20240318-uig-landschaftsplaene-wuppertal-bezirksregierung-duesseldorf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal“
Kleine-Kleffmann, Tristan
Von: Mücher Dirk <Dirk.Muecher@stadt.wuppertal.de>
Gesendet: Donnerstag, 17. August 2017 14:58
An: Kleine-Kleffmann, Tristan
Cc: Geschäftsbereich-1; Toennes Ansgar; Schroeder Volker; Blume Karin
Betreff: AW: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren-
Offenlage/TÖB-Beteiligung -
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Kleine-Kleffmann,
in Ihrer E-Mail vom 14.08.2017 bitten Sie um einen Sachstandsbericht zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord und
erinnern an die Nebenbestimmungen der Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004.
Hierzu möchte ich Ihnen berichten, dass das Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord kurz nach
der Rechtskraft eingeleitet wurde. Eine Offenlage wurde im Jahre 2008 durchgeführt. Sie war aber aufgrund einer
fehlerhaften Bekanntmachung nichtig. Eine wiederholte Offenlage wurde vom Verwaltungsvorstand abgelehnt. Erst
im Jahre 2012 nach einer umfangreichen Überarbeitung des Grundlagen- und des Festsetzungsteils erfolgte der
Offenlegungsbeschluss des Rates. Die Offenlage erfolgte vom 28.01.2013 bis zum 01.03.2013. Im Rahmen dieser
Offenlage erfolgte auch eine Beteiligung Ihres Hauses.
Der Entwurf zum Satzungsbeschluss mit der Behandlung der Anregungen und Bedenken u.a. auch mit der
Behandlung der offenen Punkte aus der Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 sollte ursprünglich vom Rat der
Stadt am 15.12.2014 gefasst werden. Bis in den Januar 2015 gab es Beratungen in den betroffenen
Bezirksvertretungen bis die Drucksache von der Verwaltung zurück genommen werden musste. Die massive
Intervention der Landwirtschaft bei den Mehrheitsfraktionen des Rates führte zur Blockade des weiteren
Verfahrens. In den Jahren 2015 und 2016 haben dann nochmals Gespräche mit Vertretern der Landwirtschaft
stattgefunden, bei denen dann neue NSG-Flächen, die Betroffenheit etc. ausführlich besprochen wurden. Die in der
Sache kaum nachvollziehbare grundsätzliche Ablehnung der Landschaftsplanung durch die Landwirtschaft erfolgte
im Jahre 2016 mit ungewöhnlicher Vehemenz. Selbst Vermittlungsversuche des Oberbürgermeisters verliefen bisher
erfolglos.
Anfang des Jahres ist aufgrund des neuen Landesnaturschutzgesetz eine Drucksache dem Umweltausschuss
vorgelegt worden, in der u.a. erläutert wird, dass die Landschaftsplanung wieder eine Pflichtaufgabe für die Kreise
und kreisfreien Städte ist. Dies hat aber bisher nicht dazu geführt, dass die Ratsfraktionen sich entschließen
konnten, die Verwaltung aufzufordern, die Landschaftsplanung nun endlich weiter voranzutreiben.
Sollte der Landschaftsplan Wuppertal-Nord weiterbearbeitet werden, ist eine umfangreiche Überarbeitung
erforderlich. Dies ist begründet zum einen im neuen Landesnaturschutzgesetz und zum anderen durch die
Veränderungen durch die Bauleitplanung und Vorhabengenehmigung. Mittlerweile ist der RPD-E soweit gediehen,
das neue Darstellungen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord auch berücksichtigt werden
können.
In der Verwaltung gibt es Überlegungen, nun den Landschaftsplan Wuppertal-West, für den die
Nebenbestimmungen aus der Genehmigungsverfügung von 2004 ebenso gelten, aufgrund der geringen Anzahl
landwirtschaftlicher Betriebe, dem Landschaftsplan Wuppertal-Nord vorzuziehen.
Für weitere Fragen und ggf. ein erläuterndes Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Dirk Mücher
Landschaftspläne, Landschaftsplanverfahren
1
Ressort Umweltschutz
106.11 Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Telefon +49 202 563 5542
Telefax +49 202 563 8049
E-Mail Dirk.Muecher@stadt.wuppertal.de
www.wuppertal.de
Von: Kleine-Kleffmann, Tristan [mailto:Tristan.Kleine-Kleffmann@brd.nrw.de]
Gesendet: Montag, 14. August 2017 14:45
An: Poststelle Signatur
Cc: Mücher Dirk; Hasselberg, Udo; Mulorz, Benjamin
Betreff: AW: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren- Offenlage/TÖB-Beteiligung -
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mücher,
in Bezug auf u.s. Schriftverkehr bitte ich um Bericht zum Sachstand des Änderungsverfahrens
Landschaftsplan Nord.
In diesem Zusammenhang möchte ich an die Umsetzung der Nebenbestimmungen meiner
Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 erinnern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez. Tristan Kleine-Kleffmann
________________________________________
Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Dienstgebäude:
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 5751
E-Mail: tristan.kleine-kleffmann@brd.nrw.de
Homepage: www.brd.nrw.de
Von: Mücher Dirk [mailto:Dirk.Muecher@stadt.wuppertal.de]
Gesendet: Dienstag, 17. Dezember 2013 14:15
An: Kolenbrander, Regina
Betreff: AW: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren- Offenlage/TÖB-Beteiligung -
2
Hallo Frau Kolenbrander,
mittlerweile hat es ein offizielles Gespräch mit unserem zuständigen Beigeordneten gegeben, in dem die Aussetzung
des Landschaftsplanverfahrens bis zur Kommunalwahl 2014 verfügt wurde.
Es bezieht sich aber nur auf die offizielle Arbeit, d.h. dass wir in der Zwischenzeit „handwerklich“ die
Änderungsverfahren für die Landschaftspläne West, Gelpe und Ost weiter betreiben können.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Dirk Mücher
Landschaftsplan Ost, Gelpe, Nord u. West, Landschaftsplanverfahren
Ressort Umweltschutz
106.11 Landschaftsplanung und Landschaftspflege, Untere Landschaftsbehörde
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Telefon +49 202 563 5542
Telefax +49 202 563 8049
E-Mail Dirk.Muecher@stadt.wuppertal.de
www.wuppertal.de
Von: Kolenbrander, Regina [mailto:Regina.Kolenbrander@brd.nrw.de]
Gesendet: Dienstag, 17. Dezember 2013 13:37
An: Mücher Dirk
Betreff: WG: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren- Offenlage/TÖB-Beteiligung -
Hallo Herr Mücher,
ich möchte hiermit noch einmal an Ihren Bericht zu meiner Stellungnahme vom 28.05.2013 sowie der
Prüfaufträge unter Buchstabe b meiner Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 erinnern.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Kolenbrander
___________________________________________
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 51
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
tel.: 0211/ 475 - 2066
fax: 0211/ 475 - 2998
Postanschrift:
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Von: Kolenbrander, Regina
Gesendet: Donnerstag, 14. November 2013 13:20
3
An: dirk.muecher@stadt.wuppertal.de
Betreff: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren- Offenlage/TÖB-Beteiligung -
Sehr geehrter Herr Mücher,
können Sie mir hierzu schon etwas sagen ?
Mit freundlichen Grüßen
Regina Kolenbrander
___________________________________________
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 51
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
tel.: 0211/ 475 - 2066
fax: 0211/ 475 - 2998
Postanschrift:
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Von: Kolenbrander, Regina
Gesendet: Montag, 30. September 2013 10:32
An: dirk.muecher@stadt.wuppertal.de
Betreff: Landschaftsplan Wuppertal-Nord - 1. Änderungsverfahren- Offenlage/TÖB-Beteiligung -
Sehr geehrter Herr Mücher,
in der o. a. Angelegenheit bitte ich um Ihren ergänzenden Bericht zu Absatz 2 meiner Stellungnahme vom
28.05.2013 hinsichtlich der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5 und 15, der Hinweise a, c und f sowie der
Prüfaufträge unter Buchstabe b meiner Genehmigungs-verfügung vom 30.09.2004, evtl. Hinderungsgründe
bitte ich mir mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Kolenbrander
__________________________________________
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 51
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
tel.: 0211/ 475 - 2066
fax: 0211/ 475 - 2998
Postanschrift:
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
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4
Entwurf/erstellt von: KK 14. September 2017
Az.: 51.01.01.09.W.17-LP Nord
Bearb.1: Herr Kleine-Kleffmann Raum: 010 Tel.: 5751
Bearb.2: Raum: Tel.:
E-Mail: tristan.kleine-kleffmann@brd.nrw.de Fax: 2998
Haus:
Kopf: Cecilienallee
1)
Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Rechtswidrigkeit des Landschaftsplans Wuppertal-Nord
Meine Genehmigung vom 30.09.2004, Az. 51.2.02.02.10
Ihre Berichte vom 17.08.2017 und 11.09.2017
Der Landschaftsplan Wuppertal-Nord wurde 2004 u.a. unter der Auflage
eines „kurzfristig“ durchzuführenden Änderungsverfahrens von mir ge-
nehmigt. Hintergrund waren die Festsetzungen rechtwidriger Schutzka-
tegorien, die Änderung von Zielen der Raumordnung und die Pflicht zur
flächendeckenden Landschaftsplanung. Für Einzelheiten verweise ich
auf die Begründungen zu Nr. 1 – 3 meiner o.g. Verfügung. Die Beurtei-
lung der Sachverhalte nach der aktuellen Rechtslage führt auch weiter-
hin zu dem Ergebnis, dass der Landschaftsplan in Teilen rechtwidrig ist.
Die Änderung des Landschaftsplanes konnte von Ihnen bisher nicht ab-
geschlossen werden. Weiterhin beabsichtigen Sie auch die Herstellung
einer rechtmäßigen Planungssituation im Planungsraum Wuppertal-
Nord vorerst nicht weiter zu verfolgen.
Hierzu bestehen meinerseits erhebliche Bedenken: Die rechtsfehlerhaf-
te planungsrechtliche Situation kann neben rechtswidrigen Entschei-
dungen, die direkt auf Grundlage des Landschaftsplanes ergehen, auch
zu Rechtsfehlern in weiteren Planungsentscheidungen, welche der
kommunalen Selbstverwaltung unterliegen, beispielsweise durch Abwä-
gungsfehler, führen. Dieser Zustand führt zu einer beachtlichen Rechts-
unsicherheit. Ich erwarte von Ihnen daher weiterhin die Herstellung ei-
ner den Gesetzen entsprechenden Planungssituation und erinnere in
1/2
diesem Zusammenhang an den Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes
und an die Landschaftsplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe.
Ich erwarte Ihren Bericht zu dieser Angelegenheit bis zum 31.10.2017.
Im Auftrag
Udo Hasselberg
2) z.Vg.
I.A.
2/2
STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ Stadt Wuppertal - 106.11 - 42268 Wuppertal Bezirksregierung Dusseldarf: Dez. 51 Postfach 300865 40408 Düsseldorf 19.10.2017 Rechtswidrigkeit des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord Az. 51.01.01.09.W.17- LP-Nord Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 14.09.2017 wird von Ihnen an Ihre Genehmigung des Landschaftsplans Wuppertal-Nord vom 30.09.2004 erinnert, die u.a. . unter der Auflage erfolgte, dass kurzfristig ein Änderungsverfahren durchgeführt würde. - Es wird aufgeführt, dass die Beurteilung der Sachverhalte auch nach der aktuellen Rechtslage zu dem Ergebnis führt, dass der Landschaftsplan i in "Teilen rechtswidrig ist. .. Dies wird begründet mit den Nr. 1-3 der Genehmigung. 1. Im Rahmen eines kurzfristig einzuleitenden Änderungsverfahren ist für die Flächen, die mit der Schutzkategorie „Landschafts- schutzgebiet mit besonderen Festsetzungen“ belegt wurden, eine nach dem Landschaftsgesetz NW vorgesehene Schutzfestsetzung vorzunehmen... Dies wurde entsprechend der Zusage im Beitrittsbeschluss vom 20.12.2004 im Änderungsverfahren berücksichtigt. Für die Flä- chen, die mit der Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet mit besonderer Festsetzung“ festgesetzt sind, wurde zugesagt eine rechtskonforme Schutzkategorie gem. Landschaftsgesetz (heute Landesnaturschutzgesetz) NRW zu wählen. Die Neufestsetzung der Flächen erfolgte unter Berücksichtigung der landwirtschaftli- ‚Stadt Wuppertal : Der Oberbürgermeister Ressort Umweltschutz . Johannes-Rau-Platz 1 .42275 Wuppertal Ansprechpartner Dirk Mücher Telefon +49 202 563 5542 Telefax +49 202 283 8049 E-Mail dirk.muecher @stadt.wuppertal.de iin Zimmer Cc-325 Bankverbindung Stadtsparkasse Wuppertal BIC WUPSDE33 IBAN .DE89.3305 0000 0000 1007.19 En Internet www.wuppertal.de Newsletter www. wuppertal. de/news ServiceCenter +49 202 563-0 Seite ivon4
2von4 chen Nutzung. Hierzu hat der Ausschuss für Umwelt in seiner Sitzung am 01.02.05 beschlossen, dass das Änderungsverfahren mit dem Ziel zu führen ist, dass keine Hofstellen im Naturschutzgebiet liegen und diese Flächen möglichst die Schutzfestsetzung als ‘„Landschaftsschutzgebiet“ erhalten. 27 Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 320 ha sind derzeit im Landschafts- plan Wuppertal-Nord als „Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzun- gen“ (LmbF) festgesetzt, im Rahmen des Änderungsverfahrens werden davon, wie bereits in der Offenlage dargestellt « ca. 184 ha als Landschaftsschutzgebiet ®e ca.86 ha als geschützter Landschaftsbestandteil e. ca.50ha als Naturschutzgebiet festgesetzt; Die Festsetzungen der geschützten Landschaftsbestandteile beschränken sich auf Kernbereiche ehemaliger “Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzun- gen“. Die Restflächen werden als allgemeines Landschaftsschutzgebiet festge- setzt. 2. Nach Abschluss des Verfahrens zur 33. GEP- Änderung (Eskesberg) sind die Dar- stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord in einem kurzfristig einzuleitenden Änderungsverfahren an die dann aktuellen Darstellun- gen des GEP anzupassen. Im Änderungsverfahren ist die Festsetzung des erweiterten BSN Eskesbersg als NSG vorgesehen. Die Bezirksregierung hatte in der Genehmigungsverfügung gefordert, dass nach Abschluss des Verfahrens zur 33. Regionalplan (GEP 99) - Änderung (Eskesberg) die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans Wuppertal-Nord in einem Änderungsverfahren an die aktuellen Darstellungen des GEP anzupassen sind. Dies wurde im Beitrittsbeschluss zugesagt. Die Wald- und Grünlandflächen nördlich der ehemaligen Deponieflächen werden entsprechend der Darstellung im Regionalplan (Bereich zum Schutz der Natur) als Naturschutzgebiet (41ha) festgesetzt. Ausgenommen von dieser Festsetzung bleiben die ebenfalls im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Natur darge- stellten Ackerflächen. Über die Entwicklung der Darstellung des BSN Eskesberg in den einzelnen Entwurfsstadien des RPD-E durch die Bezirksregierung und den entsprechenden Stellungnahmen der Stadt Wuppertal wurde Ihnen mit E-Mail vom 11.09.2017 berichtet. Hierdurch wird erkennbar, dass die Stadt Wuppertal STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
3von4 an einer Umsetzung des BSN Eskesberg in der Landschaftsplanung ein großes In- ... .teresse hat. 3. Die aus dem Cekungebereich des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord ausgegrenz- ten Bereiche der Kalkabbaugebiete sind, soweit sie nicht im Bereich der 27. GEP- Änderung liegen, in einem kurzfristig einzuleitenden Änderungsverfahren wieder in den Geltungsbereich einzubeziehen. Darüber hinaus ist die Abgrenzung des Na- turschutzgebietes 2.2.3. Kalksteinbrüche und Schlammteiche Hanielsfeld und Knäppersteich Buntenbecker Schlammteiche gem. der Iandesplanerischen Ab- grenzung wieder zu ergänzen. Im Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord wurden die aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Nord ausgegrenzten Bereiche der Kalksteinabbaugebiete und der benachbarten Flächen der freien Landschaft wieder in den Geltungsbereich einbezogen. Diese Flächen sind entsprechend den Aussagen im Regionalplan als Landschafts- schutzgebiet oder Naturschutzgebiet festgesetzt. Für derzeitige oder zukünftige Betriebsflächen wurde auf eine Festsetzung verzich- tet; für diese Flächen wurde das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung“ in.den Landschaftsplan aufgenommen. Nach Beendigung des Kalkabbaus sind die Flächen mit dem Entwicklungsziel 3 entsprechend der Planfeststellung und den Abbau- und Rekultivierungsplänen wiederherzustellen. Neben den Zielen des Kalksteinabbaus wurde auch die Änderung des Regional- planes zur Verlängerung-Ost der Regiobahn berücksichtigt. Wie bereits in. der E-Mail vom 17.08.2017 als Antwort auf Ihr Schreiben vom 14.08.2017 ausführlich erläutert, ist es bisher nicht gelungen, das Änderungsverfahren zum Land- :schaftsplan Wuppertal-Nord abzuschließen, auf die näheren Gründe ist ebenfalls in die- ser E-Mail eingegangen worden. Bevor der Landschaftsplan Wuppertal-Nord jedoch weiter bearbeitet werden könnte, ist ‚eine umfangreiche Überarbeitung erforderlich. Dies ist begründet zum einen im neuen Landesnaturschutzgesetz und zum anderen durch die Veränderungen durch die Bauleit- planung und Vorhabengenehmigung. Mittlerweile ist der RPD-E soweit gediehen, dass neue Darstellungen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal -Nord auch berücksichtigt werden müssten. Aufgrund dieser umfangreichen Überarbeitung gäbe es bei einer Priorisierung des Land- schaftsplanes Wuppertal-Nord keinen Zeitgewinn gegenüber dem Landschaftsplan West, der wie auch in dieser Mail erläutert, beabsichtigt die UNB nun den Landschaftsplan Wuppertal-West vorrangig zu bearbeiten. Die Genehmigungsauflagen, hier vor allem die zu ändernde Festsetzung „Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen“ ist genau wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord zu erfüllen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal-West befinden sich jedoch bei weitem nicht so viele land- wirtschaftlichen Flächen und Betriebe wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord. Darüber "STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
Avond ==VV UV | | | | u | | | Seite hinaus sollen mit dem Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-West, ähn- lich wie im Bereich Dornap des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord, Teile von Wupper- tal-Vohwinkel in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hierzu zählt u.a. auch die zukünftige, im FNP bereits dargestellte, NSG-Fläche (Zauneidechsenschutz) im Bereich VohRang, dem ehem. Vohwinkler Rangierbahnhof. Im Änderungsverfahren zum Land- _ schaftsplan Wuppertal-West ist auch beabsichtigt, das Kanufahren auf der Wupper zu regeln, angepasst an die Landschaftspläne in den benachbarten und unterliegenden Städten und Kreisen wie bereits in den runden Tischen zum Kanufahren auf der Wupper vereinbart. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-West ist deutlich klei- ner als der der des Landschaftsplans Wuppertal-Nord. Für weitere Fragen und ggf. ein erläuterndes Gespräch steht das Ressort Umweltschutz gerne zur Verfügung. “A f Mit freundlichen Grüßen N (Beigeordneter) STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ