20240318-uig-landschaftsplaene-wuppertal-bezirksregierung-duesseldorf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal“
3von4 an einer Umsetzung des BSN Eskesberg in der Landschaftsplanung ein großes In- ... .teresse hat. 3. Die aus dem Cekungebereich des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord ausgegrenz- ten Bereiche der Kalkabbaugebiete sind, soweit sie nicht im Bereich der 27. GEP- Änderung liegen, in einem kurzfristig einzuleitenden Änderungsverfahren wieder in den Geltungsbereich einzubeziehen. Darüber hinaus ist die Abgrenzung des Na- turschutzgebietes 2.2.3. Kalksteinbrüche und Schlammteiche Hanielsfeld und Knäppersteich Buntenbecker Schlammteiche gem. der Iandesplanerischen Ab- grenzung wieder zu ergänzen. Im Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord wurden die aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Nord ausgegrenzten Bereiche der Kalksteinabbaugebiete und der benachbarten Flächen der freien Landschaft wieder in den Geltungsbereich einbezogen. Diese Flächen sind entsprechend den Aussagen im Regionalplan als Landschafts- schutzgebiet oder Naturschutzgebiet festgesetzt. Für derzeitige oder zukünftige Betriebsflächen wurde auf eine Festsetzung verzich- tet; für diese Flächen wurde das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung“ in.den Landschaftsplan aufgenommen. Nach Beendigung des Kalkabbaus sind die Flächen mit dem Entwicklungsziel 3 entsprechend der Planfeststellung und den Abbau- und Rekultivierungsplänen wiederherzustellen. Neben den Zielen des Kalksteinabbaus wurde auch die Änderung des Regional- planes zur Verlängerung-Ost der Regiobahn berücksichtigt. Wie bereits in. der E-Mail vom 17.08.2017 als Antwort auf Ihr Schreiben vom 14.08.2017 ausführlich erläutert, ist es bisher nicht gelungen, das Änderungsverfahren zum Land- :schaftsplan Wuppertal-Nord abzuschließen, auf die näheren Gründe ist ebenfalls in die- ser E-Mail eingegangen worden. Bevor der Landschaftsplan Wuppertal-Nord jedoch weiter bearbeitet werden könnte, ist ‚eine umfangreiche Überarbeitung erforderlich. Dies ist begründet zum einen im neuen Landesnaturschutzgesetz und zum anderen durch die Veränderungen durch die Bauleit- planung und Vorhabengenehmigung. Mittlerweile ist der RPD-E soweit gediehen, dass neue Darstellungen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal -Nord auch berücksichtigt werden müssten. Aufgrund dieser umfangreichen Überarbeitung gäbe es bei einer Priorisierung des Land- schaftsplanes Wuppertal-Nord keinen Zeitgewinn gegenüber dem Landschaftsplan West, der wie auch in dieser Mail erläutert, beabsichtigt die UNB nun den Landschaftsplan Wuppertal-West vorrangig zu bearbeiten. Die Genehmigungsauflagen, hier vor allem die zu ändernde Festsetzung „Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen“ ist genau wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord zu erfüllen. Im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal-West befinden sich jedoch bei weitem nicht so viele land- wirtschaftlichen Flächen und Betriebe wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord. Darüber "STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
Avond ==VV UV | | | | u | | | Seite hinaus sollen mit dem Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-West, ähn- lich wie im Bereich Dornap des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord, Teile von Wupper- tal-Vohwinkel in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hierzu zählt u.a. auch die zukünftige, im FNP bereits dargestellte, NSG-Fläche (Zauneidechsenschutz) im Bereich VohRang, dem ehem. Vohwinkler Rangierbahnhof. Im Änderungsverfahren zum Land- _ schaftsplan Wuppertal-West ist auch beabsichtigt, das Kanufahren auf der Wupper zu regeln, angepasst an die Landschaftspläne in den benachbarten und unterliegenden Städten und Kreisen wie bereits in den runden Tischen zum Kanufahren auf der Wupper vereinbart. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-West ist deutlich klei- ner als der der des Landschaftsplans Wuppertal-Nord. Für weitere Fragen und ggf. ein erläuterndes Gespräch steht das Ressort Umweltschutz gerne zur Verfügung. “A f Mit freundlichen Grüßen N (Beigeordneter) STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
Entwurf/erstellt von: KK 17. Oktober 2018
Az.: 51.01.01.09-W
Bearb.1: Herr Kleine-Kleffmann Raum: 009 Tel.: 5751
Bearb.2: Raum: Tel.:
E-Mail: tristan.kleine-kleffmann@brd.nrw.de Fax: 2998
Haus:
Kopf: Cecilienallee
1)
Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Rechtswidrigkeit der Landschaftspläne Wuppertal-Nord und West
Meine Verfügung vom 12.09.2017, Az. 51.01.01.09.W.17-LP Nord
Ihr Bericht vom 19.10.2017
Mit o.g. Bericht haben Sie erläutert, zunächst den Landschaftsplan
Wuppertal-West bearbeiten zu wollen. Bezugnehmend auf die in o.g.
Verfügung dargelegten Gründe erachte ich die Herstellung einer recht-
mäßigen Planungssituation weiterhin als Ihre prioritäre Aufgabe als Trä-
ger der Landschaftsplanung.
Ich bitte daher um Ihren Bericht, zu den von Ihnen innerhalb der letzten
12 Monate ergriffenen Maßnahmen und Fortschritte sowie zu Ihren künf-
tigen Planungen.
Im Auftrag
Udo Hasselberg
2) Hr. Mulorz n.A.z.K.
3) WVL:
I.A.
1/1
Stadt Wuppertal es -RaufPlatz 1
(Eingang Große Flurstraße)
Ye „42275 Wuppertal $
Syres Keen
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- Ressort Umweltschutz - 42269 Wuppertal (Postanschrift)
Es informiert Sie: 106.11, Herr Mücher, | YIrH 5
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Bezirksregierung Düsseldorf Telefon (0202) 563-5542 \ am Qi.
Dezernat 51 Fax (0202) 563 - 8049
Postfach 30.08 65 E-Mail dirk.muecher@stadt. wuppertal. de
40408 Düsseldorf Zimmer 427 Kö Fa BETEN {a
Datum .04.2007 : hm 3
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Zeichen: 106.11-müc.
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Landschaftsplan Wuppertal-Mitte - Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung
Einladung zum Scoping Termin
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Stadt Wuppertal hat am 19.06.2006 den Aufstellungsbeschluss zum Land-
schaftsplan Wuppertal-Mitte gefasst. Hierzu wurde auch ein Geltungsbereich beschlossen.
Dieser Geltungsbereich besteht aus 7 Einzelflächen. Dies sind sowohl großflächige Park-
anlagen als auch gemischte Grünbereiche, bestehend aus öffentlichen Grünflächen und
Kleingärten.
Im Rahmen der internen Diskussion zur Vorbereitung der für den Landschaftsplan Wup-
pertal-Mitte erforderlichen Strategischen Umweltprüfung wurde überlegt, ob der Geltungs-
bereich des Landschaftsplans Wuppertal-Mitte um die Wupper im Innenstadtbereich und
um die stillgelegte sog. Nordbahntrasse erweitert werden sollte. In dem als Anlage beige-
- fügten Plan sind sowohl der bereits beschlossene Geltungsbereich als auch die mögli-
chen Erweiterungsflächen in unterschiedlicher Farbgebung dargestellt. Die Abgrenzung
der Nordbahntrasse und der Wupper sind zunächst nur grob vorgenommen worden, eine
genaue Überarbeitung wird nachverschickt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches mit der evtl. Erweiterung sowie den Untersu-
chungsrahmen und den Untersuchungsraum für die SUP möchten wir mit Ihnen bei dem
Scoping-Termin am 27.04.2007 um 9.30 Uhr im Rathaus Wuppertal-Barmen i im Sit-
zungszimmer 232-A (Rathaue-Altbau) Johannes-Rau-Platz 1
diskutieren.
Ich möchte Sie ı um Mitteilung bitten, ob Sie an o.g. Termin teilnehmen und mit wie vielen
Personen Sie teilnehmen.
scopingmitte.doc
Telefon-Zentrale: (0202) 563-0 Bankverbindung . Sie erreichen uns mit der:Schwebebahn, Station Auer Markt
E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de Stadtsparkasse Wuppertal : und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 3
Internet: www.wuppertal.de 100 719 {BLZ.330 500 00} Haltestellen Heubruch und.Concordienstraße
-2- mus : . Sollte Ihnen die Teiflähne' nich höglich sein, so bitte ich Sie evtl. vorhandene Unterla- gen, die für eine SUP zum Hi Ländschaftsplan-Mitte wichtig sein könnten zur Verfügung zu stellen. she Mit freundlichen Grüßen 1. Plan mit dem Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal- „Mitte mit den möglichen Erweiterungen Wupper und Nordbahntrasse und eine Abgrenzung des ‚Untersuchungsrau- mes. LA. Mücher Anlage: 2. Vorschlag zur räumlichen und inhaltlichen Abgrenzung des Untersuchungsrahmens der strategischen Umweltprüfung. 2-scopingmitte.doc
ZEW Stadt Wuppertal Landschaftsplan Wuppertal „Mitte“ Vorschlag zur räumlichen und inhaltlichen Abgrenzung des Untersuchungsrahmens der strategischen Umweltprüfung (SUP) Die zum Zeitpunkt der strategischen Umweltprüfung erkennbaren Auswirkungen auf die Umwelt hängen von der räumlichen und inhaltlichen Konkretisierung der geplanten Entwicklungsziele für die Landschaft nach $ 18 LGNW sowie den geplanten Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen nach 8 26 LGNW ab. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Feb. 2007) sind die vorgesehenen Entwicklungs- ziele bzw. Maßnahmen noch nicht flächenscharf abzugrenzen. Daher ist der SUP die gesamte Palette der nach -andschallsgesele möglichen Maßnahmen zugrunde zu legen: A. Untersuchungsrahmen Die folgende Aufstellung enthält eine systematische Zusammenstellung der Schutzgüter, die durch Maßnahmen des Landschaftsplanes betroffen sein können. Die unter den einzelnen Schutzgütern genannten Gutachten werden im Verfahren ausgewertet. Aus den Ergebnissen sollen Schutzausweisungen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet werden. Grundlagen für die Planung sind weiterhin der Landschaftsrahmenplan bzw. Gebietsentwicklungsplan, der Flächennutzungsplan Wuppertal sowie die überregional bedeutenden Schutzgebiete, Biotope und Verbundflächen, die von der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) erhoben wurden. 1. Menschliche Gesundheit Der Landschaftsplan kann die menschliche Gesundheit nicht unmittelbar positiv bzw. negativ beeinflussen. Er kann hingegen mittelbar dazu beitragen, die menschliche. Erholung, das Klima sowie die lufthygienische Situation und den Lärmschutz zu verbessern. Im Geltungsbereich werden diesbezügliche Wirkungen in den Punkten Klimarl-uit und Lärm sowie Landschaftsbild und Erholung berücksichtigt. Datengrundlage e Darstellung der Situation Bevölkerungsdichte — Freiraum - Erfeiohbarkeit Untersuchungsrahmen: Die gleichrangige Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit neben den natürlichen Schutzgütern erfordert großräumige Untersuchung analog der des Biotopverbundes (s. Anlage). 2. Tiere und Pflanzen „Mögliche Wirkfaktoren: e Veränderung von Standortfaktoren (Bestandsklima, Besonnung, Wasser- haushalt) se Veränderungen der Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen oder Veränderung der Wasserführung durch technische Bauwerke. e Veränderungen von Biotopen bzw. Verschneidung durch bauliche Anlagen zur Erholung
ZEW Stadt Wuppertal Datengrundlagen: *e Stadtbiotopkartierung Stand 2004 e _ Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal Stand 2006 «e _Biotopverbund für Reptilienhabitate Stand 2003 ' e _ Untersuchung zu ausgewählten Fledermaushabitaten an der Wupper: Stand 2006 . Untersuchungen zur Wasseramselpopulation an der Wupper Bestandsaufnahme der Wupper für die Wasserrahmenrichtlinie - Stand 2005 e _ Untersuchungen zu einem Biotopverbund Wuppertal (laufend) Untersuchungsrahmen: . Eine Biotoptypenkartierung liegt für den Untersuchungsbereich "nicht flächendeckend vor. Große Teile des dem Aufstellungsbeschluss zugrunde ‚liegenden Geltungsbereiches sind entweder in der Stadtbiotopkartierung oder als Gewässerbiotop kartiert. Diese Kartierung ist entsprechend dem Biotopschlüssel der LANUV zu vervollständigen. Darüber hinaus wird für das Untersuchungsgebiet eine Untersuchung im Hinblick auf einen Biotopverbund durchgeführt. \ Tier- und Pflanzenlisten für wichtige Biotope enthält die Stadtbiotopkartierung. Weitergehende, artspezifische Untersuchungen liegen für Reptilien entlang der rheinischen Strecke und an der Wupper für Fledermäuse und Wasseramseln vor. Weitergehende, artspezifische Untersuchungen werden nicht für erforderlich gehalten. Bde... =. | Mögliche Wirkfaktoren e Verdichtung, Abtrag, Umlagerung im Zusammenhang mit dem Bau von Erholungseinrichtungen e Flächenversiegelung/Entsiegelung u e Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Abtrag, Aufbringung, Schadstoff- eintrag usw. u e Errichtung von Erdwällen zum Immissionsschutz Datengrundlagen: 'e Geologische Karte Wuppertal Barmen und Elberfeld Digitale Bodenkarte Stadt Wuppertal ® e Digitale Bodenbelastungskarte Wuppertal Stand 2007 e Kataster über Altlasten-Hinweisflächen Stand 2006. e Reichsbodenschätzung Wuppertal Untersuchungsrahmen: Für “den “Untersuchungsraum "liegen -flächendeckend--Informationen---über- Bodenart, Versiegelungsgrad, Bodenbelastungen und Altlasten vor. Die ‚Bewertungsgrundlagen in diesem Bereich sind ausreichend. Eine weitergehende Untersuchung ist für das Planverfahren nicht erforderlich.
ZW Stadt Wuppertal | 4. Grundwasser | Mögliche Wirkfaktoren e Für die nach $S 26 LG NRW möglichen Festsetzungen sind für den Landschaftsplan Mitte nach derzeitigem Kenntnisstand keine Faktoren erkennbar, die positiven oder negativen Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnten. Untersuchungsrahmen: Das Schutzgut „Grundwasser“ wird nicht weiter betrachtet. 5. Oberflächengewässer an 5 Mögliche Wirkfaktoren: e Beeinflussung der Wasserführung e Qualitative Veränderung der Stoffeinträge e Inanspruchnahme/Veränderung der Gewässerufer oder Auenbereiche o Veränderungen durch Renaturierungsmaßnahmen Datengrundlagen: e Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal Stand 2006 e Bestandsaufnahme der Wupper für die Wasserrahmenrichtlinie Stand 2005 e Lebensader Wupper - Beiträge des Naturwissenschaftlichen Vereins Untersuchungsrahmen: Eine Kartierung der Gewässer, deren Ufer und Auen liegt für das ‚Untersuchungsgebiet flächendeckend vor. Die Bewertungsgrundlage ist in diesem Bereich ausreichend. Für die Wupper fehlt eine geeignete Datengrundlage. Die Uferbereiche sind im Hinblick ihrer Bedeutung für den Biotopverbund sowie geeigneter Entwicklungsmaßnahmen zu untersuchen. Mögliche Wirkfaktoren e Veränderung des Mikroklimas, der Kaltluftproduktion und „Abflüsse e Beeinflussung der Luftqualität e Beeinflussung der Erholungseignung e Beeinflussung von Biotopen Datengrundlagen: e Klimaanalyse Wuppertal Stand 1999 e Laufende Lufthygienische Messungen aus dem Luftmessprogramm e PlanlıngenlUntersuchungen zum -uftreinhalteplat Wuppertal 2007 Untersuchungsrahmen:
=EW Stadt Wuppertal Die Luftqualität sowie das Stadtklima wird seit Jahren systematisch untersucht bzw. wird im Rahmen der Luftreinhalteplanung vervollständigt. Weitergehende "Untersuchungen sind nicht erforderlich. Mögliche Wirkfaktoren « Beeinflussung der Erholungseignung « Störung von Habitaten Datengrundlage: Strategische Lärmkartierung Wuppertal (Ende 2007 abgeschlossen) Untersuchungsrahmen Bis zum Jahresende 2007 wird in Wuppertal eine strategische Lärmkartierung durchgeführt. In 2008 schließt eine Lärmminderungsplanung an. Weitergehen- de Untersuchungen für das Planverfahren sind nicht erforderlich. 8. Landschaft, Landschaftsbild, Erholung Mögliche Wirkfaktoren e Veränderung des Landschaftsbildes, Änderung von Sichtbeziehungen e Anlagen und sonstige Infrastruktur zur Verbesserung der Erholungseignung e Inanspruchnahme durch Erholungssuchende Datengrundlagen: « Stadtbildwirksame Flächen «e Spielflächenbedarfsplanung Untersuchungsrahmen Im Rahmen der Planung werden flächendeckend Landschaftsbild, naturraumtypische Besonderheiten und landschaftsgebundene Erholung untersucht. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden im Hinblick auf die Schutzgüter bewertet. 9. Kultur- und sonstige Sachgüter Zu Mögliche Wirkfaktoren e Erhalt und Entwicklung von traditionellen Wegebeziehungen e Schutz von Natur- und Kulturdenkmalen Datengrundlagen: ‘« Einstweilig sichergestellte Naturdenkmale Stand 2007 e Liste der festgesetzten Bau- und Bodendenkmale e Auswertung ehrenamtlicher Erhebungen z zu historischen Wegebeziehungen
zw Stadt Wuppertal Untersuchungsrahmen: Für das Untersuchungsgebiet liegen flächendeckend die Natur- und Baudenkmale vor. Traditionelle Wegebeziehungen werden im Rahmen der Planung dargestellt. B. Untersuchungsräume Aufgrund der vielfältigen Wirkungsbeziehungen zwischen den Schutzgütern ist ein über den dem Aufstellungsbeschluss hinaus gehender UneTSUERUEGSEANT erforderlich. Dieser gliedert sich in den e Untersuchungsraum Biotoptypen und deren Vernetzung e Untersuchungsraum Klima . Die Abgrenzungen sind der beigefügten Karte zu entnehmen.