reformdernotfallversorgung
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vortrag des BMG auf dem CP-Symposium im Dezember 2023“
Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment
„Notfallbehandlung“ in §27 SGB V
1. Leistung der Leitstelle (Notfallmanagement). Dabei ersetzt der Einsatzauftrag der
Leitstelle die Verordnung einer Krankenbeförderung.
2. Notfallversorgung als Versorgung vor Ort, insbesondere durch
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter und – wenn erforderlich – auch Notärztinnen
und Notärzte
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Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment
„Notfallbehandlung“ in §27 SGB V
3. Notfalltransport als Transportleistung, die getrennt von der Versorgung zu
betrachten ist. Transport nicht nur in ein Krankenhaus, sondern in die für den
individuellen Notfall am besten geeignete Gesundheitseinrichtung, zum Beispiel
auch in die Hausarztpraxis oder eine KV-Notdienstpraxis.
4. pflegerische Notfallversorgung, notfallmäßige Palliativversorgung und
psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention für komplexe Fälle,
zusammengefasst als spezielle ambulante Notfallversorgung (SANV)
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Register
• Digitales Echtzeit-Register zur Erfassung und Abfrage der verfügbaren Ressourcen und deren
Auslastung für eine bessere Patientensteuerung und Prozessoptimierung
• z.B. IVENA (interdisziplinärer Versorgungsnachweis) oder eine Weiterentwicklung hiervon
• Register sollte sinnvollerweise mit dem DIVI-Intensivregister verbunden werden
• Prospektive Bedarfsermittlung und damit bessere Steuerung (Bsp. Projekt Notaufnahmeampel)
• Etablierung eines Notfallversorgungsregisters,
• Gemeinsamer Kerndatensatz von KV-Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen sowie INZ
• Darstellung der regionalen Versorgungsqualität und der Kosten und evidenzgeleitete
Weiterentwicklung
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Netzwerk und telemedizinische Verknüpfung
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Sektorenübergreifende Übermittlung und Prozesssteuerung
w 30 KV 1
Jahre, 116117
Schwindel Alarm
Bestellung RTH Kommune 1
seit 2 112
Stunden Weiterleitung Organisation
… RTW 1
… Alarm
… KH Land 1
… Anmeldung
Anmeldung Organisation
…
RTH 2
Uni Land 2
Anmeldung
Zeitkritisch – 4,5 Stunden ab Symptombeginn
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Bilder: www.icon8.com;
Personal im Rettungsdienst
• Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sollen bei entsprechender Qualifizierung
ausgeweitet werden. Dies kann durch Generaldelegation erfolgen, die durch die flächendeckend
einzuführenden ärztlichen Leitungen Rettungsdienst erteilt werden können.
• Entsprechend sollten perspektivisch speziell qualifizierte Notärztinnen und Notärzte nach
einheitlichem Standard präklinisch nur in besonders komplexen Fällen und überwiegend per
Luftrettung oder telemedizinisch unterstützend eingesetzt werden.
• Einer engen personellen und organisatorischen Zusammenarbeit von Notaufnahmen der
Krankenhäuser und präklinischer Notfallrettung kommt eine zunehmende Bedeutung zu.
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Vorschlag für Ausbildungsstufen im Rettungsdienst
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Weitere Empfehlungen
• Ausbau der Luftrettung, insbesondere Nachts und Stärkung des Interhospitaltransfer
• Steigerung der allgemeinen Gesundheitskompetenz
• Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung durch
– Verpflichtende Erste Hilfe-Kurse in der Schule
– Ersthelfer-Apps zur Aktivierung bei Herz-Kreislauf-Stillstand mit AED-Register verbunden
– Steigerung der Öffentlichen Defibrillatoren (PAD)
– Förderung des Ehrenamtes (First Responder Systeme)
• Case Management für „Frequent User“
• Advanced Care Planning für vulnerable Gruppen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Glinkastr. 35
10117 Berlin
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