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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Dienstwagenbesteuerung auf Emissionsfreiheit ausrichten“

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Deutscher Bundestag — 20. Wahlperiode -5-—

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13. Müssen nach Einschätzung der Bundesregierung für den schnelleren
Ausbau der Ladeinfrastruktur Leistungskapazitäten der örtlichen Verteil-
netze ausgebaut werden, und wie hoch werden die Kosten für diesen Ver-
teilnetzausbau sein?

Für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur sind die Verteilnetze voraus-
schauend zu planen und sektorübergreifende Entwicklungen wie der Hochlauf
der Elektromobilität durch geeignete Annahmen abzubilden.

Die nach $ 14d des Energiewirtschaftsgesetzes zur Erstellung von Netzausbau-
plänen verpflichteten Verteilnetzbetreiber müssen im Rahmen sogenannter
Regionalszenarien unter anderem explizite Angaben zum Anschluss von Lade-
punkten für Elektrofahrzeuge machen. Die zu erwartende Entwicklung sonsti-
ger Lasten (z. B. Wärmepumpen) ist dabei gleichermaßen relevant.

14. Wie kann aus Sicht die Bundesregierung sichergestellt werden, dass der
deutschen Automobilwirtschaft langfristig ausreichend Batterien und
Rohstoffe zur Herstellung von Elektroautos zur Verfügung stehen?

Die Bundesregierung fördert die Ansiedlung von Batterieproduktionsstätten in
Deutschland und Europa im Rahmen von zwei „Vorhaben gemeinsamen euro-
päischen Interesses“ (Important Project of Common European Interest, kurz:
IPCEN. Maßgeblich durch diese Initiative ist eine hohe Dynamik an Ansied-
lungen zu beobachten. Auf Deutschland entfällt dabei der Schwerpunkt der
geplanten Fertigungsstätten. Aktuellen Marktuntersuchungen zufolge werden
die bereits angekündigten und zum Teil durch die IPCEI-Initiative geförderten
Produktionskapazitäten voraussichtlich ausreichen, um den hiesigen Bedarf an
Batteriezellen zu decken.

Voraussetzung für die Produktion von nachhaltigen und hochwertigen Batterien
am Standort Deutschland und am Standort Europa ist die ausreichende Verfüg-
barkeit von Rohstoffen und Vorprodukten. Diese stammen größtenteils von
außerhalb Europas, allerdings tragen auch hier die IPCEI-Projekte dazu bei,
dass in Zukunft weitere Segmente der Batteriewertschöpfungskette in Europa
angesiedelt werden. Auch wird das Recycling von Batterien mittel- bis lang-
fristig entscheidend dazu beitragen, den Anteil an Sekundärrohstoffen deutlich
zu erhöhen und den Bedarf an neuen Rohstoffen zu reduzieren.

15. Was würde nach Auffassung der Bundesregierung eine Festlegung auf
die Elektromobilität für die deutsche Automobilindustrie (Hersteller und
Zulieferbetriebe) bedeuten?

16. Was würde nach Auffassung der Bundesregierung eine Festlegung auf
die Elektromobilität für die Mitarbeiter der Automobilwirtschaft (Her-
steller und Zulieferbetriebe) bedeuten, und wie viele Mitarbeiter wären
betroffen?

17. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die
Automobilwirtschaft dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter angesichts der zu erwartenden Transformation in der Auto-
mobilbranche hin zur Elektromobilität umzuschulen, um Arbeitsplätze
zu sichern, und wenn ja, welche Maßnahmen bzw. Anreize werden bei
der industrie- und beschäftigungspolitischen Begleitung dieser zu erwar-
tenden Transformation konkret ergriffen?

Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
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Mit dem Bundesprogramm zum „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ wird
aus Mitteln des Konjunkturpakets „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeugherstel-
ler und Zulieferindustrie‘“ die beschäftigungspolitische Dimension der Trans-
formation in der Fahrzeugindustrie flankiert. Im Rahmen der Förderprojekte
wird u. a. der Aufbau kooperativer und vernetzter Weiterbildungsstrukturen aus
Unternehmen, Weiterbildungsträgern, Kammern und weiteren Weiterbildungs-
akteuren einer Region gefördert. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen bei der Bewältigung des Strukturwandels gezielt unterstützt wer-
den.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz
wurden die Fördermöglichkeiten für Beschäftigte ausgebaut. Zudem beabsich-
tigt die Bundesregierung, die Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Be-
schäftigte weiter zu verbessern. So ist u. a. geplant, mit einem Qualifizierungs-
geld Unternehmen im Strukturwandel zu ermöglichen, ihre Beschäftigten durch
bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.
Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit regionalen Innovations-
clustern können in begrenztem Umfang auch aus Mitteln des Konjunkturpakets
gefördert werden. Zudem ist die Transformation der Arbeit auch ein Thema des
Förderprogramms „Regionale Transformationsnetzwerke“, mit dem die Regio-
nen Transformationsstrategien entwickeln und umsetzen können.

18. Wie plant die Bundesregierung den Produktkreislauf von E-Fahrzeugen
sowie das Recycling von Batterien klima- und umweltfreundlich zu ge-
stalten, oder liegt nach Auffassung der Bundesregierung die gesamte
Verantwortung bei der Automobilwirtschaft?

Mit dem Markthochlauf von Elektrofahrzeugen setzt sich die Bundesregierung
verstärkt für ein hochwertiges Recycling von Batterien ein. Das bestehende
Batteriegesetz regelt schon jetzt in Umsetzung europäischer Vorgaben
(Batterie-Richtlinie 2006/66/EG) das Inverkehrbringen, die Rücknahme und
die umweltverträgliche Entsorgung aller Batteriearten. Auf europäischer Ebene
liegt der Entwurf für eine neue ambitionierte Batterieverordnung vor, der für
Batterien in Elektrofahrzeugen erstmalig spezifische Vorgaben enthalten soll.
Der Regelungsansatz soll den gesamten Lebenszyklus umfassen und die Pro-
duktion, Nutzung und das Recycling von Batterien an strengen Umwelt- und
Klimaschutzkriterien ausrichten.

Die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen, somit auch von
Elektrofahrzeugen, ist in Deutschland durch die Verordnung über die Über-
lassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen
(AltfahrzeugV) geregelt. Die AltfahrzeugV umfasst die europäischen Vorgaben
(Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG) für verbindliche Wiederverwendungs-
bzw. Verwertungsquoten. Die Europäische Kommission hat einen neuen
Rechtsrahmen für Altfahrzeuge für das vierte Quartal 2022 angekündigt. Die
Bundesregierung wird sich aktiv in den Verhandlungsprozess einbringen.

19. Plant die Bundesregierung, die Konzertierte Aktion Mobilität (KAM) in
der 20. Legislaturperiode weiterzuführen, und wenn ja, gibt es bereits
einen Zeitplan?

a) Welche Vertreter der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie
werden an weiteren Gesprächen der KAM teilnehmen?

b) Wie plant die Bundesregierung, den Herausforderungen des sich ab-
zeichnenden Strukturwandels in den betroffenen Regionen zu begeg-
nen?
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c) Für welche Regionen sieht die Bundesregierung besonderen Hand-
lungsbedarf für den sich abzeichnenden Strukturwandel?

d) Wie viele Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die Beglei-
tung des Transformationsprozesses der deutschen Automobilindustrie
ein, und wie plant die Bundesregierung die Verwendung der ver-
anschlagten Fördergelder?

Die Fragen 19 bis 19d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.

Eine Fortsetzung der Konzertierte Aktion Mobilität ist nicht vorgesehen. Zur
Begleitung der Transformation plant die Bundesregierung die Einrichtung einer
„Strategieplattform Transformation Automobilwirtschaft“.

Die Bundesregierung unterstützt den Wandel zu den Technologien der Mobili-
tät der Zukunft mit einem breit angelegten Bündel an Förderprogrammen. In
diesem Kontext hat die Bundesregierung für stark von der Automobilindustrie
geprägte Regionen unter anderem ein Förderprogramm für regionale Transfor-
mationsnetzwerke aufgesetzt, mit dem alle Akteurinnen und Akteure vor Ort
Transformationsstrategien für ihre Region erarbeiten und umsetzen können.

20. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Bedürf-
nisse mobilitätseingeschränkter Autofahrerinnen und Autofahrer beim
Ausbau einer barrierefreien Ladeinfrastruktur?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr führt die Natio-
nale Leitstelle Ladeinfrastruktur einen Netzwerk- und Dialogprozess mit rele-
vanten Akteuren durch, um konkrete Normen und Standards zur Umsetzung
eines barrierefreien Zugangs zu Ladeinfrastruktur zu entwickeln.
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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