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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms“
Bebauungsplan N 103 Begründung Teil 2: Umweltbericht mit landespflegerischem Planungsbeitrag
Stand November 2008
zeitraums 1979 – 2004 lag der GWmin bei 85,32 m ü. NN, der GWmax bei 87,44 m ü. NN. An der
Grundwassermessstelle 2184 I wurde im Zeitraum 1988 – 2005 ein GWmin von 85,28 m ü. NN und
ein GWmax bei 87,47 m ü. NN gemessen. Für die hohen Schwankungen des Grundwasserspiegels
ist die Nähe zum Rhein und die Abhängigkeit zu dessen Wasserständen verantwortlich. Das
Grundwasser (Oberer Grundwasserleiter, Tiefenbereich I) fließt in östliche Richtung. Im Industrie-
gebiet Worms-Nord befinden sich Brunnen für Brauchwasserzwecke dreier Industriebetriebe
(RÖHM GMBH, GRACE DAVISON GMBH & PROCTER & GAMBLE GMBH & CO MANUFACTURING OHG,
1999). Die entnahmebedingten Absenkungen im Oberen Grundwasserleiter sind mit 0,25 bis 0,5 m
gering. Der Grundwasserspiegel steht unter sehr starkem Einfluss der Rheinwasserstände. Im
Bereich des Plangebiets befindet sich die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III sowie die
weitere Messstelle P 2 (STADT WORMS, 2005).
Schutzausweisungen hinsichtlich des Schutzguts Wasser liegen für den Geltungsbereich und des-
sen Umgebung nicht vor.
Vorbelastungen für das Grundwasser sind potenziell aus den verkehrs- und landwirtschaftsbeding-
ten Schadstoffimmissionen sowie aus Grundwasserentnahmen für Bewässerungszwecke abzulei-
ten.
2.6 Klima und Luft
Der räumliche Untersuchungsrahmen umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie
die funktionell mit diesem Gebiet in Verbindung stehenden Flächen der Umgebung.
Die Leelage des Untersuchungsgebiets zum Bergland des Pfälzer Walds bedingt eine relative Nie-
derschlagsarmut. Der Jahresniederschlag liegt zwischen 500 und 550 mm. Mit Werten
zwischen 9 ºC und 10 ºC liegt die Jahresmitteltemperatur vergleichsweise hoch.
Die westlichen Windrichtungen treten im Bereich der Stadt Worms zugunsten einer ausgeprägten
Nord-Süd-Strömung weniger häufig auf als an anderen Stellen des Oberrheingrabens.
Für die lufthygienische Situation sind die Emissionen des Straßenverkehrs, hauptsächlich auf der
K 6 (Fahrweg), daneben der B 9 (Mainzer Straße) und Auf dem Sand im Osten sowie der Von-
Steuben-Straße im Westen als Vorbelastung zu betrachten. Hinzu kommen Belastungen, die von
der Bahnstrecke (bei Dieseltraktion) und den nördlich und östlich befindlichen Industriegebieten
ausgehen. Die Schließungsphasen des bestehenden Bahnübergangs bedingen erhöhte Schad-
stoffausstöße während des Anfahrens und Beschleunigens der Kraftfahrzeuge.
Die vorhandenen Feldgehölze weisen für Kaltluft- bzw. Frischluftproduktion mittlere bzw. hohe
Potenziale auf. Das lufthygienische Filtervermögen ist als hoch einzuschätzen. Größere Acker-
schläge zeigen hohe bis mittlere Potenziale für Kaltluftproduktion und geringe Potenziale für
Frischluftproduktion und Filtervermögen. Bei Grünlandflächen und Ruderalbereichen können hohe
bis mittlere Potenziale für Kaltluft- bzw. Frischluftproduktion angesetzt werden. Das lufthygienische
Filtervermögen weist ein mittleres Potenzial auf.
Das Vorhaben befindet sich im Grenzbereich zwischen Luftreinheitszone 1 und 2 und liegt damit im
mittleren Teil der Schadstoffbelastungs-Skala (geringster Wert 0, höchster Wert 3).
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Der unbebaute Außenbereich im Norden von Worms ist für die Durchlüftung der Siedlungsgebiete
durch die nächtliche Nord – Süd – Luftströmung, insbesondere im Sommer, von großer klimati-
scher Bedeutung (vgl. Abb. 2).
Bei Nord-Südwind (nachts) wichtiger unbebauter Außenbereich
Wärmeinsel
Abb. 2: Wärmeinsel und Durchlüftungsbahn im Norden der Stadt Worms (nach STADT
WORMS, 1985 und 1994), aktualisiert)
2.7 Landschaftsbild
Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Rand der Wohnbebauung In den Lüssen.
Nach Norden und Westen schließen sich Freiflächen an, die zum Teil intensiv landwirtschaftlich
genutzt sind bzw. in denen vereinzelt Gebäuden stehen.
Aufgrund der flachen Ausprägung lässt sich das Gelände weiträumig überblicken, so dass vom
Plangebiet aus die umliegenden Siedlungsflächen von Herrnsheim und Neuhausen sowie Indust-
rie- und Gewerbegebiete zu erkennen sind.
Der bestehenden Baumallee entlang der K 6 kommt im Hinblick auf das Landschaftsbild eine hohe
Bedeutung zu. Sie wirkt als gliederndes Element im ortsnahen Landschaftsbild und kaschiert op-
tisch störende Strukturen, wie z. B. das Gewerbegebiet im Osten. Für das Wohngebiet In den Lüs-
sen stellt sie trotz des Verkehrs auf der K 6 und deren Damm einen harmonischen Abschluss der
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Ortslage dar.
Die Baumreihe entlang der Straße ist daher von hoher Bedeutung sowohl für das Orts- als auch für
das Landschaftsbild. Die Flächen nördlich der K 6 und westlich der Bahnlinie sind Teil des Regio-
nalen Grünzugs des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 1985. Unmittelbar nörd-
lich des Fahrwegs und westlich der Bahnstrecke schließt sich das Landschaftsschutzgebiet
„Rheinhessisches Rheingebiet“ an.
2.8 Kultur- und sonstige Sachgüter
Für den Bereich des Vorhabens liegen keine Hinweise auf Denkmäler der Bau- und Kunstdenk-
malpflege vor. Unmittelbar nördlich des Fahrwegs befindet sich eine vor- bzw. frühgeschichtliche
Fundstelle sowie das archäologische Bodendenkmal BD 2. Bei dem Bodendenkmal BD 2 handelt
es sich um eine schutzwürdige Fundstelle (STADT WORMS, 1985).
Im Bereich des Plangebiets befindet sich die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III sowie die
weitere Messstelle P 2 (STADT WORMS, 2005).
Der Leitungsbestand im Plangebiet umfasst Kabel der Deutschen Telekom AG, Stromkabel, Gas-
und Wasserleitungen der EWR-AG Worms und Abwasserkanäle des Entsorgungs- und Baubetrie-
bes Worms, im betroffenen Bereich des Bahnübergangs 512 DB-Telematik- und LST-Leitungen.
Westlich parallel zur Bahntrasse verläuft eine 110 kV – Elektrofreileitung der RWE-AG. Ein weite-
res Sachgut stellt die vorhandenen Trasse der Deutschen Bahn AG dar.
Abb. 3: Lage der vor-/frühgeschichtlichen Fundstelle und des Bodendenkmals BD 2 (nach
STADT WORMS, 1985, aktualisiert)
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3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung
Prognose gemäß Nr. 2b der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bau GB
3.1 Menschen
Während der Bauphase ist von Immissionen von Schall und Erschütterungen in die umgebenden
Siedlungsgebiete auszugehen.
Durch Tieflage der Straße ergibt sich keine Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen aus dem Sied-
lungsbereich in die Landschaft.
Die in Tieflage verlaufende Straße bedingt eine im Gegensatz zum Bestand herabgesetzte
Schallausbreitung, woraus eine geringe Belastung von Siedlungsbereichen und Freizeit-
/Erholungsflächen durch Lärmimmissionen des Straßenverkehrs abzuleiten ist. Die entfallenden
Warte- und Anfahrvorgänge am Bahnübergang führen zu einer Verbesserung der Immissionssitua-
tion in den angrenzenden Siedlungsflächen.
Die Schalltechnische Untersuchung liegt mit Stand 03.03.2008 vor. Die Untersuchungen haben
ergeben, dass weder für den Schienen- noch für den Straßenverkehr die Kriterien der wesentlichen
Änderung nach 16. BImSchV erfüllt sind, da in keinem Fall, weder am Tag noch in der Nacht die
Immissionen
• um mindestens 3 dB(A) oder
• auf mindestens 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht oder
• von bereits 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht
erhöht werden.
Durch die geplante Maßnahmen sind im Gegenteil, je nach Lage der betroffenen Immissionsorte
z.T. erhebliche Reduzierungen beim Straßen- oder Schienenlärm zu erwarten. Die Notwendigkeit
eines Lärmschutzes gemäß 16. BImSchV ergibt sich somit aus der geplanten Maßnahme nicht.
Für das Schutzgut Mensch ist bei Durchführung der Planung keine Beeinträchtigung abzu-
leiten.
3.2 Tiere und Pflanzen
Während der Bauphase kann es zur Schädigung der Bäume und Vegetationsstrukturen entlang
der bestehenden Kreisstraße kommen. Über die für die Maßnahme zu beanspruchende Fläche
hinaus besteht die Gefahr der Beeinträchtigung der Vegetation durch Befahren mit Baumaschinen
bzw. Lagern von Baumaterial.
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Der Neubau der Eisenbahn-Überführung mit der nach Süden verschwenkten K 6 führt zu Flächen-
inanspruchnahme in den bestehenden Vegetationsstrukturen und Baumreihen. Um den Verlauf der
Kreisstraße nach Süden zu verlegen ist es erforderlich, 71 Baumstandorte in Anspruch zu nehmen.
Für wandernde Tiere stellt der Einschnitt der Straßenunterführung eine Barriere dar.
Im Einzelnen werden die in Tab. 1 dargestellten (Biotop-)Flächen durch projektbedingte Überbau-
ung bzw. Umwandlung in Anspruch genommen.
Durch die geplante Zufahrt in Richtung Verkehrsübungsplatz entsteht ein Eingriff in das Land-
schaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ auf einer Fläche von ca. 100 m².
Im Falle von Eingriffen in Vorkommen streng geschützter Arten wäre der Verbotstatbestand gemäß
§ 42 BNatSchG erfüllt und die Erfordernis eines Antrages auf Befreiung gegeben.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans nachgewiesene streng und besonders geschützte Repti-
lien und Brutvögel sind u. a. Zauneidechse (Lacerta agilis), Dorngrasmücke (Sylvia communis),
Amsel (Turdus merula), Grünfink (Carduelis chloris) und Elster (Pica pica). Bei der Zauneidechse
und der Dorngrasmücke handelt es sich um seltenere und gegenüber Eingriffen in die Habitate
empfindlichere Arten. Die übrigen Nachweise stellen häufigere und weniger anspruchsvolle Vogel-
arten dar.
Die Zauneidechse wurde auf dem rückzubauenden, südexponierten Straßendamm in einer Popula-
tionsgröße von sieben Individuen nachgewiesen. Die Schätzung des Gesamtbestands liegt bei 10
bis 15 Individuen.
Für die Teilpopulation der Zauneidechse führt der Rückbau des Straßendammes und die Rodung
der Baumreihe zu einem vollständigen Verlust des gegenwärtigen Lebensraums. Das Brutvor-
kommen der Dorngrasmücke befindet sich in den Gebüschstrukturen östlich der Bahnlinie im Sü-
den des Fahrwegs. Dieser Bereich wird voraussichtlich baubedingt beansprucht.
Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind bei Durchführung der geplanten Maßnahmen
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Bei entsprechender Umsetzung der
Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen VM1 – VM4 (siehe Kapitel 6 und Anlage 3)
ist gewährleistet, dass die lokale Population der nach §42 BNatSchG streng geschütz-
ten Brutvogelarten, europäischen Vogelarten und Reptilienarten Arten in einem
günstigen Erhaltungszustand verbleibt.
3.3 Boden
Während der Bauphase kann es zur Verdichtung des Bodens innerhalb der von Baumaschinen,
Baustelleneinrichtungen und Lagern beanspruchten Flächen sowie zu Bodenverunreinigungen
durch baubedingt eingesetzte Stoffe kommen. Erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen können
voraussichtlich auf der Trasse der zukünftigen K 6 eingerichtet werden, so dass keine baubedingte
zusätzliche Flächeninanspruchnahme erfolgt.
Ein randlicher Eingriff in die Altablagerung Worms Fahrweg, Reg.-Nr. 31900000-303 ist nicht aus-
zuschließen. .Es ist sicherzustellen, dass die im Zuge der Baumaßnahmen erforderlichen Aushub-
arbeiten und sonstigen Eingriffe in die Altablagerung einschließlich der ordnungsgemäßen Entsor-
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gung (Verwertung oder Beseitigung) der Aushubmassen durch einen qualifizierten Sachverständi-
gen überwacht werden.
Treten bei den Arbeiten Abfälle zu Tage, sind bei der Verwertung von Aushubmassen neben den
gesetzlichen Bestimmungen die Technischen Regeln der Ländergemeinschaft (LAGA) „Anforde-
rungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen“ LAGA M 20, TR Bo-
den vom 05.11.2004 und die LAGA M 20, TR Bauschutt vom 06.11.1997 zu beachten. Die Nach-
weise über die Verwertung/ Beseitigung dieser Aushubmassen und die Analyseprotokolle sind der
SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz zur Prüfung
vorzulegen.
Bei Verunreinigungen des Bodens in nicht nur geringfügigem Umfang ist ebenfalls die SGD Süd
hierüber in Kenntnis zu setzen und mit dieser das weitere Vorgehen abzustimmen. Das Vorhan-
densein von Kampfmitteln ist nicht auszuschließen und sollte vor Baubeginn überprüft werden. Die
Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie hat darauf hingewiesen, dass sich westlich
der Bahntrasse ein verfüllter Bombentrichter befindet.
Durch Neubau der Eisenbahn-Überführung und das Verschwenken der Kreisstraße wird bisher
unbefestigter Boden versiegelt. Die Neuversiegelung beträgt ca. 6.290 m².
Auf diesen Flächen wird die Funktionserfüllung der Böden dauerhaft unterbunden. Im Rahmen des
Rückbaus des Abschnitts der K 6 werden Flächen entsiegelt, sodass die betreffenden Böden von
einer Verbesserung ihrer Funktionserfüllung auszugehen ist.
Unter Berücksichtigung der Neuversiegelung und der oben genannte Vorgehensweise hinsichtlich
der Altablagerung ist von einem mittleren Konfliktpotenzial auszugehen.
Für das Schutzgut Boden ist bei Durchführung der Planung eine Beeinträchtigung abzulei-
ten, da Böden abgegraben und neu versiegelt werden. Eine Kompensation der Eingriffe
wird außerhalb des Plangebiets erfolgen.
3.4 Wasser
Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern sind auszuschließen, da solche in relevanter Ent-
fernung nicht vorhanden sind.
Eine Gefährdung des Grundwassers ist baubedingt potenziell durch Unfälle und Leckagen von
wassergefährdenden Stoffen möglich.
Baustoffbedingte Auslaugungen und damit verbundene Aufhärtungen und Verunreinigungen des
Grundwassers sind durch entsprechende Baustoffwahl zu vermeiden bzw. zu vermindern. Bei et-
waigen, während der Bauphase erforderlichen Grundwasserabsenkungen und Einleitungen in das
Grundwasser müssen Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität ausgeschlossen sein.
Bei hohen Grundwasserständen bindet die etwa West-Ost-verlaufende Bauwerkssohle (ca. 86,8 m
ü. NN) in das Grundwasser ein. Für das Bauwerk ist daher eine Grundwasserwanne erforderlich.
Aufgrund des in östliche Richtung fließenden Grundwassers ist nicht von Barrierewirkungen im
Grundwasser auszugehen. Die STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD, REGIONALSTELLE
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WASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT UND BODENSCHUTZ (2008) gibt den maximalen Grundwas-
serstand für den Zeitraum 1988 bis Februar 2008 mit 87,52 m ü. NN (Grundwassermessstelle
2184 I) an. Der mittlere Grundwasserstand, gemessen seit 1979, liegt bei 86,3 m ü. NN.
Durch Neubau der Eisenbahn-Überführung und das Verschwenken der Kreisstraße werden bisher
unbefestigte Flächen versiegelt. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen wird versickert, so
dass es zu keiner Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung kommt. Im Rahmen des Rück-
baus des Abschnitts der K 6 werden dagegen auch Flächen entsiegelt, sodass die betreffenden
Flächen wieder zur Grundwasserneubildung beitragen können.
Die Gefahr einer durch Verkehrsunfälle mit Leckagen von wassergefährdenden Stoffen möglichen
Verunreinigung des Grundwassers wird mit der Bahnübergangsbeseitigung nicht erhöht.
Das Konfliktpotenzial für das Schutzgut Wasser ist insgesamt als gering zu bewerten.
Für das Schutzgut Wasser ist bei Durchführung der Planung keine Beeinträchtigung abzu-
leiten, da Niederschlagswasser versickert wird und durch die Bauwerkssohle keine ausge-
prägte Barrierewirkung im Grundwasser zu erwarten ist.
3.5 Klima und Luft
Eventuelle baubedingte Beeinträchtigungen in Form von räumlich und zeitlich begrenzten Staub-
und Abgasbelastungen sind nicht auszuschließen.
Mit der projektbedingten Versiegelung von Vegetationsflächen und dem Verlust von Bäumen ist
eine geringfügige Verminderung der klimatischen und lufthygienischen Aktivität verbunden.
Das Entfallen der Anfahr- und Beschleunigungsvorgänge der Kraftfahrzeuge am bisherigen Bahn-
übergang nach den Schließungsphasen lässt eine leichte Verbesserung der Emissionssituation
erwarten.
Für das Schutzgut Klima und Luft ist bei Durchführung der Planung keine Beeinträchtigung
abzuleiten, da es zu keinen Barrierewirkungen für Luftströmungen und keinen wesentli-
chen Eingriffen in Klimafunktionsräume kommt.
3.6 Landschaftsbild
Teile des Vorhabens reichen geringfügig (etwa 100 m²) in das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-
hessisches Rheingebiet“ hinein, dessen südliche Abgrenzung die K 6 darstellt.
Während der Bauphase ist durch Maschinen und Bautätigkeit von einer vorübergehenden Beein-
trächtigung des Orts- bzw. Landschaftsbildes auszugehen.
Baubedingte Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ sind voraus-
sichtlich nicht zu erwarten. Erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen können voraussichtlich auf
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der Trasse der zukünftigen K 6 eingerichtet werden, so dass keine baubedingte zusätzliche Flä-
cheninanspruchnahme erfolgt.
Mit der projektbedingten Versiegelung bisheriger Vegetationsflächen ist eine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes verbunden. Der bisherige Bahnübergang und Teile der K6 werden zurückge-
baut, so dass hier eine Aufwertung durch die Begrünung vorher versiegelter Flächen stattfindet.
Der vorhabensbedingte Verlust von 71 Allee- bzw. Straßenbäumen stellt eine optische Beeinträch-
tigung im Übergangs zwischen Innen- und Außenbereich dar.
Das Konfliktpotenzial resultiert hauptsächlich aus dem Verlust landschaftsbildprägender Alleebäu-
me und ist als mittel einzuschätzen.
Für das Schutzgut Landschaftsbild ist bei Durchführung der Planung eine Beeinträchtigung
abzuleiten, da ein dem Bestand gleichwertiger Zustand nach Neupflanzung der Alleebäu-
me erst nach einer Wachstumszeit erreicht werden kann.
3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter
Die nördlich des Fahrwegs vorhandene archäologische Fundstelle und das archäologische Boden-
denkmal BD 2 (schutzwürdige Fundstelle; vor- und frühgeschichtliche Gräberfelder und Siedlungs-
stätten) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Eingriffsbereich des Vorhabens. Zufälli-
ge Funde im Rahmen der Erdarbeiten sind daher nicht auszuschließen. Diese sind gemäß Lan-
desgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler vom 23.02.1978 unverzüglich zu mel-
den. Der Fund und die Fundstelle ist bis zum Ablauf einer Woche nach Erstattung der Anzeige in
unverändertem Zustand zu erhalten. Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kul-
turdenkmäler entdeckt werden, sind der Denkmalfachbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Der Beginn
der Erdarbeiten ist ebenfalls frühzeitig schriftlich oder per Fax anzuzeigen.
Im Rahmen der Bauausführung muss in Teile des vorhandenen Leitungsbestands sowie in den
Kanal und die Bahnanlagen eingegriffen werden. Für die westlich der Bahnstrecke verlaufende
110 kV – Freileitungstrasse ergeben sich keine Beeinträchtigungen.
Im Bereich des Plangebiets befindet sich weiterhin die Dreifach-Grundwassermessstelle 2184 I-III
sowie die Messstelle P 2. Die Messstelle P 2 wird von der Maßnahme nicht berührt. Die Dreifach-
Grundwassermessstelle grenzt direkt an den Wirtschaftsweg im Süden der K 6 östlich der Bahn-
trasse an.
Unter Berücksichtigung der o. g. Auflagen kann für die Kulturgüter ein geringes Konfliktpotenzial
abgeleitet werden. Da der vorhandene Leitungsbestand inklusive Kanal wieder hergestellt wird, ist
diesbezüglich von einem geringen Konfliktpotenzial auszugehen. Die Revisionsschächte des Ka-
nals werden über den Wirtschaftsweg erreichbar sein.
Für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist bei Durchführung der Planung keine
Beeinträchtigung abzuleiten, da potenzielle Bodenfunde geborgen werden können und der
Leitungsbestand, in den Eingriffe erfolgen, wieder hergestellt wird.
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3.8 Zusammenfassung der Konfliktsituation
Die wesentlichen Eingriffe und Konflikte betreffen die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Boden
und Landschaftsbild.
Eingriffe in das Schutzgut Tiere und Pflanzen können durch konsequente Umsetzung der Aus-
gleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen zum Schutz der
durch die Planung potenziell betroffenen Arten kompensiert, vermieden bzw. minimiert werden.
Hinsichtlich des Schutzguts Mensch ist im Wesentlichen von Positivwirkungen des Vorhabens aus-
zugehen, da durch die Tieflage der K 6 teilweise eine Verbesserung der gegenwärtigen Lärmsitua-
tion erreicht werden kann. Entsprechend der Schalltechnischen Untersuchung sind zum Teil erheb-
liche Reduzierungen beim Schienen- und Straßenlärm zu erwarten. Vor dem Hintergrund der prog-
nostizierten Zunahme des Verkehrs und einer Beibehaltung des plangleichen Übergangs ist eine
gesicherte städtebauliche Entwicklung nicht möglich. Die Beseitigung des Bahnübergangs trägt
weiterhin zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Wormser Verkehrskonzeptes „Äußerer Ring“ bei
und hat damit positive Auswirkungen auf die Verkehrsbelastungen der Innenstadt. So wird den
Wohnbedürfnissen der Wormser Bevölkerung Rechnung getragen.
3.9 Wechselwirkungen
Aus der Beschreibung und Bewertung der projektbedingten Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter geht hervor, dass direkte Beeinflussungen eines Schutzgutes indirekte Beeinflussun-
gen anderer Schutzgüter nach sich ziehen können, also Wechselwirkungen zwischen den einzel-
nen Schutzgütern bestehen. Im Folgenden sind die wesentlichen, grundsätzlichen Wechselwirkun-
gen für die durch die Planung betroffenen Schutzgüter aufgeführt.
Im Idealfall treten Verbesserungen der derzeitigen Immissionssituation (Schall und Abgase) ein.
Diese Verbesserungen haben gleichzeitig sowohl positive Auswirkungen auf das Wohn- und Ar-
beitsumfeld des Menschen als auch auf die weiteren Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Kli-
ma und Luft.
Der Verlust vegetationsbestandener Flächen wirkt sich nicht nur negativ auf das Schutzgut Tiere
und Pflanzen aus, sondern auch auf weitere Schutzgüter. Es entstehen unter anderem Sekundär-
wirkungen auf den Menschen (Wohn- und Arbeitsumfeld), das Grundwasser (höhere Infiltrationsra-
te), das Stadtklima und das Landschaftsbild (Verlust landschaftsbildprägender Elemente).
Veränderungen bzw. Versiegelungen der Bodenoberfläche haben im Wesentlichen Einfluss auf
die Regelung der Grundwasserneubildung (Schutzgut Grundwasser) und den Oberflä-
chenabfluss. Hier sind insbesondere Bodenverdichtungen und Versiegelungen ausschlag-
gebend;
die Funktion als Vegetationsstandort mit Wasser- und Nährstoffversorgung (Schutzgut Ve-
getation). Hier sind neben Bodenverdichtungen und Versiegelungen auch Veränderungen
der Bodenzusammensetzung (Bodenart, Kalkgehalt und Humusgehalt) ausschlaggebend;
den Lebensraum für Tiere.
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Schadstoffeinträge in den Boden können die Weitergabe der Schadstoffe in das Grundwasser, die
Vegetation und an den Menschen nach sich ziehen.
Grundwasserabsenkungen bzw. -aufstauungen führen zu einer Veränderung der Bodenfeuchte,
die wiederum die Veränderung von weiteren Bodenfunktionen bewirken kann. Auch führen sie zu
veränderten Standortbedingungen für die Vegetation und im Extremfall auch für Tiere. Wesentliche
Aufstau- und Absenkwirkungen sind beim geplanten Vorhaben nicht abzuleiten, da das Vorhaben
in Fließrichtung des Grundwassers angeordnet ist und somit keine Barrierewirkung entsteht.
4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung (Status Quo – Prognose)
Prognose gemäß Nr. 2b der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bau GB
Menschen
Vor dem Hintergrund steigender Verkehrszahlen kann davon ausgegangen werden, dass die ver-
kehrsbehindernde Wirkung des Bahnübergangs zunehmen wird. Durch die geplanten Gewerbe-
und Industriegebiete in der Nachbarschaft des Bahnübergangs ist zudem von erhöhtem Aufkom-
men von LKW-Verkehr auszugehen.
Die durch den beschrankten Bahnübergang bedingte, spezifische Emissionssituation mit Abgas-
entwicklung des stehenden bzw. des anfahrenden Verkehrs und erhöhten Schallemissionen führt
zu einer Zunahme der zukünftig zu erwartenden Belastung benachbarter Siedlungsgebiete und der
Erholungsfunktion der Landschaft.
Zusätzlich kann diese Situation verstärkt werden, wenn sich ggf. die Zugzahlen auf der Bahnstre-
cke Mainz – Mannheim erhöhen.
Eine gesicherte städtebauliche Entwicklung wird ohne eine entsprechend ausgebaute K 6 auf
Dauer nicht möglich sein. Ebenso wird die Belastung der benachbarten Siedlungsgebiete durch
Schall- und Abgasimmissionen in der Zukunft weiter zunehmen.
Tiere und Pflanzen
Die landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets mit der relativ geringen ökologischen Bedeutung für
das Schutzgut wird beibehalten. Die Sukzessionsfläche südwestlich des Bahnübergangs bleibt
unbeeinträchtigt. Sie wird sich im Rahmen der Sukzession weiter entwickeln und ihre Habitateig-
nung für gegenwärtig dort lebende Tiere verlieren. Die Böschungen entlang der K 6 bleiben voll-
ständig erhalten. Die Lebensräume bzw. Teillebensräume der streng und besonders geschützten
Vogel- und Reptilienarten werden nicht beansprucht.
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