02-hbp-jw-2020-2023-lbgr-ffh-vp
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hauptbetriebsplan Jänschwalde“
Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
3.1.2.2 Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
Tabelle 3.2: Übersicht über die relevanten FFH-Arten (NSG-VO von 2015).
EU- Erhaltungszu-
Tier- und Pflanzenarten
Code stand
1014 Schmale Windelschnecke (Vertigo angus- B**
tior)
1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo mou- B**
linsiana)
1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) B**
1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) C**
1337 Biber (Castor fiber) B**
1355 Fischotter (Lutra lutra) C**
1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus) C**
1084* Eremit (Osmoderma eremita) C**
* prioritär geschützt
** Erhaltungszustand entnommen aus Schreiben LfU vom 20.06.2019, Anl. 1 (KIfL 2019)
Da alle vorkommenden LRT und die Anhang II Arten im Wirkraum der tagebau-
bedingten Grundwasserabsenkung liegen, prüft KIfL (2019, Anh. 3: 4) in einem
ersten Schritt, welche Erhaltungsziele gegenüber der Grundwasserabsenkung
relevant sind. Ausgenommen LRT 6230* und der Anhang II Arten Eremit und
Hirschkäfer, werden alle vorgenannten LRT und Anhang II Arten in die weitere
FFH-VU einbezogen.
3.1.2.3 Sonstige Bestandteile / charakteristische Arten
Die NSG-VO (2015) benennt in § 3 Abs. 1 als Schutzzweck des NSG „Feucht-
wiesen Atterwasch“ die Erhaltung und Entwicklung von Feucht- und Nassgrün-
land, der nassen Hochstaudenfluren, der Röhrichte und Großseggensümpfe, der
Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften, der Erlenbruch-, Erlen-Eschen-
und Eichenwälder sowie der Sandmagerrasen und besonders geschützter Arten
wie Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), die Sumpf-Platterbse
(Lathyrus palustris), der Fieberklee (Menyanthes trifoliata) und die Krebsschere
(Stratiotes aloides).
Weiterer Schutzzweck des NSG „Feuchtwiesen Atterwasch“ besteht in der Erhal-
tung und Entwicklung als Lebens- bzw. Rückzugsraum und potenzielles Wieder-
ausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere Säugetier-, Vogel-,
Reptilien-, Amphibien- und Insektenarten, darunter besonders und streng ge-
schützter Arten wie Wasserspitzmaus (Neomys fodiens), Kiebitz (Vanellus vanel-
lus), Eisvogel (Alcedo atthis), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus),
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
Kranich (Grus grus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Seeadler (Haliaeetus albi-
cilla), Weißstorch (Ciconia ciconia) und Waldeidechse (Lacerta vivipara).
Des Weiteren ist laut NSG-VO die Erhaltung und Entwicklung als Nahrungs-,
Rast- und Überwinterungsgebiet mit regionaler Bedeutung für Wasservögel; die
besondere Eigenart als naturnahes, reich strukturiertes und von Fließ- und Still-
gewässern geprägtes Feuchtgebiet im Neißeraum und die Erhaltung und Ent-
wicklung des regionalen Biotopverbundes der Feuchtgebiete zwischen Oder-Nei-
ßetal und Spreewald als Schutzzweck benannt.
Da mit der Betrachtung der in Tabelle 3.1 aufgelisteten LRT und der in Tabelle
3.2 aufgelisteten Anhang II Arten, aufgrund der Entfernung zum Vorhaben, kein
zusätzlicher Informationsgewinn für die im Vorgenannten charakteristischen Ar-
ten erwartet wird (KIfL 2019, Hauptteil, Kap. 2.9), werden sie in der FFH-VU nicht
weiter betrachtet.
3.1.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ liegt ein MaP vor (LANGE 2015
in KIfL 2019). Unstimmigkeiten bezüglich einzelner Erhaltungsziele löst KIfL
(2019, Anh. 3: 9) auf, indem er sich für die vorliegende FFH-VU auf die ErhZV
(2015) und Schriftverkehr mit LfU aus 2019 bezieht. Womit die LRT 6430 und
7230 weiter in der Betrachtung bleiben. Die wichtigsten Maßnahmen des MaP
sind tabellarisch dokumentiert (KIfL 2019, Anh. 3: Tab. 2). Die Zielsetzungen:
Entwicklung der Gewässer sowie der angrenzenden Feuchtwälder und der aus-
gedehnten Grünländer sollen durch extensive Nutzung der Grünländer und das
Zulassen einer naturnahen Gewässerdynamik erreicht werden.
3.1.4 Beschreibung der Grundwasserverhältnisse und der Vorbelastung
Das Schwarze Fließ ist ein typisches Talgewässer, welches in der Tallage den
von der Hochfläche her entlastenden Grundwasserkörper, hier des HH-GWL, an-
schneidet und überschüssiges Grundwasser abführt.
Die heutigen Grundwasserverhältnisse im Gebiet der Feuchtwiesen Atterwasch
ergeben sich aus:
den Veränderungen der klimatischen Gegebenheiten (seit 1995 weisen die
meisten Jahre eine negative KWB auf),
der Grundwasserabsenkung durch die Inbetriebnahme des Wasserwerkes
Schenkendöbern 2006 und
der Grundwasserabsenkung durch den Tagebau Jänschwalde (im Südwesten
Beginn der Wirkung ab 2014/15, ansonsten wird der Beginn des bergbaulichen
Einflusses für den Zeitraum 2019/20 prognostiziert).
Die fortschreitende bergbauliche Grundwasserabsenkung greift von Südwesten
zunehmend auf das Einzugsgebiet des Schwarzen Fließes über. Gemäß dem
Verlauf der Ganglinien der virtuellen Pegel v21 und v22 (KIfL 2019, Anh. 3, Anl. 6)
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
werden die Grundwasserdruckhöhen unter die Wasserspiegellage der Fließge-
wässer absinken. Die maximalen Absenkbeträge werden zu Beginn der 2030er
Jahre erreicht. Überprägt wird diese Absenkung seit den 2000er Jahren durch
die negative KWB, die zu einer deutlichen Einschränkung des Grundwasserdar-
gebotes führt und durch die grundwasserabsenkende Wirkung der 2006 erfolgten
Inbetriebnahme der Wasserfassung Atterwasch des WW Schenkendöbern.
Durch alle drei Faktoren erfolgt eine Verringerung des Zustromes aus dem HH-
GWL in das Schwarze Fließ und ein Versickern aus den Oberflächengewässern.
Der Wirkungsgrad dieser einzelnen Wirkfaktoren auf die Grundwasserverhält-
nisse und somit auf das FFH-Gebiet ist nicht zu ermitteln (KIfL 2019, Anh. 3).
3.2 Potentielle Wirkfaktoren
Folgende vorhabenbedingte Wirkfaktoren haben nach KIfL (2019) auf das FFH-
Gebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ Einfluss:
fortschreitende Grundwasserabsenkung bis zum Erreichen maximaler Ab-
senkbeträge 2033/34
bereits ergriffene Schutzmaßnahmen (SM) zur Stützung des Wasserhaushal-
tes im Schwarzen Fließ (1. und 2. Etappe, Feu 1 - 3 SM, (KIfL 2019, Anh. 3:
Anl. 3))
Errichtung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen (3. und 4. Etappe, Feu 1 -
5 SBM (KIfL 2019, Anh. 3: Anl. 5) mit teils regelbaren Grabenverschlüssen
sowie erforderlichen Baumaßnahmen im FFH-Gebiet
Weitere vorhabenbedingte Wirkungen werden von KIfL (2019, Anh. 3) aufgrund
der Entfernung des Tagebaus (einschließlich der Tagebauausdehnung zum Zeit-
punkt des Auslaufens des Betriebes im Jahr 2023) und aufgrund der abschirmen-
den Wirkung von Waldflächen zwischen dem Tagebau und dem FFH-Gebiet aus-
geschlossen.
Mit Tagebaueinfluss wird nach KIfL (2019, Anh. 3, Anl. 6) ein Absinken des Was-
serstandes im HH-GWL bis 2033/34 von insgesamt 4,5 m erwartet (Grundwas-
serflurabstand max. 5 m unter GOK).
3.3 Bisher ergriffene Maßnahmen zur Stützung des Wasser-
haushaltes
Den Wirkungen der Verschlechterung der Wasserversorgung auf die Lebens-
räume und Arten im FFH-Gebiet wie:
verminderter Abfluss in den Gräben und Flüssen der Flussaue (Schwarzes
Fließ und Nebengräben), verbunden mit potentieller Verschiebung der Arten-
zusammensetzung,
oberflächennahes Trockenfallen der Auen und Niedermoore, verbunden mit
Moorsackung und teilweisem Verlust der typischen, feuchteliebenden, (moor-
typischen) Arten sowie
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
Sukzession von offenen Feuchtlebensräumen, verbunden mit vermehrter Eva-
potranspiration,
wird seit 2016 mit der Stützung des Gebietswasserhaushaltes, durch Einleitung
von Grundwasser in das Grabensystem des Schwarzen Fließes und durch die
Errichtung von Wasserrückhaltemaßnahmen entgegengewirkt. Im Einzelnen
sind es die Schutzmaßnahmen:
Feu 1 SM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ 1. Etappe, ab 2016 mit
3,53 m³/min max. genehmigter Menge, 5 Brunnen, 6 Einleitstellen
Feu 2 SM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ 2. Etappe, ab 2018 mit
3,96 m³/min max. genehmigter Menge, 3 Brunnen, 2 Einleitstellen, Sickerlei-
tungen
Feu 3 SM: Ertüchtigung Stauhaltung, 2018, Einbau eines Notverschlusses ca.
100 m nördlich der Mühle Atterwasch falls Mühlenstau ausfällt
Zur Lage der Schutzmaßnahmen s. KIfL (2019, Anh. 3, Anl. 2, zur Beschreibung
Anl. 3 in derselben Unterlage).
3.4 Nachträgliche Betrachtung der vorhabenbedingten Aus-
wirkungen auf die Erhaltungsziele
3.4.1 Bisherige Auswirkungen des Vorhabens
LRT 3150: überwiegend in günstigem Erhaltungszustand (B, C), Schenkendö-
berner See ist Entwicklungsfläche (E). Vorbelastungen durch negative KWB und
teilweise Gänsemast und Angelnutzung. Die Schutzmaßnahmen SM Feu 1 und 2
zeigen positive Wirkungen. Auch in den Gewässern, die nicht an das Fließge-
wässersystem angeschlossen sind und bisher nicht von den Schutzmaßnahmen
profitieren, hat sich der Erhaltungszustand des LRT bisher nicht verändert. Daher
wird in Verbindung mit den durchgeführten Schutzmaßnahmen von keinen berg-
baulichen Beeinträchtigungen im Zeitraum 2004 - 2019 ausgegangen.
LRT 3260: linienhafter LRT in wechselndem Erhaltungszustand (überwiegend C,
auch B, ferner Entwicklungsflächen). Sehr starke Vorbelastung durch negative
KWB, anthropogene/naturferne Gewässerstrukturen und Eutrophierung. Die
Wasserstützung durch Zufuhr von Grundwasser aus dem HH-GWL ist für das
Schwarze Fließ und seinen LRT verträglich. Der Erhaltungszustand des LRT hat
sich trotz Vorbelastung seit Beginn der bergbaubedingten Grundwasserabsen-
kung nicht verändert. Daher werden in Verbindung mit den durchgeführten
Schutzmaßnahmen bergbauliche Beeinträchtigungen im Zeitraum 2004 - 2019
verneint.
LRT 6430: wurde aktuell nur - als überwiegend linienhaft vorkommendes - Be-
gleitbiotop erfasst. Es treten standortbedingt verschiedene Erhaltungszustände
(B und C, ferner Entwicklungsflächen) mit zum Teil gegensätzlichen Entwick-
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
lungstendenzen auf (Entwicklung von A nach C). Die linienhaft entlang der Fließ-
gewässer vorkommenden Begleitbiotope profitieren von den Schutzmaßnah-
men. Kleinflächig wird eine bergbaulich bedingte Beeinträchtigung des LRT 6430
nicht ausgeschlossen, wobei für den Zeitraum 2004 - 2019 keine irreversible Be-
einträchtigung festgestellt wird.
LRT 6510: kleinflächig verteilter LRT in unterschiedlichen Erhaltungszuständen
(von A - C, ferner Entwicklungsflächen), vorbelastet durch negative KWB und
teilweise Eutrophierung infolge niedriger Wasserstände. Die LRT-Flächen haben
sich unterschiedlich entwickelt. Ein Teil hat sich aufgrund von Nutzungsextensi-
vierung seit 2011 verbessert, andere Flächen haben sich verschlechtert. Der Zu-
stand der bereits 2011 als Entwicklungsflächen erfassten Biotope hat sich dage-
gen kaum verändert. Für Teilflächen wird eine bergbaulich bedingte Beeinträch-
tigung des LRT 6510 nicht ausgeschlossen, wobei für den Zeitraum 2004 - 2019
irreversible Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
LRT 7230: kommt aktuell nicht mehr vor. Im Gebiet finden sich nur noch Entwick-
lungsflächen. Der LRT wird weiterhin als Erhaltungsziel geführt. Starke Vorbelas-
tung durch negative KWB, teilweise auch durch die Wasserfassung Atterwasch
Nordwest, Nutzungsauflassung, Sukzession und Eutrophierung wie auch Bewei-
dung. Der LRT trat bereits bei der Kartierung im Jahr 2011 (vor Beginn des berg-
baulichen Einflusses) vorwiegend inselhaft auf. Zuvor erfasste LRT-Flächen wer-
den z.T. - bereits vor Einsetzen des bergbaulichen Einflusses - als irreversibel
zerstört beschrieben. Für Teilflächen werden bergbaulich bedingte Beeinträchti-
gungen aber nicht ausgeschlossen. KIfL (2019, Anh. 3) weist darauf hin, dass
der LRT 7230 im Gebiet, in deutlich über den Fließgewässern liegenden Flächen
mit niederschlagabhängigem Zustrom von Druck‐ und Sickerwasser aus höheren
Bereichen, nicht von den bisherigen Schutzmaßnahmen erreicht wird. Durch ge-
eignete Maßnahmen (künstliche Stützung von Quellmooren/Imitation von Quell-
tätigkeit, Feu 5 SBM) kann der LRT wiederbelebt werden. Für den Zeitraum
2004 - 2019 werden bergbaubedingte irreversible Beeinträchtigungen ausge-
schlossen.
LRT 91E0*: im westlichen Teil des FFH‐Gebietes überwiegend entlang des
Schwarzen Fließes vorkommend, im östlichen Teil flächiger verbreitet. Erhal-
tungszustand B und C, ferner Entwicklungsflächen. Vorbelastung durch negative
KWB. Überwiegend gleichbleibender Zustand. Die gewässerbegleitenden Au-
wälder des prioritären LRT *91E0 profitieren von den eingeleiteten Schutzmaß-
nahmen. Der Zustand auf durch Sicker- bzw. Quellnässe dominierten Standorten
ist ebenfalls nahezu konstant mit Ausnahme einer Fläche am Schenkendöberner
See. Für diese Fläche wird der Beginn des bergbaulichen Einflusses allerdings
erst für den Zeitraum 2019/20 prognostiziert. Daher werden für den LRT berg-
bauliche Beeinträchtigungen von 2004 - 2019 ausgeschlossen.
Schmale Windelschnecke: aktueller Erhaltungszustand 2019 B - C, gegenüber
2011 kaum verändert. Vorbelastung insbesondere wegen Beweidung und Eutro-
phierung. Bei der Erfassung 2011 wurde vom Gutachter festgestellt, dass auf
manchen Standorten eher zu nasse Standortbedingungen herrschten. Für den
Zeitraum 2004 - 2019 werden bergbaulicher Beeinträchtigungen ausgeschlos-
sen.
Bauchige Windelschnecke: aktueller Erhaltungszustand überwiegend C, starke
Vorbelastung durch Trockenfallen der Standorte aufgrund negativer KWB und
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tlw. Wasserfassung Atterwasch Nordwest und darauf folgende Standorteutro-
phierung, tlw. auch Beweidung und verstärkte Eutrophierung. Der Populations-
zustand hat sich gegenüber 2011 deutlich verschlechtert. Für den Südwestteil
des Gebietes werden bergbaubedingte Beeinträchtigungen nicht ausgeschlos-
sen, zumal sich die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht auf die betroffenen Ha-
bitatflächen auswirken. Nach KIfL (2019, Anh. 3) ist bei einer Verbesserung der
Standortbedingungen (Feu 5 SBM) der festgestellte Populationsrückgang rever-
sibel.
Großer Feuerfalter: Erhaltungszustand 2018 B. Es handelt sich um ein kleines,
aber stabiles Vorkommen. Vorbelastung durch landwirtschaftliche Flächennut-
zung, Gewässerunterhaltung sowie verringerte Wasserverfügbarkeit durch nega-
tive KWB. Für den Zeitraum 2004 - 2019 werden bergbaubedingte irreversible
Beeinträchtigungen ausgeschlossen. Nach Einschätzung von KIfL (2019, Anh. 3)
kann die Population durch Auskoppeln der Gräben und Stabilisierung des Was-
serstandes und der damit verbundenen Sicherung der Raupenfutterpflanzen sta-
bilisiert werden.
Bachneunauge: Einzelnachweis im Teichgraben (2018 ohne Nachweis), Erhal-
tungszustand nach LfU C. Vorbelastung durch Gewässerunterhaltung und Um-
landnutzung. Aussagen zur Entwicklung des Erhaltungszustandes sind nicht
möglich. Durch Wassereinleitung am Standort 5 der 1. Etappe der Wasserver-
sorgung Schwarzes Fließ können für die Art geeignete Lebensbedingungen si-
chergestellt werden. Eine Betroffenheit des Bachneunauges durch Änderung des
Wasserchemismus infolge der Einleitung von Grundwasser kann ausgeschlos-
sen werden ebenso bergbauliche Beeinträchtigungen für den Zeitraum 2004 -
2019.
Biber: Erhaltungszustand B, marginale Verbesserung des Erhaltungszustandes
von 2010/11 - 2018/19. Vorbelastung durch Störung des Biotopverbundes. Auf-
grund der Gewässer‐ und Uferstrukturen bieten insbesondere das Schwarze
Fließ westlich von Atterwasch sowie das Gebiet südlich des Schenkendöberner
Sees sehr gute Habitatbedingungen. Eine Betroffenheit des Bibers durch Ände-
rung des Wasserchemismus infolge der Einleitung von Grundwasser kann aus-
geschlossen werden ebenso bergbauliche Beeinträchtigungen für den Zeitraum
2004 - 2019.
Fischotter: Erhaltungszustand C, von 2010/11 - 2018/19 gleichbleibend. Vorbe-
lastung durch Störung des Biotopverbundes. Eine Betroffenheit des Fischotters
durch Änderung des Wasserchemismus infolge der Einleitung von Grundwasser
kann ausgeschlossen werden ebenso bergbauliche Beeinträchtigungen für den
Zeitraum 2004 - 2019.
3.4.2 Ergebnisse der nachträglichen Betrachtung
Im Sinne einer Vorbelastung ist es lange vor dem frühest möglichen Beginn des
bergbaulichen Einflusses auf den HH‐GWL ab 2014/15 im nordwestlichen Gebiet
zu einer Absenkung der gemessenen Grundwasserstände gekommen. Sie wer-
den überwiegend auf die negative klimatische Wasserbilanz (KIfL 2019, Anh. 3:
54) zurückgeführt. Ab 2006 tritt mit Neuinbetriebnahme der Wasserfassung At-
terwasch Nordwest des WW Schenkendöbern eine zusätzliche Vorbelastung,
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
Absenkung des HH-GWL um 0,4 - 0,5 m, auf.
Diese Vorbelastungen, die vor Beginn der bergbaulichen Grundwasserabsen-
kungen begonnen haben, wirken fort. Seit 2014/15 haben sich mit Einsetzen ei-
ner Phase zunehmender negativer KWB und der beginnenden bergbaubedingten
Grundwasserabsenkung des Tagebaus Jänschwalde die jetzt überlagernden
Einflüsse im westlichen Einzugsgebiet des Schwarzen Fließes verstärkt.
Im Zeitraum 2004 - 2019 hat sich der Erhaltungszustand durch die sich überla-
gernden Faktoren: insgesamt negative KWB, Grundwasserentnahme der Was-
serfassung Atterwasch Nordwest und hinzukommende bergbaubedingte Grund-
wasserabsenkung im HH-GWL insgesamt verschlechtert:
LRT 6430: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis alpinen Höhen-
stufe
LRT 6510: Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, San-
guisorba officinalis)
LRT 7230 ‐ Kalkreiche Niedermoore
Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)
Damit ist in Teilbereichen des FFH‐Gebiets (Beginn des bergbaulichen Einflus-
ses von Südwesten ab 2014/15) von einer zusätzlichen bergbaubedingten Be-
einträchtigung der Erhaltungsziele auszugehen.
Um den genannten Folgen für den Wasserhaushalt des FFH-Gebietes und seiner
LRT zu begegnen, werden seit 2016 umfangreiche Maßnahmen zur Stützung
des Wasserhaushalts durchgeführt (vgl. Kap. 3.3), mit deren Beginn hat sich das
Wasserdargebot verbessert.
Die Ergebnisse des laufenden Biomonitorings zeigen ergänzend (KIfL 2019,
Anh. 3, Anl. 8), dass die kartierten Beeinträchtigungen, in Verbindung mit den
bisher umgesetzten Schutzmaßnahmen, nicht als irreversibel zu klassifizieren
sind. Sowohl in der Gesamtbeurteilung des Wasserdargebotes als auch der Ent-
wicklung der Feuchtezeiger am Beispiel einer Dauerbeobachtungsfläche (KIfL
2019, Anh. 3, Anl. 8: Tab. 3, Abb. 3) ist zu erkennen, dass die vorgenommen
Schutzmaßnahmen, entgegen dem Trend in unbeeinflussten Feuchtstandorten,
Wirkung entfalten.
3.5 Betrachtung der künftigen vorhabensbedingten Auswir-
kungen auf die Erhaltungsziele
3.5.1 Zukünftige Auswirkungen des Vorhabens
Die Grundwasserabsenkung im HH-GWL des Tagebaus wird den E-NE- Teil des
FFH-Gebietes 2019/20 erreichen. Die max. Absenkung wird bis 2033/34 prog-
nostiziert (KIfL 2019, Anh. 3, Anl. 6).
Das Zusammenwirken der negativen KWB, der Grundwasserentnahme durch die
Wasserfassung Atterwasch des WW Schenkendöbern und die tagebaubedingte
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
GW-Entnahme, deren Wirkungen nicht zu trennen sind, führt zu einer Verringe-
rung des Wasserdargebotes aus dem Quell- und Speisungsgebietes in die Ober-
flächengewässer, einher gehend mit höheren Versickerungsraten über Sohle und
Gewässerrand.
Aufgrund der bekannten Verbindung zwischen Oberflächenwasserkörpern und
dem HH-GWL ist eine Fortführung der bisherigen Schutzmaßnahmen, als dann
vom Umfang erweiterte Schadensbegrenzungsmaßnahmen, Grundvorausset-
zung um den Wirkungen der sich überlagernden Wirkfaktoren begegnen zu kön-
nen.
Trotz der bereits eingeleiteten Schutzmaßnahmen sind laut FFH-VU - bedingt
durch die prognostizierte zunehmende tagebaubedingte Grundwasserabsen-
kung - für alle relevanten Erhaltungsziele erhebliche bergbaubedingte Beein-
trächtigungen nicht auszuschließen. Daher sind für die Sicherung aller wasser-
abhängigen bzw. gegenüber Wasserstandsschwankungen besonders empfindli-
chen FFH-Erhaltungsziele/Schutzgüter weiterführende Schadensbegrenzungs-
maßnahmen (SBM) erforderlich. Dies gilt für die FFH-LRT 3150, 3260, 6430,
6510, 7230, LRT 91E0* und die Anhang II Arten der FFH-RL Schmale Windel-
schnecke, Bauchige Windelschnecke, Großer Feuerfalter, Bachneunauge, Biber
und Fischotter.
3.5.2 Ableitung von Art und Umfang notwendiger Schadensbegrenzungsmaß-
nahmen
Aufbauend auf den bisher durchgeführten und betriebenen und weiter zu betrei-
benden Schutzmaßnahmen Feu 1 - 3 SM (vgl. Kap. 3.3) werden mit Bezug zu
den Erhaltungszielen erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen (SBM)
hergeleitet (KIfL 2019, Anh. 3, Anl. 5, zur Lage s. Anl. 4), die sowohl was die
zeitliche Dauer als auch was die Methode zur Erfolgskontrolle (LEAG 2020) und
die Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit angeht, Festlegungen treffen.
3.5.3 Beschreibung notwendiger Schadensbegrenzungsmaßnahmen
Für die nachfolgenden Schadensbegrenzungsmaßnahmen, zur Steuerung, zu
den Monitoringerfordernissen als auch der Dokumentation wird auf die zugear-
beitete Arbeitshilfe (LEAG 2020) verwiesen.
Feu 1 SBM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ, 1. Etappe, Weiterführung Feu
1 SM als SBM, Einspeisung von ca. 60 l/s aus dem HH-GWL an vier Standor-
ten, wasserrechtlich erlaubt bis 2041, Steuerungsmöglichkeiten sind gegeben,
Wirksamkeit wird anhand der Erhaltungsziele geprüft, Verfügbarkeit der be-
vorteilten Gewässerabschnitte ist gesichert.
Feu 2 SBM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ, 2. Etappe, Weiterführung Feu
2 SM als SBM, Einspeisung von ca. 65 l/s aus dem HH-GWL an drei Standor-
ten, wasserrechtlich erlaubt bis 2041, Steuerungsmöglichkeiten sind gegeben,
Wirksamkeit wird anhand der Erhaltungsziele geprüft, Verfügbarkeit der be-
vorteilten Gewässerabschnitte ist gesichert.
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
Feu 3 SBM: Ertüchtigung Stauhaltung, Ertüchtigung Mühlenstau zur Stützung
des Gebietswasserhaushaltes im Oberwasser, Halten des Regelwasserstan-
des.
Feu 4 SBM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ 3. Etappe, Einspeisung von
bis zu 90 l/s aus dem HH-GWL an drei Standorten, zusätzlich 21 Grabenver-
plombungen und vier regelbare Metallwehre zur Wasserretention, FFH-VU zur
Einrichtung der Maßnahme, Verfügbarkeit der benötigten Flächen ist gesi-
chert.
Feu 5 SBM: Wassereinleitung Schwarzes Fließ 4. Etappe, greift auf die Infra-
struktur der 1. - 3. Etappe zu und erweitert durch Bewässerungsstränge, Ein-
leitstellen und einen zusätzlichen Brunnen mit Einspeisungspotenzial von
15 l/s, mit ihm soll die gesamte Wasserverteilung optimiert werden. Zusätzlich
sind vier weitere regelbare Grabenverschlüsse vorgesehen.
Die noch erforderlichen Maßnahmen sind bezogen auf ihre FFH-Verträglichkeit
dargestellt.
3.5.4 Bewertung der Auswirkungen nach Umsetzung der Schadensbegren-
zungsmaßnahmen
Die aufgelisteten SBM wirken im FFH-Gebiet im Zusammenhang. Sie ermögli-
chen die Sicherung der Wasserführung im Gewässersystem des Schwarzen Flie-
ßes und seiner Nebengewässer (auch Stillgewässer) über den gesamten Zeit-
raum der bergbaulichen Beeinflussung. Damit wird sichergestellt, dass der Zu-
stand der LRT 3150, 3260, der gewässerbegleitenden Ausbildungen des LRT
6340 und des LRT 91E0* sowie der Habitate der Anhang II Arten nicht beein-
trächtigt wird. Die grundwasserabhängigen Ausbildungen des LRT 6510 werden
ebenso bevorteilt, da sie, in der Nähe der bevorteilten Gewässer liegend, durch
Infiltration versorgt werden. Die Verplombung der Abzugsgräben (feste Graben-
verschlüsse) hält das Wasser in den Flächen mit ehemaligem Vorkommen des
LRT 7230, dem Vorkommen von Windelschnecken und den Larvalhabitaten des
Großen Feuerfalters. Die flächigen Ausbildungen des LRT 6430 und der Habitat-
flächen der Schmalen Windelschnecke, die Restauration des LRT 7230 sowie
die Erholung der Population der Bauchigen Windelschnecke werden über die
Feu 5 SBM gesichert.
Die unter Flur verlegten Sickerwasserstränge sichern dass Quell‐ und Durchströ-
mungsregime als Voraussetzung für einen guten Zustand der Populationen der
Windelschnecken, des LRT 7230 sowie der feuchten Hochstaudenfluren. Der
vorgesehene parallele Betrieb weiterer regelbarer Grabenverschlüsse verhindert
den Abfluss aus den Flächen, die über die Versickerungsstränge bevorteilt wer-
den.
Der langfristige, gesteuerte und gemonitorte Betrieb der dargestellten SBM si-
chert die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht nur bis zum Zeitpunkt der ma-
ximalen Grundwasserabsenkung im HH-GWL 2033/34 sondern auch bis zum
Ausklingen des bergbaulichen Einflusses etwa im Jahr 2066.
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Feuchtwiesen Atterwasch (DE 4053-302)
3.6 Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte (Kumulati-
onsbetrachtung)
Die benannte Grundwasserentnahme der Wasserfassung Atterwasch des WW
Schenkendöbern ist Teil der Vorbelastung. Sie ist der Menge nach in der Grund-
wassermodellierung der LEAG berücksichtigt, ohne dass hierzu separate Geneh-
migungsunterlagen vorliegen. Ebenso berücksichtigt und in die Grundwassermo-
dellierung eingepasst ist die jährliche Grundwasserentnahme von 50.000 m³/a
eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Weitere zu berücksichtigende Pläne und Programme liegen nicht vor.
3.7 Bewertung der Erheblichkeit
Dem beantragten Vorhaben des Tagebaus Jänschwalde wird unter der Voraus-
setzung, dass die benannten SBM umgesetzt werden, in ihrem Umfang den Er-
fordernissen der Erhaltungsziele überwacht, in ihrem Erfolg bewertet und gege-
benenfalls in ihrem Umfang angepasst werden (LEAG 2020: Arbeitshilfe 1), sei-
tens KIfL (2019, Anh. 3: 86 ff.) bescheinigt, dass die bergbaulich bedingte Grund-
wasserabsenkung im HH-GWL über den Zeitraum 2020 - 2066 zu keiner erheb-
lichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Feuchtwiesen
Atterwasch“ führt.
Diese Beurteilung wird für jeden LRT und jede Anhang II Art des FFH- Gebietes
„Feuchtwiesen Atterwasch“ detailliert geführt.
Das Vorhaben wird der Argumentation nach, ohne dass es in diesem Kapitel aus-
drücklich genannt wird, als FFH-verträglich eingestuft.
3.8 Zusammenfassung
Die in KIfL (2019, Anh. 3: 100 f.) vorgelegte Zusammenfassung ist allgemeinver-
ständlich, skizziert das Vorhaben und seine Grundlagen,
benennt im Rückblick 2004 - 2019 für einzelne LRT (6430, 6510 und 7230) als
auch für eine Anhang II- Art (Bauchige Windelschnecke) eine Verschlechte-
rung der Erhaltungsziele, die insgesamt auf die Wirkfaktoren: negative KWB,
Grundwasserentnahmen Dritter und einsetzende Wirkung der bergbaubeding-
ten Grundwasserabsenkung zurückgeführt werden,
folgert aus den zur Verfügung stehenden Daten, dass die LRT nach Anhang I
FFH-RL und die Arten nach Anhang II FFH-RL ohne Schutzmaßnahmen, im
Folgenden Schadensbegrenzungsmaßnahmen durch das beantragte Vorha-
ben erheblich beeinträchtigt werden und
leitet Schadensbegrenzungsmaßnahmen ab, die in der Unterlage detailliert
beschrieben sind, die, wenn sie in ihrem Umfang den Erfordernissen der Er-
haltungsziele überwacht, in ihrem Erfolg bewertet und gegebenenfalls in ihrem
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