btnord-servicevertrag_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

/ 22
PDF herunterladen
bENORD

                                                                                                ANGEBOT         218856

                                                                                                Kunden-Nr.:                                         13884
                                                                                                Datum:                                    14 Februar 2022

             Pos.   Bezeichnung                                                                       Menge     Einzelpreis                   Gesamtpreis

                                                                                        Netto                                 EUR                   204,00
            Angebot gültig bis:               16.03.2022                                 USt.                     19,0%       EUR                    38,76
                                                                                          Endbetrag                           EUR                   242,76

            Zahlungsbedingungen:              10 Tage netto



            Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Dienstleistungspreise
            zzgl. Zuschlägen und Anfahrtspauschalen:

            Zuschläge                                                                  Dienstleistungspreise (Preis pro Stunde)
            Montag bis Freitag                                                         System Engineering 90,00 €
            06:00 bis 08:00 Uhr = 50 %                                                 Consultant 125,00 €
            18:00 bis 22:00 Uhr = 50 %                                                 Senior Consultant 140,00 €
            22:00 bis 06:00 Uhr = 100%
            Wochenende und Feiertage = 100%                                            An- und Abfahrten:
            Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde                       1,00 € je gefahrenen Kilometer




                                                                                                               #BTN-AU# 157729-1                   Seite     3
            Bis zur vollständigen Zahlung der gesamten Forderung     behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gesamten Lieferung vor.
            Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren AGBs. Gerichtsstand ist Husum.




BT Nord Systemhaus        GmbH                                     BT Nord Digital GmbH
Stammsitz                                                                                                                           Geschäftsführer:
Siemensstr. 28           NOSPA                                     Brandstwiete 46    NOSPA                                         Thomas Holst CEO
25813 Husum              IBAN DE70 2175 0000 0186 0948 19          20657 Hamburg      IBAN DEO2 2175 0000 0165 8320 64              Thies Kracht, Dipl.-Inf. (FH), CTO
T 04841 89680            BIC NOLADE21NOS                           T 040 180245341    BIC NOLADE21NOS                               Prokurist: Frank Thomsen
                         VR Bank Westküste eG                                         VR Bank Westküste eG
Niederlassung            IBAN DE70 2176 2550 0004 0133 36                             IBAN DE48 2176 2550 0003 6705 46              www.btnord.de
Lise-Meitner-Str. 20     BIC GENODEFIHUM                                              BIC GENODEFIHUM                               info@btnord.de
24941 Flensburg
RT       ey rlelepde]    Amtsgericht Flensburg I HRB 354 Husum                        Amtsgericht HamburgI HRB 165328 Hamburg       Umsatzsteuer-ID: DE134657285
12

bE NORD
                Vertrag über Auftragsverarbeitung
                nach Artikel 28 DSGVO

                Vereinbarung

                Zwischen Auftraggeber:


                Tierärztekammer Schleswig-Holstein

                Hamburger Straße 99a
                25746 Heide




                Und Auftragnehmer:


                BT Nord Systemhaus GmbH

                Siemensstraße 28

                25813 Husum




-               1          Gegenstand          und Dauer des Auftrags

                1.1       Gegenstand des Auftrags
                1)    Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den
                      Auftragnehmer:

                      -    Der Auftragnehmer führt im Auftrag des Auftraggebers Wartungs- und/oder Pflegearbeiten
                           an IT-Systemen des Auftraggebers durch. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlos-
                           sen, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet,                          um   die Wartung    und
                           Pflege von IT-Systemen durchzuführen oder durchführen zu können.

                      -    Der Auftragnehmer         verarbeitet   dabei   personenbezogene              Daten   für den Auftraggeber     im
                           Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 Datenschutz Grundverordnungl (DSGVO) auf Grundlage
                           dieses Vertrages.




    BT Nord Systemhaus        GmbH                                         BT Nord        Digital GmbH
    Stammsitz                               Niederlassung                                                                      [IKT EleET
    Siemensstr. 28                          Lise-Meitner-Str. 20           Brandstwiete 46                                      Thomas Holst CEO
    25813 Husum                             24941 Flensburg                PVSYAsEleltieı                                       Thies Kracht, Dipl.-Ing. (FH), CTO
    Fon +49 4841 89680                      Fon +49 461 16770020               mL    RI    ElPZ EEE                             Prokurist: Frank Thomsen


    Amtsgericht Flensburg | HRB 354 Husum                                  Amtsgericht Hamburg | HRB 165323 Hamburg             Umsatzsteuer-ID: DE134657285

    Nord-Ostsee Sparkasse IBAN DE70 2175 0000 0186 0948 19 I BIC NOLADE21NOS                                                    www.btnord.de
    VR Bank Westküste eG IBAN DE70 2176 2550 0004 0133 36 | BIC GENODEFIHUM                                                     info@btnord.de
13

bE NORD
1.2           Dauer

1)    Grundlage für das Vertragsverhältnis ist der zwischen beiden Parteien geschlossenen Service-
      vertrag zur Wartung und Pflege von IT-Systemen (Hauptvertrag). Dieser Vertrag zur Auf-
      tragsverarbeitung beginnt ab Unterzeichnung des Hauptvertrages durch beide Parteien und gilt
      für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.
2)    Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem      Hauptvertrag.

3)    Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4)    Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein
      schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestim-
      mungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht
      ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertrags-
      widrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus
      Art. 28 DSGVO abgeleiteten       Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.

2      Konkretisierung des Auftragsinhalts

2.1           Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten
      Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Art und Zweck der Aufgaben des
      Auftragnehmers.

1)    Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst im Zuge der Zusammenarbeit ggf.
      auch folgende Arbeiten und/oder Leistungen:

          e     Anlegen von Benutzern auf Server- oder Applikationsebene

          e      _Einrichtung/Einräumung, Änderung und/oder Löschung von Benutzerberechtigungen

          e     Eingabe, Änderung oder Löschung von Datenbankfeldern

          e     Fernwartung von IT-Systemen

2)    Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem
      Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
      über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vor-
      herigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Vorausset-
      zungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Stan-
      darddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).

2.2           Art der Daten
1)    Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien
      (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien)
      e        Name und Kontaktdaten von Nutzern der IT-Systeme

      e        Ggf. weitere Daten von Betroffenen, die im jeweiligen IT-System des Auftraggebers gespei-
               chert sind

2.3           Kategorien betroffener Personen
1)    Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:
      e        Beschäftigte des Auftraggebers
      e        Kunden des Auftraggebers
14

bE NORD
3     Technisch-organisatorische                    Maßnahmen

1)   Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und er-
     forderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, ins-
     besondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auf-
     traggeber zur Prüfung zu übergeben.            Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden             die doku-
     mentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags.                   Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftragge-
     bers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

2)   Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art.
     5 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maß-
     nahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzni-
     veaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit
     der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der
     Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit
     und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32
     Abs. 1 DSGVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1].

3)   Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fort-
     schritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative
     adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maß-
     nahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

      Berichtigung,          Einschränkung           und Löschung von Daten

1)   Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, son-
     dern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Ver-
     arbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an: den
     Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftrag-
     geber weiterleiten.

2)   Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden,                         Berichti-
     gung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmit-
     telbar durch den Auftragnehmersicherzustellen.

      Qualitätssicherung           und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

1)   Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene                      Daten ausschließlich im Rahmen der ge-
     troffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten                      Weisungen des Auftraggebers, sofern er
     nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht                  der Union oder der Mitgliedstaaten, dem
     der Auftragnehmer unterliegt, hierzu verpflichtet ist                (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs-
     oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber
     diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine
     solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3
     Satz 2 lit. a DSGVO).

2)   Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche
     Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung
     folgender Vorgaben:
     a)   Schriftliche   Bestellung   eines   Datenschutzbeauftragten,             der seine Tätigkeit gemäß    Art. 38
          und 39 DSGVO ausübt und sofern dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Ggf. ist der Wechsel
          des Datenschutzbeauftragten dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
     b)   Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der
          Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die
          Vertraulichkeit     verpflichtet    und    zuvor   mit   den    für   sie   relevanten   Bestimmungen     zum
15

bE NORD
           Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer
           unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten aus-
           schließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in
           diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung
           verpflichtet sind.

      c)   Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und or-
           ganisatorischen Maßnahmen     gemäß Art. 32 DSGVO.

      d)   Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde
           bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

      e)   Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnah-
           men der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit
           eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Be-
           zug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auf-
           tragnehmer ermittelt.
     f}    Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungs-
           widrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder ei-
           nes Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung
           beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer      nach besten Kräften zu un-
           terstützen.

     g)    Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und
           organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Ver-
           antwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts
           erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

     h)    Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen-
           über dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.

     i)    Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auf-
           traggebers im Einzelfall gestattet. Soweit die Daten in einer Privatwohnung verarbeitet wer-
           den, ist der Zugang zur Wohnung durch den Auftraggeber (Ziffer 7) vorher mit dem Auftrag-
           nehmer abzustimmen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass auch die anderen Bewohner
           dieser Privatwohnung mit dieser Regelung einverstanden sind. Die Maßnahmen nach Art.
           32 DSGVO sind auch in diesem Fall sicherzustellen.

     j)    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Landesdatenschutzbeauftragten und den von
           ihm eingesetzten   Bediensteten Zugang zu den Arbeitsräumen        zu gewähren.

     k)    Soweit Daten in einer Privatwohnung verarbeitet werden, ist der Zugang des Landesda-
           tenschutzbeauftragten und der von ihm eingesetzten Bediensteten vorher mit dem Auf-
           tragnehmer abzustimmen.Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die anderen Bewohner
           dieser Privatwohnung mit dieser Regelung einverstanden sind.
     )     [Sofern einschlägig:] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über den Aus-
           schluss von genehmigten Verhaltensregeln nach Art. 41 Abs. 4 DSGVO und den Widerruf ei-
           ner Zertifizierung nach Art. 42 Abs. 7 DSGVO unverzüglich zu informieren.

      Unterauftragsverhältnisse

1)   Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verste-
     hen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören
     Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z. B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Trans-
     portdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern so-
     wie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und
     Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der
16

bENORD
      Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensi-
      cherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene
      und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

 2)   Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger
      ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

      X]       Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder

      &Xl      der Wechsel des bestehenden        Unterauftragnehmers ist zulässig, soweit:

          e    eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer vom Auftraggeber vorab schriftlich oder
               in Textform genehmigt wurde und

          ®e   eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt
               wird.

3)    Außerdem muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass er den Unterauftragnehmer unter
      besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Unterauftragnehmer getroffenen techni-
      schen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die
      relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

4)    Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer
      und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Un-
      terbeauftragung gestattet.

5)    Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftragge-
      ber und Auftragnehmer auch gegenüber Unterauftragnehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Unterauf-
      tragnehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftrag-
      nehmers und des Unterauftragnehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden meh-
      rere Unterauftragnehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischendie-
      sen Unterauftragnehmern. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigtsein,im Bedarfsfall an-
      gemessene        Überprüfungen   und   Inspektionen, auch vor Ort, bei Unterauftragnehmern   durchzuführen
      oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.

6)    Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt der
      Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher.
      Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.

)     Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer

      X        bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftraggebers (mind. Textform);

8)    Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer auf-
      zuerlegen.

9)    Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Unterauftragnehmer den Daten-
      schutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit dem vorliegen-
      den Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.

       Kontrollrechte des Auftraggebers

1)    Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in ange-
      messener Weise im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder
      durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch
      Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser
      Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

2)    Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des
      Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem
17

bE NORD
     Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die
     Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

3)   Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen
     durch

      e   die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO;

      e   die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO;

      e   aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschafts-
          prüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren,
          Qualitätsauditoren);

      e   eine geeignete Zertifizierung durch     IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit   (z. B. nach   BSI-
          Grundschutz).

8     Mlitteilung bei Störungen         der Verarbeitung und bei Verstößen des Auftrag-
      nehmers

1)   Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragneh-
     mers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder
     die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder
     Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch
     im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art.
     33 und Art. 34 DSGVO. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei
     seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2
     lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Auftraggeber darf der Auftragneh-
     mer nur nach vorheriger dokumentierter Weisung dieses Vertrages durchführen.

2)   Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32
     bis 36 der DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten
     bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehö-
     ren u.a.
     a)   die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatori-
          sche Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte
          Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken
          berücksichtigen   und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen        er-
          möglichen

     b)   die Verpflichtung, Verletzungen   personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftragge-
          ber zu melden
     c)   die Verpflichtung, den Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem
          Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang          sämtliche relevante Infor-
          mationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
     d)   die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
     e)   die Unterstützung   des Auftraggebers    im Rahmen    vorheriger Konsultationen    mit der Auf-
          sichtsbehörde

3)   Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung oder diesem Vertrag ent-
     halten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auf-
     tragnehmer eine Vergütung beanspruchen.
18

bE NORD
 9     Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnis                    des Auftraggebers

 1)   Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die
      Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der
      Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle solche Anfragen, unver-
      züglich an den Auftraggeber weiterzuleiten.
2)    Änderungen     des Verarbeitungsgegenstandes     und Verfahrensänderungen     sind gemeinsam    zwi-
      schen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumen-
      tierten elektronischen Format (E-Mail) festzulegen.
3)    Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder
      in einem dokumentierten elektronischen Format (E-Mail). Mündliche Weisungen sind unverzüg-
      lich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.



Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
      Dr. Ann Johanna Marquart




Weisungsempfänger/-innen beim Auftragnehmer sind:

      Thies Kracht




      Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartnerin oder des An-
      sprechpartners ist dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich die Nachfolgerin oder der Nach-
      folger bzw. die Vertreterin oder der Vertreter mitzuteilen.

4)    Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist,
      eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
      Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftragge-
      ber bestätigt oder geändert wird.
5)    Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmä-
      Rigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
6)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse
      von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich
      zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

10     Löschung und Rückgabe von personenbezogenen                         Daten

1)    Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon
      ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen
      Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher
      Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
2)    Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den
      Auftraggeber - spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung - hat der Auftragnehmer
      sämtlichein seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse
      sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber aus-
      zuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test-
      und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
19

bE NORD
3)         Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung
           dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über
           das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem
           Auftraggeber übergeben.

 11         Fernwartung

1)         Sofern der Auftragnehmer die Wartung und/oder Pflege der IT-Systeme auch im Wege der Fern-
           wartung durchführt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine wirksame Kon-
           trolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z. B. durch Einsatz einer Technologie
           erfolgen, die dem Auftraggeber ermöglicht, die vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten
           auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen.

2)         Fürden Fall, dass der Auftraggeber einer Berufsgeheimnispflicht i.S.d. $ 203 StGB unterliegt, hat
           dieser Sorge dafür zu tragen, dass eine unbefugte Offenbarung i.S.d. $ 203 StGB durch die Fern-
           wartung nicht erfolgt. Der Auftragnehmer ist diesbezüglich verpflichtet, Technologien einzuset-
           zen, die nicht nur ein Verfolgen der Tätigkeit auf dem Bildschirm ermöglicht, sondern dem Auf-
           traggeber auch eine Möglichkeit gibt, die Fernwartungsarbeiten jederzeit zu unterbinden.
3)         Wenn der Auftraggeber bei Fernwartungsarbeiten nicht wünscht, die Tätigkeiten an einem Mo-
           nitor o.ä. Gerät zu beobachten, wird der Auftragnehmer die von ihm durchgeführten Arbeiten in
           geeigneter Weise dokumentieren.

12          Haftung

1)         Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO.

13          Sonstiges

1)         Vereinbarungen     zu den technischen      und organisatorischen Maßnahmen          sowie Kontroll- und
           Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Gel-
           tungsdauer und anschließend noch für fünf volle Kalenderjahre aufzubewahren.

2)         Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa
           durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch
           sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
           zu verständigen.

3)         Für Nebenabreden      ist die Schriftform erforderlich.

4)         DieEinrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. 8273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten
           und der zugehörigen Datenträgerausgeschlossen.

5)         Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der
           Vereinbarung im Übrigen nicht.


           Heide                    ‚den    IN.      (1.0        Husum                          ‚den   23.02.2022
     Ort                                                        Ort                                    Datum




                                                                 Geschäftsführender Gesellschafter
               am 0481    5746 _Heide
                         EEE     Fax 0481 188 33 5               BT Nord Systemhaus GmbH

 (Au             en                                             (Auftragnehmer)
20

bENORD

14       Anlage    1:

         Technische und organisatorische Maßnahmen               des Auftragnehmers zum            Daten-
         schutz gemäß Art. 32 DSGVO

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Da-
tensicherheit i.$.d. Art. 32 DSGVO einzuhalten:

14.1      Vertraulichkeit
14.1.1     Zutrittskontrolle

Der Auftragnehmer hält seine Büro- und Geschäftsräume grundsätzlich außerhalb der Büro- und Ge-
schäftszeiten geschlossen.

Während der Büro- und Geschäftszeiten ist sichergestellt, dass Besucher oder sonstige Dritte sich nicht
alleine in Räumen bewegen können, in denen sie Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten könnten.

Die Schlüsselvergabe und das Schlüsselmanagement, ebenso wie die Nutzung von Zugangscodes für die
Codeschlösser erfolgt nach einem definierten Prozess, der sowohl zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses
als auch zum Ende eines Arbeitsverhältnisses die Erteilung bzw. den Entzug von Zutrittsberechtigungen
für Räume regelt.
14.1.2     Zugangskontrolle

Um Zugang zu IT-Systemen zu erhalten, verfügen der Auftragnehmer und seine Beschäftigten über eine
entsprechende Zugangsberechtigung. Hierzu werden entsprechende Benutzerberechtigungen von einem
oder mehreren Administratoren vergeben.
Die Passwortvorgaben beinhalten eine Mindestpasswortlänge von 10 Zeichen, wobei das Passwort aus
Groß-/Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen muss. Ein Passwortwechsel ist laut neuesten
Erkenntnissen nicht ratsam und wird somit auch nicht erzwungen.

Eine Passworthistorie ist hinterlegt. So wird sichergestellt, dass die vergangenen 5 Passwörter nicht noch
einmal verwendet werden können.

Fehlerhafte Anmeldeversuche werden protokolliert. Bei 3-maliger Fehleingabe erfolgt eine Sperrung des
jeweiligen Benutzeraccounts.

Remote-Zugriffe auf IT-Systeme des Auftragnehmers erfolgen stets über verschlüsselte Verbindungen.
Alle Server und Client-Systeme, die bei der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber im Einsatz
sind, sind durch Firewalls geschützt, die gewartet und mit aktuellen Updates und Patches versorgt wer-
den.
Alle Mitarbeiter sind angewiesen, ihre IT-Systeme zu sperren, wenn sie diese verlassen.
Passwörter, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhält oder für dessen IT-Systeme verwendet, wer-
den grundsätzlich verschlüsselt gespeichert und werden nur den Beschäftigten zugänglich gemacht, die
konkret mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber betraut sind.
14.1.3     Zugriffskontrolle
Berechtigungen für IT-Systeme und Applikationen des Auftragnehmers werden nach dem Need-to-Know-
Prinzip vergeben. Es erhalten demnach nur die Personen Zugriffsrechte auf Daten, Datenbanken oder Ap-
plikationen, die diese Daten, Anwendungen oder Datenbanken warten und pflegen bzw. in der Entwick-
lung tätig sind.
Die Vernichtung von Datenträgern und Papier erfolgt durch einen Dienstleister, der eine Vernichtung nach
DIN 66399 gewährleistet.
21

Zur nächsten Seite