safer-sex-comics-nr-1-4-nichtindizierung-e-3796-vom-10-12-1987

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verknüpfen (Bundesgesundheitsministerin Prof. Dr. Rita Süss-
muth, "Aids - Wege aus der Angst", Hoffmann und Campe Ver-
lag, Hamburg, 1987, S. 72, 77, 108 und 109).

... Safer-Sex-Anweisungen müssen die gefährlichen und ungefähr-

lichen Sexualtechniken und die ihnen innewohnenden Risiko-
dimensionen ungetarnt beim Namen nennen (Rolf Rosenbrock
"Aids kann schneller besiegt werden", VSA-Verlag, Hamburg
1986, S. 86).

. Eine wirksame Aufklärung ist die, die weder die Gefahr ver-
leugnet noch Hysterie auslöst. Etwas Angst ist notwendig, um
überhaupt die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einzusehen.
Aber sie muß verbunden sein mit einer Handlungsmöglichkeit,
d.h. mit Hoffnung. Für alle Aufklärungsmaßnahmen gilt, daß
die Schwierigkeiten bei der Realisierung der sexuellen Ver-
haltensänderung nicht verharmlost oder verleugnet werden dür-
fen, sonst resignieren zum Beispiel alle diejenigen, die Kon-
dome einschränkend finden. Besonders wichtig ist es, daß auch
die negativen Aspekte zugelassen werden. Der Schutz ist eine
bittere Notwendigkeit, die als konflikthaft benannt und auch
als solche "betrauert" werden muß. Es muß vermieden werden,
in einer einseitigen Diskussion bloß den Aspekt des Verhal-
tens, also die sexuellen Einzelpraktiken oder die Kondomfra-
ge (ja/nein) anzussprechen. Die Aussage "Kondome schützen"
muß genauer präzisiert werden: Heißt das nun, "Kondome für
alle, in jeder Situation und lebenslänglich? (Becker und
Clement, Dt. Ärzteblatt 1987, S. C 1223 ff.).

. Die Botschaft darf nicht allzu furchterweckend sein; sie
sollte positiv gehalten, werden und zum Ausdruck bringen, was
man tun darf. Dabei muß sie kurz und prägnant in einfacher,
deutlicher Sprache erfolgen; benutzte Bilder müssen klar und
eindeutig sein. (Herbert Selg, "Aids und die Schwierigkeit,
das Sexualverhalten zu ändern", in BPS-Report 5/87 S. 11
f£f.). |

Die Comics erfüllen nach Meinung der Befürworter der Indizie-
rung schon in diesem Punkte keine der genannten Forderungen.
Die Comics nennen die Immunschwäche Aids, vor der sie die
Adressaten schützen sollen, nicht ein einziges mal beim Namen.
Lediglich an drei Stellen in den vier Comics kann der Comicre-
zipient erahnen, daß er vor Aids geschützt werden oder wenig-
stens für Schutzmaßnahmen sensibilisiert werden soll.

In Heft Comic Nr. 1 kommt weder das Wort noch eine Andeutung
darauf vor.

' In Comic Nr.2 sagt der Narr zum König in den Bildern 12, 17,

18:

"wißt Ihr nichts von der Schreckenskunde, die da geht von Mund
zu Munde, daß im Volk ’ne Krankheit wütet, die man durch '’Sa-
fer Sex’ verhütet?

Doch nun zum Analverkehr. Majestät, ich bitt Euch sehr, stets
Kondome zu verwenden wollt Ihr nicht an der Krankheit enden!
Im Volke gilt schon lang die Regel: Erst verhüte - dann erst
vögell"
17

e)

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In Comic Nr. 3 heißt es in Bildern 19 und 20:

"Aber ich steh auch mehr auf die Videonummer....Ich leg einfach
ne scharfe Cassette ein und dann holt man sich eben gegenseitig
einen runter... Das kann ich auch allein...

Aber zu zweit macht es auf alle Fälle mehr Spaß... Wir leben

eben im Moment in einer gefährlichen Zeit. Da muß man sich eben
etwas zusammennehmen... hm."

In Comic Nr. 4, Bild 12, wird die tödliche Krankheit Aids zur
"dämlichen Krankheit" verniedlicht.
"Also paß auf... Solange die keinen Impfstoff gegen diese däm-
liche Krankheit gefunden haben, müssen wir vorsichtig sein ...
Auch wenn es anfangs etwas komisch ist, mit Kondomen zu bun-
sen.,. Knurr..." .

Die Comics verharmlosen die Promiskuität - den gefährlichsten

Übertragungsweg für Aids.

Aids gedeiht am besten in einem Milieu von Armut und Enge,
Promiskuität und Paramedizin, also vor allem in der Dritten }
Welt. Wo es ein funktionierendes Gesundheitswesen gibt, wie bei
uns, wird der tödliche HIV-Virus vor allem durch Promiskuität
verbreitet. Prof. Dr. Hans Dieter Pohle hat dieses Faktum am
09.03.1987 in einer WDR Fernsehsendung wie folgt unterstri-
chen:

"Tatsächlich wäre Aids bei uns überhaupt kein Problem,

wenn in unserem Lande die Promiskuität nicht zu einer

natürlichen und anzustrebenden Verhaltensweise hochsti-

lisiert worden wäre."

"So frei, wie ich meine Sexualität ausgelebt habe, war ich die
ideale Beute für das (Aids-)Virus" schreibt die französische,
30-jährige Star-Journalistin, die sich mit 25 Jahren bei einem

‚ihrer wichtigsten Informanten, einem persönlichen Referenten

eines Ministers, infiziert haben will (Juliette, "Warum ich"
a.2.0.).

Die Comics verschweigen das "Restrisiko" bei der Anwendung von
Kondomen }

Kondome reduzieren die Infektionswahrscheinlichkeit für Aids.
Es ist daher richtig, deren Gebrauch zu empfehlen.

Bei der Beantwortung der Frage, welche Sicherheit die Benutzung
von Kondomen tatsächlich gewährleistet, ist sowohl die Mate-
rialsicherheit zu berücksichtigen als auch der Umstand, daß das
"Sicherheitssystem Kondom" in seiner Handhabung häufig miß-
lingt, so daß auch bei gegebener Materialsicherheit tatsächlich
nicht unbedingt von einem sicheren Infektionsschutz ausgegangen

. werden kann. Unbeschadet der Frage strafrechtlicher Haftung bei

"Safer-Sex" (bisher sind nur Strafverfahren wegen ungeschützten
Geschlechtsverkehrs trotz Aids-Infektion bekannt geworden),
läßt sich folgendes feststellen.

zur Materialsicherheit:

Die Stiftung Warentest hat im Jahre 1987 insgesamt 21 Marken-
kondome und drei Versandhandelsangebote untersucht. Das Ergeb-
nis hat sie in ihrer Zeitschrift "test", Heft 7/1987, S. 60,
veröffentlicht. Unter der Überschrift "Nur selten sicher genug"
heißt es u.a. "Fast ein Drittel der von uns getesteten Marken-
kondome erhielten ein "Mangelhaft". Nur vier sind sehr gut. Vor
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anonymer Ware muß gewarnt werden. Qualitätsmaßstäbe zu verbes-
sern erscheint unerläßlich. Gehen sie nicht davon aus, Kondome
könnten absoluten Schutz bieten, ob als empfängnis- oder aids-
verhütendes Mittel. Ein Gefühl völliger Sicherheit wäre trüge-
risch."

Zum "Sicherheitssystem Kondom":

Anhand der unbestreitbaren Versagerquoten bei kondomgesteuerter
Schwangerschaftsverhütung kommt der Münchner Frauenarzt Walther
Prinz zu folgender Aussage: "Hundert HIV-infizierte Männer
bedrohen bei Kondomverkehr Jahr für Jahr mindestens 35 Frauen
mit dem Tode". Klassische Geschlechtskrankheiten werden trotz
Kondom so häufig übertragen, daß die Medizin dafür ein eigenes
Fachwort geprägt hat - Präservativschanker (Prof. Dr. Rainer
Klinke in FAZ vom 25.04.1987).

Letztlich wird sich die Frage daraufhin zuspitzen, ob das ver-
bleibende "Restrisiko", auf einen anderen Menschen ein womög-
lich todbringendes Virus zu übertragen noch als "sozialadä-
quat" - d.h. nach den Wertungen in unserer Gesellschaft als
hinnehmbar - angesehen werden kann. Darüber besteht noch keine
Einigkeit. Einerseits wird darauf hingewiesen, daß jedes töd--
liche Risiko vermieden werden müsse - und daß dies bei der
HIV-Übertragung sogar relativ einfach erreichbar sei: Durch
sexuelle Enthaltsamkeit der Betroffenen. Anderen wird gerade
diese Forderung eines vollständigen Verzichts auf Sexualität
als zu hoher Preis der Sicherheit erscheinen. Denn es werde in
Kauf genommen, daß sich Menschen gegenseitig Gesundheitsge-
fährdungen oder gar dem drohenden Tod aussetzten. Besonders
deutliche Beispiele hierfür seien etwa 9.000 Verkehrstote pro
Jahr oder das viel diskutierte "Restrisiko" der Atomkraftin-
dustrie. Es kann hier offen bleiben, welcher Auffassung zuzu-
stimmen ist. Unbestritten ist, daß es zur Safer-Sex Aufklärung
gehört, auf das Restrisiko bei Kondom-Anwendung hinzuweisen,
wie dies z. B. auf dem auch von der Deutschen Aids-Hilfe in
Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz herausgegebenen
Faltblatt geschieht. Dort heißt es zutreffend: "...Hilfe geben
wie Du das Risiko, an Aids zu erkranken, verringern kannst."
Ergänzend ist auf das entsprechende Aufklärungsmaterial der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, hinzuwei-
sen, die die Finanzierung der verfahrensgegenständlichen Comics
abgelehnt hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungs-
gericht in 5000 Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben wer-
den. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage
hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten
durch die Bundesprüfstelle, zu richten (Paragraphen 20 GjS, 42 VwGO).
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