e-2144-v-alice-im-wonderland-e-2144-v-anonymisiert

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage zur Herausgabe von Indizierungs-Bescheiden

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niedrigen Mietpreises den Film erhalten können, nicht angenommen
werden.

Ausnahmetatnestände gemäß 8 1 Ans. 2 GJS lagen nicht vor.

Der Inhalt des verfahrensgegenständlichen Videofilms wirkt auf
Kinder und Jugendliche sozialethisch desorientierend. Die Eig-
nung einer Schrift zur sozial- und sexualethischen Desorien-
tierung ist nach der Spruchpraxis der pundesprüfstelle und
nach der Rechtsprechung des 7, und 17. Senats des Onerverwal-
tungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster immer dann anzu-
nehmen, wenn grundrechtlich geschützte Werte durch ein Medium
neeinträchtigt werden.

Einer dieser Grundwerte ist die Würde des Menschen (Art. 1

Satz 1 GG). Die Würde des Menschen ist getroffen, wenn der kon-
krete Mensch zum Onjekt, zu einem nloßen Mittel, zur vertret-
naren Größe herangewürdigt wird. Das menschliche Lenen wird

in einem solchen Fall als auf den Sexualgenuß zentriert darge-
stellt oder die sexuelle petätigung und gefriedigung als der
allein menschliches Dasein neherrschende Wert geschildert

(vgl. OVG Münster, peschluß vom 22.5.1982 - Az.: 17 p 375/82,
mit weiteren Nachweisen im pPS-Report 3/82, 8. 20 ££).

Die Erfahrungen, die Alice im "Wonderland" macht, sind nur auf
den Sexualgenuß zentriert. Ihr werden sexuelle geziehungen als
der allein menschliches Dasein neherrschende Wert dargestellt,
andere Verhaltensweisen kommen in dem Film nicht vor. So er-
klärt ihr eine männliche Stimme im Wald, sie solle ihren Ge-
lüsten folgen, sich selnhst nefriedigen, keine Skrupel hapen.
Nachdem Alice auf diese Weise darauf eingestimmt ist, Sex als
einzigen Wert zu akzeptieren, lernt sie im weiteren Verlauf der
"Handlung", welche anderen Aktivitäten es nei der Sexualität
gint.

Zusammen mit Mr. Raypit trifft sie Mr. Putzmacher, der ihr sein
Glied vorführt. Nachdem sie sich kurze Zeit geniert hat, sich
das Glied des Mannes anzusehen, sieht sie dann genau hin und
lernt schließlich, PFellatio an ihm auszuünen. Auch wenn die
eigentliche Fellatio-Handlung nicht sichtmar ist (dann wäre der
Film pornographisch), ist völlig klar, was Alice gerade tut.

In der nächsten Handlungssequenz lernt Alice Humpty Dumpty ken-
nen, der erschöpft ist und seine Manneskraft nicht mehr neweisen
kann. Nachdem zwei "Schwestern" Striptease vorgeführt hanen,
neginnt Humpty Dumpty sich zu erholen. Nunmehr nähert sich

Alice Humpty Dumpty und wendet ihre epnen erwornenen Fellatio-
Kenntnisse an, um Humpty Dumpty zur vollen Manneskraft zu nrin-
gen.

Kurz darauf lernt Alice Tweedle Dee und Tweedle Dum kennen, ein
junges Geschwisterpaar, das "unten ohne" durch Feld und Wald
läuft, sich küßt, wonei es schließlich zum Geschlechtsverkehr
der neiden kommt.

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Einige Zeit später treffen Alice, Mr. Rappit und Mr, Putzmacher
ein Paar, nei dem der Mann am poden liegt, die Frau auf ihm
sitzt und neide Geschlechtsverkehr hanen. Kurze Zeit später er-
scheint ein weiterer Mann, der die Frau wegschickt und sich
händchenhaltend mit dem Mann entfernt.

Als Alice den König trifft, zeigt er ihr, wie Cunnilingus ausge-
ünt wird. Nachdem die Königin hinzugekommen ist, wird Alice

vor "Gericht" gestellt und schuldig gesprochen. Ihre "Strafe"
nesteht darin, selnst Gunnilingus nei der Königin durchzuführen.
Während sie dies tut, vergnügen sich zwei Dienerinnen der Köni-
zın miteinander, küssen, streicheln sich und führen enenfalls
Gunnilingus-Handlungen aus.

 

In der Zwischenzeit wurden dem Zuschauer die nereits vorgestell-
ten Personen des "Wonderlands" noch einmal vorgeführt, während
sie in verschiedenen Konstellationen Geschlechtsverkehr-,
Fellatio- und Cunnilingus-Handlungen ausünen.

Schließlich flieht Alice vom königlichen Hof und gelangt in di
Realität zurück, wo sie ihren Freund trifft und gleich mit ihm
sexuelle peziehungen aufnimmt, was sie vor dem gesuch im
"Wonderland" strikt anlehnte.

Anhand der Aufzählung der einzelnen Handlungen des Videofilms
ist erkennnrar, daß die sich sexuell netätigenden Personen
unanhängig von jeglicher Zuneigung nzw. Liene handeln, sondern
daß es einzig und allein darum geht, sexuelle pefriedigung zu
erlangen. Danei lernt Alice, daß es darauf ankommt, sexuell
"alles" zu lernen, um möglichst große pefriedigung zu erlangen.

Das gesamte Handeln in dem Film dreht sich nur darum, Sexgenuß
darzustellen.

Auch die Tatsache, daß dieses Geschehen sich in einem Fantasie-
land anspielt, kann nicht dazu führen, diesen Eindruck des Films
zu relativieren. Gerade die Erfahrungen, die Alice auf sexuellen
Geniet im "Wonderland" macht, führen dazu, daß sie auch im
wirklichen Lenen den Sexgenmuß als einzig wichtigen Wert ein-
schätzt.

Im ünrigen ist der Film im Hinnlick auf den Zuschauer darauf
ausgerichtet, diesen sexuell zu stimulieren. Daß keine eindau-.
tig pornographischen Szenen enthalten sind, ändert nichts daran,
daß der Zuschauer durch die dargestellten Kopulationen, Fellatio-
und Cunnilingus-Handlungen sexuell erregt werden soll.

Der Videofilm "Alice in Wonderland" ist auch offemar geeignet,
Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden. Die Jugendgefähr-
dung muß klar und für den unvoreingenommenen petrachter zweifels-
frei zutage treten (VG Köln, Urteil vom 22.5.1979 -

Az.: 10 K 1990/78).
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Ein Film, der wie onen angegenen, eine permanente Aneinander-
reihung sexueller Erfahrungen ohne persönliche geziehungen
zeigt, ist offemnar jugendgefährdend und geeignet, Kinder und
Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.

Rechtsbehelfsbelehrung

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Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung
schriftlich. oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungs-
gericht in 5000 Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben wer-
den. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs entfällt. Die Klage
hat keine aufschiebende Wirkung. Sie ist gegen den Bund, vertreten
durch die Bundesprüfstelle, zu richten ($$ 20 6jS, 42 \w60).
Außerdem können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der
Bundesprüfstelle Antrag auf Entscheidung durch das 12-er Gremium
stellen ($ 15a Abs. 4 6jS). on u
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