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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensverlauf zu den Landschaftsplänen der kreisfreien Stadt Wuppertal“
| .2- Zum Verbieib bei Dezernat 51 -. 1 Exemplar Landschaftsplan Wuppertal-Ost Dez. 51 z.V. - Festsetzungs- und Entwicklungskarten Dez.51 z.V.
1) Entwurf/erstellt von: Datum PS”. August 2004 Az.: 51.2.02.02.10 Bearb.: Herr Raschewski Raum: 54 Tel: 2054 Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: _ wolfgang.raschewski@bezreg-duesseldorf.nrw.de Fax: 2098 Haus: Cecilienallee Kopf: Cecilienallee Gegen Empfangsbekenntnis Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal CH 42269 Wuppertal A £ Genehmigung . des Landschaftsplans Wuppertal-Ost (1. Anderungsverfahren) Ihr Antrag auf Genehmigung vom 17.05.2004 — Az.: müc 106.11 Anlagen:/ 1 Verfahrensordner Genehmigungsexemplar gesiegelt / Text und Karten > Oerclar von Ar Sladt Dayehl ae 3:08.04 perl olgpialf Hiermit genehmige ich gem. $ 28 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft — Landschaftsgesetz (LG NRW) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259) die 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Wuppertal, Teilbereich Wuppertal-Ost mit der nachfolgenden Auflage sowie Hinweisen zu erforderlichen redaktionellen Ergänzungen. Auflage: Die Formulierungen des Schutzzwecks, des Gebotskatalogs sowie der Festsetzungen nach $ 25 und 26 LG NW sind zu überarbeiten. E\texte\landp!\FFH-Umsetzung\Wuppertal-Ost\Genehmigung_LP_Wuppertal_Ost.doc 1/5
Begründung: Die für die Naturschutzgebiete „2.2.2 Marscheider Bachtal“ und „2.2.6 Wupperaue“ formulierten Gebotsregelungen weisen nicht den erforderlichen Bestimmtheitsgrad auf. Die Gebote und Verbote nach $ 48c Abs. 2 Satz 3, $ 19 Satz 2 LG NW müssen klar und eindeutig sein, sie müssen so bestimmt wie möglich sein, damit die Betroffenen ihr Verhalten einrichten können und behördliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Schutzes berechenbar sind (vgl. Stollmann, Landschaftsgesetz NW, Nr. 3.3.3 zu $ 19 LG NW; Gassner / Bendomir- Kahlo / Schmidt-Räntsch, Bundesnaturschutzgesetz, Rd.Nr. 24 zu $ 22 BNatSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen) Darüber hinaus ist festzustellen, dass die formulierten Gebote inhaltlich teilweise der Schutzzweckformulierung zugehörig sind (z. B. „Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen“, „Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik“) Zum anderen Teil handelt es sich bei den von der LÖBF formulierten Entwicklungsmaßnahmen um solche, die in Gestalt von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Sinne von Festsetzungen nach $ 25 und 26 LG NW in den Landschaftsplan aufgenommen werden sollen. Hierbei ist der Verweis auf konkrete Einzelregelungen und -maßnahmen in einem Pflegeplan zulässig. Eine Umsetzung durch Formulierung allgemeiner Gebote ist hier nicht sachgerecht und wie oben erläutert auch rechtlich zu beanstanden. Hinweise zu erforderlichen redaktionellen Ergänzungen: 1. Ich rege an, an geeigneter Stelle im Landschaftsplantext folgenden Hinweis aufzunehmen: Die im Bereich der Biotope gemäß $ 62 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes unmittelbar anzuwendenden Bestimmungen des $ 62 Abs. 1 und Abs. 2 Landschaftsgesetz bleiben unberührt. Die Identifizierung und Abgrenzung erfolgt in dem nach $ 62 Abs. 3 Landschaftsgesetz vorgesehenen Verfahren, danach werden die Biotope durch entsprechende Änderung der Festsetzungskarte gemäß & 62 Abs. 3 Satz 3 Landschaftsgesetz nachrichtlich dargestellt. E\\texte\landpi\FFH-Umsetzung\Wuppertal-Ost\Genehmigung_LP_Wuppertal_Ost.doc 2/5
2. Der Hinweis auf das FFH-Gebiet DE 4709-301 Wupper östlich Wuppertal sollte bei den Naturschutzgebieten 2.2.2 Marscheider Bachtal und 2.2.6 Wupperaue um die nach Standarddatenbogen relevanten Lebensraumtypen und deren jeweiliger Daten zum Erhaltungszustand ergänzt werden. Hierzu rege ich folgendes Muster an, das ich auch in den geplanten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie verwende: „Für die Meldung des Gebietes ausschlaggebende Lebensraumtypen sowie Daten zum Erhaltungszustand nach Standarddatenbogen:“ Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (NATURA-2000-Code: 91EO0, prioritärer Lebensraum) Anteil: 6% Repräsentativität: C Relative Fläche: c Erhaltungszustand: C Gesamtbeurteilung: C 3. Die Schutzzweckformulierung des Naturschutzgebietes 2.2.4 Wupper-Osthang muss um den Hinweis: Das Naturschutzgebiet ist Teilbereich des FFH-Gebietes „DE 4709- 301 Wupper östlich Wuppertal „ ergänzt werden. 4. Die Schutzzweckformulierung des Naturschutzgebietes „2.2.6 Wupperaue“ ist um die Nennung der nach der FFH-Richtlinie relevanten Arten (Kammmolch, Bachneunauge, Groppe) zu ergänzen. 5. Beim Naturschutzgebiet „2.2.6 Wupperaue“ fehlt der Hinweis auf einen zu erstellenden Biotoppflegeplan. Ich bitte dies zu überprüfen. Vor der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung ist ein Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt Wuppertal zur o. g. Auflage herbeizuführen. Die überarbeitete Fassung bitte ich mir vorab zur Prüfung vorzulegen. E!\texte\landpi\FFH-Umsetzung\Wuppertal-Ost\Genehmigung_LP_Wuppertal_Ost.doc 3/5
2) 3) 4) 5) Ich bitte um Übersendung eines Belegexemplars der öffentlichen Bekanntmachung. Zusätzlich ergeht folgender Hinweis: Die noch nicht umgesetzten Maßgaben und Auflagen der Genehmigungsverfügung vom 25.09.2000 bitte ich im nächsten Änderungsverfahren zu berücksichtigen. Ferner bitte ich im Rahmen der nächsten Änderung die Übernahme der schutzwürdigen bzw. dem baulichen Außenbereich zugehörigen Flächen der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal vom 10.01.1975 in den Landschaftsplan Wuppertal-Ost abschließend zu prüfen, soweit diese nicht zuletzt durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 24.09.2003 teilweise aufgehoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches (zweifach) wird die Frist nur dann gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei mir eingegangen ist. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden. Im Auftrag (Hansmann) Dez. 35 zur Mitzeichnung gm [ i 05 -/ Ö 4 Dez. 62 zur Mitzeichnung N . 8 . J Og Dez. 51.1 zur Mitzeichnung Se % 0? Herrn +51 v.A.z.K. > E:\texte\landpI\FFH-Umsetzung\Wuppertal-Ost\Genehmigung_LP_Wuppertal_Ost.doc 4/5
6\) Herm+5nA.z.K. 7) Pressemitteilung 2.#- ir IT E:\texte\landpl\FFH-Umsetzung\Wuppertal-Ost\Genehmigung_LP_Wuppertal_Ost.doc 5/5
Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65. 40408 Düsseldorf Dienstgebäude Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Oberbürgermeister E-Mail: wolfgang raschewski@bezreg- der Stadt W rtal duesseldorf.nrw.de T = e a IR eh Durchwahl: (0211) 475-2054 - Ressort Umweltschutz - Telefax: (0211) 475-2998 Zimmer: 54 42269 Wuppertal Auskunft erteilt: Herr Raschewski Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben): 51.2.02.02.10 Düsseldorf 06. September 2004 Genehmigung der Landschaftspläne Wuppertal-West und Wuppertal-Ost Ihr Bericht vom 15.07.2004 - 106.11 müc Ihr Schreiben vom 13.05.2004 (NABU Stadtverband Wuppertal) Ihr Schreiben vom 18.05.2004 (Landesbüro der Naturschutzverbände) Ihr Schreiben vom 26.052004 (BUND Kreisgruppe Wuppertal; WBU e. V.) Ihr Schreiben vom 06.06.2004 (RBN Ortsverband Radevormwald) Sehr geehrte Damen und Herren, mit den o. g. Schreiben haben Sie sowohl grundsätzliche, als auch auf einzelne Flächen bezogene Anregungen und Bedenken zu den mir gegenwärtig zur Genehmigung vorliegenden o. g. Landschaftsplänen vorgetragen. Zwischenzeitlich habe ich die Stadt Wuppertal um Stellungnahme zu Ihren Schreiben gebeten und möchte nun, vor der abschließenden Entscheidung über die Genehmigung der o. g. Pläne, die von Ihnen vorgetragenen Anregungen und Bedenken gemeinsam erörtern. Ich lade Sie daher zu einem Gespräch in mein Haus, 40474 Düsseldorf, Cecilienalle 2, Raum 400 am 23. September 2004, 9.30 Uhr ein. 1/72 Telefon (Zentral) (0211) 475-0 Zu erreichen mit: Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 DB bis Düsseldorf Hbf Kto. Nr.: 4100012 BLZ: 300 500 00 WestLB AG http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de U-Bahn-Linien U78, U79 bis IBAN: DE41300500000004100012 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Victoriaplatz/Klever Straße BIC: WELADEDD
Ich bitte Sie, mir Ihre Teilnahme vorab telefonisch oder per e-mail mit der Anzahl der Personen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Raschewski) 2/2
Von: Hansmann, Heinrich
Gesendet: Montag, 15. November 2004 14:22
An: Raschewski, Wolfgang; Haubrok, Andreas; Deckers, Birgit
Betreff: WG: Landschaftspläne Wuppertal Nord und West
L_ Nord entwurf L west entwurf
3.doc 3.doc
oo Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dirk Mücher [mailto:dirk.muecher@stadt.wuppertal.de]
Gesendet: Montag, 15. November 2004 14:13
An: Heinrich Hansmann
Betreff: Landschaftspläne Wuppertal Nord und West
Sehr geehrter Herr Hansmann,
( .anächst vielen Dank für die Unterlagen zu Artenschutz.
Die Ratsvorlagen für die Landschaftspläne erhalten Sie als Anlage in der
Fassung, der der Verwaltungsvorstand in der heutigen Sitzung zugestimmt hat.
Die Liste der mit Ausnahmeregelung möglichen privilegierten landw.
Bauvorhaben ist aus den Bedarfsangaben die die Landwirte auf Anfrage im
Rahmen der Erstellung eines Höfekatasters gemacht haben. Im Rahmen dieses
Höfekatasters sollen die Erweiterungsräume nicht in den NSG sondern in den
LSG gefunden werden.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Mücher
Stadtverwaltung Wuppertal
Ressort: Umweltschutz (106.11)
{ kzraße: Große Flurstraße 10
“ort: D-42275 Wuppertal
Telefon: +49-202-563-5542
Telefax: +49-202-563-8049
e-mail: Dirk.Muecher@stadt.wuppertal.de
Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister
Geschäftsbereich Umwelt, Grünflächen und Geodaten
Ressort / Stadtbetrieb Ressort 106 - Umweltschutz
Bearbeiter/in Dirk Mücher
Telefon (0202) 563 5542
Fax (0202) 563 8049
E-Mail dirk.muecher@stadt.wuppertal.de
Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2004
V0/3473/04
öffentlich
Drucks.-Nr.:
Sitzungam Gremium Beschlussqualität
23.11.2004 Ausschuss für Umwelt Empfehlung/Anhörung
01.12.2004 Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung
und Stadtmarketing Empfehlung/Anhörung
15.12.2004 Hauptausschuss Empfehlung/Anhörung
20.12.2004 Rat der Stadt Wuppertal Entscheidung
Landschaftsplan Wuppertal-Nord Beitrittsbeschluss
Grund der Vorlage
Genehmigung des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord unter Auflagen
Beschlussvorschlag
Den Auflagen, redaktionellen Änderungen und Überprüfungsaufforderungen der
Bezirksregierung wird gem. den Stellungnahmen der Verwaltung beigetreten.
Unterschrift
Bayer
Begründung
Der Landschaftsplan Wuppertal-Nord wurde, nach dem ihn der Rat der Stadt am 29.03.2004
als Satzung beschlossen hatte, der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Diese hat den Landschaftsplan Wuppertal-Nord mit Verfügung vom 30.09.2004 unter
Auflagen genehmigt.
Diesen Auflagen soll der Rat der Stadt nun in einem Beitrittsbeschluss folgen.
Die zeitnahe Beschlussfassung mit dem ebenfalls unter Auflagen genehmigten
Flächennutzungsplan ist wichtig, da nur durch einen rechtskräftigen Landschaftsplan die
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