bebauungsplan-n_103_begrundung_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms“
Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau
Bei Pflanzungen im Plangebiet sind zu Wirtschaftswegen und landwirtschaftliche genutzten
Flächen die gesetzlichen Grenzabstände gemäß Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz
einzuhalten.
Baum- und Pflanzenschutzmaßnahmen sind bei der Durchführung der Maßnahme gemäß
DIN 18920 als verbindlich zu betrachten.
Es ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen, um den Naturschutzbelangen vor und
während der Bauausführung Rechnung zu tragen. Die wesentlichen zum Leistungsumfang
gehören Aufgaben sind in Teil 2 zur Begründung „Umweltbericht mit landespflegerischem
Planungsbeitrag“ nachzulesen.
8.3 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Bebauungsplan N 103 sieht vor, die K 6 im Norden von Worms, im Bereich des Stadtteils
Worms-Herrnsheim zwischen der Einmündung Von-Steuben-Straße bis zur Mainzer Straße
auszubauen (z.T. Verschwenkung der Fahrbahn nach Süden, Eisenbahnüberführung,
Kreisverkehrsplatz). Erreicht werden soll damit eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität in
Verbindung mit einer höheren Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit für den
Straßenbenutzer. Bei Verzicht auf die kreuzungsfreie Querung, also unter Beibehaltung der Status-
Quo ist die prognostizierte Verkehrsstärke zukünftig nicht zu bewältigen. Die Bedeutung der K 6
wird mit der Umsetzung des Bebauungsplanes N 101 für das Industriegebiet Worms-Nord nördlich
des Fahrweges/Anbindung der Planstraße A noch zunehmen. Von Mailänder Ingenieur Consult
wurde im Rahmen einer Variantenuntersuchung ebenso die kreuzungsfreie Querung der
Bahntrasse in Hochlage untersucht. Die prognostizierten Verkehrsstärken können jedoch nur durch
einen Ausbau der K 6 und einer kreuzungsfreien Querung der Bahntrasse bewältigt werden. Zum
Ausbau gibt es demnach keine Planungsalternative. Die Ausführung in Tieflage stellt die
städtebaulich sinnvollere Lösung dar. Die Beseitigung des schienengleichen Übergangs trägt
weiterhin zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Wormser Verkehrskonzeptes „Äußerer Ring“ bei
und hat damit positive Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung der Innenstadtstraßen.
Durch eine Anpassung der Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 konnte eine
Flächeinanspruchnahme des Flurstücks 502 im Verfahren reduziert werden. Der Fahrweg der
heutigen K 6 soll entsiegelt und der Damm rückgebaut werden. Die entlang der K 6 vorhandenen
Pappeln, die als landschaftsbildprägendes Element schon von weitem sichtbar sind, können im
Rahmen der Umsetzung der Maßnahme überwiegend nicht erhalten bleiben. Daher wird
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau
festgesetzt, dass entlang der K 6 hochstämmige Bäume alleenartig zu pflanzen sind, um dieses
landschaftsbildprägende Element wieder herzustellen.
Im Bauwerksbereich wird das anfallende Oberflächenwasser über ein konzipiertes Rinnen-,
Mulden- und Rohrleitunssystem gesammelt, in eine geplante Pumpenschachtanlage geführt, ein
geplantes Versickerbecken gepumpt und dort versickert. Als Maßnahme zum Schutz der Natur
(Schutzgut Wasser) ist das auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser zur
Versickerung und zur Verdunstung zu bringen. Beeinträchtigungen das Wasserhaushalts können
somit im Plangebiet minimiert und ausgeglichen werden.
Die Eingriffe, die durch den Bebauungsplan N 103 vorbereitet werden, können im Plangebiet nicht
vollständig kompensiert werden. Die aus dem Bebauungsplan resultierenden nicht vermeidbaren
bzw. nicht minimierbaren Umweltauswirkungen betreffen im Wesentlichen die Schutzgüter Tiere
und Pflanzen sowie Boden und Landschaft. Zur Kompensation der vorhabensbedingten Eingriffe
sieht der landespflegerische Planungsbeitrag Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gebietes vor.
Um eine vollständige Kompensation der Eingriffe zu erzielen, ist neben den Ausgleichsmaß-
nahmen innerhalb des Geltungsbereiches eine planexterne Ersatzmaßnahme erforderlich.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die durch den Bebauungsplan N 103 verursachten
Eingriffe in Natur- und Landschaft, soweit sie nicht vermeidbar sind, innerhalb des
Geltungsbereiches und auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen werden können.
9 Maßnahmen zur Planverwirklichung
9.1 Bodenordnung
Ein Bodenordnungsverfahren wird nicht durchgeführt. Nach derzeitigem Stand plant die Stadt
Worms, die zur Umsetzung der Maßnahme benötigten Flächen zu erwerben.
9.2 Flächenbilanz
• Landwirtschaftliche Flächen 0 m²
• Straßen und Wege, versiegelt ca. 12.530 m²
• Bahnanlagen ca. 710 m²
• Wirtschaftswege, unbefestigt ca. 1.630 m²
• Grünfläche ca. 16.685 m²
Größe des Geltungsbereiches: ca. 31.555 m² (ca. 3,2 ha)
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau
9.3 Vorläufige Kostenschätzung
Die Maßnahme teilt sich fördertechnisch in zwei Bereiche auf:
1. Der Bereich, der kreuzungsbedingt nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) finanziert
wird, verläuft von der Einmündung Von-Steuben-Straße bis vor den Kreisverkehrsplatz
Fahrweg / Auf dem Sand.
2. Der zweite Bereich von Kreisverkehrsplatz Fahrweg / Auf dem Sand bis zur B 9 ist eine
reine Straßenbaumaßnahme und wird nach dem Entflechtgesetz gefördert.
Zu 1. Gesamtkosten 5.031.000,00 €
Aufteilung nach EkrG
1/3 Anteil Bund 1.677.000,00 €
1/3 Anteil Deutsche Bahn AG 1.677.000,00 €
1/3 Anteil Stadt 1.677.000,00 €
der städtische Anteil teilt sich auf in
Baukosten 1.430.000,00 €
Planungskosten 247.000,00 €
Die Baukosten werden mit 60 % nach Entflechtgesetz gefördert.
= 1.430.000,00 € x 0,6 = 858.000,00 €
Zu 2. Kosten Straßenbau (einschließlich Grunderwerb) 982.000,00 €
Planungskosten 141.000,00 €
Die Baukosten werden mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
= 982.000,00 € x 0,6 = 589.000,00 €
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 1: Städtebau
Anteil der Stadt somit:
Aus 1. Planungskosten 247.000,00 €
Nicht geförderter Anteil (40 %) 572.000,00 €
Aus 2. Planungskosten 141.000,00 €
Nicht geförderter Anteil (40 %) 393.000,00 €
Summe 1: 1.353.000,00 €
Die Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Aus 1. Entflechtungsgesetz-Anteil 858.000,00 €
Anteil Bund 1.677.000,00 €
Anteil Deutsche Bahn AG 1.677.000,00 €
Aus 2. Entflechtungsgesetz-Anteil 589.000,00 €
Summe 2: 4.801.000,00 €
Gesamtkosten (Summe 1 + Summe 2) 6.154.000,000 €
Bisher für vorbereitende Arbeiten bereits verausgabt: 145.000,00 €
Verbleiben zu finanzieren: 6.009.000,00 €
10 Verzeichnis der Gutachten
• Schalltechnische Voruntersuchung zum Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach
16. BImSchV, Stand 22.05.2006, Mailänder Ingenieur Consult GmbH
• Schalltechnische Untersuchung zum Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach 16. BImSchV,
Stand 03.03.2008, Mailänder Ingenieur Consult GmbH
• Geotechnischer Bericht, Stand 29.09.2005, IBES Baugrundinstitut GmbH
• Baugrundgutachten, Stand 18.07.1988, IBES Baugrundinstitut GmbH
• Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen mit Schwerpunkt Avifauna und
Prüfung der Betroffenheit des Artenschutzrechts nach § 42 BNatSchG, Michael
Höllgärtner, Mai 2005
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Stand November 2008
Begründung zum
Bebauungsplan N 103: „Bahnüberführung 512/ Fahrweg“
Teil 2:
Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 28
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 28
1.2 Bedarf an Grund und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans 29
1.3 Für das Plangebiet relevante Fachgesetze 30
1.4 Für das Plangebiet relevante Schutzausweisungen 31
1.5 Übergeordnete Planungen der Landes- und Regionalplanung sowie vorbereitende und
verbindliche Bauleitplanung 31
2 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im
Einwirkungsbereich des Bebauungsplans 32
2.1 Naturräumliche Gliederung 32
2.2 Menschen 33
2.3 Tiere und Pflanzen 33
2.4 Boden 34
2.5 Wasser 35
2.6 Klima und Luft 36
2.7 Landschaftsbild 37
2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter 38
3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 39
3.1 Menschen 39
3.2 Tiere und Pflanzen 39
3.3 Boden 40
3.4 Wasser 41
3.5 Klima und Luft 42
3.6 Landschaftsbild 42
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Stand November 2008
3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 43
3.8 Zusammenfassung der Konfliktsituation 44
3.9 Wechselwirkungen 44
4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung (Status Quo – Prognose) 45
5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 46
6 Landespflegerischer Planungsbeitrag mit Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 47
6.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen 47
6.2 Gestaltung der Grünflächen, Kompensationsmaßnahmen 48
6.3 Minimierungs- und Schutzmaßnahmen zum Schutz der durch die Planung potenziell
betroffenen Arten 51
7 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des
Vorhabens auf die Umwelt 52
8 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind 53
9 Allgemein verständliche Zusammenfassung 53
10 Quellenverzeichnis 55
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Stand November 2008
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage der Altablagerungsstelle Worms Fahrweg 35
Abb. 2: Wärmeinsel und Durchlüftungsbahn im Norden der Stadt Worms (nach STADT WORMS,
1985 und 1994), aktualisiert) 37
Abb. 3: Lage der vor-/frühgeschichtlichen Fundstelle und des Bodendenkmals BD 2 (nach
STADT WORMS, 1985, aktualisiert) 38
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Gegenüberstellung von Bestand und Planung auf der Grundlage der
gesamtökologischen Wertigkeit (Flächenbilanzierung) 50
Anlagen
Anlage 1: Bestandsplan (Maßstab 1 : 1.500)
Anlage 2: Maßnahmenplan (Maßstab 1 : 1.000)
Anlage 3: Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen mit Schwerpunkt Avifauna
und Prüfung der Betroffenheit des Artenschutzrechts nach § 42 BNatSchG
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Stand November 2008
1 Einleitung
Der Stadtrat der Stadt Worms hat am 19.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes N 103
„Bahnüberführung 512/ Fahrweg“ in Worms-Herrnsheim, Flure 2, 3, 4 und 5 einschließlich der da-
mit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes HE 16 für das Gebiet „In den Lüssen zwischen
Fahrweg und Liebermannring“ in einem Teilbereich beschlossen.
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Die K 6 im Norden von Worms ist eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen für den zwischen-
gemeindlichen Verkehr. Die prognostizierten Verkehrsstärken können bei Beibehaltung des plan-
gleichen Bahnüberganges nicht realisiert werden, so dass ein Ausbau der K 6, insbesondere der
Umbau des Bahnübergangs erforderlich wird.
Die Bedeutung der K 6 wird mit der Umsetzung des Bebauungsplans N 101 für das Industriegebiet
Worms Nord noch zunehmen. Für den Wirtschaftverkehr ist eine störungsfreie Zu- und Abfahrt zu
den angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten von besonderer Bedeutung. Eine gesicherte
städtebauliche Entwicklung ist ohne eine entsprechend ausgebaute K 6 nicht möglich.
Das Vorhaben ist nördlich der Stadt Worms, im Bereich der Gemarkung Worms-Herrnsheim ge-
plant. Die K 6 im Norden von Worms verbindet in West-Ost-Richtung die in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden, verkehrlich bedeutsamen L 439, K 18, Von-Steuben-Straße und B 9. Gleichzeitig
bindet die K 6 die (westlich der Bahnlinie Mainz – Mannheim gelegenen) Stadtteile Herrnsheim und
Neuhausen-Nord an die B 9 und die östlich der Bahntrasse gelegenen Gewerbe- und Industriege-
biete. In Ost-West-Richtung besitzt das Plangebiet eine Ausdehnung von ca. 750 m, die Nord-Süd-
Ausdehnung liegt zwischen 20 und 70 m. Die Nordgrenze des Geltungsbereiches verläuft im We-
sentlichen entlang des Südrandes der Landwirtschaftsflächen nördlich des Fahrwegs. Lediglich im
Westen wird noch ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche des Flurstücks Nr. 502 mit beansprucht.
Die Südgrenze des Geltungsbereiches verläuft westlich der Bahnstrecke entlang der Grenze des
Siedlungsbereichs. Östlich der Bahntrasse ist der Grenzverlauf weiter nördlich durch die Landwirt-
schaftsflächen bis zur Straße „Auf dem Sand“, von der aus die Grenze am Südrand des Fahrwegs
weiter nach Osten verläuft. Die Westgrenze der Planung fällt mit der Westgrenze des Flurstücks
Nr. 44/6 zusammen. Die Ostgrenze liegt im Bereich der Anbindung an die B 9 / Mainzer Straße.
Zur genauen Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Teil 1 zur Begründung zum Bebauungs-
plan.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,2 ha. Im Bereich des Plangebiets liegt eine ebene Mor-
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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
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phologie vor; die Geländehöhen liegen bei ca. 91 m ü. NN.
Neben dem bestehenden Fahrweg und den Straßennebenflächen werden die Flächen innerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplans derzeit landwirtschaftlich genutzt bzw. sind ungenutzt
und mit Gebüsch bestanden.
Der bestehende beschrankte Bahnübergang entfällt zugunsten einer Eisenbahn-Überführung.
Hierzu wird die K 6 nach dem Knotenpunkt „Von-Steuben-Straße“ um etwa 25 m nach Süden ver-
schwenkt, unterquert die Bahntrasse mit einer Tieflage von ≥ 4,70 m (lichte Höhe) und wird an-
schließend bis zur Einmündung „Auf dem Sand“ mit einem Kreisverkehrsplatz auf die bestehende
Trasse zurückgeführt. Nordöstlich der Straßenunterführung ist ein Versickerbecken für Nieder-
schlagswasser vorgesehen. Der östlich des Bahnübergangs gelegene Teil der K 6 wird inklusive
Damm zurückgebaut. Westlich des Bahnübergangs ist eine Zufahrt zum Verkehrsübungsplatz so-
wie dem ehemaligen Schrankenwärterhaus mit zwei Wohn- und verschiedenen Nebengebäuden
vorgesehen.
Neben dem Aus- und Umbau der K 6 ist auch die Anlage von Wirtschaftswegen sowie von Geh-
und Radwegen geplant. Damit ist die Durchgängigkeit landwirtschaftlicher Wege sichergestellt und
die Anbindung der angrenzenden Gebiete für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet.
1.2 Bedarf an Grund und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Flächenbilanz Bestand
Landwirtschaftliche Flächen: ca. 7.070 m²
Straßen und Wege, versiegelt: ca. 6.240 m²
Bahnanlagen: ca. 710 m²
Wirtschaftswege, unbefestigt: ca. 210 m²
Grünfläche: ca. 17.325 m²
Größe des Geltungsbereiches: ca. 3,2 ha
Flächenbilanz Planung
Landwirtschaftliche Flächen: 0 m²
Straßen und Wege, versiegelt: ca. 12.530 m²
Bahnanlagen: ca. 710 m²
Wirtschaftswege, unbefestigt: ca. 1.630 m²
Grünfläche: ca. 17.685 m²
Größe des Geltungsbereiches: ca. 3,2 ha
Zusätzlich wird durch die planexterne Ausgleichsmaßnahme Flächenbedarf außerhalb des Gel-
tungsbereichs erforderlich.
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Gegenüber der versiegelten Fläche im Bestand von ca. 6.950 m² sind nach Durchführung der
Maßnahme ca. 13.240 m² Fläche versiegelt. Somit beträgt die Neuversiegelung ca. 6.290 m².
1.3 Für das Plangebiet relevante Fachgesetze
• Baugesetzbuch (BauGB)
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
• Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Verursacher eines Eingriffs ist gemäß BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigun-
gen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). § 42
BNatSchG nennt die Verbote bezüglich der besonders geschützten und der streng geschützten
Arten. Bei Vorliegen von Verbotstatbeständen bedürfen Vorhaben der Prüfung der Befreiungsvor-
aussetzungen nach § 62 BNatSchG.
• Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Entsprechend § 1 Abs. 5 Nr. 7 sowie § 1a Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung bzw. Änderung
von Bebauungsplänen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen. Das Landesnaturschutzgesetz
Rheinland-Pfalz fordert die Erstellung eines landespflegerischen Planungsbeitrags.
• Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz
(LAbfWAG)
Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend befindet sich die Altablage-
rungsstelle Worms Fahrweg“, Reg.-Nr. 319 00000-303.
• Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Verlegung der Straße nach Westen in Richtung zur Bebauung und die Herstellung der kreu-
zungsfreien Querung der Bahntrasse (Straßenunterführung), stellt an den vorhandenen Verkehrs-
wegen Straße und Schiene einen erheblichen baulichen Eingriff dar. Entsprechend der 16. Verord-
nung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) ist zu untersuchen,
ob eine wesentliche Änderung im Sinne der Verordnung gegeben ist und damit die Grenzwerte der
16. BImSchV zur Lärmvorsorge anzuwenden sind.
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