2001-protokoll-nr-421
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
ays
* S. 8, Zeile 9: Ersetze ,niedrige Haushaltsdefizite* durch ,einen nahezu ausgeglichenen
Haushalt oder einen Uberschuss“ (Europaischer Stabilitats- und Wachstumspakt).
VL__Brief an’ _zu aktuellen Fragen des Landerfinanzausaleichs
Der Beirat beschlie&t, eine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung zum
Mastabegesetz an zu Ubersenden. Der Beirat nimmt nach redaktioneller
Uberarbeitung die von/ - vorbereitete Stellungnahme einstimmig an.
dankt - auch im Namen des Beirats - fur die Ersteilung des
Textentwurfs.
im Rahmen der Textredaktion beschlie&t der Beirat insbesondere den ersten Absatz des
Entwurfs auf die Darstellung der Fakten zu beschranken. Im Lichte der in der Diskussion
zum Mafstaébegesetz geauferten grundsatzlichen Kritik am Vorgehen des BVerfG und der
Bundesregierung wird auf die Formulierung — der Entwurf der Bundesregierung fir ein
Mastabegesetz habe der politischen Diskussion ... wieder eine verfassungsmafig
vertretbare Richtung gegeben — verzichtet. Auch die im Textentwurf nachfolgende Kritik am
strategischen Verhalten der Lander wird gestrichen.
In den Mittelpunkt der Stellungnahme stellt der Beirat die in der Diskussion mit dem
Ministerium problematisierten Regelungen des Regierungsentwurfs zum Ma8stabegesetz
auf. Die Stellungnahme kommt zu folgenden Ergebnissen:
(1) Der Beirat ist der Meinung, dass das unklare und fur einen Streit um Definitionen
anfallige Deckungsquotenverfahren zu Gunsten des Ausgabenquotenverfahrens
aufgegeben werden solite, das er in seiner Stellungnahme zum Finanzausgleichsurteil
des Bundesverfassungsgerichts vorgeschiagen hat. Nur dieses Verfahren tragt dem
Verlangen des Bundesverfassungsgerichts nach Abstimmung der Bund-Lander-
Planungen im Lichte einer ,Grenze des Finanzierbaren“ und den Anforderungen des
Stabilitats- und Wachstumspaktes der Europaischen Union Rechnung.
(2) Die Vorabverteilung eines Teils der Umsatzsteuer iber Erganzungsanteile sollte
aufgegeben werden. Sie fihrt zu Verteilungsergebnissen, die rein sachlich nicht
gerechtfertigt werden k6nnen und fur die Birger undurchschaubare Begtinstigungen
einzeiner Lander zur Folge haben. Es erscheint dem Beirat dariiber hinaus fraglich, ob
das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren Uberhaupt umgesetzt werden kann.
(3) Eine Vollanrechnung der Gemeindesteuern ist sachlich geboten.
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(4) Wenn man bei der Stadtstaatenproblematik schon an der Einwohnergewichtung
festhalten will, sollte wenigstens geprift werden, ob das Verfahren der fiktiven
Integration fur eine objektive Bemessung der Gewichte hilfreich sein kénnte.
(5) Sonderbedarfe sollten nicht berticksichtigt werden, weder fr diinn besiedelte Gebiete
noch fur Seehafenlasten.
(6) Im Gesetzentwurf wird mit Recht verlangt, dass Bundeserganzungszuweisungen einer
besonderen Begrundung bedurfen. Hierbei gentigt es nicht darzulegen, dass einzeine
Lander Leistungsschwachen oder Sonderlasten aufweisen; es muss vielmehr auch
gezeigt werden, dass man dem im Rahmen des horizontalen Ausgleichs unter den
Landern nicht angemessen Rechnung tragen kann, sondern auf vertikale Zahlungen mit
einem horizontalen Effekt zuriickgreifen muss.
Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzuna
Die nachste Beiratssitzung findet am 18./19. Mai 2001 in Dresden, Hote! Hilton ,Dresden’,
Statt. Voraussichtliche Tagesordnung ist:
I. Mitteilungen der Vorsitzenden
Ul. Feststellung der Tagesordnung
HH. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
IV. Diskussion Uber aktuelle Probleme
V. Diskussion der Kommissionsvoriage ,Haushaltspolitische Instrumente zur
Verbesserung der Nachhaitigkeit in der Finanzpolitik”
Vi. Uberlegungen zu einem neuen Gutachten-Thema
Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung
Vill. Verschiedenes
Berlin / Géttingen, den 3. Mai 2001
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