2000-protokoll-nr-416

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

/ 12
PDF herunterladen
-6-



    kampfen. in diesem Zusammenhang kommt auch die Idee zur Sprache, auf europdischer

    Ebene einen Steuerrat einzurichten.



    Die Rentenreform leiste einen wichtigen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit. Die

    FOrderung der zweiten und dritte Saule starke gezielt die Vorsorge von Menschen mit ge-

    ringén Einkommen. Der im sog. Kombinationsmodell vorgesehene Sonderausgabenabzug

    sei vor allem erforderlich, um einen reibungslosen Ubergang zur nachgelagerten Besteue-

    rung nicht auszuschlieBen. Hier soll jedoch das noch ausstehende Urteil des BVerfG abge-

    wartet werden. Ein Obligatorium fur die zusatzliche Altersvorsorge sei insbesondere mit den

    Vorstellungen von Bundnis 90/Die Griinen, der CDU und der FDP nicht vereinbar gewesen.

    Bei der Okosteuerreform sei momentan nicht der Zeitpunkt, um mit Spekulationen Uber ih-

    re Weiterfuhrung Uber das Jahr 2003 hinaus zur Verunsicherung beizutragen. Auch zukinf-

tig durfte ein vergleichbar hoher Betrag — wie durch die Okosteuer erzielt — zur Finanzierung

versicherungsfremder Leistungen bendétigt werden. Soziale Harten durch den Olpreisan-

stieg sollen dagegen gezielt kompensiert werden.



Bei der Reform des Finanzausgleichs (Ma&staébegesetz) muss der Bund die Initiative er-

greifen und Spielraume zusammen mit den Landern ausloten. Eine Befriedung der Land-

schaft sei nur auf der Basis einer deutlichen Mehrheit im Bundesrat mdglich. Die im Rah-

men der Unternehmenssteuerreform gemachten Zusagen zu Gunsten einzeiner Lander wa-

ren in erster Linie projektbezogen, und zwar bei Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

und Berlin; die Finanzierung erfolge durch Umschichtung. Bremen habe die Zusage, dass

der Bund sich fur die Beibehaltung des Stadtstaatenprinzips einsetzen werde.




V. Gutachten: “Freiztigigkeit und Soziale Sicherung in Europa”



Der Beirat setzt die Beratungen der Kommissionsvoriage fort. Zusammenfassend kann

festgehaiten werden:



*     Die Kommission Uberarbeitet bis Ende Oktober 2000 Kapitel III des Textentwurfs im

      Licht der erfolgten Diskussion und schickt diese Fassung den Mitgliedern zur schriftli-

      chen Stellungnahme zu.
6

-7-



      *      Die Kommission legt zur ndchsten Sitzung Teil IV ».usammenfassung und Empfehlun
                                                                                             -
             gen" vor. AnschlieBend wird der gesamte Textentwurf an die Redaktio
                                                                                 nskommission

                                                    weitergeleitet.
      *     Die redaktionelle Bearbeitung des Gutachtens durch die Redaktionskomm
                                                                                  ission soll
            méglichst bis Ende November 2000 beendet sein,

      *     Die endgultige Beschlussfassung ber die Verabschiedung des Gutacht
                                                                               ens ist frihes-
            tens fur die Dezember-Sitzung des Beirats avisiert.



      In der Redaktionskommission strebt                       eine umfangreiche Uberarbeitung
     des Abschnitts lil an. Sie schiagt vor, die Kapiteltiberschrift neutrale
                                                                              r zu formulieren, die
     Unterabschnitte B und C zu einem Teil zusammen zu fassen, anschlie
                                                                        Rend mit D und E fort
     zu fahren und Unterabschnitt A in E einzuarbeiten.



     Hinsichtlich der Gestaltung des Schlusskapitels besteht Konsens
                                                                     Uber eine Lange von
     maximal 5 Seiten. Das Kapitel solle genutzt werden, um
                                                            die Hauptbotschaften des Gut-
  achtens zu transportieren. Zu Beginn des Kapitels soll zunachs
                                                                 t auf die EU-RL 140871 Be-
  zug genommen werden. Inhaitlich sollten folgend
                                                  e Botschaften im Vordergrund stehen:




  *       EU-RL ist ein in sich stimmiges Konzept. Aus 6konomischer Sicht
                                                                          ist indes problema-
          tisch, dass die RL auf Nicht-Erwerbstatige nicht anwendbar
                                                                     ist, dass Wanderungsent-
          scheidungen verzerrt und dass Konflikte mit dem integrationsge
                                                                         danken bestehen.
 *        Das Konzept der verzégerten Integration bildet zu der
                                                                RL langerfristig gesehen eine Al-
          ternative. Es behandelt Erwerbstatige und Nicht-Erwerbstatige
                                                                        gleich.
 *        Eine starke Verankerung des Aquivalenzprinzips in der Sozialve
                                                                         rsicherung ist 6kono-
          misch vorteilhaft.

 *        Selbstbeteiligung moderiert die im Gutachten aufgedeckten
                                                                    Probleme.


Mit Blick auf das Prinzip der verzégerten Integration
                                                      wird problematisiert, dass es nur den
Soziaibereich umfasst und Steuern nicht mit einschl
                                                    ieRt. Die Vorsitzende weist auf sinen
fruheren Beschiuss hin, dass bei der Beurteilung des Prinzip
                                                             s eine Differenzierung zwi-
schen Aquivalent und nicht-dquivatent finanzierten Soziall
                                                           eistungen vorgenommen werden
soll. Eine soiche Differenzierung ist allerdings in der
                                                        Praxis schwer umsetzbar. Sie ist auch
mit bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen schwer
                                                  vereinbar. Die Empfehlung bleibt
insofern im Ergebnis teilweise inkonsistent, weil sie
                                                      nicht nahtlos in das Steuer-Transfer
System eingepasst werden kann.
7

-8-



         Einigkeit besteht dariiber, dass das Prinzip der verzdgerten Integration
                                                                                  einen Kompromiss
         darstellt. Eine sofortige Integration erscheint zwar einigen Beiratsmitgliedem
                                                                                        wanschens-
        wert; allgemein wird dies allerdings als politisch nicht praktikabel angesehe
                                                                                      n.



        2u Beginn der Beratungen Uber das Gutachten steht die Diskussion der
                                                                             von
        prasentierten Erlauterungen zum Abschnitt Ill.B.1: Effizienz- und Verteilun
                                                                                    gswirkungen
        der FreizGgigkeit. Kern der Diskussion ist, inwieweit eine Aufteilu
                                                                            ng der Wohifahrtsgewinne
        durch Migration auf die beteiligten Lander bzw. die verschiedenen
                                                                          Gruppen von Migranten
        und Immobilen méglich ist. Hierbei sind mehrere »Effizienzebenen” zu untersch
                                                                                      eiden (Welt,
        Lander, Individuen). Per saldo bestent Ubereinstimmung, dass typischerweise
                                                                                    einige Indivi-
        duen im Herkunfts- und Zuwanderungsiand gewinnen. im Gutachten ist zu
                                                                              betonen, dass
        das Welteinkommen insgesamt steigt.



        Im Einzelnen berat der Beirat den Unterabschnitt If D ff. des Gutachte
                                                                               ns. Am Textentwurf
        vom 17. Mai 2000 nimmt er folgende Anderungen vor:




    *      S. 62, Zeile 3: Die Arbeitsiosenunterstiitzung und Sozialhiife ...



           S. 62, Zeile 15: Den Ausgangspunkt der 6konomischen Politikdiskussion kéAnen-d
                                                                                          urfen
           nicht langer ...




    °     S.63, Zeile 12: ... zur Unterstiitzung in Netfallen Fallen der Bedurfti
                                                                                  gkeit begriffen ...



    «     S.S. 63, Zeile 16: ... auf die-
                                     Gesamibevéikerung groRe Teil der Bevdlkerung ...



*         §. 63, Zeilen 20 bis 23: Uberarbeitung durch die Redaktionskommission,.



®         §. 64, Zeile 13: Ein Der-wettbewerblicherDruck Zwang in-Rieht
                                                                        ung zu ...



¢         S. 64, Zeilen 20 ff: Jeder Versicherte wird die Kosten seines spezifis
                                                                                 chen des-Risikos
         tragen mussen,-dass-seiner ererbten_Veranlagung_entspricht. Eine
                                                                          Umverteilung z.B, zu
         Gunsten erblich Benachteiligter ...



*        S. 64, Zeile 27: Das-Furund-Wider Die Arqumente zu
                                                            Gunsten wettbewerblicher Lé-
         sungen ist-sind auf allokationspolitischem Feld zu
                                                            suchen.
8

-9-



     S. 64, Zeile 31: Versicherungsmarkte leide
                                                n unter Informationsmangein-: So sind ...


     S. 65, FuRnote 30: Nach Diskussion und Abst
                                                 immung entscheidet der Beirat, die Fug-
     note beizubehalten.




     S. 66, Zeile 1: ... Versicherungsmar
                                          kten



    S. 66, 1. und 3. Absatz bediirfen der
                                          Anpassung im Rahmen einer Gesamtiibe
                                                                               rarbei-
    tung des Unterabschnitts ,2. Regulier
                                          ende Eingriffe in Versicherungsmarkte“
                                                                                 . Dabei ist
    wie foigt vorzugehen: Differenzierung zwischen ex ante
                                                           und ex post Moral Hazard: als
    Beispiel fur ex ante Moral Hazard soll
                                           die Arbeitslosenversicherung gelten,
                                                                                und beim ex
    post Moral Hazard (Beispiel Krankenv
                                         ersicherung) soll zwischen angebots
                                                                             - und nach-
   frageseitigem Moral Hazard untersch
                                          ieden werden. Die Notwendigkeit von
                                                                                 Selbstbe-
   halten wird im Zusammenhang mit
                                       Konsumentensouveranitat und adve
                                                                             rser Selektion
   diskutiert, Nach Diskussion und Abst
                                          immung wird beschlossen, das Them
                                                                               a Meritorik
   nicht zu bertihren. Im Grundtenor soll
                                           die Botschaft ibermittelt werden: Geme
                                                                                   ssen an
   einer ,Autarkiesituation" ist der Moral
                                           Hazard im Kontext der Europaischen
                                                                              Union gré-
   Rer, weil dem Einzeinen mehr Ents
                                     cheidungsméglichkeiten offen steh
                                                                       en.


  S. 66, Zeile 5: Die-Verhaltensstérun
                                       g Das Fehiverhalten ..



  S. 66, Zeilen 8 und 9: Man kann allen
                                        falis wettbewerbsbeschrankende
                                                                       MaBnahmen al-
  lenfalls dann rechtfertigen, die wenn
                                        sie gezielt ...



 S. 66, Zeile 19: ... bewirken tendenziel
                                          l -



 S. 66, Zeile 27: ..., der damit desh
                                      aib wettbewerbsrechtlich



 S. 67, Zeile 9 ff.: .. der Arzt oft ein
                                         wirtschaftliches Interesse an hono
                                                                            rierter Leistungs-
 ausweitung ... Der Patient ist hauf
                                     ig garnicht in der Lage ... Bake
                                                                      r In diesen Fallen lasst
sich die angebotsseitige Form
                              von Moral Hazard ...



S. 68, Zeile 21: ... eine ineffizien
                                     te Entmischung ...



S. 69, Zeilen 12 — 14: Dieser
                              Satz ist zu relativieren. Zum
                                                            Tragen kommen soll hier auch
der Gedanke, dass hinsichtlich
                                Alter und Gesundheit ex ante
                                                               die Risiken fur beide
9

-10-



 Marktseiten nur schwer kalkulierbar sind. Auf beiden Seiten - so die einvernehmliche
Auffassung — ist unvollstandige Information gegeben.



S. 69, Zeile 18: ,das Kostenminimum ist zu ersetzen durch ,die nachgefragte Menge

kostenminimal"



S. 70, Zeilen 6 —18 sind in den Konjunktiv zu setzen.



S. 70, Zeile 12: ... Vermittlung angeblich ungenutzt.



Seite 70/71: Ein Beiratsmitglied kritisiert die einseitige Gewichtung in Richtung reine

Marktwirtschaft. Konkret wird vereinbart, auf S. 70, Zeile 30: dern-Prinzipien-einer
                                                                Mit

 narktwirtschaftlichen-_Ordnuncistdies_kaum-zu-vereinbaren. und auf Seite 71, Zeile 1:

... Ist es allerdings primar Aufgabe ...



S. 72, Zeile 16: ... und zu aktuarisch versicherungqsmathematisch fairen Bedingungen ...



S. 76, Fu®note 32: integration der FuBnote in den Text muss noch einmal reflektiert

werden.



S. 78 ist allgemein der Begriff Versicherungsfall durch Leistungsfall zu ersetzen.



S. 78, Zeilen 23 — 24: Der steuerliche Charakter des Systems Kindergeld-

Kinderfreibetrag soll berucksichtigt werden.



S. 80, Zeile 11: ... wird lediglem vieimehr eine ...Auf Seite 80 sollen die administrativen

Nachteile der verzégerten Integration thematisiert werden. Erwogen wird uberdies die

Reihenfolge der Absatze 1 und 4 zu vertauschnen.



S. 81, Zeilen 7 — 9: Dazu wird angemerkt, dass grundsatzlich jede einkommensabhan-
gige Steuer die Wanderung verzerrt.


Allgemein soll im Gutachten der Begriff Abgabe nicht undifferenziert verwendet werden,

sondern ist in die Termini Steuern und Sozialabgaben zu untergliedern.
10

-11-



           Vi. Diskussion zu einem neuen Arbeitsthema




          Vertagt auf die nachste Sitzung.




         Vill.Tagesordnung    der nachsten Sitzun



         Die nachste Beiratssitzung findet am 10./11.
www?                                                  November 2000 in Quediinburg im ,Hotel
         Schiossmithle* statt.




        Voraussichtliche Tagesordnung ist:



               i.      Mitteilungen der Vorsitzenden
               Ul.     Feststellung der Tagesordnung
               fil.    Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
               iV.     Diskussion Uber aktuelle Probleme

              V.       Gutachten: ,,Freiztigigkeit und Soziale Siche
                                                                     rung in Europa"
              VI       Diskussion zu einem neuen Arbeitsthema
               Vil.   = Tagesordnung der ndchsten Sitzung

              Vill.    Verschiedenes



       VIL. Verschiedenes



       Anlasslich des Ausscheidens von
                                                          wird der Beirat zu einem spateren Zeit-
       punkt Uber das Thema Gastmitgli
                                       edschaft nachdenken.
11

-12-



Berlin/Géttingen, den ... Oktober 2000




gez.                               oor WETS
12