ank-2023-kabinett-lang-bf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alte Buchenwälder“
die biologische Vielfalt der Bundesregierung und der Novellierung des
Bundesbodenschutzgesetzes.
Das plant die Bundesregierung:
• Erarbeitung von Bausteinen für Zielvereinbarungen zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs im Rahmen des FuE-Vorhabens „Bund-Länder-Dialog
Flächensparen“
• Abstimmung des „Maßnahmenkatalogs Flächensparen“ innerhalb der
Bundesregierung
• Umsetzung der Maßnahmen: Prüfung und Weiterentwicklung rechtlicher
Instrumente; Weiterentwicklung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
• Verstetigung der Wissens- und Kommunikationsplattform www.aktion-
flaeche.de
7.9. Stärkung des Bundesprogramms Wiedervernetzung (BPWV) durch
den Bau weiterer Querungshilfen
Die Zerschneidung der Landschaft und von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz (Straße,
Bahn) sowie die zunehmende Verkehrsdichte führen zur Verinselung und zu einer
qualitativen Verschlechterung noch vorhandener Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Der
Austausch innerhalb und zwischen den Populationen, die Besiedlung neuer Lebensräume
und wichtige Vektorfunktionen von Tieren werden beeinträchtigt oder finden nicht mehr in
ausreichendem Maße statt.
Sowohl zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundes und der EU als auch zur
Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) müssen bestehende
Zerschneidungen aufgehoben und neue Zerschneidungen durch geeignete Maßnahmen
vermieden werden. Ziel ist es, die ökologische Durchlässigkeit für alle von Zerschneidung
betroffenen Lebensräume und Arten wiederherzustellen.
Zur Reduzierung der Zerschneidungswirkung der Bundesfernstraßen wurde im Jahr 2012
das Bundesprogramm Wiedervernetzung vom Bundeskabinett verabschiedet, das 93
prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte an Bundesfernstraßen aufführt, an denen
Maßnahmen zur Wiedervernetzung durch die Länder(Auftragsverwaltung) und seit 2021
auch durch die Autobahn GmbH des Bundes erfolgen sollen; z.T. gemeinsam mit der
Deutschen Bahn AG.
Als Beitrag zum Klimaschutz sollen sich modellhafte Vorhaben durch einen möglichst
geringen CO2-Fußabdruck auszeichnen. Erreicht wird dies durch einen möglichst hohen
Anteil nachwachsender Rohstoffe an der Bausubstanz. Hierbei wird ein besonderes
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Augenmerk auf die sog. graue Energie sowie die Fähigkeit, Kohlenstoff dauerhaft zu binden,
gelegt.
Das plant die Bundesregierung:
• Wir stärken die Umsetzung des Bundesprogramms Wiedervernetzung durch
die Finanzierung des Baus von Querungshilfen. Das Ziel ist die Errichtung von
möglichst zehn Bauwerken bis 2026.
• Wir aktualisieren das Bundesprogramm Wiedervernetzung unter
Berücksichtigung der Zerschneidungswirkungen von Bundesfernstraßen und
Bahntrassen.
7.10. Stärkung des Biotopverbunds in Verbindung mit Querungshilfen an
Bundesverkehrswegen
Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
verpflichtet, die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen wiederherzustellen.
Den Ländern obliegt es, das Netz Natura 2000 herzustellen und den länderübergreifenden
Biotopverbund voranzutreiben. Den Biotopverbundachsen mit nationaler Bedeutung kommt
hierbei eine wichtige Orientierung zu. Damit Querungshilfen im Biotopverbund über das
Infrastrukturnetz wirksam eingebunden sind, ist es wichtig, für eine geeignete
Umfeldgestaltung und Hinterlandanbindung zu sorgen und die räumliche Planung in den
Korridoren zu steuern. Von Bedeutung sind
• die Einbindung in vorhandene Biotopverbund- und Artenschutzkonzepte der
Länder,
• die Einbettung in die kommunale Landschaftsplanung,
• die Beteiligung der örtlichen Landnutzer bei der Umfeldgestaltung und
• die Zusammenarbeit mit Naturschutz- sowie Nutzerverbänden.
Der Biotopverbund und die Hinterlandanbindung der Querungsbauwerke liegen im
Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen.
Das plant die Bundesregierung:
Der Bund trägt mit einer Förderung von Modellprojekten zur Erarbeitung von
beispielhaften Lösungsvorschlägen bei und erstellt auf dieser Grundlage Konzepte
zur Übertragung.
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7.11. Förderung von Solargründächern
Dachflächen sowohl zur Erzeugung erneuerbarer Energien als auch für die Klimaanpassung
und die Förderung der biologischen Vielfalt zu nutzen, ist ein multifunktionaler, schnell
umsetzbarer und zeitnah wirksamer Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz. Solargründächer
sind ein Baustein grüner Infrastruktur, der die Lebensqualität in Städten verbessern kann und
die Resilienz gegenüber Extremwetter erhöht.
Die bislang ungenutzten Flächenpotenziale bei Flachdächern sind vor allem im
Gebäudebestand erheblich. Aber auch im Neubau werden unter 10% der Dachflächen
multifunktional gestaltet. Potenziale können zudem bei Bundesliegenschaften erschlossen
werden.
Nach Marktanalysen liegen die Haupthindernisse für Solargründächer (SGD) in den
zusätzlichen Errichtungskosten und den höheren Unterhaltungskosten, aber auch in dem
speziellen Kompetenzbedarf bei der Planung und Ausführung.
Die Bundesregierung will für die kombinierte Errichtung von Solargründächern höhere
Anreize setzen und Innovationen für multifunktionale Dächer unterstützen. Dazu werden
auch ökologisch wirksame Gründächer im Bestand gefördert, wenn diese im
Zusammenhang mit Solaranlagen errichtet werden. Ebenso werden innovative
Dachbegrünungssysteme mit herausragenden Beiträgen zu Klimaschutz, Klimaanpassung
und Biodiversität im Neubau gefördert. Zugleich wird die Bundesregierung bei den
Liegenschaften des Bundes hier im Wege einer Vorbildwirkung ebenfalls Akzente setzen.
Das plant die Bundesregierung:
Wir werden die Mehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Dach fördern, die
bei der Errichtung eines naturnah begrünten Daches in Kombination mit Photovoltaik
(PV) oder Solarthermie (ST) entstehen. In einem zweigleisigen Ansatz sollen sowohl
Dächer im Bestand, die eine PV/ST-Anlage kombiniert mit einer Begrünung erhalten
sollen, als auch kombinierte Solargründächer im Neubau, jeweils mit Modellcharakter,
gefördert werden.
Das erste Förderfenster für die Periode 2023-2026 beabsichtigen wir im IV. Quartal
23 zu öffnen und die Förderung anschließend weiterzuentwickeln. Nach der
Aufbauphase 2023-2025 sollen die Erfahrungen evaluiert und Empfehlungen für ein
zweites Förderfenster ab 2027 getroffen werden. Zielgruppe sind staatliche,
kommunale und private Bauträger, Unternehmen und Verbände.
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7.12. Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen
Gebieten im ländlichen Raum
Ländliche Regionen sind oftmals von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt und
aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und Funktionen in erheblichem Maße direkt und
indirekt von den Folgen der Klimakrise betroffen.
Aufgrund der kommunalen Flächenverfügbarkeit bestehen große Potenziale zur
Treibausgasminderung und/oder –einbindung, zur Erhaltung der Biodiversität und zur
Stärkung der Resilienz der Ökosysteme. Mit einem speziellen Förderprogramm „Natürlicher
Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ sollen Flächen im ländlich
geprägten Raum, die sich im kommunalen Besitz befinden, für die Umsetzung von
Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.
Das plant die Bundesregierung:
Wir werden im Jahr 2023 eine Förderrichtlinie veröffentlichen. Mit der
Projektförderung soll der Natürliche Klimaschutz gestärkt und eine
Resilienzsteigerung der natürlichen Ökosysteme im ländlichen Raum erzielt sowie
gezielt Synergien zwischen Klimaschutz, der Erhaltung oder der Stärkung der
biologischen Vielfalt, der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten sowie
zur Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels erschlossen werden. Die
Förderschwerpunkte ebenso wie das Auswahlverfahren werden in der Förderrichtlinie
benannt. Hierbei wird auf eine klare Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Länder
und zu bereits bestehenden Förderinstrumenten, insbesondere der GAK und dem
Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel, geachtet und
der Aufbau von Doppelförderstrukturen vermieden.
7.13. Förderung des Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen im
Rahmen des KfW-Umweltprogramms
Der Siedlungsbereich, und darunter auch Unternehmensgelände, weist oft einen hohen Grad
an Versiegelung und Bodenverdichtung auf. Vielerorts führt der zunehmend wahrnehmbare
Klimawandel zu verminderten Niederschlägen im Sommerhalbjahr, zu Hitze, aber auch zu
Starkregenereignissen, mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Natur, Grünflächen
und den Wasserhaushalt, wie auch auf Menschen und Infrastruktur. Durch die Renaturierung
und Neuanlage naturnah gestalteter Flächen, verbunden mit einem dezentralen
Niederschlagsmanagement und einer effizienten Nutzung von Wasser, kann dem begegnet
werden, mit positiven Effekten für Natur, Mensch und Klima, die Wasserverfügbarkeit und die
natürlichen Bodenfunktionen.
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Die oftmals großen Außengelände von Unternehmen und Gewerbeparks bieten die Chance
zur Gewinnung neuer Flächen für den Natürlichen Klimaschutz durch Entsiegelung,
Renaturierung und Schaffung naturnaher Biotope. Ein großes Flächenpotential für
Grünflächen, die einen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz leisten, bietet auch die graue
Infrastruktur von Unternehmen, etwa auf Dächern, Parkplätzen oder an Fassaden.
Das plant die Bundesregierung:
Durch Erweiterung des KfW-Umweltprogramms werden wir Anreize für natürliche
Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen schaffen. Die Förderung soll Investitionen
in die Erhaltung, Renaturierung und Wiederherstellung natürlicher und naturnaher
Ökosysteme sowie Maßnahmen zur Entsiegelung und Renaturierung von Böden und
für ein natürliches, dezentrales Niederschlagsmanagement anstoßen und
unterstützen.
8. Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
Um Natürlichen Klimaschutz effektiv zu gestalten, müssen wir den Zustand und die
Entwicklung unserer Ökosysteme zielgerichtet erfassen. Nur so sind wir in der Lage,
Entwicklungen zeitnah zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Auch die
Berichterstattung über die Emissionsbilanz im LULUCF-Sektor ist nur so präzise wie die
Daten, die über die in diesem Sektor erfassten Ökosysteme vorliegen. Damit die Wirkungen
von Klimaschutzmaßnahmen im nationalen Treibhausgasinventar abgebildet werden
können, müssen Monitoringdaten über die Maßnahmenumsetzung für die
Klimaberichterstattung bereitgestellt werden. Hier besteht Ausbaubedarf.
Die vielen Stellen, die bereits heute verschiedenste Daten zu den Ökosystemen in
Deutschland erheben, werden wir besser miteinander vernetzen. Denn Zusammenhänge
lassen sich oft erst erkennen, wenn Beobachtungen aus unterschiedlichen Bereichen
verknüpft werden. Wir werden aber auch neue Datenquellen, zum Beispiel aus der
Satellitenfernerkundung, weiter erschließen und in die bereits vorhandenen Strukturen
einbinden. Ziel ist es, Synergien zwischen den verschiedenen existierenden Ebenen und des
Monitorings und den hierfür zuständigen Institutionen zu heben, so Doppelarbeit und –
strukturen zu vermeiden sowie an sinnvollen Stellen Ergänzungen vorzunehmen.
Mit der verbesserten Datenlage wollen wir auch die Werkzeuge zur Modellierung von
Ökosystemen überarbeiten und verfeinern. Eine solidere Beschreibung des Ist-Zustands
ermöglicht verlässlichere Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Ökosysteme, auch im
Hinblick auf die Ziele des Klimaschutzgesetzes.
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8.1. Genauigkeit und Aussagefähigkeit von Emissionsdaten und
Prognosen für Berichterstattung verbessern – Verordnung nach § 3a
des Klimaschutzgesetzes erlassen
In der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurden mit dem neu eingeführten § 3a
erstmals konkrete Ziele für die Emissionsbilanz des Sektors Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) festgelegt. In der Emissionsbilanz des
LULUCF-Sektors werden beispielsweise CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden
oder CO2-Einbindungen (negative Emissionen) in Wäldern verbucht. Diese sind jedoch
wesentlich schwieriger zu bestimmen als die Emissionen in anderen Sektoren des
Klimaschutzgesetzes, z.B. bei Gas- oder Kohlekraftwerken. Dies bedingt Unsicherheiten in
der Erfassung.
Die Berichterstattung über den Natürlichen Klimaschutz soll daher verbessert werden, indem
die bisherigen Ansätze, die auf Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten beruhen, mehr und
mehr durch aktuelle Messdaten der Treibhausgasflüsse und -konzentrationen ergänzt und
validiert werdenDabei ist zu prüfen, inwieweit marine Ökosysteme ebenfalls
Berücksichtigung finden können. Insbesondere hinsichtlich der Emissionsbilanz im LULUCF-
Sektor sollen die derzeit genutzten Datenquellen besser vernetzt und dabei zusätzliche
Datenquellen, insbesondere aus der Satellitenfernerkundung, integriert werden. Zur
Sicherstellung der Zusätzlichkeit von LULUCF-Maßnahmen und der Vermeidung von
Doppelanrechnungen sollen digitalbasierte Systeme die Berichterstattung präzisieren und,
soweit dazu geeignet, die Erfolgskontrolle der verschiedenartigen Maßnahmen unterstützen.
Neben der Fähigkeit der Ökosysteme, CO2 einzubinden und langfristig zu speichern, ist auch
die landschaftliche Wasserhalte- und Kühlfähigkeit eine zweite Säule des Natürlichen
Klimaschutzes. Das Monitoring der landschaftlichen Wasserhalte- und Kühlfähigkeit ist
flächendeckend über Satellitenthermaldaten möglich.
Das Klimaschutzgesetz bietet außerdem die Möglichkeit, über eine Verordnung Regeln für
die Berechnung und Verbuchung von CO2-Emissionen und -Einbindungen im LULUCF-
Sektor zu schaffen. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben auf europäischer und
internationaler Ebene zu beachten. Die Bundesregierung wird möglichst zügig eine
entsprechende Verordnung erlassen, um die Planungsgrundlagen für den LULUCF-Sektor
zu verbessern.
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Das plant die Bundesregierung:
Bis zum Ende des Jahres 2024 werden wir einen Referentenentwurf für die
Verordnung nach § 3a des Klimaschutzgesetzes vorlegen. Wir bauen dabei auf die
Staatssekretärsvereinbarung der beteiligten Ressorts zum „Nationalen System zur
Emissionsberichterstattung“ vom 05.06.2007 auf und beziehen das
Umweltbundesamt und Thünen-Institut, die für die Berichterstattung verantwortlich
sind, ein.
Wir werden bestehende Erfahrungen mit dem satellitengestützten Monitoring der
landschaftlichen Wasserhaltefähigkeit und des damit verbundenen Indikators
Oberflächentemperatur zusammentragen und die Aussagekraft und weiträumige
Einsatzfähigkeit von Satellitenthermaldaten zum Monitoring der funktionalen Qualität
von Ökosystemen prüfen. Dabei werden wir auch Möglichkeiten zur Anknüpfung an
bestehende Umweltmonitoringsysteme einbeziehen und stellen die gewonnenen
Daten, soweit möglich und praktikabel, auch für die Erfolgskontrolle des ANK zu
Verfügung.
8.2. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur überprüfen, die
Digitalisierung des Waldmonitorings ausbauen
Bundeswaldinventur und Kohlenstoffinventur erheben in fünfjährigem Wechsel Daten zum
Wald und seiner Entwicklung. Intervalle und Form der Bundeswaldinventur sind zu prüfen
und ggf. den neuen Anforderungen und neuen technischen Möglichkeiten anzupassen. Die
Digitalisierung des Waldmonitorings ist, wo erforderlich und sinnvoll, auszubauen. Dabei sind
neue Möglichkeiten der Fernerkundung und des Einsatzes von Methoden der Künstlichen
Intelligenz (KI) zu prüfen und - wo sinnvoll - in das Gesamtkonzept eines Waldmonitorings zu
integrieren.
Das plant die Bundesregierung:
Wir werden Intervalle und Form der Bundeswaldinventur überprüfen und ein digitales
Waldmonitoring einführen.
8.3. Nationales Bodenmonitoringzentrum unter Federführung des
Umweltbundesamtes einrichten
Für das Schutzgut Boden sind im Hinblick auf die Fragen zur Anpassung an die Klimakrise
belastbare und vergleichbare Daten über die langfristige Veränderung des Bodenzustands
und der Bodenfunktionen erforderlich. Die Programme zur Erhebung des Bodenzustands
und zum Bodenmonitoring liegen in verschiedenen Verantwortungsbereichen und
fokussieren auf die Beantwortung ausgewählter fachlicher Fragestellungen. Daraus resultiert
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eine mangelnde Vergleichbarkeit der Daten und es sind häufig keine
messnetzübergreifenden Aussagen zum Boden möglich. Die Klimaschutzprogramme der EU
und der Bundesregierung benötigen jedoch bundesweit einheitliche Bodendaten, um
politische Strategien zum Klimaschutz entwickeln und den Erfolg beschlossener Maßnahmen
prüfen zu können. Im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung
den Beschluss zum Aufbau eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums verankert.
Das plant die Bundesregierung:
Wir werden – in Anlehnung an die Strukturen der Emissionsberichterstattung – ein
Bodenmonitoringzentrum beim Umweltbundesamt in enger Kooperation mit dem
Thünen-Institut und auch anderen datenerhebenden Stellen einrichten, um die in
Deutschland erhobenen Daten zum Bodenzustand zusammenzuführen und soweit
wie möglich allgemein nutzbar zu machen.
Dafür werden wir die Akteure bodenbezogener Monitoring- und Erhebungsaktivitäten
unterschiedlicher Fach- und Themenbereiche zusammenbringen und vernetzen, um
gemeinsam durch Datenauswertungen und Modellierungen zu bundesweit
harmonisierten und belastbaren Aussagen zum Bodenzustand und seinen
Veränderungen zu kommen. Dazu gehören sämtliche Institutionen mit Bezug zum
Bodenmonitoring – Bund, Länder, Wissenschaft und Forschung.
8.4. Weiterentwicklung des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings, um
die Beiträge des Natürlichen Klimaschutzes zum
Biodiversitätsschutz zu ermitteln
Mit dem ANK soll gleichzeitig ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der
biologischen Vielfalt geleistet werden. Die Maßnahmen und Themenfelder des ANK sind
deshalb breit gesteckt. Um die beabsichtigten Wirkungen hinsichtlich des Schutzes der
biologischen Vielfalt zu ermitteln, ist eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis erforderlich.
Mit den bundesweit etablierten und sich im Aufbau befindlichen Programmen des
Monitorings für Naturschutz sowie weiteren Datenerhebungen im Umwelt- und
Landnutzungsbereich besteht bereits eine Grundlage, auf der das ANK wissenschaftlich
begleitet werden kann. Darauf aufbauend wird gemeinsam mit den federführenden
Institutionen mit der Etablierung und Weiterentwicklung der Monitoringprogramme in der
Gesamtlandschaft die Basis geschaffen, Bilanzen über die Entwicklung des Flächenumfangs
und der Qualität der über das Aktionsprogramm geförderten Lebensräume sowie
repräsentativer bzw. charakteristischer Arten erstellen zu können.
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Einen weiteren wesentlichen Beitrag zum ANK sollen Schutzgebiete, Wildnisflächen,
Biotopverbundflächen und Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft leisten. Aufbauend auf
vorhandenen Aktivitäten wird ein Monitoring der Schutzgebiete und von Wildnis- und
Verbundflächen entwickelt und aufgebaut, welches die Flächenentwicklung der
Lebensräume, ihrer Qualität und die dort vorkommenden charakteristischen Arten
beschreiben kann. Dafür werden die Monitoringprogramme charakteristischer Artengruppen
weiter ausgebaut. Anknüpfungspunkte und Synergien mit vorhandenen Programmen und
Institutionen im Bereich Biodiversitätsmonitoring werden genutzt. Bürgerschaftliches
Engagement in Fach- und Naturschutzverbänden soll qualifiziert und gefördert werden, um
die Datenbasis zu erweitern. Die Datenbasis wird mit wissenschaftlichen Methoden so
aufbereitet, dass der Beitrag des ANK zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland
dargestellt werden kann.
Das plant die Bundesregierung:
Wir entwickeln unter Vermeidung von Doppelungen bis zum Jahr 2025 ein Konzept
für das Monitoring der biologischen Vielfalt zum ANK, setzen dieses anschließend
schrittweise um und stellen damit die Basis zur Ermittlung und Quantifizierung der
Wirkung des ANK zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland bereit.
8.5. Monitoring klimaschutzrelevanter Wirkungen von Maßnahmen der
ökologischen Gewässerentwicklung von Flüssen einschließlich
Wasserstraßen
Mit den Maßnahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland (BBD) an den
Binnenwasserstraßen des Bundes und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen an allen
Flüssen wird der Auenzustand verbessert, die Anbindung der Flüsse an die Auen gesteigert
und die Natürlichkeit des Gewässerbetts und der Ufer erhöht. Damit werden positive
klimaschutzrelevante Effekte u.a. im Wirkungsgefüge von Überflutungsflächen und -raten,
flächenhaften Nutzungsänderungen, Entsiegelungen, Boden- und Grundwasserhaushalt,
biologischer Vielfalt und Stoffumsätzen inkl. Nähr- und Kohlenstoffretention gefördert. Eine
systematische Qualifizierung über relevante Parameter und Modelle ermöglicht eine
plausible Abschätzung der klimaschutzrelevanten Wirkungen der Maßnahmenumsetzung im
Rahmen der ökologischen Gewässerentwicklung. Als Ergebnis werden wir auch eine
Katalogisierung/Auflistung von Maßnahmen erstellen, die einen besonders wirksamen
Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz an Flüssen und Bundeswasserstraßenleisten.
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Das plant die Bundesregierung:
• Wir werden ein Monitoringkonzept zur Wirksamkeit von Maßnahmen der
ökologischen Gewässerentwicklung hinsichtlich des Natürlichen
Klimaschutzes erstellen und Erfassungen des Istzustandes, des Zielzustandes
sowie der Entwicklung durchführen.
• Wir werden Prognose-Modelle entwickeln und anwenden.
• Wir etablieren ein langfristiges Monitoring und Erfolgskontrollen anhand von
messbaren Indikatoren, die auch ressortübergreifend und unabhängig von der
Art der Begründung der Maßnahme zur Erzielung von Vergleichbarkeit
genutzt werden können.
8.6. Prognosefähigkeit der Wasserhaushaltsanalysen verbessern
Der Zustand des Wasserhaushalts ist entscheidend für das Funktionieren von Ökosystemen
und deren natürlichen Prozessen. Niederschlag, Zu- und Abfluss, Versickerung,
Verdunstung und Speicheränderung sind die grundlegenden Komponenten des
Wasserhaushalts. Um bundesweit die Auswirkungen des Klimawandels auf Grundwasser,
Oberflächengewässer und deren Ökosysteme zu verstehen, braucht es einen bundesweiten
Austausch.
Die zuständigen Oberbehörden des Bundes werden ein gemeinsames Arbeitsprogramm für
die Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Angebots von Daten und Diensten vorlegen
und umsetzen. Ziel ist es, in Kooperation mit den Ländern eine umfassende,
flächendeckende prognostische wasserwirtschaftliche Bilanzierung aufzubauen, die sowohl
regionale wie überregionale Analysen und die Ableitung geeigneter Maßnahmen zur
Gewährleistung eines möglichst naturnahen, regionalen Wasserhaushalts – unter
Einbeziehung des Wasserbedarfs des Ökosystems – ermöglicht und Grundlagen für die
Bewertung von Einzelvorhaben und die anschließende Wirkungs- und Erfolgskontrolle
bereitstellt. Dazu gehören flächendeckende Wasserhaushaltsmodellierungen (einschließlich
einer hydrogeologischen Modellierung) sowie deren Verknüpfung mit klimatologischen
Modellen als Basis für mittel- bis langfristig angelegte flächendeckende, regionale
Wasserdargebots- und Wasserbedarfsanalysen. Dieses Arbeitsprogramm wird auch durch
geeignete Fördermaßnahmen des BMBF ergänzt und unterstützt.
Das plant die Bundesregierung:
• Monitoring: flächendeckende Messstellen einrichten
• Datenübertragungssystem auf Digitalebene fortentwickeln
• Naturnahe Wassernutzungskonzepte erstellen
• Länderübergreifender Austausch der Wasserhaushaltsmodelle
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