2006-protokoll-nr-463

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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Generell ware hier nochmals klarzustellen, auf welche Ziele und Zielgewichtungen die

Vorschlage aufgebaut werden.




Abschnitt 3.1.1 IFRS als Ausgangspunkt steuerlicher Gewinnermittlung?

Die Kommission erlautert, dass das IFRS als Rechnungslegungsstandard fiir multinationale

Unternehmen Ausgangspunkt der hier unterstellten Einkommensbesteuerung und der Frage

der Vermdégensermittiung und -bewertung ist. Die Kommission macht aber deutlich, dass eine

‘IFRS-basierte steuerliche Gewinnermittlung ohne steuerliche Modifikationen abgelehnt wird,

denn die Steuerbemessungsgrundlage muss in Uberstimmung mit den tiberkommenen

Prinzipien der steuerlichen Einkommensermittlung stehen. Dies spricht dafiir, kiinftig starker

zwischen der Gewinnermittlung im Allgemeinen und der steuerliche Gewinnermittlung zu

differenzieren (siehe Seite 26, Zeilen 7, 13).




Abschnitt 3.1.2 Grundlegende Prinzipien steuerlicher Gewinnermittlung und IFRS

Oberster Grundsatz sei das Realisationsprinzip; nicht realisierte Gewinne unterliegen faktisch

nie der Besteuerung.       Das   Nominalwertprinzip werde als              selbstverstindlich unterstellt,

Aspekte wie Substanzerhaltung, die Inflationsproblematik oder Scheingewinneliminierung

wurden nicht thematisiert. Es gehe hier eher um die Technik der Gewinnermittlung, d.h. um

die Frage der Steuerbarkeit etwa von Gewinnen und Verlusten, die aus einer Fair-value-

Bewertung oder des Ansatzes eines originaéren Firmenwerts resultieren (Seite 27, Z. 12 ff.)

Dies     gilt   bspw.   auch     fiir   die   steuerliche     Behandlung       von    Forschungs-     und

Entwicklungsaufwendungen          sowie   allgemeiner   fiir    die   Aktivierung     von   immateriellen

Vermégenswerten. Die einschlagigen IFRS             seien hierzu zum einen im dt. Kontext zu

bewerten, zum anderen miisse die Beurteilung ihrer Eignung als Ausgangspunkt der

steuerlichen Gewinnermittlung auch fiir andere EU-Staaten haltbar sein.




Abschnitte 3.2.1/ 3.2.2 Konsolidierungskreis, -technik

Die Kommission fihrt aus, dass in diesem Kapitel die steuerliche Konsolidierung erklart

werden soll.      Es gehe im Kern darum,          einfach      feststellbare Abgrenzungskriterien zu

verwenden, die gleichzeitig wirtschaftliche Zusamrnenhange und Verbundenheiten abbilden.

Subjektivitét sei zu vermeiden und wenn mdglich cine Operationalisierung dkonomischer

Gré8en      mit    Blick   auf     Massenverfahren          anzustreben.     Einige    Beiratsmitglieder

problematisieren hierbei, welche Str6me im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden

und welche Sachverhalte unter technischen Gesichtspunkten geeigneter Weise und méglichst

konsequent bewertet werden kénnen (z.B: die Rolle und Bewertung von Synergieeffekten).
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 Abschnitt 3.3 Gewinnaufteilung

 Auch bei der Gewinnaufteilung stellt sich das Problem der praktikablen Abgrenzung in

 Verbindung        mit   der    Lésung        von   dékonomischen           Anreizproblemen,         insb.   des    der

 Gewinnverschiebung         oder      des    Anreizes     zu    Fusionierung.     Im    Grundsatz       kommen       in

 Anlehnung an die nordamerikanische Praxis das Vermégen, die Lohnsumme und die

 AuSenumsatze als Aufteilungsschliissel in Frage.

 Nach Auffassung einiger Beiratsmitglieder stelle sich grundsitzlich die Frage, warum man

 idealiter nicht alternativ die Wertschépfung als Ma®stab heranziehe. Die Kommission fihrt

 aus, dass jede AufteilungsgréBe Vor- und Nachteile aufweise und diese offen diskutiert

 werden miissten (S. 39,. Z. 21 ff.).

 Bei der getrennten Gewinnermittlung sei zu unterscheiden zwischen transaktionsbezogenen

 und    globalen    Methoden         der    Gewinnaufteilung.        Zu     ermitteln   sei   eine    Methode       der

 Bestimmung der Transferpreise, wobei die unterschiedlichen Steuerungszwecke Zielkonflikte

 in sich bergen (z.B. Anreizprobleme, Lésung von Prinzipal-Agenten-Problemen). Die
gegenwartige       Praxis      sei    problembehaftet          und     im    Prinzip    abzulehnen,      das    gelte

médglicherweise auch fiir das ,,formulary apportionment“. Grundsatzlich erscheint es jedoch

unméglich zu sein, einen geeigneten Mafistab fiir eine verursachergerechte Gewinnaufteilung
zu identifizieren. Konzeptionell ist ,,formulary apportionment (wegen Synergieeffekten)

transaktionsbezogenen und globalen Methoden der Gewinnaufteilung berlegen.




Abschnitt 3.4 Einzubeziehende Unternehmen und Steuerarten

Einige Beiratmitglieder regen an, dass die hier vorgenommen Weichenstellungen noch klarer

gemacht werden, z.B. zur Frage der Ubertragbarkeit von Kapital- auf Personengesellschaften.
In jedem Fall wiirde es Eingriffe in das Einkommensteuerrechts geben sowie auf die

Behandlung von Personengesellischaften.

Hier sei zu klaren, inwieweit internationales Recht auf deutsches Recht tibertragen werden

kénne und welche Folgen das                  fir die nationale Besteuerung habe,               insbesondere die

Besteuerung von Personenunternehmen und die Konzernbesteuerung (hier insbesondere die
Rolle     der      Organschaft),           Auch     die        Frage        der   Zweifachbesteuerung              von

Kapitalgesellschaftsgewinnen                nach        den          Grundwertungen           des        deutschen
K6rperschaftsteuersystems sei hier zu klaren. SchlieBlich sei die Anpassung der Konzeption

der nationalen Unternehmensbesteuerung notwendig, insb. bei Personenunternehmen, die im

Ausland als Kapitalgesellschaften behandelt werden. Ein letzter Diskussionsstrang dreht sich

um die Rolle der Gewerbesteuer im Rahmen des ,,formulary apportionment“.
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 Abschnitt 4. Modellrechnungen

 Die Kommission argumentiert, dass eine verniinftige Abwagung der Systemoptionen nur
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 hinreichend empirisch .abgesicherten Aussagen tiber die Wirkungen der Modellelemente

 vorgenommen        werden      kann.    Damit        ist    zum     einen       eine     analytische      Wirkungsanalyse

 vorzunehmen       und    zum    anderen           eine    Verteilungsanalyse,            insb.    der    Veranderung       der
 Steuerbelastung      und      des   Aufkommens.              Modellgrundlage              ist    das     IFRS-System       mit
 Durchbrechungen.

 Ein Beiratsmitglied kritisiert, dass die vorgenommene Eingrenzung auf IFRS-Rege
                                                                                 ln eine
 Kommentierung (S. 34) erfordere. Problembereiche des eher zahlungsorientierten Modells
 seien   etwa      Riickstellungen,          die     nur     pragmatisch           erfasst        werden        kénnen,    zB.

 Versorgungsriickstellungen.            Tendenz            des      Modells         sei      die     | Verbreiterung       der
 Bemessungsgrundlage, wobei die Periodisierung der Strome durchaus begrenzt
                                                                            sein sollte, um
 Streitanfalligkeit zu vermindern.

 Als Simulationsmodell wird der ,,European Tax Analyser“ verwendet, der reprasentat
                                                                                    ive
 Branchen und dt. Unternehmen erfasst. Auf diese Unternehmen wird dann das internation
                                                                                       ale
 Recht   angewandt.       Im    Ergebnis       (S.    54     Tabelle       3)    zeigten     sich       keine   dramatischen

Veranderungen;       lediglich       dort,     wo         Abschreibungsregeln             variiert      werden,     gebe    es
Veranderungen.       Es   sei    feststellbar,       dass     mit    der    Reform         die     Transparenz      und    das
Steuergefalle und damit auch der Druck auf die Steuersitze zundhmen.

Auf Nachfrage wird erlautert, dass sich die Rechnungen auf Durchschnittsunterne
                                                                                hmen
beziehen, dass aber Differenzierungen méglich seien. Als problematisch wird
                                                                            geschen, dass
die Modellrechnungen angreifbar fiir Lobbyistenpolitik sind, denn es kénnen Einzelaspe
                                                                                       kte
isoliert herausgegriffen werden. Einige Beiratsmitglieder regen erlauternde Hinweise an.




Abschnitt 5. Schlussfolgerungen

Die Kommission erklart, dass es sich zundchst nur um eine Auflistung mdglicher Ergebnisse

handele, die den Meinungsbildungsprozess keinesfalls abschlieBend wiedergebe.

Mit Blick auf die allgemeinen Ergebnisse (Punkt 1) wird im Beirat deutlich
                                                                           gemacht, dass die

unterschiedlichen © Steueraufkommensentwicklungen                               sowie      Umwverteilungseffekte           die
Umsetzung einer Vereinheitlichung des Rechts der Konzernbesteuerung in Europa
                                                                              enorm
erschweren. Die Frage des fiskalischen Aufkommens ist also eine entscheid
                                                                          ende GréBe, was
durchaus auch Uberlegungen in Richtung eines zwischenstaatlichen Finanzaus
                                                                           gleichs
ausildésen kann.
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      Neben der Besteuerung der Konzernmutter und
                                                  der daran ankniipfenden Umverteilung gehe
      es auch um die Problematik der Anrec
                                           hungsiiberhange, die wie Freistellungen
                                                                                   wirkten;
      diesbeziiglich seien die Reaktionen der Staaten
                                                      vollig offen.

      Eine Abwagung zwischen den Vorschlage
                                              n 2 und 3 der Schlussfolgerungen muss
                                                                                     sich an der
      intendierten Ausrichtung der Steuersysteme
                                                 orientieren, wobei hier nationale Unterschie
                                                                                              de
   hinsichtlich etwaiger Systembriiche zu beriic
                                                 ksichti gen sind.



   Der Beirat vereinbart, die Diskussion in
                                            der nachsten Sitzung wieder aufzunchmen.
                                                                                     Die
   Kommission legt hierzu einen neuen
                                      Entwurf vor, der die Diskussion wider
                                                                            spiegelt und eine
   konkrete inhaltliche Diskussion erlaubt.




  V._ Diskussion tiber ein neues Gutachtent
                                            hema

                       srldutert einfiihrend, dass die bislang verab
                                                                     redete Themenstruktur einer
  inneren Logik unterliege. Die Reform der
                                             Einkommensteuerbemessungsgrundlage sei
                                                                                    damit
  ein schlissiges Folgethema, zu dem bereits
                                             eine Kommission bestimmt sei.

 Einige Beiratsmitglieder weisen darauf hin,
                                                   dass die Frage der politischen Priorititen
                                                                                              zu
 reflektieren sei. Ein Beiratsmitglied ftihrt
                                              aus, dass angesichts neuerer Entwicklungen
                                                                                         bei der
 Gesetzgebung bestimmte Einzelaspekte der
                                                Bemessungsgrundlage, bspw. die Besteuerun
                                                                                           g der
 Altersvorsorge, von besonderer Aktualitit
                                               scien. Die nachgelagerte Besteuerung der
                                                                                        Riester-
  Rente und von Pensionsfonds, aber auch
                                            Entwicklungen wie Lebensarbeitzeitkont
                                                                                     en lieBen
 die Diskussion um eine konsumorientier
                                           te Besteuerung wieder aktuell werden,
                                                                                    impliziere
 ethebliche fiskalische Auswirkungen und
                                           sei auch mit Blick auf die Europarechtskon
                                                                                      formitat
 bedeutsam. Es miissten Méglichkeiten und
                                             politische Rahmenbedingungen zur Bewél
                                                                                        tigung
 des demografischen Wandels identifiziert
                                               werden, wobei eine klare ordnungspolitis
                                                                                           che
 Legitimierung auf Basis einer Zieldiskussion
                                              erforderlich sei.

 Mit Blick auf das Projekt »Bemessungsgrundlage
                                                der Einkommensteuver“ ist nach Auffassung
 einiger    Beiratsmitglieder     konzeptionell     zu   klaren,     wie    angesichts      der   aktuellen
Steuerpolitischen    Beschliisse der Weg bspw.           zur Konsumsteuer weiterzuverfolgen
                                                                                         sei,
Systematische Verzerrungen im Steuer-
                                       und Abgabenrecht miissten identifizier
                                                                              t und optimale
Lésungen, auch in einer Second-Best-Welt,
                                          entwickelt werden. Grundsatzlich gehe es
                                                                                     darum,
wie eine Besteuerung bei mobilen
                                   Faktoren im internationalen Kontext
                                                                        noch durchgesetzt
werden kénne. AuBerdem seien die
                                          Konsequenzen der vom Beirat erarb
                                                                                     eiteten
Steuerpolitischen Ergebnisse in ihren
                                      allgemeinen Konsequenzen fur die ESt
                                                                           zu beachten,
Der    Beirat   beschlieSt,   dass   zur    Oktober-Sitzung    ein    neuer     Gutachtenentwurf zum
Korperschaftssteuerthema        vorgelegt   wird.   AuGerdem       soll   aus   aktuellem   Anlass   eine
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Stellungnahme zu den Eckpunkten der Reform der Unternehmensbesteuerung erarbeitet
werden, die als Schwerpunkt die Frage der Aufgabe des Nettoprinzips problematisieren soll,
etwa durch Streckung der Verlustverrechnung. Hierzu soll ein Vorlagenentwurf an die
Mitglieder. verteilt        werden.   Auf Basis   einer   ersten    Kommentierung   durch      die
Beiratsmitglieder wird zur kommenden Sitzung eine Vorlage vorgelegt. Als weiteres Thema
wird die Frage der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge im europdischen Kontext in
Form eines kurzen Exposé in der Oktober-Sitzung andiskutiert. SchlieBlich soll im Oktober
geklart werden, in welcher Form das Thema Familienpolitik durch den Beirat behandelt
werden kénnte.          Das    Thema ,,Bemessungsgrundlage     der ESt*    soll weiterhin      als

perspektivisches Thema aufrechterhalten werden.



VI. _Tagesordnungder nichsten Sitzung

 I.         Mitteilungen des Vorsitzenden

 Il.        Feststellung der Tagesordnung
            Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung




 5SAS
            Stellungnahme zur Reform der Unternehmensbesteuerung

            Wahl eines neuen Themas

            Fortsetzung der Diskussion des Gutachtenentwurfs ,,KGrperschaftsteuer in Europa”
        .   Interne Sitzung

 VII. Termine 2008/09

 IX.        Tagesordnung der nachsten Sitzung

 X.         Verschiedenes




VIL         _—sVerschiedenes

entfallt




Berlin/Miinster, den 1. August 2006
gez.                                                         gez.
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