bebauungsplan-n_103_begrundung_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms

/ 62
PDF herunterladen
Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




anlagen sollten deutlich höher liegen. Insofern wird hier eine Überarbeitung für erforderlich
gehalten. Die Landwirtschaftkammer Rheinland-Pfalz merkt in diesem Zusammenhang an, dass
sich ein Kompensationsdefizit in Höhe von 3.857 Wertpunkten und nicht wie angegeben in Höhe
von 4.580 Punkte ergibt. Bei der für erforderlich gehaltenen Neubewertung dürfte sich das Defizit
noch verringern.

Die Bedenken werden als unbegründet zurückgewiesen. Das Versickerbecken ist bereits mit
gleicher Wertigkeit wie „Wiesen mittlere Standorte“ angesetzt ist. Eine höhere Wertigkeit ist aus
naturschutzfachlicher Sicht nicht vertretbar. Bei den im Umweltbericht als „unbefestigte Wege“
bezeichnete Wege handelt es sich um Wege, die keine Versiegelung durch eine Asphaltdecke
erhalten. Östlich der Bahntrasse, südlich der K 6 wird ein Erdweg angelegt, der eine Befahrbarkeit
durch Kanalfahrzeuge gewährleisten muss. Demnach kann auch hierbei keine höhere Wertigkeit
zugrundegelegt werden. Der Wertpunktebedarf im Umweltbericht ist in der Summe korrekt
berechnet und der ermittelten Ausgleichsfläche korrekt zugrunde gelegt. Allerdings wurde der Wert
nach Neuberechnung im Verfahrensverlauf versehentlich nicht in allen Textabschnitten korrigiert.
Der Kompensationsbedarf liegt bei 3.857 Wertpunkten. Eine Neubewertung erfolgt aus den zuvor
genannten Gründen nicht.

Abschließend fordert die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Material über die genaue Lage
externer Ausgleichsflächen im Bereich des Lochgrabens oder der Herrnsheimer Klauern, um
mögliche agrarstrukturelle Beeinträchtigungen beurteilen zu können.

Der Anregung wird nicht nachgekommen. Die externen Ausgleichsflächen werden dem im Aufbau
befindlichen Flächenpool der „Aktion Blau“ entnommen. Die Flächenzusammenstellung erfolgt in
Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde. Die agrarstrukturellen Belang der Landwirtschaft
werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus handelt es sich um landwirtschaftlich wenig attraktive
Flächen in Gewässernähe, wie beispielsweise vernässte Bereiche.

Nach Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde der Bebauungsplan vom Rat der Stadt am
17.12.2008 förmlich als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieses
Beschlusses wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.




                                                                                                Seite 18
20

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




8         Abwägung und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen
          und sonstiger Planungsinhalte (§ 9 BauGB)


8.1       In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen)

8.1.1 Nullvariante/ Status-Quo

Bei Verzicht auf die kreuzungsfreie Querung, also unter Beibehaltung des Status-Quo ist die
prognostizierte Verkehrsstärke zukünftig nicht zu bewältigen. Die Bedeutung der K 6 wird mit der
Umsetzung des Bebauungsplanes N 101 für das Industriegebiet Worms-Nord nördlich des
Fahrweges/Anbindung der Planstraße A noch zunehmen. Für den Wirtschaftsverkehr ist eine
störungsfreie Zu- und Abfahrt zu den angrenzenden Gewerbe-/Industriegebieten von besonderer
Bedeutung. Eine gesicherte städtebauliche Entwicklung ist ohne eine entsprechend ausgebaute
K 6 auf Dauer nicht möglich.



8.1.2 Kreuzungsfreie Querung in Hochlage

Von Mailänder Ingenieur Consult wurde im Rahmen einer Variantenuntersuchung die kreuzungs-
freie Querung der Bahntrasse in Hochlage untersucht.
Die Lageplantrassierung ist dabei identisch. Allerdings unterscheiden sich die Eingriffe in das
Gelände wegen der Bahnlinie in Dammlage und der jeweils erforderlichen Lichtraumprofile
deutlich. Bei Hochlage muss die Fahrbahn bis ca. 10 m über Geländeoberkante geführt werden.
Aus Umweltsicht können folgende wesentlichen Aussagen abgeleitet werden:
      •    Geringere Belastung der Siedlungsgebiete durch Verkehrslärm bei Tieflage
      •    Geringere optische Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen bei Tieflage
      •    Geringerer Flächenverbrauch bei Tieflage
      •    Keine unmittelbaren Eingriffe in das Grundwasser bei Hochlage
      •    Keine Barrierewirkung für Durchlüftungsbahnen bei Tieflage
      •    Geringere optische Beeinträchtigung und Verlärmung der Landschaft bei Tieflage.
Insgesamt zeigt die Variante in Hochlage das größere Konfliktpotenzial mit einer
Strömungsbarriere in der siedlungsklimatisch wichtigen Belüftungsschneise im Norden der Stadt
Worms; dagegen entfallen die unmittelbaren Eingriffe in das Grundwasser. Bei der Tieflage sind
jedoch wegen der Grundwasserwanne auch in Bezug auf die Bauausführung keine relevanten
Beeinträchtigungen zu erwarten.


8.1.3 Fazit

Die prognostizierten Verkehrsstärken können nur durch einen Ausbau der K 6 und einer
kreuzungsfreien Querung der Bahntrasse bewältigt werden. Zum Ausbau gibt es demnach keine
Planungsalternative. Die Ausführung in Tieflage stellt die städtebaulich sinnvollere Lösung dar.




                                                                                             Seite 19
21

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




8.2    Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen und sonstiger Planinhalte im
       Einzelnen (§ 9 BauGB)

8.2.1 Festsetzungen nach BauGB und BauNVO

Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

Im Bereich der Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 ist vorgesehen, den
landwirtschaftlichen Verkehr aus dem festgesetzten Wirtschaftsweg auf die öffentliche
Verkehrsfläche zu führen, um die Flächeninanspruchnahme des Flurstücks-Nr. 502 zu minimieren.

Mittel- bis langfristig ist der vierspurige Ausbau der B 9 vorgesehen. Die Planungen zur K 6 und zur
B 9 werden dazu aufeinander abgestimmt.

Der geplante Wirtschaftsweg, der von der Planstraße A des Bebauungsplanes N 101 Richtung
Bahntrasse nach Westen führt, wird parallel der heutigen Fahrwegtrasse der K 6 geführt. Damit ist
sichergestellt, dass die vorhandenen Revisionsschächte des Kanals erreichbar bleiben. Der
Fahrweg soll entsiegelt und der Damm der heutigen K 6 rückgebaut werden. Das Gelände wird
höhenmäßig an den geplanten Kreisverkehrsplatz angeschlossen, der aufgrund technischer
Zwangspunkte (keine Inanspruchnahme des privaten Grundstückes mit der Flurstücks Nr. 80/3 und
keine Böschungen bzw. rampenartige Ausbildung der Anschlussstraßen erforderlich) tiefer
angelegt wird als der heutige Einmündungsbereich „Auf dem Sand“. Dadurch muss die neue
Trasse der K 6 zwischen Einmündung B 9 und dem neuen Kreisverkehrsplatz im Vergleich zu
heute ebenfalls tiefer trassiert werden, was den Anschluss an die angrenzenden Grundstücke im
Norden verbessert.

Der neu zu schaffende Wirtschaftsweg wird nicht mit Asphalt versiegelt. Er ist als befestigter
Erdweg vorgesehen, der die Anforderungen an die Tragfähigkeit für Fahrzeuge zum Warten des
Kanals und des Versickerbeckens erfüllt. Außerdem ist durch die gewählte Lage sichergestellt,
dass eine ausreichend große und optimal zugeschnittene Fläche für das erforderliche
Versickerbecken verbleibt.

Flächen zur Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)

Im Bauwerksbereich wird das anfallende Oberflächenwasser über ein konzipiertes Rinne-, Mulden-
und Rohrleitungssystem gesammelt, in eine geplante Pumpenschachtanlage geführt, ein geplantes
Versickerbecken gepumpt und dort versickert. Für das Versickerbecken wird eine Fläche von
ca. 500 m² benötigt. Es ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, bereits im Rahmen des Bebauungs-
planes die benötigte Fläche zur Abwasserbeseitigung festzusetzen. Die Lage des Versicker-
beckens ist so gewählt, dass das anfallende Oberflächenwasser nur über eine möglichst kurze
Strecke in das Versickerbecken gepumpt werden muss. Zur Wartung ist die Zugänglichkeit des
Versickerbeckens sicherzustellen. Dazu wurde auf drei Seiten ein ca. 5 m breiter umlaufender
Bereich freigehalten.




                                                                                             Seite 20
22

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

Südlich an das Flurstück Nr. 502 und östlich an das Flurstück Nr. 501 angrenzend ist auf der fest-
gesetzten öffentlichen Grünfläche zusätzlich die Ausweisung eines ca. 3,0 m breiten Wende- und
Pflegeweg erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass dies angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen in ihrer gesamten Ausdehnung bestellt werden können.

Diese Grünfläche ist gemäß den Zielsetzungen der faunistischen Erhebung auszugestalten und
schafft als Ersatzbruthabitat Räume für Dorngrasmücke, Goldammer, Stieglitz, Grünfink und Elster.
Dazu sind Gebüschgruppen/ Hecken aus Rosen, Schlehen oder Weißdorn sowie Baumgruppen
aus Feldahorn, Eiche und Weichselkirsche vorgesehen.

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

Heute wird die Trasse der K 6 von Pappeln gesäumt, die als landschaftsbildprägendes Element
schon von weitem sichtbar sind. Diese können im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme
überwiegend nicht erhalten werden. Daher wird festgesetzt, dass entlang der K 6 hochstämmige
Bäume alleenartig zu pflanzen sind, um dieses landschaftsbildprägende Element wieder
herzustellen.

Das Flurstück Nr. 24/19 südlich der K 6 und westlich der Bahn zeigt sich heute als verbuschte
Brachfläche. In diesen Bereich verschwenkt die Trasse der neuen K 6. Die Restfläche soll aus
Gründen des Artenschutzes dauerhaft erhalten bleiben. Weiterhin besitzt diese Fläche Bedeutung
als „Schutzbepflanzung“ zwischen der K 6 und dem südlich angrenzenden Wohngebiet.

Das Flurstück Nr. 7/2 südlich der K 6 und östlich der Bahn schließt direkt an eine im Bebauungs-
plan N 100 festgesetzte öffentliche Grünfläche an. Diese Grünfläche ist teilweise zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Daher ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, die Rest-
fläche des Flurstücks Nr. 7/2 ebenfalls als Grünfläche zum Anpflanzen vom Bäumen und Sträucher
festzusetzen. Damit wird einem durchgängigen und aufeinander abgestimmten Grünkonzept
Rechnung getragen. Gleichzeitig wird festgesetzt, dass auf dieser Fläche entlang der K 6 hoch-
stämmige Bäume alleenartig zu pflanzen sind, um auch in diesem Bereich das landschaftsbild-
prägende Element der Allee wieder herzustellen.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite nördlich der K 6 ist ebenfalls die Allee wie beschrieben
herzustellen.

Der Fahrweg zwischen Kreisverkehrsplatz und der Bahntrasse wird entsiegelt und der Damm der
heutigen K 6 rückgebaut. Damit und durch die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in
Grünfläche wird durch Extensivierung der Entwicklung von Natur und Landschaft Rechnung
getragen.

Der Fahrweg westlich der Bahntrasse wird zwischen der neu geplanten Einmündung zum
Verkehrsübungsplatz und der Bahntrasse ebenfalls entsiegelt und rückgebaut. Die neue Trasse
wird nach Süden verschwenkt. Die dazwischen entstehende langgestreckte Grünfläche wird als


                                                                                            Seite 21
23

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
festgesetzt. Dabei wird die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme VM2 umgesetzt und eine
Magerwiese mit Sonderstrukturen neu angelegt. Holzstapel, Wurzelstubben, Steinhaufen und
lockere Gebüschpflanzungen bilden direkt angrenzend an die Bahntrasse einen geeigneten
Lebensraum für Reptilien (Zauneidechsen).

Als Maßnahme zum Schutz der Natur (des Schutzgutes Wasser) ist das auf den öffentlichen
Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung und zur Verdunstung zu
bringen.

Generell ist im Schutzbereich der 110kV-Elektrofreileitung die Art der Bepflanzung mit der RWE
abzustimmen.

Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des
Straßenkörpers erforderlich sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)

Zur Herstellung der Unterführung werden größere Erdbewegungen erforderlich. Daher werden die
für den Bau der Verkehrsanlage erforderlichen Abgrabungen und Stützmauern im Bereich der
Unterführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB festgesetzt.



8.2.2 Kennzeichnungen – Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
       belastet sind (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)

Bei Kennzeichnung handelt sich nicht um bauplanungsrechtliche Festsetzung, sondern um
Flächen, bei denen besondere Maßnahmen erforderlich sind. Kennzeichnungen besitzen demnach
eine Hinweis- und ggf. Warnfunktion. Dieser Hinweis- und Warnfunktion wird durch Kennzeichnung
der vorhandenen Altablagerungsfläche mit der Reg.-Nr. 319 00000 – 303 Rechnung getragen.



8.2.3 Nachrichtliche Übernahmen (§ 9 Abs. 6 BauGB) und Hinweise

Gemäß Auskunft der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie liegen keine
gesicherten Erkenntnisse zu archäologischen Befunden im engeren Umfeld des Bahnübergangs
vor. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind im betroffenen Gelände keine Bodenfunde vorhanden. Im
Landschaftsplan von 1997/ 1985 befinden sich hingegen unmittelbar nördlich des Fahrwegs,
angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, eine vor- bzw. frühgeschichtliche
Fundstelle sowie das Bodendenkmal BD 2. Dieses beschreibt ur- und frühgeschichtliche
Gräberfelder und Siedlungsstätten. Der Beginn der Erdarbeiten ist drei Wochen vor Beginn der
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, mitzuteilen.

Im Bereich des Plangebiets befindet sich weiterhin die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III
sowie die Messstelle P 2. Die Messstelle P 2 wird von der Maßnahme nicht berührt. Die Dreifach-
Grundwassermessstelle grenzt direkt an den Wirtschaftsweg im Süden der K 6 östlich der
Bahntrasse an. Diese sind dauerhaft zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen vor
Beschädigung zu sichern.

                                                                                           Seite 22
24

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




Bei Pflanzungen im Plangebiet sind zu Wirtschaftswegen und landwirtschaftliche genutzten
Flächen die gesetzlichen Grenzabstände gemäß Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz
einzuhalten.

Baum- und Pflanzenschutzmaßnahmen sind bei der Durchführung der Maßnahme gemäß
DIN 18920 als verbindlich zu betrachten.

Es ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen, um den Naturschutzbelangen vor und
während der Bauausführung Rechnung zu tragen. Die wesentlichen zum Leistungsumfang
gehören Aufgaben sind in Teil 2 zur Begründung „Umweltbericht mit landespflegerischem
Planungsbeitrag“ nachzulesen.



8.3    Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Bebauungsplan N 103 sieht vor, die K 6 im Norden von Worms, im Bereich des Stadtteils
Worms-Herrnsheim zwischen der Einmündung Von-Steuben-Straße bis zur Mainzer Straße
auszubauen (z.T. Verschwenkung der Fahrbahn nach Süden, Eisenbahnüberführung,
Kreisverkehrsplatz). Erreicht werden soll damit eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität in
Verbindung mit einer höheren Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit für den
Straßenbenutzer. Bei Verzicht auf die kreuzungsfreie Querung, also unter Beibehaltung der Status-
Quo ist die prognostizierte Verkehrsstärke zukünftig nicht zu bewältigen. Die Bedeutung der K 6
wird mit der Umsetzung des Bebauungsplanes N 101 für das Industriegebiet Worms-Nord nördlich
des Fahrweges/Anbindung der Planstraße A noch zunehmen. Von Mailänder Ingenieur Consult
wurde im Rahmen einer Variantenuntersuchung ebenso die kreuzungsfreie Querung der
Bahntrasse in Hochlage untersucht. Die prognostizierten Verkehrsstärken können jedoch nur durch
einen Ausbau der K 6 und einer kreuzungsfreien Querung der Bahntrasse bewältigt werden. Zum
Ausbau gibt es demnach keine Planungsalternative. Die Ausführung in Tieflage stellt die
städtebaulich sinnvollere Lösung dar. Die Beseitigung des schienengleichen Übergangs trägt
weiterhin zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Wormser Verkehrskonzeptes „Äußerer Ring“ bei
und hat damit positive Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Innenstadtstraßen.

Durch eine Anpassung der Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 konnte eine
Flächeinanspruchnahme des Flurstücks 502 im Verfahren reduziert werden. Der Fahrweg der
heutigen K 6 soll entsiegelt und der Damm rückgebaut werden. Die entlang der K 6 vorhandenen
Pappeln, die als landschaftsbildprägendes Element schon von weitem sichtbar sind, können im
Rahmen der Umsetzung der Maßnahme überwiegend nicht erhalten bleiben. Daher wird
                                                                                           Seite 23
25

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




festgesetzt, dass entlang der K 6 hochstämmige Bäume alleenartig zu pflanzen sind, um dieses
landschaftsbildprägende Element wieder herzustellen.

Im Bauwerksbereich wird das anfallende Oberflächenwasser über ein konzipiertes Rinnen-,
Mulden- und Rohrleitunssystem gesammelt, in eine geplante Pumpenschachtanlage geführt, ein
geplantes Versickerbecken gepumpt und dort versickert. Als Maßnahme zum Schutz der Natur
(Schutzgut Wasser) ist das auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser zur
Versickerung und zur Verdunstung zu bringen. Beeinträchtigungen das Wasserhaushalts können
somit im Plangebiet minimiert und ausgeglichen werden.

Die Eingriffe, die durch den Bebauungsplan N 103 vorbereitet werden, können im Plangebiet nicht
vollständig kompensiert werden. Die aus dem Bebauungsplan resultierenden nicht vermeidbaren
bzw. nicht minimierbaren Umweltauswirkungen betreffen im Wesentlichen die Schutzgüter Tiere
und Pflanzen sowie Boden und Landschaft. Zur Kompensation der vorhabensbedingten Eingriffe
sieht der landespflegerische Planungsbeitrag Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gebietes vor.
Um eine vollständige Kompensation der Eingriffe zu erzielen, ist neben den Ausgleichsmaß-
nahmen innerhalb des Geltungsbereiches eine planexterne Ersatzmaßnahme erforderlich.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die durch den Bebauungsplan N 103 verursachten
Eingriffe in Natur- und Landschaft, soweit sie nicht vermeidbar sind, innerhalb des
Geltungsbereiches und auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen werden können.



9         Maßnahmen zur Planverwirklichung
9.1       Bodenordnung

Ein Bodenordnungsverfahren wird nicht durchgeführt. Nach derzeitigem Stand plant die Stadt
Worms, die zur Umsetzung der Maßnahme benötigten Flächen zu erwerben.



9.2       Flächenbilanz

      •    Landwirtschaftliche Flächen                        0 m²

      •    Straßen und Wege, versiegelt            ca.   12.530 m²

      •    Bahnanlagen                             ca.     710 m²

      •    Wirtschaftswege, unbefestigt            ca.    1.630 m²

      •    Grünfläche                              ca.   16.685 m²

      Größe des Geltungsbereiches:                 ca.   31.555 m²   (ca. 3,2 ha)




                                                                                          Seite 24
26

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




9.3     Vorläufige Kostenschätzung

Die Maßnahme teilt sich fördertechnisch in zwei Bereiche auf:



      1. Der Bereich, der kreuzungsbedingt nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) finanziert
         wird, verläuft von der Einmündung Von-Steuben-Straße bis vor den Kreisverkehrsplatz
         Fahrweg / Auf dem Sand.

      2. Der zweite Bereich von Kreisverkehrsplatz Fahrweg / Auf dem Sand bis zur B 9 ist eine
         reine Straßenbaumaßnahme und wird nach dem Entflechtgesetz gefördert.



Zu 1.    Gesamtkosten                                                              5.031.000,00 €

         Aufteilung nach EkrG

         1/3 Anteil Bund                                                           1.677.000,00 €

         1/3 Anteil Deutsche Bahn AG                                               1.677.000,00 €

         1/3 Anteil Stadt                                                          1.677.000,00 €



         der städtische Anteil teilt sich auf in

         Baukosten                                                                 1.430.000,00 €

         Planungskosten                                                              247.000,00 €



         Die Baukosten werden mit 60 % nach Entflechtgesetz gefördert.

         = 1.430.000,00 € x 0,6 =                                                    858.000,00 €



Zu 2.    Kosten Straßenbau (einschließlich Grunderwerb)                              982.000,00 €

         Planungskosten                                                              141.000,00 €



         Die Baukosten werden mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

         = 982.000,00 € x 0,6 =                                                      589.000,00 €




                                                                                          Seite 25
27

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau




Anteil der Stadt somit:

          Aus 1. Planungskosten                                                     247.000,00 €

                 Nicht geförderter Anteil (40 %)                                    572.000,00 €

          Aus 2. Planungskosten                                                     141.000,00 €

                 Nicht geförderter Anteil (40 %)                                    393.000,00 €

          Summe 1:                                                                1.353.000,00 €



Die Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

          Aus 1. Entflechtungsgesetz-Anteil                                         858.000,00 €

                 Anteil Bund                                                      1.677.000,00 €

                 Anteil Deutsche Bahn AG                                          1.677.000,00 €

          Aus 2. Entflechtungsgesetz-Anteil                                         589.000,00 €

          Summe 2:                                                                4.801.000,00 €



Gesamtkosten (Summe 1 + Summe 2)                                                 6.154.000,000 €



Bisher für vorbereitende Arbeiten bereits verausgabt:                               145.000,00 €

Verbleiben zu finanzieren:                                                        6.009.000,00 €



10       Verzeichnis der Gutachten
     •    Schalltechnische Voruntersuchung zum Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach
          16. BImSchV, Stand 22.05.2006, Mailänder Ingenieur Consult GmbH

     •    Schalltechnische Untersuchung zum Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach 16. BImSchV,
          Stand 03.03.2008, Mailänder Ingenieur Consult GmbH

     •    Geotechnischer Bericht, Stand 29.09.2005, IBES Baugrundinstitut GmbH

     •    Baugrundgutachten, Stand 18.07.1988, IBES Baugrundinstitut GmbH

     •    Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen mit Schwerpunkt Avifauna und
          Prüfung der Betroffenheit des Artenschutzrechts nach § 42 BNatSchG, Michael
          Höllgärtner, Mai 2005




                                                                                          Seite 26
28

Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag

                                           Stand November 2008




Begründung zum
Bebauungsplan N 103: „Bahnüberführung 512/ Fahrweg“


Teil 2:
Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag


Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung                                                                                      28

1.1    Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans                  28
1.2    Bedarf an Grund und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans                         29
1.3    Für das Plangebiet relevante Fachgesetze                                                30
1.4    Für das Plangebiet relevante Schutzausweisungen                                         31
1.5    Übergeordnete Planungen der Landes- und Regionalplanung sowie vorbereitende und
       verbindliche Bauleitplanung                                                             31


2     Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im
      Einwirkungsbereich des Bebauungsplans                                                           32

2.1    Naturräumliche Gliederung                                                               32
2.2    Menschen                                                                                33
2.3    Tiere und Pflanzen                                                                      33
2.4    Boden                                                                                   34
2.5    Wasser                                                                                  35
2.6    Klima und Luft                                                                          36
2.7    Landschaftsbild                                                                         37
2.8    Kultur- und sonstige Sachgüter                                                          38


3     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 39

3.1    Menschen                                                                                39
3.2    Tiere und Pflanzen                                                                      39
3.3    Boden                                                                                   40
3.4    Wasser                                                                                  41
3.5    Klima und Luft                                                                          42
3.6    Landschaftsbild                                                                         42



                                                                                                    Seite 25
29

Zur nächsten Seite