2007-protokoll-nr-471
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Sitzungsprotokolle des Beirats des Bundesministeriums der Finanzen“
nes drztlichen Attestes sichergestellt. Im Anschluss an die Prasentation nahm der Beirat die Diskussion zum Gutachtenentwurf auf. Die Kommission bat zunachst um ein Meinungsbild zu den Schlussempfehlungen, die auf ein Workfare-Modell mit Lohnkostenzuschtissen in bestimmten Segmenten abzielen. Grundsitzlich zeichnete sich eine breite Zustimmung zu den Vorschlagen ab. Einige Beiratsmitglieder gaben aber zu bedenken, dass der Beirat méglicherweise wegen fehlenden Méglichkeiten fiir emen detaillierten und ausgereiften Vorschlag auf cin eigenes Konzept verzichten sollte. Demgegentiber wurde eingewandt, dass eine alleinige Diskussion anderer Vorschlage bei diesem Thema nicht ergiebig sei. Der Beirat stimmte tiberein, die bisher eingeschlagene Richtung der Schlussempfehhingen weiterzuverfolgen. Der Lohnkostenzuschuss wurde kontrovers diskutiert. Von Seiten der Kommission wurde angemerkt, dass ein generelles Workfare-Konzept umfangreiche Arbeitsméglichkeiten voraussetze. Es sei zu vermuten, dass die auf den Arbeitsmarkt dringenden Menschen ohne Lohnzuschuss aufgrund bestehender Arbeitsmarktrigiditéten nicht ausreichende Arbeitsangebote erhielten. Eine faktische Senkung des Arbeitsentgelts durch einen Zuschuss kénnte, bei entsprechenden Elastizitéten, zu einer Ausweitung des Arbeitsangebots fiihren. Es sei hierbei.zielgerichteter, von den tatsichlich gezahlten Loéhnen auszugehen und unmittelbar an die Unternehmen zu zahlen. Es wurde von mehreren Beiratsmitgliedem zu Bedenken gegeben, dass man hierfiir besser an den Arbeitsmarktrigiditaten ansetzen solle. Demgegentiber wurde eingewandt, dass mittels einer Subventionierung eine schnellere Durchsetzung erfolgen kénne. Die Subventionierung kénne zudem degressiv ausgestaltet werden. Zur Frage nach der vorgeschlagenen Héhe des Zuschusses von 25 % bemerkte die Kommission, dass dieser Satz nur eine beispielhafte Darstellung sei, der noch zu spezifizieren sei. Zur Héhe des Stundenlohns, ab dem eine Subventionierung erfolgen soll, wurde .eingewandt, dass mit dem ALG II ein faktischer Mindestlohn etabliert worden sei. Nun erfolge eine Subventionierung der privaten Arbeitgeber zur Herabsetzung dieses Satzes. Demgegentiber wurde argumentiert, dass von staatlicher Seite nicht jeder Lohn subventioniert werden solle, da nur Beschaftigungsmdglichkeiten ‘gefordert werden sollten, die zum Lebensunterhalt ausreichten und einer zusitzlichen Férderung nicht bediirften. Allerdings
seien noch keine Berechnungen zu den fiskalischen Auswirkungen der Vorschlage erfolgt. Im
Lichte der Ergebnisse soll die Lohnsubventionierung erneut diskutiert werden.
Ein Beiratsmitglied bemangelte an dem vorliegenden Gutachten, dass die nachfrageseitigen
Aspekte der Arbeitslosigkeit lediglich in FuBnote 4 erwahnt wiirden und regte eine wesentlich
ausflihrlichere Darstellung an. Die Mehrheit des Beirats sprach sich gegen weitergehende
Ausfiihrungen zur Nachfragepolitik im Gutachten aus.
Es wurde angeregt, im Text starker auf die Problematik der Hochqualifizierten einzugehen.
So sei zwar Workfare grunds&tzlich cher fiir Geringqualifizierte angedacht, cine
Ausklammerung von Hochqualifizierten brachte’ aber eine Ungleichbehandlung und
Anreizprobleme mit sich.
Das Thema des Einsatzes der ,,Biirgerarbeiter“ sollte nach Ansicht mehbrerer Beiratsmitglieder
ausfiihrlicher dargestellt werden. So kénnten auch Arbeitsgelegenheiten von Privaten
angeboten werden. Allerdings bestiinde das Problem der Substituierung von reguldren
Arbeitsverhaltnissen und Anreiz, die tatsichliche Zahlungsbereitschaft nicht zu offenbaren.
Es bediirfe daher eines Mechanismus, der das Substitutionsproblem verringert und die
Zahlungsbereitschaft bei den Anbietern von Birgerarbeit abruft. Hierbei zeigte sich in der
Diskussion, dass es sich unter anderem wegen Informationsasymmetrien und der persénlichen
Elemente von Arbeitsvertrigen nicht um ein anonymes Bieterverfahren handeln sollte und
eher an ein Modell in Analogie zu Leiharbeitsfirmen zu denken sei.
VI. Diskussion iiber das Thema ..Entfernungspauschale“
Im Beirat wurde diskutiert, ob das Thema vor dem Hintergrund der anstehenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen werden sollte. Insgesamt zeichnete
sich aber kein klares Meinungsbild ab. Der Beirat entschied einvernehmlich darauf hin, das
Thema vorerst nicht aufzugreifen.
VII. Interne Sitzung: Zuwahlen
Der Beirat hat
hinzugew4hlt und wird um deren Berufung bitten.
Aufgrund der Tagung des Vereins fiir Socialpolitik im September 2008 wurde die Tagung am
25/26, September 2008 auf den! 1 ./12. September 2008 verschoben.
Vil. Tagesordnung der nachsten Sitzung
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Mitteilungen des Vorsitzenden
Feststellung der Tagesordnung
Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung
Gutachten ,,Existenzsicherung und Erwerbsanreiz“
Gutachten ,,Altersvorsorgefrderung und Wegzug ins Ausland“
Interne Sitzung
Tagesordnung der nachsten Sitzung
Verschiedenes.
IX. _Verschiedenes
2009 feiert der Beirat sein 60jahriges Jubilaum. Die Beiratsmitglieder werden gebeten, erste
Uberlegungen im Hinblick auf mégliche Jubilaumsaktivitaten anzustellen.
Berlin, den 30. November 2007