2007-protokoll-nr-471

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen

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nes drztlichen Attestes sichergestellt.



  Im Anschluss an die Prasentation nahm der Beirat die Diskussion zum Gutachtenentwurf auf.

  Die Kommission bat zunachst um ein Meinungsbild zu den Schlussempfehlungen, die auf ein

  Workfare-Modell mit Lohnkostenzuschtissen in bestimmten Segmenten abzielen.



  Grundsitzlich zeichnete sich eine breite Zustimmung zu den Vorschlagen ab. Einige

  Beiratsmitglieder gaben aber zu bedenken, dass der Beirat méglicherweise wegen fehlenden
 Méglichkeiten fiir emen detaillierten und ausgereiften Vorschlag auf cin eigenes Konzept

 verzichten sollte. Demgegentiber wurde eingewandt, dass eine alleinige Diskussion anderer

 Vorschlage bei diesem Thema nicht ergiebig sei. Der Beirat stimmte tiberein, die bisher

 eingeschlagene Richtung der Schlussempfehhingen weiterzuverfolgen.



 Der Lohnkostenzuschuss wurde kontrovers diskutiert. Von Seiten der Kommission wurde

 angemerkt, dass ein generelles Workfare-Konzept umfangreiche Arbeitsméglichkeiten
 voraussetze. Es sei zu vermuten, dass die auf den Arbeitsmarkt dringenden Menschen ohne

 Lohnzuschuss      aufgrund      bestehender    Arbeitsmarktrigiditéten    nicht      ausreichende

 Arbeitsangebote erhielten. Eine faktische Senkung des Arbeitsentgelts durch einen Zuschuss

 kénnte, bei entsprechenden Elastizitéten, zu einer Ausweitung des Arbeitsangebots fiihren. Es
 sei hierbei.zielgerichteter, von den tatsichlich gezahlten Loéhnen auszugehen und unmittelbar

 an die Unternehmen zu zahlen. Es wurde von mehreren Beiratsmitgliedem zu Bedenken

 gegeben,   dass   man    hierfiir   besser   an den   Arbeitsmarktrigiditaten     ansetzen   solle.

 Demgegentiber wurde eingewandt, dass mittels einer Subventionierung eine schnellere

 Durchsetzung erfolgen kénne. Die Subventionierung kénne zudem degressiv ausgestaltet

 werden.



Zur Frage nach der vorgeschlagenen Héhe des Zuschusses von 25 % bemerkte die
Kommission, dass dieser Satz nur eine beispielhafte Darstellung sei, der noch zu spezifizieren
sei. Zur Héhe des Stundenlohns, ab dem eine Subventionierung erfolgen soll, wurde

.eingewandt, dass mit dem ALG II ein faktischer Mindestlohn etabliert worden sei. Nun

erfolge eine Subventionierung der privaten Arbeitgeber zur Herabsetzung dieses Satzes.

Demgegentiber wurde argumentiert, dass von staatlicher Seite nicht jeder Lohn subventioniert

werden solle, da nur Beschaftigungsmdglichkeiten ‘gefordert werden sollten, die zum
Lebensunterhalt ausreichten und einer zusitzlichen Férderung nicht bediirften. Allerdings
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seien noch keine Berechnungen zu den fiskalischen Auswirkungen der Vorschlage erfolgt. Im
Lichte der Ergebnisse soll die Lohnsubventionierung erneut diskutiert werden.



Ein Beiratsmitglied bemangelte an dem vorliegenden Gutachten, dass die nachfrageseitigen

Aspekte der Arbeitslosigkeit lediglich in FuBnote 4 erwahnt wiirden und regte eine wesentlich

ausflihrlichere Darstellung an. Die Mehrheit des Beirats sprach sich gegen weitergehende

Ausfiihrungen zur Nachfragepolitik im Gutachten aus.



Es wurde angeregt, im Text starker auf die Problematik der Hochqualifizierten einzugehen.
So    sei   zwar   Workfare    grunds&tzlich   cher   fiir   Geringqualifizierte   angedacht,   cine
Ausklammerung       von   Hochqualifizierten    brachte’ aber     eine   Ungleichbehandlung     und

Anreizprobleme mit sich.



Das Thema des Einsatzes der ,,Biirgerarbeiter“ sollte nach Ansicht mehbrerer Beiratsmitglieder

ausfiihrlicher dargestellt werden. So kénnten auch Arbeitsgelegenheiten von Privaten

angeboten werden. Allerdings bestiinde das Problem der Substituierung von reguldren
Arbeitsverhaltnissen und Anreiz, die tatsichliche Zahlungsbereitschaft nicht zu offenbaren.
Es bediirfe daher eines Mechanismus, der das Substitutionsproblem verringert und die

Zahlungsbereitschaft bei den Anbietern von Birgerarbeit abruft. Hierbei zeigte sich in der
Diskussion, dass es sich unter anderem wegen Informationsasymmetrien und der persénlichen

Elemente von Arbeitsvertrigen nicht um ein anonymes Bieterverfahren handeln sollte und

eher an ein Modell in Analogie zu Leiharbeitsfirmen zu denken sei.



VI.    Diskussion iiber das Thema ..Entfernungspauschale“


Im Beirat wurde diskutiert, ob das Thema vor dem Hintergrund der anstehenden

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen werden sollte. Insgesamt zeichnete
sich aber kein klares Meinungsbild ab. Der Beirat entschied einvernehmlich darauf hin, das

Thema vorerst nicht aufzugreifen.



VII. Interne Sitzung: Zuwahlen


Der Beirat hat
                              hinzugew4hlt und wird                 um deren Berufung bitten.
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Aufgrund der Tagung des Vereins fiir Socialpolitik im September 2008 wurde die Tagung am

  25/26, September 2008 auf den! 1 ./12. September 2008 verschoben.




 Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung




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           Mitteilungen des Vorsitzenden

           Feststellung der Tagesordnung

           Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung

           Gutachten ,,Existenzsicherung und Erwerbsanreiz“

           Gutachten ,,Altersvorsorgefrderung und Wegzug ins Ausland“

           Interne Sitzung

           Tagesordnung der nachsten Sitzung

          Verschiedenes.




IX.     _Verschiedenes


2009 feiert der Beirat sein 60jahriges Jubilaum. Die Beiratsmitglieder werden gebeten, erste

Uberlegungen im Hinblick auf mégliche Jubilaumsaktivitaten anzustellen.



Berlin, den 30. November 2007
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