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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde

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Cc: Barsche Bernhard <Bernhard. Borsche@BfJ. Bund. de>; IIIB7@bmj. bund. de
Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März2023

Liebe Frau Wessely,




ich bitte Sie um Stellungnahme zum beigefügten Vorgang bis zum 14. April 2023.




Viele Grüße

Im Auftrag




Dr. Alexander Schäfer




Leiter des Referates III B 7


Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Telekommunikations- und Medienrecht;

Digitaler Gewaltschutz; E-Privacy




Postanschrift: 11015 Berlin

Dienstgebäude: Leipziger Str. 127-128, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 580 9327

Mobil:

E-Mail:schaefer-al(S)bmj.bund.de

Internet: www. bmj. de




Von: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de»
Gesendet: Montag, 20. März 2023 07:28
An: Referat IIIB7<IIIB7@bmj.bund.de <mailto:IIIB7@bmj.bund.de> >
Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März 2023
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Von:
Gesendet: Freitag, 17. März2023 23:16
An: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de> >
Cc:




Betreff: Fwd: Ihre E-Mail vom 16. März2023




Sehr geehrte Damen und Herren,




ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung III B7, sollte diese nicht die beaufsichtigende
Abteilung des BfJ hinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte Weiterleitung zur juristisch
fundierten Beantwortung meinesAuskunftsersuchen.



Die Verweigerungder ErteilungeinerAuskunft hinsichtlicheigensgetätigterAnzeigengegen dieTwitter
International Company wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch meine Person erscheint
mir rechtlich fragwürdig,              und ich habenseit September2022 mehr als 800 NetzDG-Beschwerdendem
BfJ übermittelt, in keinem unsere Fälle zu fragwürdigen Entscheidungen derTwitter International Company erfolgte
bisher eine abschließende Rückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen
übermittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass für mindestens die in diesem Jahr
getätigten Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist.




Sachstandsanfragen mit der Bitte zur Übermittlung der Aktenzeichen (und damit einhergehend auch
Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf Bußgeldleitlinien hin,
welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren.




Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (Innenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das
Justizministerium von unserem Aktivismus weiß und man da genauer hinschauen möchte.




Ich entnehme den Bußgeldleitlinien,dass die zunehmende DauerdesVerfahrenssich strafmildernd auswirken kann
und hege mittlerweile aufgrund der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht einer möglichen
Verfahrensverschleppungseitens des BfJ,welchesderTwitter International Company im Falle einer
Bußgelderteilung finanziell zu Gute kommt.




Ichverlange von Ihnen alsAufsichtsbehörde,dassSiedie Durchsetzungmeines Anliegens (Sachstandzu meinen
Fällen) ermöglichen und reiche Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. Mitteilung des Bundesamt für Justiz ein.
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Zudem bitte ich um eine mögliche Beschleunigung des Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des
letzten JahrengenügendBeschwerdenzum Nachweiseines systemischen Versagensvorliegen.



Ich weisezudem daraufhin, dassdiese E-Maileinem erweiterten Adressatenkreiszugänglichgemachtwird.



Bitte bestätigenSie mir den Erhaltdieser Emailvorab.



Mit freundlichen Grüßen,




Gesendet von Workspace ONE Boxer




       --Weitergeleitete Nachricht---
Von:
Datum: 17.03. 2023 18:55
Betreff: Ihre E-Mailvom 16. März 2023
An: netzdg@bfj. bund. de <mailto:netzdg@bfj. bund. de>
CC: poststelle@bmj. bund. dej                             <mailto:poststelle@bmj. bund.d



Sehr geehrtes Bundesamt für Justiz,




zu einer Sachstandsmitteilunggehörtmindestens die Auskunft überden Eingangder spezifischenAnzeigen (Datum
der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes,sowie die entsprechende Mitteilung des
Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauseserklärte mir bereitstelefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem
System angelegtwird, es sollte also mindestens möglichsein mir die Aktenzeichenszu nennen ohne in irgendeiner
Art und Weiseden Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sie um eine rechtlichfundierte Begründung
inwiefern die Auskunft zu einem Sachstandverweigertwird. Ich bitte hierexplizit um eine Mitteilung der hier
zutreffenden Gesetzespassage/n.



Die Aktenzeichen sollten im Übrigen ungefähr wie folgt aussehen:




VIII - 2 4090/2 -10-2 - 3 NetzDG Oxxx/202x
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Da ich zu den meisten Anzeigen meinerseits zu KEINERZeit eine Eingangsbestätigungmit Nennungeines
 Aktenzeichens wie oben angegeben erhalten habe (es erfolgte keine Rückmeldung) und sie mir eine Auskunft
 verweigern, kann ich hier nur davon ausgehen,dassdiese beilhnen nicht angelegt worden sind (Mindestens
 betreffend die Meldungen aus diesemJahr) und werde entsprechend prüfen,welche Schritte hier eingeleitet
 werden können.




 Ich bitte erneut um Nennungder mir geforderten Daten, die Frist setze ich weiterhin aufden 30.03.2023.



Mit freundlichen Grüßen




Gesendet von Workspace ONE Boxer




Am 17.03.2023 18:20schrieb NetzDG@bfj.bund.de <mailto:NetzDG@bfj.bund.de>:

Sehr geehrter

vielen DankfürIhre E-Mailvom 16. März2023, in welcherSie erneut um Sachstandsmitteilungzu Ihren Meldungen
überrechtswidrige InhalteaufTwitter bitten.

Das Bundesamt für Justiz prüft unter Berücksichtigung aller von Ihnen gemeldeten Inhalte, ob dem Anbieter von
Twitter Verstößenach dem NetzDGwegen systemischen Versagensim Beschwerdemanagementnachgewiesen
werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März 2018, S.
7f. abrufbar unter:
https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien.pdf?_bi
ob=publicationFile&v=5
<https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien.pdf?_
blob=publicationFile&v=5>.

Diese Prüfungdauert aufgrund der großenAnzahl dervon Ihnen und anderen Nutzerinnen und Nutzerngemeldeter
Inhalte noch an. Ich bitte um Verständnisdafür,dasswir zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahrenkeine
Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie selbstverständlich über das Ergebnis der Ermittlungen
informiert. Bis dahm bitten wir um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen



Im Auftrag
Referat VI11 2

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 -103
53113 Bonn

Tel::+49(0)22899410- 6800
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Fax.:+49 (0)228 410-5050
E-Mail: NetzDG@bfj. bund. de <mailto:NetzDG@bfj. bund. de>
Internet: www.bundesjustizamt.de <http://www.bundesjustizamt.de>

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn '

Besucher- und Lieferanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

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