zuwantrag-anlageii

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zuwendungsbescheid an FGZ

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Lehren daraus für die Vermeidung rassistischer Effekte auch in anderen Institutionen gezogen
werden können.
Untersucht werden staatliche und nicht-staatliche Institutionen der Extremismusbekämpfung
und die Wirkung ihrer Arbeit auf Minderheitsgruppen. Dabei sollen zum einen die Maßnahmen
und Praktiken der Institutionen anhand von Policy-Dokumenten und Interviews, zum anderen
die Erfahrungen und Wahrnehmungen der Gruppen selber anhand von Fokusgruppengesprä-
chen erhoben werden. Das Teilprojekt trägt zum Gesamtvorhaben bei, indem es Erkenntnisse
darüber liefert, wie in Institutionen nicht-intendierte rassistische Effekte entstehen können und
wie sie sich verhindern lassen. Am Ende soll eine Handreichung für die Praxis stehen, die auf
der Grundlage von best practices Empfehlungen für eine rassismussensible Extremismusbe-
kämpfung und Radikalisierungsprävention enthält.

A05: Rassistische Diskriminierung in Institutionen: Erhebungen tatsächlichen
Verhaltens

Projektleitung:       Andreas Zick (zick.ikg@uni-bielefeld.de)
                      Jonas Rees (jonas.rees@uni-bielefeld.de)
                      Jens Hellmann (jens.hellmann@uni-muenster.de)
                      Ruta Yemane (yemane@dezim-institut.de)

Das Teilprojekt macht Rassismus in Institutionen mess- und damit sicht- und bearbeitbar, denn
sein Gegenstand ist vor allem tatsächliches Verhalten, nicht bloß Einstellungen oder andere
Selbstberichtmaße. Dazu werden ansonsten identische Anschreiben (z.B. Bewerbungsschrei-
ben, Bürger:innenanfragen, Hilfegesuche) verschickt, bei denen lediglich der:die Absender:in
variiert wird (z.B. deutsch vs. türkisch). Unterschiedlicher Rücklauf kann dann als objektives
Maß für Diskriminierung interpretiert und quantifiziert werden.
Die Forschungsfragen werden entlang des wissenschaftlichen Prozesses in drei Arbeitspakete
(AP) eingeteilt: Wie groß ist das Ausmaß von Rassismus in Institutionen, sofern er über Feld-
studien erhoben wird? (AP1) Welche Bedingungen lassen sich identifizieren, unter denen sich
das Ausmaß an Rassismus in Institutionen reduzieren lässt? (AP2) Inwieweit können die iden-
tifizierten Bedingungen strategische Interventionen informieren, um im tatsächlichen institutio-
nellen Alltag rassistische Diskriminierung zu verringern? (AP3) Dazu werden Institutionen-
ebenso wie Betroffenen-Vertreter:innen in die Konzeption, Durchführung, Auswertung und
Aufarbeitung der Forschungsarbeiten eingebunden. Analog zum Projekt A06 (Lengfeld) sollen
insbesondere Bundesbehörden mit Bürger:innenkontakt untersucht werden. Erweiterungen
des Untersuchungsdesigns auf andere Untersuchungskontexte, in denen Entscheidungen mit
potenziell weitreichenden Konsequenzen getroffen werden (z.B. Schulen, Stadtverwaltungen,
parlamentarische Vertretungen wie Landtage), sind prinzipiell machbar und sollen nach Mög-
lichkeit ebenfalls im Rahmen des Projekts umgesetzt werden.
Der Erfolg des Projekts lässt sich messen an der Durchführung, Auswertung und Interpretation
von mindestens drei Feldstudien zu rassistischer Diskriminierung in Institutionen (AP1), sowie
mindestens drei weiteren Studien zur Identifikation von Bedingungen zur Reduktion von Ras-
sismus und Diskriminierung in Institutionen (AP2) und der Durchführung und Evaluation empi-
risch-basierter Interventionen in Form von Workshops (AP3).




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A06: Beschäftigtenbefragung in Behörden des öffentlichen Diensts

Projektleitung:       Prof. Dr. Holger Lengfeld (holger.lengfeld@uni-leipzig.de)

Zentral für die Analyse des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Bezug auf Behörden sind auf
ethnischen Unterscheidungen beruhenden diskriminierende Einstellungen, Verhaltensweisen
und Erfahrungen der Beschäftigten, denn diese sind Repräsentant:innen des Staates gegen-
über der Gesellschaft. In diesem Projekt wird daher eine modularisierte standardisierte Be-
schäftigtenbefragung in Behörden des Bundes durchgeführt. Darin werden Einstellungen, Er-
fahrungen, Praktiken und Entscheidungen von Beschäftigten in Bezug auf ethnische Vorurteile
erhoben, im Hinblick auf Ausmaß und Ursachen analysiert, Mobilitätsverläufe von Personen
unterschiedlicher ethnischer Herkunft aufgezeigt und der Zusammenhang von sozialer Netz-
werkeinbettung, Homophilie und ethnischen Vorurteilen untersucht. Das Projekt hat eine Ser-
vicefunktion für mehrere Teilprojekte im Bereich B des Verbunds. Die fünf Module sind: „Ein-
stellungen und Erfahrungen“ (TP B11); "Intergruppenkontakt" (TP B01); „Netzwerkstrukturen“
(TP B09): „Einstellungen und Aufstiege im öffentlichen Dienst“ (TP B10); Diskriminierung im
Behördenalltag“ (TP B12).
Untersuchungseinheit sind Beschäftigte in vorwiegend Bundesbehörden mit Bürger:innenkon-
takt. Untersucht werden sollen Zoll, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur
für Arbeit und, nach Konsultation des vom BMI geförderten DHPol-Projekts MEGAVO und
Vorliegen der Ergebnisse aus diesem Projekt, ggfls. die Bundespolizei. Dies ergibt für die drei
bzw. vier Behördentypen weit über 1.000 lokale Behördeneinheiten. Aus Kapazitätsgründen
können wir keine Vollerhebung durchführen. Wir zielen daher an, aus dieser Grundgesamtheit
eine Stichprobe von zwischen 200 bis 400 lokalen Behörden zufällig auszuwählen. In diesen
lokalen Behörden sollen zwischen 3.000 bis zu 10.000 Beschäftigte befragt werden, die in
Arbeitsgruppen mit Bürger:innenkontakt tätig sind. Der Umgang der Nettostichprobe ergibt
sich aus der Teilnahmebereitschaft und der Größe der lokalen Behörden.
Das Projektziel ist erreicht, wenn ein Umfragedatensatz mit vollendeten Interviews von 3.000
bis 10.000 Befragten den oben genannten Projekten zur Analyse zur Verfügung gestellt wird.

B01: Intergruppenkontakte und ethnische Vorurteile bei Beschäftigen in öffent-
lichen Institutionen

Projektleitung:       Jost Reinecke (jost.reinecke@uni-bielefeld.de)

Das Teilprojekt geht der Frage nach, inwieweit dienstliche Kontakte von Beschäftigten des
öffentlichen Diensts zu Ausländer:innen bzw. Personen mit Migrationshintergrund dazu führen
können, dass gruppenbezogene Abwertungen, ethnische Vorurteile und Diskriminierungsbe-
reitschaft befördert oder reduziert werden. Es soll dabei untersucht werden, ob die Kontaktsi-
tuationen positiv oder negativ zu bewerten sind und wie diese Kontakterfahrungen sich auf die
Einstellungen der Beschäftigten auswirken. Darüber hinaus wird eine genaue Evaluation der
vermittelnden (mediierenden) und interagierenden (moderierenden) Faktoren angestrebt.
Das Projekt bezieht seine Daten aus der zentralen Beschäftigtenbefragung des Projekts A06.
Untersuchungseinheit sind Beschäftigte in vorwiegend Bundesbehörden mit Bürger:innenkon-
takt. Untersucht werden sollen Zoll, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur
für Arbeit und ggfls. Bundespolizei. Es sollen itemgestützte Fragen eingesetzt werden. Das
Projekt kooperiert eng mit den folgenden Teilprojekten: „Netzwerkstrukturen“ (B09), „Einstel-
lungen und Aufstiege im öffentlichen Dienst“ (B10), „Einstellungen und Erfahrungen“ (B11),

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Diskriminierung im Behördenalltag“ (B12) sowie „Rassistische Diskriminierung in Institutionen“
(A05).
Das Projektziel ist erreicht, wenn statistisch abgesichert geklärt ist, inwieweit von Beschäftig-
ten zu Ausländer:innen bzw. Personen mit Migrationshintergrund systematisch mit ethnischen
Vorurteilen korrelieren. Auf dieser Basis sollen Maßnahmen gegen Praktiken der Ausgrenzung
aufgrund ethnisch bedingter Motive entwickelt werden.

B02: Bürokratische Praktiken und Differenzmarkierung: eine videogestützte Or-
ganisationsethnografie in Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden

Projektleitung:       Prof. Dr. Christian Meyer (Christian.meyer@uni-konstanz.de)
                      Dr. Frank Oberzaucher (frank.oberzaucher@uni-konstanz.de)
                      Dr. Sandrine Gukelberger (sandrine.gukelberger@uni-konstanz.de)

Das Teilprojekt befasst sich mit dem Parteienverkehr in den Bundesagenturen für Arbeit und
Jobcenters sowie den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Ziel des
Teilprojektes ist eine empirisch-fundierte qualitative Analyse von Behördengängen und deren
Abläufen, mit der die Frage beantwortet werden kann, wie mit sozio-ökonomischer und kultu-
reller Vielfalt in verschiedenen behördlichen Kontexten umgegangen wird. Von zentralem In-
teresse für das Teilprojekt ist dabei, wie Positionierungen, Kategorisierungen und Stereotypi-
sierungen in den Interaktionen und Praktiken des bürokratischen Alltags in staatlichen Institu-
tionen erfolgen und welche Formen von Differenzmarkierung hier zum Tragen kommen. Unser
Beitrag zum Gesamtvorhaben besteht in der wissenschaftlichen Sichtbarmachung des Inei-
nandergreifens von Alltagsrassismen und Diskriminierung in Institutionen.

Der Erfolg des Projekts lässt sich ab Anfang 2023 bemessen an a) typischen sozialwissen-
schaftlichen Produkten und b) daraus abgeleiteten multimedial aufbereiteten zielgruppen-spe-
zifischen und anwendungsorientierten Best-Practice Beispielen. Zu Ersteren gehören: Präsen-
tationen der Zwischenergebnisse in Forschungskolloquien, nationalen und internationalen
Konferenzen sowie wissenschaftliche und transdisziplinäre Publikationen. Zu Letzteren zählen
insbesondere aus dem generierten Datenmaterial (Videosequenzen, Gesprächsprotokollen,
Dokumentenauszügen) produzierte Online-Videoschulungsprogramme, die zur Sensibilisie-
rung der behördlichen Mitarbeiter:innen in Begleitworkshops und darüber hinaus eingesetzt
werden können.

B03: Vorurteile und Stereotypisierungen in den Jobcentern? Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Projektleitung:       Prof. Dr. Gerald Schneider (gerald.schneider@uni-konstanz.de)
                      Jan Vogler, PhD (jv2mc@virginia.edu)

Dieses Teilprojekt untersucht die Diskriminierung, die Angehörige von Minderheiten bei ihren
Anträgen für das Arbeitslosengeld II und Widersprüchen gegenüber Behördenentscheidungen
(auch zur „aktiven Arbeitsmarktpolitik“) dazu möglicherweise erfahren.
Das Projekt unterscheidet dabei zwischen zwei Erscheinungsformen von alltäglichem Rassis-
mus im Institutionen. Es fragt, wie systematisch diese Entscheidungen durch Vorurteile und
Stereotypisierungen geprägt sind. Während Vorurteile eventuelle rassistische Präferenzen der

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Entscheidungsträger erfassen, lassen sich Stereotypisierungen bei einer besseren Informati-
onslage zu den einzelnen Anträgen und Widersprüchen zumindest teilweise überwinden.
Das Projekt erfasst die zwei Dimensionen der Diskriminierung anhand einer umfassenden
Analyse von Entscheidungsdokumenten von ca. 40 Jobcentern. Dabei will das Team der Uni-
versität Konstanz über statistische Analysen und Interviews erfassen, ob sich das Entschei-
dungsverhalten dieser Behörden unterscheidet und ob sich die eventuellen Differenzen über
Merkmale der Agenturen oder der Antragsteller feststellen lassen. Ein besonderes Augenmerk
gilt dabei der Frage, inwiefern bessere Informationen die allfällige Diskriminierung reduzieren
und ob Maßnahmen wie Diversitätstrainings den eventuellen alltäglichen Rassismus im Be-
hördenverhalten schmälern.
Das Projekt verspricht eine umfassende Analyse des möglichen alltäglichen Rassismus in ei-
nem Bereich, der für die gesellschaftliche Integration von Minderheiten von zentraler Bedeu-
tung ist. Der Projekterfolg, der an den Zugang zu repräsentativen Samples von Behörden und
Entscheidungsdokumenten geknüpft ist, ergibt sich über die Publikation überprüfbarer Ergeb-
nisse zum Behördenverhalten bei der Erteilung von Arbeitslosengeld II und den Reformdis-
kussionen, die das Projekt hervorruft.

B04: Gesundheitsämter gegen Rassismus: Gesundheitsschutz als Beitrag zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt

Projektleitung:       Dr. Yudit Namer (yudit.namer@uni-bielefeld.de)
                      Prof. Dr. Oliver Razum (oliver.razum@uni-bielefeld.de)

Das Teilprojekt untersucht, ob Rassismus in Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
(ÖGD), konkret in Gesundheitsämtern, einen gleichberechtigten Gesundheitsschutz behindert
und wie dort Rassismus ggfls. reduziert werden kann. Gesundheitsämter sind vor Ort tätige
Behörden der Länder oder Kommunen. Ihre Aufgaben umfassen u.a. Gesundheitsberichter-
stattung, Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes, Hygieneüberwachung, Sozialpsychiatrie
und Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese Aufgaben sind gesetzlich reglementiert, zudem
haben Kontakte mit dem Gesundheitsamt rechtliche Konsequenzen, wie z.B. häusliche Qua-
rantäne bei Covid, Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften (z.B. bei Tuberkulose), Zugang zum
Schwangerschaftsabbruch oder die Erlaubnis zur Ausübung von Sexarbeit.
Wir untersuchen, ob und auf welche Weise Rassismus einen gleichberechtigten Gesundheits-
schutz im ÖGD behindert. Dazu ermitteln wir, wie Mitglieder rassifizierter Gruppen sowie Be-
schäftigte des ÖGD Maßnahmen des Gesundheitsschutzes wahrnehmen und ob dies wiede-
rum die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beeinflusst. In einem partizipa-
tiven Ansatz mit allen Beteiligten entwickeln wir Strategien, die Gesundheitsbehörden anwen-
den können, um die identifizierten Barrieren zu beseitigen und damit die gesundheitliche Teil-
habe von Angehörigen rassifizierter Gruppen zu fördern. Die Erfolgskontrolle erfolgt auf Pro-
zessebene fortlaufend durch Messung des tatsächlichen Ausmaßes der erreichten Partizipa-
tion. Auf Produktebene erfolgt sie durch das Vorliegen konkreter Strategien zur Bekämpfung
von Rassismus im ÖGD zu Projektende.




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B05: Ressentiment und Rassismus im Vollzugsdienst

Projektleitung:       Prof. Dr. Oliver Decker (oliver.decker@uni-leipzig)

Die Verbreitung von Vorurteilen und Ressentiments in der deutschen Bevölkerung sind seit
Jahren gut dokumentiert (zuletzt Decker & Brähler 2020). Dabei zeigt sich ein relativ stabiler
Sockel von etwa einem Viertel bis seinem Drittel vorurteilsbehafteter Deutscher. Insbesondere
ethnozentrische Einstellungen – also die Abwertung von Migrant:innen und mit dem Chauvi-
nismus die Aufwertung des Eigenen – ist bei diesem Bevölkerungsanteil anzutreffen und zieht
sich durch verschiedene Schichten und Milieus. Es ist daher im Sinne einer Spiegelthese zu
vermuten, dass sich Vorurteile und Ressentiments auch bei Vertreter:innen staatlicher Organe
in einem noch näher zu bestimmenden Maße finden lassen.
Entsprechend gilt umgekehrt auch, dass demokratische Orientierungen als Ressourcen in ei-
nem höheren Maße grundsätzlich zur Verfügung stehen. In Gruppendiskussionsstudien
konnte in der Vergangenheit gezeigt werden, wie sich entsprechende Vorurteilsnormen in
Gruppen durchsetzen, aber auch welche Faktoren einen Schutz gegen eine Hegemomie ent-
sprechender Einstellung darstellen. In jüngerer Zeit werden in einem durch das BMJV geför-
dertes Projekt am Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) Strukturen aufgebaut, um
den überinstitutionellen Austausch von Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichten etc. zu ermögli-
chen. Dieses Projekt trägt der Notwendigkeit Rechnung, rassistischen, antisemitischen und
rechtsmotivierten Straftaten besser begegnen zu können. Dennoch ist ein deutliches Deside-
rat der Forschung auszumachen: Für den Justizvollzugsdienst liegen entsprechende Befunde
zu den Bedingungen, unter denen rassistische und Ressentiment-geladene Einstellungen
handlungsleitend werden, bisher nicht vor. Im Teilprojekt soll diese Lücke mit einer Fallstudie
zu Sachsen geschlossen und dabei gleichzeitig aufgezeigt werden, welche Interventionen
möglich und notwendig sind, um Rassismus in Institutionen, insbesondere im Vollzugsdiensten
zu verhindern. Soweit solche Strategien bereits existieren, sollen sie dokumentiert und gesi-
chert werden.

B06: Rassismus im Fürsorgekomplex: Mechanismen kommunaler Inklusions-
und Exklusionspraktiken gegenüber Migrant:innen aus EU-Mitgliedsstaaten

Projektleitung:       Dr. Sina Arnold (arnold@tu-berlin.de)

Urbane Zentren zeichnen sich durch ausgesprochene Pluralität aus und sind zudem Arenen
der Aushandlung von (Nicht-)Zugehörigkeit. Im Zuge von Europäisierungsprozessen und als
Gegenbewegung zum Abbau territorialer Grenzen innerhalb der Europäischen Union entste-
hen vielfach neue Inklusions- und Exklusionspraktiken im kommunalen Raum.
Ausgehend von diesen Befunden wirft das Teilprojekt die Frage auf, inwiefern Migrant:innen
aus EU-Mitgliedsstaaten der Zugang zu Ressourcen und gleichberechtigter Teilhabe an Funk-
tionssystemen der Berliner Stadtgesellschaft ermöglicht oder verweigert wird. Forschungslei-
tend ist die Fragestellung, inwiefern diesbezügliche Praktiken als Ausdruck eines über die Ein-
stellungen und Handlungen Einzelner hinausgehenden Rassismus in Institutionen bewertet
werden muss.
Hierfür werden institutionelle Akteur:innen des kommunalen Fürsorgekomplexes in den Berei-
chen Arbeit und wohlfahrtsstaatliche Dienstleistungen sowie Wohnen und Unterbringung un-
tersucht: Leistungsbehörden (Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg,



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Jobcenter auf Bezirksebene, Ombuds-/Clearingstellen), sachzuständige Senats- und Bezirks-
verwaltung, Träger:innen der kommunalen und freien Wohlfahrtspflege, sowie communityba-
sierte Beratungsstellen. Als Kriterien der Erfolgskontrolle dienen terminierte Meilensteine aus
dem Arbeitsplan, darunter der erfolgreiche Feldzugang, die Verschriftlichung von Teilergeb-
nissen in Form von Artikeln für Fachzeitschriften und – in enger Abstimmung mit Praxis-
partner:innen – Praxishandreichungen, sowie die Durchführung eines Fachtages zur Diskus-
sion der Ergebnisse mit relevanten Akteur:innen.

B07: Rassifizierende Diskriminierung in der kommunalen Praxis: Zum behördli-
chen Umgang mit Migrant:innen aus Nicht-EU-Ländern in den Feldern Wohnen
und Arbeitsvermittlung

Projektleitung:       Prof. Dr. Stefanie Schüler-Springorum
                      (schueler-springorum@tu-berlin.de)
                      Dr. habil Mathias Berek (berek@tu-berlin.de)

Soziale Systeme moderner Gesellschaften zeichnen sich (idealtypisch) durch ein hohes Maß
an formaler Rationalität aus. Sofern institutionelle Praktiken hierauf gründen, sind rassifizie-
rende Deutungsmuster von konstitutiver Belanglosigkeit. Dieses Versprechen wird, wie Be-
funde der soziologischen Rassismusforschung verdeutlichen, auch in Institutionen demokra-
tisch und rechtsstaatlich verfasster Gesellschaften offenbar keineswegs per se eingelöst.
Von diesem Befund ausgehend widmet sich das Forschungsprojekt der Frage, inwiefern über-
lieferte und tradierte rassistische Diskurse in spezifischem Institutionenhandeln handlungslei-
tend werden können.
Das Forschungsprojekt untersucht Mechanismen rassifizierender Diskriminierung und des be-
hördlichen Umgangs mit Migrant:innen aus Nicht-EU-Ländern im städtischen Raum Berlins.
Ausgehend von unterschiedlichen Migrationsbewegungen (bspw. Fluchtmigration aus sog. ‚si-
cheren Herkunftsstaaten‘, Bürgerkriegsgebieten oder auch hinsichtlich sog. ‚jüdischer Kontin-
gentflüchtlinge‘) wird die vergleichende Forschungsfrage nach Praktiken, Routinen, Strategien
des Ein- und Ausschlusses gestellt. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf den kommunalen Für-
sorgekomplex in den Untersuchungsbereichen Wohnen und Arbeitsvermittlung gelegt: kom-
munale Leistungs- und Arbeitsvermittlungsbehörden, sachzuständige Senats- und Bezirksver-
waltung, Träger:innen der kommunalen und freien Wohlfahrtspflege, sowie communitybasierte
Beratungsstellen. Für die Einordnung der Untersuchungsbefunde in einen bundesweiten Kon-
text werden zudem empirische Befunde aus bereits durchgeführter Forschung herangezogen.
Die Kriterien der Erfolgskontrolle orientieren sich an Meilensteinen aus dem Arbeitsplan: ins-
besondere erfolgreiche Realisierung des Feldzugangs, Dissemination von Teilergebnissen in
Form von Artikeln in Fachzeitschriften, Wissenstransfers an Praxispartner:innen und Durch-
führung eines Fachtages zur Diskussion der Forschungsergebnisse.

B08: Polizeiliche Kontrollpraxis in der Frankfurter und Berliner Polizei: Erfah-
rungswissen von Polizist:innen und Betroffenen

Projektleitung:       Dr. Felix Axster (felix.axster@tu-berlin.de)

Zentrales Anliegen des Teilprojekts ist die Datenerhebung zur polizeilichen Kontrollpraxis in
der Arbeit der Polizeien in Berlin und Frankfurt am Main. Zudem soll das Projekt Maßnahmen


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gegen eine etwaige Ungleichbehandlung oder Vorurteilsbedingung in der polizeilichen Kon-
trollpraxis entwickeln.
Konkret wird gefragt, wie die polizeiliche Kontrollpraxis in der Arbeit der Polizeien in Berlin und
Frankfurt am Main von Adressat:innen polizeilicher Kontrollmaßnahmen, die einen Migrations-
hintergrund haben, erlebt wird und welche Bewältigungsstrategien Betroffene einer etwaigen
Ungleichbehandlung oder Vorurteilsbedingung in der polizeilichen Kontrollpraxis haben. Das
Projekt fragt zudem, ob und welche Bedarfe es in der Menschenrechtsbildung sowohl für Aus-
übende als auch Betroffene einer etwaigen Ungleichbehandlung oder Vorurteilsbedingung
gibt.
Das Projekt adressiert die Polizeipräsidien in Berlin und Frankfurt am Main, die regelmäßig
Gegenstand im Diskurs um eine vorurteilsbedingte polizeiliche Kontrollpraxis in Deutschland
sind. Es bestehen bereits Feldzugänge zu beiden Behörden. Die Hinzuziehung eines dritten
Ortes als Vergleichsgröße wird erwogen.
Zur Erfolgskontrolle werden dem Projekt verschiedene Erfolgsbedingungen und Arbeitsziele
gesetzt, die in den jeweiligen Arbeitsschritten erfüllt sein müssen: Beim Feldzuschnitt müssen
sog. Hotspots polizeilicher Kontrollmaßnahmen berücksichtig werden. In der Datenerhebung
müssen neben Adressat:innen polizeilicher Kontrollmaßnahmen mit Migrationshintergrund als
Kontrollgruppen der Untersuchung sowohl Adressat:innen polizeilicher Kontrollpraxis ohne
Migrationshintergrund als auch Polizist:innen interviewt werden. In der Analyse der Daten
muss über die Bewältigungsstrategien der Betroffenen einer etwaigen Ungleichbehandlung
oder Vorurteilsbedingung hinaus das Erfahrungswissen beider Kontrollgruppen als Vergleichs-
wert näher untersucht werden. Im letzten Arbeitsschritt, dem Forschungstransfer, werden
grund- und menschenrechtsfundierte Konzepte für Handlungsmöglichkeiten und Gegenmaß-
nahmen gegen eine etwaige Ungleichbehandlung oder Vorurteilsbedingung vorgeschlagen
und es wird gefragt, inwiefern dafür bereits bestehende Antidiskriminierungskonzepte ausrei-
chend sind.

B09: Ethnisch diskriminierende Einstellungen in Beschäftigten-Netzwerken öf-
fentlicher Institutionen

Projektleitung:        Prof. Michael Windzio (mwindzio@uni-bremen.de)

Das Teilprojekt untersucht in Kooperation mit dem TP A06 (Holger Lengfeld) die Netz-
werkstrukturen und die damit korrespondierenden Einstellungen der Beschäftigten in den Or-
ganisationen Bundespolizei, Zoll, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der
Bundesagentur für Arbeit und ggfls. zu einem spätern Zeitpunkt (in Abstimmung mit dem Pro-
jekt der DHPol) Bundespolizei. Das Projekt ist u.a. von der theoretischen Annahme geleitet,
dass ethnisch diskriminierende Einstellungen in sozialen Kontexten entstehen und als Ideolo-
gien sozial vermittelt und stabilisiert werden. Potenziell können diese Ideologien durch Alltags-
kontakte jedoch auch gebrochen werden (Gordon W. Allport). Dabei stellt sich die Frage, wie
die ethnische und kulturelle Diversität in den Netzwerken von Arbeitsgruppen, sowie die (se-
lektive) Auswahl von Kontakten etwa in den Pausen oder bei der Ratsuche, die Offenheit der
Mitglieder gegenüber ethnischen und kulturellen Minderheiten beeinflussen.
Dazu wird zwischen arbeitsorganisatorischen Netzwerken (wer arbeitet mit wem zusammen?)
und informellen sozialen Netzwerken unterschieden (wer pflegt zu wem informelle Kontakte
der Unterstützung, z.B. Ratsuche oder informelle Kooperation, wer verbringt regelmäßig Pau-
senzeit gemeinsam, etwa beim Mittagessen, oder auch private Zeit?). Es werden vollständige


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soziale Netzwerke in den o.g. Organisationen (bzw. ausgewählten Abteilungen dieser Organi-
sationen) erhoben. Wichtig ist dabei, die Arbeitsgruppen möglichst vollständig zu erfassen und
sowohl soziodemografische Informationen als auch relevante Einstellungen der Netzwerkmit-
glieder zu erheben.
Der Erfolg der Studie wird sich bemessen am Beitrag zum Verständnis der sozialen Prozesse
und der Netzwerke, die mit den ethnisch diskriminierenden Einstellungen in den Organisatio-
nen korrespondieren, sowie an den daraus ableitbaren Empfehlungen für Interventionen.

B10: Die Bedeutung politischer Einstellungen für die Berufswahl und den Auf-
stieg im öffentlichen Dienst

Projektleitung:       Prof. Dr. Simon Kühne (simon.kuehne@uni-bielefeld.de)
                      Prof. Dr. Martin Kroh (martin.kroh@uni-bielefeld.de)

Diskriminierenden Handlungen in öffentlichen Institutionen gehen Einstellungen und Ideolo-
gien von Beschäftigten voraus, die ein solches Verhalten legitimieren. Um Entstehung und
Verbreitung solcher Einstellungen und Ideologien besser zu verstehen, sollen in dem Teilpro-
jekt die Berufswahl sowie berufliche Aufstiege in öffentlichen Institutionen empirisch untersucht
werden. Während eine Vielzahl an vorhandenen Studien untersuchen, inwieweit Diskriminie-
rung den Zugang zu Unternehmen und Institutionen für ethnische Minderheiten erschwert,
geht es im vorliegenden Projekt um die Frage, ob politische Einstellungen, die diskriminieren-
des Handeln begünstigen, Berufswahl und Aufstiege im öffentlichen Dienst begünstigen.
Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete. Im Arbeitspaket 1 wird untersucht, inwieweit
berufliche (Im-)Mobilität in Familien und Berufswünschen Jugendlicher eine Überrepräsenta-
tion bestimmter sozialer und politischer Gruppen befördert. Im Fokus stehen dabei insbeson-
dere Beschäftigte der Landespolizei, Feuerwehr, Zoll sowie der Bundeswehr. In Arbeitspaket
2 untersuchen wir, inwieweit diese sozialen und politischen Merkmale, die eine Berufswahl
beeinflussen, auch mit beruflichem Aufstieg im öffentlichen Dienst verknüpft sind. Der Fokus
liegt dabei auf Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, insbesondere Ar-
beitsagenturen, Jobcenter und Ausländerbehörden. Auf Basis einer Beschäftigtenbefragung
(Projekt A06, Lengfeld) wird untersucht welche sozialen Merkmale und politischen Einstellun-
gen mit bestimmten Karrierewegen innerhalb des öffentlichen Diensts verknüpft sind und wel-
che Rolle politische Gruppen und Netzwerke innerhalb der Organisationen für erfolgreiche
Karrierewege spielen. In Arbeitspaket 3 soll betrachtet werden, inwieweit sich im Laufe der
Beschäftigung in verschiedenen Berufsfeldern des öffentlichen Diensts politische Einstellun-
gen langfristig verändern.
Auf Basis der Analyse von schon existierenden Paneldaten (Mikrozensus & Sozio-oekonomi-
sches Panel (SOEP), Arbeitspakete 1 und 3) und der Beschäftigtenbefragung (Projekt A06,
Arbeitspaket 2) wird mit statistischen Verfahren ermittelt, inwiefern politische Einstellungen (im
Elternhaus) den Berufswunsch und die Berufswege innerhalb des öffentlichen Diensts syste-
matisch beeinflussen und wie die Arbeit im öffentlichen Dienst die politischen Einstellungen
über die Zeit selbst verändert. Ergebnisse zu den Arbeitspaketen 1 und 3 sind bis Mitte 2023
geplant. Die Ergebnisse der Analysen auf Basis der Beschäftigtenbefragung (Arbeitspaket 2)
werden bis Ende 2024 abgeschlossen und in die Synthese des Verbundes eingebracht.
Der im Teilprojekt angestrebte Output umfasst sowohl Forschungspublikationen in Fachzeit-
schriften als auch den Wissenstransfer in Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus sollen For-
schungsergebnisse auch in Behörden und Institutionen zurückgespielt werden und dadurch

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zu einer Sensibilisierung zu etwaigen, diskriminierenden Handlungen fördernden Berufs- und
Karrierestrukturen im öffentlichen Dienst beitragen.

B11: Ethnische Vorurteile und Diskriminierung: Einstellungen und Erfahrungen
von Beschäftigten in Bundesbehörden

Projektleitung:       Prof. Dr. Holger Lengfeld (holger.lengfeld@uni-leipzig.de)

Das Teilprojekt stellt folgende Fragen: 1) In welchem Ausmaß halten Beschäftigte von Bun-
desbehörden ethnisch diskriminierende Einstellungen, und wie stark weichen diese Einstel-
lungen vom Durchschnitt der Einstellungen in der bundesdeutschen Wohnbevölkerung ab? 2)
Welche sozioökonomischen und erfahrungsbezogenen Ursachen können diese Einstellungen
haben? 3) Inwieweit machen Beschäftigte im direkten Kontakt mit den Bürger:innen selbst
Erfahrungen mit ethnischer Diskriminierung und Abwertung bzw. wurden einer solchen durch
Bürger:innen bezichtigt?
Das Projekt bezieht seine Daten aus der zentralen Beschäftigtenbefragung des Projekts A06.
Untersuchungseinheit sind Beschäftigte in vorwiegend Bundesbehörden mit Bürger:innenkon-
takt. Untersucht werden sollen Zoll, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur
für Arbeit und ggfls. Bundespolizei. Es kooperiert eng mit den folgenden Teilprojekten: "Inter-
gruppenkontakt" (B01) „Netzwerkstrukturen“ (B09), „Einstellungen und Aufstiege im öffentli-
chen Dienst“ (B10), Diskriminierung im Behördenalltag“ (B12) sowie „Rassistische Diskrimi-
nierung in Institutionen“ (A05).
Das Projektziel ist erreicht, wenn statistisch abgesichert geklärt ist, inwieweit Beschäftigte in
Bundesbehörden sich hinsichtlich von ethnischen Vorurteilen vom Durchschnitt der Bundes-
bevölkerung unterscheiden, welche Ursachen diese Einstellungen haben und in welchem Aus-
maß sie selbst Erfahrungen ethnischer Diskriminierung im Kontakt gegenüber Bürger:innen
machen.

B12: Konformitätsdruck, Selbstzensur und Verschleierung diskriminierender
Einstellungen im Behördenalltag

Projektleitung:       Prof. Dr. Richard Traunmüller (traunmueller@uni-mannheim.de)

Ziel des Projektes ist experimentelle Evidenz über Art und Ausmaß von Konformitätsdruck,
Selbstzensur und der Verschleierung diskriminierender Einstellungen in öffentlichen Behörden
mit Kundenkontakt zu liefern und diese mit Verweis auf spezifische Behördenstrukturen und -
kulturen zu erklären. Zwei zentrale Fragen stehen dabei im Vordergrund des analytischen In-
teresses: 1. Inwieweit sehen sich Behördenmitarbeiter sozialem Druck ausgesetzt zu beste-
henden Missständen wie diskriminierenden oder rassistischen Behördenpraktiken zu schwei-
gen? 2. Inwieweit trägt eine verbreitete Behördenkultur der Antidiskriminierung dazu bei, dass
Behördenmitarbeiter, sich nicht zu tatsächlich bestehenden Herausforderungen im multikultu-
rellen Behördenalltag äußern? Um diese Fragen zu beantworten, schlägt das Projekt eine
Reihe von Listenexperimenten vor.
Die Daten des Projekts werden im Zuge der zentralen Beschäftigtenbefragung erhoben (A06).
Untersuchungseinheit sind Beschäftigte in Bundesbehörden mit Bürger:innenkontakt (Zoll,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit und ggfls. zu einem spä-
teren Zeitpunkt (in Abstimmung mit dem Projekt an der DHPOl) Bundespolizei) Außerdem ko-



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operiert es eng mit den folgenden Teilprojekten: "Intergruppenkontakt" (B01) „Netzwerkstruk-
turen“ (B09), „Einstellungen und Aufstiege im öffentlichen Dienst“ (B10), „Einstellungen und
Erfahrungen von Beschäftigten in Bundesbehörden“ (B11) sowie „Rassistische Diskriminie-
rung in Institutionen“ (A05).
Das Projektziel ist erreicht, wenn statistisch abgesichert geklärt ist, inwieweit Beschäftigte in
Bundesbehörden sich hinsichtlich diskriminierenden Einstellungen und Behördenpraktiken
selbstzensieren und auf welche Behördenmitarbeiter dies insbesondere zutrifft.

C01: Juristische Begrifflichkeiten von Rassismus in Institutionen und Typolo-
gie von Handlungsempfehlungen

Projektleitung:       Prof. Dr. Judith Froese (judith.froese@uni-konstanz.de)
                      Prof. Dr. Daniel Thym (daniel.thym@uni-konstanz.de)

Die gesteigerte Aufmerksamkeit, die dem Thema Rassismus gegenwärtig zukommt, geht ein-
her mit Forderungen an den Staat, mittels rechtlicher und institutioneller Reformen einen stär-
keren Schutz vor rassistischen Diskriminierungen zu leisten. Das juristische Teilprojekt setzt
hier an und konzentriert sich auf begriffliche Überlappungen und Unterschiede zwischen juris-
tischen, interdisziplinären und öffentlichen Debatten über „Rassismus“ und entwickelt eine Ty-
pologie von möglichen Handlungsempfehlungen, wie Staat und Verwaltung auf die diversen
Erscheinungsformen eines Rassismus reagieren können.
Erste Zielsetzung ist eine juristische Begriffsklärung der verschiedenen Erscheinungsformen
von Diskriminierung und Rassismus, um zu identifizieren, wo und inwiefern sich die juristische
Terminologie von der breiteren interdisziplinären Übung sowie der öffentlichen Begriffsverwen-
dung unterscheidet. Nicht alle Ausdrucksformen von „Rassismus“ stellen nach Maßgabe der
deutschen, europäischen und internationalen Rechtsprechung einen Rechtsverstoß dar. Das
gilt insbesondere für die diversen Ausprägungen eines „strukturellen“ bzw. „institutionellen“
Rassismus. Dies gilt für menschenrechtliche Vorgaben ebenso wie für einfachgesetztliche An-
tidiskriminierungsvorschriften, die eine zentrale Bedeutung für die (Gerichts-)Praxis besitzen.
Das Vorhaben fördert die teilprojektübergreifende Begriffs- und Konzeptbildung und berück-
sichtigt deren Wirkung auf die Verwaltung, indem ausgewählte Behördenvertreter:innen in
Workshops in den Diskurs einbezogen werden.
Zweite Forschungsfrage ist die Erarbeitung möglicher Handlungsempfehlungen, die sich nicht
an eine Behörde speziell richten, sondern gleichsam übergreifend angelegt sind. Die zu ent-
wickelnde Typologie (Toolbox) wird nämlich einen Instrumentenkasten bereitstellen, der kon-
textabhängig von verschiedenen Behörden der Bundes- und Landesebene komplementär o-
der alternativ aufgegriffen werden kann. Hierbei geht es anstelle von pauschalen Lösungen
(„one-size-fits-all“) um abgestufte Reaktionsmöglichkeiten, die externe Kontrollen durch Ge-
richte oder Ombudsstellen ebenso umfassen wie behördeninterne Reformen sowie „weiche“
Maßnahmen etwa der Aus- und Fortbildung sowie behördeninterne Leitbilder. Die Instrumente
werden auf der Grundlage eines engen Austauschs mit Vertreter:innen der Praxis und durch
Einbeziehung verwaltungsrechtswissenschaftlicher Forschung ermittelt. Am Ende steht neben
wissenschaftlichen Publikationen ein anwendungsbezogenes Policy Paper zur Toolbox.




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