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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation zur BfJ-Fachaufsichtsbeschwerde

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DATENSCHUTZ
InformationengemäßArtikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnungund § 55 des
Bundesdatenschutzgesetzessind in der Datenschutzerklärungaufder Internetseite des BundesamtsfürJustiz
veröffentlicht.




--Ursprüngliche Nachricht--
Von: schaefer-al@bmj.bund.de <schaefer-al@bmj.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 21. März 2023 17:13
An: Wessely Kirstin<Kirstin.Wessely@BfJ.Bund.de>
Cc: Barsche Bernhard <Bernhard. Borsche@BfJ. Bund. de>; IIIB7@bmj. bund. de
Betreff: WG: Ihre E-Mail vom 16. März2023

Liebe Frau Wessely,




ich bitte Sie um Stellungnahmezum beigefügtenVorgangbis zum 14. April 2023.



Viele Grüße


l m Auftrag




Dr. AlexanderSchäfer




Leiter des Referates III B 7


Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Telekommunikations- und Medienrecht;

DigitalerGewaltschutz;E-Privacy



Postanschrift: 11015 Berlin

Dienstgebäude:LeipzigerStr. 127-128, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 580 9327 .

Mobil:

E-Mail:schaefer-al@bmj.bund.de

Internet: www.bmj. de
2

Von: Poststelle BMJ<Poststelle@bmj.bund.de <mailto:Poststelle@bmj.bund.de> >
 Gesendet: Montag, 20. März 2023 07:28
 An: Referat IIIB7<IIIB7@bmj.bund.de <mailto:IIIB7@bmj.bund.de> >
 Betreff: WG: Ihre E-Mailvom 16. März2023




Von:
Gesendet: Freitag, 17. März2023 23:16
An: Poststelle BMJ <Poststelle@bmj. bund. de <mailto:Poststelle@bmj. bund. de> >
Cc:




Betreff: Fwd: Ihre E-Mail vom 16. März 2023




Sehr geehrte Damen und Herren,




ich bitte in diesem Fall um eine Weiterleitungan die Abteilung III B7, sollte diese nicht die beaufsichtigende
Abteilung des BfJ hinsichtlich NetzDG-Themensein, so bitte ich um eine korrekte Weiterleitungzurjuristisch
fundierten Beantwortung meines Auskunftsersuchen.




DieVerweigerungder ErteilungeinerAuskunft hinsichtlicheigensgetätigterAnzeigengegen die Twitter
International CompanywegenVerstoßesgegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetzdurch meine Person erscheint
mir rechtlich fragwürdig,             und ich haben seit September 2022 mehr als 800 NetzDG-Beschwerden dem
BfJ übermittelt, in keinem unsere Fälle zu fragwürdigenEntscheidungenderTwitter International Companyerfolgte
bisher eine abschließende Rückmeldung, in nahezu allen Fällen erhielten wir trotz Wunsches kein Aktenzeichen
übermittelt. Ebensoerhielten wir nahezu keine Eingangsbestätigungen,sodassfür mindestens die in diesem Jahr
getätigtenAnzeigen unklar ist, ob ein Aktenzeichen und somit ein Prüffallsogarangelegtworden ist.



Sachstandsanfragenmit der Bitte zur ÜbermittlungderAktenzeichen (und damit einhergehendauch
Eingangsbestätigungen),werden, wie Sie unten sehen, verweigert. Stattdessen weist man auf Bußgeldleitlinienhin,
welche nicht Bestandteil meiner Anfrage waren.




Bis heute habe ich nur über Sekundärquellen (Innenausschuss des Bundestages) erfahren, dass das
Justizministerium von unserem Aktivismus weiß und man da genauer hinschauen möchte.
3

Ich entnehme den Bußgeldleitlinien, dass die zunehmende Dauer des Verfahrens sich strafmildernd auswirken kann
und hege mittlerweile aufgrund der ungenügendenInformationspolitikden Verdachteiner möglichen
Verfahrensverschleppung seitens desBfJ, welches derTwitter International Company im Falle einer
Bußgelderteilung finanziell zu Gute kommt.




Ich verlange von Ihnen als Aufsichtsbehörde, dass Sie die Durchsetzung meines Anliegens (Sachstand zu meinen
Fällen) ermöglichen und reiche Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. Mitteilung des Bundesamt für Justiz ein.
Zudem bitte ich um eine möglicheBeschleunigungdesVerfahrens,schließlichsollte mindestens seit Ende des
letzten JahrengenügendBeschwerdenzum Nachweiseinessystemischen Versagensvorliegen.



Ichweise zudem daraufhin, dassdiese E-Mail einem erweiterten Adressatenkreiszugänglichgemachtwird.



Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Email vorab.




Mit freundlichen Grüßen,




Gesendet von Workspace ONE Boxer




       -Weitergeleitete Nachricht----
Von:
Datum: 17. 03. 2023 18:55
Betreff: Ihre E-Mail vom 16. März 2023
An: netzdg@bfj. bund. de <mailto:netzdg@bfj. bund. de>
CC: poststelle@bmj. bund.de^                               jinailto:poststelle@bmj. bund.de


Sehrgeehrtes BundesamtfürJustiz,



zu einer Sachstandsmitteilung gehört mindestens die Auskunft über den Eingang der spezifischen Anzeigen (Datum
der Anzeige) mit chronologischer Mitteilungeiner Bearbeitungstandes,sowie die entsprechende Mitteilung des
Aktenzeichens. Ein Mitarbeiter Ihres Hauseserklärte mir bereits telefonisch, dass pro Meldung ein Einzelfall in Ihrem
System angelegt wird, es sollte also mindestens möglich sein mir die Aktenzeichens zu nennen ohne in irgendeiner
Art und Weise den Bearbeitungstand mitzuteilen. Zudem bitte ich Sie um eine rechtlich fundierte Begründung
inwiefern die Auskunft zu einem Sachstandverweigertwird. Ich bitte hierexplizit um eine Mitteilung der hier
zutreffenden Gesetzespassage/n.
4

DieAktenzeichensollten im Übrigenungefährwiefolgt aussehen:



 VIII - 2 4090/2 -10-2 - 3 NetzDG Oxxx/202x




Da ich zu den meisten Anzeigen meinerseits zu KEINERZeit eine Eingangsbestätigungmit Nennungeines
Aktenzeichenswie oben angegebenerhalten habe (es erfolgte keine Rückmeldung)und sie mir eineAuskunft
verweigern, kann ich hier nur davon ausgehen,dassdiese bei Ihnen nicht angelegt worden sind (Mindestens
betreffend die Meldungen aus diesem Jahr) und werde entsprechend prüfen, welche Schritte hier. eingeleitet
werden können.




Ich bitte erneut um Nennung der mir geforderten Daten, die Frist setze ich weiterhin auf den 30. 03. 2023.




Mit freundlichen Grüßen




Gesendet von Workspace ONE Boxer




Am 17.03.2023 18:20schrieb NetzDG@bfj.bund.de <mailto:NetzDG@bfj.bund.de>

Sehr geehrter

vielen Dankfür Ihre E-Mailvom 16. März2023, in welcherSieerneut um Sachstandsmitteilungzu Ihren Meldungen
überrechtswidrigeInhalteaufTwitter bitten.

Das BundesamtfürJustizprüft unter Berücksichtigungaller von Ihnengemeldeten Inhalte, ob dem Anbietervon
Twitter Verstößenach dem NetzDGwegen systemischen Versagensim Beschwerdemanagementnachgewiesen
werden können,vgl. zum Nachweiseines systemischen Versagens: NetzDG-Bußgeldleitlinienvom 22. März2018, S,
7f. abrufbar unter:
https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien. pdf?_bi
ob=publicationFile&v=5
<https://www. bmj. de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Fokusthemen/NetzDG_Bu%C3%9Fgeldleitlinien. pdf?_
blob=publicationFile&v=5>,

Diese Prüfungdauert aufgrund der großenAnzahl der von Ihnen und anderen Nutzerinnen und Nutzerngemeldeter
Inhalte noch an. Ich bitte um Verständnisdafür,dasswir zu laufenden Vorermittlungs- und Bußgeldverfahrenkeine
Auskunftgeben können.Zu gegebenem Zeitpunktwerden Sieselbstverständlichüberdas Ergebnisder Ermittlungen
informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld.


Mit freundlichen Grüßen
5

Im Auftrag
Referat VIII 2

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 -103
53113 Bonn

Tel. :+49 (0)228 99410-6800
Fax.:+49 (0)228 410-5050
E-Mail: NetzDG@bfj. bund. d^ <mailto:NetzDG@bfj. bund. de>
Internet: www.bundesjustizamt.de <http://www.bundesjustizamt.de>

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn


Besucher- und Lieferanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

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