240306-eckpunktepapier-forschungsdaten

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Eckpunktepapier Forschungsdatengesetz

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5. Verbesserung der Auffindbarkeit von Forschungsdaten

  Mit der Pflicht zur Schaffung von Metadatenkatalogen für öffentliche Forschungseinrichtungen soll die
  Auffindbarkeit von Forschungsdaten umfassend verbessert werden. Unternehmen und Hochschulen können
  auf freiwilliger Basis Metadatenkataloge unter Einhaltung der Standards schaffen. Damit soll der Austausch
  von Forschungsdaten innerhalb der Forschung sowie zwischen Forschung und Wirtschaft gestärkt werden.



Das Forschungsdatengesetz soll die Auffindbarkeit von Forschungsdaten verbessern. Um Forschungsdaten
besser auffinden zu können, müssen zunächst Daten hinterlegt werden, welche die bestehenden Daten
be­schreiben (sog. Metadaten). Die Metadaten werden dabei systematisch sortiert und hinterlegt (in sog.
Meta­datenkatalogen).

Mit einer Verpflichtung von öffentlichen Forschungseinrichtungen, d. h. institutionell geförderten Forschungs­­
einrichtungen, zur Schaffung von Metadatenkatalogen durch das Forschungsdatengesetz soll die Auffindbar-
keit von Forschungsdaten übergreifend verbessert werden. Öffentliche Forschungseinrichtungen sollen in
angemessener Zeit Metadaten zur Verfügung stellen können. Aspekte der Forschungssicherheit sollen hier
berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung, die Forschungsdaten als solche zur Verfügung zu stellen, wird
damit nicht begründet. Mit einheitlichen und kohärenten Regelungen zur Schaffung von Metadatenkata­
logen an öffentlichen Forschungs­einrichtungen können Forscherinnen und Forscher untereinander sowie
Forscherinnen und Forscher mit Unternehmen zusammengebracht werden. Unternehmen sollen die
­Möglichkeit erhalten, freiwillig unter Einhaltung der Metadatenstandards Metadaten­kataloge zu schaffen.
 Diese Möglichkeit erhalten auch Hochschulen. Eine Metadatenplattform wird einen Überblick über die
 verschiedenen Metadatenkataloge schaffen und soll als Erst-Anlaufstelle bei der Suche nach geeigneten
 Datenquellen helfen. Die Metadatenplattform dient zugleich als Mittel der Vernetzung, wodurch geeignete
 Forschungspartner gefunden werden können. Hierdurch sollen neue Wege geschaffen werden, damit mehr
 Forschungskooperationen entstehen können. Darüber hinaus sollen auch Metadaten erschlossen werden,
 die bei der öffentlichen Hand vorliegen und bereits Teil von Bestrebungen sind, Daten auffindbar zu machen,
 z. B. govdata.de. Die Metadatenplattform soll mit anderen Metadatenplattformen verzahnt werden, um eine
 hohe Benutzerfreundlichkeit für Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.

Für die Nutzbarkeit von Metadatenkatalogen sind einheitliche Standards essentiell. Eine Verordnungsermäch-
tigung schafft die Grundlage dafür, u. a. die konkreten Anforderungen an Metadatenstandards in einer
Rechtsverordnung zu regeln. Auf den Ergebnissen bereits existierender Aktivitäten, wie den in der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur erarbeiteten fachspezifischen und übergreifenden (Meta-)Datenstandards,
wird dabei aufgebaut.




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