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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms

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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag

                                           Stand November 2008



3.7    Kultur- und sonstige Sachgüter                                                          43
3.8    Zusammenfassung der Konfliktsituation                                                   44
3.9    Wechselwirkungen                                                                        44


4     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
      Planung (Status Quo – Prognose)                                                                 45



5     In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten                                         46



6     Landespflegerischer Planungsbeitrag mit Maßnahmen zur Vermeidung,
      Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen                                    47

6.1    Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen                                                 47
6.2    Gestaltung der Grünflächen, Kompensationsmaßnahmen                                      48
6.3    Minimierungs- und Schutzmaßnahmen zum Schutz der durch die Planung potenziell
       betroffenen Arten                                                                       51


7     Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des
      Vorhabens auf die Umwelt                                                                        52



8     Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
      aufgetreten sind                                                                                53



9     Allgemein verständliche Zusammenfassung                                                         53



10    Quellenverzeichnis                                                                              55




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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:    Lage der Altablagerungsstelle Worms Fahrweg                                         35

Abb. 2:    Wärmeinsel und Durchlüftungsbahn im Norden der Stadt Worms (nach STADT WORMS,
           1985 und 1994), aktualisiert)                                         37

Abb. 3:    Lage der vor-/frühgeschichtlichen Fundstelle und des Bodendenkmals BD 2 (nach
           STADT WORMS, 1985, aktualisiert)                                         38




Tabellenverzeichnis
Tab. 1:    Gegenüberstellung von Bestand und Planung auf der Grundlage der
           gesamtökologischen Wertigkeit (Flächenbilanzierung)                                 50




Anlagen
Anlage 1:         Bestandsplan (Maßstab 1 : 1.500)
Anlage 2:         Maßnahmenplan (Maßstab 1 : 1.000)
Anlage 3:         Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen mit Schwerpunkt Avifauna
                  und Prüfung der Betroffenheit des Artenschutzrechts nach § 42 BNatSchG




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1 Einleitung
Der Stadtrat der Stadt Worms hat am 19.12.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes N 103
„Bahnüberführung 512/ Fahrweg“ in Worms-Herrnsheim, Flure 2, 3, 4 und 5 einschließlich der da-
mit verbundenen Änderung des Bebauungsplanes HE 16 für das Gebiet „In den Lüssen zwischen
Fahrweg und Liebermannring“ in einem Teilbereich beschlossen.



1.1    Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

Die K 6 im Norden von Worms ist eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen für den zwischen-
gemeindlichen Verkehr. Die prognostizierten Verkehrsstärken können bei Beibehaltung des plan-
gleichen Bahnüberganges nicht realisiert werden, so dass ein Ausbau der K 6, insbesondere der
Umbau des Bahnübergangs erforderlich wird.

Die Bedeutung der K 6 wird mit der Umsetzung des Bebauungsplans N 101 für das Industriegebiet
Worms Nord noch zunehmen. Für den Wirtschaftverkehr ist eine störungsfreie Zu- und Abfahrt zu
den angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten von besonderer Bedeutung. Eine gesicherte
städtebauliche Entwicklung ist ohne eine entsprechend ausgebaute K 6 nicht möglich.

Das Vorhaben ist nördlich der Stadt Worms, im Bereich der Gemarkung Worms-Herrnsheim ge-
plant. Die K 6 im Norden von Worms verbindet in West-Ost-Richtung die in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden, verkehrlich bedeutsamen L 439, K 18, Von-Steuben-Straße und B 9. Gleichzeitig
bindet die K 6 die (westlich der Bahnlinie Mainz – Mannheim gelegenen) Stadtteile Herrnsheim und
Neuhausen-Nord an die B 9 und die östlich der Bahntrasse gelegenen Gewerbe- und Industriege-
biete. In Ost-West-Richtung besitzt das Plangebiet eine Ausdehnung von ca. 750 m, die Nord-Süd-
Ausdehnung liegt zwischen 20 und 70 m. Die Nordgrenze des Geltungsbereiches verläuft im We-
sentlichen entlang des Südrandes der Landwirtschaftsflächen nördlich des Fahrwegs. Lediglich im
Westen wird noch ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche des Flurstücks Nr. 502 mit beansprucht.
Die Südgrenze des Geltungsbereiches verläuft westlich der Bahnstrecke entlang der Grenze des
Siedlungsbereichs. Östlich der Bahntrasse ist der Grenzverlauf weiter nördlich durch die Landwirt-
schaftsflächen bis zur Straße „Auf dem Sand“, von der aus die Grenze am Südrand des Fahrwegs
weiter nach Osten verläuft. Die Westgrenze der Planung fällt mit der Westgrenze des Flurstücks
Nr. 44/6 zusammen. Die Ostgrenze liegt im Bereich der Anbindung an die B 9 / Mainzer Straße.
Zur genauen Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Teil 1 zur Begründung zum Bebauungs-
plan.




Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,2 ha. Im Bereich des Plangebiets liegt eine ebene Mor-

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phologie vor; die Geländehöhen liegen bei ca. 91 m ü. NN.

Neben dem bestehenden Fahrweg und den Straßennebenflächen werden die Flächen innerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplans derzeit landwirtschaftlich genutzt bzw. sind ungenutzt
und mit Gebüsch bestanden.

Der bestehende beschrankte Bahnübergang entfällt zugunsten einer Eisenbahn-Überführung.
Hierzu wird die K 6 nach dem Knotenpunkt „Von-Steuben-Straße“ um etwa 25 m nach Süden ver-
schwenkt, unterquert die Bahntrasse mit einer Tieflage von ≥ 4,70 m (lichte Höhe) und wird an-
schließend bis zur Einmündung „Auf dem Sand“ mit einem Kreisverkehrsplatz auf die bestehende
Trasse zurückgeführt. Nordöstlich der Straßenunterführung ist ein Versickerbecken für Nieder-
schlagswasser vorgesehen. Der östlich des Bahnübergangs gelegene Teil der K 6 wird inklusive
Damm zurückgebaut. Westlich des Bahnübergangs ist eine Zufahrt zum Verkehrsübungsplatz so-
wie dem ehemaligen Schrankenwärterhaus mit zwei Wohn- und verschiedenen Nebengebäuden
vorgesehen.

Neben dem Aus- und Umbau der K 6 ist auch die Anlage von Wirtschaftswegen sowie von Geh-
und Radwegen geplant. Damit ist die Durchgängigkeit landwirtschaftlicher Wege sichergestellt und
die Anbindung der angrenzenden Gebiete für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet.



1.2    Bedarf an Grund und Boden im Geltungsbereich des Bebauungsplans

Flächenbilanz Bestand

Landwirtschaftliche Flächen:                            ca. 7.070 m²

Straßen und Wege, versiegelt:                           ca. 6.240 m²

Bahnanlagen:                                              ca. 710 m²

Wirtschaftswege, unbefestigt:                             ca. 210 m²

Grünfläche:                                           ca. 17.325 m²

Größe des Geltungsbereiches:                               ca. 3,2 ha



Flächenbilanz Planung

Landwirtschaftliche Flächen:                                      0 m²

Straßen und Wege, versiegelt:                           ca. 12.530 m²

Bahnanlagen:                                               ca. 710 m²

Wirtschaftswege, unbefestigt:                            ca. 1.630 m²

Grünfläche:                                             ca. 17.685 m²

Größe des Geltungsbereiches:                               ca. 3,2 ha



Zusätzlich wird durch die planexterne Ausgleichsmaßnahme Flächenbedarf außerhalb des Gel-
tungsbereichs erforderlich.


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Gegenüber der versiegelten Fläche im Bestand von ca. 6.950 m² sind nach Durchführung der
Maßnahme ca. 13.240 m² Fläche versiegelt. Somit beträgt die Neuversiegelung ca. 6.290 m².



1.3    Für das Plangebiet relevante Fachgesetze

•      Baugesetzbuch (BauGB)

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan.



•      Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Der Verursacher eines Eingriffs ist gemäß BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigun-
gen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). § 42
BNatSchG nennt die Verbote bezüglich der besonders geschützten und der streng geschützten
Arten. Bei Vorliegen von Verbotstatbeständen bedürfen Vorhaben der Prüfung der Befreiungsvor-
aussetzungen nach § 62 BNatSchG.



•      Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Entsprechend § 1 Abs. 5 Nr. 7 sowie § 1a Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung bzw. Änderung
von Bebauungsplänen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu berücksichtigen. Das Landesnaturschutzgesetz
Rheinland-Pfalz fordert die Erstellung eines landespflegerischen Planungsbeitrags.



•     Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz
      (LAbfWAG)

Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend befindet sich die Altablage-
rungsstelle Worms Fahrweg“, Reg.-Nr. 319 00000-303.



•     Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Verlegung der Straße nach Westen in Richtung zur Bebauung und die Herstellung der kreu-
zungsfreien Querung der Bahntrasse (Straßenunterführung), stellt an den vorhandenen Verkehrs-
wegen Straße und Schiene einen erheblichen baulichen Eingriff dar. Entsprechend der 16. Verord-
nung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) ist zu untersuchen,
ob eine wesentliche Änderung im Sinne der Verordnung gegeben ist und damit die Grenzwerte der
16. BImSchV zur Lärmvorsorge anzuwenden sind.




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•     Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG)

Bei der Umsetzung des Bebauungsplans werden Böden versiegelt und die Grundwasserneubil-
dung durch Niederschlagswasser beeinträchtigt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist anfal-
lendes Niederschlagswasser zu versickern.



•     Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (DSchPflG)

Im Rahmen der Bauausführung sind Eingriffe in archäologische Bodendenkmäler nicht auszu-
schließen. Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt das Bodendenkmal BD 2
(schutzwürdige Fundstelle; vor- und frühgeschichtliche Gräberfelder und Siedlungsstätten) an.



1.4    Für das Plangebiet relevante Schutzausweisungen

•     Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen

In der näheren Umgebung des Planungsgebiets befinden sich keine Natura 2000 – Gebiete (FFH-
Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete). Ebenso befinden sich in relevanter Entfernung keine Natur-
schutzgebiete. Das Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ grenzt von Norden
her an die K 6. Seine östliche Grenze im Bereich des Plangebiets ist die Bahnlinie. Die geplante
Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 ragt geringfügig (ca. 100 m²) in das Landschafts-
schutzgebiet hinein.

Nach § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geschützte Biotope sind im Eingriffsbereich nicht
vorhanden.



•     Schutzausweisungen für die Wasserwirtschaft

In relevanter Entfernung zum Planungsgebiet befinden sich keine Wasserschutzgebiete.



1.5    Übergeordnete Planungen der Landes- und Regionalplanung sowie vorbereitende und
       verbindliche Bauleitplanung

Übergeordnete Planungen auf Landes- bzw. Regionalebene stellen das Landesentwicklungspro-
gramm III von 1995 und der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 dar. Als vorbereiten-
der Bauleitplan existiert der Flächennutzungsplan und als verbindliche Bauleitpläne die Bebau-
ungspläne.

Im Rahmen der Landschaftsplanung berücksichtigt der Landschaftsplan 1985 als Überarbeitung
des Landschaftsplans 1979 in seiner Plandarstellung bereits die Beseitigung des Bahnübergangs
512 mit Verschwenkung des Fahrwegs nach Süden, jedoch mit Brückenbauwerk über die Bahn-
trasse.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 20.06.2001 wird der Flächennutzungsplan der Stadt Worms der-
zeit fortgeschrieben.



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Nördlich des Planungsgebiets, westlich der Bahnstrecke grenzt der Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans N 101 (Industrie- und Gewerbegebiet Worms-Nord) an, der derzeit in Aufstellung begrif-
fen ist. Im Süden, östlich der Bahnlinie befindet sich der Geltungsbereich des rechtskräftigen Be-
bauungsplans N 100 für das Gebiet Im Gallborn und Ober der Pfrimm. Der Bereich zwischen Fuß-
weg und der bestehenden K 6 ist als Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes HE 16 als
landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt. Es muss daher eine Änderung in diesem Teilbereich
erfolgen.




2 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestand-
      teile im Einwirkungsbereich des Bebauungsplans
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Anlage 1 zu § 2
Abs. 4 und § 2a BauGB, Nr. 2a)



2.1    Naturräumliche Gliederung

Das Planungsgebiet liegt im Bereich der naturräumlichen Untereinheit „Wormser Terrasse“ inner-
halb der naturräumlichen Einheit des Vorderpfälzer Tieflands. Die Wormser Terrasse als nördliche
Fortsetzung der Frankenthaler Terrasse weist Geländehöhen zwischen 95 m ü. NN im Süden bei
Worms und 85 m ü. NN weiter nördlich bei Oppenheim auf. Die Grenze zur Rheinniederung wird
durch das Hochgestade gebildet.

Auf den holozänen Sedimenten ist als potenzielle natürliche Vegetation ein trockener Sternmieren-
Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario holosteae-Carpinetum polytrichetosum) anzunehmen. Das
Gebiet ist heute, abgesehen von Siedlungsflächen, hauptsächlich von Offenland geprägt. Waldflä-
chen sind weiter nordwestlich des Planungsgebiets beim Gewann Kammert vorhanden. Im Offen-
land überwiegen landwirtschaftliche Kulturen. Von der Nutzung ausgenommene Bereiche mit Suk-
zessionen sind kleinflächig eingestreut.

Pleistozäne Sedimente in Form von Sanden und Kiesen bilden den geologischen Untergrund im
Liegenden feinerkörniger Ablagerungen des Rheins, der hier mit einer nach Westen ausbiegenden
Schleife Lehme in sandiger und schluffiger Ausprägung sedimentiert hat.

Klimatisch beeinflusst der Pfälzer Wald die in seiner Leelage befindlichen Gebiete, zu denen auch
das Planungsgebiet und seine Umgebung gehören durch vergleichsweise geringe Niederschläge.

Der Planungsraum befindet sich etwa 1,2 km westlich des Rheins. Diese relative Nähe zum Fließ-
gewässer bedingt eine starke Abhängigkeit der Grundwasserstände vom Strompegel des Rheins.




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2.2    Menschen

Für den Umweltbericht umfasst der räumliche Untersuchungsrahmen hinsichtlich des Schutzgutes
Menschen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die benachbarten Siedlungsflächen.

Die geplante Baumaßnahme befindet sich unmittelbar nördlich der Wohnbebauung In der Lüssen.
Weitere bestehende bauliche Gebietsnutzungen sind die bestehenden Gewerbegebiete im Osten
des geplanten Vorhabens.
Für die Maßnahme werden keine Siedlungsflächen in Anspruch genommen.

Wohnortnahe Erholung ist in dem Waldgebiet der Herrnsheimer Klauern im Nordwesten möglich.
Nördlich des Fahrwegs befindet sich der Herrnsheimer Badesee. Vorhandene Fuß- und Radwege-
verbindungen stellen eine Anbindung dieser Gebiete sicher.

Vorbelastungen für das Schutzgut Menschen bestehen durch verschiedene Verkehrslärmimmissi-
onen.



2.3    Tiere und Pflanzen

Die Betrachtung des Schutzguts Tiere und Pflanzen konzentriert sich auf den Geltungsbereich des
Bebauungsplans und die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen in der
näheren Umgebung. Innerhalb bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Geltungsbereichs befin-
den sich östlich des Bahnübergangs zu beiden Seiten der K 6 Ackerflächen, weitgehend ohne glie-
dernde Elemente. Ackerflächen finden sich auch auf der Westseite der Bahnstrecke, dort jedoch
nur nördlich der K 6. Südlich der Kreisstraße schließt sich eine stark verbuschte Ruderalflur an, die
sich im Zuge der Sukzession aus einer Ablagerungsfläche für Erdaushub entwickelt hat. Diese
Fläche wird in ihrer Bedeutung für die Avifauna als hochwertig eingestuft.
Östlich der Bahnstrecke befinden sich beiderseits des Fahrwegs Ackerflächen. Unmittelbar südöst-
lich des Bahnübergangs unterliegt eine kleinere Fläche nicht der landwirtschaftlichen Nutzung und
zeigt verschiedene Stadien der Sukzession.

Entlang der Straßenböschungen der K 6 befinden sich Baumreihen, u. a. mit Linden (Tilia sp.),
Ahorn (Acer sp.) und Pyramidpappeln (Populus nigra ´Italica´). Die Alleebäume fallen zum großen
Teil in eine Altersklasse zwischen 15 und 20 Jahren. Einige der Pappeln sowie auch einige der
anderen Alleebäume entlang der Straße weisen Schadbilder (Laubverfärbung, schadhafte Rinde)
auf. Den Baumbeständen kommt eine mittlere ökologische Bedeutung hinsichtlich ihrer Lebens-
raumfunktionen für die Insekten- und Avifauna und der Vernetzungsfunktion zu.
Auf dem westlich der Bahnanlagen liegenden Gartengrundstück des ehemaligen Schrankenwär-
terhauses befinden sich angepflanzte Gehölze wie Hänge-Birke (Betula pendula), Trauer-Weide
(Salix alba var.) und Fichte (Picea sp.) sowie Sträucher wie Goldglöckchen (Forsythia sp.). Der
Bahndamm wird von Gebüschen bzw. lückigen, niedrigen Heckenstrukturen bestanden. Nach § 28
LNatSchG geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Bei den Ortsbegehungen wurden neben der für die Feldflur und Siedlungsrandgebiete typischen
Vogel- und Insektenfauna die Baue von Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) sowie kleiner Na-
ger wie Feldmäusen festgestellt.




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Im Rahmen der Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen wurden im Umfeld des
Plangebiets folgende streng geschützte Tierarten nachgewiesen:

      •    Haubenlerche (Galerida cristata, Brutvogel im benachbarten Industriegebiet),

      •    Turmfalke (Falco tinnunculus, Nahrungsgast außerhalb des Geltungsbereichs) und

      •    Zauneidechse (Lacerta agilis, Population von 7 Individuen am südlichen Damm des Fahr-
           wegs [innerhalb des Geltungsbereichs]).

Als Europäische Vogelarten mit Einstufung nach Roter Liste wurden nachgewiesen:

      •    Feldlerche (Alauda arvensis, 3 Brutpaare im benachbarten Industriegebiet),

      •    Dorngrasmücke (Sylvia communis, 1 Brutpaar östlich der Bahntrasse, südlich des Fahr-
           wegs [innerhalb des Geltungsbereichs]).



Bei weiteren, bei den Erhebungen ermittelten Vogelarten wie beispielsweise Amsel (Turdus meru-
la), Haussperling (Passer domesticus), Grünfink (Carduelis chloris), Heckenbraunelle (Prunella
modularis), Blaumeise (Parus caeruleus), Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus corone) han-
delt es sich überwiegend um weniger anspruchsvolle Arten, die im Randbereich der Baumaßnah-
me brüten.

Im Bereich der Bahntrasse bzw. der südexponierten Straßenböschung konnten 5 Heuschreckenar-
ten nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um die weit verbreiteten Arten Waldgrille (Ne-
mobius sylvestris), Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli), Grunes Heupferd (Tettigonia viri-
dissima), Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) und Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus
biguttulus).

Die Gruppe der Tagfalter war mit den Arten Distelfalter (Vanessa cardui), Tagpfauenauge (Inachis
io) und Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae) nachgewiesen worden.

Das geplante Naturschutzgebiet „Lochgrabenniederung“ befindet sich nordwestlich des Geltungs-
bereichs. Weitere Flächen- oder objektbezogene Schutzausweisungen liegen innerhalb des Gel-
tungsbereichs bzw. in dessen näherer Umgebung nicht vor.

Während verschiedener Begehungen konnten in den Straßenbäumen keine Vogelnester festge-
stellt werden.

Die Verkehrswege bedingen eine Zerschneidung der Lebensräume.



2.4       Boden

Der räumliche Untersuchungsrahmen für das Schutzgut Boden umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes.
Eine ehemalige, weit nach Westen ausgreifende Rheinschlinge führte im Bereich des Plangebiets
zu einer fluviatil beeinflussten Bodengenese. Die Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene
(HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG, 1990) weist für dieses Gebiet Grauen (Auen-)
Tschernosem mit unterschiedlichem Ausprägungsgrad aus sandig-schluffigen Auensedimenten mit


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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag

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einem Horizont aus angereichertem Karbonat, dem sogenannten „Rheinweiß“, über Auensand und
Auenkies. Die Mächtigkeit der schluffigen Sande bis sandig-schluffigen Lehme im Hangenden der
Sande und kiesigen Sande beträgt 4->10 dm. Die Böden stellen gute Ackerböden dar.

Das landwirtschaftliche Ertragspotenzial der teilweise grundnässebeeinflussten Böden ist überwie-
gend hoch, teilweise sehr hoch. Mit Werten von über 200 mm weisen die Böden ein hohes Was-
serrückhaltevermögen auf. Das Puffervermögen für Säuren ist, wie auch das Retentionsvermögen
für Blei und Cadmium überwiegend sehr hoch. Das Rückhaltevermögen für Nitrat erreicht mittlere
bis sehr hohe Werte. Mit 70 bis 100 % pro Jahr ist die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers als
gering einzustufen (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ, 2007).
Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend, auf der Fläche des Verkehrs-
übungsplatzes, befindet sich die Altlastverdachtsfläche „Altablagerungsstelle Worms Fahrweg“,
Reg.-Nr. 319 00000-303 (vgl. Abb. 1). Weitere Vorbelastungen der Böden stellen die Veränderun-
gen durch Überbauung und landwirtschaftliche Nutzung dar.




Abb. 1:    Lage der Altablagerungsstelle Worms Fahrweg



Die Bahnstrecke Mainz – Mannheim war im Zweiten Weltkrieg Ziel alliierter Luftangriffe, daher ist
das Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund nicht auszuschließen.



2.5    Wasser

Die Betrachtung des Schutzguts Wasser konzentriert sich auf den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans und die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen in der näheren
Umgebung. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Wasserflächen sind die Pfrimm mit zwei künstli-
chen Stillgewässern im Westen (1 km östlich), ein künstliches Stillgewässer im Gewann „Nauland“
(0,5 km westlich), der Waschbach (Grabensystem 1 km westlich) sowie der Rhein (1,2 km östlich).
Die Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels liegt bei ca. 2 m. Innerhalb des Beobachtungs-


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