bbg-2009

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Richtlinien, Leitfäden und Ähnliches zum Thema „Nebentätigkeiten“

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§ 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung            19.10.2016

§ 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss                                  19.10.2016

§ 92b Pflegezeit mit Vorschuss                                          19.10.2016

§ 93 Altersteilzeit                                                     18.03.2021

§ 94 Hinweispflicht                                                     05.02.2009

§ 95 Beurlaubung ohne Besoldung                                         15.03.2012

§ 96 Fernbleiben vom Dienst                                             05.02.2009

Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit                                         05.02.2009

§ 97 Begriffsbestimmungen                                               05.02.2009

§ 98 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst                              05.02.2009

§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten                            29.03.2017

§ 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten                     29.03.2017

§ 101 Ausübung von Nebentätigkeiten                                     29.03.2017

§ 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit   05.02.2009

§ 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit         05.02.2009

§ 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen                            05.02.2009

§ 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses           29.03.2017

Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht                                     05.02.2009

§ 106 Personalakte                                                      20.11.2019

§ 107 Zugang zur Personalakte                                           20.11.2019

§ 108 Beihilfeakte                                                      20.11.2019

§ 109 Anhörung                                                          20.11.2019

§ 110 Auskunft                                                          20.11.2019

§ 111 Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte       20.11.2019

§ 111a Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag                   20.11.2019

§ 111b Aufgabenübertragung                                              20.11.2019

§ 112 Entfernung von Unterlagen                                         05.02.2009

§ 113 Aufbewahrungsfrist                                                10.03.2017

§ 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten                05.02.2009

§ 115 Übermittlungen in Strafverfahren                                  05.02.2009

Abschnitt 7 Beamtenvertretung                                           05.02.2009

§ 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden              05.02.2009

§ 117 Personalvertretung                                                05.02.2009


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§ 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen                                    05.02.2009

Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss                                            05.02.2009

§ 119 Aufgaben; Verordnungsermächtigung                                        28.06.2021

§ 120 Mitglieder                                                               29.11.2018

§ 121 Rechtsstellung der Mitglieder                                            29.11.2018

§ 122 Geschäftsordnung                                                         05.02.2009

§ 123 Sitzungen und Beschlüsse                                                 05.02.2009

§ 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe                                  05.02.2009

Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz                                     05.02.2009

§ 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden                                   31.05.2023

§ 126 Verwaltungsrechtsweg                                                     05.02.2009

§ 127 Vertretung des Dienstherrn                                               29.11.2018

§ 128 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen                            05.02.2009

Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse                                      05.02.2009

§ 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane                              19.10.2016

§ 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes     05.02.2009

§ 131 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschul-      05.02.2009
lehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitar-
beiter

§ 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und    19.10.2016
leitenden Personals der Hochschulen

§ 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte                                          28.06.2021

Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften                                      05.02.2009

§ 134 Umbildung einer Körperschaft                                             05.02.2009

§ 135 Rechtsfolgen der Umbildung                                               05.02.2009

§ 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten                                06.03.2015

§ 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp-         05.02.2009
fänger

Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland         05.02.2009

§ 138 Anwendungsbereich                                                        05.02.2009

§ 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall                                      05.02.2009

§ 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands                               05.02.2009

§ 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten          05.02.2009

§ 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit                 05.02.2009



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§ 143 Verwendungen im Ausland                                                05.02.2009

Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften                              05.02.2009

§ 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden                             05.02.2009

§ 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften                          29.11.2018

§ 146 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften                          05.02.2009

§ 147 Übergangsregelungen                                                    19.10.2016

                                          Inhaltsübersicht



                                             Abschnitt 1


                                       Allgemeine Vorschriften


§ 1        Geltungsbereich

§ 2        Dienstherrnfähigkeit

§ 3        Begriffsbestimmungen


                                             Abschnitt 2


                                         Beamtenverhältnis


§ 4        Beamtenverhältnis

§ 5        Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6        Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7        Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8        Stellenausschreibung

§ 9        Auswahlkriterien

§ 10       Ernennung

§ 11       Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung

§ 11a      Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte
           auf Lebenszeit

§ 12       Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13       Nichtigkeit der Ernennung

§ 14       Rücknahme der Ernennung

§ 15       Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen


                                             Abschnitt 3


                                            Laufbahnen




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§ 16    Laufbahn

§ 17    Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18    Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund
        in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen

§ 19    Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20    Einstellung

§ 21    Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung

§ 22    Beförderungen

§ 22a   Aufstieg; Verordnungsermächtigung

§ 23    Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24    Führungsämter auf Probe

§ 25    Benachteiligungsverbote

§ 26    Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen


                                        Abschnitt 4


                          Abordnung, Versetzung und Zuweisung


§ 27    Abordnung

§ 28    Versetzung

§ 29    Zuweisung


                                        Abschnitt 5


                          Beendigung des Beamtenverhältnisses


                                    Unterabschnitt 1


                                        Entlassung


§ 30    Beendigungsgründe

§ 31    Entlassung kraft Gesetzes

§ 32    Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33    Entlassung auf Verlangen

§ 34    Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35    Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36    Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37    Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38    Verfahren der Entlassung

§ 39    Folgen der Entlassung


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8

§ 40   Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41   Verlust der Beamtenrechte

§ 42   Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43   Gnadenrecht


                                     Unterabschnitt 2

                                     Dienstunfähigkeit


§ 44   Dienstunfähigkeit

§ 45   Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46   Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47   Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48   Ärztliche Untersuchung

§ 49   Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit


                                     Unterabschnitt 3


                                         Ruhestand


§ 50   Wartezeit

§ 51   Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52   Ruhestand auf Antrag

§ 53   Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

§ 54   Einstweiliger Ruhestand

§ 55   Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56   Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57   Erneute Berufung

§ 58   Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59   Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand


                                         Abschnitt 6


                           Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis


                                     Unterabschnitt 1


                             Allgemeine Pflichten und Rechte


§ 60   Grundpflichten

§ 61   Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild



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§ 62    Folgepflicht

§ 63    Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64    Eidespflicht, Eidesformel

§ 65    Befreiung von Amtshandlungen

§ 66    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67    Verschwiegenheitspflicht

§ 68    Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69    Gutachtenerstattung

§ 70    Auskünfte an die Medien

§ 71    Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72    Wahl der Wohnung

§ 73    Aufenthaltspflicht

§ 74    Dienstkleidung

§ 75    Pflicht zum Schadensersatz

§ 76    Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77    Nichterfüllung von Pflichten

§ 78    Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 78a   Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen

§ 79    Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80    Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81    Reisekosten

§ 82    Umzugskosten

§ 83    Trennungsgeld

§ 84    Jubiläumszuwendung

§ 84a   Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen

§ 85    Dienstzeugnis

§ 86    Amtsbezeichnungen


                                        Unterabschnitt 2


                                            Arbeitszeit


§ 87    Arbeitszeit

§ 88    Mehrarbeit

§ 89    Erholungsurlaub

§ 90    Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91    Teilzeit



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§ 92     Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung

§ 92a    Familienpflegezeit mit Vorschuss

§ 92b    Pflegezeit mit Vorschuss

§ 93     Altersteilzeit

§ 94     Hinweispflicht

§ 95     Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96     Fernbleiben vom Dienst


                                      Unterabschnitt 3


                                       Nebentätigkeit


§ 97     Begriffsbestimmungen

§ 98     Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99     Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100    Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101    Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102    Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103    Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104    Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105    Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses


                                      Unterabschnitt 4


                                     Personalaktenrecht


§ 106    Personalakte

§ 107    Zugang zur Personalakte

§ 108    Beihilfeakte

§ 109    Anhörung

§ 110    Auskunft

§ 111    Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte

§ 111a   Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag

§ 111b   Aufgabenübertragung

§ 112    Entfernung von Unterlagen

§ 113    Aufbewahrungsfrist

§ 114    Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115    Übermittlungen in Strafverfahren




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11

Abschnitt 7


                                      Beamtenvertretung


§ 116   Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117   Personalvertretung

§ 118   Beteiligung der Spitzenorganisationen


                                          Abschnitt 8


                                 Bundespersonalausschuss


§ 119   Aufgaben; Verordnungsermächtigung

§ 120   Mitglieder

§ 121   Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122   Geschäftsordnung

§ 123   Sitzungen und Beschlüsse

§ 124   Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe


                                          Abschnitt 9


                             Beschwerdeweg und Rechtsschutz


§ 125   Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126   Verwaltungsrechtsweg

§ 127   Vertretung des Dienstherrn

§ 128   Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen


                                         Abschnitt 10


                               Besondere Rechtsverhältnisse


§ 129   Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130   Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131   Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie
        wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132   Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Perso-
        nals der Hochschulen

§ 133   Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte


                                         Abschnitt 11


                               Umbildung von Körperschaften


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§ 134      Umbildung einer Körperschaft

 § 135      Rechtsfolgen der Umbildung

 § 136      Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

 § 137      Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger


                                             Abschnitt 12

                                  Spannungs- und Verteidigungsfall,
                                     Verwendungen im Ausland


 § 138      Anwendungsbereich

 § 139      Dienstleistung im Verteidigungsfall

 § 140      Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

 § 141      Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

 § 142      Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

 § 143      Verwendungen im Ausland


                                             Abschnitt 13


                                 Übergangs- und Schlussvorschriften


 § 144      Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

 § 145      Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften

 § 146      Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

 § 147      Übergangsregelungen

Fußnoten

Inhaltsübersicht: IdF d. Art. 7 Nr. 1 G v. 6.12.2011 I 2515 mWv 1.4.2012, d. Art. 1 Nr. 1 Buchst. a
u. b G v. 3.7.2013 I 1978 mWv 11.7.2013, d. Art. 1 Nr. 1 Buchst. a u. b G v. 6.3.2015 I 250 mWv
14.3.2015, d. Art. 1 Nr. 1 Buchst. a bis c G v. 19.10.2016 I 2362 mWv 28.10.2016, d. Art. 11 Nr. 1 G
v. 20.11.2019 I 1626 mWv 26.11.2019 u. d. Art. 1 Nr. 1 Buchst. a bis f G v. 28.6.2021 I 2250 mWv
7.7.2021; im Übrigen entsprechend den bei den einzelnen Vorschriften ausgewiesenen Änderungen
fortgeschrieben

                                Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften


                                         § 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas ande-
res bestimmt ist.

                                      § 2 Dienstherrnfähigkeit




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Das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben, besitzen der Bund sowie bundesunmittelbare Körper-
schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die dieses Recht zum Zeitpunkt des In-
krafttretens dieses Gesetzes besitzen oder denen es danach durch Gesetz oder aufgrund eines Geset-
zes verliehen wird.
Fußnoten

§ 2: IdF d. Art. 1 Nr. 2 G v. 6.3.2015 I 250 mWv 14.3.2015

                                       § 3 Begriffsbestimmungen

(1) Oberste Dienstbehörde der Beamtin oder des Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn,
in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte ein Amt wahrnimmt.

(2) Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über
die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zustän-
dig ist.

(3) Vorgesetzte oder Vorgesetzter ist, wer dienstliche Anordnungen erteilen darf.

(4) Die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetzteneigenschaft bestimmt sich nach dem Aufbau der Verwal-
tung.

                                    Abschnitt 2 Beamtenverhältnis


                                         § 4 Beamtenverhältnis

Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und
Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).

                              § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung

1.       hoheitsrechtlicher Aufgaben oder

2.       von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich
         Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.


                                 § 6 Arten des Beamtenverhältnisses

     1
(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach
     2
§ 5. Es bildet die Regel.

     1
(2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten Fällen zulässig und dient
                                                        2
der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Für das Beamtenverhältnis auf Zeit gelten die
Vorschriften über das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entsprechend, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist.

(3) Das Beamtenverhältnis auf Probe dient der Ableistung einer Probezeit

1.       zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder




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