257.0.0042 –
                                                               Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 19. Sep-
Der Worlée NaturProdukte GmbH, 22113 Hamburg, ist            tember 2014 bleiben weiterhin verbindlich.
Folgendes mitgeteilt worden:                                                                          GMBl 2018, S. 706
  Die Geltungsdauer der der Worlée NaturProdukte
GmbH, 22113 Hamburg, mit Bescheid vom 13. August 2015                        Ausnahmegenehmigung
erteilten (GMBl 2015, S .1063) und mit Bescheid vom 27.         gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
März 2017 geänderten (GMBl 2017, S. 346) Ausnahmege-          und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte,
nehmigung nach § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebens-           die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält
mittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für die Ein-
fuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblü-            – Bek. d. BVL v. 14.8.2018 – 111.11257.0.0103 –
ten und Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/
kg DEET enthalten, wird entsprechend dem Antrag vom 31.      Der Lay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, ist Folgendes mit-
                                                             geteilt worden:
Mai 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5 LFGB bis       Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
zum 13. August 2021 verlängert.                              und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
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Nr. 38                                                  GMBl 2018                                                   Seite 707

Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu-        Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 22. August 2018 bis
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I   zum 21. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
S. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen       Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.
mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
                                                                  Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
nachstehende Ausnahmegenehmigung:
                                                                die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
   Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-            men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-               den darf.
Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-                                              GMBl 2018, S. 707
dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010
(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der
Lay Gewürze oHG, 98631 Grabfeld, gemahlene Muskatblü-
te (Macis), die Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält,
in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in den                        Ausnahmegenehmigung
Verkehr gebracht werden darf.                                     gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
                                                                und das Inverkehrbringen von Rosenblütenblättern, die
   Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Thüringer
                                                                   Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten
Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9,
99947 Bad Langensalza. Sie wird auf Kosten des Antragstel-            – Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0104 –
lers durchgeführt.
                                                                Der interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt,
  Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 15. August 2018 bis          ist Folgendes mitgeteilt worden:
zum 14. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.                   Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
                                                                und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
  Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
                                                                Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zu-
die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
                                                                letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I
men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
                                                                S. 2147) geändert worden ist, erteile ich im Einvernehmen
den darf.
                                                                mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
                                         GMBl 2018, S. 706      nachstehende Ausnahmegenehmigung:
                                                                  Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-
                                                                bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-
                                                                Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-
               Ausnahmegenehmigung                              chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-
   gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr           dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010
    und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die               (BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der
    Rückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält               interTee Handelsgesellschaft mbH, 22848 Norderstedt, Ro-
                                                                senblütenblätter, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET
      – Bek. d. BVL v. 16.8.2018 – 111.11257.0.0102 –           enthalten, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt
                                                                und in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Der Albert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, ist Folgendes
mitgeteilt worden:                                                Die amtliche Beobachtung der interTee Handelsgesell-
                                                                schaft mbH, 22848 Norderstedt, erfolgt durch den Kreis Se-
  Gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel-
                                                                geberg, FD Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Hambur-
und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), in der Fassung der
                                                                ger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Sie wird auf Kosten des
Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), zuletzt
                                                                Antragstellers durchgeführt.
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2017
(BGBl. I S. 420), erteile ich im Einvernehmen mit dem Bun-         Die amtliche Beobachtung des Speditionsdienstleisters,
desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachstehende         der Herbert Voigt GmbH & Co. KG, Oderstraße 35, 24539
Ausnahmegenehmigung:                                            Neumünster, bei dem die Ware gelagert wird, wird durch die
  Abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 1 LFGB in Ver-             Stadt Neumünster, Abt. Ordnungsangelegenheiten, Veteri-
bindung mit § 1 Absatz 4 Nummer 2 der Rückstands-               när- und Lebensmittelaufsicht, Großflecken 23, 24534 Neu-
Höchstmengenverordnung, in der Fassung der Bekanntma-           münster, sichergestellt. Sie wird auf Kosten des Antragstel-
chung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082), zuletzt geän-     lers durchgeführt.
dert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010             Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 23. August 2018 bis
(BGBl. I S. 286), lasse ich ausnahmsweise zu, dass von der      zum 22. August 2021; sie kann jederzeit aus wichtigem
Albert Panzer GmbH, 20457 Hamburg, Muskatblüte, die             Grund vor Ablauf dieser Frist widerrufen werden.
Rückstände von bis zu 0,26 mg/kg DEET enthält, in die
Bundesrepublik Deutschland eingeführt und in den Verkehr          Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf
gebracht werden darf.                                           die hiermit erteilte Ausnahmegenehmigung weder im Rah-
                                                                men der Werbung noch der Kennzeichnung verwiesen wer-
  Die amtliche Beobachtung erfolgt durch das Bezirksamt
                                                                den darf.
Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1–3, 20355 Hamburg.
Sie wird auf Kosten des Antragstellers durchgeführt.                                                     GMBl 2018, S. 707
3

Seite 708                                               GMBl 2018                                                    Nr. 38

      Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung                          Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung
gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und             gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr
das Inverkehrbringen von getrockneten Holunderblüten             und das Inverkehrbringen von getrockneten Stein- und
und getrockneten blauen Malvenblüten, die Rückstände                Silberlindenblüten und Rosenblütenblättern, die
           bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten                         Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten
   – Bek. d. BVL v. 22.8.2018 – 111.11257.0.0020, 0022 –         – Bek. d. BVL v. 23.8.2018 – 111.11257.0.0021, 0023, 0024 –
Der Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes              Der Kräuter Mix GmbH, 97355 Abtswind, ist Folgendes
mitgeteilt worden:                                               mitgeteilt worden:
  Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355                Die Geltungsdauer der der Kräuter Mix GmbH, 97355
Abtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl
                                                                 Abtswind, mit Bescheid vom 15. Juli 2015 erteilten (GMBl
2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1
                                                                 2015, S. 1045) Ausnahmegenehmigung nach § 68 Absatz 1
und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
                                                                 und 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-
buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
von getrockneten Holunderblüten (Sambucus nigra L.) und          buches (LFGB) für die Einfuhr und das Inverkehrbringen
getrockneten blauen Malvenblüten (Malva sylvestris L. oder       von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosen-
Kulturvarietäten), die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg         blütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,1 mg/kg DEET
enthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für            enthalten, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5              Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 68 Absatz 5
LFGB bis zum 19. Juli 2021 verlängert.                           LFGB bis zum 20. Juli 2021 verlängert.

  Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli           Die sonstigen Bestimmungen des Bescheides vom 15. Juli
2015 bleiben weiterhin verbindlich.                              2015 bleiben weiterhin verbindlich.
                                         GMBl 2018, S. 708                                               GMBl 2018, S. 708




                          Bundesministerium für Gesundheit
                                                            Erlass
                                                     Statistik der GKV
                               hier:      Änderung der Statistik


                               I.   Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung
                               Anpassung der Grundsätze für die Meldung der
                               amtlichen Statistiken nach § 79 SGB IV:
                               KB 9
                               Meldegrundsätze
                               1.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
                                    die KB 9 unter A.4 ein vierter Spiegelstrich „– KB 9“ er-
                                    gänzt.
                               2.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
                                    die KB 9 unter B. „Tabelle 1: Meldetermine“ ergänzt:

                               Meldetermine KV-/PV–Statistiken (hier auch PG 5 und KG 8)
            1            2               3              4                  5                    6                7
        Satzart     Statistiken     Periodizität    Aufzustel-       Meldung an den    Weiterleitung         Meldende
                                                     len zum         GKV-Spitzen­       der Daten             Stellen
                                                                        verband        an das BMG
            30         KB 9         quartalsweise     31.03.             20.04.             05.05.         Alle Kranken-
                                                                                                            kassen außer
                                                      30.06.             20.07.             05.08.
                                                                                                          Landwirtschaft-
                                                      30.09.             20.10.             05.11.        liche Kranken-
                                                      31.12.             20.01.             05.02.              kasse
4

Nr. 38                                                       GMBl 2018                                             Seite 709

3.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
     die KB 9 unter C. „Tabelle 4: Zulässige Wertspalten“ er-
     gänzt:

      Satzart          Statistik     Zulässige Wertspalten
      30               KB 9          1 bis 5

4.   In den Meldegrundsätzen wird ab 1. Oktober 2018 für
     die KB 9 unter C. „Tabelle 5: Berichtszeitraum“ ergänzt:

      Satzart     Statistik   Format           Aufbau im
                              Berichtszeit-    186-Steller
                              raum             (Stellen 4–9)
      30          KB 9        JJJJMM           6 numerische
                                               Stellen


KM 1
Meldeanleitung
1.   In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.
     die Ziffer 25 gestrichen.
2.   In der Meldeanleitung wird ab 1. Oktober 2018 unter II.
     die Ziffer 25.1 zu Ziffer 25 und wie folgt gefasst:

     „25. Zu Schlüssel-Nummer 10221 (Freiwillige Mitglie-
     der – ohne Mitwirkung bei der Begründung der Mit-
     gliedschaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)
     Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung
     der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-
     gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft
     die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-
     grenze zu entrichten haben.“
Vordruck
3.   Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Schlüssel-
     Nummer 10220 gestrichen.
4.   Im Vordruck wird ab 1. Oktober 2018 die Bezeichnung
     der Schlüssel-Nummer 10221 in
1.   Berichtszeiträume und Meldetermine
     Die Statistik KB 9 ist eine Stichtagsstatistik.

      BERICHTSZEITRAUM                           MELDUNG AN DEN                            WEITERLEITUNG AN
                                                 GKV-SPITZENVERBAND BIS                    DAS BMG BIS
      31. März                                   20. April                                 5. Mai
      30. Juni                                   20. Juli                                  5. August
      30. September                              20. Oktober                               5. November
      31. Dezember                               20. Januar Folgejahr                      5. Februar Folgejahr

2.   Formate                                                                –– JJJJ09 (30. September)
     Folgende statistikspezifische Angaben sind im 186-stel-                –– JJJJ12 (31. Dezember)
     ligen Datensatz zu berücksichtigen:                                 –– Wertspalten:

     –– Satzart: 30                                                         Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999,
                                                                            Schlüssel-Nummer 32100 Spalten 1 und 2 sowie
     –– Berichtszeitraum:                                                   Schlüssel-Nummer 90000 Spalte 1, Betrag in Euro-
                                                                            cent;
           –– JJJJ03 (31. März)
                                                                            Schlüssel-Nummern 21100 bis 22999 sowie
           –– JJJJ06 (30. Juni)                                             Schlüssel-Nummer 32100 Spalte 3, Anzahl.
5

Seite 710                                                GMBl 2018                                                      Nr. 38

3.   Plausibilitätsprüfungen                                          Zusatzbeitrages; die Beiträge zur Pflegeversicherung
                                                                      sind nicht zu berücksichtigen.
     Es gilt der vom GKV-Spitzenverband für den jeweiligen
     Berichtszeitraum bereitgestellte gültige Prüfkatalog        1.7 In die Datenerhebungen für Beitrags-Ist, Beitrags-Soll
     KB 9 einschließlich Schlüsselübersicht.                         und Gesamtrückstand sind nur die Beträge einzubezie-
                                                                     hen, die aus den Versicherungszeiten resultieren, in de-
4.   Visualisierung
                                                                     nen das Mitglied einer der Personengruppen angehört
     Es gilt der Vordruck KB 9 in der aktuellsten Version.           hat, die in die Statistik einbezogen sind.
II. Inhaltliche Regelungen                                       1.8 Grundsätzlich dürfen die Einzelbeträge nur mit dem
1.   Allgemein                                                       Vorzeichen Plus (+) versehen werden. Davon abwei-
                                                                     chend müssen die Spalten 3 bis 5 (Gesamtrückstand) der
1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des         Schlüssel-Nummern 11100 bis 12999 mit negativem
    Berichtszeitraumes.                                              Vorzeichen (-) gemeldet werden, sofern hier ein Über-
     Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind nur die seit An-        schuss der Einzahlungen vorliegt.
     fang des isolierten Quartals kalendermonatlich erfassten    1.9 Für fusionierte Versicherungsträger sind Beitragskonten
     Beträge (gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und        durch den Rechtsnachfolger zu übernehmen und auszu-
     II.7.2) kumuliert auszuweisen:                                  weisen.
     Meldung		Zeitraum                                                Ein geschlossenes Beitragskonto ist mit einem offenen
     1. Quartal		 1. Januar bis 31. März                              Beitragskonto desselben Mitglieds bei der aufnehmen-
                                                                      den Kasse als offenes Beitragskonto zusammenzufüh-
     2. Quartal		 1. April bis 30. Juni                               ren.
     3. Quartal		 1. Juli bis 30. September                      2.   Zu den Schlüssel-Nummern 11100 bis 22999
     4. Quartal		 1. Oktober bis 31. Dezember                         In Teil 1 (Schlüssel-Nummern 1xxxx) sind Angaben zu
1.2 Die Erläuterungen zur Monatsabrechnung Sonstige                   Beitrags-Ist, Beitrags-Soll und Gesamtrückstand der
    Beiträge (MOASB) sind in der jeweils geltenden Fas-               Beiträge nach Mitgliedergruppen auszuweisen.
    sung anzuwenden.                                                  In Teil 2 (Schlüssel-Nummern 2xxxx) ist die Anzahl der
1.3 In die Datenerhebung einzubeziehen sind zum Erhe-                 betroffenen Mitglieder nach Mitgliedergruppen auszu-
    bungsstichtag bestehende Mitgliedschaftsverhältnisse              weisen.
    unabhängig davon, ob das dem Mitglied zuzuordnende                Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerverfahren teilneh-
    Beitragskonto einen Saldo ausweist („offene Beitrags-             men, bleiben in Teil 1 und Teil 2 unberücksichtigt.
    konten“). Für die Zuordnung zu der jeweiligen Perso-
    nengruppe ist auf die Personengruppenzugehörigkeit                Für folgende Mitgliedergruppen sind diese Angaben zu
    am jeweiligen Erhebungsstichtag abzustellen. Im Falle             treffen:
    eines Statuswechsels innerhalb des Berichtszeitraumes        2.1 Zu den Schlüssel-Nummern 11100 und 21100 (Versi-
    findet keine getrennte Darstellung der einzelnen Mit-            cherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
    gliedschaftsepisoden innerhalb des Berichtszeitraumes
    statt.                                                            Versicherungspflichtige Mitglieder nach § 5 Abs. 1
                                                                      Nr. 13 SGB V
1.4 Ebenfalls einzubeziehen sind am Erhebungsstichtag be-
    endete Mitgliedschaftsverhältnisse, wenn das dem Mit-        2.2 Zu den Schlüssel-Nummern 12100 bis 12290 und 22100
    glied zuzuordnende Beitragskonto einen Beitragsrück-             bis 22290 (Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer (nur
    stand (gemäß II.5.4) ausweist.                                   Selbstzahler) und – Hauptberuflich Selbständige)

     Am Erhebungsstichtag beendete Mitgliedschaftsver-                Freiwillige Mitglieder werden danach unterschieden, ob
     hältnisse (z. B. wegen des Wechsels von einer freiwilli-         sie abhängig beschäftigt oder ob sie hauptberuflich selb-
     gen zu einer Pflichtmitgliedschaft, des Krankenkassen-           ständig tätig sind. Bei der Berücksichtigung ist es uner-
     wechsels oder der Schließung der Krankenkasse) sind              heblich, ob neben den Einkünften aus selbständiger
     als geschlossene Beitragskonten zu definieren.                   oder unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen
                                                                      werden. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige
     Für geschlossene Beitragskonten ist die Differenzierung
                                                                      Beschäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-
     nach Personengruppen – entgegen des Stichtagsprinzips
                                                                      gung nachgehen, sowie aktive Beamte.
     (I.1) – auf Basis der letztgültigen, in der Statistik be-
     nannten Personengruppenzugehörigkeit vorzunehmen.           2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-
                                                                     beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung
1.5 Eine getrennte Datenerhebung für offene und geschlos-
                                                                     auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der
    sene Beitragskonten findet nur hinsichtlich der Ermitt-
                                                                     Bezugsgröße))
    lung des Gesamtrückstandes statt. Für die Datenerhe-
    bungen zum Beitrags-Soll und Beitrags-Ist bedarf es               Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
    dieser Differenzierung nicht.
                                                                      Hauptberuflich Selbständige, deren Beitrag auf Basis
1.6 Die Datenerhebung bezieht sich auf die Krankenversi-              der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich
    cherungsbeiträge einschließlich des kassenindividuellen           Selbständige (80. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt ist.
6

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2.4 Zu den Schlüssel-Nummern 12220 und 22220 (Haupt-                 Sonstige freiwillige Mitglieder, deren Beitrag auf Basis
    beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung            der Mindestbemessungsgrundlage für sonstige Mitglie-
    zwischen Mindestbemessungsgrundlage und dem                      der (90. Teil der Bezugsgröße) festgesetzt ist.
    40. Teil der Bezugsgröße)
                                                                2.10 Zu den Schlüssel-Nummern 12890 und 22890 (Sonstige
    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200                 freiwillige Mitglieder – davon zwangsweise wegen feh-
                                                                     lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum
    Hauptberuflich Selbständige, deren beitragspflichtige
                                                                     Höchstbeitrag eingestuft)
    Einnahmen sich oberhalb der Mindestbemessungs-
    grundlage bis einschließlich des 40. Teils der Bezugsgrö-        Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800
    ße befinden.                                                     Sonstige freiwillige Mitglieder, die keine Angaben zu
    Hauptberuflich Selbständige, die auf Basis der jeweils           den beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und da-
    anzuwendenden Mindestbemessungsgrundlage nach                    durch die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der
    dem bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Recht einge-             Beitragsbemessungsgrenze verursacht haben.
    stuft waren und deren Mitgliedschaft vor dem 1. Januar           Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-
    2019 endete, sind dieser Gruppe zuzuordnen.                      schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-
2.5 Zu den Schlüssel-Nummern 12290 und 22290 (Haupt-                 rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An-
    beruflich Selbständige – davon zwangsweise wegen feh-            gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende
    lender Mitwirkung bei der Beitragseinstufung zum                 aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind.
    Höchstbeitrag eingestuft)                                   2.11 Zu den Schlüssel-Nummern 12999 und 22999 (Freiwil-
    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200                 lige Mitglieder insgesamt)

    Hauptberuflich Selbständige, die keine Angaben zu den            Für die Schlüssel-Nummer 12999 handelt es sich um die
    beitragspflichtigen Einnahmen gemacht und dadurch                Summen der Werte aus den Schlüssel-Nummern 12100,
    die Festsetzung der Beiträge auf Grundlage der Bei-              12200, 12300, 12400 und 12800.
    tragsbemessungsgrenze verursacht haben.                          Die Summe für die Schlüssel-Nummer 22999 ist aus den
                                                                     Werten der Schlüssel-Nummern 22100, 22200, 22300,
    Irrelevant ist, ob die Angaben seit Beginn der Mitglied-
                                                                     22400 und 22800 zu bilden.
    schaft oder erst ab einem späteren Zeitpunkt fehlen. Da-
    rüber hinaus ist ohne Bedeutung, ob die fehlenden An-       2.12 Zu den Schlüssel-Nummern 12980 und 22980 (– davon
    gaben auf die fehlende Erreichbarkeit oder fehlende              keine Mitwirkung bei der Begründung der Mitglied-
    aktive Mitwirkung des Mitglieds zurückzuführen sind.             schaft und Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag)
2.6 Zu den Schlüssel-Nummern 12300 und 22300 (Freiwil-               Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12999 bzw. 22999
    lige Mitglieder – Rentner)
                                                                     Freiwillige Mitglieder, die weder bei der Begründung
    Freiwillige Mitglieder, die eine Rente der gesetzlichen          der Mitgliedschaft noch bei der Beitragsfestsetzung mit-
    Rentenversicherung beziehen sowie – abweichend von               gewirkt haben und daher seit Beginn der Mitgliedschaft
    der KM 1 – Rentenantragsteller (§ 189 SGB V). Sofern             die Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungs-
    es sich dabei um freiwillig versicherte Arbeitnehmer             grenze zu entrichten haben.
    oder hauptberuflich Selbständige handelt, sind diese        3.   Zu der Schlüssel-Nummer 32100 (Freiwillige Mitglie-
    nicht hier, sondern jeweils den zuletzt genannten Perso-         der – Arbeitnehmer (nur Firmenzahler)
    nengruppen zuzuordnen. Rentenbezieher, die gleichzei-
    tig Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel             Es werden nur Arbeitnehmer, die am Firmenzahlerver-
    des SGB XII empfangen, werden nicht hier, sondern                fahren teilnehmen, berücksichtigt. Bei der Berücksichti-
    unter den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 be-                  gung ist es unerheblich, ob neben den Einkünften aus
    rücksichtigt.                                                    unselbständiger Tätigkeit noch Renten bezogen wer-
                                                                     den. Als Arbeitnehmer gelten hier unselbständige Be-
2.7 Zu den Schlüssel-Nummern 12400 und 22400 (Freiwil-               schäftigte, die einer mehr als geringfügigen Beschäfti-
    lige Mitglieder – Sozialhilfeempfänger)                          gung nachgehen.
    Freiwillige Mitglieder, die Leistungen nach dem Dritten     4.   Zu Schlüssel-Nummer 90000 (MOASB – Prüfgröße
    oder Vierten Kapitel des SGB XII empfangen.                      Gesamtrückstand einschließlich Zusatzbeiträge)
2.8 Zu den Schlüssel-Nummern 12800 und 22800 (Sonstige               Hier ist die Summe aus der Summe Gesamtrückstand
    freiwillige Mitglieder)                                          für Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13
    Freiwillige Mitglieder, die nicht den Positionen 12100           SGB V, der Summe Gesamtrückstand für freiwillige
                                                                     Mitglieder sowie der Summe Gesamtrückstand Zusatz-
    bis 12400 bzw. 22100 bis 22400 zugeordnet werden kön-
                                                                     beitrag Spalte 9 (jeweils als Summe aus den Ziffern 3.5
    nen.
                                                                     und 1.9.2 der MOASB) zum Erhebungsstichtag auszu-
2.9 Zu den Schlüssel-Nummern 12830 und 22830 (Sonstige               weisen.
    freiwillige Mitglieder – davon mit Beitragseinstufung
                                                                     Die Prüfgröße dient der Plausibilisierung der Gesamt-
    auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (90. Teil der
                                                                     beitragsschulden (Summe der Werte aus den Schlüssel-
    Bezugsgröße))
                                                                     Nummern 11100 Spalte 3 und 4 sowie 12999 Spalte 3
    Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12800 bzw. 22800                 und 4) gegenüber der MOASB. Abweichungen können
7

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     daraus resultieren, dass im Betrag „Summe Gesamt-          6.     Zu den Spalten 1 bis 4 der Schlüssel-Nummern 21100
     rückstand Zusatzbeitrag“ in der MOASB unter ande-                 bis 22999
     rem auch die Zusatzbeiträge für sonstige Personen wie
                                                                6.1 Spalte 1 Mitglieder gesamt
     z. B. Studenten und Rehabilitanden enthalten sind.
                                                                       Hier ist die Anzahl der am Erhebungsstichtag bestehen-
5.   Zu den Spalten 1 bis 5 der Schlüssel-Nummern 11100
                                                                       den Mitgliedschaftsverhältnisse („offene Beitragskon-
     bis 12999
                                                                       ten“) zu erfassen.
5.1 Spalte 1 Beitrags-Ist
                                                                6.2 Spalte 2 Beitrags-Soll – betroffene Mitglieder
     Hier ist das Beitrags-Ist entsprechend der Ziffer 2.1
                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder zu erfassen, deren
     (Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu
                                                                       Beitrag-Soll zum Erhebungsstichtag größer ist als das
     erfassen. Entgegen den Ausführungen unter II.1.4 sind
                                                                       Beitrags-Ist.
     dabei geschlossene Beitragskonten sowohl mit Beitrags-
     rückständen als auch ohne Beitragsrückstände zu be-        6.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten – be-
     rücksichtigen. Für Schlüssel-Nummer 12980 sind keine           troffene Mitglieder
     Angaben zu machen.
                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-
5.2 Spalte 2 Beitrags-Soll                                             stand zu erfassen.
     Hier ist das Beitrags-Soll entsprechend der Ziffer 1.5     6.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-
     (Zwischensumme) der MOASB zu erfassen. Entgegen                ten – betroffene Mitglieder
     den Ausführungen unter II.1.4 sind dabei geschlossene
                                                                       Hier ist die Anzahl der Mitglieder mit Beitragsrück-
     Beitragskonten sowohl mit Beitragsrückständen als
                                                                       stand zu erfassen, deren Mitgliedschaftsverhältnisse
     auch ohne Beitragsrückstände zu berücksichtigen. Für
                                                                       zum Erhebungsstichtag beendet sind.
     die Schlüssel-Nummer 12980 sind keine Angaben zu
     machen.                                                    7.     Zu den Spalten 1 bis 3 der Schlüssel-Nummer 32100
5.3 Spalte 3 Gesamtrückstand – offene Beitragskonten –          7.1 Spalte 1 Beitrags-Ist
    ­Betrag
                                                                       Hier ist das Beitrags-Ist sowohl offener als auch ge-
     Hier ist der Gesamtrückstand der offenen Beitragskon-             schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 2.1
     ten entsprechend der Summe aus den Ziffern 3.5 (Rück-             (Gesamt-Ist im Abrechnungsmonat) der MOASB zu
     standssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C befristet nieder-           erfassen.
     geschlagene Beiträge) der MOASB zu erfassen.
                                                                7.2 Spalte 2 Beitrags-Soll
5.4 Spalte 4 Gesamtrückstand – geschlossene Beitragskon-
                                                                       Hier ist das Beitrags-Soll sowohl offener als auch ge-
    ten – Betrag
                                                                       schlossener Beitragskonten entsprechend der Ziffer 1.5
     Hier ist der Gesamtrückstand der geschlossenen Bei-               (Zwischensumme) der MOASB zu erfassen.
     tragskonten entsprechend der Summe aus den Zif-
                                                                7.3 Spalte 3 Mitglieder gesamt
     fern 3.5 (Rückstandssalden) und 1.9.2 (Nach Liste C be-
     fristet niedergeschlagene Beiträge) der MOASB zu                  Hier ist die Anzahl der am Erhebungsstichtag bestehen-
     erfassen.                                                         den Mitgliedschaftsverhältnisse zu erfassen.“
5.5 Spalte 5 – davon Säumniszuschläge – Betrag                  8.     Besonderheiten für das Berichtsjahr 2018
     Hier ist als Davon-Wert der Summe aus den Spalten 3               Gegenüber den unter I.1 und II.1.1, II.2.3 und II.2.4 ge-
     und 4 der Gesamtbetrag für entstandene Säumniszu-                 nannten Grundsätzen gelten für das Berichtsjahr 2018
     schläge zu erfassen.                                              abweichend folgende Regelungen:
Unter I.1:

 BERICHTSZEITRAUM                          MELDUNG AN DEN                             WEITERLEITUNG AN DAS BMG
                                           GKV-SPITZENVERBAND BIS                     BIS
 31. Dezember 2018                         20. Juli 2019                              5. August 2019

Unter II.1:                                                     Unter II.2:

1.1 Erhebungsstichtag ist jeweils der letzte Kalendertag des    2.3 Zu den Schlüssel-Nummern 12210 und 22210 (Haupt-
    Berichtszeitraumes.                                             beruflich Selbständige – davon mit Beitragseinstufung
                                                                    auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage (80. Teil der
     Für das laufende Beitrags-Ist/Soll sind die seit Anfang        Bezugsgröße))
     des Berichtsjahres kalendermonatlich erfassten Beträge
                                                                       Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
     (gemäß Ziffer II.5.1 und II.5.2 sowie II.7.1 und II.7.2)
     kumuliert auszuweisen:                                            Hier sind für das Berichtsjahr 2018 keine Angaben zu
                                                                       machen.
     Meldung                 Zeitraum
                                                                2.4 Zu den Schlüssel-Nummern 12220 und 22220 (Haupt-
     1. bis 4. Quartal       1. Januar bis 31. Dezember             beruflich Selbständige – davon mit beitragspflichtigen
8

Nr. 38                                                     GMBl 2018                                                   Seite 713

                                       Einnahmen bis einschließlich des 40. Teils der Bezugs-
                                       größe)
                                       Davon-Wert zur Schlüssel-Nummer 12200 bzw. 22200
                                       Hauptberuflich Selbständige, deren beitragspflichtige
                                       Einnahmen sich bis einschließlich des 40. Teils der Be-
                                       zugsgröße befinden.
                                  9.   Besonderheiten für das 1. Quartal 2019 und das 2. Quar-
                                       tal 2019
                                       Gegenüber den unter I.1 genannten Grundsätzen gelten
                                       für das Berichtsjahr 2019 abweichend folgende Rege-
                                       lungen:
Unter I.1:


 BERICHTSZEITRAUM                            MELDUNG AN DEN                             WEITERLEITUNG AN DAS BMG
                                             GKV-SPITZENVERBAND BIS                     BIS
 31. März 2019                               20. August 2019                            5. September 2019
 30. Juni 2019                               20. September 2019                         5. Oktober 2019


III. Beispiele                                                          nachgeht und bei derselben Krankenkasse als Pflicht-
                                                                        mitglied versichert ist.
    Beispiel 1
                                                                        Zum Stichtag 31. März 2019 weist sein Beitragskonto
    Fiktive monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2019 =
                                                                        einen Gesamtrückstand in Höhe von 320,68 Euro aus.
    3.100,00 Euro                                                       Im zweiten Quartal entsteht für ihn ein Beitrags-Soll in
    Herr A. ist als hauptberuflich selbständig Erwerbstäti-             Höhe von 523,14 Euro (Beiträge für Monate März bis
    ger ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse. Sein              Mai 2019) sowie ein Beitrags-Ist in Höhe von 400,00
    Krankenversicherungsbeitrag ist auf Basis der Mindest-              Euro. Der Gesamtrückstand beläuft sich zum Stichtag
    bemessungsgrundlage (80. Teil der Bezugsgröße) festge-              30. Juni 2019 auf 450,82 Euro einschließlich der Säum-
    setzt und beläuft sich auf 174,38 Euro.                             niszuschläge in Höhe von (angenommen) 7 Euro.

    Zum 31. Mai 2019 endet seine freiwillige Mitgliedschaft,            Beurteilung:
    weil er die selbständige Tätigkeit aufgibt, ab dem 1. Juni          Für das zweite Quartal 2019 ist folgende Meldung abzu-
    2019 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung                   geben:


Teil 1: Beitragseinnahmen und -schulden der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V


                                                                 Beitrags-Ist und           Gesamtrückstand
                                                                  Beitrags-Soll            inkl. Zusatzbeitrag
                                                                                                     geschlosse-
                                                                                          offene                      – davon
                                                            Beitrags-      Beitrags-                     ne
                                                                                         Beitrags-                   Säumnis-
                                                               Ist           Soll                     Beitrags-
                                                                                          konten                     zuschläge
                                                                                                       konten
                                                            Betrag in      Betrag in     Betrag in    Betrag in      Betrag in
  Schl.-Nr.      Personengruppe
                                                              Euro           Euro          Euro         Euro           Euro
                 Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1
    11100
                 Nr. 13 SGB V
                 Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer
    12100
                 (nur Selbstzahler)
                 Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich
    12200                                                         400,00       523,14                       450,82         7,00
                 Selbständige
                 – davon mit Beitragseinstufung auf
    12210        Basis der Mindestbemessungsgrundlage             400,00       523,14                       450,82         7,00
                 (80. Teil der Bezugsgröße)
                 – davon mit Beitragseinstufung zwischen
    12220        Mindestbemessungsgrundlage und dem
                 40. Teil der Bezugsgröße
9

Seite 714                                               GMBl 2018                                                  Nr. 38

             – davon zwangsweise wegen fehlender
   12290     Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
             zum Höchstbeitrag eingestuft
   12300     Freiwillige Mitglieder – Rentner
             Freiwillige Mitglieder – Sozialhilfeemp-
   12400
             fänger
   12800     Sonstige freiwillige Mitglieder
             – davon mit Beitragseinstufung auf Basis
   12830     der Mindestbemessungsgrundlage
             (90. Teil der Bezugsgröße)
             – davon zwangsweise wegen fehlender
   12890     Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
             zum Höchstbeitrag eingestuft
   12999     Freiwillige Mitglieder insgesamt               400,00         523,14                   450,82           7,00
             – davon keine Mitwirkung bei der
   12980     Begründung der Mitgliedschaft und           XXXXX         XXXXX
             Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag

             Teil 2: Anzahl der freiwilligen Mitglieder sowie der Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

                                                                                             Gesamtrückstand inkl.
                                                                                                 Zusatzbeitrag
                                                                                             offene      geschlossene
                                                                           Beitrags-Soll    Beitrags­     Beitrags­
                                                                                             konten        konten
                                                          Mitglieder        Mitglieder
 Schl.-Nr.               Personengruppe                                                     Mitglieder       Mitglieder
                                                           gesamt          mit Soll > Ist
             Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1
   21100
             Nr. 13 SGB V
             Freiwillige Mitglieder – Arbeitnehmer
   22100
             (nur Selbstzahler)
             Freiwillige Mitglieder – Hauptberuflich
   22200                                                               0                0                                 1
             Selbständige
             – davon mit Beitragseinstufung auf Basis
   22210     der Mindestbemessungsgrundlage
             (80. Teil der Bezugsgröße)                                0                0                                 1
             – davon mit Beitragseinstufung zwischen
   22220     Mindestbemessungsgrundlage und dem
             40. Teil der Bezugsgröße
             – davon zwangsweise wegen fehlender
   22290     Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
             zum Höchstbeitrag eingestuft
   22300     Freiwillige Mitglieder – Rentner
             Freiwillige Mitglieder – Sozialhilfeemp-
   22400
             fänger
   22800     Sonstige freiwillige Mitglieder
             – davon mit Beitragseinstufung auf Basis
   22830     der Mindestbemessungsgrundlage
             (90. Teil der Bezugsgröße)
             – davon zwangsweise wegen fehlender
   22890     Mitwirkung bei der Beitragseinstufung
             zum Höchstbeitrag eingestuft
   22999     Freiwillige Mitglieder insgesamt                          0                0                                 1
             – davon keine Mitwirkung bei der
   22980     Begründung der Mitgliedschaft und
             Beitragseinstufung zum Höchstbeitrag
10

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