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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hauptbetriebsplan Jänschwalde

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- 41 -                              Landesamt für Bergbau,
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   serstände gekommen. Dies wird überwiegend auf die negative KWB zurückge-
   führt. Ab 2006 tritt mit Inbetriebnahme der Wasserfassung Atterwasch Nordwest
   des Wasserwerkes Schenkendöbern eine zusätzliche Absenkung des HH-GWL
   auf. Die fortschreitende bergbauliche Grundwasserabsenkung greift von Süd-
   westen zunehmend auf das Einzugsgebiet des Schwarzen Fließes über, weshalb
   sowohl bereits Schutzmaßnahmen ergriffen wurden als auch SBM notwendig
   werden. Zu den SBM zählen die Wassereinleitung in das Schwarze Fließ in ver-
   schiedenen Etappen sowie der Waldumbau im OEZG. Die Wassereinleitungen
   wirken im Komplex und ermöglichen die Sicherung der Wasserführung im Ge-
   wässersystem des Schwarzen Fließes und seiner Nebengewässer (auch Stillge-
   wässer) über den gesamten Zeitraum der bergbaulichen Beeinflussung. Die
   Waldumbaumaßnahmen dienen mittel- bis langfristig der Stärkung des Gebiets-
   wasserhaushaltes im Umfeld des FFH-Gebietes „Feuchtwiesen Atterwasch“.
   Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Nebenbestimmungen 74 bis 86
   können die Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungs-
   ziele des FFH-Gebietes so weit reduziert werden, dass eine vorhabenbedingte
   erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Damit ist das beantragte Vorha-
   ben für das FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ im Hinblick auf die Belange
   von Natura 2000 verträglich.

4. FFH-Gebiet „Neißeaue“ (DE 4354-301)
   Das FFH-Gebiet „Neißeaue“ umfasst den deutschen Teil des Neißetals zwischen
   Guben im Norden und der Landesgrenze zu Sachsen im Süden im Landkreis
   Spree-Neiße und umfasst ein Gebiet von ca. 727 ha Größe. Das Gebiet besteht
   aus den vier Teilflächen:
      -   Teilfläche 1: Neißetal zwischen Guben und Klein Bademeusel,
      -   Teilfläche 2: Weinberg bei Schlagsdorf,
      -   Teilfläche 3: Neißehangmoor zwischen Groß und Klein Bademeusel
       - Teilfläche 4: Neißetal von Klein Bademeusel bis zur Landesgrenze.
   Nur die Teilflächen 1 und 2, nordöstlich des Tagebaus Jänschwalde gelegen,
   liegen im hydrologischen Wirkraum des Tagebaus Jänschwalde. Maßgebend für
   die Grundwasserverhältnisse in diesen Teilgebieten des FFH-Gebietes
   „Neißeaue“ ist die zwischen Tagebau und Neißeaue eingezogene Dichtwand. Sie
   hält den Einfluss der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung von der Aue
   weitestgehend fern. Gebietsprägend für den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes
   ist die Wasserführung der Neiße, sie beeinflusst die Wasserspiegellagen in der
   Aue.
   Vorhabenbedingte Wirkfaktoren, die auf das FFH-Gebiet einwirken, sind die
   Grundwasserabsenkung an der Umströmung der Dichtwand bei Taubendorf im
   Zeitraum 2011 – 2036, die Grundwasserabsenkung bei Briesnig aufgrund der
   Rückkopplung der Malxe im Zeitraum 2030 – 2052, sowie Geräuschimmissionen,
   stoffliche Immissionen und Erschütterungen. Optische Störungen auf die Erhal-
   tungsziele können aufgrund der Geländemorphologie ausgeschlossen werden.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
   FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
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      -    3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotami-
          ons oder Hydrocharitions),
      -   3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ra-
          nunculion fluitantis und des Callitricho‐Batrachion),
      -   3270 (Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri
          p.p. und des Bidention p.p.),
      -   6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Höhenstufe),
      -   6510 (Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
          officinalis)),
      -   9160 (Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hain-
          buchenwald (Carpinion betuli - Stellario‐Carpinetum)),
      -   9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur),
      -   91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno‐
          Padion, Alnion incanae, Salicion albae)),
      -   91F0 (Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, U. minor,
          Fraxinus excelsior oder F. angustifolia (Ulmenion minoris))
      -   Großer Feuerfalter (Lycaena dispar),
      -   Kammmolch (Triturus cristatus),
      -   Rotbauchunke (Bombina bombina),
      -   Biber (Castor fiber) sowie
       - Fischotter (Lutra lutra).
   Durch die Filterbrunnenentwässerung des Tagebaus Jänschwalde kam es zeit-
   versetzt nach der Fertigstellung der Dichtwand im nördlichen Umströmungsbe-
   reich bei Taubendorf zu einer geringfügigen Grundwasserabsenkung. Infolge-
   dessen kann ein geringer bergbaulicher Einfluss auf das Einzugsgebiet des Ei-
   lenzfließes nicht ausgeschlossen werden. Zur Sicherung der ökologischen Min-
   destwasserführung und zur Stabilisierung des Landschaftshaushaltes wurde als
   Schutzmaßnahme die Wasserversorgungsanlage Eilenzfließ in Betrieb genom-
   men.
   Unter der Voraussetzung der Fortführung der Schutzmaßnahme als SBM (Ne-
   benbestimmung 87) kann eine bergbaubedingte Beeinträchtigung der Erhal-
   tungsziele des FFH-Gebietes „Neißeaue“ ausgeschlossen werden. Damit ist das
   beantragte Vorhaben für das FFH-Gebiet „Neißeaue“ im Hinblick auf die Belange
   von Natura 2000 verträglich.

5. FFH-Gebiet „Neiße-Nebenflüsse bei Guben“ (DE 4054-301)
   Das FFH-Gebiet „Neiße-Nebenflüsse bei Guben“ liegt nordöstlich des Tagebaus
   Jänschwalde in den Gemeinden Guben, Neißemünde und Schenkendöbern in
   den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße. Das FFH-Gebiet besteht aus
   mehreren Fließgewässern, die von Südwesten aus in die Lausitzer Neiße fließen.
   Es umfasst ein Gebiet von ca. 72 ha Größe und beinhaltet die Teilgebiete:
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                                                                 Geologie und Rohstoffe

      -   Grano-Buderoser Mühlenfließ und Goldwasser (nördlich) und
       - Altes Mutterfließ und Schwarzes Fließ bei Guben (südlich)
   Nur das Teilgebiet Altes Mutterfließ und Schwarzes Fließ liegt innerhalb des hyd-
   rologischen Wirkbereiches des Tagebaus Jänschwalde. Maßgebend für die
   Grundwasserverhältnisse in diesem Gebiet ist die Entwicklung des HH-GWL, die
   von den klimatischen Gegebenheiten, der Grundwasserabsenkung des Tage-
   baus, den abfluss- und wasserstandsstützenden Maßnahmen im Oberlauf des
   Schwarzen Fließes und der Grundwasserabsenkung des Wasserwerkes Schen-
   kendöbern gesteuert wird.
   Alleiniger Wirkfaktor ist demnach das Verhalten des Grundwasserhaushaltes, der
   einerseits durch die zunehmend negative KWB und andererseits durch die Ab-
   senkung des HH-GWL beeinflusst wird. Aufgrund der Entfernung des Tagebaus
   zum FFH-Gebiet können sonstige Auswirkungen (stoffliche, akustische und opti-
   sche Immissionen, Erschütterung,) des Tagebaus ausgeschlossen werden.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
   FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotami-
          ons oder Hydrocharitions),
      -   3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ra-
          nunculion fluitantis und des Callitricho‐Batrachion),
      -   6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Höhenstufe),
      -   6440 (Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)),
      -   91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno‐
          Padion, Al-nionincanae, Salicion albae))
      -   Großer Feuerfalter (Lycaena dispar),
      -   Biber (Castor fiber) sowie
       - Fischotter (Lutra lutra).
   Die Schutz- und Schadenbegrenzungsmaßnahmen, die im benachbarten FFH-
   Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ durchgeführt wurden und werden, sichern den
   Abfluss im Fließgewässersystem und tragen somit auch zum Erhalt aller wasser-
   abhängigen relevanten LRT und Arten im FFH-Gebiet „Neiße-Nebenflüsse bei
   Guben“ bei. Unter der Voraussetzung der Fortführung dieser Maßnahmen kann
   eine bergbaubedingte Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes
   „Neißenebenflüsse bei Guben“ ausgeschlossen werden. Damit ist das bean-
   tragte Vorhaben für das FFH-Gebiet „Neißenebenflüsse bei Guben“ im Hinblick
   auf die Belange von Natura 2000 verträglich.

6. FFH-Gebiet „Calpenzmoor“ (DE 4053-301)
   Das FFH-Gebiet „Calpenzmoor“ liegt nördlich des Tagebaus Jänschwalde in der
   Gemeinde Jänschwalde im Landkreis Spree-Neiße. Es umfasst ein Gebiet von
   ca. 134 ha und besteht aus einem Restsee mit Verlandungs- und Schwimmblatt-
   bereichen, einem Torfstichgewässer, Feucht- und Nasswiesen, Erlenbruchwald
   und Moorwäldern sowie dem sogenannten „Hasenluch“, das südöstlich vom Cal-
   penzmoor umgeben von Waldflächen liegt. Das FFH-Gebiet liegt innerhalb des
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                                                            Geologie und Rohstoffe

hydrologischen Wirkbereiches des Tagebaus. Das Calpenzmoor ist an der Basis
durch eine Muddeschicht hydraulisch abgedichtet, sodass keine bzw. eine stark
reduzierte Grundwasseranbindung zu den Grundwasserständen in der minerali-
schen Umgebung besteht. Das Hasenluch weist geringmächtige Torfschichten
auf und verfügt über keine hydraulisch abdichtend wirkende Muddeschicht. Der
Grundwasserstand in der mineralischen Umgebung des FFH-Gebietes „Calpenz-
moor“ ist zum einen klimatisch und zum anderen durch die Sümpfungsmaßnah-
men des Tagebaubetriebs beeinflusst. Die negative KWB und die Sümpfungs-
maßnahmen führen zur Absenkung des Grundwassers in der mineralischen Um-
gebung des Calpenzmoores und des Hasenluches.
Alleiniger vorhabenbedingter Wirkfaktor ist die Grundwasserabsenkung durch
den Tagebau Jänschwalde. Weitere vorhabenbedingte Wirkungen (stoffliche, op-
tische und akustische Immissionen, Erschütterungen) werden aufgrund der Ent-
fernung des Tagebaus und der abschirmenden Wirkung von Waldflächen zwi-
schen dem Tagebau und dem FFH-Gebiet ausgeschlossen.
Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
   -   3160 (Dystrophe Seen und Teiche),
   -   7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore),
   -   91D0* (Moorwälder) mit den Subtypen 91D1* (Birken-Moorwald) und
       91D2* (Waldkiefern-Moorwald),
   -   Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) sowie
    - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar).
Insbesondere aufgrund intensiver Nutzungen bis in die 1990er Jahre (Entwässe-
rung, Torfabbau, landwirtschaftliche Nutzung) unterlag das Gebiet gravierenden
Beeinträchtigungen. Mit der seit 2018 auf großen Flächen betriebenen Rinderbe-
weidung und der Angelnutzung bestehen im Gebiet für die Schutzgüter erheblich
beeinträchtigende Nutzungen. Hinzu kommen die ausschließlich auf die negative
KWB zurückzuführenden Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes. Da bisher
keine bergbaulich bedingten Beeinträchtigungen zu erkennen waren, wurden
keine Schutzmaßnahmen durchgeführt. Bei einer prognostizierten bergbaubeein-
flussten GW-Absenkung um weitere 2 m können jedoch erhebliche Beeinträchti-
gungen der betreffenden Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden. Diesen
Risiken wird mit umfangreichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen entgegen-
gesteuert. Hierzu zählen die Wassereinleitung in das Moor, die Erstellung von
Grabenverschlüssen sowie der Waldumbau im OEZG des Moores und des Ha-
senluchs. Zusammenfassend bewirkt die Umsetzung der SBM, dass sich durch
die Wassereinleitung im Calpenzmoor wieder ein moorverträglicher Moorwasser-
stand einstellt, dass die künstliche Entwässerung des Moores durch den Ver-
schluss der Entwässerungsgräben verhindert wird und dass der Waldumbau im
oberirdischen Einzugsgebiet des Calpenzmoores die Möglichkeit bietet, über-
schüssiges Sickerwasser dem Calpenzmoor zuzuführen.
Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Nebenbestimmungen 88 bis 99
können die Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungs-
ziele des FFH-Gebietes so weit reduziert werden, dass eine vorhabenbedingte
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                                                                Geologie und Rohstoffe

   erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Damit ist das beantragte Vorha-
   ben für das FFH-Gebiet „Calpenzmoor“ im Hinblick auf die Belange von Natura
   2000 verträglich.

7. FFH-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“ (DE 4052-301)
   Das FFH-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“ liegt nördlich des Ta-
   gebaus Jänschwalde in den Gemeinden Drewitz, Pinnow-Heideland und Tauer
   im Landkreis Spree-Neiße. Es umfasst ein Gebiet von ca. 1.587 ha Größe und
   wird durch einen Komplex aus Forsten, naturnahen Traubeneichen-Mischwäl-
   dern mit mehreren gut ausgeprägten Übergangsmooren und einem sekundär eu-
   trophen Klarwassersee gekennzeichnet. Innerhalb des FFH-Gebietes befinden
   sich fünf voneinander abgegrenzte Feuchtgebiete:
      -   Weißes Lauch,
      -   Kleinsee mit angrenzendem Moor,
      -   Märchenwaldmoor,
      -   Pinnower Läuche und
       - Feuchtwiesen westlich des Pinnower Sees (Teerofenwiesen)
   Das FFH-Gebiet liegt innerhalb des hydrologischen Wirkbereiches des Tagebaus
   Jänschwalde. Der Kleinsee, das Weiße Lauch und die Rinnenstrukturen der Pin-
   nower Läuche stehen hydraulisch in keinem bzw. einem stark reduzierten Kon-
   takt mit den Grundwasserständen in ihrer mineralischen Umgebung. Die Grund-
   wasserverhältnisse im FFH-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“
   werden bestimmt von den klimatischen Gegebenheiten und einer mit Fortschrei-
   ten des Tagebaus zunehmenden bergbaubedingten Grundwasserabsenkung.
   Dies führt zur Verschlechterung der Wasserversorgung der Lebensräume und
   Arten im FFH-Gebiet, einhergehend mit dem Absinken des Seewasserstandes
   im Kleinsee und somit Zunahme der Flächen des Verlandungsmoores, mit dem
   oberflächennahem Trockenfallen der Torfkörper in den Pinnower Läuchen, dem
   Kleinsee und dem Weißen Lauch und somit Moorsackung und teilweiser Verlust
   der typischen, feuchteliebenden, moortypischen Arten und mit der Sukzession
   der offenen Lebensräume und somit vermehrter Evapotranspiration.
   Alleiniger Wirkfaktor ist die bergbaulich bedingte Grundwasserabsenkung. Wei-
   tere vorhabenbedingte Wirkungen (stoffliche, optische und akustische Immissio-
   nen, Erschütterungen) werden aufgrund der Entfernung des Tagebaus ausge-
   schlossen.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
   FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore),
      -   7210* (Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion
          davallianae),
      -   91D0* (Moorwälder) und
      -   Bitterling (Rhodeus amarus).
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                                                                Geologie und Rohstoffe

   Die Erhaltungsziele im FFH-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“
   weisen eine starke Vorbelastung auf, die hauptsächlich auf die negative KWB
   zurückzuführen ist. Mit der Umsetzung der Schutzmaßnahme (Wassereinleitung
   Kleinsee) können bergbaulich bedingte Beeinträchtigungen ausgeschlossen wer-
   den. Bei einer prognostizierten bergbaubeeinflussten geringfügigen GW-Absen-
   kung können erhebliche Beeinträchtigungen der betreffenden Erhaltungsziele
   nicht ausgeschlossen werden. Diesen Risiken wird mit umfangreichen Scha-
   densbegrenzungsmaßnahmen entgegengesteuert. Hierzu zählen die Wasserein-
   leitung sowie die Gehölzentnahme in den Mooren und Waldumbau. Die Was-
   sereinleitung in den Kleinsee, das Kleinseemoor und das Weiße Lauch wirkt dem
   bergbaubedingten Abstrom entgegen. Die Gehölzentnahmen und der Waldum-
   bau vermindern Versickerungsverluste und stabilisieren den Wasserhaushalt.
   Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Nebenbestimmungen 100 bis
   113 können die Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Erhal-
   tungsziele des FFH-Gebietes so weit reduziert werden, dass eine vorhabenbe-
   dingte erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Damit ist das beantragte
   Vorhaben für das FFH-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“ im
   Hinblick auf die Belange von Natura 2000 verträglich.

8. FFH-Gebiet „Peitzer Teiche“ (DE 4152-302)
   Das FFH-Gebiet „Peitzer Teiche“ liegt nordwestlich des Tagebaus Jänschwalde
   in den Gemeinden Cottbus, Drehnow, Jänschwalde, Peitz, Tauer, Teichland
   und Turnow-Preilack im Landkreis Spree-Neiße und der Kreisfreien Stadt Cott-
   bus. Es umfasst ein Gebiet von ca. 2.072 ha Größe und besteht aus den folgen-
   den vier Teilflächen:
      -   dem namensgebenden Teichgebiet der „Peitzer Teiche“,
      -   der Niederung „Maiberger Wiesen“,
      -   der Wiesenlandschaft der „Jänschwalder Laßzinswiesen“ sowie
       - der westlich gelegenen Teilfläche „Gubener Vorstadt“.
   Innerhalb des hydrologischen Wirkraumes des Tagebaus Jänschwalde liegen die
   Teilgebiete „Jänschwalder Laßzinswiesen“ und „Gubener Vorstadt“ sowie der
   östliche Abschnitt der „Peitzer Teiche“. Da die Wasserführung der Peitzer Teiche
   ausschließlich vom Menschen gesteuert wird, bleibt die vorhabenbedingte
   Grundwasserabsenkung hier ohne Folgen. Die Grundwasserverhältnisse im Ge-
   biet der Jänschwalder Laßzinswiesen und der Gubener Vorstadt werden beein-
   flusst durch die klimatischen Gegebenheiten, die Grundwasserwasserabsenkung
   des Tagebaus Jänschwalde und die betriebenen Entwässerungsgräben inner-
   halb der Laßzinswiesen.
   Vorhabenbedingte Wirkfaktoren sind die bergbaulich bedingten Auswirkungen
   auf den Grundwasserhaushalt sowie stoffliche Immissionen.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
   FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   2330 (Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis),
      -   6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Höhenstufe),
      -   6510 (Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
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                                                                Geologie und Rohstoffe

          officinalis))
      -   Großer Feuerfalter (Lycaena dispar),
      -   Bitterling (Rhodeus amarus),
      -   Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis),
      -   Rotbauchunke (Bombina bombina) sowie
       - Fischotter (Lutra lutra).
   Erhebliche Vorbelastungen auf die Schutzgüter ergeben sich vor allem durch die
   negative KWB sowie die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung. Umfangrei-
   che Schutzmaßnahmen minimieren im Zeitraum 2004 – 2019 den Einfluss berg-
   baubedingter Wasserverluste in den Teilgebieten Jänschwalder Laßzinswiesen
   und Gubener Vorstadt. Die mit dem Fortschreiten des Tagebaus Jänschwalde
   erwartete bergbaubedingte weitere Absenkung der Grundwasseroberfläche
   würde ohne Schadensbegrenzungsmaßnahmen erhebliche Belastungen der
   Schutzgüter nach sich ziehen. Um sie zu vermeiden, sind Schadenbegrenzungs-
   maßnahmen umzusetzen. Hierzu zählen Wassereinleitungen und Infiltration, op-
   timierte Grabenbewirtschaftung und Flächenberegnung sowie ein gezieltes Was-
   sereinleitungs- und Wasserstandsmanagement. Die Maßnahmen sichern die
   Aufrechterhaltung des Abflusses in den Fließgewässern sowie die Ausbildung
   von Vernässungsflächen und sorgen dafür, dass die LRT und Arten, die an sie
   gebunden sind, erhalten werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die Mage-
   ren Flachlandmähwiesen ausreichend mit Wasser versorgt werden und sich so-
   mit in einen guten Erhaltungszustand entwickeln.
   Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Nebenbestimmungen 114 bis 123
   können die Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungs-
   ziele des FFH-Gebietes so weit reduziert werden, dass eine vorhabenbedingte
   erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Damit ist das beantragte Vorha-
   ben für das FFH-Gebiet „Peitzer Teiche“ im Hinblick auf die Belange von Natura
   2000 verträglich.

9. FFH-Gebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“ (DE 4053-303)
   Das FFH-Gebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“ liegt nördlich des Tagebaus
   Jänschwalde in der Gemeinde Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und
   umfasst ein Gebiet von ca. 545 ha Größe. Kennzeichnende Gebietsmerkmale
   sind das Bachtal der Lutzke sowie die Quellaustritte am Fuß der Talhänge. Die
   Krayner Teiche wurden als Fischteiche durch die Anstauung des Grano-Budero-
   ser Mühlenfließes angelegt. Das FFH-Gebiet liegt zum größten Teil innerhalb des
   hydrologischen Wirkbereiches des Tagebaus. Das Lutzketal liegt außerhalb des
   hydrologischen Wirkbereiches. Die Krayner Teiche, das Speicherbecken Krayne
   und das Grano-Buderoser Mühlenfließ liegen in der Tiefenlinie des gegenüber
   der Umgebung eingetieften Abflusstales zur Lausitzer Neiße. Die Gebietsentwäs-
   serung erfolgt zur Lausitzer Neiße.
   Alleiniger vorhabenbedingter Wirkfaktor ist die bergbaubedingte Grundwasser-
   absenkung im HH-GWL. Weitere bergbaubedingte Auswirkungen (stoffliche, op-
   tische und akustische Immissionen, Erschütterungen) werden aufgrund der Ent-
   fernung zwischen Tagebau und FFH-Gebiet ausgeschlossen.
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                                                                 Geologie und Rohstoffe

   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
   FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
      -    3140 (Oligo‐ bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Ve-
          getation aus Armleuchteralgen),
      -   3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotami-
          ons oder Hydrocharitons),
      -   3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ra-
          nunculion fluitantis und des Callitricho‐Batrachion),
      -   6410 (Pfeifengraswiese auf kalkreichem Boden, torfigen oder tonigschluf-
          figen Böden (Molinion caeruleae)),
      -   6430 (Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Höhenstufe),
      -   6510 (Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
          officinalis)),
      -   7140 (Übergangs‐ und Schwingrasenmoore),
      -   7150 (Torfmoos‐Schlenken (Rhynchosporion)),
      -   9160 (Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Ei-
          chen‐Hainbuchenwald (Carpinion betuli) (Stellario‐Carpinetum)),
      -   9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur),
      -   91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno‐
          Padion, Alnion incanae, Salicion albae)),
      -   Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana),
      -   Kammmolch (Triturus cristatus),
      -   Biber (Castor fiber) sowie
       - Fischotter (Lutra lutra).
   Die bisherige Entwicklung des Grundwasserstandes im HH-GWL im Zeitraum
   2004 – 2019 zeigt eine deutliche Reaktion auf die negative KWB. Bergbaube-
   dingte Auswirkungen sind für den Zeitraum ab 2025 prognostiziert. Diese be-
   schränken sich auf einige Schutzgüter im südlichen Teil des FFH-Gebietes. Als
   SBM zum Schutz der LRT sind Grabenverschlüsse bzw. Staue umzusetzen, die
   den Wasserrückhalt sicherstellen.
   Unter der Voraussetzung der Umsetzung der Nebenbestimmungen 124 bis 128
   können die Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungs-
   ziele des FFH-Gebietes so weit reduziert werden, dass eine vorhabenbedingte
   erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Damit ist das beantragte Vorha-
   ben für das FFH-Gebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“ im Hinblick auf die Belange
   von Natura 2000 verträglich.

10. FFH-Gebiet „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“ (DE 4051-301)
    Das FFH-Gebiet „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“ liegt nordwest-
    lich des Tagebaus Jänschwalde in den Gemeinden Byhleguhre-Byhlen, Drach-
    hausen, Lieberose, Schenkendöbern, Schmogrow-Fehrow, Schwielochsee,
48

- 49 -                              Landesamt für Bergbau,
                                                                Geologie und Rohstoffe

   Spreewaldheide, Tauer und Turnow-Preilack in den Landkreisen Dahme-Spree-
   wald und Spree-Neiße. Es umfasst ein Gebiet von ca. 8.255 ha Größe. Das Ge-
   biet zeichnet sich durch eine Mischung aus Wäldern und Forsten sowie eine of-
   fene bis halboffene, zum Teil stark verbuschte Landschaft aus. Wertbestimmend
   sind zudem die Kessel- und Niedermoore, die in Teilbereichen vorkommen. Der
   östliche Teil des FFH-Gebietes befindet sich innerhalb des hydrologischen Wirk-
   raumes des Tagebaus Jänschwalde. Hier befinden sich – innerhalb des Teilge-
   bietes „Staakower Heide“ – die Staakower Läuche, kleine Kesselmoore. Durch
   das Teilgebiet Staakower Heide verläuft die Wasserscheide zwischen Spree und
   Neiße.
   Alleiniger vorhabenbedingter Wirkfaktor ist die bergbaubedingte Grundwasser-
   absenkung im HH-GWL. Weitere bergbaubedingte Auswirkungen (stoffliche, op-
   tische und akustische Immissionen, Erschütterungen) werden aufgrund der Ent-
   fernung zwischen Tagebau und FFH-Gebiet ausgeschlossen.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und FFH-
   Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   7140 (Übergangs‐ und Schwingrasenmoore),
      -   91D0* (Moorwälder) sowie
       - Kammmolch (Triturus cristatus).
   Bis 2019 ist im FFH-Gebiet keine bergbaubedingte Grundwasserabsenkung zu
   erkennen. Die modellierte geringfügige bergbaubedingte Grundwasserabsen-
   kung von 0,20 m in den Jahren 2020 – 2050 erfolgt 10 m unter GOK und geht in
   der jährlich üblichen Schwankung des oberflächennahen Grundwasserstandes
   von 0,30 m auf. Somit können erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungs-
   ziele des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Damit ist das beantragte Vor-
   haben für das FFH-Gebiet „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“ im
   Hinblick auf die Belange von Natura 2000 verträglich.

11. FFH-Gebiet „Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze“ (DE 3952-301)
    Das FFH-Gebiet „Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze“ liegt nordwestlich
    des Tagebaus Jänschwalde in den Gemeinden Jamlitz, Neuzelle und Schen-
    kendöbern in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Spree-
    Neiße. Es umfasst ein Gebiet von ca. 3.064 ha Größe. Eine Besonderheit des
    Gebiets Große Göhlenze im Osten des FFH-Gebiets sind die kesselartigen Mul-
    den mit Mooren und Gewässern. Das FFH-Gebiet liegt zum Teil innerhalb des
    hydrologischen Wirkraumes des Tagebaus Jänschwalde.
    Aufgrund der Entfernung des Tagebaus und der Lage des HH-GWL ca. 14 m
    unter GOK wird die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung im HH-GWL als
    Wirkfaktor ausgeschlossen. Weitere vorhabenbedingte Wirkungen (stoffliche, op-
    tische und akustische Immissionen, Erschütterungen) werden aufgrund der Ent-
    fernung des Tagebaus und aufgrund der abschirmenden Wirkung von Waldflä-
    chen zwischen dem Tagebau und dem FFH-Gebiet ausgeschlossen.
    Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und
    FFH-Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   3160 (Dystrophe Seen und Teiche),
      -   7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore),
49

- 50 -                                Landesamt für Bergbau,
                                                                   Geologie und Rohstoffe

      -   7150 (Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)),
      -   91D0* (Moorwälder),
      -   9410 (Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea))
          sowie
      - Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis).
   Der Tagebau Jänschwalde hat keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhal-
   tungsziele des FFH-Gebietes zur Folge. Damit ist das beantragte Vorhaben für
   das FFH-Gebiet „Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze“ im Hinblick auf
   die Belange von Natura 2000 verträglich.

12. FFH-Gebiet „Spree zwischen Peitz und Burg“ (DE 3651-303)
    Das FFH-Gebiet „Spree zwischen Peitz und Burg“ liegt westlich des Tagebaus
    Jänschwalde in den Gemeinden Briesen, Burg (Spreewald), Cottbus, Dissen-
    Striesow, Drachhausen, Drehnow, Guhrow, Peitz, Schmogrow-Fehrow, Turnow-
    Preilack und Werben im Landkreis Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cott-
    bus. Es umfasst ein Gebiet von ca. 140 ha Größe und besteht aus den vier Teil-
    flächen:
      -   Teilfläche 1: Neue Spree und Nebenfließe zwischen Striesow und Burg-
          Kauper,
      -   Teilfläche 2: Großes Fließ, Malxe und Hammergraben zwischen Peitz und
          der Unterquerung des Spree-Nordumfluters bei Schmogrow,
      -   Teilfläche 3: Malxeverlauf östlich von Peitz,
      - Teilfläche 4: Hauptspree bei Burg-Dorf.
   Die Teilfläche 3 sowie der östliche Abschnitt der Teilfläche 2 liegen innerhalb des
   hydrologischen Wirkraumes des Tagebaus Jänschwalde.
   Grundwasserbürtige Auswirkungen auf die betrachteten Teilflächen des FFH-Ge-
   bietes werden auf Grund der Wechselwirkung mit der Malxe mit dem Umland
   ausgeschlossen. Beeinträchtigungen durch akustische Immissionen und Er-
   schütterung werden ausgeschlossen. Die durchgeführte Immissionsprognose
   schließt Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen durch stoffliche Einträge (As,
   Ca, Cr, Ni und Pb) aus. Der Eintrag von Stickstoff über den Luftpfad wird nach
   derzeitigem Stand des Wissens ausgeschlossen.
   Bezüglich möglicher Wirkungen des Tagebaus sind folgende FFH-LRT und FFH-
   Anhang II-Arten zu betrachten:
      -   3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des
          Ranunculion fluitantis und des Callitricho‐Batrachion)
      -   Biber (Castor fiber),
      -   Fischotter (Lutra lutra) und
      - Kleine Flussmuschel (Unio crassus).
   Die im hydrologischen Wirkraum des Vorhabens gelegenen Erhaltungsziele hän-
   gen von den durch die Einleitung des Kraftwerks Jänschwalde künstlich gestütz-
   ten Wasserständen der Malxe ab. Sie werden von der zu erwartenden Grund-
   wasserabsenkung durch den Tagebau nicht erheblich beeinflusst werden.
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