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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde“
Cc: Barsche Bernhard <Bernhard. Borsche@BfJ. Bund. de>; IIIB7@bmj. bund. de Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März2023 Liebe Frau Wessely, ich bitte Sie um Stellungnahme zum beigefügten Vorgang bis zum 14. April 2023. Viele Grüße Im Auftrag Dr. Alexander Schäfer Leiter des Referates III B 7 Bundesministerium der Justiz (BMJ) Telekommunikations- und Medienrecht; Digitaler Gewaltschutz; E-Privacy Postanschrift: 11015 Berlin Dienstgebäude: Leipziger Str. 127-128, 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580 9327 Mobil: E-Mail:schaefer-al(S)bmj.bund.de Internet: www. bmj. de Von: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de» Gesendet: Montag, 20. März 2023 07:28 An: Referat IIIB7<IIIB7@bmj.bund.de <mailto:IIIB7@bmj.bund.de> > Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März 2023
Von: Gesendet: Freitag, 17. März2023 23:16 An: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de> > Cc: Betreff: Fwd: Ihre E-Mail vom 16. März2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitung an die Abteilung III B7, sollte diese nicht die beaufsichtigende Abteilung des BfJ hinsichtlich NetzDG-Themen sein, so bitte ich um eine korrekte Weiterleitung zur juristisch fundierten Beantwortung meinesAuskunftsersuchen. Die Verweigerungder ErteilungeinerAuskunft hinsichtlicheigensgetätigterAnzeigengegen dieTwitter International Company wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch meine Person erscheint mir rechtlich fragwürdig, und ich habenseit September2022 mehr als 800 NetzDG-Beschwerdendem BfJ übermittelt, in keinem unsere Fälle zu fragwürdigen Entscheidungen derTwitter International Company erfolgte bisher eine abschließende Rückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen übermittelt. Ebenso erhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen, sodass für mindestens die in diesem Jahr getätigten Anzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffall sogar angelegt worden ist. Sachstandsanfragen mit der Bitte zur Übermittlung der Aktenzeichen (und damit einhergehend auch Eingangsbestätigungen), werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf Bußgeldleitlinien hin, welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren. Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (Innenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das Justizministerium von unserem Aktivismus weiß und man da genauer hinschauen möchte. Ich entnehme den Bußgeldleitlinien,dass die zunehmende DauerdesVerfahrenssich strafmildernd auswirken kann und hege mittlerweile aufgrund der ungenügenden Informationspolitik den Verdacht einer möglichen Verfahrensverschleppungseitens des BfJ,welchesderTwitter International Company im Falle einer Bußgelderteilung finanziell zu Gute kommt. Ichverlange von Ihnen alsAufsichtsbehörde,dassSiedie Durchsetzungmeines Anliegens (Sachstandzu meinen Fällen) ermöglichen und reiche Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. Mitteilung des Bundesamt für Justiz ein.
Zudem bitte ich um eine mögliche Beschleunigung des Verfahrens, schließlich sollte mindestens seit Ende des
letzten JahrengenügendBeschwerdenzum Nachweiseines systemischen Versagensvorliegen.
Ich weisezudem daraufhin, dassdiese E-Maileinem erweiterten Adressatenkreiszugänglichgemachtwird.
Bitte bestätigenSie mir den Erhaltdieser Emailvorab.
Mit freundlichen Grüßen,
Gesendet von Workspace ONE Boxer
--Weitergeleitete Nachricht---
Von:
Datum: 17.03. 2023 18:55
Betreff: Ihre E-Mailvom 16. März 2023
An: netzdg@bfj. bund. de <mailto:netzdg@bfj. bund. de>
CC: poststelle@bmj. bund. dej <mailto:poststelle@bmj. bund.d
Sehr geehrtes Bundesamt für Justiz,
zu einer Sachstandsmitteilunggehörtmindestens die Auskunft überden Eingangder spezifischenAnzeigen (Datum
der Anzeige) mit chronologischer Mitteilung einer Bearbeitungstandes,sowie die entsprechende Mitteilung des
Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauseserklärte mir bereitstelefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem
System angelegtwird, es sollte also mindestens möglichsein mir die Aktenzeichenszu nennen ohne in irgendeiner
Art und Weiseden Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sie um eine rechtlichfundierte Begründung
inwiefern die Auskunft zu einem Sachstandverweigertwird. Ich bitte hierexplizit um eine Mitteilung der hier
zutreffenden Gesetzespassage/n.
Die Aktenzeichen sollten im Übrigen ungefähr wie folgt aussehen:
VIII - 2 4090/2 -10-2 - 3 NetzDG Oxxx/202x
Da ich zu den meisten Anzeigen meinerseits zu KEINERZeit eine Eingangsbestätigungmit Nennungeines Aktenzeichens wie oben angegeben erhalten habe (es erfolgte keine Rückmeldung) und sie mir eine Auskunft verweigern, kann ich hier nur davon ausgehen,dassdiese beilhnen nicht angelegt worden sind (Mindestens betreffend die Meldungen aus diesemJahr) und werde entsprechend prüfen,welche Schritte hier eingeleitet werden können. Ich bitte erneut um Nennungder mir geforderten Daten, die Frist setze ich weiterhin aufden 30.03.2023. Mit freundlichen Grüßen Gesendet von Workspace ONE Boxer Am 17.03.2023 18:20schrieb NetzDG@bfj.bund.de <mailto:NetzDG@bfj.bund.de>: Sehr geehrter vielen DankfürIhre E-Mailvom 16. März2023, in welcherSie erneut um Sachstandsmitteilungzu Ihren Meldungen überrechtswidrige InhalteaufTwitter bitten. Das Bundesamt für Justiz prüft unter Berücksichtigung aller von Ihnen gemeldeten Inhalte, ob dem Anbieter von Twitter Verstößenach dem NetzDGwegen systemischen Versagensim Beschwerdemanagementnachgewiesen werden können, vgl. zum Nachweis eines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinien vom 22. März 2018, S. 7f. abrufbar unter: https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien.pdf?_bi ob=publicationFile&v=5 <https://www.bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien.pdf?_ blob=publicationFile&v=5>. Diese Prüfungdauert aufgrund der großenAnzahl dervon Ihnen und anderen Nutzerinnen und Nutzerngemeldeter Inhalte noch an. Ich bitte um Verständnisdafür,dasswir zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahrenkeine Auskunft geben können. Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie selbstverständlich über das Ergebnis der Ermittlungen informiert. Bis dahm bitten wir um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat VI11 2 Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99 -103 53113 Bonn Tel::+49(0)22899410- 6800
Fax.:+49 (0)228 410-5050 E-Mail: NetzDG@bfj. bund. de <mailto:NetzDG@bfj. bund. de> Internet: www.bundesjustizamt.de <http://www.bundesjustizamt.de> Postanschrift: Bundesamt für Justiz 53094 Bonn ' Besucher- und Lieferanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn DATENSCHUTZ Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung und § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz veröffentlicht