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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal

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an einer Umsetzung des BSN Eskesberg in der Landschaftsplanung ein großes In-
... .teresse hat.

3. Die aus dem Cekungebereich des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord ausgegrenz-
ten Bereiche der Kalkabbaugebiete sind, soweit sie nicht im Bereich der 27. GEP-
Änderung liegen, in einem kurzfristig einzuleitenden Änderungsverfahren wieder
in den Geltungsbereich einzubeziehen. Darüber hinaus ist die Abgrenzung des Na-
turschutzgebietes 2.2.3. Kalksteinbrüche und Schlammteiche Hanielsfeld und
Knäppersteich Buntenbecker Schlammteiche gem. der Iandesplanerischen Ab-
grenzung wieder zu ergänzen.

Im Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord wurden die aus dem

Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Nord ausgegrenzten Bereiche der

Kalksteinabbaugebiete und der benachbarten Flächen der freien Landschaft wieder

in den Geltungsbereich einbezogen.

Diese Flächen sind entsprechend den Aussagen im Regionalplan als Landschafts-
 schutzgebiet oder Naturschutzgebiet festgesetzt.

Für derzeitige oder zukünftige Betriebsflächen wurde auf eine Festsetzung verzich-

tet; für diese Flächen wurde das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung“ in.den

Landschaftsplan aufgenommen.

Nach Beendigung des Kalkabbaus sind die Flächen mit dem Entwicklungsziel 3

entsprechend der Planfeststellung und den Abbau- und Rekultivierungsplänen

wiederherzustellen.

Neben den Zielen des Kalksteinabbaus wurde auch die Änderung des Regional-

planes zur Verlängerung-Ost der Regiobahn berücksichtigt.

Wie bereits in. der E-Mail vom 17.08.2017 als Antwort auf Ihr Schreiben vom 14.08.2017
ausführlich erläutert, ist es bisher nicht gelungen, das Änderungsverfahren zum Land-
:schaftsplan Wuppertal-Nord abzuschließen, auf die näheren Gründe ist ebenfalls in die-
ser E-Mail eingegangen worden.
Bevor der Landschaftsplan Wuppertal-Nord jedoch weiter bearbeitet werden könnte, ist
‚eine umfangreiche Überarbeitung erforderlich. Dies ist begründet zum einen im neuen
Landesnaturschutzgesetz und zum anderen durch die Veränderungen durch die Bauleit-
planung und Vorhabengenehmigung. Mittlerweile ist der RPD-E soweit gediehen, dass
neue Darstellungen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal -Nord auch
berücksichtigt werden müssten.

Aufgrund dieser umfangreichen Überarbeitung gäbe es bei einer Priorisierung des Land-
 schaftsplanes Wuppertal-Nord keinen Zeitgewinn gegenüber dem Landschaftsplan West,
der wie auch in dieser Mail erläutert, beabsichtigt die UNB nun den Landschaftsplan
Wuppertal-West vorrangig zu bearbeiten. Die Genehmigungsauflagen, hier vor allem die
zu ändernde Festsetzung „Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen“ ist
genau wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord zu erfüllen. Im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Wuppertal-West befinden sich jedoch bei weitem nicht so viele land-
wirtschaftlichen Flächen und Betriebe wie im Landschaftsplan Wuppertal-Nord. Darüber

"STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
278

Avond

==VV UV | | | | u | | | Seite

hinaus sollen mit dem Änderungsverfahren zum Landschaftsplan Wuppertal-West, ähn-
lich wie im Bereich Dornap des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord, Teile von Wupper-
tal-Vohwinkel in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hierzu zählt u.a. auch die
zukünftige, im FNP bereits dargestellte, NSG-Fläche (Zauneidechsenschutz) im Bereich
VohRang, dem ehem. Vohwinkler Rangierbahnhof. Im Änderungsverfahren zum Land- _
schaftsplan Wuppertal-West ist auch beabsichtigt, das Kanufahren auf der Wupper zu
regeln, angepasst an die Landschaftspläne in den benachbarten und unterliegenden
Städten und Kreisen wie bereits in den runden Tischen zum Kanufahren auf der Wupper
vereinbart. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-West ist deutlich klei-
ner als der der des Landschaftsplans Wuppertal-Nord.

Für weitere Fragen und ggf. ein erläuterndes Gespräch steht das Ressort Umweltschutz
gerne zur Verfügung.

“A

f

Mit freundlichen Grüßen

N

(Beigeordneter)

  

STADT WUPPERTAL / UMWELTSCHUTZ
279

Entwurf/erstellt von:      KK                     17. Oktober 2018
     Az.:       51.01.01.09-W
     Bearb.1: Herr Kleine-Kleffmann                    Raum:   009        Tel.:   5751
     Bearb.2:                                          Raum:              Tel.:
     E-Mail:    tristan.kleine-kleffmann@brd.nrw.de                       Fax:    2998
     Haus:
     Kopf:      Cecilienallee


1)
     Stadt Wuppertal
     Der Oberbürgermeister
     Johannes-Rau-Platz 1
     42275 Wuppertal




     Rechtswidrigkeit der Landschaftspläne Wuppertal-Nord und West

     Meine Verfügung vom 12.09.2017, Az. 51.01.01.09.W.17-LP Nord
     Ihr Bericht vom 19.10.2017




     Mit o.g. Bericht haben Sie erläutert, zunächst den Landschaftsplan
     Wuppertal-West bearbeiten zu wollen. Bezugnehmend auf die in o.g.
     Verfügung dargelegten Gründe erachte ich die Herstellung einer recht-
     mäßigen Planungssituation weiterhin als Ihre prioritäre Aufgabe als Trä-
     ger der Landschaftsplanung.
     Ich bitte daher um Ihren Bericht, zu den von Ihnen innerhalb der letzten
     12 Monate ergriffenen Maßnahmen und Fortschritte sowie zu Ihren künf-
     tigen Planungen.


     Im Auftrag




     Udo Hasselberg

2)   Hr. Mulorz n.A.z.K.

3)   WVL:

     I.A.




                                                                                         1/1
280

Stadt Wuppertal es -RaufPlatz 1

(Eingang Große Flurstraße)
Ye „42275 Wuppertal $

Syres Keen

ee T.

   

- Ressort Umweltschutz - 42269 Wuppertal (Postanschrift)

Es informiert Sie: 106.11, Herr Mücher, | YIrH 5
: " RE RT
Bezirksregierung Düsseldorf Telefon (0202) 563-5542 \ am Qi.
Dezernat 51 Fax (0202) 563 - 8049
Postfach 30.08 65 E-Mail dirk.muecher@stadt. wuppertal. de
40408 Düsseldorf Zimmer 427 Kö Fa BETEN {a
Datum .04.2007 : hm 3
2 ./ er fr .

Zeichen: 106.11-müc.

   

D9 ei SA. A “ s

 

Landschaftsplan Wuppertal-Mitte - Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung
Einladung zum Scoping Termin

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Wuppertal hat am 19.06.2006 den Aufstellungsbeschluss zum Land-
schaftsplan Wuppertal-Mitte gefasst. Hierzu wurde auch ein Geltungsbereich beschlossen.
Dieser Geltungsbereich besteht aus 7 Einzelflächen. Dies sind sowohl großflächige Park-
anlagen als auch gemischte Grünbereiche, bestehend aus öffentlichen Grünflächen und
Kleingärten.

Im Rahmen der internen Diskussion zur Vorbereitung der für den Landschaftsplan Wup-
pertal-Mitte erforderlichen Strategischen Umweltprüfung wurde überlegt, ob der Geltungs-
bereich des Landschaftsplans Wuppertal-Mitte um die Wupper im Innenstadtbereich und
um die stillgelegte sog. Nordbahntrasse erweitert werden sollte. In dem als Anlage beige-
- fügten Plan sind sowohl der bereits beschlossene Geltungsbereich als auch die mögli-
chen Erweiterungsflächen in unterschiedlicher Farbgebung dargestellt. Die Abgrenzung
der Nordbahntrasse und der Wupper sind zunächst nur grob vorgenommen worden, eine
genaue Überarbeitung wird nachverschickt.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches mit der evtl. Erweiterung sowie den Untersu-
chungsrahmen und den Untersuchungsraum für die SUP möchten wir mit Ihnen bei dem

Scoping-Termin am 27.04.2007 um 9.30 Uhr im Rathaus Wuppertal-Barmen i im Sit-
zungszimmer 232-A (Rathaue-Altbau) Johannes-Rau-Platz 1

diskutieren.

Ich möchte Sie ı um Mitteilung bitten, ob Sie an o.g. Termin teilnehmen und mit wie vielen
Personen Sie teilnehmen.

scopingmitte.doc

Telefon-Zentrale: (0202) 563-0 Bankverbindung . Sie erreichen uns mit der:Schwebebahn, Station Auer Markt
E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de Stadtsparkasse Wuppertal : und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 3

Internet: www.wuppertal.de 100 719 {BLZ.330 500 00} Haltestellen Heubruch und.Concordienstraße
281

-2-

mus : .
Sollte Ihnen die Teiflähne' nich höglich sein, so bitte ich Sie evtl. vorhandene Unterla-
gen, die für eine SUP zum Hi Ländschaftsplan-Mitte wichtig sein könnten zur Verfügung zu
stellen. she

 

Mit freundlichen Grüßen

1. Plan mit dem Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal- „Mitte mit den möglichen
Erweiterungen Wupper und Nordbahntrasse und eine Abgrenzung des ‚Untersuchungsrau-
mes.

LA.

   

Mücher

Anlage:

2. Vorschlag zur räumlichen und inhaltlichen Abgrenzung des Untersuchungsrahmens der
strategischen Umweltprüfung.

2-scopingmitte.doc
282

ZEW Stadt Wuppertal

 Landschaftsplan Wuppertal „Mitte“
Vorschlag zur räumlichen und inhaltlichen Abgrenzung des
Untersuchungsrahmens der strategischen Umweltprüfung (SUP)

Die zum Zeitpunkt der strategischen Umweltprüfung erkennbaren Auswirkungen auf
die Umwelt hängen von der räumlichen und inhaltlichen Konkretisierung der
geplanten Entwicklungsziele für die Landschaft nach $ 18 LGNW sowie den
geplanten Entwicklungs-, Pflege und Erschließungsmaßnahmen nach 8 26 LGNW
ab. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Feb. 2007) sind die vorgesehenen Entwicklungs-
ziele bzw. Maßnahmen noch nicht flächenscharf abzugrenzen. Daher ist der SUP die
gesamte Palette der nach -andschallsgesele möglichen Maßnahmen zugrunde zu
legen:

A. Untersuchungsrahmen

Die folgende Aufstellung enthält eine systematische Zusammenstellung der
Schutzgüter, die durch Maßnahmen des Landschaftsplanes betroffen sein können.
Die unter den einzelnen Schutzgütern genannten Gutachten werden im Verfahren
ausgewertet. Aus den Ergebnissen sollen Schutzausweisungen sowie Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Grundlagen für die Planung sind weiterhin der Landschaftsrahmenplan bzw.
Gebietsentwicklungsplan, der Flächennutzungsplan Wuppertal sowie die
überregional bedeutenden Schutzgebiete, Biotope und Verbundflächen, die von der
Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) erhoben wurden.

1. Menschliche Gesundheit

Der Landschaftsplan kann die menschliche Gesundheit nicht unmittelbar positiv bzw.

negativ beeinflussen. Er kann hingegen mittelbar dazu beitragen, die menschliche.
Erholung, das Klima sowie die lufthygienische Situation und den Lärmschutz zu

verbessern. Im Geltungsbereich werden diesbezügliche Wirkungen in den Punkten
Klimarl-uit und Lärm sowie Landschaftsbild und Erholung berücksichtigt.

Datengrundlage
e Darstellung der Situation Bevölkerungsdichte — Freiraum - Erfeiohbarkeit

Untersuchungsrahmen:

Die gleichrangige Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit neben den
natürlichen Schutzgütern erfordert großräumige Untersuchung analog der des
Biotopverbundes (s. Anlage).

2. Tiere und Pflanzen
„Mögliche Wirkfaktoren:
e Veränderung von Standortfaktoren (Bestandsklima, Besonnung, Wasser-
haushalt)
se Veränderungen der Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen oder
Veränderung der Wasserführung durch technische Bauwerke.
e Veränderungen von Biotopen bzw. Verschneidung durch bauliche Anlagen zur
Erholung
283

ZEW Stadt Wuppertal

Datengrundlagen:
*e Stadtbiotopkartierung Stand 2004
e _ Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal Stand 2006
«e _Biotopverbund für Reptilienhabitate Stand 2003 '
e _ Untersuchung zu ausgewählten Fledermaushabitaten an der Wupper:
Stand 2006 .
Untersuchungen zur Wasseramselpopulation an der Wupper
Bestandsaufnahme der Wupper für die Wasserrahmenrichtlinie
- Stand 2005
e _ Untersuchungen zu einem Biotopverbund Wuppertal (laufend)

Untersuchungsrahmen: .
Eine Biotoptypenkartierung liegt für den Untersuchungsbereich "nicht
flächendeckend vor. Große Teile des dem Aufstellungsbeschluss zugrunde
‚liegenden Geltungsbereiches sind entweder in der Stadtbiotopkartierung oder
als Gewässerbiotop kartiert. Diese Kartierung ist entsprechend dem
Biotopschlüssel der LANUV zu vervollständigen. Darüber hinaus wird für das
Untersuchungsgebiet eine Untersuchung im Hinblick auf einen Biotopverbund
durchgeführt. \

Tier- und Pflanzenlisten für wichtige Biotope enthält die Stadtbiotopkartierung.
Weitergehende, artspezifische Untersuchungen liegen für Reptilien entlang der
rheinischen Strecke und an der Wupper für Fledermäuse und Wasseramseln
vor. Weitergehende, artspezifische Untersuchungen werden nicht für
erforderlich gehalten.

Bde... =. |

Mögliche Wirkfaktoren
e Verdichtung, Abtrag, Umlagerung im Zusammenhang mit dem Bau von
Erholungseinrichtungen
e  Flächenversiegelung/Entsiegelung u
e Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Abtrag, Aufbringung, Schadstoff-
eintrag usw. u
e Errichtung von Erdwällen zum Immissionsschutz
Datengrundlagen:
'e Geologische Karte Wuppertal Barmen und Elberfeld
Digitale Bodenkarte Stadt Wuppertal

®

e Digitale Bodenbelastungskarte Wuppertal Stand 2007

e Kataster über Altlasten-Hinweisflächen Stand 2006.

e Reichsbodenschätzung Wuppertal
Untersuchungsrahmen:

Für “den “Untersuchungsraum "liegen -flächendeckend--Informationen---über-

Bodenart, Versiegelungsgrad, Bodenbelastungen und Altlasten vor. Die
‚Bewertungsgrundlagen in diesem Bereich sind ausreichend. Eine
weitergehende Untersuchung ist für das Planverfahren nicht erforderlich.
284

ZW Stadt Wuppertal

| 4. Grundwasser |

Mögliche Wirkfaktoren
e Für die nach $S 26 LG NRW möglichen Festsetzungen sind für den
Landschaftsplan Mitte nach derzeitigem Kenntnisstand keine Faktoren
erkennbar, die positiven oder negativen Auswirkungen auf das Grundwasser
haben könnten.

 

Untersuchungsrahmen:
Das Schutzgut „Grundwasser“ wird nicht weiter betrachtet.

5. Oberflächengewässer an 5

Mögliche Wirkfaktoren:
e Beeinflussung der Wasserführung
e Qualitative Veränderung der Stoffeinträge
e  Inanspruchnahme/Veränderung der Gewässerufer oder Auenbereiche
o Veränderungen durch Renaturierungsmaßnahmen

Datengrundlagen:
e Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal Stand 2006
e Bestandsaufnahme der Wupper für die Wasserrahmenrichtlinie Stand
2005
e Lebensader Wupper - Beiträge des Naturwissenschaftlichen Vereins

 Untersuchungsrahmen:

Eine Kartierung der Gewässer, deren Ufer und Auen liegt für das
‚Untersuchungsgebiet flächendeckend vor. Die Bewertungsgrundlage ist in
diesem Bereich ausreichend. Für die Wupper fehlt eine geeignete
Datengrundlage. Die Uferbereiche sind im Hinblick ihrer Bedeutung für den
Biotopverbund sowie geeigneter Entwicklungsmaßnahmen zu untersuchen.

Mögliche Wirkfaktoren
e Veränderung des Mikroklimas, der Kaltluftproduktion und „Abflüsse
e Beeinflussung der Luftqualität
e Beeinflussung der Erholungseignung
e Beeinflussung von Biotopen

Datengrundlagen:
e Klimaanalyse Wuppertal Stand 1999
e Laufende Lufthygienische Messungen aus dem Luftmessprogramm
e PlanlıngenlUntersuchungen zum -uftreinhalteplat Wuppertal 2007

Untersuchungsrahmen:
285

=EW Stadt Wuppertal

Die Luftqualität sowie das Stadtklima wird seit Jahren systematisch untersucht
bzw. wird im Rahmen der Luftreinhalteplanung vervollständigt. Weitergehende
"Untersuchungen sind nicht erforderlich.

Mögliche Wirkfaktoren
« Beeinflussung der Erholungseignung
« Störung von Habitaten

Datengrundlage:
Strategische Lärmkartierung Wuppertal (Ende 2007 abgeschlossen)

Untersuchungsrahmen

Bis zum Jahresende 2007 wird in Wuppertal eine strategische Lärmkartierung
durchgeführt. In 2008 schließt eine Lärmminderungsplanung an. Weitergehen-
de Untersuchungen für das Planverfahren sind nicht erforderlich.

8. Landschaft, Landschaftsbild, Erholung

Mögliche Wirkfaktoren
e Veränderung des Landschaftsbildes, Änderung von Sichtbeziehungen
e Anlagen und sonstige Infrastruktur zur Verbesserung der Erholungseignung
e Inanspruchnahme durch Erholungssuchende

Datengrundlagen:
« Stadtbildwirksame Flächen
«e Spielflächenbedarfsplanung

Untersuchungsrahmen
Im Rahmen der Planung werden flächendeckend Landschaftsbild,

naturraumtypische Besonderheiten und landschaftsgebundene Erholung
untersucht. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden im Hinblick auf die
Schutzgüter bewertet.

9. Kultur- und sonstige Sachgüter Zu

Mögliche Wirkfaktoren
e Erhalt und Entwicklung von traditionellen Wegebeziehungen
e Schutz von Natur- und Kulturdenkmalen

 Datengrundlagen:
‘«  Einstweilig sichergestellte Naturdenkmale Stand 2007

e Liste der festgesetzten Bau- und Bodendenkmale
e Auswertung ehrenamtlicher Erhebungen z zu historischen
Wegebeziehungen
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zw Stadt Wuppertal

Untersuchungsrahmen:

Für das Untersuchungsgebiet liegen flächendeckend die Natur- und
Baudenkmale vor. Traditionelle Wegebeziehungen werden im Rahmen der
Planung dargestellt.

B. Untersuchungsräume
Aufgrund der vielfältigen Wirkungsbeziehungen zwischen den Schutzgütern ist ein
über den dem Aufstellungsbeschluss hinaus gehender UneTSUERUEGSEANT
erforderlich. Dieser gliedert sich in den

e Untersuchungsraum Biotoptypen und deren Vernetzung

e Untersuchungsraum Klima

. Die Abgrenzungen sind der beigefügten Karte zu entnehmen.
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