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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms

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Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag

                                           Stand November 2008



•     Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG)

Bei der Umsetzung des Bebauungsplans werden Böden versiegelt und die Grundwasserneubil-
dung durch Niederschlagswasser beeinträchtigt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist anfal-
lendes Niederschlagswasser zu versickern.



•     Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (DSchPflG)

Im Rahmen der Bauausführung sind Eingriffe in archäologische Bodendenkmäler nicht auszu-
schließen. Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt das Bodendenkmal BD 2
(schutzwürdige Fundstelle; vor- und frühgeschichtliche Gräberfelder und Siedlungsstätten) an.



1.4    Für das Plangebiet relevante Schutzausweisungen

•     Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen

In der näheren Umgebung des Planungsgebiets befinden sich keine Natura 2000 – Gebiete (FFH-
Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete). Ebenso befinden sich in relevanter Entfernung keine Natur-
schutzgebiete. Das Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ grenzt von Norden
her an die K 6. Seine östliche Grenze im Bereich des Plangebiets ist die Bahnlinie. Die geplante
Zufahrt vom Verkehrsübungsplatz auf die K 6 ragt geringfügig (ca. 100 m²) in das Landschafts-
schutzgebiet hinein.

Nach § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geschützte Biotope sind im Eingriffsbereich nicht
vorhanden.



•     Schutzausweisungen für die Wasserwirtschaft

In relevanter Entfernung zum Planungsgebiet befinden sich keine Wasserschutzgebiete.



1.5    Übergeordnete Planungen der Landes- und Regionalplanung sowie vorbereitende und
       verbindliche Bauleitplanung

Übergeordnete Planungen auf Landes- bzw. Regionalebene stellen das Landesentwicklungspro-
gramm III von 1995 und der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 dar. Als vorbereiten-
der Bauleitplan existiert der Flächennutzungsplan und als verbindliche Bauleitpläne die Bebau-
ungspläne.

Im Rahmen der Landschaftsplanung berücksichtigt der Landschaftsplan 1985 als Überarbeitung
des Landschaftsplans 1979 in seiner Plandarstellung bereits die Beseitigung des Bahnübergangs
512 mit Verschwenkung des Fahrwegs nach Süden, jedoch mit Brückenbauwerk über die Bahn-
trasse.

Mit Beschluss des Stadtrats vom 20.06.2001 wird der Flächennutzungsplan der Stadt Worms der-
zeit fortgeschrieben.



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Nördlich des Planungsgebiets, westlich der Bahnstrecke grenzt der Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans N 101 (Industrie- und Gewerbegebiet Worms-Nord) an, der derzeit in Aufstellung begrif-
fen ist. Im Süden, östlich der Bahnlinie befindet sich der Geltungsbereich des rechtskräftigen Be-
bauungsplans N 100 für das Gebiet Im Gallborn und Ober der Pfrimm. Der Bereich zwischen Fuß-
weg und der bestehenden K 6 ist als Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes HE 16 als
landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt. Es muss daher eine Änderung in diesem Teilbereich
erfolgen.




2 Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestand-
      teile im Einwirkungsbereich des Bebauungsplans
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Anlage 1 zu § 2
Abs. 4 und § 2a BauGB, Nr. 2a)



2.1    Naturräumliche Gliederung

Das Planungsgebiet liegt im Bereich der naturräumlichen Untereinheit „Wormser Terrasse“ inner-
halb der naturräumlichen Einheit des Vorderpfälzer Tieflands. Die Wormser Terrasse als nördliche
Fortsetzung der Frankenthaler Terrasse weist Geländehöhen zwischen 95 m ü. NN im Süden bei
Worms und 85 m ü. NN weiter nördlich bei Oppenheim auf. Die Grenze zur Rheinniederung wird
durch das Hochgestade gebildet.

Auf den holozänen Sedimenten ist als potenzielle natürliche Vegetation ein trockener Sternmieren-
Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario holosteae-Carpinetum polytrichetosum) anzunehmen. Das
Gebiet ist heute, abgesehen von Siedlungsflächen, hauptsächlich von Offenland geprägt. Waldflä-
chen sind weiter nordwestlich des Planungsgebiets beim Gewann Kammert vorhanden. Im Offen-
land überwiegen landwirtschaftliche Kulturen. Von der Nutzung ausgenommene Bereiche mit Suk-
zessionen sind kleinflächig eingestreut.

Pleistozäne Sedimente in Form von Sanden und Kiesen bilden den geologischen Untergrund im
Liegenden feinerkörniger Ablagerungen des Rheins, der hier mit einer nach Westen ausbiegenden
Schleife Lehme in sandiger und schluffiger Ausprägung sedimentiert hat.

Klimatisch beeinflusst der Pfälzer Wald die in seiner Leelage befindlichen Gebiete, zu denen auch
das Planungsgebiet und seine Umgebung gehören durch vergleichsweise geringe Niederschläge.

Der Planungsraum befindet sich etwa 1,2 km westlich des Rheins. Diese relative Nähe zum Fließ-
gewässer bedingt eine starke Abhängigkeit der Grundwasserstände vom Strompegel des Rheins.




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2.2    Menschen

Für den Umweltbericht umfasst der räumliche Untersuchungsrahmen hinsichtlich des Schutzgutes
Menschen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die benachbarten Siedlungsflächen.

Die geplante Baumaßnahme befindet sich unmittelbar nördlich der Wohnbebauung In der Lüssen.
Weitere bestehende bauliche Gebietsnutzungen sind die bestehenden Gewerbegebiete im Osten
des geplanten Vorhabens.
Für die Maßnahme werden keine Siedlungsflächen in Anspruch genommen.

Wohnortnahe Erholung ist in dem Waldgebiet der Herrnsheimer Klauern im Nordwesten möglich.
Nördlich des Fahrwegs befindet sich der Herrnsheimer Badesee. Vorhandene Fuß- und Radwege-
verbindungen stellen eine Anbindung dieser Gebiete sicher.

Vorbelastungen für das Schutzgut Menschen bestehen durch verschiedene Verkehrslärmimmissi-
onen.



2.3    Tiere und Pflanzen

Die Betrachtung des Schutzguts Tiere und Pflanzen konzentriert sich auf den Geltungsbereich des
Bebauungsplans und die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen in der
näheren Umgebung. Innerhalb bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Geltungsbereichs befin-
den sich östlich des Bahnübergangs zu beiden Seiten der K 6 Ackerflächen, weitgehend ohne glie-
dernde Elemente. Ackerflächen finden sich auch auf der Westseite der Bahnstrecke, dort jedoch
nur nördlich der K 6. Südlich der Kreisstraße schließt sich eine stark verbuschte Ruderalflur an, die
sich im Zuge der Sukzession aus einer Ablagerungsfläche für Erdaushub entwickelt hat. Diese
Fläche wird in ihrer Bedeutung für die Avifauna als hochwertig eingestuft.
Östlich der Bahnstrecke befinden sich beiderseits des Fahrwegs Ackerflächen. Unmittelbar südöst-
lich des Bahnübergangs unterliegt eine kleinere Fläche nicht der landwirtschaftlichen Nutzung und
zeigt verschiedene Stadien der Sukzession.

Entlang der Straßenböschungen der K 6 befinden sich Baumreihen, u. a. mit Linden (Tilia sp.),
Ahorn (Acer sp.) und Pyramidpappeln (Populus nigra ´Italica´). Die Alleebäume fallen zum großen
Teil in eine Altersklasse zwischen 15 und 20 Jahren. Einige der Pappeln sowie auch einige der
anderen Alleebäume entlang der Straße weisen Schadbilder (Laubverfärbung, schadhafte Rinde)
auf. Den Baumbeständen kommt eine mittlere ökologische Bedeutung hinsichtlich ihrer Lebens-
raumfunktionen für die Insekten- und Avifauna und der Vernetzungsfunktion zu.
Auf dem westlich der Bahnanlagen liegenden Gartengrundstück des ehemaligen Schrankenwär-
terhauses befinden sich angepflanzte Gehölze wie Hänge-Birke (Betula pendula), Trauer-Weide
(Salix alba var.) und Fichte (Picea sp.) sowie Sträucher wie Goldglöckchen (Forsythia sp.). Der
Bahndamm wird von Gebüschen bzw. lückigen, niedrigen Heckenstrukturen bestanden. Nach § 28
LNatSchG geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Bei den Ortsbegehungen wurden neben der für die Feldflur und Siedlungsrandgebiete typischen
Vogel- und Insektenfauna die Baue von Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) sowie kleiner Na-
ger wie Feldmäusen festgestellt.




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Im Rahmen der Erfassung artenschutzrechtlich relevanter Tiergruppen wurden im Umfeld des
Plangebiets folgende streng geschützte Tierarten nachgewiesen:

      •    Haubenlerche (Galerida cristata, Brutvogel im benachbarten Industriegebiet),

      •    Turmfalke (Falco tinnunculus, Nahrungsgast außerhalb des Geltungsbereichs) und

      •    Zauneidechse (Lacerta agilis, Population von 7 Individuen am südlichen Damm des Fahr-
           wegs [innerhalb des Geltungsbereichs]).

Als Europäische Vogelarten mit Einstufung nach Roter Liste wurden nachgewiesen:

      •    Feldlerche (Alauda arvensis, 3 Brutpaare im benachbarten Industriegebiet),

      •    Dorngrasmücke (Sylvia communis, 1 Brutpaar östlich der Bahntrasse, südlich des Fahr-
           wegs [innerhalb des Geltungsbereichs]).



Bei weiteren, bei den Erhebungen ermittelten Vogelarten wie beispielsweise Amsel (Turdus meru-
la), Haussperling (Passer domesticus), Grünfink (Carduelis chloris), Heckenbraunelle (Prunella
modularis), Blaumeise (Parus caeruleus), Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus corone) han-
delt es sich überwiegend um weniger anspruchsvolle Arten, die im Randbereich der Baumaßnah-
me brüten.

Im Bereich der Bahntrasse bzw. der südexponierten Straßenböschung konnten 5 Heuschreckenar-
ten nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um die weit verbreiteten Arten Waldgrille (Ne-
mobius sylvestris), Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli), Grunes Heupferd (Tettigonia viri-
dissima), Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus) und Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus
biguttulus).

Die Gruppe der Tagfalter war mit den Arten Distelfalter (Vanessa cardui), Tagpfauenauge (Inachis
io) und Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae) nachgewiesen worden.

Das geplante Naturschutzgebiet „Lochgrabenniederung“ befindet sich nordwestlich des Geltungs-
bereichs. Weitere Flächen- oder objektbezogene Schutzausweisungen liegen innerhalb des Gel-
tungsbereichs bzw. in dessen näherer Umgebung nicht vor.

Während verschiedener Begehungen konnten in den Straßenbäumen keine Vogelnester festge-
stellt werden.

Die Verkehrswege bedingen eine Zerschneidung der Lebensräume.



2.4       Boden

Der räumliche Untersuchungsrahmen für das Schutzgut Boden umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes.
Eine ehemalige, weit nach Westen ausgreifende Rheinschlinge führte im Bereich des Plangebiets
zu einer fluviatil beeinflussten Bodengenese. Die Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene
(HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG, 1990) weist für dieses Gebiet Grauen (Auen-)
Tschernosem mit unterschiedlichem Ausprägungsgrad aus sandig-schluffigen Auensedimenten mit


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einem Horizont aus angereichertem Karbonat, dem sogenannten „Rheinweiß“, über Auensand und
Auenkies. Die Mächtigkeit der schluffigen Sande bis sandig-schluffigen Lehme im Hangenden der
Sande und kiesigen Sande beträgt 4->10 dm. Die Böden stellen gute Ackerböden dar.

Das landwirtschaftliche Ertragspotenzial der teilweise grundnässebeeinflussten Böden ist überwie-
gend hoch, teilweise sehr hoch. Mit Werten von über 200 mm weisen die Böden ein hohes Was-
serrückhaltevermögen auf. Das Puffervermögen für Säuren ist, wie auch das Retentionsvermögen
für Blei und Cadmium überwiegend sehr hoch. Das Rückhaltevermögen für Nitrat erreicht mittlere
bis sehr hohe Werte. Mit 70 bis 100 % pro Jahr ist die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers als
gering einzustufen (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ, 2007).
Nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzend, auf der Fläche des Verkehrs-
übungsplatzes, befindet sich die Altlastverdachtsfläche „Altablagerungsstelle Worms Fahrweg“,
Reg.-Nr. 319 00000-303 (vgl. Abb. 1). Weitere Vorbelastungen der Böden stellen die Veränderun-
gen durch Überbauung und landwirtschaftliche Nutzung dar.




Abb. 1:    Lage der Altablagerungsstelle Worms Fahrweg



Die Bahnstrecke Mainz – Mannheim war im Zweiten Weltkrieg Ziel alliierter Luftangriffe, daher ist
das Vorhandensein von Kampfmitteln im Untergrund nicht auszuschließen.



2.5    Wasser

Die Betrachtung des Schutzguts Wasser konzentriert sich auf den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans und die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen in der näheren
Umgebung. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Wasserflächen sind die Pfrimm mit zwei künstli-
chen Stillgewässern im Westen (1 km östlich), ein künstliches Stillgewässer im Gewann „Nauland“
(0,5 km westlich), der Waschbach (Grabensystem 1 km westlich) sowie der Rhein (1,2 km östlich).
Die Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels liegt bei ca. 2 m. Innerhalb des Beobachtungs-


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zeitraums 1979 – 2004 lag der GWmin bei 85,32 m ü. NN, der GWmax bei 87,44 m ü. NN. An der
Grundwassermessstelle 2184 I wurde im Zeitraum 1988 – 2005 ein GWmin von 85,28 m ü. NN und
ein GWmax bei 87,47 m ü. NN gemessen. Für die hohen Schwankungen des Grundwasserspiegels
ist die Nähe zum Rhein und die Abhängigkeit zu dessen Wasserständen verantwortlich. Das
Grundwasser (Oberer Grundwasserleiter, Tiefenbereich I) fließt in östliche Richtung. Im Industrie-
gebiet Worms-Nord befinden sich Brunnen für Brauchwasserzwecke dreier Industriebetriebe
(RÖHM GMBH, GRACE DAVISON GMBH & PROCTER & GAMBLE GMBH & CO MANUFACTURING OHG,
1999). Die entnahmebedingten Absenkungen im Oberen Grundwasserleiter sind mit 0,25 bis 0,5 m
gering. Der Grundwasserspiegel steht unter sehr starkem Einfluss der Rheinwasserstände. Im
Bereich des Plangebiets befindet sich die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III sowie die
weitere Messstelle P 2 (STADT WORMS, 2005).
Schutzausweisungen hinsichtlich des Schutzguts Wasser liegen für den Geltungsbereich und des-
sen Umgebung nicht vor.

Vorbelastungen für das Grundwasser sind potenziell aus den verkehrs- und landwirtschaftsbeding-
ten Schadstoffimmissionen sowie aus Grundwasserentnahmen für Bewässerungszwecke abzulei-
ten.



2.6    Klima und Luft

Der räumliche Untersuchungsrahmen umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie
die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen der Umgebung.

Die Leelage des Untersuchungsgebiets zum Bergland des Pfälzer Walds bedingt eine relative Nie-
derschlagsarmut. Der Jahresniederschlag liegt zwischen 500 und 550 mm. Mit Werten
zwischen 9 ºC und 10 ºC liegt die Jahresmitteltemperatur vergleichsweise hoch.

Die westlichen Windrichtungen treten im Bereich der Stadt Worms zugunsten einer ausgeprägten
Nord-Süd-Strömung weniger häufig auf als an anderen Stellen des Oberrheingrabens.
Für die lufthygienische Situation sind die Emissionen des Straßenverkehrs, hauptsächlich auf der
K 6 (Fahrweg), daneben der B 9 (Mainzer Straße) und Auf dem Sand im Osten sowie der Von-
Steuben-Straße im Westen als Vorbelastung zu betrachten. Hinzu kommen Belastungen, die von
der Bahnstrecke (bei Dieseltraktion) und den nördlich und östlich befindlichen Industriegebieten
ausgehen. Die Schließungsphasen des bestehenden Bahnübergangs bedingen erhöhte Schad-
stoffausstöße während des Anfahrens und Beschleunigens der Kraftfahrzeuge.

Die vorhandenen Feldgehölze weisen für Kaltluft- bzw. Frischluftproduktion mittlere bzw. hohe
Potenziale auf. Das lufthygienische Filtervermögen ist als hoch einzuschätzen. Größere Acker-
schläge zeigen hohe bis mittlere Potenziale für Kaltluftproduktion und geringe Potenziale für
Frischluftproduktion und Filtervermögen. Bei Grünlandflächen und Ruderalbereichen können hohe
bis mittlere Potenziale für Kaltluft- bzw. Frischluftproduktion angesetzt werden. Das lufthygienische
Filtervermögen weist ein mittleres Potenzial auf.
Das Vorhaben befindet sich im Grenzbereich zwischen Luftreinheitszone 1 und 2 und liegt damit im
mittleren Teil der Schadstoffbelastungs-Skala (geringster Wert 0, höchster Wert 3).




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Der unbebaute Außenbereich im Norden von Worms ist für die Durchlüftung der Siedlungsgebiete
durch die nächtliche Nord – Süd – Luftströmung, insbesondere im Sommer, von großer klimati-
scher Bedeutung (vgl. Abb. 2).




                  Bei Nord-Südwind (nachts) wichtiger unbebauter Außenbereich



                  Wärmeinsel

Abb. 2:    Wärmeinsel und Durchlüftungsbahn im Norden der Stadt Worms (nach STADT
           WORMS, 1985 und 1994), aktualisiert)


2.7    Landschaftsbild

Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Rand der Wohnbebauung In den Lüssen.
Nach Norden und Westen schließen sich Freiflächen an, die zum Teil intensiv landwirtschaftlich
genutzt sind bzw. in denen vereinzelt Gebäuden stehen.
Aufgrund der flachen Ausprägung lässt sich das Gelände weiträumig überblicken, so dass vom
Plangebiet aus die umliegenden Siedlungsflächen von Herrnsheim und Neuhausen sowie Indust-
rie- und Gewerbegebiete zu erkennen sind.
Der bestehenden Baumallee entlang der K 6 kommt im Hinblick auf das Landschaftsbild eine hohe
Bedeutung zu. Sie wirkt als gliederndes Element im ortsnahen Landschaftsbild und kaschiert op-
tisch störende Strukturen, wie z. B. das Gewerbegebiet im Osten. Für das Wohngebiet In den Lüs-
sen stellt sie trotz des Verkehrs auf der K 6 und deren Damm einen harmonischen Abschluss der

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Ortslage dar.
Die Baumreihe entlang der Straße ist daher von hoher Bedeutung sowohl für das Orts- als auch für
das Landschaftsbild. Die Flächen nördlich der K 6 und westlich der Bahnlinie sind Teil des Regio-
nalen Grünzugs des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 1985. Unmittelbar nörd-
lich des Fahrwegs und westlich der Bahnstrecke schließt sich das Landschaftsschutzgebiet
„Rheinhessisches Rheingebiet“ an.



2.8    Kultur- und sonstige Sachgüter

Für den Bereich des Vorhabens liegen keine Hinweise auf Denkmäler der Bau- und Kunstdenk-
malpflege vor. Unmittelbar nördlich des Fahrwegs befindet sich eine vor- bzw. frühgeschichtliche
Fundstelle sowie das archäologische Bodendenkmal BD 2. Bei dem Bodendenkmal BD 2 handelt
es sich um eine schutzwürdige Fundstelle (STADT WORMS, 1985).

Im Bereich des Plangebiets befindet sich die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III sowie die
weitere Messstelle P 2 (STADT WORMS, 2005).

Der Leitungsbestand im Plangebiet umfasst Kabel der Deutschen Telekom AG, Stromkabel, Gas-
und Wasserleitungen der EWR-AG Worms und Abwasserkanäle des Entsorgungs- und Baubetrie-
bes Worms, im betroffenen Bereich des Bahnübergangs 512 DB-Telematik- und LST-Leitungen.

Westlich parallel zur Bahntrasse verläuft eine 110 kV – Elektrofreileitung der RWE-AG. Ein weite-
res Sachgut stellt die vorhandenen Trasse der Deutschen Bahn AG dar.




Abb. 3:    Lage der vor-/frühgeschichtlichen Fundstelle und des Bodendenkmals BD 2 (nach
           STADT WORMS, 1985, aktualisiert)



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3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
      Durchführung der Planung
Prognose gemäß Nr. 2b der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bau GB



3.1    Menschen

Während der Bauphase ist von Immissionen von Schall und Erschütterungen in die umgebenden
Siedlungsgebiete auszugehen.
Durch Tieflage der Straße ergibt sich keine Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen aus dem Sied-
lungsbereich in die Landschaft.

Die in Tieflage verlaufende Straße bedingt eine im Gegensatz zum Bestand herabgesetzte
Schallausbreitung, woraus eine geringe Belastung von Siedlungsbereichen und Freizeit-
/Erholungsflächen durch Lärmimmissionen des Straßenverkehrs abzuleiten ist. Die entfallenden
Warte- und Anfahrvorgänge am Bahnübergang führen zu einer Verbesserung der Immissionssitua-
tion in den angrenzenden Siedlungsflächen.

Die Schalltechnische Untersuchung liegt mit Stand 03.03.2008 vor. Die Untersuchungen haben
ergeben, dass weder für den Schienen- noch für den Straßenverkehr die Kriterien der wesentlichen
Änderung nach 16. BImSchV erfüllt sind, da in keinem Fall, weder am Tag noch in der Nacht die
Immissionen

•        um mindestens 3 dB(A) oder

•        auf mindestens 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht oder

•        von bereits 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht

erhöht werden.

Durch die geplante Maßnahmen sind im Gegenteil, je nach Lage der betroffenen Immissionsorte
z.T. erhebliche Reduzierungen beim Straßen- oder Schienenlärm zu erwarten. Die Notwendigkeit
eines Lärmschutzes gemäß 16. BImSchV ergibt sich somit aus der geplanten Maßnahme nicht.



         Für das Schutzgut Mensch ist bei Durchführung der Planung keine Beeinträchtigung abzu-
         leiten.



3.2    Tiere und Pflanzen

Während der Bauphase kann es zur Schädigung der Bäume und Vegetationsstrukturen entlang
der bestehenden Kreisstraße kommen. Über die für die Maßnahme zu beanspruchende Fläche
hinaus besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der Vegetation durch Befahren mit Baumaschinen
bzw. Lagern von Baumaterial.


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Der Neubau der Eisenbahn-Überführung mit der nach Süden verschwenkten K 6 führt zu Flächen-
inanspruchnahme in den bestehenden Vegetationsstrukturen und Baumreihen. Um den Verlauf der
Kreisstraße nach Süden zu verlegen ist es erforderlich, 71 Baumstandorte in Anspruch zu nehmen.
Für wandernde Tiere stellt der Einschnitt der Straßenunterführung eine Barriere dar.

Im Einzelnen werden die in Tab. 1 dargestellten (Biotop-)Flächen durch projektbedingte Überbau-
ung bzw. Umwandlung in Anspruch genommen.

Durch die geplante Zufahrt in Richtung Verkehrsübungsplatz entsteht ein Eingriff in das Land-
schaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ auf einer Fläche von ca. 100 m².

Im Falle von Eingriffen in Vorkommen streng geschützter Arten wäre der Verbotstatbestand gemäß
§ 42 BNatSchG erfüllt und die Erfordernis eines Antrages auf Befreiung gegeben.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesene streng und besonders geschützte Repti-
lien und Brutvögel sind u. a. Zauneidechse (Lacerta agilis), Dorngrasmücke (Sylvia communis),
Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris) und Elster (Pica pica). Bei der Zauneidechse
und der Dorngrasmücke handelt es sich um seltenere und gegenüber Eingriffen in die Habitate
empfindlichere Arten. Die übrigen Nachweise stellen häufigere und weniger anspruchsvolle Vogel-
arten dar.

Die Zauneidechse wurde auf dem rückzubauenden, südexponierten Straßendamm in einer Popula-
tionsgröße von sieben Individuen nachgewiesen. Die Schätzung des Gesamtbestands liegt bei 10
bis 15 Individuen.

Für die Teilpopulation der Zauneidechse führt der Rückbau des Straßendammes und die Rodung
der Baumreihe zu einem vollständigen Verlust des gegenwärtigen Lebensraums. Das Brutvor-
kommen der Dorngrasmücke befindet sich in den Gebüschstrukturen östlich der Bahnlinie im Sü-
den des Fahrwegs. Dieser Bereich wird voraussichtlich baubedingt beansprucht.

         Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind bei Durchführung der geplanten Maßnahmen
         keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Bei entsprechender Umsetzung der
         Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen VM1 – VM4 (siehe Kapitel 6 und Anlage 3)
         ist gewährleistet, dass die lokale Population der nach §42 BNatSchG streng geschütz-
         ten Brutvogelarten, europäischen Vogelarten und Reptilienarten Arten in einem
         günstigen Erhaltungszustand verbleibt.



3.3    Boden

Während der Bauphase kann es zur Verdichtung des Bodens innerhalb der von Baumaschinen,
Baustelleneinrichtungen und Lagern beanspruchten Flächen sowie zu Bodenverunreinigungen
durch baubedingt eingesetzte Stoffe kommen. Erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen können
voraussichtlich auf der Trasse der zukünftigen K 6 eingerichtet werden, so dass keine baubedingte
zusätzliche Flächeninanspruchnahme erfolgt.

Ein randlicher Eingriff in die Altablagerung Worms Fahrweg, Reg.-Nr. 31900000-303 ist nicht aus-
zuschließen. .Es ist sicherzustellen, dass die im Zuge der Baumaßnahmen erforderlichen Aushub-
arbeiten und sonstigen Eingriffe in die Altablagerung einschließlich der ordnungsgemäßen Entsor-




                                                                                                Seite 40
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