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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal

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Begründung:

Nach Ziffer 1.2.4.1 des Runderlasses des Ministers für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft vom 09.09.1988 sind Festsetzungen,
die eine vorübergehende Erhaltung der Landschaft zum Gegenstand

haben, mit einer dies klarstellenden Erläuterung zu versehen.

3.
Die Festsetzung des Entwicklungsziels 6.1 “temporäre Erhaltung”
östlich der B 51 im Bereich “Auf dem Gleichen-Jägerhaus” (Quadrant

8679) ist in das Entwicklungsziel 1 “Erhaltung” umzuwandeln.

Begründung:

Die Festsetzung eines temporären Entwicklungsziels dokumentiert die
Absicht, den landschaftlichen status quo bis zur Umsetzung einer
anderen (z. B. baulichen) Planung zu erhalten.

Der hier zu beachtende und abstimmungsrelevante Gebiets-
entwickingsplan enthält auf der fraglichen Fläche die Darstellungen
“Allgemeiner Freiraum- und  Agrarbereich” sowie überlagernd
“Regionaler Grünzug” und “Bereich für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung”.

Unter Beachtung der Rahmenplanfunktion des GEP .muss der .
Landschaftsplan nach S 16 Abs. 2 LG die dort manifestierten Ziele

auf örtlicher Ebene umsetzen, detaillieren und ergänzen.

Im. vorliegenden Fall kann dies nur durch eine auf dauerhaften
Bestand ausgerichtete Festsetzung (hier: Entwicklungsziels’ 1
“Erhaltung”) geschehen, da der Landschaftsrahmenplan langfristige
Aussagen trifft und somit eine lediglich temporäre entsprechende

Festsetzung im Landschaftsplan zur Erfüllung des Abstimmungsgebotes

‘.des $S 16 Abs. 2 LG nicht ausreicht.

Als Begründung für eine temporäre Festsetzung kann auch nicht eine
beabsichtigte . Flächennutzungsplanänderung, die....sich....in der
Vorentwurfsphase befindet, herangezogen werden.

Durch diese Vorgehensweise wird die Abstimmungspflicht des
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Landschaftsplans zum GEP umgekehrt.

Eine Realisierung etwaiger bauleitplanerischer Absichten in diesem
Bereich setzt eine vorherige GEP- und Flächennutzungsplanänderung
voraus.

Anschließend könnte der Landschaftsplan zum Zwecke der

landesplanerischen Anpassung geändert werden.

Vor Erfüllung der Maßgaben durch Beitrittsbeschluss des Rates der
Stadt Wuppertal, kann die Landschaftsplangenehmigung nicht in Kraft
gesetzt werden.

II. Hinweise

1.

In einem ersten Änderungsverfahren soll der Mittelabschnitt des

Marscheider Bachtals (ehemalige Fischteichanlage) in den .

Geltungsbereich des Landschaftsplans aufgenommen und in das
Naturschutzgebiet “Marscheider Bachtal” integriert werden.

Ich bitte, neben der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und
Forsten/Landesamt für Agraöordnung NW auch meine Behörde in die
Abstimmung über die Anpassung der inhaltlichen Regelungen

einzubeziehen. .

2.

Gegenstand eines ersten AÄnderungsverfahrens sollte auch die
Erweiterung der Landschaftsschutzgebietsfestsetzungen um den Bereich
“Standort-Truppenübungsplatz Lichtenplatz” und die drei südlich des
Murmelbachtals gelegenen, mit Entwicklungsziel 6 “temporäre
Erhaltung” dargestellten Flächen, sein.

Nach Ihrem Bericht vom August 1999 an das Dezernat 62 meines Hauses
bestehen dort keine Bebauungsabsichten, sodass dort anstelle der
temporären die permanente Festsetzung des Entwicklungsziels 1

“Erhaltung” erfolgen kann.

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76

N

3.

Die Ziffer 3.1.3 des Erläuterungsberichts ist aufgrund des
inzwischen rechtsverbindlichen Gebietsentwicklungsplans wie folgt zu
ändern:

“Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung stellt für den
Geltungsbereich des Landschaftsplans Wuppertal-Ost der am 15.12.1999
veröffentlichte und damit rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan

dar.”

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung

Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir,

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf zu

erheben.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches (zweifach) wird die
Frist nur dann gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum

Ablauf der Frist bei mir eingegangen ist.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen
Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen
angerechnet werden.

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Im Auftrag

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(Hansmahnn)
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Dez. 51.1 zur Mitzeichnung

 

Dez. 51.3 zur Mitzeichnung
Dez. 62 zur Mitzeichnung

Dez. 35 zur Mitzeichnung >= Fe

Herrn ++ a. d. D. vor Abgang zur nl

Pressemitteilung Art

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Entwurf /
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Bezirksregierung Düsseldorf
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Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Oberbürgermeister
der Stadt Wuppertal

42269 Wuppertal

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Betr.:

Dienstgebäude Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

WWW: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de

Telefon: (0211) 475-0

Durchwahl: (0211) 475-2066
Telefax: (0211) 475-2998
Zimmer: 66

Auskunft erteilt: Herr Raschewski
Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben):
31.2.2.01.10

Ihr Zeichen und Tag:

R. 103.11-müc

Düsseldorf

7.$7.09.2000

Landschaftsplan Wuppertal-Ost (erneute Offenlage)

hier: Genehmigung gem. $ 28 des. Gesetzes zur Sicherung des Natur-
haushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 15.08.1994 8GV NW S. 170),
Gesetz vom 09.05.2000 (GV NW S. 487)

zuletzt geändert durch

Anlagen: Verfahrensunterlagen zur Genehmigung vom 22.12.1994
Verfahrensordner zur Genehmigung vom heutigen Tage
Genehmigungsexemplare / Karten und Text

Genehmigungsverfügung

Anliegend übersende ich Ihnen meine Verfügung zur Genehmigung des

Landschaftplans Wuppertal-Ost (erneute Offenlage).

Die gesiegelten Genehmigungsexemplare im Original bestehend aus

einem Teil textlicher Festsetzungen und den dazugehörigen Karten

sowie die Verfahrensunterlagen sind ebenfalls beigefügt.

überSenden.

Sprechzeiten: montags 8.30 - 15.00 Uhr, Telefax (Zentral)
donnerstags 8.30 - 14.30 Uhr (0211) 475-2671

Zu erreichen mit:
DB bis Düsseldorf Hbf

‚Den Nachweis über die Erfüllung der Maßgaben (Beitrittsbeschluss)

bitte ich mir vor der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung zu

Konto der Regierungshauptkasse
Westdeutsche Landesbank

U-Bahn-Linien U78, U79 bis Girozentrale Düsseldorf

Victoriaplatz Kleverstraße

(BLZ 300 500 00) Kto. 4 100 012
79

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch nach der nunmehr er-
folgten Erfüllung der Maßgaben und Auflagen der Genehmigung. vom
22.12.1994 der Landschaftsplan Wuppertal-Ost im Vergleich zu anderen
Landschaftsplänen im Regierungsbezirk Düsseldorf in vielen Bereichen
sowohl aufgrund der Abgrenzungen der Schutzfestsetzungen, als auch
aufgrund der inhaltlichen Regelungen in vielen Bereichen hinter den
Möglichkeiten zur Sicherung und Entwicklung des Freiraums zurück-
bleibt.

In einem möglichst kurzfristig einzuleitenden ersten Änderungsver-
fahren sollten daher alle in der Genehmigungsverfügung unter II.

aufgeführten Hinweise umgesetzt werden.

Darüber hinaus schließe ich mich der Anregung der Landesanstalt für
Ökologie, Bodenordnung und Forsten/Landesamt für Agrarordnung NW im
Schreiben vom 26.01.1998 an, den Aufbau des Landschaftplans im er-

sten Änderungsverfahren insgesamt zu überarbeiten.

Über die sich auf den textlichen Teil des Plans beziehenden Hinweise
der LÖBF/LAfAO erscheint mir auch die Lesbarkeit der Karten ver-
besserungswürdig.

Hierbei sollten die Vorgaben des $ 9 der Durchführungsverordnung zum
Landschaftsgesetz in Verbindung mit der dortigen ‚Anlage 1 weitgehen-

de Anwendung finden.

Im Auftrag

Hansmann )

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3.) I. bane et

I.A.
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Z=EUV Wuppertal

RESORT. .
UMWELT, GRUNFLACHEN UND FORSTEN

Stadt Wuppertal = Ressort 103.11 - 42269 Wuppertal Hausanschrift
Rathaus - Große Flurstraße 10, Wuppertal-Barmen

Bezirksregierung Düsseldorf Es informiert Sie Sprechzeiten

Höhere Landschaftsbehörde Dezernat 51 Herr Mücher nach Vereinbarung

Postfach 30 0865 Zimmer Telefon (0202) Telefax
427 5.63-5542 563-830 49
eMail-Adresse

Dirk.Muecher@gb1.wuppertal.de
‚Zeichen und Datum Ihres Schreibens

40408 Düsseldorf =

  
 
 

 

 

Zeichen und Datum meines Schreibens

U R.108. 11-müc, 02.04.01

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Hay

Landschaftsplanverfahren - Landschaftsplan Wuppertal - Ost 7

   

Öffentliche Bekanntmachung des Landschaftsplanes Wuppertal - Ost mit textlichen
Darstellungen und Festsetzungen sowie Erläuterungen zur Entwicklungs- bzw. Festset-
zungskarte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem der Rat der Stadt Wuppertal am 16.02.2000 den Landschaftsplan Wuppertal Ost als Sat-
zung beschlossen hat, und die Bezirksregierung Düsseldorf am 25.09.2000 diesen Landschaftsplan un-
ter Maßgaben genehmigt hat, wurde am 11.12. 2000 durch den Rat der Stadt ein entsprechender Bei-
trittsbeschluss gefasst.

Nach dem ein Neudruck des Landschaftsplanes erfolgt ist, in dem alle Änderungen eingearbeitet sind,
erfolgte am 26.03.2001 die öffentlich Bekanntmachung des Landschaftsplanes Wuppertal - Ost.

Ihnen als Träger öffentlicher Belange oder betroffene Dienststelle übersende ich ein aktuelles Exemplar
des Landschaftsplanes mit der Bitte den Landschaftsplan bei Ihren Planungen oder sonstigen Dienstge-
schäften im Geltungsbereich des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

Zu eventuellen Fragen stehe ich Ihnen unter o.g. Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir auch mit, wenn sie noch weitere Exemplare des Landschaftsplans benötigen. De
„Ja;

 

Mit freundlichen Grüßen

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1. \angschafteplan Wuppertal € Ost:

2.Bekanntmachungstext

Bankverbindung : Sie erreichen uns mit der Schwebebahn {Alter Markt) _
Stadisparkusse Wuppertal 100 719 (BLZ 330 500 00) . und der Buslinie 632 (Heubruch)
Besuchen Sie uns auch im Internet: www.wuppertal.de/umwelt/welcome.html
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Öffentliche Bekanntmachung des Landschaftsplanes Wuppertal - Ost mit textli-
chen Darstellungen und Festsetzungen sowie Erläuterungen zur Entwicklungs -
bzw. Festseizungskarte.

Gemäß 8 28 a Landschafisgesetz Nordrhein - Westfalen (LG NW), in der Fassung der Bekann-
machung vom 21.07.2000 (GV NRW, S. 368), wird der Landschaftsplan Wuppertal - Ost hiermit
öffentlich bekannigemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Landschaftsplan Wuppertal - Ost (Aufstellungsbeschluß vom 20.09.1976, erneuter Aufstel-
lungs- und Offenlegungsbeschluss vom 19.12. 1 988) wurde am 07.03.1994 als Satzung vom Rat
der Stadt Wuppertal beschlossen. Die erneute Offenlage wurde am 14.09.1998 beschlossen. Der
. Satzungsbeschluß durch den Rat der Stadt erfolgte am 16.02.2000.

Am 25.09.2000 erfolgte die Genehmigung des Landschafisplanes gemäß 8 28 LG NW durch
die Bezirksregierung Düsseldorf mit Maßgaben. Dieser Genehmigung ist der Rat der Stadt unter
. Berücksichtigung der Maßgaben am 11.12.2000 beigetreten.

Der Landschaftsplan Ost liegt mit den textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie Erläute-
rungen zur Entwicklungs- und Festsetzungskarte und Genehmigungsverfügung während der
Dienststunden Montags - Freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von
14.00 Uhr - 17.30 Uhr im Raum 156 (Plankammer) im Rathaus Barmen {Neubau}, Große Flur-
straße 10, 42269 Wuppertal zu jedermanns Einsicht aus.

| Hinweise:
I. Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit des Landschaftsplanes sind

1. eine Verletzung der in $ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.] LG NW bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften und .

2. Mängel des Abwägungsergebnisses gemäss & 30 Abs. 2IGNW,

wenn sie nicht in Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb

von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Landschaftsplans schriftlich gegenüber
dem Träger der Landschaftsplanung geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,

- der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Il. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein - Westfalen kann gegen den 0.g. Landschaftsplan nach Ablauf eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,

 .b) der Landschaftsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
82

2-..

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und
- dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man-
gel ergibt.

Ill. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal vom
30.01.1975 tritt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes mit dessen Rechtskraft ausser

Kraft.

Wuppertal den 05.03.2001 Der Oberbürgermeister

Dr. Hans Kremendahl
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ZEUG STADT WUPPERTAL
se==- DER OBERBÜRGERMEISTER

Ressort Umweltschutz

Stadt Wuppertal - Ressort 106 - 42269 Wuppertal Rathaus - Grosse Flurstr. ] 0
42275 Wuppertal
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 51 " 5 Es informiert Sie Herr Mücher
“ Postfach 30 08 65 LE
Telefon (0202) 563-5542

’ u. HE Br. Fax (0202) 563-8049

40408 Düsseldorf YF 5-U% E-Mail mailto: dirk.muecher@stadt.wuppertal.de
Zimmer 427

u Sprechzeiten nach Vereinbarung.
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. 7 ! Zeichen müc 106.11
& | Datum 17.05.2004
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SA WosT

Toua (oc.
Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 29.03.2004 den Landschaftsplan Wuppertat-Ost
gem. 8 16 LG NRW als Satzung beschlossen.

. Hiermit beantrage ich die Genehmigung des Landschaftsplanes gem. 8 28 LG NRW.
Beigefügt erhalten Sie die Verfahrensakte (Blätter 1 - 311) mit folgendem Inhalt:

 

Landschaftsplanverfahren - Landschaftsplan Wuppertal-Ost

Genehmigung gem. 828 LG NW

-  Aufstellungsbeschluss gem.827 LG NRW

- Beteiligung der Bürger gem. 27b LG NRW

- Offenlegungsbeschluss gem. 827c(1)LG NRW

- Bekanntmachung gem. 827 c (1) LG NRW

- . Stellungnahmen der TÖB gem. 8 27 c (1) LG NRW

- Bedenken und Anregungen gem. 8 27 c (1) LS NRW

- Satzungsbeschluss gem. 8 16 (2) LG NW

-  Textteil org. gesiegelt

-  Festsetzungs- und Entwicklungskarten (Originale) gerollt
- Benachrichtigung an die TÖB gem. 27 c (1) LG NW

- Mitteilung an die Betroffenen

Telefon-Zentrale: {0202} 563-0 Bankverbindung Sie erreichen uns mit der Schwebebahn, Station Alter Markt
E-Mail: Stadiverwallung@wuppertal.de Stadtsparkasse Wuppertal und mit dem Buslinien 602, 608, 624, 640 und 332
Internet: www.wupperlal.de 100 719 {BLZ 330 500 00) Haltestellen Heubruch und Concordienstraße
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