e-2144-v-alice-im-wonderland-e-2144-v-anonymisiert
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zur Herausgabe von Indizierungs-Bescheiden“
Pr
2
Im
o
“
IN
4
705/84 2
x.
zahllosen Mehrfachüı hernlendungen stecken, Was nleikt, Ist Raum
ZUL 'Belnstdars bellun des "Playnoy"-Mäadchens
Kristine De gell: - Wir raten ap."
Der Videofilm "Alice in Wonderland" hat im wesentlichen folgen-
den Inhalt:
frei nach dem nekannten dernuen von Lewis Carroll wird die
Geschichte von Alice im Wunderland erzählt: Die inliobhekarin
Alice will Erotz des Drängens ihres 1 ndes "rein" in die Ehe
gehen. Ihre Einstellung ändert sich rdings, als sie unver-
sehens in die Traumwelt des "Yonde, lands" gerät und dort von
den Märchenfiguren mit den verschiedensten l'ormen sexueller
petätigung vertraut gemacht; wird. Als sie sich in der Realität
wiederfindet, verhält sie sich ihrem Freund gegenüper entgegen-
kommend.
a8
eu
Der Antragsteller neantragt unter peifügung einer ausführlichen
Inhallsangane die Indizierung des Videofilms. Er ist der Meinung,
der Pilm sei geeignet, auf Jugendliche desorientierend zu wirkr
da die Entdeckung der eigenen Sexualität lediglich durch Erfah-
rungen in einer nicht realen (raumwelb vollzogen wurde. Auf-
erund des Milmtitels, was Ja in der Urfassung ein Märchen sei,
sei die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß gerade dieser Film
von Jugendlichen ausgeliehen werde.
Die Verfahrensyeteiligte wurde form- und fristgerecht davon he-
nachrichtigt, daß ünrer den Antrag im ereinfachten Verfahren
gemäß 8 15a GjS entschieden werden Moll.
Sie hat sich nicht geäußert.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird
auf den Inhalt der Prüfakte und des Videof ilms, die Gegenstand
des Verfahrens waren, pezuß Benommen.
eder des der Gremliums hanen sich den Videofilm in
Laufgeschwindigkeit angesehen, und
Jung in vorliegender Fassung
Die Mitgli
voller TäAnge und normaler
die peisitzer hapen die Imtschei
Be Willie.
Der Video-Farnfilm "Alice in Wonderland" ist antragsgemäß nach
8 15a Gj$ zu indizieren.
er Antrag des Stadtjugendamtes Aachen war zulässig (8 1 Ans. 3
38 und 8 2 DVO Gj8), er ist auch negründet (88 1 und 15a Gj8).
mn
In
Der Inhalt des Films ist offennar geeignet, Kinder und Jugend-
liche sozilalethisch zu desori ‚enbieren, wie das Tatnestandsmerk-
mal "sittlich zu gefährden" in 8 4 Ans. 1 Satz 1 GJS auszulegen
}
isb (ständige Rechtsprechung, zuletz6b nVerwGE 39,197):
Ein Fall von geringer pedeutung gemäß 8 2 „as konnte schon wegen
der Schwere der von den Pilm ausgehenden Jugendgefährdung und
2
der Leichtigkeit, mit der auch Jugendliche angesichts des
N
Pr, 705/84 3 - niedrigen Mietpreises den Film erhalten können, nicht angenommen werden. Ausnahmetatnestände gemäß 8 1 Ans. 2 GJS lagen nicht vor. Der Inhalt des verfahrensgegenständlichen Videofilms wirkt auf Kinder und Jugendliche sozialethisch desorientierend. Die Eig- nung einer Schrift zur sozial- und sexualethischen Desorien- tierung ist nach der Spruchpraxis der pundesprüfstelle und nach der Rechtsprechung des 7, und 17. Senats des Onerverwal- tungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster immer dann anzu- nehmen, wenn grundrechtlich geschützte Werte durch ein Medium neeinträchtigt werden. Einer dieser Grundwerte ist die Würde des Menschen (Art. 1 Satz 1 GG). Die Würde des Menschen ist getroffen, wenn der kon- krete Mensch zum Onjekt, zu einem nloßen Mittel, zur vertret- naren Größe herangewürdigt wird. Das menschliche Lenen wird in einem solchen Fall als auf den Sexualgenuß zentriert darge- stellt oder die sexuelle petätigung und gefriedigung als der allein menschliches Dasein neherrschende Wert geschildert (vgl. OVG Münster, peschluß vom 22.5.1982 - Az.: 17 p 375/82, mit weiteren Nachweisen im pPS-Report 3/82, 8. 20 ££). Die Erfahrungen, die Alice im "Wonderland" macht, sind nur auf den Sexualgenuß zentriert. Ihr werden sexuelle geziehungen als der allein menschliches Dasein neherrschende Wert dargestellt, andere Verhaltensweisen kommen in dem Film nicht vor. So er- klärt ihr eine männliche Stimme im Wald, sie solle ihren Ge- lüsten folgen, sich selnhst nefriedigen, keine Skrupel hapen. Nachdem Alice auf diese Weise darauf eingestimmt ist, Sex als einzigen Wert zu akzeptieren, lernt sie im weiteren Verlauf der "Handlung", welche anderen Aktivitäten es nei der Sexualität gint. Zusammen mit Mr. Raypit trifft sie Mr. Putzmacher, der ihr sein Glied vorführt. Nachdem sie sich kurze Zeit geniert hat, sich das Glied des Mannes anzusehen, sieht sie dann genau hin und lernt schließlich, PFellatio an ihm auszuünen. Auch wenn die eigentliche Fellatio-Handlung nicht sichtmar ist (dann wäre der Film pornographisch), ist völlig klar, was Alice gerade tut. In der nächsten Handlungssequenz lernt Alice Humpty Dumpty ken- nen, der erschöpft ist und seine Manneskraft nicht mehr neweisen kann. Nachdem zwei "Schwestern" Striptease vorgeführt hanen, neginnt Humpty Dumpty sich zu erholen. Nunmehr nähert sich Alice Humpty Dumpty und wendet ihre epnen erwornenen Fellatio- Kenntnisse an, um Humpty Dumpty zur vollen Manneskraft zu nrin- gen. Kurz darauf lernt Alice Tweedle Dee und Tweedle Dum kennen, ein junges Geschwisterpaar, das "unten ohne" durch Feld und Wald läuft, sich küßt, wonei es schließlich zum Geschlechtsverkehr der neiden kommt. io
6. 705/84 -- Einige Zeit später treffen Alice, Mr. Rappit und Mr, Putzmacher ein Paar, nei dem der Mann am poden liegt, die Frau auf ihm sitzt und neide Geschlechtsverkehr hanen. Kurze Zeit später er- scheint ein weiterer Mann, der die Frau wegschickt und sich händchenhaltend mit dem Mann entfernt. Als Alice den König trifft, zeigt er ihr, wie Cunnilingus ausge- ünt wird. Nachdem die Königin hinzugekommen ist, wird Alice vor "Gericht" gestellt und schuldig gesprochen. Ihre "Strafe" nesteht darin, selnst Gunnilingus nei der Königin durchzuführen. Während sie dies tut, vergnügen sich zwei Dienerinnen der Köni- zın miteinander, küssen, streicheln sich und führen enenfalls Gunnilingus-Handlungen aus. In der Zwischenzeit wurden dem Zuschauer die nereits vorgestell- ten Personen des "Wonderlands" noch einmal vorgeführt, während sie in verschiedenen Konstellationen Geschlechtsverkehr-, Fellatio- und Cunnilingus-Handlungen ausünen. Schließlich flieht Alice vom königlichen Hof und gelangt in di Realität zurück, wo sie ihren Freund trifft und gleich mit ihm sexuelle peziehungen aufnimmt, was sie vor dem gesuch im "Wonderland" strikt anlehnte. Anhand der Aufzählung der einzelnen Handlungen des Videofilms ist erkennnrar, daß die sich sexuell netätigenden Personen unanhängig von jeglicher Zuneigung nzw. Liene handeln, sondern daß es einzig und allein darum geht, sexuelle pefriedigung zu erlangen. Danei lernt Alice, daß es darauf ankommt, sexuell "alles" zu lernen, um möglichst große pefriedigung zu erlangen. Das gesamte Handeln in dem Film dreht sich nur darum, Sexgenuß darzustellen. Auch die Tatsache, daß dieses Geschehen sich in einem Fantasie- land anspielt, kann nicht dazu führen, diesen Eindruck des Films zu relativieren. Gerade die Erfahrungen, die Alice auf sexuellen Geniet im "Wonderland" macht, führen dazu, daß sie auch im wirklichen Lenen den Sexgenmuß als einzig wichtigen Wert ein- schätzt. Im ünrigen ist der Film im Hinnlick auf den Zuschauer darauf ausgerichtet, diesen sexuell zu stimulieren. Daß keine eindau-. tig pornographischen Szenen enthalten sind, ändert nichts daran, daß der Zuschauer durch die dargestellten Kopulationen, Fellatio- und Cunnilingus-Handlungen sexuell erregt werden soll. Der Videofilm "Alice in Wonderland" ist auch offemar geeignet, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden. Die Jugendgefähr- dung muß klar und für den unvoreingenommenen petrachter zweifels- frei zutage treten (VG Köln, Urteil vom 22.5.1979 - Az.: 10 K 1990/78).
Pr. 705/84 - 5 - Ein Film, der wie onen angegenen, eine permanente Aneinander- reihung sexueller Erfahrungen ohne persönliche geziehungen zeigt, ist offemnar jugendgefährdend und geeignet, Kinder und Jugendliche sexualethisch zu desorientieren. Rechtsbehelfsbelehrung | | Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich. oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungs- gericht in 5000 Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben wer- den. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle, zu richten ($$ 20 6jS, 42 \w60). Außerdem können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Bundesprüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das 12-er Gremium stellen ($ 15a Abs. 4 6jS). on u