Weisung von SenINN vom 27.05.2019: Betreten von Unterkünften des LAF durch die Polizei Berlin im Rahmen von Rückführungen

Wegen Dissens mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach vorerst keine Direktabschiebung aus Wohnheimen gegen den Willen der Betroffenen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktuelle Weisungslage zu Direktabschiebungen aus Wohnheimen seit Inkrafttreten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes

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Senatsverwaltung fürInneresund Sport | Senatsverwaltung fürInneres und Sport, Klosterstr. 47 10179Berlin be e Il Geschäftszeichen (bitte angeben) III B 3 - 0320 Bearbeiter: DerPolizeipräsident inBerlin Dienstgebäude Berlin-Mitte PPr St (perE-Mail) a Klosterstraße 47,10179Berlin Zimmer4424 Telefon (030)90223 -u Vermittlung(030) 90223-0 intern 9223 — 1049 PC-Fax (030) 9028 — 4470 E-Mail ██████████ seninnds.berlin.de Elektronische Zugangsöffnunggemäß $&3a Abs. 1 VwVfG: poststelle@seninnds.berlin.de. Internet www.berlin.de/sen/inneres U +.05.2019 Am Zertifikat seit 2009 audit berufundfarrilie Betretenvon Unterkünftendes LAF durch die PolizeiBerlinim Rahmen von Rück- führungen und Abschiebungen Sehr geehrterHerrDublies, vordem Hintergrund des bestehenden DissenseszwischenderSenatsverwaltung für Integration, Arbeitund Sozialesund meinem Hausüber die rechtliche Beurteilung des Betretensvon Unterkünften des LAF durchdiePolizei Berlinim Rahmen von Rückfüh- rungenund Abschiebungenwirdgebeten,beider Durchführungvon Direktabschiebun- gen abweichend von derWeisung vom 21.12.2015bisaufWeitereswie folgt zu verfah- ren: 1. Ein Betretenvon Wohnungenoder Wohn- und SchlafräumendurchPolizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nichtgegen den Willenderjeweiligen Bewohnendener- folgen. Nichtöffentlich zugänglicheGemeinschafträumeinGemeinschafts-oder Notunter- künftensollennichtohne Zustimmung des Betreibendenbetretenwerden.
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2. Auf eine Anwendung unmittelbaren Zwangesin den in Nr. 1 genannten Räumlich- keiten ist zu verzichten. Dies gilt auch für das Offnen verschlossener Türen. Mit dieser Weisungist ausdrücklich keine Aufgabe der bisherigen Rechtsposition mei- nes Hauses verbunden. Ihre Anwendung wird nach Maßgabe der oben genanntenNr. 1. und 2. bis zur Klärung der streitigen Rechtsfragen lediglich zurückgestellt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 2 von 2
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