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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hauptbetriebsplan Jänschwalde

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den LE-B-eigenen Entwässerungsbetrieb Maßnahmen zu ergreifen, das zu hebende Sümpfungs-
wasser im Osten zu minimieren bzw. nach Westen in Richtung Radewieser Graben bzw. Malxe
abzuleiten.

Bei Starkniederschlägen gewährleisten die Maßnahmen des Erosionsschutzes und der Bö-
schungssicherung wie Verwallungen und Ableitungsgräben die geotechnisch sichere Führung
des Tagebaues.

LE-B ist in die Hochwassermeldesysteme des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg
eingebunden.

5 Immissionsschutz

Im SBP „Immissionsschutz Tagebau Jänschwalde“, zugelassen am 31.03.2016, Gz.: j10-1.3-16-
142 sowie in der zur Zulassung eingereichten 2. Ergänzung zum SBP,Aktualisierung und Verlän-
gerung SBP Immissionsschutz für den Zeitraum 2020 bis 2023 (Auslauf)“ sind die zu erwartenden
Immissionen in den betroffenen Orten, die daraus abgeleiteten Immissionsschutzmaßnahmen
sowie Aussagen zur Kontrolle und Überwachung der Immissionen detailliert dargestellt.

6 Belange von Natur und Landschaft

Mit der Umsetzung des HBP ist die Beseitigung der Vegetation und der abiotischen Grundlagen
für Flora und Fauna innerhalb der angezeigten Flächen der Vorfeldberäumung verbunden. Wei-
tere Maßnahmen des HBP umfassen die Überformung bereits bergmännisch beanspruchter Flä-
chen durch die Herstellung der endgültigen Bergbaufolgelandschaft bzw. Schaffung von techno-
logisch notwendigen Zwischenzuständen. Neben flächendeckenden Tätigkeiten kommt es zu
punktuellen und linearen Inanspruchnahmen von Natur und Landschaft durch die Errichtung von
tagebaubedingten Infrastrukturanlagen innerhalb der Sicherheitslinie sowohl im Vorfeld und dem
Randbereich als auch in den bereits bergbaulich beanspruchten Flächen.

Die Darstellung des Eingriffs und der Nachweis der Kompensationsfähigkeit erfolgt für den ge-
samten bergrechtlich zu verantwortenden Teil des Tagebaus Jänschwalde mit dem Sonderbe-
triebsplan (SBP) „Natur und Landschaft“. Der SBP untersetzt die festgestellte Kompensationsfä-
higkeit des Vorhabens durch eine konkrete Planung der Kompensationsmaßnahmen und eine
Gegenüberstellung schutzgutbezogener Eingriffe mit den geplanten Kompensationsmaßnah-
men. Der SBP wurde mit Bescheid vom 13. Januar 2014, Gz.: | 10-1.3-15-107, zugelassen.

Die Kompensation der bergbaubedingten Eingriffe erfolgt mit der Herstellung der Bergbaufolge-
landschaft. Im SBP sind die konkreten Maßnahmen zur nachbergbaulichen Gestaltung von Natur
und Landschaft ausführlich dargestellt. Insbesondere sind die Maßnahmen in den Renaturie-
rungsbereichen sowie die Maßnahmen des integrierten Naturschutzes umfassend beschrieben.
Ebenso werden die maßgeblichen Lösungsansätze für die Arbeiten zur Herstellung der Land-
und Forstwirtschaftsflächen dargelegt.

Gemäß Nebenbestimmung 4 der Zulassung des SBP erfolgt jährlich die Berichterstattung zum
Stand der Umsetzung der Maßnahmen.

Auf Grund der technologischen Entwicklung ist eine Anpassung des SBP „Natur und Landschaft“
notwendig. Zudem wird für den noch nicht maßnahmengenau beschriebenen nördlichen Teil des
Tagebaues Jänschwalde eine Fortschreibung des SBP (1. Ergänzung) erarbeitet und im IV.
Quartal 2019 zur Genehmigung eingereicht.

Zur Vermeidung und Minderung der Wirkungen auf Natur und Landschaft erfolgt ein schonender
Umgang mit den Biotopstrukturen im Randbereich. Des Weiteren werden die vorbereitenden und
bergbaulichen Maßnahmen zum spätestmöglichen Zeitpunkt realisiert sowie die Randbereiche,
insbesondere die Schutzpflanzungen zu Rückzugsräumen für die Fauna entwickelt. Die Beseiti-
gung der Gehölzbestände erfolgt grundsätzlich außerhalb der Brutzeit.

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Die biotopschutzrechtliche Befreiung für die Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Bioto-
pen im Vorfeld des Tagebaues Jänschwalde erfolgte mit Schreiben vom 07.09.2010 durch die
untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße. Soweit durch Maßnahmen die dem
HBP zukünftig zugeordnet werden (SBP, Ergänzungen), in bisher nicht bergbaulich beanspruch-
ten Flächen (außerhalb des Vorfeldes) gesetzlich geschützte Biotope beeinträchtigt werden, er-
folgt eine separate Beantragung auf Genehmigung von den Verboten des $ 30 BNatSchG.

In Folge aktueller Rechtsprechungen sind separate biotopschutzrechtliche Betrachtungen für die
Vegetationsbestände, die sich auf bergbaulich überformten Flächen entwickelt haben, notwendig.
Im Ergebnis der fachgutachterlichen Überprüfung in der Vegetationsperiode 2015 ist das verein-
zelte Vorkommen von gemäß $ 30 BNatSchG geschützten Biotopen in den Zwischenlandschaf-
ten nachgewiesen. Für diese wurde mit Schreiben vom 27.03.2017 ein Antrag auf biotopschutz-
rechtliche Befreiung gestellt. Mit Schreiben des LfU vom 13.07.2017 liegt in Verbindung mit dem
Widerspruchsbescheid vom 16.11.2017 der Bescheid über die Befreiung vom Biotopschutz in
den Zwischenlandschaften vor.

Für die bisher nicht von diesem Bescheid erfassten Zwischenlandschaften des Tagebaues wird
rechtzeitig vor dem Auslösen von Tatbeständen ein Antrag auf biotopschutzrechtliche Befreiung
eingereicht.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme bisher nicht berg-
baulich beanspruchter Flächen des Vorfeldes erteilte die untere Naturschutzbehörde des Land-
kreises Spree-Neiße mit Schreiben vom 10.01.2011.

Mit den laufenden artenschutzfachlichen Kontrollen des Vorfeldes vor der Inanspruchnahme (vgl.
Nebenbestimmung 3.3.2 der Ausnahmegenehmigung) wird gleichzeitig regelmäßig überprüft, ob
neue artenschutzrechtliche Sachverhalte eingetreten sind. Im Ergebnis dieser Überprüfung wur-
den bisher keine weiteren geschützten Arten kartiert.

Die Bewältigung artenschutzrechtlich relevanter Tatbestände bei der bergmännischen Wie-
dernutzbarmachung und Rekultivierung bzw. dem Rückbau bergbaulicher Anlagen erfolgte mit
Erteilung der Ausnahme von den Verboten des $ 45 BNatSchG mit Schreiben vom 03.08.2015
in Verbindung mit dem Änderungsbescheid vom 22.09.2015 durch das LUGV. Die Entscheidung
basiert auf dem Antrag vom 14.07.2014 und dem dazugehörigen übergreifenden speziellen ar-
tenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß $& 44 ff BNatSchG (SARF).

Mit der Wiedernutzbarmachung im nördlichen Teil des Tagebaues Jänschwalde wird die räumli-
che Ausdehnung der artenschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich. Dazu erfolgt eine Fort-
schreibung des bestehenden SARF für das Gesamtgebiet. Die Beantragung der artenschutz-
rechtlichen Genehmigung erfolgt rechtzeitig vor dem Eintreten von Verbotstatbeständen.

Im Ergebnis der Genehmigungen sind regelmäßige und überwiegend in die Land- und Forstwirt-
schaftliche Rekultivierung integrierte Maßnahmen und die Umsetzung des SBP „Natur und Land-
schaft“ notwendig. Dabei handelt es sich u. a. um:

- Installation von Nistkästen, Anlage von Stubbenhecken

- Schaffung von Zauneidechsenhabitaten in den Randflächen bzw. auf der Kippe einschließlich
der Umsiedlung von Zauneidechsen in diese neuen Habitate

- die Schaffung von (temporären) Kleingewässern bzw. Amphibienhabitaten und ggf. Umsied-
lung von Amphibien aus dem Vorfeld und Randbereichen

- Umsetzung von Ameisenhaufen

- Sicherung von Altholzbeständen im Umfeld des Tagebaues

Schutzgebiete gemäß BNatSchG sind von den Maßnahmen innerhalb der Sicherheitslinie nicht
betroffen.

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Für bergbauliche Aktivitäten außerhalb der Sicherheitslinie (u. a. Verlegemaßnahmen, wasser-
wirtschaftliche Maßnahmen) werden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie biotop- und arten-
schutzrechtlichen Belange frühzeitig separat beachtet.

Erhaltung der wasserabhängigen Schutzgebiete im Umfeld

Entsprechend BKP (Ziele 9 und 10) sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tgb. Jänsch-
walde werden die wasserabhängigen, für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvollen
Feuchtgebiete beobachtet und im Falle einer möglichen Beeinflussung durch geeignete Restitu-
tionsmaßnahmen erhalten. Die Arbeiten basieren auf der behördlich bestätigten „Fortschreibung
des Gesamtkonzeptes zur Beobachtung und zum Schutz wasserabhängiger Landschaftsteile im
Planbereich des Tagebaues Jänschwalde" (5-Stufen-Programm). Dieses behördlich abge-
stimmte 5-Stufenprogramm zur Umsetzung der Nebenbestimmung 6.3.4.1 der wasserrechtlichen
Erlaubnis wird fortgeführt und erweitert. Die Berichterstattung der Maßnahmen erfolgt jährlich.

Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis befristet bis 31.12.2022. Der Antrag „Wasserrechtliche
Erlaubnis für den Tagebau Jänschwalde 2023 bis 2044“ befindet sich in Vorbereitung.

Darüber hinaus werden für die im Umfeld des Tagebaus gelegenen Natura-2000-Gebiete

-  FFH-Gebiet DE 4053-304 „Pastlingsee“

-  FFH-Gebiet DE 4053-305 „Grabkoer Seewiesen“

-  FFH-Gebiet DE 4053-302 „Feuchtwiesen Atterwasch“

-  FFH-Gebiet DE 4354-301 „Neißeaue"

-  FFH-Gebiet DE 4054-301 „Neiße-Nebenflüsse bei Guben“

-  FFH-Gebiet DE 4053-301 „Calpenzmoor“

-  FFH-Gebiet DE4052-301 „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

-  FFH-Gebiet DE 4152-302 „Peitzer Teiche, Teilgebiet Laßzinswiesen“

-  FFH-Gebiet DE 4053-303 „KraynerTeiche/Lutzketal“

-  FFH-Gebiet DE 4051-301 „Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche“
-  FFH-Gebiet DE 3952-301 „Reicherskreuzer Heide und Große Göhlenze“

-  FFH-Gebiet DE 4151-301 „Spree zwischen Peitz und Burg“

-  FFH-Gebiet DE 4253-302 „Euloer Bruch“

-  FFH-Gebiet DE 4252-301 „Sergen-Kathlower Teich- und Wiesenlandschaft“
-  Vogelschutzgebiet DE 4151-421 „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“

Verträglichkeitsuntersuchungen erarbeitet. Im Rahmen dieser Untersuchungen erfolgt eine ge-
bietsbezogene Betrachtung der relevanten Wirkfaktoren und hierbei insbesondere des Wirkpfa-
des Wasser. Im Ergebnis der Untersuchungen erfolgt eine Bewertung, inwiefern die einzelnen
Wirkfaktoren eine gebietsspezifische Wirkung auf die festgelegten Schutz- und Erhaltungsziele
(Lebensraumtypen, Anhang Il-Arten) entwickeln können und ob dadurch erhebliche Beeinträch-
tigungen hervorgerufen werden können.

7 Wiedernutzbarmachung

In den Anlagen 4.1 und 4.2 sind die Wiedernutzbarmachungsflächen, Randflächen, Schutzpflan-
zungen und vorübergehend begrünte Bereiche dargestellt.

7.1 Flächenbilanz

Im Tgb. Jänschwalde werden 2020 - 2022 ca. 393 ha Land in Anspruch genommen und 2020 -
2023 ca. 599 ha wieder nutzbar gemacht. Renaturierungsbereiche sind in den Hauptnutzungsar-
ten LN, FN und SN integriert. Die Entwicklung der Flächenbilanz (Landinanspruchnahme / Wie-
dernutzbarmachung) ist in folgender Tabelle ersichtlich

 
 

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Tabelle8 Flächenbilanz

 

  
 
 
 

Landinanspruchnahme

    
 

Landinanspruchnahme 135,64
130,16

0,00

    
 

Landinanspruchnahme

   
 
 
   
   
   
   
    
  
 

Landinanspruchnahme

  

Wiedernutzbarmachung
davon Renaturierung
Wiedernutzbarmachung
davon Renaturierung
Wiedernutzbarmachung
davon Renaturierung
Wiedernutzbarmachung

   
 

   

davon Renaturierung
Wiedernutzbarmachung 270,89| 326,71 0,92
davon Renaturierung 0,00 15,54 0,92

Kulturwert des Deckgebirges

0,00 598,52
0,00 16,46

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass in die oberen 2 Meter der Abschlussschüttung die
im Abbauprozess vorhandenen, kulturfähigsten Substrate eingebaut werden. Die Baggertechnolo-
gie speziell im Vorschnitt wird u.a. auch durch eine selektive Gewinnung mit Sonderfahrweisen
(Rampenbaggerung) so gesteuert, dass die gemäß BKP geplanten Nutzungsarten mit LN- und FN-
Flächen im jeweils geplanten Umfang hergestellt werden können.

Quartäre Materialien stehen im Vorschnitt und im BS 1 neben den Sanden des Taubendorfer
Sanders sowohl als kompakte bindige als auch stark sandige Geschiebemergel (Geschiebesand)
der Warthe- und Drenthe-Vereisungen an. Im BS 2 sowie untergeordnet auch in den BS 1 und 3
steht der Geschiebemergel der Elster-2-Vereisung als Moränenkomplex (z. T. mit umgelagertem
Tertiärmaterial) an. Im BS 2 steht außerdem über den gesamten Zeitraum die sog. „umgelagerte
Raunoer Folge“ an. Es handelt sich dabei um eine Wechsellagerung von schluffigen Feinsanden
bis sandigen Schluffen tertiären Ursprungs, die in den quartären GWL 150 eingelagert sind.
Bindige tertiäre Schichten stehen als Schluffe in den tertiären Grundwasserleitern in den BS 2
und 3 sowie überwiegend als Hangendschluff im BS 3 an.

7.3 Kippenentwicklung/Bergmännische Rekultivierung

In Abhängigkeit von der Kippenentwicklung werden bergmännisch rekultivierte Flächen überge-

ben. Die bergmännische Rekultivierung umfasst dabei die Umsetzung aller Maßnahmen zur Her-

stellung der Kippenabschlussflächen unter Beachtung der

- geotechnischen Sicherheit/Kippenabschlusshöhe (hydrologische und bodenmechanische
Vorgaben sowie ausreichende Überdeckung über dem nachbergbaulichen Grundwasser-
stand),

- Qualität der Kippsubstrate,

- nutzungsartengerechten Anforderungen an die Relief- und Neigungsgestaltung mittels Pla-
niertechnik.

Es werden 1.005,6 ha bergmännisch rekultiviert. Das sind 782 ha auf der Absetzerkippe und
133,1 ha auf der AFB-Kippe. 90,5 ha werden nach der geotechnischen Sicherung der östlichen

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Geländetieflagen einschließlich des Schutzdammes Briesnig an der OM bergmännisch rekulti-
viert.

Die als Abschlussschicht geschütteten Substrate entsprechen den Kategorien der „Richtlinie des
Landesbergamtes Brandenburg für die Wiedernutzbarmachung bergbaulich in Anspruch genom-
mener Bodenflächen” vom 15.06.2001. Diese Richtlinie bildet auch die Grundlage für die Gestal-
tung der Abschlussflächen.

Absetzer-Kippe

Im Punkt 7.2 ist beschrieben, dass im Vorfeld des Vorschnittbetriebes Grundmoränenmaterial der
Warthe-Vereisung (stark sandiger Geschiebemergel mit bindigem Anteil von 30 - 50 % Ton und
Schluff) ansteht.

Die Korngrößenzusammensetzung ist für die Eignung zur landwirtschaftlichen Nutzung wichtig.
Bodenarten mit einem Schluffanteil > 10 M. % und einem Tonanteil zwischen 5M. % und 20M. %
sind optimal. Diese Bodensubstrate entsprechen der Warthe-Grundmoräne (Geschiebemergel)
und deren Verschnitt mit quartärem Sand bis max. 25 %.

Nach den Vorgaben des BKP wird für landwirtschaftliche Nutzflächen von einer durchschnittli-
chen Bodenwertzahl von 25 - 30 ausgegangen. Die Voraussetzung für dieses Ziel ist die Schaf-
fung von Flächen mit Ausgangsbodenwertzahlen von 13 - 18. Dieses Ziel wird nur mit der Ver-
kippung einer mindestens 2 m mächtigen Abschlussschicht aus Warthe-Geschiebemergel in
Hochschüttung durch den Absetzer erreicht.

Warthe-Geschiebemergel ist auch das bevorzugte Bodensubstrat für die Herstellung forstwirt-
schaftlicher Nutzflächen (FN).

Sicherung der östlichen Geländetieflagen (in 2020)
Bei der Flächenherstellung nach Abtrag des Lärmschutzdammes Briesnig wird geeignetes Bo-
densubstrat für die zukünftigen LN-Flächen aus dem Massendepot verwendet.

AFB-Kippe

Das im BS 1 anstehende Grundmoränenmaterial der Warthe- und Drenthe-Vereisung (bindiger
als auch stark sandiger Geschiebemergel), der im BS 2 und untergeordnet im BS 1 und 3 anste-
hende Grundmoränenmaterial der Elster-Vereisung (Geschiebemergel) und das tertiäre bindige
Material im BS 2 und 3 ist für forstwirtschaftliche Nutzflächen geeignet (siehe Punkt 7.2).

Die Flächen der zentralen Brückenkippe, die nach Abklingen von Setzungen und Sackungen ge-
mäß der SE-Nr. 64 „Endgestaltung und Sicherung von Kippenoberflächen des Tagebaues
Jänschwalde“ vom 17.03.2008 sowie der „Geotechnische Stellungnahme zur Gestaltung der blei-
benden F 60-Kippenoberfläche nördlich Hochwert 43,2“ vom 01.09.2009 eine ausreichende
Überdeckung über dem nachbergbaulichen Grundwasserstand aufweisen, können endgültig wie-
der nutzbar gemacht werden. Sie sind für eine forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Nachfolgende Substrate werden für die herzustellende Abschlussschicht weitestgehend vermie-
den:

- Flaschenton

- tertiär bindiger Boden mit Anteilen > 30 % Ton und Schluff

7.4 Aufgaben der Wiedernutzbarmachung

7.4.1 _ Wiedernutzbarmachung von Kippenflächen nach den Hauptnutzungsarten

Die Wiedernutzbarmachung umfasst Maßnahmen um Flächen entsprechend der vorgesehenen
Nutzung ordnungsgemäß herzustellen. Gemäß BKP werden Flächen für Land- und Forstwirt-
schaft sowie Renaturierungsflächen hergestellt. Die Flächen der Renaturierung werden bilanz-
technisch den drei Hauptnutzungsarten LN, FN oder SN zugeordnet.

Die mit der Landinanspruchnahme einhergehenden bergbaubedingten Eingriffe in Natur und
Landschaft werden unter anderem durch die Gestaltung der Renaturierungsflächen ausgeglichen

(vgl. SBP „Natur und Landschaft“, Gz. j 10-1.3-15-107 Kompensationsmaßnahmen K2, K3 und
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K16). Die im HBP-Zeitraum hergestellten Renaturierungsflächen werden mit dem Entwicklungs-
ziel Wald und dem Entwicklungsziel Offenland gestaltet.

Nach der qualitätsgerechten Verkippung und Herstellung des Reliefs entsprechend den Empfeh-
lungen der „Richtlinie des Landesbergamtes Brandenburg für die Wiedernutzbarmachung berg-
baulich in Anspruch genommener Bodenflächen” vom 15.06.2001 erfolgen die Kipprohbodenkar-
tierungen auf der Grundlage der „5. Auflage der Kartieranleitung mit dem angepassten Bewer-
tungsrahmen“ vom Februar 2008.

Diese bodengeologischen Kartierungsberichte bilden die Grundlage für die Vorgaben zur Melio-
ration und Bodenaufwertung sowie für die standortgerechte Inkulturnahme der Flächen.

Die Rekultivierung ist in den einzelnen Maßnahmeblättern K1 bis K26 des SBP „Natur und Land-
schaft“ beschrieben.

Es werden insgesamt 326,7 ha forstwirtschaftliche Nutzflächen in Kultur genommen und weitere
457,3 ha werden durch Melioration, Bodenaufwertung und anteiliger Aufforstung für eine forstli-
che Nutzung vorbereitet.

Tabelle9 Inkulturnahme FN-Flächen Kippe

Wiedernutzbarmachung forstwirtschaftlicher Nutzflächen (FN, FN(RF))
Jahr ha |Lage Fläche
3,60 |nach Sanierung nordwestlicher Innenkippe
44,83 | zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
36,72 | zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
1,15 | südöstlich Grötsch
23,87 | südwestlich vom zukünftigen Malxetal
4,42 |nordöstlich vom zukünftigen Malxetal

zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
zentrale Brückenkippe (grünes Herz)

an Westmarkscheide

nordwestlich vom zukünftigen Malxetal
südwestlich vom zukünftigen Malxetal
Sporn nordöstlich vom zukünftigen Malxetal
nach Sicherung östlicher Tieflagen

zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
zentrale Brückenkippe (grünes Herz)
südwestlich vom zukünftigen Malxetal
nach Sicherung östlicher Tieflagen
nach Sicherung östlicher Tieflagen

 

Insgesamt werden 52,9 ha forstwirtschaftliche Nutzflächen auf der Absetzerkippe in Kultur ge-
nommen und 369,2 ha werden durch Bodenaufwertung und anteiliger Aufforstung für eine forst-
wirtschaftliche Nutzung vorbereitet.

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Die Rekultivierung ist in den einzelnen Maßnahmeblättern K1, K2, K3, K6, K7, K8, K15 und K20
bis K23 des SBP „Natur und Landschaft“ beschrieben.

Das sind Flächen mit Aufforstung (WJ 061, WJ 063, WJ 128, WJ 098, WJ 083, WJ 074, WJ 132
und WJ 080) und Flächen mit Renaturierung (WJ 075, WJ 112, WJ 141). Zur Schaffung einer
lausitztypischen, naturnahen Waldlandschaft mit hohem Wert für den Naturschutz wird das Ent-
wicklungsziel Wald durch Initialpflanzung, Waldansaat und Sukzession erreicht.

Für die Wiedernutzbarmachung des zukünftigen Malxetales und Düringsgrabens gilt der SBP
„Malxetal und Düringsgraben“, Gz.: j10-1.3-16-115.

Nördlich (WJ 128, WJ 111) und südlich (WJ 063) des Geltungsbereiches des SBP werden bis an
den Verbindungskorridor ca. 100 m breite Streifen als Puffer zu den großen LN-Komplexen me-
lioriert und standortgerecht aufgeforstete Flächen in Kultur genommen. Die angrenzend entste-
henden Waldränder werden so strukturiert, dass sie vielfältige Funktionen des Natur- und Land-
schaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes übernehmen.

Südlich von Grötsch werden an der WM und östlich davon zwischen den landwirtschaftlichen
Nutzflächen Bereiche aufgeforstet (WJ 098).

Auf der aufgefüllten nordwestlichen Innenkippe werden 8,7 ha in Kultur genommen, Flächen auf-
geforstet (WJ 083) bzw. Initiale für eine Waldetablierung gepflanzt (WJ 141).

67,9 ha werden im Verbindungskorridor östlich von Heinersbrück als Renaturierungsfläche vor-
bereitet. Die Rekultivierung ist in den einzelnen Maßnahmeblättern K2, K3 und K20 bis K23 des
SBP „Natur und Landschaft“ beschrieben.

Die entstehende Fläche WJ 123 ist Bestandteil des zukünftigen Biotopverbundes vom Malxetal
ausgehend in nördlicher Richtung.

Auf der Brückenkippe werden 201,9 ha forstwirtschaftliche Nutzungsflächen in Kultur genommen
(WJ 124, WJ 126, WJ 130, WJ 131 und WJ 068) und 88,1 ha durch Melioration und anteilige
Bepflanzung für eine forstliche Nutzung vorbereitet. Die Rekultivierung ist in den einzelnen Maß-
nahmeblättern K1, K2, K3, K6, K7, K8, K15 und K20 bis K23 des SBP „Natur und Landschaft“
beschrieben.

Nach der Sicherung der östlichen Geländetieflagen werden an der OM 63,2 ha aufgeforstet und
2022/2023 in Kultur genommen (WJ 074, WJ 132, WJ 080).

Alle Flächen werden bodengeologisch kartiert, melioriert und mit einer Testsaat versehen. Das
Ergebnis der Melioration wird nach einem Jahr mittels eines Qualitätsnachweises geprüft. Es er-
folgt gegebenenfalls eine Nachmelioration entsprechend der Folgenutzung. Auf den Forstflächen
wird anschließend gepflanzt. Die zu einem späteren Zeitpunkt erforderlichen Band- und Verlege-
trassen werden bei der Wiedernutzbarmachung ausgespart.

Die Forstkulturpläne werden unter Beachtung der Kartierungsergebnisse zu den Bodensubstra-
ten und Nährkraftstufen erstellt und mit der Forstbehörde abgestimmt. Die Arbeiten auf der Re-
naturierungsfläche werden im Einvernehmen mit der Forstbehörde und der Naturschutzbehörde
durchgeführt.

0,9 ha werden als sonstige Nutzungsfläche in Kultur genommen.
Tabelle 10 Inkulturnahme SN-Flächen Kippe

     

  

Wiedernutzbarmachung sonstiger Nutzflächen (SN, SN(RF))
Jahr | ha |Lage Fläche

2022 | 0,92 nach Sicherung ehemaliger Schutzdamnm 272 |wuoos

Nach dem anteiligen Rückbau des Lärmschutzdammes Briesnig werden an der OM 0,92 ha als
SN-Fläche gestaltet.

Auf der Absetzerkippe werden 39,2 ha östlich Heinersbrück im Verbindungskorridor als Renatu-
rierungsfläche vorbereitet.

     
   

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Die Rekultivierung ist im Maßnahmeblatt K16 des SBP „Natur und Landschaft“ beschrieben.

Die bereits in Kultur genommenen SN-Flächen (WJ 104, WJ 125) und die seit 2018 verpachteten
SN-Flächen (WJ 076) werden durch Landwirte der benachbarten Agrarbetriebe bewirtschaftet.

Auf der Absetzerkippe und nach der Sicherung der östlichen Geländetieflagen werden 270,9 ha
landwirtschaftlich wieder nutzbar zu machende Flächen in Kultur genommen.

Tabelle 11 Inkulturnahme LN-Flächen Absetzerkippe/Sicherung östliche Tieflagen

Wiedernutzbarmachung landwirtschaftlicher Nutzflächen (LN)
Jahr| ha |Lage Fläche
Trasse südlich vom Malxetal
am KDP 2

nördlich vom zukünftigen Düringsgraben
am KDP 2

nördlich vom zukünftigen Düringsgraben
ehemaliges Massendepot

nach Sanierung nordwestlicher Innenkippe

     
     
   
   
   
     
   
     
    
  
      
 

   
   

  
   
  

2021 2,16 |nach Sicherung östlicher Tieflagen
2021| 16,41 |ehemaliges Massendepot für östliche Tieflagen

2021| 28,04Jam KDP2

2022 9,60 |nach Sicherung ehemaliger Schutzdamm WJ 005
2022| 50,64 östlich vom grünen Herz WwJ 117

2023 4,90 | südlich Düringsgraben WJ 085
2023 2,41 |nördlich Düringsgraben WJ 086

Bl a |

Die Rekultivierung ist in den einzelnen Maßnahmeblättern K9, K10, K11, K15, K21 und K25 des
SBP „Natur und Landschaft“ beschrieben.

Sie werden standörtlich untersucht. Nach der Bodenlockerung erfolgen die bedarfsgerechte Dün-
gung sowie die Erstansaat (WJ 095, WJ 087, WJ 092, WJ 096 und WJ 113 bis WJ 115, WJ 117,
WJ 085, WJ 086). Dafür bildet der Band 1 „Landwirtschaftliche Rekultivierung von Kippenflächen
des Braunkohlenbergbaus, Empfehlungen und Richtwerte“ von 2009 des FIB die Grundlage.
Die Schlageinteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Wasserableitung
und der Windrichtung. Erkennbar ist sie an der Darstellung der Flurgehölzstreifen und der Wege-
führung nach der Reliefgestaltung.

Die in Kultur genommenen landwirtschaftlichen Nutzflächen werden 7 Jahre bewirtschaftet.
Entsprechend einer Rekultivierungsfruchtfolge erfolgt die Bewirtschaftung mit dem Ziel der An-
reicherung von Humus. Die organische Düngung erfolgt über den Einsatz von Gülle und Gärrest-
stoffen. Der Einsatz erfolgt nach guter fachlicher Praxis und nach geltenden Gesetzlichkeiten.
Diese Wirtschaftsdünger werden bei der landwirtschaftlichen Rekultivierung von Kippenflächen
ab dem 2. Jahr der Anlaufrotation eingesetzt. Auf der Fläche WJ 062 ist eine Versuchsfläche für
ein langjähriges landwirtschaftliches Monitoring angelegt. Ziel dieses Programms ist die Boden-
und Ertragsentwicklung langfristig zu beobachten und zu dokumentieren.

  
     
     

   

Nach der Sicherung der östlichen Geländetieflagen, dem Rückbau von großen Teilen des Lärm-
schutzdammes Briesnig und des Massendepots werden an der OM 28,2 ha angesät und
2021/2022 in Kultur genommen (WJ 062, WJ 005, WJ 085).

Zur Strukturierung der Agrarlandschaft werden innerhalb landwirtschaftlicher Nutzungsflächen
naturschutzfachliche Maßnahmen integriert:

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- Flurgehölzstreifen in Form von Hecken und Gehölzstreifen an den Schlaggrenzen, die gleich-
zeitig auch als Erosionsschutz dienen

- Anlage Lesesteinhaufen, die während der Bewirtschaftung vom Acker gesammelt werden

- temporäre Kleingewässer, Vernässungsflächen durch Nutzung entstandener Senken

- gruppenweise Pflanzung von Feldgehölzen

- Pflanzung hochstämmiger Laubbäume als Solitärbäume

- Alleepflanzungen an Bewirtschaftungswegen

Zur Pflege und Bewirtschaftung sind folgende Flächen vorgesehen:

- forstwirtschaftlich wieder nutzbar gemachte Flächen im 1. Pflegejahr bis zur sicheren Kultur
- Wegeinstandhaltung und Pflege der Windschutzstreifen und Flurgehölze

- landwirtschaftlich wieder nutzbar gemachte Flächen im 1. bis 7. Bewirtschaftungsjahr

Die seit 2013 durch die Landwirte bewirtschafteten Flächen (WJ 059, WJ 062, WJ 064, WJ 081,
WJ 082, WJ 084, WJ 089, WJ 090, WJ 091, WJ 096) sind an die Agrargenossenschaften ver-
pachtet.

7.4.2 _Wiederherstellung von Randflächen

Die bergbaubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft werden auch im Randbereich durch die
Gestaltung der Renaturierungsflächen ausgeglichen (vgl. SBP Natur und Landschaft, Kompen-
sationsmaßnahmen K1, K2, weiterhin K20 und K21).

Tabelle 12 Inkulturnahme Randflächen

Wiederherstellung Randflächen (RN) forstwirtschaftlicher Nutzung (FN, FN(RF))
Jahr ha Lage Fläche
5,01 |südlich und südöstlich Grötsch
2,23 |südlich und südöstlich Grötsch
3,44 \nördlich Briesnig
0,59 | nördlich Briesnig
1,89 |nördlich Briesnig
0,51 |nördlich Briesnig

|
|__ 0,00] |
_900| |
2023 südlich und südöstlich Grötsch
| 14,34] LI

Wiederherstellung Randflächen (RN) landwirtschaftlicher Nutzung (LN, LN(RF))
Jahr ha Lage Fläche
2020 0,57 |Grötsch
2020 2,72 |nördlich Briesnig
2020 0,88 | nördlich Briesnig

     
     

            
   
   

    

  
  
 

iederherstellung Randflächen (RN) sonstiger Nutzung (SN, SN(RF))
ahr ha |Lage

2020 2,27 |Grötsch RJ 106
2020 4,43 | nördlich Briesnig RJ 007

‚27

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HBP-Jw_2020-2023_Text.docx
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Die südlich von Grötsch liegenden Flächen RJ 106 und RJ 112 werden wiederhergestellt.

An der OM nördlich von Briesnig werden Flächen rekultiviert, nachdem die Entwässerungsanla-
gen zurückgebaut und die Brunnen und Pegel verwahrt wurden (RJ 007 und RJ 012).

7.4.3 _Vorübergehende Begrünung von Betriebsflächen

Die vorübergehende Begrünung ist als Immissionsschutzmaßnahme Bestandteil des SBP Immis-
sionsschutz Tgb. Jänschwalde Gz.: j10-1.3-16-142 und deren 2. Ergänzung.

Die vorübergehende Begrünung erfolgt auf Brückenkippen- und Absetzerkippenflächen sowie auf
Böschungen.

Die Begrünungsmaßnahmen östlich Jänschwalde-Ost werden fortgesetzt (vBJ 088). Straßentras-
sen werden vorübergehend begrünt. Die Endstellung der AFB-Kippenböschung in Ortsnähe von
Taubendorf und der nordöstliche Bereich der Vorschnittböschung werden 2023 durch An-
spritztechnik begrünt.

Südwestlich Grießen wird der Brückenkippenbereich, der nicht für die endgültige Wiedernutzbar-
machung zur Verfügung steht, anteilig planiert und begrünt (vBJ 079).

Auf der Kippe und auf Böschungen werden 89,2 ha vorübergehend begrünt.

Der nordöstliche Bereich der Vorschnitttrennebene wird auf 21 ha 2023 begrünt.

Tabelle 13 Vorübergehende Begrünung

      
 
  
  
 
   
     

 
 
  
 

vorübergehende Begrünung Kippe und Vorschnitttrennebene

 

  
   
  

Jahr | ha |Lage Fläche
2020 4,9|Brückenkippe am WRS vBJ 088
2020 Brückenkippe am ORS vBJ 079
2020 7,0 Straßentrasse Heinersbrück-Briesnig

0,5 |Brückenkippe am WRS

4,4 |Brückenkippe am ORS
35,2 | Absetzerkippe KDP 2 südöstlich Heinersbrück
2,8 | Straßentrasse Heinersbrück-Grießen

43
3|Brückenkippe am ORS vBJ 079

  

    
    
         

   
  

2022 | 4,
2022 | 43

2023 0,6 |nordöstliches Ende der Brückenkippe vB J079
2023 | 21,0 |nordöstlicher Bereich der Vorschnitttrennebene

     

2023 1,4 | Straßentrasse Heinersbrück-Grießen

vorübergehende Anspritzbegrünung Böschungen
Jahr | ha |Lage Fläche

2023 | 12,8 \nordöstliches Ende der Brückenkippe vBJ 076
2023 6,2 |nordöstlicher Bereich der Vorschnittböschung

  

   
     

vBJ 076

7.4.4 Sonderobjekte/Gestaltungsmaßnahmen

Schutzpflanzungen
Die Schutzpflanzungen werden gepflegt.

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