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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal

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ZMG Stadt Wupperial
==UU Der Oberbürgermeister

Ressort Umweltschutz

Abt. Umwelt und Landschaftsplanung

 
  
     
  

     

 

 
 

Stadt-Wuppertal - / ppertal (Postanschrift) | ; ; A if Johannes-Rau-P latz 1
ll al keB] 7 2.{,, (Eingang Große Flurstraße)
Res & ‘ 42275 Wuppertal

Bezirksregierung Düssel dorf 2 Es informiert Sie Herr Dirk Mücher

höhere Landschaftsbehörde fax (0202) 563-8049
‚sHf, h 300865 E-Mail ‚dirk.muecher@stadt.wuppertal.de
Postfac Zimmer C.427
40408 Düsseldorf Sprechzeiten nach Vereinbarung
‘Zeichen 106.1 1 müc.
Datum 15.12.2009

Landschaftsplanverfahren = Landschaftsplan Wuppertal-Mitte/hier Aufnahme
der sog. Nordbahntrasse in den Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes

Da für den Landschaftsplan Wuüppertal-Mitte auch erstmals eine strategische Umweltprüfung (SUP) durch-

geführt wird, erfolgte am 27.04.2007 ein Scopingtermin mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Diskutiert wird innerhalb der Verwaltung seitdem jedoch, ob die ehemal ige Trasse der Nordbahn, die zu.
einem Weg für den nichtmotorisierten Verkehr ausgebaut werden soll, auch Bestandteil des Geltungsbe-
‚reich des Landschaftsplanes Wuppertal-Mitte werden soll.

Unabhängig davon kann die Nordbahnirasse eine bedeutende Biotopvernetzungs- und eine wichtige
Habitatfunktion als lineares Band innerhalb z.T. stark verdichteter Bauflächen übernehmen. Daher bietet
sich an, vor allem auch hinsichtlich der Erholungsfunktion, die Nordbahntrasse in den Landschaftsplan

- Wuppertal-Mitte aufzunehmen. ee
Fraglich ist eben nur, ob planungsrechtlich eine solche Aufnahme in den Geltungsbereich eines Land.
schaftsplanes möglich ist oder weiche Änderungen im Regionalplan oder Flächennutzungsplan erforder-

lich sein werden.

Telefon-Zentrale: (0202) 563.0 : . = Bankverbindung . : Sie erreichen uns mit der Schwebebohn, Station Alter Markt

> EMail: Stadiverwallung@Wupperial.de Stadtsparkasse Wuppertal = = und mit dem Buslinien 602, 608, 624, 640 und 332

"aternel: Www.wuppertal.de 100.719 [BLZ 330 500.00) Haltestellen Heubruch und Concordienstraße

  
 

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Daher bitte ich Sie um eine Einschätzung, um dadurch zum einen eine Diskussion innerhalb der Stadt
Wuppertal zu erleichtern bzw. um zu vermeiden, dass es Beanstandungen Ihrerseits im Anzeigeverfahren
gibt.

M Mit freundlichen Grüßen

 

Mölleken

Anlage: 1. Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal Mitte mit der optionalen Fläche der
Nordbahntrasse

2. Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal
299

Entwurf/erstellt von: 17.03.2010

Az.: 51.01.01.09 W - Nordbahntrasse

Bearb.!: Frau Kolenbrander Raum: Bo 6064 Tel.:
Bearb.2: Raum: Tel.:
E-Mail:  regina.kolenbrander(@brd.nrw.de Fax:

Haus: Am Bonneshof 35
Kopf: Am Bonneshof 35

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An den Oberbürgermeister A G
der Stadt Wuppertal Ö 4?
Johannes-Rau-Platz 1 ,. 70
Ie,
42275 Wuppertal / KL

Landschaftsplanverfahren - Landschaftsplan Wuppertal-Mitte/hier
Aufnahme der sog. Nordbahntrasgin den Geltungsbereich dieses
Landschaftsplanes

Ihr Schreiben vom 15.12.2009 - Az.: 106.11 müc.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in entsprechender Anwendung der Bestimmung des $ 16 Abs.1 2. UA.
LG kann sich ein Landschaftsplan -unbeschadet der baurechtlichen
Festsetzungen- grundsätzlich auch auf Verkehrsflächen ( $ 9 Abs.1 Nr.
11 BauBG) erstrecken, wenn über die bauleitplanerische Sicherung hin-
aus weitergehende Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege erforderlich sind; die Festsetzung von Erschließungsmaß-
nahmen nach 8 26 Abs. 2 LG ist insoweit nicht zulässig. Entsprechend
$ 16 Abs. 2 LG sind hierbei die Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes in dem Umfang zu beachten, wie sie den Zielen der Raumordnung
entsprechen.

Die Trasse der Nordbahn ist im Regionalplan (GEP 99) als Schienen-
weg für den überregionalen und regionalen Verkehr und im Flächennut-
zungsplan der Stadt Wuppertal als Verkehrsfläche dargestellt. Trassen
stillgelegter Strecken sind nach Ziel 1; Kapitel 3.3 des GEP 99 so zu
sichern, dass sie bei Bedarf wieder reaktiviert werden können. In Ver-
bindung mit der zeichnerischen Darstellung wird dadurch die regional-
planerische Trassensicherung festgeschrieben. Die Umsetzung dieses
Zieles darf weder erschwert noch vereitelt werden, die Flächennut-
zungs- und Bebauungspläne haben dies zu beachten. Die Abschnitte
der Nordbahntrasse können somit nur dann in den Geltungsbereich des
LP W-Mitte aufgenommen werden, wenn dadurch die Zielgder Raum-

     
 
 
 

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ordnung weder unmöglich noch wesentlich erschwe den. Aus den

Darstellungen der Entwicklungsziele und den FestsgtZungstexten muss

inhaltlich erkennbar sein, dass die Realisierung d ionalplan

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dargestellten „Schienenweges für den überregionalen und regionalen
Verkehr“ erhalten bleibt.

Nach der landesplanerischen Stellungnahme meines Dezernates Regi-
onalentwicklung wird aufgrund des geringen Herstellungsaufwandes
weder durch die Darstellung einer Grünfläche noch durch die Darstel-
lung eines Rad- oder Gehweges die Reaktivierung der Schienenwege
erschwert oder vereitelt. Gegen die „Zwischen“nutzung der Trasse als
Rad- und Gehweg bestehen keine Bedenken, da hierdurch die Trasse
als durchgehendes Freiflächenband erhalten bleibt und keine baulichen
Nutzungen vorgenommen werden. Dies wurde als Zielvereinbarung
auch zwischen der Stadt Wuppertal und der Bezirksplanungsbehörde
vereinbart.

Die Einbeziehung in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist
allerdings -wie bereits oben erwähnt- nur zulässig, wenn weitergehende
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich
sind. Die von Ihnen geschilderte Biotopvernetzungs- und Habitatfunktion
spricht für ein solches Erfordernis. Es wird dann erfüllt sein, wenn der
Landschaftsplan tatsächlich entsprechende Entwicklungs- und Pflege-
maßnahmen auch enthalten wird; diesbezüglich enthält Ihr Bericht keine
Aussage. Aufgrund der weiterhin bestehenden Darstellung als Verkehrs-
fläche kann es sich dabei allerdings nur um temporäre, bzw. solche
Festsetzungen handeln, die die Verwirklichung der Darstellungen des
Regionalplans und des Flächennutzungsplans nicht ver-_bzw. behin-
dern. Dementsprechend ist insbesondere an die Möglichkeit vertragli-

cher Regelungsmöglishkeiten zu denken.
ur

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Hansmann) U AE3 io

BR. e-mail

Dez. 51.1, Dez. 32 z. Mitz., Dez. 25, Fr. +51 v. Abg. z. Ktns.
2. Vg.
l.A.

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Mitte\100317 Verf an OB.doc
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© ZZEUV Stadt Wuppertal
n Der Oberbürgermeister

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Herr Mayer

 
  

 

      
      

Stadt Wupperlal - Geschäftsbereich 1,2 - RTERNUFDNOR, wresignscnnt) Rathaus-Neubau, Johannes-Rau-Platz 1

ne 42275 Wuppertal
Bezirksregierung Düsseldorf | Es informiert Sie Herr Toennes
Dezernat 51 0 Telefon (0202) 563-5323
Am Bonnsshof 35 - Fax(0202) . 563-8453
40474 Düsseldorf . E-Mail ansgar. FRIABEIdE nugperi de
‘ Zimmer 0.458
Daum 12.05.2010

 

Behandlung von Landschaftsschutzgebietsflächen gem. VO vom 30,01.1975

Sehr geehrte Damen und Herren,

‚die flächendeckende Landschaftsplanung in Wuppertal wurde in der Vergangenheit durch die lokal
‚ sehr unterschiedlich begründeten Teilräume (Nord, Ost, Gelpe, West) und damit einer sehr
BURSEhEIdeN und intensiven öffentlichen Beteiligung und politischen Beratung bestimmt.

Als Nothaushaltskommune ist die Stadt Wuppertal gezwungen, sich auf ihre Pflichtaufgaben zu
konzentrieren, insbesondere dann, wenn geänderte rechtliche Rahmenbedingungen dies ermög-
' lichen. So ist bezüglich der Landschaftsplanung mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
vom 1. März 2010 die generelle Pflicht zu einer flächendeckenden kommunalen Landschafts-.
planung aufgehoben. worden.

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Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Wuppertal ‚zur Herstellung der gemeindlichen Planungs- Da Mk
hoheit großes Interesse an der Aufhebung der an aTtaRUBYESOPHIN, von 1975 in einem daui } Det
möglichst einfachen n und UNBÜTsKretischen Varfähren. User LESE AS wi

BURN nat '

Ich bitte deshalb um Prüfung, ob das Lenändheteplenrlähten Wuppertal- Mitte ze für eine
Aufhebung dieser Verordnung und gfls. Neubewertung der Flächen, erforderlich ist,

   

Mit ffeundlichen Grüßen .
in Vertretung

GBL 1 2 an Bez-Regi 05.05.2010,doc

Telefon.Zentrale; (0202) 563 - 0: u BANMVerDINGUNG.. $ie orreichen uns mit dor Schwebebahn, Station Pe“ Markt
E-Mell; stadtverwaltungiibwuppertal.de Mappen und mt den Buslinter 998, 810, 924, 052 uud 352
Internet: www, wuppiartal.de 10 IB (BLZ «(BLZ 330 D 06) Haltestellen Heubruch und Concordienstraße
302

Entwurf/erstellt von:                                07.06.2010
     Az.:       51.01.01.01/09 W
     Bearb.1: Frau Kolenbrander                           Raum:   Bo 6064   Tel.:   2066
     Bearb.2:                                             Raum:             Tel.:
     E-Mail:    regina.kolenbrander@brd.nrw.de                              Fax:    2998
     Haus:      Am Bonneshof 35
     Kopf:      Am Bonneshof 35


1)   An den Oberbürgermeister
     der Stadt Wuppertal
     Johannes-Rau-Platz 1

     42275 Wuppertal




     Behandlung von Landschaftsschutzgebieten gemäß VO vom
     10.01.1975
     Ihr Schreiben vom 12.05.2010




     Sehr geehrte Damen und Herren,


     Verordnungen über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
     aufgrund des Reichsnaturschutzgesetzes bleiben bis zum Inkrafttreten
     des Landschaftsplanes oder einer ordnungsbehördlichen Verordnung
     gemäß § 42a Landschaftsgesetz (LG) in Kraft. Sie können aus wichti-
     gen Gründen des öffentlichen Interesses durch ordnungsbehördliche
     Verordnung der höheren Landschaftsbehörde ganz oder teilweise auf-
     gehoben oder geändert werden.

     Aufgrund der Verpflichtung zur flächendeckenden Landschaftsplanung
     aus dem Landschaftsgesetz NRW wurde der Aufstellungsbeschluss für
     den Landschaftsplan Wuppertal-Mitte vom Rat der Stadt Wuppertal am
     19.06.2006 beschlossen.

     Nach § 11 Abs. 2 BNatSchG muss die Landschaftsplanung für die örtli-
     che Ebene zwar nicht mehr flächendeckend erfolgen, sondern nur noch
     dann, wenn sie erforderlich ist. Damit ist das Flächendeckungsprinzip
     gelockert worden, so dass § 16 Abs. 2 S.1 LG („haben Landschaftsplä-
     ne aufzustellen“) nur noch eingeschränkt gilt. Mir ist jedoch nicht er-
     kennbar, warum die Erforderlichkeit in Ihrem Falle nicht gegeben sein
     sollte. Denn erforderlich ist die Aufstellung von Landschaftsplänen i.S. d.
     § 11 Abs. 2 BNatSchG immer dann, wenn insbesondere wesentliche
     Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetre-
     ten, vorgesehen oder zu erwarten sind.




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Der Landschaftsplan Wuppertal-Mitte befindet sich derzeit in der Ent-
     wurfsplanung und umfasst alle restlichen, innerstädtischen Flächen, die
     nicht von den anderen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal abge-
     deckt sind. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um große Parkanla-
     gen und Grünflächen. Sollten dabei nicht alle bisherigen Verordnungs-
     flächen überplant werden, verblieben in der Tat Verordnungsrestflächen,
     deren Aufhebung von Ihnen bei mir beantragt werden müsste.

     Ihr Antrag muss ggf. eine entsprechende Begründung zum öffentlichen
     Interesse enthalten. Darüber hinaus ist der von Ihnen vorgeschlagene
     Geltungsbereich für die Aufhebungsverordnung in einer Karte darzustel-
     len. Erst im Anschluss daran prüfe ich die Einleitung eines Verfahrens
     auf Entlassung des Bereichs aus dem Landschaftsschutz.




     Mit freundlichen Grüßen
     Im Auftrag


     (Wenzel)

     .

2)   Dez. 51.1 zur Mitzeichnung erl. 7.6.2010

     I.A.




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